Original geschrieben von Ozymandias
Ich mag dich nur ungern korrigieren, aber das gilt nur begrenzt. Korrekt ist du darfst weiterfahren wenn du wie gesagt 3605KG bist, und die Personen werden mitgewogen, es sind nicht fiktive 75KG wie bei der Fahrzeugzulassung.
Und jetzt kommt das aber - wenn du mit 3610Kg auf der Waage stehst dann lädst du 110Kg ab, und du bezahlst die Busse für 110Kg Ãœberladung. In den Moment wo du oberhalb der Toleranz bist zählt die gesamte Ãœberladung, da gibt's kein Skonto mehr.
Aber, wenn du nur auf dem Papier Ãœberladen bist ist es im ermessen des Beamten ob er dich, trotz Ãœberladung, weiterfahren lässt und du nur bezahlst oder ob du ablädst.

PS: Zumindest bis vor 3 Jahren war das so, vielleicht hat sich da ja wieder was geändert in der Zwischenzeit.

Hallo Ozy

Ich hab auf Admin.ch nachgelesen. Was du schreibst ist korrekt! Man muss auf das eingetragene Gewicht (nix mit +3%) abladen! Das hat sich auch in den letzten 3 Jahren nicht geändert.

Was mich (wieder einmal mehr) in meiner Meinung bestärkt. Ein bis aufs letzte Kilo ausgenutztes GG beim Reisefahrzeug kann, zumindest innerhalb Europas, in die Hose gehen!

Beste Grüsse

Harry