|
von RolandThalia |
RolandThalia |
Hi, lese gerade im LKW Forum vom Toten Winkel Aufkleber. Der muss an Fahrer- und Beifahretür und hinten angebracht sein. Da gibt es genaue Platzierungvorschriften. Bußgeld ab 1.1.2021 135 EUR. Den Bürokraten fällt doch immer was NEUES ein. Hoffentlich wird diese Vorschrift von weiteren EU Ländern mit eigener Auslegung übernommen? Dann darf man sein Fahrzeug bunt bekleben und braucht keine Lackierung mehr! Details auf der ADAC Seite. https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/Gruß, Roland
|
|
|
von SeppR |
SeppR |
Also ich klebe mir das Ding nicht hin .
Unsere Bremachs und Ivecos gehen optisch ja noch als 3,5 Tonner durch. Deshalb halte ich die Gefahr, hierfür ein Bußgeld zu erhalten für gering und hinnehmbar. Nach der ersten Anzeige kann man immer noch umdenken.
Sepp
|
3 members like this |
|
|
von Matty |
Matty |
Wie weiter oben schon gesagt: es möge dich hart treffen, wenn du dich in F vorsätzlich nicht an Gesetz und Ordnung hältst.
|
1 member likes this |
|
|
von jenzz |
jenzz |
Zurück nach 3 Wochen Frankreich/Spanien kann ich sagen, dass mir kein einziges französisches Wohnmobil aufgefallen wäre, das die Dinger drauf gehabt hätte. Auch die Holländer und Schweizer hatten die nicht drauf. Ihr Vorhandensein war dagegen eine sichere Möglichkeit, deutsche Wohnmobile bereits aus der Ferne zu erkennen...
|
1 member likes this |
|
Posts: 24
Joined: November 2002
|
|
3 members (Eskuche, WoMoG, 1 unsichtbar),
548
guests, and
0
robots. |
Key:
Admin,
Global Mod,
Mod
|
|
There are no members with birthdays on this day. |
|
Foren36
Themen44,248
Posts671,690
Mitglieder9,893
|
Most Online1,320 Jan 2nd, 2020
|
|
|
|