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Geschrieben von: taffcookie Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 23/02/2006 18:00
Hallo,

die Frage, ob das Finanzamt erfolgversprechend den Versuch unternehmen kann, die Steuer für den 130er raufzusetzen, bewegt hier offensichtlich Einige (nämlich natürlich uns 130er-Besitzer... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />).

Ich gehe nach wie vor davon aus, dass dieser Rover vom KBA als LKW eingestuft ist und es ihn nirgends als PKW zugelassen gibt. Bei den kürzeren Rovern geht ja sowohl das eine als auch das andere, je nach Umbauart. (Außer vielleicht beim 110 PickUp, aber das ist nicht meine Baustelle.)

Insofern sollte eine etwaige Diskussion mit einem Finanzamt ziemlich kurz und eindeutig ausfallen.

Gibt es (etwa) andere Erfahrungen?



@ Landynarr: Dir kann man keine PMs zuschicken. Oder ich kann das nicht. Ging halt nicht. Ich hab´s versucht. Tut mir leid!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Geschrieben von: anjesa Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 23/02/2006 19:22
ich kann nur von öschi reden.
aber da sind der 130er und der 110cc zu 100% LKW
Geschrieben von: Birol Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 23/02/2006 22:52
Wenn sich das Finanzamt quer stellt,
kann man diskutieren wie man will, keine Chance.
Ob das Auto ein LKW ist oder nicht,
das scheinen die 2-3 Mitarbeiter im
zuständigen Büro unter sich zu entscheiden.
Falls jemals zuvor für ein Modell die
LKW-Zulassung abgelehnt wurde,
dann wird diese Praxis beibehalten.


Bei meinem Softtop wollten die Prospekte sehen,
weil sie den zuvor noch nie hatten,
und 3 Tage später riefen sie mich an und
teilten mit, sie hätten das geprüft
und besprochen und akzeptieren ihn als LKW.

So schön kann Bürokratie sein.
Geschrieben von: Rumpelstielzchen Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/02/2006 06:34
Wobei mir jegliches Verständnis für die rechtliche Grundlage dieser Beamten-Willkür fehlt. Wenn ein TÜV-Ingeniööör nach stundenlanger Begutachtung unter aufbieten all seines anstudierten Fachwissens entscheidet, zu welcher Fahrzeuggattung ein vorgeführtes Fahrzeug gehört, wie kann es dann sein daß ein dahergelaufener nichtsnutziger Steuereintreiber anhand von Prospekten möglicherweise das Gegenteil feststellen darf? In was für einem seltsamen Land leben wir hier?
Geschrieben von: Volkerd Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/02/2006 06:51
@Rumpelstielzchen

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Gruß
Geschrieben von: gsx1200 Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/02/2006 07:10
Hallo zusammen,

ich fahre einen 88er als Pick-up (Truckcap) und der ist vom Finanzamt als LKW besteuert worden.
Kriterium war:
1."Die Ladefläche muß länger/größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche."
(Gemessen wurde vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Kabinenrückwand und natürlich die Ladefläche)
2. Zwischen Ladefläche und Fahrgastraum muß eine starre Trennwand (Ladeverschiebeschutz) vorhanden sein.

So wird das von "unserem" Finanzamt gesehen

Gruß
Peter
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/02/2006 07:57
Zitat
...Wenn ein TÜV-Ingeniööör nach stundenlanger Begutachtung unter aufbieten all seines anstudierten Fachwissens entscheidet, zu welcher Fahrzeuggattung ein vorgeführtes Fahrzeug gehört, wie kann es dann sein daß ein dahergelaufener nichtsnutziger Steuereintreiber anhand von Prospekten möglicherweise das Gegenteil feststellen darf?...

Genau das ist ja die Grundidee der Klagen gegen die neue Besteuerung. Was die EU als LKW definiert hat, darf der FinMin nicht als PKW ansehen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

A N D R E A S
Geschrieben von: Rumpelstielzchen Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/02/2006 09:05
Es wundert mich ja sowieso, warum nach dem sehr zweifelhaften Grundsatzurteil zu diesem Thema seinerzeit die Prüfbehörden nicht sofort Sturm gelaufen sind, das muß doch ein Schlag ins Gesicht Ihrer Fachkompetenz sein! Wieso die sowas zugelassen haben ist mir bis heute schleierhaft. Wäre ich ein Prüfstellenleiter, ich hätte sofort dagegen geklagt, schon allein um meine Glaubwürdigkeit zu behalten und mir meine Fachkompetenz nicht von einer Finanzbehörde anzweifeln zu lassen. Aber offenbar haben TÜV und Co. wohl noch genug anderes zu tun... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Geschrieben von: Birol Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/02/2006 10:44
Man vergesse hierbei nicht,
daß der Staat finanziell ziemlich am Ende ist.
Er braucht auf Teufel komm´ raus jeden Cent
Mehreinnahmen,
egal ob Steuer oder irgendwelcher Art.

Wenn man veranschaulicht,
mit welcher Dynamik und Brechstangenmethodik
gerade GEZ-Gebühren eingetrieben werden,
dann kann man sich doch vorstellen,
wie die Situation wirklich aussehen muß.
Da ist dann auch nachvollziehbar,
daß jedes noch so fadenscheinige Argument
für eine Ablehnung zur LKW-Besteuerung
an den Haaren herbeigezogen und angewendet wird.

Daß das nicht gerecht oder logisch ist,
das wissen die meisten Beamten auch,
aber es ist eben neuerdings ihre Pflicht,
möglichst viel Geld einzutreiben.

Daß versteckte Radarfallen hinterhältig sind,
das weiß ja schließlich auch jeder Polizist,
aber gerechtfertigt wird es mit Argumenten,
die man bei allem Respekt niemals ernsthaft glauben kann.


Da kann man die Logik getrost hintenanstellen.
Geschrieben von: taffcookie Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/02/2006 11:28
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Um nochmal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen:

Bei der Einstufung als LKW geht es beim 130er m. E. nicht um die Einschätzung eines TÜV-Ingenieurs und um eine Auslegungssache im Einzelfall, sondern um die generelle Festlegung durch das Kraftfahrtbundesamt. Es gibt also keinen Ermessensspielraum, oder?

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smoke03.gif" alt="" />

Geschrieben von: Rainer4x4 Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/02/2006 12:00
Nachdem von einigen FAs die PUs als "PKW mit offenem Kofferaum" eingestuft wurden hat es aufgrund etlicher Klagen ein Grundsatzurteil des obersten Finanzgerichts gegeben. Danach dürfen PUs aussschlisslich als LKW besteuert werden.
Hintergrund: Die Fahrzeuge werden beim Import als LKW erheblich höher verzollt als PKW.
Aus dunkler Erinnerung, die Geschichte liegt schon einige Jahre zurück, obs immer noch so ist kann ich nicht sagen. Infos gabs damals über die einschlägige 4x4 Presse. Interessiert hatte es mich weil ich zu der Zeit einen L200 hatte.
Geschrieben von: Rumpelstielzchen Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/02/2006 12:12
Zitat
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Um nochmal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen:

Bei der Einstufung als LKW geht es beim 130er m. E. nicht um die Einschätzung eines TÜV-Ingenieurs und um eine Auslegungssache im Einzelfall, sondern um die generelle Festlegung durch das Kraftfahrtbundesamt. Es gibt also keinen Ermessensspielraum, oder?

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smoke03.gif" alt="" />

FALSCH! Das ist ja gerade, worum es mir geht: Laut einem Grundsatzurteil irgendeines Gerichtes vor einigen Jahren ist das Finanzamt eben NICHT grundsätzlich an die Einstufungen des Fahrzeuges gebunden beim erheben der KFZ-Steuer, und genau dagegen protestiere ich ja! Es hat nämlich mittlerweile geügend Fälle, wo der Tüv sagt "eindeutig LKW" aber das Finanzamt trotzdem nach Hubraum besteuert! Un die Rechtsgrundlage dazu spricht ja dem TÜV die Kompetenz zur Technischen Begutachtung implizit ab. Warum der sich dagegen nicht wehrt, versteh ich eben nicht.

Die von Birol vorgebrachten Hintergründe und daß es für die Verbrecherbande einfacher ist, die Einnahmen zu erhöhen als bei den Ausgaben zu sparen, das ist schon auch alles klar. deswegen darf man das Übel aber soch wohl mal bein Namen nennen, oder? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />



Geschrieben von: Birol Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 25/02/2006 11:31
@ Rumpelstielzchen

So isses.
Unser Finanzamt sagte mir damals,
wenn im Kfz-Brief "LKW" stehe,
dann sei das Fahrzeug versicherungstechnisch ein LKW,
aber noch lange nicht steuertechnisch und somit
für Finanzämter nicht bindend.

Ganz nebenbei hast Du mir ´ne schöne Nebenbeschäftigung fürs WE beschert.
Ich denke nach und nach was für einen Namen man dem Übel denn geben könnte ?

Vorschläge sind willkommen.
Geschrieben von: TiTaTest Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 26/02/2006 16:35
HalliHallo

mein zuständiges Finanzamt (kann man ja leider nicht wählen, wie beim TÜV) sieht beim 130erCC nur die zweite Sitzbank und so automatisch ein Fahrzeug zur Personenbeförderung.

Auf meine Frage wie das bei einem Unimog denn sei....
Antwort: Ja wenn da eine zweite Sitzbank mit einen ist... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" />
Geschrieben von: Sandlover Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 27/02/2006 07:15
Das Problem ist tatsächlich, das man beim Finanzamt dem Wohlwollen des zuständigen Beamten total ausgeliefert ist. Bei uns wurden Ladefläche und Innenraum gemessen, der Innenraum bis in den hintersten Winkel (vom Blech vor der Pedalerie bis in die hintere Ausbuchtung, von Seitenscheibe zu Seitenscheibe), daraus ergab sich ein geringfügig grösserer Wert für die Bodenfläche der Kabine. Also erst mal ganz klar PKW, andere Argumente wie typische LKW-Optik, kein Komfort, blablabla, wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Nach langer Diskussion wurde uns die Auflage gemacht, die hinteren Sitze austragen zu lassen, dann würde man auf die PKW-Besteuerung verzichten. Auf die Verblechung der hinteren Scheiben und die deckenhohe Trennwand wurde grosszügig verzichtet. Da wir letztlich keinerlei andere Chance sahen, haben wir zähneknirschend zugestimmt.
Gruss Christine
Geschrieben von: 130CC Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 27/02/2006 07:19
Hi LR - Gemeinde,

ich kann einen Lichblick in der ewigen Diskussion um Besteuerung aufzeigen.
Bekam 09/2005 meinen Steuerbescheid plötzlich als PKW und nicht mehr wie bisher als LKW. Ums kurz zu halten, ein paar Schreiben meines Rechtsanwalts und das Finanzamt zog den PKW-Steuerbescheid zurück und überreichte mir wieder meinen gewohnten Steuerbescheid als LKW. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Keine Vorführung meines LKW's nötig.
Keine Diskussion über die länge der Ladefläche zur Kabine.
Kein ProAllrad benötigt. (Geldsammler)
Kein austragen der hinteren Sitzbank.
usw., usw........

Gruß
Oliver
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 02/03/2006 13:10
Hallo Leute,
vorgestern habe ich meinen Widerspruch , der prinzipiell der gleiche wie der vom Oliver (Dank für Deine Hilfe), beim FA abgegeben.

Der Typ hat den Umschlag geöffnet, das fette "Widerspruch" gelesen und meinte dann, das würde er soeieso ablehnen und das mit der AdV könnt ich sowieso vergessen...blblabla... ,erzählte irgendwas von Köln...

Auf meine Antwort, er möge doch erstmal den Widerspruch durchlesen und mir dann bitte schriftlich antworten, auch ginge es bei meinem 130er um ein anderes Fz. als in Köln, meinte er, er kenne diese Widersprüche mit den Texten aus dem Internet schon, und wenn mein Fahrzeug mehr als 3 Sitze hätte, wärs eh klar, Verkehrsrecht interessiert ihn nicht.....

Ich hab ihm dann erkärt, dass er das ganze bitte schriftlich formulieren soll, da ich keine Lust hätte, mir seine Ergüsse länger anzuhören , bevor er nichtmal meinen Text gelesen hätte und ihn dann ans ZFA münchen verwiesen, welches Olivers 130er als LKW anerkannt hätte.
Er meinte, das könne nicht sein, und wie ich überhaupt an Olivers Bescheid herangekommen wäre.

Daraufhin forderte ich ihn nochmal auf, in München nachzufragen und erklärte ihm, dass das offensichtlich sinnlose Gespräch für mich beendet wäre und ging.

Ich finde diese Selbstherrlichkeit solcher Menschen zum kotzen.

Oder werden Finanzbeamte neuerdings nach Leistung, sprich nach einkassierten Geldern bezahlt???


Gruß Claus
Geschrieben von: flo Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 02/03/2006 19:28
Bin ja froh, daß die bei uns viel einfacher arbeiten, bei uns wird nach PS und Kat versteuert, und damit hat sichs, da steigt man mit einem Landy genauso gut/schlecht aus, wie mit einem stärkeren Golf, daß wir allerdings sowiso mehr motorbezogene Steuer zahlen sei dahin gestellt... jedenfalls kann das Finanzamt/der Finanzbeamte nicht selbstherrlich herum spinnen! Find das schon wild, wie man einem 130er/110er HT den LKW Status nicht zu erkennen will, eigentlich faszinierend, ob soviel Bösartigkeit!
Wir haben da auch noch nebenbei den Vorteil des Wechselkennzeichens, Oltimerversicherung ohne Bonus/Malussystem ab 20 Jahren und und und... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> (mein Landy + Volvo kosten mich 50€ im Monat <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />)
lg. flo, aus dem gelobten Land...
Geschrieben von: TiTaTest Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 04/03/2006 18:55
Zitat
Bin ja froh, daß die bei uns viel einfacher arbeiten, bei uns wird nach PS und Kat versteuert, und damit hat sichs, da steigt man mit einem Landy genauso gut/schlecht aus, wie mit einem stärkeren Golf, daß wir allerdings sowiso mehr motorbezogene Steuer zahlen sei dahin gestellt... jedenfalls kann das Finanzamt/der Finanzbeamte nicht selbstherrlich herum spinnen! Find das schon wild, wie man einem 130er/110er HT den LKW Status nicht zu erkennen will, eigentlich faszinierend, ob soviel Bösartigkeit!
Wir haben da auch noch nebenbei den Vorteil des Wechselkennzeichens, Oltimerversicherung ohne Bonus/Malussystem ab 20 Jahren und und und... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> (mein Landy + Volvo kosten mich 50€ im Monat <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />)
lg. flo, aus dem gelobten Land...

Es gibt Momente, da beneid ich Euch <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />
Geschrieben von: Thomas_G Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 09/03/2006 15:00
ich durfte meinen grade vorfuehren ..
die messung kabine/ladeflaeche ergibt => pkw,

aber irgendwie hatte der mitleid mit mir => bleibt lkw <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/clap.gif" alt="" />

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nana.gif" alt="" />
Geschrieben von: Rotax Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 09/03/2006 17:06
Zitat
ich durfte meinen grade vorfuehren ..
die messung kabine/ladeflaeche ergibt => pkw,

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nana.gif" alt="" />

Wie hat er denn jeweils gemessen???

gruss
rotax
Geschrieben von: Thomas_G Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 09/03/2006 17:47
gaspedal bis kabinenrueckwand sind lockere 1,80, ladeflaeche 1,72
Geschrieben von: HPF Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 09/03/2006 18:37
Zitat
gaspedal bis kabinenrueckwand sind lockere 1,80, ladeflaeche 1,72


Da musst du aber auch noch die Breite rechnen, da die Flächen gegeneinander gerechnet werden. Da sollte das wieder passen bei dem 130er.

Gruß Holger
Geschrieben von: Rotax Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 09/03/2006 18:40
Zitat
gaspedal bis kabinenrueckwand sind lockere 1,80, ladeflaeche 1,72

Davon mal abgesehen, dass die Messvorschriften (wo steht das überhaupt, dass so zu Messen ist?)irgendwie idiotisch klingen: Fläche ist sicher auch im FA das Produkt aus Länge mal Breite. Und da die LadeFLÄCHE unschwer ersichtlich breiter ist als die Fahrgastzelle kann man das Mehrmass doch nicht einfach ignorieren? Da wird man doch bekloppt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" />

Egal, das Ergebniss freut mich für dich!

gruss
rotax
Geschrieben von: Sandlover Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 10/03/2006 07:09
Das ist ja genau das Problem. Es gibt derzeit keine verbindlichen Vorschriften, wie die Messung zu erfolgen hat. Ergo werden die meisten Finanzbeamten alles tun, um bei ihren Messungen auf eine grössere Kabinenfläche zu kommen (siehe mein früheres Posting). Tlw. wird sogar nur die Länge als entscheidendes Kriterium herangezogen. Willkür ohne Ende, Diskussionen in aller Regel sinnlos. Hier bleibt nur die Hoffnung, dass bald ein Gerichtsurteil kommt, das diesem Unfug Einhalt gebietet.
Gruss Christine
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 10/03/2006 08:22
Naja, die Messvorschrift Länge ab Gaspedal kommt auch aus einem Urteil.
Und,klar läßt Sie Spielraum.
Im Zweifelsfall läßt sich die Ladefläche aber verlängern.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 10/03/2006 08:32
Hallo,
hab jetzt auch ein Schreiben des FA bekommen, in dem ich zur Vorführung "gebeten" werde.
Da im Gesetz und auch div. Urteilen, ja auch in der Argumentation des FA eindeutig von der Fläche die Rede ist, ist eine Bezugnahme nur auf die Länge falsch, da brauchts keine Vorschrift, wie zu messen ist, eine Fläche ist Länge mal Breite.
Und in diesem Falle die nutzbare Bodenfläche, also die Breite innen bei geschlossenen Türen im Fahrgastraum; sollte der Herr vom FA das nicht berücksichtigen, werde ich ihn wohl darauf hinweisen,wenns ihn nicht interessiert, hab ich keine Bauchschmerzen dabei, zu einem Gutachter zu fahren und da Fahrzeug mit geeichten Messmitteln ausmessen zu lassen.
Da ds FA sicher nur einen ordinären Zollstock benutzt, dürfte das im Zweifelsfall wohl ausreichend sein.

Gruß Claus
Geschrieben von: Sandlover Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 10/03/2006 11:55
Dieses Urteil, das vorschreibt, wie die Kabineninnenfläche zu vermessen ist, habe ich bisher vergebens gesucht. Es wird zwar in allen möglichen Foren davon geschrieben, aber ich konnte es bisher nicht auffinden. Weiss jemand das Aktenzeichen?
Gruss Christine
Geschrieben von: Ozymandias Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 10/03/2006 18:14
Zitat
Im Zweifelsfall läßt sich die Ladefläche aber verlängern.
Gruß aus Berlin


Das halte ich für sehr fragwürdig wielange solche Bastellösungen noch bestand haben, da war gerade letzten Monat in einer 4x4 Zeitschrift ein Beitrag wo jemand solche Blechfaltwändchen anbietet/verkauft die auf die geöffnete Heckklappe gesteckt werden, scheinbar soll er so in Cottbus bereits mehrere Fahrzeuge zugelassen haben.
Er verbaut sogar noch einen zusätzlichen Leuchtbalken der über die Anhängersteckdose versorgt wird, also klar Ladung ist.

Das ganze ist doch mit Bordmitteln rückbaubar, ein richtiger Murks, wie hat sowas bestand?

Entweder baut man eine komplette Ladefläche ( was relativ simpel ist) die auch vor jeder Überprüfung bestand hat oder man lässt es, wenn die euch draufkommen das die Bastellösung bloss dazu da war eine tiefe Steuer zu erschleichen und gar nicht dem Transport von Waren dient wird's sicher richtig teuer. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 10/03/2006 23:01
Hi,
in den entsprechenden Texten steht eindeutig "die der Personenbeförderung dienende Bodenfläche"; das kann also nur die Fläche zwischen den geschlossenen Türen, max. von der Vorderkante des Gaspedals bis zur Sitzhinterkante sein, alles andere dient nicht der Personenbeförderung, von einer Festlegung nur auf die Länge habe ich bisher nichts gelesen, ausser der Auffassung der FAs. M.E. dient auch ein Raum hinter den Sitzen, falls vorhanden, bestenfalls als Stauraum, kann also logischerweise bestenfalls der Ladefläche zugerechnet oder gar nicht einbezogen werden, sonst gälte ja auch der Kofferraum eines Standard-PKW als Personenbeförderungsfläche, weil oft zwischen Sitzen und Kofferraum keine Schottwand mehr vorhanden ist.
Was mir heut noch eingefallen ist, das FA hat die PKW-Steuer damit begründet, daß der §23 Abs.6 weggefallen wäre, das trifft aber nur auf die sog. Kombinationskraftwagen zu, die ja eigentlich PKW waren; ich habe der Begründung widersprochen, da der 130er ja kein Kombiationskraftwagen, sondern ein LKW ist und der Passus deshalb nicht greifen könne, darauf ist mein FA garnicht eingegangen; ist ein Steuerbescheid, der mit einer falschen Begründung geändert wird eigentlich rechtsgültig oder muss mir das FA erst wieder einen neuen mit einer "vernünftigen2 Begründung schicken??????????ß


Gruß Claus <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 11/03/2006 20:03
Hallo


das Kraftfahrzeugsteuergesetz kennt nur PKW´s oder andere Fahrzeuge.

und durch die Rechtsprechung sind die Finazbehörden nicht an die Zulassung gebunden, jetzt wird auch der Rest überprüft.

man möge bitte nicht daraus schließen das ich diese Verfahrensweise befürworte, es ist einfach so.


Gruß Christof
Geschrieben von: landynarr Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 24/03/2006 08:55
Hallo,
da meine Frist zur Vorführung des 130ers beim FA bis zum 04.04. geht, hier die Frage, ob irgendjemand was Neues in Erfahrung gebracht hat.

Gruß Claus
Geschrieben von: Michael_P Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 24/03/2006 10:49
Wieso was neues?

Der 130er ist ein waschechter LKW.

Das Flächenverhältnis von Ladefläche und Kabine passt genau in die LKW Kategorie....

Ohne wenn und aber...
Geschrieben von: BU80 Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 27/03/2006 13:44
moin moin,

wo hier die 130er fahrer (alle) versammelt sind ne kurze zwischenfrage.

255/85/16 unterm 130CC - Teilegutachten gilt nur für 90er und 110er, bzw max achslast von 1.85 to (2.20 to HA beim 130er)
egal????

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

b.
Geschrieben von: Thomas_G Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 27/03/2006 13:52
achslasten sind egal, die felgen (130er-felgen) tragen das eh und die reifen auch,
bleibt also nur das problem das es fuer den 130er kein gutachten gibt, bzw das genannte gutachten nicht fuer den 130er gültig ist.
Geschrieben von: Landy110Tdi Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 27/03/2006 19:23
Hi!

Bin jetzt auch im Club der 130iger beigetreten. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Bekomme Ihn aber erst am Wochende. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Dann kommt noch der spannende Moment, wenn´s Finanzamt schreibt. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />

Ich wollte mir auch die 255 von meinem 110er drauf machen (130iger Felge), wenn´s aber kein Gutachten gibt geht das wohl nur durch Einzelabnahme. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Mist......
Aber ich habe schon 130iger mit den 255zigern gesehen.....

Gruß Mirko
Geschrieben von: BU80 Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 28/03/2006 05:14
moin moin,

laut Aussage LR ist es möglich die 255/85 zu fahren, wenn die HA auf 1.85 to abgelastet wird. <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/trau27.gif" alt="" /> naja! egal!



was anderes: (aus ADACmotorwelt 4/2006)

[color:"red"] LKW [/color] Höhere Bußgelder beim Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw und Lkw-Gespanne......Übrigens: Das Fahrverbot betrifft auch private Gespanne, deren Zugfahrzeug seiner Konzeption nach zur Güterbeförderung bestimmt ist , z.B. Pick-up mit Anhänger. (BayObLG NVZ1997,449)

<img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


b.
Geschrieben von: Sandlover Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 28/03/2006 07:01
Wir haben zusätzlich zu der 7.50-Bereifung 235er und 255er eingetragen (alle 3 Grössen wurden übrigens auch in die neuen FZ-Dokumente übernommen). Die Eintragung erfolgte damals mit der Freigabe von Michelin, ob das allerdings heute noch möglich ist, weiss ich nicht. Eine Reduzierung der Hinterachslast erfolgte auf jeden Fall nicht.
Pick up + Anhänger: Das Finanzamt macht den Pick up (zumindest den DoKa) steuerlich zum PKW, weil der überwiegend zur Personenbeförderung ausgelegt ist, aber als PKW nutzen kann ich ihn nicht, weil er ja verkehrsrechtlich zur Güterbeförderung ausgelegt ist. <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruss Christine
Geschrieben von: apollo Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 28/03/2006 08:13
Zitat
Hi!

Bin jetzt auch im Club der 130iger beigetreten. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Bekomme Ihn aber erst am Wochende. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Dann kommt noch der spannende Moment, wenn´s Finanzamt schreibt. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />

Ich wollte mir auch die 255 von meinem 110er drauf machen (130iger Felge), wenn´s aber kein Gutachten gibt geht das wohl nur durch Einzelabnahme. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Mist......
Aber ich habe schon 130iger mit den 255zigern gesehen.....

