Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: 130CC Steuer - 16/05/2012 14:29
wer weiß was der Defender TD4 2402ccm Steuer als LKW kostet oder weiß einen Onlinerechner !


Danke.
Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 16/05/2012 18:51
Sollte er als LKW versteuert werden,
geht das immernoch nach Gewicht:
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17513&article_id=99259&_psmand=110
Geschrieben von: 130CC Re: Steuer - 16/05/2012 20:15
Original geschrieben von Caruso
Sollte er als LKW versteuert werden,
geht das immernoch nach Gewicht:
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17513&article_id=99259&_psmand=110

Danke......
Weißt Du welche Schlüsselnummer eingegeben werden muß ?
Man kann nur zwei Stellen eingeben.
zu 2. hab ich ne 4-stellige Nummer und bei 3. ...klar Buchstaben.
Geschrieben von: Bandido Re: Steuer - 16/05/2012 20:16
148,00 EUR smile

da bin ich ja mal gespannt auf meinen Bescheid
Geschrieben von: Oliver Re: Steuer - 16/05/2012 20:17
Original geschrieben von Bandido
da bin ich ja mal gespannt auf meinen Bescheid

Ich auch. Ich tippe auf PKW-Steuer.
Geschrieben von: Bandido Re: Steuer - 16/05/2012 20:18
Original geschrieben von 130CC
Weißt Du welche Schlüsselnummer eingegeben werden muß ?
Man kann nur zwei Stellen eingeben.
zu 2. hab ich ne 4-stellige Nummer und bei 3. ...klar Buchstaben.

21

oder nimm einfach den Rechner, der will nur das zul. Gesamtgew.

http://www.kfz-steuer.de/
Geschrieben von: Spike Re: Steuer - 19/05/2012 13:27
....das wäre eine Möglichkeit....
Die andere wäre als Zugmaschine, hat den Vorteil, daß man auch an So und Feiertagen ziehen darf, und mit den Fenstern kann einem auch keiner.....Nachteil: max 3 Sitze....
So bekommt man sogar mit nem 110er wieder Freude..
gruß
thomas
Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 19/05/2012 19:29
Dann rechne dir mal aus,wieviel der 110er dann noch wiegen darf
und dass eine Zugmaschine nur 3 Sitze haben darf steht auch nirgendwo.
Abgesehen davon,dass das FA auch eine Zugmaschine nicht zwangsläufig nach Gewicht besteuern muss.
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Steuer - 20/05/2012 08:08
............einfach zahlen,schweigen und geniessen.........
wenn LKW-steuer,dann glück gehabt (anders kann man das nicht nennen)..........
wenn PKW-steuer.............zahlen,schweigen,geniessen......immerhin hat man
sitze satt und darf anhänger legal sonntags rumzerren........

coffee
Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 20/05/2012 09:38
Original geschrieben von SIGGI109
und darf anhänger legal sonntags rumzerren........

coffee

Wenn LKW im Schein steht,darf man das nicht.
Geschrieben von: HPF Re: Steuer - 20/05/2012 09:41
Ist das nicht geändert? So das man private Anhänger mit einem LKW am Sonntag zerren kann?
Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 20/05/2012 09:47
Einige Bundesländer haben das für Camping- und Sportanhänger
freigegeben.
Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung blockiert.
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Steuer - 21/05/2012 20:21
Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von SIGGI109
und darf anhänger legal sonntags rumzerren........

coffee

Wenn LKW im Schein steht,darf man das nicht.



hast du ALLES gelesen (ist ja nicht soooo viel)?????
auch die grüne schrift............
warscheinlich nicht.............
Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 21/05/2012 20:29
Sicher aber die Zulassung hat mit der Steuer nichts zu tun.
Geschrieben von: Spike Re: Steuer - 23/05/2012 08:13
....das Einzige, womit Du Recht hast, Caruso, ist, daß das FA nicht unbedingt dem Sachverständigen folgen muß, wenn es um die Besteuerung geht.....das muß man vorher abklären: meine Zulassungsstelle hat gesagt, daß es die Eintragung des TÜ übernimmt, und das Finanzamt hat gesagt: wenn das eine Zugmaschine ist, ist das eine Zugmaschine........
Ansonsten ist in meinem Kfz-Brief alles so wie sonst, auch die Gewichte: 3 Sitze hat der TÜ-Mensch aus seinen Zul-Vorschriften rausgerechnet.....mir war das egal
gruß
thomas
Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 23/05/2012 08:34


