@ BU80 Ja, mit VW Doka (Typ 247) und Anhänger unterwegs. 40,-€ direkt gezahlt und Fahrzeug mit Anhänger (Wohnwagen) musste bis 22,00 Uhr auf dem Parkplatz verweilen. Wollten zusätzlich 350,-€, da kein Fahrtenschreiber (Privatfahrt) in Firmenauto* montiert war. Dieser Bescheid konnte aber niedergeschlagen werden, da Privatfahrt und nicht geschäftlich. Fahrzeug wurde nur für "Güternahverkehr" normalerweise eingesetzt.
*Bei Firmenfahrzeugen und beruflich genutzten Fahrzeugen mit Anhängerkupplung und einen zul. Zuggewicht (Zul. Gesamtgewicht PKW + Anhänger) über (ich glaube) 3,5 Tonnen muss ein Fahrtenschreiber montiert und genutzt werden.
Gruß
Volker D Fernmechaniker, 130er TD5 Ambulance, Santana Ligero 88 & ex. CT-Discofahrer Jeep may be famous, LAND-ROVER is Legendary"----*