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[quote]kommen wir doch wieder zum thema:

wer weiss konkret, was das befahren von waldwegen
an konsequenzen mit sich zieht?

(von nem dreckigen auto und spass inne backen mal ab...)

keine, wenn kein verbotsschild dortsteht und es auch wirklich ein fahrweg ist!
und sowas gibts ja in teilen unseres landes noch.

die ursprungsfrage bezog sich ja doch wohl auf das mißachten von verbotschildern bzw. der etwas sehr großzügigen definition eines "weges"...

Ist in Bayern ganz klar geregelt: Bayr. Naturschutzgesetz Art.23 regelt das Fahrverbot und Art.52 sagt bis zu 10.000€ Strafe ! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />


Gib einem Menschen Macht und du lernst seinen wahren Charakter kennen.