Gruß Mirko

wenn dir der tüv prob´s machen sollte, frag deinen reifenhersteller ob er dir eine reifenfreigabe für die felge in der gewichtsklasse rüberfaxt. danach ne 21er tüv abnahme machen und eingetragen sind sie.
Geschrieben von: BU80 Sonntagsfahrverbot für 130er? - 30/03/2006 05:25
moin moin,

Zitat
was anderes: (aus ADACmotorwelt 4/2006)

LKW Höhere Bußgelder beim Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw und Lkw-Gespanne......Übrigens: Das Fahrverbot betrifft auch private Gespanne, deren Zugfahrzeug seiner Konzeption nach zur Güterbeförderung bestimmt ist , z.B. Pick-up mit Anhänger. (BayObLG NVZ1997,449)



hat einer von euch schon mal probleme mit den grünweißen gehabt deswegen?

b.
Geschrieben von: Volkerd Re: Sonntagsfahrverbot für 130er? - 30/03/2006 06:28
@ BU80
Ja, mit VW Doka (Typ 247) und Anhänger unterwegs.
40,-€ direkt gezahlt und Fahrzeug mit Anhänger (Wohnwagen)
musste bis 22,00 Uhr auf dem Parkplatz verweilen. Wollten zusätzlich 350,-€, da kein Fahrtenschreiber (Privatfahrt)
in Firmenauto* montiert war. Dieser Bescheid konnte aber niedergeschlagen werden, da Privatfahrt und nicht geschäftlich. Fahrzeug wurde nur für "Güternahverkehr" normalerweise eingesetzt.

*Bei Firmenfahrzeugen und beruflich genutzten Fahrzeugen mit Anhängerkupplung und einen zul. Zuggewicht (Zul. Gesamtgewicht PKW + Anhänger) über (ich glaube) 3,5 Tonnen
muss ein Fahrtenschreiber montiert und genutzt werden.

Gruß
Geschrieben von: BU80 Re: Sonntagsfahrverbot für 130er? - 04/04/2006 12:55
moin moin,

morgen hole ich unseren neuen 130er bei landrovers ab.

bin mal gespannt was auf dem steuerbeschei(ß)d steht, wenn
er ins haus flattert.

-bin ja tendenziell optinist!!


b.
Geschrieben von: landynarr Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 05/04/2006 21:29
Hi,
mein Termin zur Begutachtung des 130ers wurde auf den 10. verschoben, nachdem mir so ein Narr hintere Bremsscheiben vom TD5 für meinen TDI geliefert hat; ausdrückliches DANKESCHÖN nochmal an den nackerten Neger; Anruf gegen 10 Uhr, um 15 Uhr bin ich bei ihm mit den richtigen Scheiben vom Hof gefahren....
Wer hat den 130er als LKW durch????
Sammle gerade Steuernummern/Kennzeichen als Argumentationshilfe gegenüber dem FA-Fuzzy

Gruß Claus
Geschrieben von: Joachim Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 10/04/2006 17:01
Hallo,
zu diesem Thema gibt es von der Oberfinanzdirektion Nürnberg ein entsprechendes Merkblatt, speziell auch für Pick Ups mit Doppelkabine. Vielleicht ganz interessant für die Betroffenen.
Ich würde es gerne als Anhang beifügen, leider werden wohl keine pdf-Dateien aktzeptiert.
Interessierten kann ich es aber gerne direkt zusenden.
Joachim
Geschrieben von: TiTaTest Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 10/04/2006 19:04
Da bei meinem 130er ja "wahlweise mit aufsetzbarem Ladekasten" eingetragen ist, hab ich nun die Pritsche wieder drauf gemacht. Da sie abstzbar ist, etwas nach hinten gerutscht und die "Lücke nach vorne hin" zum fahrgastraum verlängert. Nun sind es statt 1,66 m Innenmaß 2,04m . Hat das Finanzamt aber nicht interessiert <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" /> , da ein laufendes Verfahren wegen Einspruch besteht <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />
und überhaupt sind da doch FÜNF Sitzplätze immer noch eingetragen: Also eindeutig PKW <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
<img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/mad2.gif" alt="" /> <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/mad2.gif" alt="" /> <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/mad2.gif" alt="" />
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 10/04/2006 23:07
Hallo,
hatte heut beim Finanzamt Besichtigungstermin;
Ergebnis:
Der Defender ist aussen ( Fahrgastzelle)= 1,80m lang)
die Ladeflache 1,70m...
nach meiner dezenten Anmerkung, dass eine Fläche aus Länge mal Breite bestehe, wurde erneut nachgemessen, Ergebnis, innen 2,00m lang( bei aussen 1,80??????), Ladefläche ca. 1,70m, abzüglich der Radkästen, da über 10 cm hoch?!?!Breite der Fahrgastzelle sei doch mit 1,40m nur zu meinen Gunsten, meine Messung ergab ca. 1.36m....
Auf den Hinweis, wir hätten div. 130er, die bereits als LKW durch seien, meinte er, es könne keine "Gleichbehandlung im Unrecht" eingefordert werden und er müsse nach seinem Gewissen und geltenden Gesetzen entscheiden............................
Bei diesen Messmethoden, die mir auf Anfrage auch nicht näher erläutert wurden, werde ich das Ganze wohl mal einem amtlich anerkannten Sachverständigen übergeben und die weitere Vorgehensweise mit dem Anwalt besprecheen.....

Gruß
Claus
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 11/04/2006 07:13
Oh,wunderbare Bürokratie !
Jetzt haben wir ja bald alle Besteuerungsmöglichkeiten
mit wirksamen Bescheiden durch.
Wenns übel läuft muß du wohl einige Sitzplätze
austragen lassen, und einen doppelten Boden über
den Radkästen einsetzen.
Du könntes alternativ die Ladefläche verlängern.
Das mit der Innenlänge der Kabine war klar, weil ab
dem getretenen Gaspedal gemessen wird.
Die Messmethoden sind im übrigen in dem Pick-Up-Urteil
grob vorgegeben.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: apollo Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 11/04/2006 08:09
kann man den anschlag von gaspedal nicht um ca. 2,5 cm verlängern ?????? müsste doch so ca. die differenz sein ????
Geschrieben von: g3cd Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 11/04/2006 08:16
Bei mir wurde überhaupt nicht nachgemessen. Als ich dann kurz vor Fälligkeit der Steuer nervös wurde und beim FA angerufen habe und gefragt habe, warum ich noch keinen Steuerbescheid habe, antworteten die "Sie haben ja Bankeinzug und wenn da alles gleich bleibt, kriegen Sie auch keinen neuen Steuerbescheid. Und das ist ja sowieso ein LKW, da ändert sich auch nichts".

Zur Messung: die Länge im Innenraum geht von der Trittfläche des Gaspedals bis zur hinteren Kante der Rückbank (dahinter die 10cm sind Stauraum und nicht zur Personenbeförderung geeignet - dort befindet sich z.B. bei mir das Ratschenset, diverse Ringschlüssel, das Starthilfekabel und eine Umzugsdecke). Die breite geht von Türverkleidung zu Türverkleidung.

Die Ladefläche geht von Bordwand zu Bordwand ... sie ist bis zu 1,16m hoch und dann die Ladefläche nicht anzurechnen wegen 10cm Radkasten ist bescheuert ... wie machen die das dann bei einem 2,50m hohen Mercedes Sprinter, wo die Radkästen auch nicht niedriger sind? Als nächstes rechnen die noch die Breite des Ersatzrades raus (was eindeutig Ladung ist). Geh' zu Deinem Anwalt und lass ihn Deinem Finanzamt ein nettes Schreiben schicken.. Und wenn Du einen Lehrer mit viel überflüssiger Zeit kennst, frag' ihn, wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde geht.
Geschrieben von: Sandlover Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 11/04/2006 11:10
@g3cd: Du hast Glück gehabt, Gratulation. Aber woher stammen Deine Angaben zur Messmethode? Ich habe mich dusselig gesucht, aber nirgendwo verbindliche Angaben gefunden. Derzeit dürfte es wohl einfach so sein, dass es keinerlei Vorschriften gibt, an die sich der zuständige Finanzbeamte bei der Messung zu halten hat, sonst wäre der Fall ja ganz einfach.
Ob ein Anwalt hier immer erfolgreich sein wird, wage ich zu bezweifeln, denn sonst gäbe es wohl keine Klage von Proallrad für den 130er.
Und wenn die steuerliche Einstufung sogar höchstrichterlich ins persönliche Ermessen des ach so kompetenten Finanzbeamten gestellt wird, wie willst Du da eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründen??
Zum Thema Ladefläche: Wir haben einen durchgehenden Holzboden eingezogen, damit war die Ladefläche eben, die Radkästen wurden nicht von der Ladefläche abgezogen (ansonsten ist das durchaus gängige Praxis, haben wir schon von einigen 130er-Besitzern so gehört). Genutzt hat es bei uns letztlich nichts, weil der Finanzbeamte trotz minimal grösserer Ladefläche unseren 130er als PKW einstufte (der Unterschied war ihm nicht gross genug). Nur die Austragung der hinteren Sitze brachte uns die LKW-Anerkennung zurück. Klagen und bis zum (ungewissen) Ausgang die höheren Steuern war uns zu teuer.
Gruss Christine
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 11/04/2006 11:25
Hallo Sandlover,
also im Steuerthread steht irgend wo am Anfang dieses
Pick-Up-Urteil.In der Begründung steht ganz klar, das
die Ladefläche nur größer sein muß als der Fahrgastraum.
Von wieviel größer ist nicht die Rede.
Auch die Fin.Beamten haben sich an gültige Rechtsprechung
zu halten!
Wenn ich mich nicht irre.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: 130CC Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 12/04/2006 06:38
Hallo 130iger-Gemeinde,

es ist schon interessant wie die einzelnen FA's und deren Beamten nen 130iger interpretieren um PKW-Steuer zu kassieren. (siehe Landynarr) War bei seiner FA-Vorführung dabei, zwei 130iger nebeneinander. Meiner als LKW mit Segen des FA's München, was den FA-Beamten seines FA's nicht im geringsten interessierte.
Ich kann Euch nur sagen (mein Beitrag, Seite 2) am besten ist es gleich mit Kanonen auf die FA-Spatzen zu feuern. In meinem Fall gleich nach Ankunft des PKW-Steuerbescheid's mit Rechtsanwalt.
Fazit: kein Ausmessen, keine Vorführen, kein Austragen von Sitzen, kein irgendwas........ !
Ein paar Schreiben meines Rechtsanwalts....., nun Bezahl ich mit freundlichen Grüßen des FA's München wieder LKW-Steuer.

Oliver
Geschrieben von: g3cd Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 12/04/2006 10:13
Naja, ich bin gespannt ... ich ziehe vielleicht im Herbst von Wiesbaden nach Frankfurt. Kann durchaus sein, dass durch Verlagerung meines Wohnorts um 30km auf einmal mein LKW zum PKW mutiert - Finanzamtlogik halt. Wäre mal gespannt, wie die das veragumentieren <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: g3cd Nach einem Jahr 130er doch ein PKW? - 12/04/2006 19:46
Jetzt hat's mich auch erwischt. Als meine Kfz-Steuer am 12.11.2004 fällig war, war mein Defender 130 noch ein LKW. Das hat mir auf telefonische Frage die Dame vom Finanzamt ja auch freundlich bestätigt.

Heute kam ein Steuerbescheid, mein Defender 130 sei ein PKW. Begründung: "Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickups) ist die Steuer nach Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen."

Besonders lustig: 4 € "Saäumniszuschlag", nämlich 2€ für eine "Forderung vom 12.11.2004" und 2€ für eine "Forderung vom 12.11.2005", die ich aber nie erhalten habe.

Die spinnen, die Sache geht zu meinem Anwalt.



Eine Bitte: @landynarr was hast Du denn schon rausgekriegt zu Steuerbescheiden für 130er? @all kann mir jemand in 3 Sätzen sagen, was derzeit Sache ist? Da gibt's die Streichung des § 23 Abs. 6a vom 2.11.2004, der das ganze ausgelöst hat. Dann gibt es ein Urteil aus Köln ... für was? Pickup? Defender 110? Und dann gibt's die Gesetzesänderung vom 7.4.2006 ... und die besagt was?

Merci,
Michael (sehr genervt)
Geschrieben von: g3cd Re: Nach einem Jahr 130er doch ein PKW? - 12/04/2006 21:04
Drollig ... war gerade nochmal draußen und hab genau nachgemessen.

1) vom durchgedrückten Gaspedal bis zum Sitzkasten des Fahrersitzes sind's 42,5 cm. Der Kasten des Fahrersitzes ist 53 cm lang. Von der höhergestellten Kante des Kastens bis zum Ende des Kastens der Rückbank sind's 83,5 cm. Macht eine Länge von 179 cm. Von Tür zu Tür quer rüber gemessen vor der Rückbank sind's 154,5 cm. Macht eine Grundfläche von 27655 cm2.

Den Stauraum hinter der Rückbank habe ich nicht mitgemessen, da er nicht der Personenbeförderung dient. Dafür habe ich auch nicht die Grundfläche des Getriebetunnels abgezogen (da man auf dem Schalthebel offensichtlich keine Person befödern kann).

2) Die Ladefläche ist 162,5cm breit und 171cm lang. Macht 27787,5 cm2.

Ergo: die Fläche zur Personenbeförderung ist kleiner als die Ladefläche.


Der Defender 130 war außerdem nie als PKW gebaut und hat im Vergleich zum kleineren Defender 110 a) verstärkte Stahlfelgen b) leistungsfähigere Federung c) eine wesentlich höhere Zuladung d) zusätzliche Stabilisatoren. Auch der Gesamteindruck mit Plane ist der eines LKWs. Hab ich noch was vergessen?
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Nach einem Jahr 130er doch ein PKW? - 13/04/2006 06:17
Zitat
... Und dann gibt's die Gesetzesänderung vom 7.4.2006 ...

