zw.der einzelabnahme u. der eintragung darf nur eine bestimmte frist vergehen. die eintagung mußte bis zum 30.09.05 vollzogen sein.
ich glaube selbst wenn diese art stosstange jemals eine abe gehabt hätte könnte man sie jetzt auch nicht mehr eintragen aber das weiß ich nicht mit bestimmtheit <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />