Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: Tordi Neue Kfz-Steuer - 06/02/2005 14:00
Nachdem es in den letzten Tagen sehr durcheinander ging, wurde der ursprüngliche Thread geschlossen.

Er kann weiterhin hier eingesehen werden:

Ursprünglicher Steuer-Thread (klick)

In diesem Thread schreibt bitte ausschließlich Fragen, Neuigkeiten und Hinweise technischer Natur zum Thema neue Steuergesetzgebung

Von Polemik und gegenseitigen Anfeindungen bitte Abstand nehmen. Danke.

Geschrieben von: Tordi Re: Neue Kfz-Steuer - 06/02/2005 14:39
Als Diskussionsgrundlage nachfolgend noch die beiden letzten Beiträge zum Steuerthema von Greenbee und Amtsschimmel.

Von Greenbee

Moin moin,

ich hab mir mal die Mühe gemacht, den Gesetzesentwurf 1 zu1 abzuschreiben. Zieht Euch den Text in Words – das macht das Ganze übersichtlicher.

Was genau man gegen die „Ergänzung“ des KraftStG machen kann, schreibe ich in den nächsten Wochen zusammen. Wohl bemerkt - Wochen!!!! Geschätzt dürfte das einen Schrift-satz von 15 – 20 Seiten geben. Also viel Spaß beim diskutieren, interpretieren und „schwarz-malen“.

Gruß Stefan

Stand 02.12.2004



Vorblatt



Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrtzeugsteuergesetzes.



A. Problem und Ziel

Artikel 1 Nr.1 der siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßen-verkehrsordnung (StVZO) vom 2. November 2004 (BGBl.IS. 2712) sieht eine Aufhebung des §23 Abs.6a StVZO mit Wirkung ab 1.Mai 2005 vor. Aufgrund die-ser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombina-tionskraftwagen“. Daraus ergeben sich unmittelbare kraftfahrzeugsteuerliche Aus-wirkungen insbesondere für folgende Fahrzeugarten mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.8 t:

• Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse.
• Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro- und Konferenzmobile

Diese Fahrzeuge werden bisher auf der Grundlage des ab 1. Mai 2005 entfallenden §23 Abs. 6a StVZO und der daraus resultierenden höchstrichterlichen Finanzrecht-sprechung, als der Gewichtsbesteuerung unterliegende „andere Fahrzeuge“ im Sin-ne des §8 Nr.2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), behandelt. Für diese steuerliche Sachbehandlung entfällt somit ab 1.Mai 2005 die Rechtsgrundlage. Die Besteuerung dieser Fahrzeuge ist daher systemkonform anzupassen.


B. Lösung

Mit der vorgeschlagenen Änderung des KraftStG wird die Besteuerung der betrof-fenen Kraftfahrzeuge neu geregelt. Insbesondere Geländefahrzeuge, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse, die nach ihren ob-jektiven Beschaffenheitskriterien die Begriffsmerkmale für Personenkraftwagen er-füllen, sind hiernach künftig – wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2.8t – als Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissions-verhalten zu besteuern. Für Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge wird eben-falls eine Besteuerung nach diesen Kriterien vorgesehen.



Seite 2

Die Rechtsänderung wird zudem zum Anlass genommen, auch für dreirädrige Fahrzeuge der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse L5e (sog.Trikes) und vierrädrige Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L7e (sog.Quads) – in Umsetzung der Rechtspre-chung des Bundesfinanzhofs – eine kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als Perso-nenkraftwagen festzulegen.

C. Alternativen: Keine


D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Für die Länder ergeben sich schätzungsweise Mehreinnahmen in der Größenord-nung von jährlich bis zu 200 Mio. €.


Seite 3+4


Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen

Artikel 1


Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26 September 2002 (BGBl IS.3818), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Umsetzung von EU - Richt-linien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) vom 2004 (BGBl IS.), wird wie folgt geändert:


In § 2 werden nach Absatz 2. folgende Absätze 2a und 2b eingefügt:


„(2a) Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung gelten als Personenkraftwagen auch folgende Kraftfahrzeuge:

1. dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L5e und vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L7e nach der Richtlinie 2002/24/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 18 März 2002 über die Typgenehmigung für zwei oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (ABI. EG Nr. L 124 S.1, 2003 Nr.49 S. 24)


2. Geländefahrzeuge der Klasse N nach Anhang II Nr.4 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6.Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaa-ten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABI. EG Nr. L 42 S.1) mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.


3. Mehrzweckfahrzeuge (Aufbauart AF), die nach Anhang der Richtlinie 70/156/EWG des Rates, nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten.



4. Sonstige Fahrzeuge der Klasse N nach Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG des Ra-tes, die nach Bauart, Einrichtung und Erscheinungsbild als Personenkraftwagen anzu-sehen sind.


5. Wohnmobile nach Anhang II A Nr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates sowie Bauart ähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro- und Konferenzmobile) mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Vorraussetzung bei den Fahrzeugen der Nummern 2 bis 4 ist, dass die Fahrzeuge vorran-gig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist dann der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

(2b) Als andere Fahrzeuge im Sinne des §8 Nr. 2 gelten auch Kranken – und Leichenwa-gen nach Anhang II A Nummer 5.3 und 5.4 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates.



Artikel 2

Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2005 in Kraft

Seite 5


I. Begründung

Allgemeines

1. Inhalt


Auf der Grundlage der bis 30. April 2005 geltenden Vorschrift des §23 Abs. 6a StVZO und der dieser Bestimmung zugrunde liegenden Begriffsdefinition „Kombinationskraft-wagen“, sind bisher bestimmte Fahrzeugarten als „andere Fahrzeuge“ im Sinne des §8 Nr.2 KraftStG zu behandeln und demgemäß nach dem verkehrsrechtlichen Gesamtge-wicht zu besteuern. Dies gilt insbesondere für folgende Fahrzeuge mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem verkehrsrechtlichen Gesamtgewicht von mehr als 2.8t:

• Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Pick-up-Fahrzeuge mit Dop-pelkabine, Mehrzweckfahrzeuge, Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (z.B. sog. Vans) – vgl. BFH Urteile vom 31.08.1998, BFH/NV 1998, 1264 und BStBl II 1998, 487.
• Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro – und Konfe-renzmobile) – vgl. BFH Urteil vom 01.02.1984, BStBl II 1984, 461.

Artikel 1 Nr.1 der siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsord-nung (StVZO) vom 2. November 2004 (BGBl.IS. 2712), sieht eine Aufhebung der für die bisherige kraftfahrzeugsteuerliche Sachbehandlung relevante Vorschrift des §23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 1.Mai 2005 vor. Die Kraftfahrzeugbesteuerung der betroffenen Fahr-zeuge ist daher systemkonform anzupassen.

• Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Finanzämter an die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen rechtlich nicht gebunden (BFH Urteil vom 29.04.1997, BSBl II 1997, 627). Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit verkehrsrechtlicher Vor-schriften auch für das Kraftfahrzeugsteuerrecht (BFH Urteil vom 30.03.2004, BFH/NV 2004, 1294). An den Grundsätzen dieser Rechtsprechung wird festgehalten.

Seite 6

• Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich aus-schließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaf-fenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Ge-samtheit zu würdigen (BFH Urteil vom 01.08.2000, BSBl II 2001, 72). Auf die tat-sächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht (BFH Urteil vom 05.05.1998, BSBl II 1998, 489). Diese von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze entspre-chen der grundlegenden Systematik des Kraftfahrzeugsteuerrechts und sind daher auch weiter zu berücksichtigen.

• Der Rechtsprechung lässt sich die Tendenz entnehmen, dass bei Geländewagen - e-benso wie bei sog. Pick-up-Fahrzeugen (BFH Urteil vom 08.02.2001, BSBl II 2001,368) – eine kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als Personenkraftwagen, insbe-sondere davon abhängig ist, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs (Urteile des Thürin-ger Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003 S. 1045, und des Finanzgerichts Mün-chen vom 02.07.2003, EFG 2003 S. 1574). Diese Rechtsprechung ist insbesondere im Interesse einer praxistauglichen Differenzierung und Vollziehbarkeit sachgerecht. Es wird daher vorgeschlagen, bei den in Frage stehenden, vorgenannten Fahrzeugen ei-nen Besteuerung nach den für Personenkraftwagen geltenden Kriterien allgemein da-von abhängig zu machen, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

• Insbesondere für schwere Geländewagen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Ge-samtgewicht von mehr als 2.8t ergeben sich derzeit – im vergleich zu bauartgleichen, der Hubraumbesteuerung unterliegenden Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamt-gewicht von bis zu 2.8t – erhebliche kraftfahrzeugsteuerliche Vorteile, da für diese Fahrzeuge nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Personenkraftwagen, sondern die in der Regel deutlich günstigere Besteuerung nach dem zulässigen Ge-samtgewicht zur Anwendung kommt. Eine derart unterschiedliche steuerliche Behand-lung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Es wird daher vorgeschlagen, die in Frage ste-henden Fahrzeuge kraftfahrzeugsteuerlich als Personenkraftwagen zu behandeln, wenn die Fahrzeuge nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien vorran-gig der Personenbeförderung dienen.
Seite 7

• Wohnmobile sind verkehrsrechtlich der Fahrzeugklasse M zugeordnet (für die Perso-nenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern nach Anhang II A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970, ABI.EG Nr. L42 S.1). Diese verkehrsrechtliche Einstufung bestätigt, dass der wesent-liche Hauptzweck dieser Fahrzeuge in der Personenbeförderung besteht. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem verkehrsrechtlichem Gesamtgewicht von mehr als 2.8t – wie Personenkraftwagen zu besteuern. Auch für bauartähnliche Fahrzeuge (insbeson-dere sog. Büro – und Konferenzmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.8t, ist eine Besteuerung nach den für Personenkraftwagen geltenden Krite-rien systemgerecht.

• Zur Klarstellung sieht der Gesetzentwurf zudem vor, dreirädrige Fahrzeuge der ver-kehrsrechtlichen Fahrzeugklasse L5e (sog. Trikes) und vierrädrige Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L7e (sog. Quads) – entsprechend den Grundsätzen der Rechtspre-chung – kraftfahrzeugsteuerlich wie Personenkraftwagen zu behandeln.


2. Finanzielle Auswirkungen

Für die Länder ergeben sich schätzungsweise Mehreinnahmen in der Größenordnung von jährlich bis zu 200 Mio. €.


II. Einzelbegründung


Zu Artikel 1 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetz)

Zu § 2 Abs. 2a Nr.1

Nach der Rechtsprechung des BFH sind dreirädrige Fahrzeuge der verkehrsrechtlichen Fahr-zeugklasse L5e (sog. Trikes) und vierrädrige Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L7e (sog. Quads), unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung, kraftfahrzeugsteuerlich als Personen-kraftwagen anzusehen (BFH Urteile vom 22.06.2004, BFH/NV 2004, 1737 vom 03.04.2001, BStBl II 2001, 451, vom 18.11.2003, BFH/NV 2004, 822). Diese Sachbehandlung ist gerecht-fertigt. Die Vorschrift sieht demgemäß vor, dass diese Fahrzeuge kraftfahrzeugsteuerlich – unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung – wie Personenkraftwagen zu behandeln sind.

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Zu § 2Abs. 2a Nr.2

Die Vorschrift erfasst typische Geländefahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse N nach der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr. L42 S. 1). Der Begriff „Geländefahrzeug“ ist im Einzelnen in Anhang II A Nr. 4 der genannten Richtlinie geregelt. Durch die Mindestanforde-rung an die Zahl der Sitzplätze (mindestens drei außer dem Fahrersitz) wird klargestellt, dass sog. Pick-up-Fahrzeuge mit Einzelkabine von der Vorschrift nicht erfasst werden. Als Gelän-defahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift können insbesondere herkömmliche Geländewagen und sog. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine in Betracht kommen, wenn sie die verkehrs-rechtlichen Vorraussetzungen erfüllen.

Eine Besteuerung als Personenkraftwagen ist nach dem Rechtsgehalt der Vorschrift nur ge-rechtfertigt, wenn das betreffende Geländefahrzeug vorrangig zur Personenbeförderung aus-gelegt und gebaut ist, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


Zu § 2 Abs. 2a Nr.3

Nach Maßgabe des Anhangs II C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr. L 42 S.1) sind Personenkraftwagen der Klasse M1, auch sog. Mehrzweck-fahrzeuge (andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahr-gästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum) anzusehen. Derarti-ge Kraftfahrzeuge sind verkehrsrechtlich jedoch unter den folgenden Voraussetzung nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizieren:

a) Die Fahrzeuge haben außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze
b) Zusätzlich muss folgende Bedingung erfüllt sein
P-(M+Nx68) > Nx68
Dabei bedeuten:

Seite 9

P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz

Abweichend von dieser verkehrsrechtlichen Beurteilung ist es jedoch sachlich gerechtfertigt, solche – nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizierende – Mehrzweckfahrzeuge kraft-fahrzeugsteuerrechtlich als Personenkraftwagen zu behandeln, wenn sie vorrangig zur Perso-nenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bo-denfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

Als Mehrzweckfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift können insbesondere sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Vans) in Betracht kommen.


Zu § 2 Abs. 2a Nr.4

Die Vorschrift erfasst sonstige Fahrzeuge der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse N nach der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr.42 S.1), die nach den kraftfahrzeugsteuerlich relevanten, objektiven Beschaffenheitsmerkmalen (Bauart, Einrich-tung und Erscheinungsbild) als Personenkraftwagen anzusehen sind. Hierunter fallen insbe-sondere sog. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine (vgl. BFH Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001, 368), die verkehrsrechtlich bzw. technisch nicht als Geländefahrzeuge der Fahrzeug-klasse N einzustufen und demgemäß von der Vorschrift des § 2Abs. 2a Nr. 2 nicht erfasst werden.

Bei sog. Pick-up-Fahrzeugen mit Einzelkabine überwiegen die LKW-typischen Beschaffen-heitsmerkmale. Gleiches gilt in der Regel auch für sog. Pritschenwagen. Derartige Fahrzeuge fallen daher nicht unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift.

Eine Besteuerung als Personenkraftwagen ist bei den betroffenen Fahrzeugen nur gerechtfer-tigt, wenn die Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


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Zu § 2 Abs. 2a Nr. 5

Unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen Wohnmobile nach Anhang II A Nr. 5.1. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr.42 S.1) sowie bau-artähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro – und Konferenzmobile), mit höchstens acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz. Verkehrsrechtlich sind Wohnmobile Fahrzeuge der Fahr-zeugklasse M. Es schein daher sachgerecht, Wohnmobile allgemein nach den für Personen-kraftwagen geltenden Kriterien zu besteuern. Gleiches gilt für bauartähnliche Fahrzeuge.

Zu § 2 Abs. 2b

Bei den von der Vorschrift erfassten Kranken – und Leichenwagen nach Anhang II A Nr. 5.3. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr.42 S.1) handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen – wie bisher – eine Gewichtsbesteuerung nach § 8 Nr. 2 ge-rechtfertigt ist.




Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

Geschrieben von: Tordi Re: Neue Kfz-Steuer - 06/02/2005 14:40
Von Amtsschimmel:

Moin.
Ich will mal wieder zurück zum eigentlichen Thema, soll heißen: ist die geplante Rechtsänderung EG-konform bzw. ist sie überhaupt umsetzbar.
Wenn ich mir den Entwurf durchlese, bleibe ich an dem Satz
„Vorraussetzung bei den Fahrzeugen der Nummern 2 bis 4 ist, dass die Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist dann der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.“
hängen.

Demnach will oder kann der Gesetzgeber die wahlweise Verwendung zur Personen- und/oder Güterbeförderung von AF-Fahrzeugen steuerlich nicht außer Acht lassen. Die Crux liegt in der Frage, ob die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche grundsätzlich d.h. bei aufgeklappten hinteren Sitzen festgestellt wird. Ich geh mal davon aus, dass der Entwurfsverfasser dies so sieht. Dann wäre allerdings das AF-Fahrzeug in Deutschland steuerlich nicht mehr existent; mir ist kein Fahrzeug bekannt, das von Haus aus so konzipiert ist, dass es wahlweise zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum eingesetzt werden kann und bei dem die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche kleiner
als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ist.
Dies bedeutet, dass diese Regelung ein Fahrzeug betrifft, dass es gar nicht gibt.
Die Konsequenz daraus ist, das die „Mischfläche“, also die Fläche, die sowohl zur Personen-, als auch zur Güterbeförderung dienen kann (der Bereich der klappbaren Sitzbänke) bei der Überprüfung der oben genannten Voraussetzung unberücksichtigt bleiben muss. Dann wären wir wieder bei der LKW-Steuer.

Ein weiteres Kriterium findet sich in der Begründung der Rechtsänderung:

• Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich aus-schließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaf-fenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Ge-samtheit zu würdigen (BFH Urteil vom 01.08.2000, BSBl II 2001, 72). Auf die tat-sächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht (BFH Urteil vom 05.05.1998, BSBl II 1998, 489). Diese von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze entspre-chen der grundlegenden Systematik des Kraftfahrzeugsteuerrechts und sind daher auch weiter zu berücksichtigen.

Demnach wäre z.B. auch das Fahrwerk der Fahrzeuge zu berücksichtigen. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass Fahrzeuge mit Leiterrahmen und Starrachsen, die dann auch noch Anhänger bis 3,5 to ziehen können, in erster Linie zur Personenbeförderung gedacht sind.
Fragt mal Eure Finanzbeamten, ob sie den Unterschied zwischen Einzelradaufhängung und Starrachsen usw. kennen.

Ihr seht also, es gibt für den Fall der Fälle doch noch den einen oder anderen Ansatzpunkt sich zur Wehr zu setzen.

Gruß
Amtsschimmel


Noch ein Widerspruch in der Begründung zum Gesetzentwurf:

„Abweichend von dieser verkehrsrechtlichen Beurteilung ist es jedoch sachlich gerechtfertigt, solche – nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizierende – Mehrzweckfahrzeuge kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Personenkraftwagen zu behandeln, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.“

Dies ist ein Widerspruch zu der RiLi 70/156! Die dort festgelegten Kriterien sind bereits die Abgrenzung zu Fahrzeugen, die vorrangig für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Eine weitere ausschließlich auf die Bodenfläche bezogene Einschränkung verstößt eindeutig gegen das an anderer Stelle zitierte BFH-Urteil!

Gruß
Amtsschimmel



Geschrieben von: heuwaegelchen Re: Neue Kfz-Steuer - 06/02/2005 19:21
Hallo zusammen!

Mit gemischten Gefühlen verfolge ich momentan diese Kfz-Steuerdiskussion. Ich stelle fest, dass je mehr darüber diskutiert wird, desto unübersichtlicher wird das Thema für mich.

Auf die Gefahr hin, dass diese Frage wiederholt gestellt wird, möchte ich dennoch ein paar Gedanken von Euch dazu hören.

Ich war vor 2 Tagen bei dem "netten" TÜV-Sachverständigen um die Ecke. Als ich ihn zu dem Thema M1AF und Berichtigung der Fahrzeugpapiere meines LR 110 TD5 MY04 angesprochen hatte, wurde ich den Endruck im Verlauf des weiteren Gesprächs micht los, dass er sich von mir überredet fühlte, eine "kriminelle" Handlung auszuführen. Als ich merkte, dass eine Gesprächsfortsetzung nichts bringen würde, bin ich kopfschüttelnd und voller Emotionen gegangen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

Nun zu meinen Fragen, die noch immer unbeantwortet sind:

1. Mein LR 110 wird momentan nach Gewicht besteuert, wird sich dies nach dem Stichtag auf jeden Fall ändern, oder liegt es an dem Ermessenspielraum des jeweiligen FA?

2. Der Mann vom TÜV berief sich auf einen Erlass von "ganz oben", der ihm untersage, sich die Mühe zu machen, die Berichtigung vorzunehmen. Egal, ob nun die technischem Voraussetzungen gegeben wären oder nicht. Was ist das denn für ein Erlass? Handelt es sich um einen TÜV-hausinternen-Erlass, oder eine offizielle Weisung seitens der Verwaltungsämter? Er weigerte sich auch, mir dazu nähere Angaben zu machen und verwies auf seinen "hoheitlichen Auftrag". Wenn es was offizielles gibt, so habe ich das Recht auf Einsichtnahme, oder?

3. Nach seiner Aussage wäre vielmehr der Importeur für diesen Eintrag (M1-AF) unter der Ziffer 33 als Ergänzung zu Ziffer 1 verantwortlich. Ich könnte ja mich mit Land Rover Deutschland in Verbindung setzen , oder einer seiner Vertragswerkstätten. Aber dieser Eintrag wäre sowieso nur für Erstzulassung (Erstimporten?) möglich. Nachträglich gehe da nichts mehr - so habe ich das zumindest verstanden. Stimmt das? Das stehe dann im völligen Widerspruch zu den bisherigen Schilderungen; u.a. auch zu denen in der Fachpresse.

Vor allem wundere ich mich über die unter Punkt 3 gemachten Aussage. Über eine Klärung der Sache wäre ich Euch sehr dankbar.

Übrigens auch von mir ein großes Lob in puncto Engagement und Sachbeschreibung im Falle der neuen Kfz-Steuer-Regelung. Weiter so!!

Besten Gruß, Heuwaegelchen
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 08/02/2005 07:17
Moin.

Hier der neueste Stand:

Die TÜV’s werden keine „Umschlüsselungen“ mehr vornehmen (so ist es zumindest abgesprochen). Tenor der Sitzung vom 03.02.05 war, dass die Hubraumbesteuerung auf biegen und brechen umgesetzt werden soll. Entscheiden soll einzig und allein der Finanzbeamte. Eine Richtlinie, nach welchen Kriterien diese Begutachtung erfolgen soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Der von greenbee besorgte Gesetzentwurf war dem in der Sitzung anwesenden Vertreter der Finanzbehörden nicht bekannt. Die TÜV’s wollen abwarten, bis man ihnen sagt, welcher Eintrag steuerlich anerkannt werden soll.
Wir müssen also weiter abwarten bis bekannt ist, wie die Finanzbehörden mir dem Thema umgehen sollen.
Das Ganze läuft wohl letztendlich auf eine Klage hinaus.
Es wäre interessant, wie Eure FA’s reagieren, wenn man ihnen sagt, was auf sie zukommt. Ruft also an und erzählt ihnen, dass ihr mit RiLi und ISO bewaffnet euer Fahrzeug zur Begutachtung vorführen werdet; weißt auch darauf hin, dass nach dem Spruch der obersten Finanzrichter alle Kriterien zu prüfen sind – also nicht nur Sitze und Laderaum, sondern auch Fahrwerk usw. Fragt auch unbedingt, ob schon Regelungen bekannt sind, nach denen vorgegangen werden soll.


Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: Tordi Re: Neue Kfz-Steuer - 08/02/2005 16:32
Zitat
Die TÜV’s wollen abwarten, bis man ihnen sagt, welcher Eintrag steuerlich anerkannt werden soll.


Mit welcher rechtlichen Begründung, oder andersrum: Seit wann ist der private TÜV eine Zweigstelle der Finanzämter? Diese Arroganz und Anmaßung ist ungeheuerlich.

Ich hoffe dass sich jemand die Mühe macht, rechtlich gegen diese fragwürdige Methode vorzugehen.

Bis dahin auf jeden Fall die Ablehnung schriftlich geben lassen!

Geschrieben von: 105er Re: Neue Kfz-Steuer - 08/02/2005 17:29
Was wir brauchen ist rechtliche Hilfe. Ist denn hier niemand Rechtsanwalt oder
sowas? Also wenn da jetzt jeder individuell gegenueber dem FA argumentieren
soll, halte ich das fuer ausgemachten Unsinn.

Wenn sich keiner findet, der die Sache professionell handelt, sollten wir uns
ueberlegen, ob wir nicht einen Fond einrichten und einen RA engagieren.

Mit fundiertem Halbwissen kommen wir nicht weiter...
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 08/02/2005 20:48
Hi,
ich hab heute "meinen" Finanzbeamten schon mal gequält. Als er hörte, dass ich darauf bestehe, dass mein Disco von ihm unter allen Gesichtspunkten zu begutachten ist (auch das Fahrwerk) und das ich mit RiLi und ISO usw. komme, hat er nur noch gestöhnt. Er hat eingesehen, dass das so nicht gehen kann. Ihm wäre auch am liebsten, er könnte sich auf ein TÜV-Gutachten stützen. Ich hab ihm auch gesagt, dass ich bei der Berechnung der Nutzfläche darauf bestehe, das die "Mischfläche" unberücksichtigt bleibt. Das hat er sogar eingesehen. Ich denke, er hat gemerkt, dass auf die Weise der Willkür Tür und Tor geöffnet wird und dass das so nicht sein kann. Ich denke auch, dass er mit seinen Vorgesetzen darüber sprechen wird und die wiederum mit ihren Vorgesetzen - bis hin zum Ministerium. Wenn das alles nicht hilft, werde ich klagen - das hab ich ihm auch gesagt.

Soviel für heute.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: Billa Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 09:36
Noch ein kleiner Beitrag aus dem Süden: Ich war die Tage mal aus dem Anlass "Umschlüsselung" bei meinem freundlichen TÜV um die Ecke. Der sagt er fühle sich prinzipiell auch nicht an eine "Empfehlung" vom TÜV Rheinland gebunden und würde die Umschlüsselung zwar vornehmen, wenn das Fahgrzeug eben den erforderlichen Gegebenheiten entspricht, ABER er würde das eben im Moment niemandem empfehlen, weil nach wie vor Vieles unklar ist.
Außerdem sagte er noch, dass die Finanzämter ja nun prinzipiell auch nicht an die Einstufung des TÜVs gebunden sind, was das Ganze auch nicht einfacher macht.
Er sieht die Klasse M1-AF nur für Fahrzeuge, die nicht anders einzustufen sind, heißt also, was WoMo ist wird auch als Womo eingestuft, was LKW ist wird LKW, und nur für den undefinierbaren Rest soll M1-AF gelten.
Der Rat war also, erstmal alles so zu lassen, umschlüsseln könne man immer noch, und dann wird zuviel gezahlte Steuer ja auch zurückerstattet.
Also wieder mal: gaaanz ruhig bleiben, abwarten, Tee trinken!
Ratlose Grüße
Billa
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 11:22
@Atze:

Einspruch Euer Ehren.

Es geht hier darum, dass der Eindruck entsteht, dass die Neuregelung mit allen Mitteln durchgezogen werden soll – unabhängig davon, dass das europäische Recht, auf das man sich schließlich beruft, dem entgegensteht.
Die RiLi 70/156 unterscheidet bewusst die M 1 –AF Fahrzeuge incl. Gewichtsformel von den übrigen M 1 – Fahrzeugen, weil eine eindeutige Zuordnung zu Personen- oder Nutzfahrzeugen nicht möglich ist. Der Entwurf des Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes (sofern dieses Papier tatsächlich amtlich ist) geht auch darauf ein.
Nur die Tatsache, dass die Unterscheidung ausschließlich an der Größe der Nutzfläche fiskalisch festgemacht werden soll, führt das Ganze ad absurdum. Wenn das richtig wäre, warum dann die Gewichtsformel?
Es riecht nach Willkür – und das steht einem Rechtstaat nicht gut zu Gesicht.
Übrigens: Alle Praktiker von Verkehrsbehörden, TÜVs und auch Finanzämtern, mit denen ich bisher gesprochen habe, sehen das genau so.


Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 11:53
moin amtsschimmel,

jegliche steuerfestlegung ist natürlich in gewisser weise willkürlich und keinesfalls gottgegeben.
wenn nun der staat nun das kfz-steuergesetz ändert, dann gilt eben anderes, neues recht.
theoretisch wäre sogar eine komplett individualisierte besteuerung nach aufbauart denkbar, ohne dass irgendeine eu-richtlinie verletzt wäre. muss halt nur einen nachvollziehbaren und verfassungsgerichtsbeständigen grund haben.

die af-geschichte war solange ein strohhalm, wie das kfz-steuergesetz nicht angetastet worden wäre.
der keks ist meiner meinung nach gegessen.

oder steht irgendwo im grundgesetz, dass af-autos unter bestimmten bedingungen gewichtsbesteuert werden müssen? die eu-richtlinie sagt nichts über die besteuerung eines autos. die sieht in jedem staat anders aus, kann sogar komplett wegfallen (frankreich --> bevorzugung von autos mit sehr grossem hubraum), nach ps bemessen werden (österreich --> bevorzugung von autos mit geringer literleistung) oder sonstwas...

gruss
frank

Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 12:16
Hallo,

sehe ich den Stand der Dinge richtig?

Momentan, wenn man denn die Eintragung bekommt, wird ein "AF" nur dann nach Gewicht besteuert, wenn:

-136kg pro Sitzplatz, ausser Fahrersitz, + 1kg Zuladungskapazität vorhanden ist

-Min 51% des Innenraums zum Gütertansport zu Verfügung steht

Ein umklappbare Rückbank ist NICHT mehr erforderlich. Man kann also feste Sitzreihen im Auto haben, wenn die Ladefläche mehr als 51% des Innenraums hat. Wichtig ist nur, daß Güter und Personen im selben Raum sitzen und das keine Trennwand vorhanden ist.

WOMO werden auch weiterhin nach Gewicht besteuert, wenn die Nutzfläche (Personenbeherbergung) gößer als die Fläche zum Personentransport ist (z.B. Zweisitzer Womo = Gewichtsbesteuerung).

Gemessen wird der gesamte Innenraum vom niedergetretenen Gaspedal bis zum Heck.

So weit richtig? Wenn ja, habe ich noch zwei Fragen:

Wie wird die Nutzfläche bei Fahrzeugen mit umklappbarer (seitlicher) Rückbank gemessen? Selbst ein Auto mit kurzem Radstand, kann bei umgeklappter Rückbank über 50% Nutzfläche haben.

Wie sieht es bei asymetrischen Nutzflächen aus, weil (so bei mir im langen G) hinter dem Beifahrersitz EIN Einzelsitzplatz vorhanden ist. Die Ladefläche ist also bis zum Fahrersitz nutzbar.

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 12:22
Hier ein Bild zur Ladefläche

Attached picture 197562-Ladeflaeche.jpg
Geschrieben von: Volkerd Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 12:56
Hallo alle miteinand,

ich habe heute mir alle Unterlagen, Daten etc. zu diesem Thema mal gesammelt, div. Texte usw. vom BFM dazugelegt (wurde alles schon mal hier aufgefhrt) und mit einem freundlichen Brief an mein zuständiges Finanzamt geschickt.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Ich bin jetzt mal gespannt, a) wann der zuständige Finanzbeamte sich meldet, b) ob er mir was entgültiges Mitteilen kann c) ob er nach dem Erhalt dieser gesammelten Werke noch lebt oder d) jetzt seinen Job aufgibt. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Wenn die von jedem solche geballten Ladungen (38 Seiten)
an Info-Material bekommt und Fragen bekommt, wird man vermutlich etwas schneller reagieren <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />, da der Steuerpflichtige (Wir) an ja erst einmal Einspruch gegen den neuen hohen Steuerbescheid erheben. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" />

Ich denke, die haben sich selbst eine Lawine losgetreten,
deren Ausmaß und Umfang noch völlig unbekannt ist. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />

Also alles sammeln und hinschicken, je mehr, deto besser.

Gruß

Volker D
Fernmechaniker & CT-Disco Fahrer
Geschrieben von: WilderIsi Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 13:08
Zitat
Hallo,

sehe ich den Stand der Dinge richtig?

Sicher siehst Du das - und wenn ich die Bemerkungen einiger hier verstanden habe sehen dass auch noch mehr so.

Aber ich würde doch mal bitten / raten, die Füße still zu halten und erst mal das Gesetz abzuwarten. Ist eigentlich noch keinem in den Sinn gekommen, dass die AF-Sache vielleicht sogar geklappt hätte, wenn nicht direkt quer durch alle Medien darüber berichtet worden wäre.

Lasst uns doch erst mal abwarten, bis ein neues Gesetz verabschiedet ist und DANN die Lücken suchen, anstatt noch während alles noch geändert werden kann auf die Schwachpunkte hinzuweisen.

Meine 2ct ...

David
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 13:19
@sportbiber:

Alles gut und schön. Aber der Bundesrat hat sich auf das EG-Recht bezogen, als er den § 23 Abs. 6a abgeschafft hat. Und er wollte ihn nur abschaffen, um die Hubraumbesteuerung für ganz bestimmte Fahrzeuge wieder möglich zu machen; er hat also lediglich dem bekannten BFH-Urteil die Rechtsgrundlage entziehen wollen. Der Gesetzentwurf erkennt die Tatsache an, dass es Fzg’e gibt, die wahlweise als PKW oder Nutzfahrzeuge verwendet und deshalb zunächst nicht eindeutig steuerrechtlich zugeordnet werden können. Er setzt sich nur eigene Maßstäbe, die alle vorhandenen und europaweit geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen außer acht lassen. Warum? Weil er nur so sein Ziel erreichen kann – Hubraumsteuer für ganz bestimmte Fahrzeuge; genau genommen für die Verwendung ganz bestimmter Fahrzeuge.
Natürlich kann der Staat sein Steuergesetz so machen wie er will (solange es keine diesbezüglichen eindeutigen Vorgaben aus Brüssel gibt); daran hindert ihn auch niemand. Aber es soll es doch bitteschön so machen, dass es wenigstens einigermaßen nachvollziehbar ist und auf keinen Fall sollte er seine eigene Begründung widerlegen.
Würde er z.B. sagen, dass alle Fahrzeuge, die der Beförderung von sagen wir mal mehr als 2 Personen dienen können (lassen wir die Omnibusse jetzt mal weg) steuerlich als PKW anzusehen sind, dann wäre das eine klare Aussage
Man sollte bei unserer Diskussion nicht vergessen, dass wir nicht über die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge reden, sondern über die Verwendungsmöglichkeiten, die das Fzg. hat – so will es der BFH. Wir reden nun mal über „Zwitterfahrzeuge“ , die steuerlich genau in der Grauzone angesiedelt sind, die der Gesetzgeber aus gutem Grund (auch um Ungerechtigkeiten zu vermeiden) einmal geschaffen hat und die auch weiterhin deshalb so bestehen bleiben soll.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 13:30
hi carsten,

woher hast du denn diese auslegung für wohnmobile? gibts dazu eine quelle?
oder hast du dir das zusammengereimt?
nach allem, was ich gefunden haben, soll es bei womo weder flächen- noch gewichtsgrenzen geben. alles, auch über 3.5 to soll zukünftig nach hubraum besteuert werden.

gruss
frank
Geschrieben von: bayard Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 14:53
... war heut Reifen eintragen beim Tüv und hab natürlich zum AF Thema gefragt.
Der freundliche Mensch hat mir einen internen Brief zum Lesen gegeben - kopieren wollt er ihn nicht - in dem allen deutschen Tüvprüfstellen das AF en untersagt wird und eine rückgängigmachung der schon erfolgten befohlen wird. Es wird auf eine Weisung des Verkehrsministers hingewiesen. Datum 03.02.05.

Gruß vom entnervten Reifeneintragenlasser (war heut 4Std in den heiligen Tüvhallen)
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 15:30
Hey Sportbiber,
die Anwendung derNutzflächenberechnung ergibt sich
doch aus dem Wortlaut des geposteteten GesetzesVORSCHLAGES.
Aber unter:

www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/inhalt.html

steht wohl das noch aktuelle Steuergesetz.
Unter Ermächtigungen ist zu finden,das der Bund die
genaue Begriffsbestimmung in diesem Gesetz regelt.
Sind die EG-Richtlinien nicht in Bundesrecht umgesetzt?
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 16:02
der link ist tot <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Geschrieben von: mibe Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 16:27


Aber ich würde doch mal bitten / raten, die Füße still zu halten und erst mal das Gesetz abzuwarten. Ist eigentlich noch keinem in den Sinn gekommen, dass die AF-Sache vielleicht sogar geklappt hätte, wenn nicht direkt quer durch alle Medien darüber berichtet worden wäre.

Lasst uns doch erst mal abwarten, bis ein neues Gesetz verabschiedet ist und DANN die Lücken suchen, anstatt noch während alles noch geändert werden kann auf die Schwachpunkte hinzuweisen.

Meine 2ct ...

David [/quote]

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Genau das ist seit Monaten meine Rede !!!
Momenten sind wir es, die die Jungs darauf aufmerksam machen was sie alles mit ins Gesetz nehmen müssen.
Damit verbauen wir uns nach und nach jedes Schlupfloch.

Warten wir doch bis alles verabschiedet ist und schwarz auf weiß vorliegt.
Dann finden wir ein Schlupfloch und gehen alle am selben Tag zum Umschreiben. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Ich stell mir gerade vor wie vorm FA 30 Fahrzeuge stehen und alle Besitzer gehen mit dem Beamten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> von Auto zu Auto und schauen Ihm bei der Arbeit zu. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />


Grüße Micha
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 16:28
en untersagt wird und eine rückgängigmachung der schon erfolgten befohlen wird




dann wird meine Kiste endgültig LKW, aber das wart ich dann noch ab. Mai is TÜV Termin bei mir <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Geschrieben von: Selbermacher Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 18:19


[/quote]





Warten wir doch bis alles verabschiedet ist und schwarz auf weiß vorliegt.



[/quote]


sollte es in irgendeiner form bestandschutz geben (z.b. für womos über 3,5t), wäre es ein nicht mehr gut zu machender fehler, wenn man abwartet bis das gesetz verabschiedet ist.
Geschrieben von: 105er Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 18:52
Zitat
en untersagt wird und eine rückgängigmachung der schon erfolgten befohlen wird




dann wird meine Kiste endgültig LKW, aber das wart ich dann noch ab. Mai is TÜV Termin bei mir <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />

Und? Dann zahlst Du die Steuerersparnis in Form von Versicherung!
Bringts das?
Geschrieben von: cbit Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 19:43
So, es hat was gedauert,
aber die Behörden arbeiten ja nicht allzu schnell <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ich hatte ja mehrmals beim zuständigen FA nachgefragt,
welche rechtlichen Grundlagen nun nach Wegfall des §23
zur Anwendung kommen, aber letztlich keine verwertbaren Antworten erhalten.

Also die nächste Stufe:
SPD Wahlkreisabgeordnete als Mitentscheiderin
für die Abschaffung angesprochen,
siehe da, nach 2 Wochen hatte ich die Auskunft, dass das Ganze
auf dem Weg nach Berlin bzw. Bonn ist.

Also anhängend erstmal meine Fragestellung(en)

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" />

Gruß
Christian

Attached File
197720-anfrage.pdf  (297 Downloads)
Geschrieben von: cbit Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 19:48
So, und nun anhängend die Antwort von heute...

Ist noch nicht ganz das, was ich haben wollte,
aber nun habe ich schonmal (hoffentlich) einen kompetenten
Ansprechpartner, mit dem man das weiter diskutieren kann...

Weiterer Schriftverkehr folgt bei Erhalt.

Gruß
Christian

Attached File
197721-antwort.pdf  (334 Downloads)
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neue Kfz-Steuer - 09/02/2005 21:32
@ Sportbiber

Hast Recht. Hab´s durcheinandergewürfelt. Die Nutzfläche war nur bis Punkt 4 relevant, Womo´s sind schon Punkt 5 und somit nix mit Nutzfläche... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 10/02/2005 06:48
@Ranger

Und? Dann zahlst Du die Steuerersparnis in Form von Versicherung!



Die Steuer wird weiter steigen....
Die Versicherung bis zunnem bestimmten Punkt sinken...
Von der Versicherung hab ich im Zweifelsfalle etwas...

Egal wie, derzeit bin ich bereits am Rumtüfteln...
Irgendwie bekomme ich den FA-Beamten schon überzeugt. Auf die eine oder andere Weise...

Näheres gibs nur per PN, und lohnt sich nur für die, die mit 2 Sitzplätzen zufrieden sind...
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 10/02/2005 08:23
Hey Sportbiber,
versuch mal:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/inhalt.html
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: mibe Re: Neue Kfz-Steuer - 10/02/2005 09:31



sollte es in irgendeiner form bestandschutz geben (z.b. für womos über 3,5t), wäre es ein nicht mehr gut zu machender fehler, wenn man abwartet bis das gesetz verabschiedet ist. [/quote]

Genau....sollte....hätte...würde..... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

sollte es keinen Bestandschutz geben und Fahrtenschreiber-Pflicht ab 3,5 Tonnen.... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />!?

Ich wart ab <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />!

Grüße Micha
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 10/02/2005 14:06
@Cbit
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Das ist doch bei all den Spekulationen doch mal was greifbares!

Daran sieht man, dass der § der wegfällt keinesfalls in direkter Verbindung mit den Kombis steht! Da es ja nicht bindend an die Regelung der Kombis gebunden ist (kam mir die ganze Zeit schon komisch vor), wenn die Kombis durch dieses Gerichtsurteil irgendwann entstanden ist ok, aber das Abändern kann dann nur durch steuerrechtliche Änderungen erfolgen (denn hier greift der Bestandsschutz) und nicht nur durch Wegfall von §23... STVO.

Gruß Holger
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 10/02/2005 15:08
Moin moin,

um die Diskussion mal wieder ein wenig zu beleben, anbei die „neue“ Definition des Personenkraftwagens im Entwurf der StVZO:

㤠2 Nr. 11 StVZO-Entwurf:

11. „Personenkraftwagen“ (sind) Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern, die zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ausgestattet sind (entsprechend Fahrzeugklasse M1 gemäß Anhang II Buchstaben A Nr. 1 und Buchstaben C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 (Abl. EG Nr. L 42 S. 1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 Abl. EG Nr. L 122 S. 36) in der jeweils geltenden Fassung);

Anhang II meint hierbei die Richtlinie 70/156/EWG.“


Mit der Gleichsetzung PKW = M1 der RILI wird bezüglich AF der Selbe rechtliche Status geschaffen, die der §23 6a für Fahrzeuge über 2.8t momentan bietet.

PKW sind Fahrzeuge der Klasse M1.

AF unter Erfüllung der Unterpunkte gilt nicht als PKW in der RILI – also auch nicht in der StVZO.

@Amtsschimmel – was meinst Du?

Gruß Stefan
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 10/02/2005 18:59
Hi.
Was ist das für ein Entwurf? Hab ich da was verpennt???
Sei's drum. Der Text entspricht der RiLi 70/156. Deine Interpretation ist o.k. - aber soweit waren wir doch schon von Anfang an. Das nützt nix, weil -wie wir alle wissen- die FA's daran nicht gebunden sind.
Oder hab ich Dich jetzt total falsch verstanden???

Aber einen kleinen Denkansatz hab ich auch noch:
Jeder, der mal einen PKW zum LKW oder zum WoMo umschreiben ließ und danach zum FA mußte, müßte eigentlich den Eindruck gewonnen haben, dass der FA-Beamte eigentlich bei seiner Begutachtung durch die "Verwendungsbrille" geschaut hat und nicht nach den techn. Möglichkeiten des Fahrzeuges. Deshalb gab es bei der steuerrechtlichen Anerkennung dieser Umschreibungen auch meist Probleme; man wurde immer ein wenig als "Steuerflüchtling" angesehen. Das darf nach dem immer noch gültigen BFH-Urteil aber nicht sein - die Verwendung ist unbedeutend. Insofern haben wir durchaus Chancen, auch bei ungünstiger Änderungsgesetzgebung zu unserem Recht zu kommen.

Gruss
Amtsschimmel
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 10/02/2005 19:56
@Amtsschimmel,

wir haben uns verfehlt. Die Definition des PKW in der StVZO ist für das KraftstG in sofern verbindlich, weil Dieses keine eigene Definition hat (§2.2 KraftStG). Deshalb musste man ja den §23 6a streichen, weil dieser eine Unterscheidung von PKW und Nicht-PKW gemacht hat.

Ohne diese Streichung wäre eine Änderung der Besteuerung für die 2.8t nicht möglich gewesen.

Jetzt geht man aber wieder hin und schreibt erneut eine Definition des PKW in die StVZO, die den PKW unterteilt – erschafft damit faktisch den §23 6a neu – nur halt im Bezug auf AF.

So hatte ich es gemeint,

Gruß Stefan
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 11/02/2005 07:26
Naja,
aber dein Steuerentwurf enthält aber doch eine
deutliche Definition des PKW,wenn auch mit
Widersprüchen versehen.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: MarcR Re: Neue Kfz-Steuer - 14/02/2005 06:45
Hallo,

habe den Thread hier interessiert verfolgt. Allerdings ist mir nciht ganz klar, ob das Fz für diese Regel geschlossen oder auch offen sein darf (hoffe das hat noch keiner gefragt, sonst hab ich's überlesen). Rein von der Formel her (mit den 136kG) könnte mein Iltis dann nämlich auch als AF gelten, da 1+3 Sitzplätze und 0,5t Zuladung.

Danke & Gruss,
Marc
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 14/02/2005 18:30
Hier eine Anleitung allen Bundestagsabgeordneten gleichzeitig ein Mail zu senden!



27.01.2005: Eine Stellungnahme eines MdB:



Sehr geehrter Herr Kletzien,

vielen Dank für Ihren Hinweis betreffend die geplante Höherbesteuerung von Reisemobilen.

Ich teile Ihren Standpunkt, daß diese Fahrzeuge eine hohe Bedeutung für die Wirtschaft in Deutschland - besonders für den Tourismus - haben und daß die geplante Besteuerung eine nicht zu rechtfertigende Mehrbelastung darstellt.

Die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 23 Abs 6a STVZO) betrifft allerdings nicht die Besteuerung, sondern die zulassunqsrechtliche Einstufung dieser Fahrzeuge; damit ist über die Besteuerung nichts entschieden.

Was die steuerrechtliche Behandlung dieser Reisemobile betrifft, so ist der Sachstand der, daß hierfür der Bundesminister der Finanzen zu Entscheidungen ermächtigt ist; dieser hat nach meinen Recherchen bislang keine Entscheidung getroffen.

Ich werde Ihrem Wunsch entsprechend die Entwicklung weiter aufmerksam verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen nach Schillsdorf

Helmut Lamp MdB


In den folgenden Mails wird der rechtliche Hintergrund erläutert:


STAATSMINISTERIUM
DER FINANZEN
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
Postfach 100 948 • 01076 Dresden
Dienstgebäude:
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Telefax: 0351 5644309
E-Mail: post@smf.sachsen.de
Internet: http://www.smf.sachsen.de
Sondertelefon 0351 8022815
Bearbeiter: post@smf.sachsen.de Hr. Klar
Aktenzeichen: (Bei Antwort angeben) 19. Januar 2005 4353 35-S 6114-10/27-3281 Kraftfahrzeugsteuer

Sehr geehrter Herr B…., für Ihre E-Mail vom 15.01.2005, welche mir zur Beantwortung zugeleitet wurde, bedanke ich mich. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Artikel 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 02.11.2004 sieht eine Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01.05.2005 vor. Aufgrund dieser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“. Daraus ergeben sich unmittelbare kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen insbesondere für Geländewagen, Großraum-Limousinen, Kleinbusse, Wohnmobile und sog. Büro- und Konferenzmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t. Diese Fahrzeuge werden bisher auf der Grundlage des ab 01.05.2005 entfallenden § 23 Abs. 6a StVZO und der daraus resultierenden höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung als der Gewichtsbesteuerung unterliegende „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Für diese steuerliche Sachbehandlung entfällt somit ab 01.05.2005 die Rechtsgrundlage.
Über die konkrete Ausgestaltung der Besteuerung u. a. auch für die Wohnmobile über 2,8 t Gesamtgewicht wird derzeit auf Bund-Länder-Ebene diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen Gierl

Ministerialrat
Dieses Schreiben wird per E-Mail versandt. Daher trägt es keine Unterschrift. Der Absender ist über die E-Mail-Nachricht erkennbar.