Hab ich was verpaßt? Gibt's einen Link?

Da es keine Meßvorschrift gibt, macht jeder FA-Geier was er will. Einzig die Messung der "Länge" der Fahrgastzelle ist durch ein BFH-Urteil festgelegt!
Derzeit werden auch 1,5-Kabiner als PKW angesehen - wahrscheinlich wegen der Anzahl der Sitze. Danach ist auch eine oranger Doka-VW-Bus der Straßenmeisterei ein PKW oder eine Unimog mit Doka und Zugmaschinenzulassung.
<img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/fingerr.gif" alt="" /> <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/fingerr.gif" alt="" /> <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/fingerr.gif" alt="" /> <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/fingerr.gif" alt="" />

Urteile gibts noch keine!!! Derzeit sind bei ProAllrad fast 20 Musterklagen zu allen Kategorien anhängig.

A N D R E A S
Geschrieben von: Sandlover Bundestagssitzung 07.04. - 13/04/2006 07:12
Am 07.04. war die Änderung der WoMo-Besteuerung Thema im Bundestag, es gab einige Reden hierzu, ein Link zum Protokoll findet sich hier:
Buschtaxi Forum
Sehr interessant die Behauptung von Dr. Höll, dass die Geländewagenhalter im Gegensatz zu den Wohnmobilisten nicht gegen die Steuererhöhung protestiert hätten (Anhang 6, S.2834, D).
Gruss Christine
Geschrieben von: g3cd Re: Nach einem Jahr 130er doch ein PKW? - 13/04/2006 09:08
Hallo Andreas,

ich hab' für meine Anwältin jetzt sowieso mal alles zusammengefasst, das verschafft vielleicht etwas Überblick:



Nach dem Bescheid muss meine Anwältin:

- innerhalb 1 Monats Einspruch erheben. "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid vom x.x.xxxx, Kfz-Steuernummer xxxxxxx ein. Die Begründung wird nachgereicht durch die Kanzlei ..."
- dem Finanzamt einen fiesen Brief schreiben, so dass sie nie wieder auf die Idee kommen, mich mit dem Scheiß zu belästigen. So fies, dass sie mich noch nicht mal zur Vorführung des Wagens einladen (was erfahrungsgemäß sehr willkürlich abläuft - da wird teilweise zur Feststellung der BodenFLÄCHE nur die Länge gemessen. Oder die Ladefläche kleiner vermessen, weil die "Radkästen höher sind als 10cm" (bei 1,16m Ladehöhe, sehr witzig)).





1) Hintergrund: Luxusautos wie der Porsche Cayenne oder der VW Touareg wiegen manchmal über 2,8t und konnten früher als sogenannte "Kombinationskraftwagen" wie LKW für 172 €/Jahr versteuert werden. Das war natürlich unfair und darum hat der Bundestag mit Wirkung vom 1.5.2005 §23, Abs 6a StVO geändert und damit die Richtlinie 1999/37/EG umgesetzt.

Hier das Gesetz im Wortlaut (ab S.7)
http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0229_2D05B,property=Dokument.pdf

Hier die EG-Richtlinie (wichtigfür Kombinationskraftwagen: Anhang II)
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0116:DE:HTML




2) Mein Land Rover Defender 130 ist zwar ein "sogenannter Pick-Up mit Doppelkabin", aber mit sehr großer Pritsche als LKW gebaut. Es gibt z.B. auch den 20 Zoll kürzeren Defender 110 mit Doppelkabine und Pritsche, die ist dann aber sehr klein, wesentlich kleiner als der Fahrgastraum:
http://www.ebroadcast.com.au/ecars/LandRover/Defender/PiCs37/D110.cut.FQ.jpg

Normalerweise sieht ein Defender 110 so aus:
http://www.sachsreport.com/land%20rover%20defender%20110%20kit%20form.jpg

Hier ein paar Foto vom Defender 130 (wie meiner einer):
http://www.aroundtheworld1999.com/ATW1999Gallery/12101999MaidstoneToSolihull/D130Doug.jpg
http://www.neneoverland.co.uk/www/secondhand/130-softtop.jpg
http://motor.terra.es/addon/img/motor/c68c25galeria_09g.jpg
http://motor.terra.es/addon/img/motor/c68c25galeria_12g.jpg
http://services.netwheels.fi/UudetAutotMat/LandroverDefender130DChcpu.jpg



Im Vergleich zum Defender 110 hat mein Defender 130 z.B.

- von Haus aus ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg und nicht 2800 kg
- verstärkte Federung, verstärkte Stahlfelgen, größere Reifen und verstärkte Achsen
- zusätzliche Stabilisatoren und eine Pritsche mit LKW-Plane
- eine feste Trennwand zwischen Fahrgastraum und Ladefläche

Die Grunddaten wie Länge, Breite, Leer- und Gesamtgewicht entsprechen ziemlich genau dem eines Mercedes Sprinter.

Er war also nie ein "Kombinationskraftwagen" oder ein anderes Fahrzeug, sondern immer ein LKW. Er wurde auch nicht "vorrangig zur Personenbefürderung ausgelegt und gebaut". Er ist auch nicht nach "Bauart, Einrichtung und Erscheinungsbild" ein PKW. Auch ist die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche mit 27655 cm2 kleiner als die Ladefläche mit 27787,5 cm2 (siehe Bundestagsgesetz S. 10 unten, Einzelbegründung zu §2, Abs. 2a Nr. 1).

Im Fahrzeugschein steht übrigens auch "LKW offener Kasten" und ich muss das Auto als "LKW im Werksfernverkehr" versichern für 1400 € / Jahr!




3) Es gibt vom Finanzgericht Köln ein Urteil vom 28.11.2005, das selbst einen Defender 110 als LKW einstuft:

http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_05/05v3715.htm




4) Es gibt eine Gesetzesvorlage des Bundesrats, die am 7.4.2006 im Bundestag besprochen wurde und dann in die Ausschüsse verwiesen wurde. Aber auch die wird nichts an der Lage ändern (siehe Seite 5)

http://dip.bundestag.de/btd/16/005/1600519.pdf
Geschrieben von: Michael_P Re: Nach einem Jahr 130er doch ein PKW? - 13/04/2006 09:42
Wieee, ...selbst einen 110er als LKW einstuft...

Wenns ein 110 Hardtop ist, geht das gar nicht anders.
Das ist immernoch der eindeutigste LKW aller Defender.
<img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Ein Standard 110 Station erfüllt die Kriterien ja keinesfalls... <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Aber saubere Aufstellung! <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> Damit sollte es doch der intelligenteste Finanzler kapieren.

Viel Glück!

Was sacht eigentlich LR selber zum 130er Thema???

Gruß,

Michael
Geschrieben von: Landy110Tdi Re: Nach einem Jahr 130er doch ein PKW? - 14/04/2006 17:43
Servus!

Habe meinen 130 angemeldet und wird vom FA als LKW versteuert; wahrscheinlich weil nur 3 Sitze eingetragen sind (sind auch nur drei drinn; 2 vorne, einer hinten). <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Mal sehen ob die irgendwann auf die Idee kommen das ich den LKW vorfahren soll.....

Gruß Mirko
Geschrieben von: fennek Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/04/2006 18:54
Auch mich hat der Onkel vom Finanzamt im Herbst angeschwindelt. Beim Anruf fragte er mich damals, Steht doch LKW drinn und so bleibt es auch. Und dann flatterte mir ne nette Rechnung ins Haus. 1400 Nachzahlung von April 05 bis April 07.
PRIMA!!!! Ich geh auch nur Arbeiten weil ich den armen Finanzminister unterstützen will!!!!
Nach Vorführung beim FA kam dann die Katze aus dem Sack.
Beim 130ger müßen die bei mir eh nicht mehr vorhandenen hinteren Sitze raus, und die Fenster der hinteren Seitentüren müßen raus und durch Bleche ersetzt werden und ne Trennwand muß rein und damit der Tüv auch zufrieden ist die Gurtpunkte zuschweißen oder durch halteösen für Ladungssicherung nutzen. Papiere umschreiben lassen. Nun steht drinn wie eh und je LKW mit Plane und Spriegel, Trennwand ist eingetragen und nur noch 2 - 3 Sitzplätze.
Es scheint sich hier wirklich nur um willkür zu handeln.
Wenn ich die Kohle hätte, dann würde ich die Geschichte, wie einiges andere auch vor dem EU GEricht mal Prüfen lassen, weil leider hier in old Germany einiges im argen ist.
Geschrieben von: Thomas_G Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/04/2006 19:05
was machen den die unimog-doka's?
die haben auch 5-11 sitzplaetze ... und sind lkw's.
wenns nur am gewicht liegt, 3700kg sind beim 130er ja aufgrund der achslasten drin, dann halt jaehrlich zum tuev und gut ist, oder?
(die anderen lkw's fahren ja auch alle 95km/h)
wie waers denn mit 130er zum pkw machen? geht das beim tuev durch?
spart dann ja ohne ende versicherung.... kat rein und ruhe <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: BU80 Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 21/04/2006 05:03
moin moin,

gestern kam der steuerbescheid.



WIR SIND L K W !



einfach so! innerhalb von sekundenbruchteilen hatte sich das vorsorglich aufgebaute <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" /> steuersachbearbeiterdoofmann feindbild in wohlgefallen aufgelöst.

umso erfreulicher, da ich die jährl. steuer schon für pkw einkalkuliert hatte. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />



happy b.
Geschrieben von: Monny Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 23/04/2006 21:20
da dr�ngt sich mir die Frage im Umkehrschluss auf: darf ich dann mit einem 130er, wenn ich schon PKW-Steuer zahlen soll, auch am Sonntag H�nger ziehen?
So mal rein hypothetisch gefragt... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 23/04/2006 21:30
Nö,das wäre ja zu einfach,steht ja auch nicht im Schein.
Mußt du umschreiben lassen,geht warscheinlich nicht weil blablabla.
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/04/2006 09:23
Nee monny,

Anhänger ziehen am Sonntag ist nur mit PKW (technisch) - danach schauen die Grünen - und nicht, wieviel Steuern Du bezahlst.

man kann aber versuchen, einen Defender (130) als LKW zu versteuern und technisch als PKW "umzumelden", evtl. mit Einbau dieser komischen Dämmschutzplatte unterm Motor etc.

A N D R E A S <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Oli62 Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 29/04/2006 20:32
Der 130er ist per Definition Finanzamt ein PKW wenn er mehr als 3 Sitzplätze usw. hat! Ich habs probiert mit meiner Zulassung als So.Kfz Wohmobil. Pech. Meine Kabine ist nicht mit dem Fahrzeug verbunden und wird als Zuladung gewertet. Ausserdem brauche mit der Familie alle Sitzplätze.
Aber ich werde jetzt nochmal einen Anlauf starten! Ansonsten warte ich mal auf de DPF von www.remus.at evtl.erreiche ich dann Euro4.
Zu den 255 Reifen, es gibt ein TÜV Teilegutachten via Landrover DE zu bekommen. Achslast 1850 kg! auf der 130er Schlauchlosfelge.
Geschrieben von: Caruso Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 29/04/2006 20:46
Versuchs doch mal mit SoKFZ Bautruppwagen.
Ladefläche und Sitzplätze für die Arbeiter.
Geschrieben von: g3cd Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 01/05/2006 11:11
Das mit dem nur 3 Sitzplätze, Trennwand und Seitenscheiben verblechen ist ja auch wieder so ein Schwachsinn. Das mag für ein Kombinationsfahrzeug, M, L oder XYZ zutreffend sein. Aber beim Defender 130 ist die Ladefläche bereits durch eine feste Wand durch den Pasaagierraum getrennt und es gibt an der Plane auch keine Seitenfenster zum Verblechen.

Der Umkehrschluss ist dann durchaus auch gerechtfertigt: es ist nicht gerecht, wenn ich überall am schlechtesten behandelt werde. Beim Finanzamt zahle ich am meisten, weil's ein PKW sein soll. Bei der Versicherung zahl ich mich dumm und dusselig, weil's ein LKW sein soll. Und sonntags Hänger ziehen darf ich auch nicht. Ich denke, damit komme ich beim Gericht durch ... das wird das genauso sehen, dass es nicht angeht, dass ich mal so, mal so und immer nur zu meinen Ungunsten behandelt werde.

Naja, wie auch immer: meine Anwältin hat letzte Woche das Finanzamt angeschrieben und ich bin gespannt.

Michael
Geschrieben von: mtom Re: Irgenwelche Neuigkeiten zm Thema???? - 01/05/2006 15:38
Moin!

Frei von Kenntniss der aktuellen Rechtslage finde ich die Arkumentation über die vorhandenen Sitzplätze etwas seltsam. Gut, ein LKW hat in der Regel drei Sitzplätze, aber die Feuerwehren haben teilweise zimlich große LKW mit zwei und drei angetriebenen Achsen. Und die haben auch mehr als drei Sitzpläte, weil man ja nicht zu dritt zum Löschen fährt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Außerdem benötigt man für die großen (jetzt steuerlich PKWs) auch einen Führerschein für (jetzt Ferkehrstechnisch) LKWs.

