Hallo Andreas,

ich hab' für meine Anwältin jetzt sowieso mal alles zusammengefasst, das verschafft vielleicht etwas Überblick:



Nach dem Bescheid muss meine Anwältin:

- innerhalb 1 Monats Einspruch erheben. "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom x.x.xxxx, Kfz-Steuernummer xxxxxxx ein. Die Begründung wird nachgereicht durch die Kanzlei ..."
- dem Finanzamt einen fiesen Brief schreiben, so dass sie nie wieder auf die Idee kommen, mich mit dem Scheiß zu belästigen. So fies, dass sie mich noch nicht mal zur Vorführung des Wagens einladen (was erfahrungsgemäß sehr willkürlich abläuft - da wird teilweise zur Feststellung der BodenFLÄCHE nur die Länge gemessen. Oder die Ladefläche kleiner vermessen, weil die "Radkästen höher sind als 10cm" (bei 1,16m Ladehöhe, sehr witzig)).





1) Hintergrund: Luxusautos wie der Porsche Cayenne oder der VW Touareg wiegen manchmal über 2,8t und konnten früher als sogenannte "Kombinationskraftwagen" wie LKW für 172 €/Jahr versteuert werden. Das war natürlich unfair und darum hat der Bundestag mit Wirkung vom 1.5.2005 §23, Abs 6a StVO geändert und damit die Richtlinie 1999/37/EG umgesetzt.

Hier das Gesetz im Wortlaut (ab S.7)
http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0229_2D05B,property=Dokument.pdf

Hier die EG-Richtlinie (wichtigfür Kombinationskraftwagen: Anhang II)
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0116:DE:HTML




2) Mein Land Rover Defender 130 ist zwar ein "sogenannter Pick-Up mit Doppelkabin", aber mit sehr großer Pritsche als LKW gebaut. Es gibt z.B. auch den 20 Zoll kürzeren Defender 110 mit Doppelkabine und Pritsche, die ist dann aber sehr klein, wesentlich kleiner als der Fahrgastraum:
http://www.ebroadcast.com.au/ecars/LandRover/Defender/PiCs37/D110.cut.FQ.jpg

Normalerweise sieht ein Defender 110 so aus:
http://www.sachsreport.com/land%20rover%20defender%20110%20kit%20form.jpg

Hier ein paar Foto vom Defender 130 (wie meiner einer):
http://www.aroundtheworld1999.com/ATW1999Gallery/12101999MaidstoneToSolihull/D130Doug.jpg
http://www.neneoverland.co.uk/www/secondhand/130-softtop.jpg
http://motor.terra.es/addon/img/motor/c68c25galeria_09g.jpg
http://motor.terra.es/addon/img/motor/c68c25galeria_12g.jpg
http://services.netwheels.fi/UudetAutotMat/LandroverDefender130DChcpu.jpg



Im Vergleich zum Defender 110 hat mein Defender 130 z.B.

- von Haus aus ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg und nicht 2800 kg
- verstärkte Federung, verstärkte Stahlfelgen, größere Reifen und verstärkte Achsen
- zusätzliche Stabilisatoren und eine Pritsche mit LKW-Plane
- eine feste Trennwand zwischen Fahrgastraum und Ladefläche

Die Grunddaten wie Länge, Breite, Leer- und Gesamtgewicht entsprechen ziemlich genau dem eines Mercedes Sprinter.

Er war also nie ein "Kombinationskraftwagen" oder ein anderes Fahrzeug, sondern immer ein LKW. Er wurde auch nicht "vorrangig zur Personenbefürderung ausgelegt und gebaut". Er ist auch nicht nach "Bauart, Einrichtung und Erscheinungsbild" ein PKW. Auch ist die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche mit 27655 cm2 kleiner als die Ladefläche mit 27787,5 cm2 (siehe Bundestagsgesetz S. 10 unten, Einzelbegründung zu §2, Abs. 2a Nr. 1).

Im Fahrzeugschein steht übrigens auch "LKW offener Kasten" und ich muss das Auto als "LKW im Werksfernverkehr" versichern für 1400 € / Jahr!




3) Es gibt vom Finanzgericht Köln ein Urteil vom 28.11.2005, das selbst einen Defender 110 als LKW einstuft:

http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_05/05v3715.htm




4) Es gibt eine Gesetzesvorlage des Bundesrats, die am 7.4.2006 im Bundestag besprochen wurde und dann in die Ausschüsse verwiesen wurde. Aber auch die wird nichts an der Lage ändern (siehe Seite 5)

http://dip.bundestag.de/btd/16/005/1600519.pdf


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.