Eine Information aus dem LT-Forum:


"Hallo LT´ler,

ick weeß, unliebsames Thema: die liebe Steuer
In einer Anwandlung von Neugier hab ich mir mal die Mühe gemacht die für die Kfz-Steuer verantwortlichen Landesministerien für Finanzen zum Wegfall von § 23.6 StVZO zu befragen. Bisher eher verhaltenes Echo, bis auf die Bayern, die doch mal etwas konkreter wurden. Den labarhababa am Anfang mit Steuervorteil SUV, Ökologie etc. hab ich mal weggelassen...... Lässt erwarten wie es kommt, denk ich, wieso sollten die nun ausgerechnet für Wohnmobile Ausnahmen machen?? Lest selbst und allseits ein schönes WE.......achso und wenn jemand einen kennt der nen Florida loswerden will.......ich will imma noch.
Gruß, daleimi

Finanzministerium Bayern schreibt:

(.....)
Mit der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO entfällt die - für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung relevante - verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“. Diese Rechtsänderung hat nach Auffassung des Staatsministeriums der Finanzen zur Folge, dass die bislang als Kombinationskraftwagen eingestuften und zur Personenbeförderung konzipierten Geländewagen über 2,8 t künftig (ab 01.05.2005) nicht mehr als „andere Fahrzeuge“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (Gewichtsbesteuerung) beurteilt werden können und - demgemäß - wie Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t - als Pkw (nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen) zu besteuern sind (§ 8 Nr. 1 KraftStG).

Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.2000, BStBl II 2001, 72). Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489). Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfaltet die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen durch die Zulassungsbehörden keine rechtliche Bindungswirkung für die kraftfahrzeugsteuerliche Sachbehandlung (BFH-Urteil vom 29.04.1997, BStBl II 1997, 627).

Eine Arbeitsgruppe der obersten Finanzbehörde der Länder hat sich bereits mit der angesprochenen Problematik befasst. Sie hat sich für Folgendes ausgesprochen:
- Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine, Mehrzweckfahrzeuge, Großraum-Limousinen (Vans) und Kleinbusse sollten kraftfahrzeugsteuerlich - unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung - als Pkw besteuert werden, wenn die Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
- Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro- und Konferenzmobile) mit höchstens acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) sollten ebenfalls als Pkw besteuert werden. - Eine entsprechende Änderung des KraftStG sollte angestrebt werden.

Die Auffassung der Länder-Arbeitsgruppe (mit Ausnahme der vorgeschlagenen Besteuerung von Wohnmobilen und bauartähnlichen Fahrzeugen) ist im Grundsatz sachgerecht. Bei Wohnmobilen und bauartähnlichen Fahrzeugen favorisiert das Staatsministerium der Finanzen - im Gegensatz zur Haltung der genannten Arbeitsgruppe - folgende Lösung:
- zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t: Besteuerung als Pkw,
- zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t: Besteuerung als „andere Fahrzeuge“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (= Gewichtsbesteuerung).

Derzeit wird geprüft, ob eine entsprechende Änderung des KraftStG realisierbar ist. Diese Prüfung ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung lässt sich konkret beurteilen, wann und wie die angestrebte Neuregelung der Besteuerung der in Frage stehenden Fahrzeuge verwirklicht wird. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen derzeit insoweit eine abschließende Auskunft nicht geben kann."

So weit, so schlecht. Ich wusste von der Arbeitsgruppe, aber nicht von der Empfehlung. Die Gerüchteküche brodelt weiter.

Viele Grüße
KARL


Februar 2005: Stellungnahme des Bundesfinanzministerium


....

Die in der öffentlichen Diskussion der letzten Monate nicht immer zutreffend wiedergegebene Rechtslage stellt sich zurzeit noch wie folgt dar: Die Kraftfahrzeugsteuer wird für alle Pkw mit Hubkolbenmotor nach Emissionsverhalten und Hubraum, für „andere Fahrzeuge“ bis 3,5 t verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht nach Gesamtgewicht bemessen. Nur bei Kfz, die aufgrund ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend bis zu 8 Personen (außer Fahrer) oder vorwiegend Güter zu befördern, besteht die Besonderheit, dass sie kraftfahrzeugsteuerlich bis 2,8 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht als „Pkw“ und darüber als „andere Fahrzeuge“ gelten, die wie leichte Nutzfahrzeuge besteuert werden. Dies betrifft neben Geländewagen, Pickup's mit Doppelkabine und sog. SUV auch Großraumlimousinen sowie Wohn- und Büromobile und geht auf gefestigte Finanzrechtsprechung zurück, die vor allem § 23 Abs. 6a der StVZO heranzieht (vgl. insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. März 1998, VII R 116/97). Die Landesfinanzbehörden haben diese Rechtsprechung bisher allgemein angewandt.

Die erwähnte Regelung der StVZO wurde 1969 zur verkehrsrechtlichen Klarstellung eingeführt, damit sog. Kombinations-Kfz bis einschließlich 2,8 t bei Überholverboten mit dem Zusatz „ausgenommen Personenkraftwagen“ ohne weiteren Zusatz ebenfalls ausgenommen waren. Verkehrsrechtlich ist sie seit langem überflüssig, weil daran im Straßenverkehr keine Rechtsfolgen mehr geknüpft sind. Außerdem steht diese Bestimmung nicht mehr im Einklang mit dem EG-Recht. Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt. Damit wird eine quasi automatische kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als „andere Fahrzeuge“ in der Folge der verkehrsrechtlichen Beurteilung von schweren Geländewagen usw. künftig nicht mehr möglich sein. Die Aufhebung wird zum 1. Mai 2005 in Kraft treten (BGBl. Teil I 2004 S. 2712). Da es sich bei der Kraftfahrzeugsteuer um eine sog. Ländersteuer handelt, deren Ertrag und Verwaltung nach dem Grundgesetz vollständig bei den Ländern liegen, ist es nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie Sache der Länder, in dieser Zeit über diesbezügliche Folgerungen zu entscheiden. Die Länder haben sich hierzu im Bundesrat noch nicht geäußert.

Das betrifft auch die Behandlung des vorhandenen Bestandes und die ggf. "gewerbliche" Nutzung solcher Fahrzeuge. Mit Blick auf verschiedene öffentliche Äußerungen zu dieser Problematik ist allerdings klarzustellen, dass die derzeitige kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung keine vermeintliche Begünstigungsregelung für bestimmte Fahrzeuge oder Fahrzeughalter darstellt, sondern auf die o.g. Finanzrechtsprechung zurückgeht, die anhand des Verkehrsrechts lediglich den Begriff "Personenkraftwagen" geklärt hat.

Ich gehe davon aus, dass sich die Länder zu den kraftfahrzeugsteuerlichen Folgerungen in den nächsten Wochen verständigt haben und dies auch zeitnah bekannt wird. Geprüft wird zurzeit eine Initiative des Bundesrates zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Im derzeit laufenden Klärungs- und Abstimmungsprozess zwischen den Ländern hat das Bundesfinanzministerium keine Federführung, wie gelegentlich vermutet wird. Entscheidet der Bundesrat, wird der entsprechende Beschluss nebst einer Stellungnahme der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet.

Einige allgemeine Informationen über das geltende Kraftfahrzeugsteuerrecht sind auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministeriums zu finden (http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Kraftfahrzeugsteuer).

Vorsorglich weise ich abschließend noch auf Folgendes hin: Kraftfahrzeugsteuerliche Einzelfälle vom können Bundesfinanzministerium nicht beurteilt werden, da hierfür nach dem Grundgesetz die Zuständigkeit bei den Bundesländern liegt. Bei entsprechenden Fragen bitte ich Sie, sich an die zuständigen Landesfinanzbehörden zu wenden. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Verkehrsbehörden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Geschrieben von: mog600 Re: Neue Kfz-Steuer - 14/02/2005 20:04
Bei aller Diskussion um die neue Besteuerung sollten wir auch als letzte Möglichkeit überlegen, es den Reedereien und den Spediteuren gleich zu tun und unsere Fahrzeuge in Ländern wie Litauen, Estland und Rußland zu zulassen und den lieben rot/grünen Damen und Herren keine weiteren Euros mehr in den Rachen zu werfen.
Wenn ich bedenke, daß deutsche Spediteure ihre Fahrzeuge dort zulassen und mit deutschen Fahrer im Inland Transporte durchführen und die lieben Politiker und Finanzbeamte nichts merken, geht mir die Galle hoch. Bedenkt jedoch, wir haben Wahlen in SH und in NRW.

Gruß Euer mog600
Geschrieben von: MarcR Re: Neue Kfz-Steuer - 14/02/2005 21:41
Hallo,

Zitat
Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.2000, BStBl II 2001, 72). Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489). Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfaltet die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen durch die Zulassungsbehörden keine rechtliche Bindungswirkung für die kraftfahrzeugsteuerliche Sachbehandlung (BFH-Urteil vom 29.04.1997, BStBl II 1997, 627).

