Der leichte Anhänger (bis 750 kg) hinter B ist schon längst durch. Es gibt den Unfug, dass der "in B inkludierte schwere Anhänger", bei dem hz Zuggesamtgewicht 3.500 kg auch schon seit ewigen Zeiten gilt, dann bis 4.250 hz Zuggesamtgewicht ausgedehnt werden darf, wenn eine prüfng pder Ãœberprüfungsfahrt oder beides vorliegt - angeblich, weil die armen PkW-Berechtigungsinhaber sonst benachteiligt wären gegenüber einem Lenker, der 3.500+750 fahren darf. (Und Sonderregelungen, dass die 3.500-Grenze bei LkW mit alternativen Antrieben auf 4.250 raufgesetzt werden darf, gibt es auch, das könnte aber ein nicht EU-einheitliches Flickwerk sein, bin zu faul zum Recherchieren).

Aber tröstet Euch, nix wird einfacher: die kommerziellen LkW bekommen demnächst Fahrtenschreiberpflicht ab 2.800... zurück in die Zukunft, da gabs doch mal eine Güterverkehrskonzessionsgrenze..

Grüsse
Peter

P.S. Es geht hier nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Lobbies und Zahl der Betroffenen: Darum die Wohnwagenregelung, darum die Spielchen mit 4.250, mit den "Behördenerweiterungen" für Einsatzfahrzeuge
P.P.S. Busse dürfen auch 100 km/h, aber ohne Toleranz der LkW