Das ist aber nicht richtig.
Erstmal ist Speedindex Q noch erlaubt
Und sollten M&S Reifen,mit mind.Q.
in dem Papieren eingetregen sein,
dürfen auch diese gefahren werden,
selbst wenn V-Max des Fahrzeugs darüber liegt:
http://www.poliziamunicipale.comune.verona.it/nqcontent.cfm?a_id=42021
Und üblicherweise gilt die STvZO oder die FZV des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Sonst wird es bunt....
Atze
Und üblicherweise gilt die STvZO oder die FZV des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Da sind die Italiener schon einen Schritt weiter.
Du fragst noch nach Begründungen von Vorschriften????
Frag doch mal wo du in Italien schneller als 130 fahren darfst.
Und üblicherweise gilt die STvZO oder die FZV des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Da sind die Italiener schon einen Schritt weiter.
Dann müssten die ja aus einigen Verträgen wie z. B. IntVO ausgestiegen sein, beeindruckend.
Atze
Du fragst noch nach Begründungen von Vorschriften????
Frag doch mal wo du in Italien schneller als 130 fahren darfst.
Üblicherweise gibt es Erläuterungen, die den Zweck der Vorschrift darstellen...
Ne richtige Quelle ist da auch nicht angegeben, ich glaub das nicht.
Nach hinweisen,aufmerksamer Autofahrer,
hat der ADAC mal richtig recherchiert.
Was die geschrieben haben,versteh ich aber nicht:
http://www.adac.de/reise_freizeit/t...Land=69&PagingIds=LaenderNachrichtenIDs&
Du fragst noch nach Begründungen von Vorschriften????
Frag doch mal wo du in Italien schneller als 130 fahren darfst.
Tschuldigung. Mein Fehler...
Manchmal übermannt mich einfach der Gedanke das Vorschriften einen Sinn haben.
Wird nie wieder vorkommen. Isch schwör.
Hallo Leute
Beschäftige mich mit dem gleichen Problem. Nun ist es in der CH so, dass der Speedindex und Reifengrösse nicht im Fahrzeugschein drin ist. Habe BFG 235/85 16 120S mit M&S Kennzeichnung drauf und weiss nicht ob's reicht...
Was steht denn bei eurem FzSchein des td5 drin? Was ist die Norm?
Gruss
Speedindex S=180Km/h sollte wohl reichen... fürn Landy
Es müssen ja nicht mal alle Größen in den Fahrzuegpapieren eingetragen sein, die Behörden haben sich drum zu kümmern, ob diese Reifenart, die aufgezogen ist, zulässig ist. Der europäische Fahrzeuighalter ist eigentlich fein raus.
Und wie im Eingangsbeitrag beschrieben verhält sich die Sachlage schon gar nicht. Alle, die Q eingetragen haben, sind frei von jeder Beschränkung, wenn ich den ADAC-Bericht richtig lese.
Atze
wer dort nicht angemeldet ist kanns trotzdem lesen...
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=70349
Eine weitere der zigtausend Italienischen Bestimmungen, die keiner versteht, keiner kennt und keinen interessiert.
Liebe Mitforisten,
hat denn jemand schon praktische Erfahrungen mit dieser Geschichte gemacht (Kontrolle ect.) bei Fahrten in Italien?
Viele Grüße
Hannes