Dieser Abschnitt wurde hier schon öfter zitiert. Wenn ich das richtig verstehe (bin Ingeniuer und kein Rechtsanwalt), dann bedeutet das (jedenfalls nach aktueller Rechtslage): wenn der TüV feststellt, dass ein Fz bauartbedingt einem Lkw entwpricht, dann muss das Finanzamt dieses Fz auch als Lkw besteuer - unabhängig davon wie das Fz genutzt wird. Ein bekannter von mir hat genau zu diesem Thema schon länger trouble mit seinem Finanzamt (Lahr, Schwarzwald). Die wollen seinen 4ten, angemeldeten Iltis definitiv _nicht_ als Lkw besteuer, da er das Fz ja nicht 'bräuchte' - muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Jedenfalls wären - wenn ich richtig leige - diese 2 Urteile der richtige Hammer um den mal auf den Tisch zu hauen. Frage: wo bekomme ich die Urteile her? Oder muss ich das nicht, sondern wie kann ich mich darauf beziehen? Ich meine, wenn ich mit ner ausgedruckten email da ankomme wo die beiden Gerichtsurteile als Referenz drin stehen ist das für meine Argumentation vielleicht nicht so hilfreich wie wenn ich sie gleich dabei hab. Hab schon danach gegoogelt, aber keine Texte gefunden. Kann jemand da helfen?

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Gruss,
Marc
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 07:04
Zitat
Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.2000, BStBl II 2001, 72). Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489). Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfaltet die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen durch die Zulassungsbehörden keine rechtliche Bindungswirkung für die kraftfahrzeugsteuerliche Sachbehandlung (BFH-Urteil vom 29.04.1997, BStBl II 1997, 627).

Hi Marc,
leider hast du das mißgedeutet, es ist genau anders rum !
Die Finanzbehörde soll völlig frei von einer Einstufung der Zulassungsbehörde entscheiden dürfen, wie das Fahrzeug steuerrechtlich einzuordnen ist. Die Finanzbehörde soll sich nicht an Einträge in den Fahrzeugpapieren halten müssen, d.h. selbst wenn da noch so viel "LKW" oder "N1" drin steht, darf die Finanzbehörde Hubraumsteuer veranschlagen. Das ist ja eigentlich die größte Sauerei von allem, die sich aber auch nicht geändert hat, weil das früher ja auch schon so war. Die Einstufungen der Finanzbehörde sind dann eben auf dem Rechtsweg anzufechten, so wie es bei der 2,8t-Kombi-Regelung auch passiert ist. Dein Kumpel hat da leider Pech, er müßte den Rechtsweg beschreiten wegen seinem Iltis.
Aktuell werden LKW unter 3,5t zul.GesM. ja auch je nach Finanzbehörde besteuert also völlig willkürlich.

Gruß
Jens
Geschrieben von: mibe Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 12:03
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> juhu,ich hab in puncto neue KFZ Steuer einen Verbündeten gefunden ...... die Jungs von der "OFF ROAD" !

Ihre Antwort auf die Frage ob sich denn eine Lücke im neuen Gesetz abzeichnen würde, wo wir alle durchschlüpfen konnten lautet:

" Eine sich abzeichnende Lücke wurde sofort wieder geschlossen, nachdem Übereifrige die Verantwortlichen direkt darauf aufmerksam machten."

Danke !!!! Wir sind alle froh das es Euch gibt !!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />


Grüße Micha
Geschrieben von: 105er Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 12:47
Zitat
" Eine sich abzeichnende Lücke wurde sofort wieder geschlossen, nachdem Übereifrige die Verantwortlichen direkt darauf aufmerksam machten."
Danke !!!! Wir sind alle froh das es Euch gibt !!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Grüße Micha

Das kommt davon, wenn alles bereits im Vorfeld oeffentlich diskutiert wird...

Man haette lieber einen PGP-Email-Verteiler installieren sollen.

Aber soweit sind wir Offroader halt noch nicht.

Wundert ja auch nicht, wenn man sieht wie viele Landys rumfahren...

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 14:12
Zitat
...
" Eine sich abzeichnende Lücke wurde sofort wieder geschlossen, nachdem Übereifrige die Verantwortlichen direkt darauf aufmerksam machten."
...

Naja, um das zu bemerken muss man nicht OFFROAD lesen. Es reichen die einschlägigen Foren.

Oder hat tatsächlich jemand erwartet, dass eine öffentliche Diskussion über vermeintliche Ausweichlösungen zu einem anderen Resultat als zum sofortigen Schließen der vermeintlichen Lücken führen würde?

So blauäugig kann eigentlich niemand sein.

Naja, doch so blauäugig sind tatsächlich eine ganze Menge Leute, wie man in den diversen Foren tagtäglich live lesen kann.

Es lebe die basisdemokratische offene Diskussion!
Macht kaputt was bis jetzt noch heile war <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

............... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zensur.gif" alt="" />...................

kopfschüttelnde Grüsse

uwe
Geschrieben von: mibe Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 15:58
Bin ja mal gespannt, wenn im Mai das große Gejammer losgeht, ob sich der ein oder andere Schlaumeier noch erinnern kann das er erheblich an der Gestaltung des neuen Gesetzes mitgewirkt hat. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

So wer will kann mir jetzt aufm Kopp rum <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />.

Ich sag bis Mai zu dem Thema nix mehr <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />


Grüße Micha
Geschrieben von: scooter Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 16:18
@mibe <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 17:06
Gelöscht durch Hulg
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 17:55
Zitat
Armes Deutschland!

Hier kommen jetzt wieder die Besserwisser, die ja alles genau richtig gemacht haben! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />
...

Sagen wirs mal so:

Ein Teil der von dir so nett "Besserwisser" titulierten kommt nicht erst jetzt, wie von dir angenommen, sondern vertrat seinen Standpunkt der nicht öffentlichen Diskussion schon bevor Leute, die hier laut rumposaunen überhaupt gemerkt hatten, dass sich bei der Steuer was ändern wird. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />

Wenn du in anderen einschlägigen Foren liest, solltest du das ev. mitbekommen haben. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />

Wer der "Besserwisser" oder der "Oberschlaumeier" ist wird sich am Tag X herausstellen.

Und das wird kaum der 01.05. sein, sondern der ... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zensur.gif" alt="" /> ...

Und nun weiter fröhliches Rätselraten und Lückenschließen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Und fleißiges Flexen am Beitrag, keine falsche Scheu.
Ich kenn das, die Wahrheit hört man nicht so gerne <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />
(Achtung Achtung ****das war jetzt ein Witz*** Achtung Achtung)

Grüsse

uwe
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 17:57


Hinterher kann jede rmeckern was hätte wenn und wäre...


Fakt ist derzeit und bleibt wenn ich das richtig verstanden habe:


Dem FA-Beamten obliegt die letzte Entscheidung bezüglich Steuereinstufung.

Also spielt es garkeine Rolle, ob ein LKW, AF, Kombi oder PKW eingetragen ist, im Zweifelsfalle wirds eh vors Gericht müssen!


Das war beim Kombikraftwagen so, und wird, durch das "nicht an die Briefeintragung halten müssen" des FA wieder so sein.


Lücke hin oder Lücke her, denn das Ausnutzen der Lücke heißt eben ja noch nicht automatisch, daß es die Gewichtsbesteuerung so einfach gibt....
Das wußten wir zum Anfang des Threads doch alle, oder?
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer *DELETED* - 15/02/2005 18:00
Nachricht gelöscht durch Defenderman
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 18:07
Zitat
der Staat schreit ja förmlich danach besch... zu werden


Da muß ich aber widersprechen:

In diesem Fall gehts nicht darum, dsen Staat zu beschei..en, sonder nur darum, bestehende Gesetze für sich zu nutzen.

Das istlegal und legitim. Das machen unsere Herren Politiker laufend und müssen sich nicht mal dafür schämen ( sie tuns jedenfalls nicht).

Besch. wäre, wenn man was ungesetzliches macht, z. B. falsche Angaben bei der Steuererkärung. aber sowas würde von uns hier sowieso keiner tun.


Kini
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 18:21
Zitat
Gruß an die Info Weiterleiter in den tollen Lohngruppen der Politik oder Gemeinden. Ist sicher eine 8% Leistungsprämie drin für Euch einmalig weil ihr so klasse Arbeitsleistung erbringt.

Schei..... Bürotypen


Gruß
Armin

Mein lieber Armin,

ich kenn dich nicht persönlich und will dir nicht zu nahe treten, aber zwei Dinge drängen sich da förmlich auf:

a) da hast Null aber auch wirklich Null Ahnung von der Sache
und
b) du legst ein Benehmen gegenüber Leuten, die mit der ganzen Sache nu rein gar nix zu tun haben an den Tag, dazu fällt mir nix mehr ein (aber auch nur weil ich hier nicht grob werden will)

Do solltest dich mal in die Lage von jemand versetzen, dem sie die Arbeitszeit gerade hochgesetzt haben und als Schnäppchencdafür gibts noch ne schicke Netto-Lohnkürzung von 200 €/Monat p.a..

Was meinst du was der zu deinem hirnlosen Geschreibsel sagen würde ?