Seltsam ...

Güße aus Hamburg

Thomas
Geschrieben von: Thomas_G 130 vin F & H - 05/05/2006 13:01
da hier ja grade alle so schoen versammelt sind ...

im whb auf seite 11 steht:
F = Viertüriger 130 Crew Cab
H = 130 High. Capacity Pick-up

wasn dat ?
hat hier einer nen F?
was ist denn da anders als bei meinem H?
Geschrieben von: Monny Re: 130 vin F & H - 05/05/2006 20:41
single cab als Fahrgestell
Geschrieben von: Thomas_G Re: 130 vin F & H - 05/05/2006 20:47
was <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
F ist 130cc 4 tuerer
H habe ich, ist ein 130cc hcpu ...hat aber auch 4 tueren ...
und nu?
Geschrieben von: landynarr Neues Urteil auf Camperline - 17/05/2006 03:47
Hallo,
hab ich im LT-Forum entdeckt....


FINANZGERICHT
BADEN-WÜRTTEMBERG
Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressemitteilung Nr.6/2006 Karlsruhe, 04.05.2006

Günstige Besteuerung von schweren Geländewägen immer noch möglich

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Beschluss vom 14. März 2006 in einem Eilverfahren, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden können.

Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens der Marke M.-B. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Hecktür, verfügt neben dem Fahrersitz über vier Sitzplätze und besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2810 kg. Der Geländewagen wurde zunächst als LKW nach Gewicht besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug jährlich 172 &#8364;. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01. 05 2005, der den Begriff des PKW definierte, wurde die Kraftfahrzeugsteuer nunmehr auf jährlich EUR 820 festgesetzt. Denn - so die Begründung des Finanzamts - der Geländewagen sei nunmehr als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen.
Das Finanzgericht gab dem Antrag mit der Begründung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als PKW einstufe und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse. Auf den Geländewagen sei als &#8222;anderes Fahrzeug&#8220; nach § 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr - wie schon bisher - die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden.
Zwar habe der Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen wollen. Denn der Bundesfinanzhof habe nämlich gerade unter Berufung auf diese Vorschrift entschieden, dass für die als PKW zugelassenen schweren Geländewagen mit über 2,8 t, die sowohl für die Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet seien, nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für PKW, sondern die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden sei. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO führe aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Straßenverkehrsrecht fehle, zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG. Aufgrund der verkehrsrechtlichen Klassifizierung nach Europarecht sei der Geländewagen aber nicht als PKW einzustufen. Seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission, sondern nach Gewicht.

Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. März 2006 - 8 V 4/06 -. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.


Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Thomas Haller
Richter a. FG, Pressesprecher

Fernsprecher (0721) 926 - 38 94 (Durchwahl)
Telefax (0721) 926 - 3559
E-mail: Haller@FGKarlsruhe.justiz.bwl.de

__________________________________________________________________________________________________

Nachzulesen unter :
http://forum.camperline.de/viewtopic.php?p=9568&highlight=#9568


Gruß Claus
Geschrieben von: 130CC Re: Neues Urteil auf Camperline - 17/05/2006 06:22
Hallo Claus,

hast Du das Deinem uneinsichtigen FA-Fuzzy schon zukommen lassen ?

Gruß
Oliver
Geschrieben von: taffcookie Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/05/2006 08:48
Hamburg, Schauer, 15 Grad:

...der Bescheid hält. 160,55 Euro.

Na, da bin ich aber froh...


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smoke03.gif" alt="" />
Geschrieben von: Thomas_G Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/05/2006 11:40
was darf man denn fuer 160,55 in deutschland fahren?
ich als lkw mit 3.5t zahl 220,-
Geschrieben von: taffcookie Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/05/2006 12:59
LKW geschlossener Kasten, 2800kg...
...also auch kein Stress mit Anhängern am Sonntag.

Fahrzeugart für die Versicherung: Lieferwagen. Läuft bei der HUK Coburg für schmales Geld.

Hihi!

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smoke03.gif" alt="" />
Geschrieben von: g3cd Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/05/2006 16:25
Thomas_G; habe ich bisher auch (also 210,glaube ich). Liegt - soweit ich weiß - am Gewicht von 3,5t. Ich habe letzten Herbst auch gefragt, warum das eigentlich keine 172 € kostet und da habe ich irgendsowas als Antwort bekommen. Naja, jetzt warte ich auf einen neuen Bescheid, nachdem meine Anwältin Widerspruch eingelegt hat. Lang lebe die Rechtsschutzversicherung! Tod dem Finanzamt! (und Krieg den Palästen ... blablabla *hihi*)
Geschrieben von: taffcookie Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/05/2006 16:40
Geeeenau. LKW werden nach Nutzlast besteuert. Davon habe ich weniger, da das zulässige Gesamtgewicht nur 2,8t beträgt und nicht 3,5t.
Also ist meine Steuerlast (Achtung, niedliches Wortspiel <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />) auch geringer.
Geschrieben von: Caruso Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/05/2006 21:16
Zitat
...also auch kein Stress mit Anhängern am Sonntag.

Bist du dir da sicher?
Geschrieben von: taffcookie Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/05/2006 22:14
Ich denke, das Sonntagsfahrverbot mit Anhängern gilt für Fahrzeuge über 2,8t, oder? Nicht, dass ich einen hätte oder das regelmäßig in den vergangenen 12 Jahren hätte tun wollen...
Geschrieben von: Caruso Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 20/05/2006 22:26
Meine STVZO ist ja nicht die neueste aber auch bei Wicki,konnte ich keine Gewichtsbegrenzung sehen.

Heißt wohl:LKW-Sonntag kein Anhänger.
Geschrieben von: taffcookie Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 21/05/2006 13:23
@Caruso: Habe mal nachgeguckt, hast Recht.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smoke03.gif" alt="" />
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 22/05/2006 05:26
Hallo,
Eine schwierige Geburt, aber das FA hat es doch 7 Wochen nach der Begutachtung endlich geschafft, zu meinem Einspruch Stellung zu nehmen...

Ergebnis: Der Einspruch sei unbegründet.

Obwohl dad FA feststellt, dass die Ladefläche grösser ist als Der Fahrgastraum, die Nutzlast höher als die von der EU festgelegten 136 kg pro Sitzolatz (wobei sie da auch noch 6 Plätze berechnen, EU-Leergewicht ist ja incl. Fahrer, daher wäre 5 richtig gewesen), sei das unbedeutend...

Werd das ganze mal versuchen einzuscannen und hier reinstellen...

Gruß Claus
Geschrieben von: Caruso Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 22/05/2006 07:01
Kam das Schreiben mit der Aufforderung den Einspruch zurückzuziehen?
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 22/05/2006 07:09
Nein,
als Einspruchsentscheidung, dagegen bleibt nur der Klageweg...

Kann hier irgendjemand aus nem PDF einTextdokument machen, damit ich den ganzen Text der Begründung hier einstellen kann???

Gruß Claus
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 22/05/2006 07:40
Der Einspruchsführer (Ef.) Claus Wilhelm Vogtmann hat mit Schreiben vom 25.02.2006, eingegangen beim Finanzamt am 28.02.2006 gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 27.01.2006 für das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen LA-N 714 Einspruch eingelegt.

Strittig ist, ob das Fahrzeug als &#8222;LKW nach dem zulässigen Gesamtgewicht oder als &#8222;PKW&#8220; nach dem Hubraum und dem Emissionsschlüssel zu besteuern ist.

Das Finanzamt hat mit Steuerbescheid vom 27.01.2006 (unter Hinweis auf die in Bezug auf den Wegfall des 5 23 Abs. 6 a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung geänderte Rechtslage ab 01.05.2005) die Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit ab 01.05.2005 auf Jährlich 939 &#8364; festgesetzt. Dabei wurden die Antriebsart ,,Diesel6', ein Hubraum von 2.495 ccm sowie der Emissionsschlüssel &#8222;00" zugrunde gelegt.

Der Ef. beantragt, die Kraftfahrzeugsteuer ab 01.05.2005 wie bisher nach dem zulässigen Gesamtgewicht von 3.100 kg. Festzusetzen
.
Zu den vorgebrachten Einwendungen hat das Finanzamt mit Schreiben 06.03.2006 sowie bei einer Vorführung und Vermessung des Fahrzeuges (mündlich) Stellung genommen.

II.
Der Einspruch ist form- und fristgerecht eingereicht; er ist zulässig, jedoch nicht
begründet.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich It. den von der Zulassungsstelle übermittelten Daten um
einen "LKW Plane und Spriegel" der Marke ,,Rover", Typ 130 DL, mit folgenden technischen Daten:
Fa hrzeugart Schlüssel 1004
Emissionsschlüssel 0000
zulässiges Gesamtgewicht in kg. 3100
Leergewicht in kg. 2100
Nutzlast in kg. 1000
Sitzplätze 6
Antriebsart Diesel
Hubraum in ccm 2495
Höchstgeschwindigkeit in kmlh 134
Erstzulassung 27.12.1995

Da eine eigenständige Bestimmung des Begriffes ,,Personenkraftwagen" im geltenden
Kraftfahrzeugsteuerrecht fehlt und es sich bei diesem Begriff um einen solchen aus dem Bereich des Verkehrsrechts handelt, sind insoweit nach § 2 Abs. 2 Satz l Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) die verkehrsrechtlichen Vorschriften maßgebend. Aus der geltenden verkehrsrechtlichen Vorschrift des § 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) lässt sich entnehmen, dass PKW nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen bestimmte Kraftfahrzeuge sind. Ein LKW liegt hingegen vor, wenn es sichum ein Kraftfahrzeug handelt, das nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt ist. Dies folgt aus 5 4 Abs. 4 Nr. 3 PBefG. Zwar ist dem Begriff ,,Lastkraftwagenn unmittelbar keine kraftfahrzeugsteuerliche Bedeutung beizumessen, da das KraftStG nur an die Begriffe &#8222;Personenkraftwagen6' und ,,andere Fahrzeuge" anknüpft; es ist jedoch notwendig und entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte, zur Klärung von Abgrenzungsproblemen, die durch die Vielfalt der verschiedenen Fahrzeugarten und -typen auftreten, für die Auslegung des Begriffs ,,Personenkraftwagen" in 3 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG auch die Begriffsbestimmung des &#8222;Lastkraftwagen" in § 4 Abs. 4 Nr. 3 PBefG heranzuziehen. Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6 Buchstabe a StVZO ist weder die Abgrenzungsproblematik zwischen PKW i.S.d. § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG und LKW i.S.d. § 4 Abs. 4 Nr. 3 PBefG entfallen, noch ist ein Grund erkennbar, warum die für kraftfahrzeugsteuerliche Zwecke erforderliche Abgrenzung zwischen PKW und ,,anderen Fahrzeugen" i.S.d. § 8 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 KraftStG nicht weiterhin davon abhängig gemacht werden dürfte und sollte, ob der Schwerpunkt des Fahrzeuges auf der Personen- oder der Lastenbeförderung
liegt. Bei dem Fahrzeug (Pick-up) des Ef. handelt es sich um einen Fahrzeugtyp, der
aufgrund seiner Bauart und Einrichtung und der damit verbundenen Multifunktionalität im Sinne von ,,sowohl als auch" Merkmale eines Pkw in Form einer Doppelkabine und eines Lkw in Form einer offenen Ladefläche aufweist. Es ist daher erforderlich und geboten, bei der kraftfahrzeugsteuerlichen Einordnung des Fahrzeuges des Ef. als Lkw und damit als ,,anderes Fahrzeug" i.S.d. § 8 Satz 1 Nr. 2 KraftStG darauf abzustellen, ob das Fahrzeug überwiegend zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt ist.

