Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: Heine Auflastung auf: x > 2.800 kg - 28/02/2006 20:08
Wie geht technisch eine Auflstung auf über 2.800 kg vor sich? Genügt es einfach zum TÜV zu fahren und die 2.800 kg eintragen lassen? Wer kann helfen? Fahre einen LR Def 90, Bj. 99
Geschrieben von: Selbermacher Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 28/02/2006 20:09
warum wiilst du das machen?
Geschrieben von: Kellerkind Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 28/02/2006 20:50
Moin,
Federn an der HA gegen "stärkere" -wie soll ich sonst sagen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />- tauschen und ggf. 'n Stabi anner HA einbauen.
Dann beten und'n gnädigen TÜV finden <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />.
Aber wie schon oben erwähnt was soll's derzeit noch bringen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />.
Philipp
Geschrieben von: the_green_devil Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 28/02/2006 20:55
Wozu? Der Kombinationskraftwagen ist doch tot...? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: Fendi Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 01/03/2006 06:36
Vielleicht braucht ereinfach mehr Zuladung? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Oder er möchte ein WoMo "über 2,8 to" machen...


Geschrieben von: eljot Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 01/03/2006 07:20
@heini,

bei mir liegen ab dem nächsten wochenede zwei auflastungsfedern fürn 90er mit gutachten in der garage!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
bei bedarf pn! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />

wo kommst du her? stabi hätt ich auch noch wenns der tüvler sehen will!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

martin
Geschrieben von: Heine Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 01/03/2006 17:00
Das sehe ich anders, der Bundesfinanzhof hat noch nicht höchstrichterlich entschieden und wie ich die Sache sehe besthehen gute Chancen, dass auch die Bundesregierung sich nicht gegen EU-Recht setzen kann. Schau die mal diesen Artikel an:

Pressemitteilung des FG Köln vom 01.12.2005 und Beschluss des FG Köln v. 28. 11. 2005 - 6 V 3715/05

Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen konnten bisher nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO ab 1. Mai 2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge nunmehr ebenfalls als Pkw nach Hubraum zu besteuern sind. An dieser Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hat der 6. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Beschluss vom 28.11.2005 (6 V 3715/05) ernstliche Zweifel geäußert. Nach seiner Ansicht ist bei diesen Fahrzeugen im Hinblick auf EG-Recht auch weiterhin eine „Gewichtsbesteuerung“ vorzunehmen. Der Senat hat gegen seine Entscheidung die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Das Verfahren betraf einen Geländewagen des Typs „Land Rover“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.810 kg. Nachdem das Finanzamt das Fahrzeug zunächst als Lastkraftwagen nach Gewicht besteuert hatte, stufte es den Wagen ab 1.5.2005 als PKW ein und besteuerte ihn nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Der Senat hat dem Steuerpflichtigen antragsgemäß vorläufigen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des entsprechenden Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsbescheids gewährt. In seiner Begründung schließt er sich dabei im wesentlichen der Argumentation des Steuerpflichtigen an. Nach Aufhebung der nationalen Bestimmung des § 23 Abs. 6a StVZO sei für die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen. Einschlägig sei insoweit Anhang II der EU-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001. Danach seien so genannte „AF Mehrzweckfahrzeuge“ nicht als PKW (Klasse M1) einzustufen, wenn sie außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze hätten und im übrigen dem dort vorgegebenen Verhältnis in Bezug auf Gewicht und Fahrersitze entsprächen. Diese Voraussetzungen waren im Streitfall erfüllt.

Zu dieser Problematik ist beim 6. Senat des Finanzgerichts Köln unter dem Az.: 6 K 2378/05 auch ein Klageverfahren anhängig. Das Verfahren betrifft einen Geländewagen der Marke Toyota Land Cruiser Typ J 7. Wie aus der Finanzverwaltung zu hören ist, können entsprechende Einspruchsverfahren mittlerweile bundesweit im Hinblick auf dieses Verfahren zum Ruhen gebracht werden.


