Zitat
Bezieht sich in Bayern auf unbefestigte Wege in Feld, Wald und Flur, die NICHT als Strasse gekennzeichnet sind. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />

und hier die meinung der adac-rechtsabteilung zu diesem thema, die ich auf nachfrage erhalten habe:
[color:"orange"] Feld- und Waldwege dürfen grundsätzlich befahren werden, wenn dies nicht
ausdrücklich durch Verkehrszeichen verboten ist. Einen Sonderfall stellen
jedoch Natur- und Landschaftsschutzgebiete dar, die durch örtliche
Verordnungen aufgrund des länderrechtlichen Naturschutzrechtes geschaffen
werden. Sie müssen nicht besonders gekennzeichnet sein, insbesondere nicht
durch Verkehrszeichen unserer Straßenverkehrsordnung, da die
StVO-Vorschriften hier keine Anwendung finden. Gleichwohl werden oft
Schilder, wenngleich meist schlecht erkennbar, aufgetellt, um so u.a. bei
der Bevölkerung einen Irrtum (Verbotsirrtum) auszuschließen.
[/color]

im natur-und landschaftsschutzgebiet bewege ich mich ehrlich gesagt recht selten mit dem auto...



cu
rainer