Unter Berücksichtigung aller Merkmale des Fahrzeugs des Ef. in Ihrer Gesamtheit lässt sich die erforderliche Beschaffenheit zur überwiegenden Güterbeförderung jedoch nicht feststellen. Vielmehr ist das mit einer Doppelkabine ausgestattete Fahrzeug des Ef. nach seiner Bauart und seinem Erscheinungsbild neben einer untergeordneten Güterbeförderung überwiegend zur Beförderung von Personen geeignet und bestimmt. Für die Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw ist bei Serienfahrzeugen in der Regel die Konzeption des Herstellers für Bauart und Einrichtung bestimmend und prägt damit auch die objektive Beschaffenheit eines Fahrzeuges entscheidend (BFH V. 26.1 1. I9 91, BFH V. 16.07.1 993). Das Finanzamt vermag nicht zu erkennen, dass der Fahrzeugtyp des Ef. vom Hersteller als Lkw konzipiert wurde.
Aus der Beschreibung des Herstellers lässt sich entnehmen, dass dieser die Vorzüge dieses Fahrzeugtyps nicht vorwiegend in seinem Ladevolumen, sondern in seiner vielseitigen Verwendbarkeit (insbesondere bei extremem Gelände und klimatischen Bedingungen) sieht und daher bei der Konzeption des Pick-up mit Doppelkabine kein überwiegendes Gewicht auf die Güterbeförderung gelegt hat. Auch die technischen Daten sprechen gegen eine Einstufung des Fahrzeuges als Lkw. Zu den Merkmalen, denen bei der Zuordnung eines Fahrzeugs zum Typ Pkw oder Lkw besonderes Gewicht beizumessen ist, gehören insbesondere die Größe der Ladefläche des Fahrzeuges und die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, weil diese Merkmale von besonderer Bedeutung dafür sind, ob die Möglichkeit einer Benutzung des Fahrzeugs zur Lastenbeförderung gegenüber seiner Eignung zur Personenbeförderung Vorrang hat. Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit
willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerlicher Zuordnungen hält es der
BFH für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche nicht wesentlich mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH vom 01.08.2000). Bereits diese Anforderung erfüllt das Fahrzeug des Ef. nicht da eine Vermessung des Fahrzeuges bei einer möglichen geringfügigen Meßungenauigkeit eine Ladefläche von Ca. 2,81 qm (= 50,45 %) und eine der Personenbeförderung dienende Fläche von ca. 2,76 qm (= 49,55%) ergab. Auch die übrigen technischen Daten des Fahrzeuges des Ef. sprechen gegen eine Einstufung als Lkw. Insbesondere die zulässige Nutzlast , die 1.000 kg. beträgt und bei Besetzung mit 6 Personen (6 X 68 kg = 408 kg) bei nur noch 592 kg (d.s. 19,lO % des zul. Gesamtgewichtes) liegt, ist wegen seiner Geringfügigkeit nicht geeignet, den Schwerpunkt des Fahrzeuges in dem Transport von Gütern zu sehen. Die insgesamt mögliche Zuladung macht auch nur 32,26 v.H. des zulässigen Gesamtgewichts aus und ist damit im Hinblick auf die geringe Größe der Ladefläche als unbedeutend anzusehen. Schließlich lassen auch weder
die Motorisierung mit 83 kw bei 4.000 Umdrehungen pro Minute noch die Höchst- geschwindigkeit mit 134 kmlh erkennen, dass das Fahrzeug vorwiegend zu Transport von Gütern geeignet und bestimmt ist. Auch das äußere Erscheinungsbild des Pick-up Iässt nicht auf ein überwiegend der Güterbeförderung dienendes Fahrzeug schließen. Im Gegensatz zum Pick-up mit Einzelkabine ist das Fahrzeug optisch nicht überwiegend zum Transport von Gütern geeignet und zu dienen bestimmt, sondern bietet neben dem erkennbaren Zweck einer Personenbeförderung im Umfang einer klassischen Limousine lediglich noch die Möglichkeit eines Gütertransports, der über das Ladevolumen eines klassischen Kofferraums hinausgeht.

Entgegen der Auffassung des Ef. steht der getroffenen kraftfahrzeugsteuerlichen Beurteilung seines Fahrzeuges als Pkw auch nicht die verkehrsrechtliche Zulassung als Lkw Plane U. Spriegel entgegen. Denn die Verweisung in § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auf die jeweils geltenden Vorschriften des Verkehrsrechts gilt nur für den im KraftStG verwendeten Begriff ,,Personenkraftwagen". Eine darüber hinausgehende Anknüpfung an die verkehrsrechtliche Einstufung besteht nicht, so dass diese die Finanzverwaltung nicht bindet (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 30.09.1981), wie sich im Umkehrschluss aus $ 2 Abc. 2 Satz 2 KraftStG entnehmen lässt.

Die genannten nationalen verkehrsrechtlichen Definitionen der Begriffe Pkw und Lkw (§ 4 Abs. 4 Nr. 1 und 3 PBefG) stehen im Einklang mit der EU-Richtlinie 7011561EWG vom 06.02.1970.

Solange der nationale Gesetzgeber die Definition des Begriffs Pkw in 5 4 Abc. 4 Nr. 1 PBefG nicht aufhebt und statt dessen z.B. in der StVZO eine Definition des Begriffs Pkw dahingehend normiert, dass als Personenkraftwagen nur solche Fahrzeuge gelten, die die Voraussetzungen der Fahrzeugklasse M1 der EU-Richtlinie 7011561EWG erfüllen besteht keine Veranlassung, von den unter Geltung des § 23 Abs. 6 Buchstabe a StVZO entwickelten Rechtsgrundsätzen abzuweichen, denn die Aufhebung des § 23 Abs. 6 Buchstabe a StVZO hat lediglich zur Folge, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriteriennunmehr auch auf Fahrzeuge Anwendung finden, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,8 t beträgt .

Bei der vorliegenden Sach- und Rechtslage konnte dem Einspruch nicht entsprochen werden
Geschrieben von: g3cd Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 22/05/2006 07:54
Das ist ja großartig ... "vom Hersteller nicht als LKW konzipiert". Warum hat der dann zusätzliche Stabilisatoren, ein anderes Fahrwerk, einen wesentlich größeren Wendekreis, warum ist der 10cm höher, hat andere Reifen? Warum steht im Fahrzeugschein "LKW offener Kasten", warum kann ich ihn nur als LKW zulassen und versichern?

Die 134 km/h sind lustig, denn ein Mercedes Sprinter fährt noch wesentlich schneller und ist trotzdem ein LKW. Und dass die zwar die Finanzgericht-Festlegung "Ladefläche größer als Passagierraum" zitieren, aber dann trotzdem ablehnen, ist schlichtweg abenteuerlich. Auch ist es unsinnig, dass sie damit der ständigen Rechtsprechung entsprechen, da das Oberfinanzgericht Baden-Württemberg im März einen genau gegenteiligen Beschluss hat.

Ich hoffe inständig, dass ich einen genauso idiotischen, inkompetenten und an den Haaren herbeigezogenen Ablehnungsbescheid bekomme, dann freut sich meine Anwältin und kann gleich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde fertig machen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 22/05/2006 08:13
Hallo,
...und warum heisst er "HCPU"???
Warum hat er eine LKW-Typische Anhängelast, warum 3 eingetragene Anhängekupplungen...

Nutzlast unbedeutend???
Ein 7.5-Tonner mitt Koffer und Hebebühne bringt prozentual auch nicht mehr auf die Waage, es gab früher wegen Genehmigungen welche mit 750 kg Nutzlast, d.h. unter 10%...

Bin früher Fernverkehr gefahren, der Ungedrosselte LKW war mir, ich glaub, irgendwas um die 120 km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen

Hab gerade alles an den Anwalt gesandt...

Gruß Claus
Geschrieben von: g3cd Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 22/05/2006 09:34
Schaun' mer mal. Ich hab' das Ding halt direkt zur Anwältin gegeben, weil ich a) eine Rechtsschutzversicherung habe und b) ich hier schon gelesen habe, dass die Vorführung das reinste Roulettspiel ist, darum sollen die sofort eine vorn Bug gebretzelt bekommen und gar nicht erst auf dumme Gedanken kommen.

Hab' jetzt seit 4 Wochen nichts von gehört, habe auch noch nichts gezahlt ... bin gespannt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Rotax Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 22/05/2006 13:31
Durch Art. 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 02.11.2004 (BGBI.IS.2712) wird §23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01.05.2005 aufgehoben. Damit entfällt die in dieser Vorschrift normierte Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen" unter Berücksichtigung der relevanten Gewichtsgrenze von 2,8 t. Daraus ergibt sich folgende kraftfahrzeugsteuerrechtliche Konsequenzen:.....
....
3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine:

Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStB1 II 2001,368)

So schrieb es einst Fr. Dr. Marhofer-Ferlan (Ministrialrätin) an die Finanzämter. Den Begriff WESENTLICH in Bezug auf den Vergleich von Flächen kann ich hier nicht entdecken. Bin ich blind? Oder das FA? Kann hier jeder Urteile auslegen wie er will? Und wenn ja...warum nicht ich?

Kein Kommentar! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 22/05/2006 14:21
Hey,Hey,
da haben sie ja einen schönen Ablehnungsbescheid verfasst.
Interessant auch der Verweis auf das Personenbeförderungsgesetz.
Was das wohl mit einem privat genutzten Fahrzeug zu tun haben
könnte ?
Wir sind auf weiteres gespannt ?
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 23/05/2006 22:54
Hallo Leut,
je öfter ich mir diesen aufgeblähten Haufen Schwachsinn durchlese, je öfter einer meiner Freunde wieder einen lustigen Passus entdeckt, desto mehr muss ich lachen.
Je genauer ich dieses Dokument prüfe, desto sicherer bin ich mir, das selbst ich mit meinem juristischen Halbwissen (hatte mal 2 Jahre eine Beziehung mit einer Rechtsanwältin) den Prozess gewinnen könnte...
Nein, keine Angst, ich überlass das schon meinem Anwalt, den Gepflogenheiten vor Gericht könnt ich mich vor Lachen sicherlich nicht beugen...

Das traurige an der Sache ist aber, das genau solche starrsinnige Beamte, solche Entscheidungen jeden Tag UNS, die Bürger, einen Haufen Geld kosten; ein Gerichtsverfahren, das nicht notwendig wäre, die Kosten, den Bescheid zu berichtige und, und, und....

Anstatt deie Ursachen solcher Mißwirtschaft auszumerzen, fällt unseren sognannten Volksvertetern nur immer wieder ein, an der Steuerschraube zu drehen.
Ich danke hiermit schon mal jedem Steuerzahler dieses Landes, der mir mit Wegfall seiner Pendlerpauschale, der höheren Mehwertsteuer, Reichensteuer undsoweiter ermöglicht, diesen Prozeß zu führen...

Armes Deutschland


Gruß Claus
Geschrieben von: g3cd Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/05/2006 08:41
Zitat
lg. flo, aus dem gelobten Land...
Es gibt Momente, da beneid ich Euch <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />

Ja, vielleicht sollten wir alle Österreicher erschießen, eine Menge Braunbären ansiedeln und dann da runterziehen. So ließ sich's leben <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: 130er Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/05/2006 10:54
Zitat
Der Ef. beantragt, die Kraftfahrzeugsteuer ab 01.05.2005 wie bisher nach dem zulässigen Gesamtgewicht von 3.100 kg. Festzusetzen
.
3100
Leergewicht in kg. 2100
Nutzlast in kg. 1000
Sitzplätze 6
Antriebsart Diesel

Hallo Landynarr

Ist vielleicht nur ein Schreibfehler, aber mein 130er TDI Hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg. bei der Rechnung sollten 400 kg doch nicht einfach unter den Tisch fallen! Oder hast Du abgelastet?

Grüsse Bernd
Geschrieben von: Eifelprinz Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/05/2006 11:42
Vote now:

Was sind die Mindestvoraussetzungen um Finanzbeamter zu werden?

Wenn man

a. ein notorischer Querulant ist?

b. als Kind schon so häßlich war, daß Mutti dem Kleinen ein Kotlett um den Hals binden mußte - daß wenigstens der Hund mit ihm spielte?

c. das Produkt aus einer Beziehung von Bruder und Schwester ist?

d. es gibt garkeine Voraussetzungen!


Vote now, verlost wird eine Baggerfahrt durch die Eifel. Letzteres wird gestellt, der Bagger ist mitzubringen.
Geschrieben von: BU80 Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/05/2006 11:54
antwort: a bis c!

den bagger hätt ich (naja eigentlich n radlader), wann gehts los?
Geschrieben von: kidtaxi Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 24/05/2006 18:53
wie? was? hää? 130er soll ein lkw sein und sonst nix??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> meiner iss nach verschiedenen aussagen und amtlichen eintragungen:
1.) ein obstkistentransporter (frau eines bekannten der sich keinen kaufen durfte) <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
2.) wohnmobil wahlweise lkw offener kasten (extec sei dank)
3.) olddimer guud farseug, seerseer deuer??? (griechenland)
4.) langholztransporter (mein förster wenn ich wieder mal mit 2 tonnen holz aus der rückegasse schlingere)
5.) kidtaxi (wenn wir vier befreundeten familien, also zusammen 8 kids und 8 erwachsene in griechenland rumdüsen) ja weiss schon macht man nicht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

nur mal so zur auflockerung

p.s. griechenland: in griechenland wäre so ein zirkus wie bei uns wegen steuer und so nicht möglich. die würden erstmal streiken, dann ein paar autos vor dem finanzamt umwerfen, dann wieder streiken, dann den entsprechenden leuten aufs maul hauen und gut wärs... weil man dann bei einem zipero wieder gemütlich in der kneipe zusammen hockt.
jassu zusammen
Geschrieben von: Ozymandias Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 25/05/2006 09:46
In Griechenland , genauer Athen, werden jetzt aber alle 4x4 in der Stadt ausgesperrt/verboten.

Geht irgendwie nicht so zusammen mit dem "lockeren Griechen" oder? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: kidtaxi Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 25/05/2006 15:23
Zitat
In Griechenland , genauer Athen, werden jetzt aber alle 4x4 in der Stadt ausgesperrt/verboten.

