Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: faezae AHK in der Schweiz - 07/03/2005 20:54
An die Schweizer im Forum (was doch einige sind):

Was ist bei uns zu bachten beim Kauf einer AHK ?
Ist die Dixon Bate mit variabler Höhenverstellung bei uns erlaubt ?
Muss ich das Ding vom Strassenverkehrsamt abnehmen lassen ?
etc etc etc

Geschrieben von: livingstone Re: AHK in der Schweiz - 07/03/2005 21:43
Oh Mann Kumpel, ehrlich... ruf mal in Oberbüren an. Die sind da wirklich sehr zuvorkommend.
Dixon ist so ne Sache. Du meinst die Klauenkupplung, oder was? Auf jeden Fall bekommst du sie nur eingetragen wenn sie drehbar ist. (So wie die Dinger der Army) Das ist kein Problem, vor allem wenn du was über Bau oder Landwirtschaft erzählst. Ob sie dir dann damit 3.5 t eintragen – weiss ich nicht. Die Jungs die ich kenne, haben die Kugel vorgeführt und die Dixon NACHHER zusätzlich montiert. Beim Vorführen kommen dann auch keine Fragen oder so.
Höhenverstellbar weiss ich nicht, aber sie schauen auf jeden Fall auf die LR Freigabe. Das heisst im Prinzip wird die Plaquette penibel kontrolliert. (geklebt auf der Verstrebung und der Kugel)
Ämm... beim td5 brauchst du sowieso die LR Verstrebung, da ist nix mit direkt an die Hecktraverse.

Gruss
Geschrieben von: Roowi Re: AHK in der Schweiz - 07/03/2005 22:31
Salüüüü

Prüfen .... JAAAA egal welche

eeehhh wenn Geld nicht so das Problem ist....

bei www.hirschi.com

gibts das Rockinger Wechselsystem, da haste Kugel und Haken und wenn Du's nicht brauchst nur die Adapterplatte....

saubere Sache...kostet aber was

für den Haken.... kommt darau an wieviel Du ziehen/anhängen willst... und 60Grad (minimum) drehbar muss diese sein....

aber das erzählt Dir der freundliche Haken Verkäufer...

Vorsicht vor Ebay und ähnlichem... ohne Typenschild keine Prüfung... und Typenschild ist nicht gleich Typenschild

Gruss
Roowi
Geschrieben von: TheSafariCentre Re: AHK in der Schweiz - 08/03/2005 19:21
Salü,

"eine kleines land mit einem grosses gesetzbuch", und hier beim AHK ist es nicht anders!

einem Herstellerschild muss am die Vorrichtung, auch an Kügel, Maul oder Automat. Die Höhe muss zwischen 45 und 55 cm von Boden, die teile müssen alle "CH" anerkannt/geprüft und die befestigungsmethode an Auto müssen CH Norm erfüllen. Verstellbarem Kupplungen wie die Dixon Bate produzieren sind nicht gestattet - leider habe ich drei stk. noch am lager seit 20 Jahre - wer will die haben?

wir haben mehrere "auslandische" Kupplungen von "Importautos" abmontieren müssen, nur weil irgend etwas klein nicht die "schweizernorm" entspricht.

das von Hirschi ist das beste lösung.
Geschrieben von: Fastride Re: AHK in der Schweiz - 08/03/2005 19:29
Art. 91 Verbindungseinrichtungen

1 «Verbindungseinrichtungen» sind Anhängerkupplungen an Zugfahrzeugen,
Anhängevorrichtungen an Anhängern und Sattelkupplungen.

2 Verbindungseinrichtungen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen,
wie er insbesondere in der Richtlinie Nr. 94/20 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 30. Mai 1994 über mechanische Verbindungseinrichtungen von
Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie ihre Anbringung an diesen
Fahrzeugen, im ECE-Reglement Nr. 55 oder im Kapitel 10 der Richtlinie Nr. 97/24
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte
Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen festgelegt
ist.161
159 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998 (AS 1998 2352).
160 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998 (AS 1998 2352).
161 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998 (AS 1998 2352).
Strassenverkehr
741.41
3 Es müssen mindestens die folgenden Bestimmungen eingehalten sein:
a. Der Kupplungsteil am Zugwagen muss an genügend starken Teilen befestigt
sein und eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen aufweisen.
b. Die am Zugfahrzeug angekuppelte Zugöse muss in der Höhe und nach der
Seite genügend geschwenkt und um die Längsachse ausreichend verdreht
werden können.
4 Verbindungseinrichtungen müssen auch in eingebautem Zustand dauerhaft und
deutlich lesbar folgende Angaben tragen:
a. ein internationales Genehmigungszeichen (wie «e» oder «E» gefolgt von
einer Zahl) mit einer Genehmigungsnummer oder den Namen des Herstellers
oder den Namen der Herstellerin oder die Fabrikmarke;
b. die höchstzulässige Stützlast;
c. die theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug
und Anhänger (D-Wert) oder die höchstzulässige Anhängelast.
5 Ausgenommen von Absatz 4 Buchstaben b und c sind genormte und entsprechend
gekennzeichnete Verbindungseinrichtungen.
6 Die Anbringungsstelle der Verbindungseinrichtung und die zulässige Stützlast
werden vom Fahrzeughersteller oder von der -herstellerin festgelegt. Die vom Hersteller
oder von der Herstellerin der Verbindungseinrichtung festgelegte Stützlast
darf jedoch nicht überschritten werden.
Geschrieben von: livingstone Re: AHK in der Schweiz - 08/03/2005 19:30
Zitat
leider habe ich drei stk. noch am lager seit 20 Jahre- wer will die haben?