Also wer hatte nochmal die Auflastungsfedern im Angebot?

Gruß Heine Diplom - Finanzwirt
Geschrieben von: Heine Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 01/03/2006 17:05
Bin aus Münster bzw. Nordhorn, wenn Dir das was sagt. meine e-mail_ adresse: 01722071446@vodafone.de, was willst für die Dinge haben?
Gruß
Heine
Geschrieben von: the_green_devil Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 01/03/2006 18:50
Zitat
Das sehe ich anders, der Bundesfinanzhof hat noch nicht höchstrichterlich entschieden und wie ich die Sache sehe besthehen gute Chancen, dass auch die Bundesregierung sich nicht gegen EU-Recht setzen kann. Schau die mal diesen Artikel an:

Pressemitteilung des FG Köln vom 01.12.2005 und Beschluss des FG Köln v. 28. 11. 2005 - 6 V 3715/05

Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen konnten bisher nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO ab 1. Mai 2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge nunmehr ebenfalls als Pkw nach Hubraum zu besteuern sind. An dieser Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hat der 6. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Beschluss vom 28.11.2005 (6 V 3715/05) ernstliche Zweifel geäußert. Nach seiner Ansicht ist bei diesen Fahrzeugen im Hinblick auf EG-Recht auch weiterhin eine „Gewichtsbesteuerung“ vorzunehmen. Der Senat hat gegen seine Entscheidung die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Das Verfahren betraf einen Geländewagen des Typs „Land Rover“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.810 kg. Nachdem das Finanzamt das Fahrzeug zunächst als Lastkraftwagen nach Gewicht besteuert hatte, stufte es den Wagen ab 1.5.2005 als PKW ein und besteuerte ihn nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Der Senat hat dem Steuerpflichtigen antragsgemäß vorläufigen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des entsprechenden Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsbescheids gewährt. In seiner Begründung schließt er sich dabei im wesentlichen der Argumentation des Steuerpflichtigen an. Nach Aufhebung der nationalen Bestimmung des § 23 Abs. 6a StVZO sei für die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen. Einschlägig sei insoweit Anhang II der EU-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001. Danach seien so genannte „AF Mehrzweckfahrzeuge“ nicht als PKW (Klasse M1) einzustufen, wenn sie außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze hätten und im übrigen dem dort vorgegebenen Verhältnis in Bezug auf Gewicht und Fahrersitze entsprächen. Diese Voraussetzungen waren im Streitfall erfüllt.

Zu dieser Problematik ist beim 6. Senat des Finanzgerichts Köln unter dem Az.: 6 K 2378/05 auch ein Klageverfahren anhängig. Das Verfahren betrifft einen Geländewagen der Marke Toyota Land Cruiser Typ J 7. Wie aus der Finanzverwaltung zu hören ist, können entsprechende Einspruchsverfahren mittlerweile bundesweit im Hinblick auf dieses Verfahren zum Ruhen gebracht werden.


Also wer hatte nochmal die Auflastungsfedern im Angebot?

Gruß Heine Diplom - Finanzwirt


Man wird sehen - der Einfallsreichtum der Steuererfinder ist groß.

[Linked Image von jagdhunde.de]

Es gibt eine Menge Leute, die gegen die neuen Steuerbescheide Einspruch eingelegt haben - teilweise selbst oder über diesen Verein

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> Pro Allrad

Daher ist eine Auflastung sinnvoll, wenn man an das Prinzip Hoffnung glaubt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />
Geschrieben von: LandyTom Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 01/03/2006 18:51
Es gibt auch noch die Alternative mit einem anderen Bremskraftregler.
Dann brauchst du keine anderen Federn verbauen oder n Stabi.

Grüße der Tom
Geschrieben von: Fendi Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 01/03/2006 20:55
Zitat
Es gibt auch noch die Alternative mit einem anderen Bremskraftregler.
Dann brauchst du keine anderen Federn verbauen oder n Stabi.