Original geschrieben von Spike
3 Sitze hat der TÜ-Mensch aus seinen Zul-Vorschriften rausgerechnet

Da die Sitze nicht in der Fahrzeugbeschreibung,der Zugmaschine behandelt werden,
gibts da auch nichts rauszurechnen.
Er hätte dir aber das zGg,in Abhängigkeit deiner Anhängelast rapide runterechnen müssen.
Vielleicht hat er das auch getan,indem er festgestellt hat,
dass die Zuladung mit 3x68kg ausgeschöpft ist
und du weißt das nur noch nicht?
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Steuer - 24/05/2012 07:28
Original geschrieben von Caruso
Sicher aber die Zulassung hat mit der Steuer nichts zu tun.



moment.........wenn er als PKW zugelassen ist,gibts dafür
die passende schlüsselnummer (PKW im schein) und das ist
das was der sherrif in den papieren sieht.......stimmts ???
der sieht PKW und dann ist die sache für ihn in ordnung und
wie der finanzbeamte das sieht und was für steuern ich dafür
bezahle ist dem sherrif völlig egal......richtig ????
wenn da LKW steht ist es,auch unabhängig davon ob ich LKW
oder PKW steuer bezahle dem sherrif nicht egal da er der
meinung ist (und er es nicht anders erkennen kann) das ich
nicht legal mit anhänger unterwegs bin..... stimmts ???
man merkt,der sherrif kann sich nur an das halten was im
schein steht und es ist ihm scheissegal was ich an steuern
dafür zahle
...... RICHTIG ????

so,wo ist nun das problem........es gibt nämlich keins.
wenn ich etwas schriftlich von einem entsprechenden amt
hab,bin ich auf der sicheen seite und muss nicht mit dem
sherrif stundenlange diskusionen führen.die genemigung
sollte sich der besorgen der meint er müsse unbedingt an
sonn-oder feiertagen mit einem anhänger unterwegs sein und
das kann nicht nach 2200h sein..........
anhängertouren muss man eben planen.......so einfach ist das.
Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 24/05/2012 08:35
Original geschrieben von SIGGI109
wenn PKW-steuer.............zahlen,schweigen,geniessen......immerhin hat man
sitze satt und darf anhänger legal sonntags rumzerren........

coffee

Von dem was im Schein steht,hast du nicht gesprochen.
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Steuer - 24/05/2012 10:28
Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von SIGGI109
wenn PKW-steuer.............zahlen,schweigen,geniessen......immerhin hat man
sitze satt und darf anhänger legal sonntags rumzerren........

coffee

Von dem was im Schein steht,hast du nicht gesprochen.




das ist doch das einzige was der sherrif sieht.............
alles andere ist doch egal........oder ist das so unlogisch ??? aetsch3
Geschrieben von: Monny Re: Steuer - 24/05/2012 18:44
Bitte nicht die steuerrechtliche und die verkehrsrechtliche Einstufung durcheinanderwerfen!

Irgendwelche Ver- und Gebote, die in der StVO stehen sowie lustige bunte Schilder am Strassenrand haben mit der Steuer gar nix zu tun. Dafür gilt rein das, was im Fz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ) steht.
D. h. z. B. am So. mit einem LKW Anhänger ziehen is nich!
Und dem Cop, der den Strafzettel schreibt, interessiert auch kein Steuerbescheid, der DARF ihn bei Verkehrsdelikten gar nicht interessieren.

Das Bundesfinanzgericht hat in seiner unendlichen Weisheit jedoch entschieden, dass es für die steuerliche Einstufung unerheblich ist, was in den Papieren steht. Und so hängt es rein von der Tagesform des FA-Beamten ab, ob der 130er wie ein PKW nach Hubraum oder wie ein So.-Kfz (sonstiges Kfz, steuerrechtlich gibt es keinen LKW) nach zGG besteuert wird.
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Steuer - 24/05/2012 21:43
Original geschrieben von Monny
Bitte nicht die steuerrechtliche und die verkehrsrechtliche Einstufung durcheinanderwerfen!

Irgendwelche Ver- und Gebote, die in der StVO stehen sowie lustige bunte Schilder am Strassenrand haben mit der Steuer gar nix zu tun. Dafür gilt rein das, was im Fz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ) steht.
D. h. z. B. am So. mit einem LKW Anhänger ziehen is nich!
Und dem Cop, der den Strafzettel schreibt, interessiert auch kein Steuerbescheid, der DARF ihn bei Verkehrsdelikten gar nicht interessieren.

