Tach,

ich dachte, die 2,8to-Regelung ist so-oder-so-oder-sowieso gekippt.

Wenn die Autos nach der AF-Klassifikation nach Gewicht besteuert werden, dann gibt es keine Mindesgewichtsgrenze von 2,8Tonnen - sondern eben nur das Kriterium ob AF oder nicht. Ist in den proallrad.com - seiten gewiß so nachzulesen, sonst in den ellenlagen Threads hier im Forum.
IMHO.
Gute Nacht .. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Geld vor Inflation in Sicherheit bringen? Gleichzeitig das Handwerk unterstützen? Fahr' Land Rover!