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Geschrieben von: Cybwolf Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 27/10/2006 13:07
Moinsen!

Ich war bisher der Ansicht, dass LKW unter 2,8t (DC 460.3 kurz) nicht von der ganzen Steuerdiskussion betroffen sind.
Mein G wurde bisher auch immer als LKW eingestuft und nach Gewicht besteuert. Jetzt hat das FA einen neuen Hubraumsteuerbescheid geschickt. Es beruft sich auf ein Urteil von 1995, wonach alle Geländewagen als PKW zu besteuern sind?
Es gibt aber ein Urteil, wonach das abhängig ist von dem Verhältnis der Ladeflächenlänge zur Personenraumlänge.
Wo finde ich das? Das FA wäre bereit wieder einen Gewichtsbescheid zu schicken, wenn ich ein Urteil anführen kann.

Es wäre super wenn mir jemand von Euch nähere Infos darüber geben könnte.

Viele Grüße Wolf
Geschrieben von: Troll Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 27/10/2006 16:01
Viel spass beim lesen

naja, zumindest steht da alles drin <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: Cybwolf Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 28/10/2006 13:04
Tjaja, das ist alles schön und gut, dreht sich aber meist um die Kombis mit über 2,8t.
Gibts denn gar nix zu LKW unter 2,8t?
Soll ich den Hobel auflasten und dann nach dem neuen BaWü-Urteil mein Glück versuchen?
Muss doch Leute geben, die das gleiche Prob haben.

Viele Grüße Wolf
Geschrieben von: Caruso Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 28/10/2006 17:19
Auflasten bringt dir garnichts mehr.
Das der Finanzbeamte die beiden Längen vergleichen soll steht in seiner Arbeitsanweisung.
Geschrieben von: Cybwolf Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 28/10/2006 22:42
Das der FA nachmessen soll hilft mir nicht.
Sie raucht ein Urtei oder eine sonstige Gesetzesgrundlage wonach der LKW auch beim Geländewagen durchgeht.
Geschrieben von: rovervirus Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 29/10/2006 06:46
es gibt in der tat ein urteil dazu.

wird sich unter "postgolf-urteil" oder ähnlichem finden lassen.
darin steht mehr oder weniger sinngemäß, dass es reine
ermessenssache des fa´s ist, ob sie ein fahrzeug als lkw oder
pkw einstufen dürfen.

wenn du da googlest, wirst du das bestimmt finden.
hat nichts mit der derzeitigen "kombinations-kfz-debatte"
zu tun.

wenn dein fahrzeug allerdings bisher als lkw versteuert wurde,
dann frag doch mal dein fa, warum die erst jetzt darauf kommen.
evtl. wäre hier ein anspruch auf gleichbleibende steuerbehandlung
möglich. die umstufung erscheint selbst dem laien willkürlich.

entweder du hast einen beisswütigen, excellenten anwalt,
oder du findest im fa jemanden, der mit dir in den dialog
gehen will. (jemand von oben).
Geschrieben von: Caruso Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 01/11/2006 12:04
Hier soll sich auch etwas darüber verbergen:

http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2006.9.13/7B33305.html
Geschrieben von: Fusel Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 01/11/2006 17:59
also komme ich mit meiner 110 inch großen englandmöhre in den genuss der lkw besteuerung? Caruso, erklär mir das am besten am samstag
Geschrieben von: Caruso Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 01/11/2006 21:20
Ich weiß nicht was ihr immer mit ner LKW-Steuer wollt.
Gewichtssteuer würde reichen.
Geschrieben von: DaPo Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 01/11/2006 22:13
Die LKW-Steuer IST eine Gewichtssteuer...
Geschrieben von: Caruso Re: Steuerurteil für LKW unter 2,8t - 01/11/2006 22:52
Ist bekannt.
Führt bei Unwissenden aber zu zulassungstechn.Verwechselungen.
Und dann erstmal die Normalbevölkerung...ach Gott,ach Gott.
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