Hey Chris... geschenkt? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> Du kannst sie ja eh nicht mehr brauchen... bekomme ich eine? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" /> ja??? Im April wenn ich vorbei komme...???
Geschrieben von: faezae Re: AHK in der Schweiz - 08/03/2005 19:30
@livingstone

Oberbühren ? Was ist in Oberbühren ? Meinst du das Strassenverkehrsamt ? Falls ja, ich wohne im Löwen-Kanton; also wäre das Strassenverkehrsamt in Frauenfeld.
Und was für Plaquetten meinst du ? Ich will die 'adjustable height towbar' von Dixon Bate. Das ist die gleiche -nehme ich an- wie im Landrover Zubehörkatalog. Nur ist sie auf der Insel 10x billiger als bei uns.

http://www.dixonbate.co.uk/assets/images/adjustbar.jpg

und dann das hier dran...

http://www.dixonbate.co.uk/assets/images/Uni200403.jpg

Das würde unsere Bedürfnisse am Besten abdecken.

Das Rockingersystem ist top aber eben auch teuer, viel zu teuer.

Muss ich den überhaupt die AHK vom Strassenverkehrsamt abnehmen lassen ? Bzw gibt das einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere, <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

Geschrieben von: livingstone Re: AHK in der Schweiz - 08/03/2005 19:47
@faeze
Zitat
Muss ich den überhaupt die AHK vom Strassenverkehrsamt abnehmen lassen ? Bzw gibt das einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere
ABSOLUT!

1. Link (die Höhenverstllbare)
Frag bei Emil Frei in St. Gallen nach: Hr Roncchi verlangen 071/228 64 64
wenn sie für die CH freigegeben ist - kannst du sie kaufen wo immer du magst (kosten in CH im Moment 391 CHF)

2. Link
Sollte seit 05 zugelassen sein - hab keine andere Infos (CH Preis 259 CHF)
Hab sowas ohne Kugel am Disco... muss sie vor jedem vorführen abschrauben. Solange ich keinen Hänger damit ziehe ist alles OK. Bei Kontrollen erklär ich was von Wüste, Bergungen etz. Hab noch nie Probleme gehabt, wahrscheinlich auch weil ich keine Steckdose installiert habe ist meine Aussage glaubhaft (stimmt ja auch).

Gruss
Geschrieben von: faezae Re: AHK in der Schweiz - 08/03/2005 19:58
@livingstone <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

@chris what would you charge for your 20 years old towbar ? serious ! email !

@Fastride danke !
Geschrieben von: Hilti Re: AHK in der Schweiz - 09/03/2005 07:36
Ist eigentlich schon alles gesagt; ich möchte nur noch eines hinzufügen: Klär das Ganze VOR der Montage mit dem Strassenverkehrsamt ab. Sonst geht es Dir am Schluss wie mir, und Du musst Dich eine halbe Stunde wegen der AHK mit den liiiiiieben Beamten des Strassenverkehrsamtes rumärgern. Echt unnötig. Deshalb lieber vorher mit dem Hallenchef besprechen, dann funktioniert alles problemlos (so auch meine verkehrt herum montierten Nummernschilder!).


Viel Spass und noch mehr Erfolg wünscht
Hilti
Geschrieben von: faezae Re: AHK in der Schweiz - 09/03/2005 09:53
Habe gerade mit dem Strassenverkehrsamt gesprochen.

Die AHK muss ein Herstellerschild haben und die Zug- und Stützlast muss vermerkt sein.

Geschrieben von: Wildwux Re: AHK in der Schweiz - 09/03/2005 17:24
Zitat
so auch meine verkehrt herum montierten Nummernschilder!

Hey Hilti

Erklär das doch bitte mal etwas genauer. Wie verkehrt? Rückseite nach aussen oder auf den Kopf gestellt?
Geschrieben von: faezae Re: AHK in der Schweiz - 09/03/2005 18:31
In der Schweiz können die Nummernschilder vorne und hinten nicht das gleiche Format haben.

Guckst du...

http://www.strassenverkehrsamt.tg.ch/xml_18/INTERNET/de/application/d2395/d2403/f2405.cfm

Ich denke mal Hilti hat vorne das hohe und hinten das niedrige Schild und nicht umgekehrt wie 'normal'.

