Hallo zusammen
Habe heute meine AHK vorgeführt. Es brauchte drei Leute ! Ok, waren alle sehr nett und sehr hilfsbereit. Das mit der Höhenverstellung fanden sie noch gut, da bei den meisten Geländewagen die AHK zu hoch sei, meinte der eine Experte...
Auch mein Vorhängeschloss auf der linken Seite fanden sie gut gelöst. Nur das Zugmail mit dem Bolzen darf ich nicht für das Ziehen von Anhängern gebrauchen, da der gefedert sein muss <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Stücklast ist bei Land Rover auf 150kg beschränkt und wurde so eingetragen. Obwohl bei der Dixon Bate mehr draufsteht. Ziehen darf ich bis 3500kg.
Der eine meinte, ich könnte sie auch für mehr eintragen lassen, würde dann jedoch LSVA-pflichtig <img src="/forum_php/images/graemlins/nana.gif" alt="" />
(für die Nicht-Schweizer: LSVA = Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)
Naja, das Ding ist jetzt eingetragen und legal. Chris, ich denke, deine AHKs die du seit Jahren am Lager hast, haben keine 'e'-Kennzeichnung. Darauf kommt es an, denke ich.