Geht irgendwie nicht so zusammen mit dem "lockeren Griechen" oder? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
jou, hast recht. hat u.a. mit dem olympiaspektakel und mit dem langsam (recht langsam) erwachenden grünen gewissen zu tun. olympia war ja auch der grund warum plötzlich camping an bord auf den fähren verboten, dann doch wieder nicht, dann eingeschränkt usw., wurde. es gab und gibt aber für athen und saloniki sowie andere gebiete fahrverbote für lkw's über 1,5 tonnen http://infopool.wkv.at/easyLink/direkt.php?ID=eT33qpjd&USER=TE
die sind nun echt heavy... falls sie streng angewndet werden.
und irgendwann schmeissen die griechen wahrscheinlich auch ihre alten kühlschränke nicht mehr über die klippen ins meer...
Geschrieben von: 130er Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 27/05/2006 08:59
Hallo Landynarr,

was ist jetzt mit den 400 kg - wo sind die abgeblieben?
Geschrieben von: landynarr Re: Der 130er ist ein LKW und sonst garnix - 28/05/2006 22:58
Hallo,
zuerst mal zu den 400 kg, die sind in dem deutschen Versicherungswirrwarr verschwunden, bei gewerblicher Nutzung wirds über 1t Nutzlast recht teuer, da habe ich damals abgelastet;
Und das mit den Voraussetzungen für Finanzbeamte find ich, gelinde gesagt etwas daneben, erstens führen die ja nur den Schwachsinn aus, den sich gewisse Damen und Herren in Berlin ausdenken,also schimpft lieber auf die, daß ich an einen wohl starrsinnig, hilflos oder seine persönliche Abneigung gegen meine Person auslebendeb Spezi dieser Gattung geraten bin, rechtfertigt m.E. keine Beleidigung aller, das mit der Sippenhaft hatten wir in diesem Land schon mal...
Ausserdem gibt es ja wohl in diversen Kreisen wohl vernünftige Kfz-Steuerbeamte, sonst hätts ja wohl keine 130er, die da relativ wenig Probleme hatten.
Ausserdem gibts sicherlich auch landy-fahrende Finanzbeamte, ob das ein Ausdruck besonderer Intelligenz, Irrsinn, Masochismus oder sonstigem ist, darf sich jeder selber raussuchen, aber sie gehören zu uns.

Gruß Claus
Geschrieben von: landynarr Steuernummern gesucht - 29/05/2006 09:00
Sodala,
hab jetzt endlich meinen Termin beim Anwalt; er meinte, es wär sinnig, auch möglichst viele 130er, die als LKW anerkannt sind zusammenzutragen, ich hab schon ein paar Steuernummern, wer kann und will mir seine noch zur Verfügung stellen???

Vielen Dank im Voraus

Gruß Claus
Geschrieben von: g3cd Re: Neues von den Kaspern ... - 01/06/2006 18:30
Hab' heute über meine Anwältin die Ablehnung meines Einspruchs erhalten. Das witzige ist: mein Finanzbeamter glaubt auch, die Ladefläche müsste deutlich größer als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche sein. Das hat er sogar unterstrichen.

Besonders dreist: er gab als Quelle dieses Urteil vom Bundesfinanzhof an, wo wortwörtlich drinsteht "Auch bei Kfz mit offener Ladefläche ist eine Einordnung als LKW grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn die Ladefläche die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertrifft". Nix von wesentlich, auch weiter unten im Text steht nur "... typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht."

Er schreibt dann [color:"blue"]"Nach Prüfung der dem Einspruch beiliegenden Bilder des Fahrzeugs komme ich daher zu der Auffassung, dass das Fahrzeug nach den objektiven Beschaffungskriterien (Anzahl der Sitzplätze, ausreichende Motorisierung, vorhandener Sitzkomfort für Mitfahrer) überwiegend zur Personenbeförderung ausgelegt ist und daher nicht als LKW zu qualifizieren ist.[/color]


Frage:Kennt irgendjemand eine Quelle, wo festgelegt ist, dass ein LKW keine 5 Sitzplätze haben darf? Die anderen Punkte sind kein Thema ... die Motorisierung ist dafür ausgelegt, 3,5t zu ziehen und wer schon mal Defender gefahren ist, kann sich über den "Sitzkomfort" nur totlachen. Frage mich aber auch hier, wie der Typ zu solchen Aussagen kommt. Irgendjemand 'ne Idee?

Naja, meine Anwältin gibt ihm saures.
Geschrieben von: blueTdi Re: Neues von den Kaspern ... - 01/06/2006 18:41
Er meint sicher auch: Beschaffenheitskriterien.
Falls nicht: beschaffe doch die fehlende Dinge, z.B. Tuning. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Leev Hergöttle, es gibt schon dürftige Lichter in diesen FA.
Geschrieben von: g3cd Re: Neues von den Kaspern ... - 02/06/2006 05:21
Stimmt, Beschaffenheitskriterien. War'n Lese-/Tippfehler von mir <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />

Oh Mann, 1000 Beiträge.
Geschrieben von: landynarr Re: Neues von den Kaspern ... - 02/06/2006 09:04
Hi Leute,

zu der Begründung seitens der FAs fällt mir nur ein:

§ 339 Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich lasse das gerade meinen Anwalt prüfen, evtl. gehen wir über den Vorgesetzten des Fuzzy nochmal an die Sache ran, um eine Klage zu umgehen, vielleicht ist der Typ ja vernünftig...

Gruß Claus
Geschrieben von: g3cd Re: Neues von den Kaspern ... - 02/06/2006 09:17
Oder gibt's hier denn keine freigestellten Lehrer, die sich mit 'ner Dienstaufsichtsbeschwerde auskennen? Sowas fürchtet doch der gemeine Finanzbeamte wie der Teufel das Weihwasser ...
Geschrieben von: anjesa Re: Neues von den Kaspern ... - 02/06/2006 09:19
du kannst ihm mal den hinweis geben, dass in österreich sogar der 110cc ein lkw ist. der 130er schon überhaupt.
du hast pn.
Geschrieben von: Rotax Re: Neues von den Kaspern ... - 02/06/2006 10:36
Zitat
du kannst ihm mal den hinweis geben, dass in österreich sogar der 110cc ein lkw ist. der 130er schon überhaupt.
du hast pn.


Das wird den sturen Beamten nicht interessieren, KFZ- Steuer ist Ländersache.

Was mich wundert ist immer noch die Interpretation "..deutlich größer". Da hat der Mann bei dem zitiertem Urteil doch eine Kleinigkeit hinzu gedichtet? Das dürfte doch so nicht rechtens sein? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Ich verwette Haus und Hof, dass es im umgekehrtem Fall heißen würde: "...ihre Ladefläche ist um 0,00003m2 kleiner als...., deshalb erfüllen sie leider nicht die Anforderungen..."

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" />
Geschrieben von: anjesa Re: Neues von den Kaspern ... - 02/06/2006 12:14
möglich. bei uns heissts: wenn fahrgastraum und ladefläche baulich getrennt sind, dann lkw.
Geschrieben von: landynarr Re: Neues von den Kaspern ... - 03/06/2006 05:56
Moin Scheffin,
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, das es einen deutschen Beamten interessiert, wie in anderen Staaten verfahren wird, wenn es ihm schon egal ist, dass im Nachbarkreis vefahren wird; wir hatten den Typen ja darauf hingewiesen,. dass derselbe Wagen inn München (Fahrzeug incl. Steuerbescheid war bei der Vorführung meines 130ers danebengestanden) Ebersberg, Neumarkt... als LKW anerkannt ist.

Das mit der baulichen Trennung ist richtig, sagt ja der TÜV auch, aber genau das ist ja das Drama, dass es die Finanzbehörden nicht interessiert, wie ein Fahrzeug nach dem Strassenverkehrsrecht einzuordnen ist, wäre es für sie von Vorteil, gäbe es sicherlich keine Probleme, aber da es der Gier des Staates nach mehr Steuern entgegensteht, sich an seine eigenen Gesetze und Vorschriften zu halten, schafft man in diesem Land solch widersinnige Extrabestimmungen.

Und wenn die Merkel entdeckt, das Frauen durch Schwangerschaft, kranke Kinder,usw. den Staat mehr Geld kosten, wird eine Frauensteuer eingeführt, per Gesetz werden dann alle mit langen Haaren und Schuhgrösse unter 40 zu Frauen erklärt...

Schwachsinn? Ja, natürlich, aber dasselbe Prinzip....

Geuß Claus
dem gerade ein satz in den Sinn kommt:
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
Geschrieben von: Ozymandias Re: Neues von den Kaspern ... - 04/06/2006 11:21
Zitat
Und wenn die Merkel entdeckt, das Frauen durch Schwangerschaft, kranke Kinder,usw. den Staat mehr Geld kosten, wird eine Frauensteuer eingeführt, per Gesetz werden dann alle mit langen Haaren und Schuhgrösse unter 40 zu Frauen erklärt...


Na da hat sie aber Glück gehabt, sie würde dann sicher als Mann eingestuft. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
Geschrieben von: landynarr Re: Neues von den Kaspern ... - 16/06/2006 07:09
Hallo,
gibts nirgend was Neues???
Mein Anwalt hat Anfang der Woche eine einstweilige Verfügung auf AdV beantragt; Klage folgt nach...

Wenn vom FG München was gibt, stell ichs hier rein.

Gruß Claus
Geschrieben von: g3cd Re: Neues von den Kaspern ... - 16/06/2006 09:14
Meine Anwältin hat einen lieben Brief geschrieben, Tenor "sehr witzig, Sie verweisen auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem wörtlich steht, dass die Ladefläche lediglich größer als die Fläche zur Passagierbeförderung sein muss, von WESENTLICH war zuletzt 1998 bei einer untergeordneten Länderbehörde die Rede und diese Entscheidung wurde durch den Bundesfinanzhof aufgehoben" und "Sie können sich gerne davon persönlich überzeugen, dass für die Beifahrer KEINERLEI Komfort vorhanden ist". Außerdem verweist sie darauf, dass die Motorisierung z.B. zum Ziehen von 3,5t ausgelegt ist.

Zwischenzeitlich kam vom Finanzamt eine Mahnung, die ich aber nicht weiter beachten werde.

Was genau ist ein AdV? Und um was geht es in der Klage?
Geschrieben von: Rotax Re: Neues von den Kaspern ... - 16/06/2006 10:26
<img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> AdV = Aussetzung der Vollziehung

"...dass für die Beifahrer KEINERLEI Komfort vorhanden ist".

Wo steckt der Komfort für den Fahrer?????? Bitte Hinweise an mich...habe noch keinen entdeckt!
Geschrieben von: g3cd LKW-Vorführung in Wiesbaden - 20/06/2006 20:36
Hi zusammen,

ich muss jetzt zur Vorführung, weil die Betonköpfe vom Finanzamt permanent Paragraphen ausgraben, die seit Jahren überholt und außerdem unzutreffend sind. Diesmal kamen sie mit einem Urteil an, wo jemand einen PKW so umgebaut hat, dass er die gleiche Kapazität und Nutzlast wie das als LKW konzipierte Modell der gleichen Baureihe hat:

http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2000.12.07/7R2699.html

Der Witz ist, dass ich den Defender 130 Crew Cab natürlich nicht umgebaut habe, sondern dass er schon immer ein LKW war. Und dass die Finanzämter Frankfurt und Wiesbaden ihn darum auch 2 1/2 Jahre lang als LKW besteuert haben.


Also, ich muss die Karre vorführen:

1) kennt jemand Frau Thies oder Frau Kalowsky vom FA Wiesbaden? Hat jemand schon mal mit denen zu tun gehabt, wie sind die drauf?
2) gibt es jemand in Wiesbaden oder im Umland mit einem gültigen Steuerbescheid als LKW? Bitte melden, vielleicht können wir da zusammen hinfahren <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
3) Was sollte ich tun, damit die Karre augenscheinlich zum Lastentransport dient? Die Ladefläche mit Pappkartons füllen? Anhängerkupplung dranmachen ist klar (die ist derzeit zum säubern abmontiert), aber Seilwinde? Ist das ein "LKW-Zubehör" oder unterstreicht das den "Fun-Charakter" eines Geländewagens?

