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von Brummbaer |
Brummbaer |
Hallo zusammen,
derzeit ist mein W461338 unter Ziffer 5 in der Zulassungsbescheinigung als PKW geschlossen eingestuft. Das fiel mir jetzt erst so richtig auf weil am 28.11. das H-Gutachten gemacht wird und ich mich deswegen mit sowas gerade intensiver befaße. Meiner Auffassung nach und nach dem was ich beim KBA an Unterlagen zur Klassifizierung von KFZ gefunden habe wäre aber eine Einstufung als Geländewagen geschlossen/ LImousine zur Personenbeförderung korrekt da der Wagen unbestritten ja die Definition Geländewagen erfüllt.
Was spricht für oder gegen das eine oder Andere?
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von GW350 |
GW350 |
Bin im KFZ Bereich längst dazu übergegangen umzubauen und zu machen was ich will - von der Obrigkeit wird eh jede Woche eine neue Sau durchs Ort getrieben was alles nicht mehr geht.
Mühselige Diskussion, kann man sich getrost schenken.
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von GSM |
GSM |
Hi,
was auch immer sich wendet - da würde ich mir nicht zuviele Gedanken bzgl. der hier verwendeten Ziffern machen.
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