Grüße der Tom

Brauch ich zwar nicht, da ich ein WoMo mit 3,5 to habe, aber der Ansatz interessiert mich.
Was soll das sein, bzw. was bringt es auf welcher Grundlage?

Geschrieben von: landybehr Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 01/03/2006 21:42
Tach,

ich dachte, die 2,8to-Regelung ist so-oder-so-oder-sowieso gekippt.

Wenn die Autos nach der AF-Klassifikation nach Gewicht besteuert werden, dann gibt es keine Mindesgewichtsgrenze von 2,8Tonnen - sondern eben nur das Kriterium ob AF oder nicht. Ist in den proallrad.com - seiten gewiß so nachzulesen, sonst in den ellenlagen Threads hier im Forum.
IMHO.
Gute Nacht .. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Geschrieben von: the_green_devil Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 01/03/2006 21:48
Zitat
Tach,

ich dachte, die 2,8to-Regelung ist so-oder-so-oder-sowieso gekippt.

Wenn die Autos nach der AF-Klassifikation nach Gewicht besteuert werden, dann gibt es keine Mindesgewichtsgrenze von 2,8Tonnen - sondern eben nur das Kriterium ob AF oder nicht. Ist in den proallrad.com - seiten gewiß so nachzulesen, sonst in den ellenlagen Threads hier im Forum.
IMHO.
Gute Nacht .. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

eben <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />
Geschrieben von: LandyTom Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 02/03/2006 08:00
@ Fendi

Ich weiß leider den Hersteller nicht mehr.
Du musstest wie gesagt nur den Bremskraftregler austauschen ( schätz mal dass er auf der HA mehr bremst wegen der höheren zuladung).
Wurde mein ich hier auch schon mal angesprochen.

Grüße der Tom
Geschrieben von: BerndHennig Einspruch genau mit DIESEM Bezug - 02/03/2006 08:48
G`Day,

...habt ihr denn keinen Einspruch mit Bezug auf dieses Verfahren eingelegt ?

Landy on

Geschrieben von: dvs Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 02/03/2006 08:56
Zitat
@ Fendi

Ich weiß leider den Hersteller nicht mehr.
Du musstest wie gesagt nur den Bremskraftregler austauschen ( schätz mal dass er auf der HA mehr bremst wegen der höheren zuladung).
Wurde mein ich hier auch schon mal angesprochen.

Grüße der Tom

Hallo Tom,

der Anbieter war dieser Laden <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> S.K. Handels AG.
So weit ich das verstehe brauchts da immer andere Federn für die HA, und bei Fahrzeugen ohne ABS zusätzlich einen anderen Bremskraftregler.

Gruß
Dirk
Geschrieben von: LandyLiebhaber Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 02/03/2006 09:26
Tach auch, zur Auflastung must du Tatsächlich neue Federn an der Hinterachse verbauen lassen. Habe ich damals an meinem 90" auch machen lassen, mit Hilfe der Fa. FWD in Waake. Anschließend zum TÜV und alles Banane. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/clap.gif" alt="" /> Aber heutzutage kannst du dir das Geld Sparen, wird alles nicht mehr anerkannt. Frage lieber erstmal deinen zuständigen Finanzbeamten. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" />
Geschrieben von: rovervirus Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 02/03/2006 19:19
umschreiben auf lkw ist auch ohne auflastung auf >2,8 tonnen
möglich.
jedoch ist die einsparung an kfz-steuer schnell an mehrkosten
durch die höhere versicherung aufgeraucht.

die auflastung wegen af-fahrzeug würde ich nur angehen, wenn
sie mit wenig kosten verbunden ist, da die rechtslage
derzeit sehr unvorhersehbar ist.
Geschrieben von: ariane44 Re: Auflastung auf: x > 2.800 kg - 02/03/2006 21:53
Zitat
die auflastung wegen af-fahrzeug

Für AF ist das Gewicht egal. Wenn Gewichtsbesteuerung dann für alle AF ab 0kg.

Gruß

Carsten ;-)
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