du, der mir die kehle mit maitrank- | bones heal, die seele mit sonne durchglühst, | chick dig scares, oh frühling, du herold der wonne- | pain is temporary vieltausendmal sei mir gegrüßt! | glory is forever.
Bei Pickups gibt es entweder eine eigenständige Ladefläche, wie beim Defender 110 HCPU / 130 CC, oder zumindest eine Trennwand, die den Ladebereich gg. den Fahrgastraum abtrennt.
Ein Pickup ist nicht automatisch ein LKW. Die Fläche der Ladefläche muß größer als die Fläche zur Personenbeförderung sein.
Ein richtiger LKW ist bei LR: 130CC (auch, wenn es da momentan wohl Probleme mit FA gibt. Da gibts nen schönen Thread) 130 ChassisCab (TruckCab ohne hinteren Aufbau) 110 Hardtop (2/3 Sitzer) 110 Softtop (gleich, wie 110 Hardtop. Haben beide Trennwände hinter der Frontrow) 110 HCPU (lange extra-Ladefläche, 2-3 Sitzer) Wie es bei den 90er Hardtop/Softtop ausschaut, weiß ich nicht.
Alle Station Varianten sind nicht so ohne weiteres LKW.
Hallo,
mein geliebtes Finanzamt in BC teilte mir in einem netten Brief mit, dass ich dann demnächst 1400 ungrad nachzahlen dürfte, da ich nun ein PKW bin :zensur:.
Prima 130ger 300 Tdi, 15 m Wendekreis, 5,13m länge. Entspricht genau den vorstellungen eines PKW. :gut: Zumal in den Papieren steht LKW mit Plane und Spriegel.
Anruf beim FA, Vorführung, dann kam die Katze aus dem Sack.
LKW hat maximal 3 Sitzplätze, und Ladefläche muß größer wie innenraum sein.
Kompromiss vom FA. Gurtpunkte zuschweißen, Trennwand einbauen und die Fenster der hinteren Seitentüren ausbauen und durch Bleche (Riffel) ersetzen. Das die Sitzbank raus muß ist selbstredend.
Der TÜV in NU hat dieses ohne großes Bohei durchgeführt und eingetragen.
Nun steht in den Papieren eine Trennwand und 2 Sitzplätze.
Erneute Vorführung beim FA und nun warte ich seit 2 Wochen auf en neuen Bescheid.
Der Onkel vom TÜV meinte, dass ich auch in die Gurtlöcher hätte Ösen befestigen können, die er ohne weiteres als Verankerungspunkte durchgehen lassen würde.
War die Ladefläche nicht länger als der Innenraum? Hättest du auch umschreiben können zum SoKfz.Bautruppwagen. Wie die sowas wohl in Zukunft besteuern wollen?
habe meinen 90er Softtop auch als LKW zugelassen. Auch bei FA vor gefahren bzw. Bilder abgegeben. Begründung war dann, dass das Fz. Hauptsächlich zum Lasten- und nicht zur Personenbeförderung ausgelegt ist. Wichtig war dem Beamten, dass nicht offensichtlich die Montage von Sitzbänken und Gurten möglich ist. Also wirklich auch ne Betrachtungsweise des FA-Beamten
Hallo, Finanzamt Pinneberg läßt den Doppelkabiner als LKW zu, wenn Sizzbank raus, Gurte entfernt und halbhohe Trennwand eingebaut ist. Das Gesetz sagt nichts über die Ausführung der Laderäume, also beim Doppelkabiner ein geschlossener und ein offener Laderaum. Aussage des zuständigen Sachbearbeiters, Herr Wöhrmann. So hat wohl jedes Finanzamt eine eigene Vorgehensweise.
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