Apropos Nummernschild: habe letzthin die Debatte verfolgt über Wechselschilder in Deutschland (will ja ein Bundesland einführen) und wie sich gewisse Behörden damit schwer tun. Die negativen Punkte, die sie ins Feld brachten waren lächerlich im quadrat ! In Oesterreich und bei uns gibt es die Wechselschilder seit Ewigkeiten und es funktioniert !
Geschrieben von: Hilti Re: AHK in der Schweiz - 10/03/2005 07:40
Bezüglich der Nummernschilder

Aaaaalso: Ich habe vorne in der Mitte das breite Nummernschild mit Schweizerkreuz und Kantonswappen, und hinten das kurze schmale - also genau umgekehrt, wie es eigentlich sein müsste. Zudem ist das hintere Nummernschild nicht in der Mitte des Fahrzeugs, sondern seitlich links (so wie übrigens standardmässig vorgesehen).

Ist nicht wegen der Ästhetik, sondern wegen den Wechselschildern (andere Formate passen nicht beim Zweitwagen). Hat noch kein Polizist gemotzt, und die kurze Vorabklärung und anschliessendem Hinweis darauf anlässlich der MFK und gut wars.


Beste Grüsse,
Hilti
Geschrieben von: faezae Re: AHK in der Schweiz - 27/10/2006 17:33
Hallo zusammen

Habe heute meine AHK vorgeführt. Es brauchte drei Leute ! Ok, waren alle sehr nett und sehr hilfsbereit. Das mit der Höhenverstellung fanden sie noch gut, da bei den meisten Geländewagen die AHK zu hoch sei, meinte der eine Experte...

Auch mein Vorhängeschloss auf der linken Seite fanden sie gut gelöst. Nur das Zugmail mit dem Bolzen darf ich nicht für das Ziehen von Anhängern gebrauchen, da der gefedert sein muss <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Stücklast ist bei Land Rover auf 150kg beschränkt und wurde so eingetragen. Obwohl bei der Dixon Bate mehr draufsteht. Ziehen darf ich bis 3500kg.
Der eine meinte, ich könnte sie auch für mehr eintragen lassen, würde dann jedoch LSVA-pflichtig <img src="/forum_php/images/graemlins/nana.gif" alt="" />
(für die Nicht-Schweizer: LSVA = Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)




[Linked Image von homepage.mac.com]



Naja, das Ding ist jetzt eingetragen und legal. Chris, ich denke, deine AHKs die du seit Jahren am Lager hast, haben keine 'e'-Kennzeichnung. Darauf kommt es an, denke ich.
Geschrieben von: Sensemann Re: AHK in der Schweiz - 27/10/2006 18:05
gratuliere und danke für die info smile
Geschrieben von: Fastride Re: AHK in der Schweiz - 27/10/2006 18:23
eigentlich darf man (mit Auflaufbremse) nur so viel ziehen, wie das Auto schwer ist, ansonsten haben die Jungs nen Fehler gemacht...

Aber ansonsten ganz O.K

Mit Luftbremse darf man immer 3500....W
Geschrieben von: Roowi Re: AHK in der Schweiz - 28/10/2006 19:18
lieber Tell, zieh dir doch mal das VTS rein...

und das untere Teil bei Fäzä ist eigentlich nicht prüfbar...

weil fix (nicht xx Grad drehbar) und nicht gefedert


ein 110/130 mit dem richtigen Haken wird immer 3.5t gegeben

und mit Luft 5.0t

Gruss
Geschrieben von: Fastride Re: AHK in der Schweiz - 28/10/2006 19:20
bei mir haben die nur das Fahrzeuggewicht gegeben....VTS hin oder her.
Geschrieben von: Roowi Re: AHK in der Schweiz - 28/10/2006 19:34
dann hast du nur nen 90er

oder den falschen Prüfer

oder der hat gesehen das die Karre am vergammeln ist <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />
Geschrieben von: TrampDani Re: AHK in der Schweiz - 31/10/2006 12:00
Das find ich ja toll, als ich mit der selben AHK vor ca. 5 Jahren angetanzt kam, wurde das fehlende Typenschild beanstandet. Ich nicht müde gleich bei Emil Frey (General Importeur) angefragt und als Auskunft erhalten: Diese AHK ist in der Schweiz nicht zugelassen, da höhenverstellbar. Wie ich das gelöst habe, darf ich euch nicht öffentlich sagen

Gruss

Daniel
Geschrieben von: faezae Re: AHK in der Schweiz - 31/10/2006 14:45
Zitat
und das untere Teil bei Fäzä ist eigentlich nicht prüfbar...
weil fix (nicht xx Grad drehbar) und nicht gefedert

naja, sie haben es aber abgenommen ! Nur der nicht gefederte Bolzen haben sie nicht für das Ziehen von Anhängern gutgeheissen.

Jedoch wenn ich AHK an Autos, SUV's etc anschaue, hat keiner eine drehbare......
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