Ach herrje - können wir uns ersteinmal darauf einigen, daß Mutmaßungen nichts bringen?

Im Kraft-StG steht nichts von Euro xy, sondern wird auf jeweils einen Wert aus der Grenzwerte-Tabelle in den einschlägigen EU-Richtlinien verwiesen. Und weil es dort eine PkW- und drei "leichte Nfz"-Klassen gibt - je schwerer, desto mehr darf emittiert werden - erfüllen die Fahrzeuge mit hzGG > 2,5t (nix 2,8 oder sonst was), die als leichtes Nfz genehmigt werden dürfen, eben nicht die Grenzwerte und werden in der nächstschlechteren Stufe (die sie erfüllen) eingestuft.

Grüsse,
Peter

P.S. Das Thema hatten wir schon mehrmals, nachlesen bildet. Wirklich.