Merci,
Michael
Geschrieben von: Caruso Re: LKW-Vorführung in Wiesbaden - 20/06/2006 21:57
Die Seilwinde benötigt man um Rohre in Gräben abzulassen.
Du könntest die Ladefläche auch mit Bauschutt zu schaufeln.
Dreckigen Blaumann an
Geschrieben von: Rotax Re: LKW-Vorführung in Wiesbaden - 21/06/2006 04:58
Zitat
Die Seilwinde benötigt man um Rohre in Gräben abzulassen.
Du könntest die Ladefläche auch mit Bauschutt zu schaufeln.
Dreckigen Blaumann an

Schönes Hobby...oder hast du ihn gewerblich laufen? (Du könntest aber Jäger sein, ein 2 Wochen alter Kadaver auf der Ladefläche, mit der Winde aus dem Unterholz geborgen, zeugt deiner Berufung)

Seilwinden sind doch z.B. auch Rettungsfahrzeugen THW oder so dran. Einen PKW mit Winde habe ich allerdings noch nie gesehen.
Fahr hin, sei nett, lade die Ladys zu einer Probefahrt ein...sie werden selber erkennen: Komfort fühlt sich anders an! <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

gruss
rotax
Geschrieben von: g3cd Re: LKW-Vorführung in Wiesbaden - 21/06/2006 05:35
Natürlich habe ich den LKW gewerblich - denn als Computerhändler muss ich nicht nur massigst Pakete zur Post bringen, sondern z.B. auch 4 Bisleyschränke, 2 Stühle und einen großen Tisch für einen Messestand nach Köln transportieren können. Das mit dem Bauschutt ist allerdings gut ... gibt's jemand, der nächste Woche 15 Säcke loswerden will?
Geschrieben von: Rotax Re: LKW-Vorführung in Wiesbaden - 21/06/2006 08:54
Denk aber daran, dass die tatsächliche Nutzung deines Gefährts für die Einstufung LKW / PKW keine Rolle spielt.
Versuch lieber den Komfort weiter zu senken. Bau die Innenverkleidungen der Türen ab, zieh dreckige Plastiksitzbezüge auf, bau Klima und Radio aus usw... <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: g3cd Re: LKW-Vorführung in Wiesbaden - 21/06/2006 09:34
Naja, die Klimaanlage pisst in den Fußraum des Beifahrers, stößt gegen seine Schienbeine und kennt nur "kalt" oder "sehr kalt". Ist also von Komfort oder einer automatischen Regulung Lichtjahre entfernt.

Hab' mir aber schon überlegt, Zurrschienen auf die Ladefläche zu machen. Wollte ich eh' schon immer - kann ich die vernieten oder muss ich die verschrauben?
Geschrieben von: Rotax Re: LKW-Vorführung in Wiesbaden - 21/06/2006 11:58
Zitat
Hab' mir aber schon überlegt, Zurrschienen auf die Ladefläche zu machen. Wollte ich eh' schon immer - kann ich die vernieten oder muss ich die verschrauben?

An Stellen, die punktuellen Belastungen ausgesetzt sind würde ich selber nicht Nieten. Ich gehe mal davon aus du willst sie wirklich nutzen.

gruss
rotax
Geschrieben von: g3cd Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 08:34
So, hatte heute morgen Vorführung. Es wurde wie folgt gemessen:


Grundfläche zur Personenbeförderung:

Gaspedal bis Rückwand der Fahrerkabine: knapp über 2m (!)
... komisch, da kam ich noch auf 1,79m

Die Mittelkonsole wurde ebenso mitgemessen wie der Getriebetunnel und der Stauraum hinter der Rückbank ... komisch, da kann ich gar keine Personen befördern.

In der Breite gibt es nicht viel Unterschied, denke ich, so schief kann man gar nicht messen.


Ladefläche

Die Radkästen (89x29) wurden nicht mitgerechnet.


Fazit
"Die Ladefläche ist kleiner als die zur Personenbeförderung dienende Grundfläche, der Defender 130 ist kein LKW.



Verzweifelt:

Was soll ich jetzt machen? Abmelden? Mannmannmann, ich hab' echt keinen Bock mehr auf die Scheißkarre. Frist mir die Haare vom Kopf, ist schon wieder kaputt und jetzt als "Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt" auch noch diese Finanzamt-Kacke.

Was helfen würde: wo finde ich die Vermessungsgrundlagen, möglichst als EG-RIchtlinie, alternativ auch als Dienstanweisung einer Finanzbehörde? Ich möchte erreichen, dass die Radkästen mitberechnet werden und dass die Personenfläche an der Hinterkante Rückbank aufhört.
Geschrieben von: Fendi Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 08:38
Also das die Fläche der Radkästen mitgerechnet wird, könntest du doch erreichen, indem du dir eine Fläche oberhalb der Radkästen baust. Dann hat du darunter einen Doppelten Boden.
Aber vor allem wäre die Ladefläche eben und die müsste eigentlich gesamt gemessen werden...


Aber wenn deine Fahrgastkabine hinter den Sitzen noch weiter geht, dann wird das wohl auch gemessen.


Kannst ja dein Gaspedal nach hinten versetzen <img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Geschrieben von: Oilworker Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 08:43
Ich weiß es hilft Dir jetzt nicht weiter, aber wenn Du ihn verkaufen solltest, sag doch bitte kurz bescheid...

Ansonsten würd ich vielleicht nen anderen TÜV oder Straßenverkehrsamt aufsuchen.

Du kannst natuerlich auch die Rücksitze ausbauen und es als "Laderaum" vorbereiten, Sperrholzplatte rein, Materialkisten, etc reinlegen und dann nochmal nen Termin machen.

Dann ist es definitiv Ladefläche! Wenn Du dann zurückbaust darfste Dich halt nicht erwischen lassen <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Cheers, Robert
Geschrieben von: Finger Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 08:47
Lädefläche verlängern.

Ist kein Witz !

Ralf
Geschrieben von: Fendi Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 08:58
---"Ansonsten würd ich vielleicht nen anderen TÜV oder Straßenverkehrsamt aufsuchen."

Nutzt halt nix, wenn DEIN ZUSTÄNDIGES FA-Amt das selbst messen will...

Da kannste nicht einfach zum Nachbarn rüber...
Geschrieben von: Oilworker Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 09:04
Ach so....nun dann, wie oben gesagt, Rückbank raus und Ladefläche draus machen! Damit das dann nicht wie Lösung für die Vorführung bei FA aussieht, ne Bodenplatte reinschneiden, am Besten noch mit einem vertikalen Element zur Sicherung der Vordersitze und dann ne Kiste oder zwei und das Werkzeug reinstellen...sozusagen als Ladefläche für alles was teuer ist und/oder nicht naß werden darf!

Viel Glück!

Cheers, Robert
Geschrieben von: g3cd Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 09:34
Nee, ich will ja schon mal mehr als 1 Person mitnehmen. Außerdem würde das FA dann verlangen, dass ich den "Laderaum" hinter den Vordersitzen durch eine Trennwand komplett abtrenne. Und als nächstes soll ich womöglich auch noch die Heckscheiben verblechen <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Geschrieben von: Rotax Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 10:55
@g3cd
Mein Beileid! <img src="/forum_php/images/graemlins/troest.gif" alt="" />

Ich denke mal bei deinem FA kommst du nicht mehr weiter. Da brauchst du schon was Handfestes um da noch was zu drehen.

Könntest du deinen 130er nicht zum PKW machen und somit wenigestens Versicherung sparen?
Geschrieben von: trollbaer Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 11:38
mach ne Platte zwischen die Radkästen, dann müssen sie mitgemessen werden... ist allderdings schon komisch, bei einem Tankwagen wird ja auch nicht die Grundfläche gemessen (die geht bei einem auf der Seite liegenden Zylinder ja gegen null).
Geschrieben von: g3cd Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 12:48
Das ist genau die Frage: wenn ich einen 2m hohen Sprinter habe, dann kann ich über den Radkästen unendlich viel Ladung transportieren und es wäre wirklich blödsinnig, die Fläche nicht mitzurechnen. Nun ist die Ladefläche im Defender 130 "nur" bis zu 1,16m hoch. Aber da kann ich mir nicht vorstellen, dass die nicht mitzählt.

Und die Messung im Passagierraum dürfte meineserachtens auch nur bis zur Rückbank gehen ... in einem VW Golf messe ich ja auch nicht den Kofferraum mit, wenn es um den reinen Platz für die Passagiere geht (auf meine Frage hin diesbetreffend hieß es "na, das ist ja auch kein Golf, sondern ein LKW" ... da werden scheinbar andere Maßstäbe angelegt).

Ich denke, mich kann lediglich retten, wenn irgendwo - möglichst in einer EG-Richtlinie oder in einer Weisung des Bundesfinanzministers oder in einem Urteil des Bundesfinanzhofs - genau festgelegt ist, wie da was gemessen wird.

Dazu habe ich noch nichts gefunden, das ist genauso schwierig wie eine klare Aussage, was ein "Kombinationsfahrzeug Typ N1" ist.
Geschrieben von: Monny Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 16:45
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch.
Geschrieben von: Landy4ewes Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 17:21
Zitat
... "na, das ist ja auch kein Golf, sondern ein LKW" ...

Also wenn das kein Widerspruch in sich ist, ich messe den
LKW wie einen LKW und stelle fest, daß es ein PKW ist... <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Irgendjemand hat doch mal geschrieben, daß auch die flach fixierte Ladeklappe
als Ladefläche zählt, vielleicht kommst Du ja so weiter, ohne teure Umbauten.


Grüße,
Alfred.
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Never trust the guy with the shiny gear !
Geschrieben von: g3cd Re: Defender 130 - wie messen? - 04/07/2006 22:49
Zitat
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch.

Naja, da brauche ich - genau wie bei 'ner Einstweiligen Verfügung gegen den Bescheid - greifende Argumente. Die wären z.B. dann gegeben, wenn sich die Art des Messens sehr von dem unterscheidet, was Finanzrichter oder die EG sagt. Leider finde ich nirgends Urteile oder Richtlinien (und meine Anwältin ist noch 2 Tage in Urlaub *seufz*). Hat da jemand schon was gefunden?
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Defender 130 - wie messen? - 05/07/2006 08:13
Nun, dir wird wirklich nur ein Anwalt helfen können,
weil die Definition einer Ladefläche hier wohl eher
Willkürlich ausgelegt wird.
In den betreffenden Finanzgerichtsurteilen wird doch
aber nur auf die Länge der Ladefläche abgestellt und
nicht auf das Flächenmaß, wenn ich mich nicht irre.
Es hat hier ein Verwaltungsakt stattgefunden, und den
kann man natürlich hinterher zerpflücken, wenn Fehler
gemacht worden sind.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: landynarr AdV erstritten - 03/08/2006 12:06
Hallo,
nachdem ja meinerseits gegen den Bescheid des FA Landshut Widerspruch eingelegt wurde, dieser selbstverständlich abgelehnt, hab ich heute Post vom Finanzgericht München erhalten.
Az.: 4 V 2291/06
Die Vollziehung des Kfz-Steuerbescheides ist für die Dauer der Hauptsacheklage beim FG München ausgesetzt.

Hurra, ein erster Schritt, warten wir mal ab, der Anwalt meint, die Klage kann dauern, evtl. bis nächstes Jahr.

Gruß Claus
Geschrieben von: g3cd Re: AdV erstritten - 03/08/2006 20:35
Az.: 4 V 2291/06

Ist das die Nummer der laufenden Klage eines Defender 130? War bislang leider nicht in der Lage, ein Aktenzeichen dafür aufzutreiben, selbst nicht über die ProAllrad-Anwälte.

Ich könnte das Aktenzeichen der Defenderklage gut für mein Finanzamt gebrauchen ... *flöt*
Geschrieben von: landynarr Re: AdV erstritten - 04/08/2006 07:42
Hi,
das ist das Aktenzeichen für die AdV; für die Klage hab ich noch keines,wie gesagt, das kann sich noch hinziehen.

Gruß Claus
Geschrieben von: g3cd Re: AdV erstritten - 04/08/2006 09:00
Achso. Weil ich habe auf Pro-Allrad gelesen, dass es auch zwei Defender-130-Klagen in Bayern gäbe, habe dazu aber noch nirgends Details gefunden. Da wäre ein Aktenzeichen sehr hilfreich, um beim Finanzamt eine Aussetzung des Verfahrens zu erreichen.

Falls Dir ein Klage-AZ über den Weg läuft ... bitte plattfahren und hier aufhängen!
Geschrieben von: Rotax Re: AdV erstritten - 04/08/2006 09:26
@g3cd
Was ist den aus deinen Plänen geworden "ihn" als PKW umzuschlüsseln? Warst schon beim Baurat?
Geschrieben von: g3cd Re: AdV erstritten - 04/08/2006 09:41
Nein, ich war letzte Woche in der Werkstatt, diese Woche kam ich zu nix. Muss ihn jetzt mal sauber machen und wenn ich mal zufällig morgens nicht ab 6 Uhr arbeite, fahre ich dann vielleicht mal da hin. Hab' aber auch noch keine wirklich günstige Versicherung gefunden.
Geschrieben von: landynarr Re: AdV erstritten - 06/08/2006 13:45
Hallo,
daie 2 Klagen werden wohl proallrad-eigene sein, ohne zu zahlen, werden die Dir wohl keine Infos geben; hab keinen Bock auf Vereine, solche Läden wie Proallrad sind mir persönlich suspekt, auf der Website hat sich seit Wochen nix getan, Infos nur für Mitglieder, damit ihnen ja keine Kohle flöten geht...

Das mit der Umschlüsselung zum PKW wird wohl nicht klappen, lt.TÜV ist das Fahrzeug verkehrsrechtlich ein LKW, getrennte Ladefläche, daher die Möglichkeit zu Umbau in Kipper, SZM...; ausserdem ist das ja nicht das, was unser Ziel ist, ich denke, sowas ist in der laufenden Diskussion eher kontraproduktiv, schafft das einer, werden sich die Finanzämter wie die Geier drauf stürzen und sagen, da, wir haben ja schon immer gesagt, das ist ein PKW.
Ich denke , es ist sinnvoller, die LKW-Zulassung nicht in Frage zu stellen und auch bei der Steuer zu erstreiten.


Gruß Claus
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