Das Bundesfinanzgericht hat in seiner unendlichen Weisheit jedoch entschieden, dass es für die steuerliche Einstufung unerheblich ist, was in den Papieren steht. Und so hängt es rein von der Tagesform des FA-Beamten ab, ob der 130er wie ein PKW nach Hubraum oder wie ein So.-Kfz (sonstiges Kfz, steuerrechtlich gibt es keinen LKW) nach zGG besteuert wird.




heeee monny,es geht um das was der sherrif vor ort sieht.......
nicht um das was du beim finanzamt bezahlst.............das
intressiert keinen menschen.......
Geschrieben von: DaPo Re: Steuer - 25/05/2012 09:26
Der Thread geht doch ursprünglich um die STEUERN bei Zulassung als LKW.

Wenn Du den Wagen als LKW angemeldet hast, und PKW-Steuern zahlen mußt, hast Du die Nachteile aller Möglichkeiten vereint.

Der Sherrif vor Ort sieht in den Papieren, daß Du einen LKW hast und Sonntags nicht mit Anhänger fahren darfst.
Geschrieben von: Spike Re: Steuer - 25/05/2012 12:19
moin Caruso,
mein Auto hat 3,5t Anh-last und nach wie vor 2,95t zul. Ges-Gew.
Wie schon erwähnt: die Anzahl der Sitze interessiert mich nicht. Stattdessen ist jetzt eine Nutzlast eingetragen, aber die ändert an den o.a. Zahlen auch nix(leer 2050 wg. Gas, Nutzlast 900).
Die einzige "Kleingkeit" war, die Freigabe von Rover.....
gruß
thomas
Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 25/05/2012 19:34
Aha.Was hat Rover denn freigegeben?
Und was steht im Punkt F2 der Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Geschrieben von: Spike Re: Steuer - 26/05/2012 19:32
moin,
Rover sagt dazu nix, aber ich war ja bei einem Sachverständigen......
Wenn Du mir noch sagst, was F2 in alt ist, kann ich Dir das auch sagen...
Aber nochmal: im Brief sind nur 2 Zahlen geändert worden. Bei Nutz- und Aufliegelast steht statt - jetzt 900 und bei Anzahl der Sitzplätze steht jetzt 3, sonst wurde nix verändert.
gruß
thomas
Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 29/05/2012 19:18
F2 ist das nationale zGg.
Das gibts im alten Schein nicht.
Dann hast du eben Glück gehabt.
Ein Merkmal der Zugmaschine ist eine unerhebliche Ladekapazität
und eine Anhängelast die mind.das 1,4fache des zGg beträgt.
Geschrieben von: huebi Re: Steuer - 31/05/2012 20:11
Original geschrieben von Monny
Das Bundesfinanzgericht hat in seiner unendlichen Weisheit jedoch entschieden, dass es für die steuerliche Einstufung unerheblich ist, was in den Papieren steht. Und so hängt es rein von der Tagesform des FA-Beamten ab, ob der 130er wie ein PKW nach Hubraum oder wie ein So.-Kfz (sonstiges Kfz, steuerrechtlich gibt es keinen LKW) nach zGG besteuert wird.

Der Bundesfinanzgerichtshof hat da schon genauere Vorgaben in den einschlaegigen Urteilen gemacht. An denen kann festgemacht werden, ob ein FZ steuerlich als PKW oder LKW eingestuft wird.
So ist ein FZ, was vom Hersteller als PKW gebaut wurde immer als PKW zu versteuern. Hier wird das wesendlichen Merkmal eines LKWs, naemlich die erheblich hoehere Zuladung bezogen auf das Gesamtgewicht nicht erreicht. Wenn ich mich recht erinnere soll/muss ein LKW mindestens 40% Zuladung vom zGg haben.
Bei Defender und Co laesst sich die hohe Zuladung ja erreichen, bei typischen PKWs und SUVs eben nicht. Und die Defender werden ja auch mit hoher Zuladung und Ladeflaeche ausgeliefert, so dass sie auch als LKW versteuert werden koennen.

Geschrieben von: Caruso Re: Steuer - 31/05/2012 20:52
Nö.Der BFH hat konkrete Gewichte genannt,
lustigerweise genau die,die vor Jahren schon zur Gewichtssteuer verhalfen:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=21138

Außerdem kommt der Defender nur noch als Nutzfahrzeug auf den Markt und wird trotzdem nach Hubraum besteuert.
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