Komm mal wieder auf den Boden und sorg nicht weiter dafür, dass wir als 4x4-Fahrer alle für Flachpfeifen gehalten werden. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" />

ohne Grüsse
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer *DELETED* - 15/02/2005 18:25
Nachricht gelöscht durch Defenderman
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 18:44
Gelöscht durch Hulg
Geschrieben von: landybehr Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 18:46
Na denn,

dann kann man das so verstehen, daß "der eine oder andere" das Thema lieber geheim gehalten hätte und dann ab dem (meinetwegen) 1.Mai ganz rasch die AF-Eintragung gemacht hätte - damit das Finanzamt, das natürlich dann schon freudestrahlend und gut vorbereitet die Stempel "Gewichtsbesteuerung" gezückt hätte; dann erst der große Aufschrei der Behörden käme und die Gesetzeslücke geschlossen würde -aber zu spät um dann "dem einen oder anderen" noch Harm anzutun ???

Hä ??

Kommt wohl der Aufschrei von Leuten, die jetzt vom TÜV abgewiesen wurden ? Die ohne die Threads und Öffentlichmachung natürlich auch gewußt hätten, wo die Steuerlücke zu finden sei ?

Hä ???

Irgendwie doch auch ein "nach mir die Sintflut"-Gehabe. Kann man immer stolz drauf sein ...

Nun:

es ist doch VÖLLIG wurscht, ob die Behörden jetzt oder später auf diese schöne Steuerlücke aufmerksam gemacht werden. Wenn diese Lücke geschlossen werden kann, dann ist der Zeitpunkt unerheblich - egal, ob man jetzt schon AF eingetragen hat, oder nicht. Vielleicht gibt es das Ding "Bestandschutz". Aber auch da ist es so: man kann nur etwas tun, wenn man davon weiß/erfährt. Die Reaktion der Behörde folgt in diesen Fällen NACH der Aktion von Aktionisten. Der Zeitpunkt der Aktion ist schnupps - aber ich wiederhole mich.

Andererseits:

es geht den Initiatoren glaube ich nicht darum, nur sich selbst gut zu stellen. Ich halte es für sinnvoll, so ein Thema öffentlich und reell anzugehen. Entweder sind da nun EU-Richtlinien, die anzuwenden sind oder nicht. Es läuft also auf einen Musterprozeß hinaus, genauso wie bei der Kombinationskraftwagengeschichte. Wenn das kein offizieller Weg ist ...

Deswegen:

logga bleibn.
Geschrieben von: Rio Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 20:17
sorry jungs, aber!!!


Zitat
Nachdem es in den letzten Tagen sehr durcheinander ging, wurde der ursprüngliche Thread geschlossen.

Er kann weiterhin hier eingesehen werden:

Ursprünglicher Steuer-Thread (klick)

In diesem Thread schreibt bitte ausschließlich Fragen, Neuigkeiten und Hinweise technischer Natur zum Thema neue Steuergesetzgebung

Von Polemik und gegenseitigen Anfeindungen bitte Abstand nehmen. Danke.
danke auch von mir
rio
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 20:40
Hi Rio,
stümmt hast Recht
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />:
habe meine Sachen gelöscht und einen neuen Fred aufgemacht.

Da kann sich angegiftet werden und ich bin natürlich auch wieder bereit. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/troest.gif" alt="" />

Chip´s Bier Kaffee raus <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smoke03.gif" alt="" />


Gruß
Armin
Geschrieben von: MarkusZ Re - 15/02/2005 21:41
.
Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 15/02/2005 21:58
armin <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

leute, es geht hier nicht um irgendwelche sinnlosen schuldzuweisungen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />

alle die versucht haben einen weg zu finden taten das nicht um jemanden zu schaden !!!

und noch ne bitte an die die sich da so ereifert haben. machts wie armin, löschtden mist, ist einfach nur peinlich sowas...

ingo
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 16/02/2005 08:23
Leider wird AUCH IN DIESEM Thread mehr dummes Zeug geschrieben und gemault als das war gefordert war !


Also, das hier wurde in der Nacht in einem Bulli Forum geschrieben, seltsam, aber die kümmern sich ja auch, weil es die T2 Busse sind, nicht T4 !

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Datum: 15. February 2005 21:06


hallo steuergeschädigte!

habe folgende info erhalten und einen entsprechenden brief eines t4 eingesehen:ein fahrzeug wird mit ca170 euro besteuert wenn folgende vorraussetzungen erfüllt werden.:

sonderkfz wohnmobil+auflastung auf 2,8 t zul ggw.dadurch soll die änderung der besteuerung zum 1.5.05 umgangen werden !!!!

zähneknirschend hat mir ein tüv-angestellter folgendes auf meine energische fragerei geantwortet:ja das ist zutreffend!

laut dessen aussage liegt zumindest den tüv-hauptstellen ein datenblatt vor das folgendes aussagtbez umrüstung auf so.kfz.womo.) liegefläche 1,9 x 0,9m,staufach,kochgelegenheit = womo !!!!


1.
wie seht ir das???
2.
wer hat gleiche oder ähnliche infos über tüv-datenblatt etc.???

lasst mal die mails fliegen ,wär doch klasse wenn wir den fiskus damit in die zange kriegen würden!!
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Jemand von hier solch Info ?
Ist das was Neues ?



G

Ralf
Geschrieben von: rovervirus Re: Neue Kfz-Steuer - 16/02/2005 08:25
"sonderkfz wohnmobil+auflastung auf 2,8 t zul ggw.dadurch soll die änderung der besteuerung zum 1.5.05 umgangen werden !!!! "

und wo steht das?
Geschrieben von: g3cd Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 06:42
Nachdem im Abgas-Fred eine Frage dazu aufgetaucht ist und ich die lieber hier im Steuer-Fred klären möchte: wie ist das beim Defender 130?

Der ist bisher kein "Kombinationsfahrzeug", das jetzt irgendwie wegfallen oder umgesteuert werden könnte, sondern ein LKW. Außerdem ist die Ladefläche abgetrennt und von der Grundfläche größer als der Raum zur Passagierbeförderung und damit gilt das Fahrzeug nicht als Spaßmobil, sondern als Kleinlieferwagen (oder so ähnlich, das ist hier irgendwie alles mega-kompliziert). Und weil ich die Kiste auch gewerblich nutze, ändert sich an der steuerungsmäßigen Einstufung als LKW nichts, oder?

Falls doch: kann ich die Kiste dann als PKW versichern? Damit würde ich das Mehr an Steuern durch die günstigeren Versicherungsprämien mehr als wettmachen.
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 07:17
Tja g3cd,
da wird sich für dich wohl nicht ändert,LKW ist LKW.
Und von Berücksichtigung der gewerblichen Nutzung
war bisher auch nichts zu lesen.
Und wenn du deinen gewerblichen LKW auf PKW umschreibst,was ist dann mit der Dienstwagensteuer?
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: disco68 Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 07:34
Dienstwagensteuer ist sehr teuer = 1 Prozent vom Neupreis des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil der Einkommmensteuer privat zu entrichten! Ob die Rechnung dann noch passt!

Gruß G. Anding
Geschrieben von: Jochen Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 09:34
Und Neupreis heißt Bruttolistenpreis und zwar nicht nur der Grundpreis sondern auch der Preis aller Optionen und wenn Du Zubehör aktivierst das auch noch. Selbst wenn Du den Mörderrabatt bekommst, nutzt das nichts, denn diese Steuer bezieht sich immer auf den Listenpreis inkl. MWSt.


Zitat
Dienstwagensteuer ist sehr teuer = 1 Prozent vom Neupreis des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil der Einkommmensteuer privat zu entrichten! Ob die Rechnung dann noch passt!

Gruß G. Anding
Geschrieben von: g3cd Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 09:44
Zitat
Und von Berücksichtigung der gewerblichen Nutzung war bisher auch nichts zu lesen.

Ja, aber danach hat mich schon mein Händler beim Kauf Ende 2002 gefragt. Das war irgendwie für die Zulassung notwendig oder was - interessiert mich aber nicht besonders, da ich sowieso ein Gewerbe betreibe. Ich kann mir aber vorstellen, dass das Finanzamt im Zweifelsfall als nächstes auch noch die gewerbliche Nutzung ausgräbt, falls sie sonst nicht an unsere Kohle kommen können, die sind zu allem fähig <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Geschrieben von: Axi Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 09:49
So lange mein Auto gewerblich genutzt wird, produziert es auch gewerbliche Kosten. Und die werden buchhalterisch verarbeitet und mindern meinen Gewinn (oder erhöhen meinen Verlust).

Wenn der Staat versuchen wollte, das zu ändern, wäre das volkswirtschaftlicher Amoklauf, ich im Ausland und Bürgerkrieg unabwendbar.
Geschrieben von: Sven Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 09:52
na, dann bereite dich schonmal auf´s auswandern vor...
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 17:15
Was würde mich denn ein als LKW zugelassener 110er SW kosten an Versicherung kosten??? So ungefähr mein ich...
Ahhh nochwas...ist die neue böse Wohnmobilbesteuerung auch endgültig beschlossen?
Ich bitte um Fakten Fakten Fakten.
Danke
Geschrieben von: PeterM Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 18:37
Hallo Leute,

außer der bereits bekannten Änderung der StVZO ist GAR NICHTS beschlossen. Daß der Entfall der Regelung ">2,8t ist kein PkW" (sorry für die Verknappung) steuerliche Konsequenzen haben wird, ist beabsichtigt. Ob diese Konsequenzen so aussehen, wie sich der Gesetzgeber das gedacht hat, werden wir sehen, sobald es Durchführungsbestimmungen oder eine Änderung des KraftStG oder vielleicht noch eine Änderung der StVZO gibt.

Grundsätzlich sieht es für WoMo's lt. EU-Richtlinie nicht gut aus, aber wer weiß...

Und jetzt denkt Euch bitte in die Rolle der Beamten, die Auftrag haben "Hubraumsteuer durchsetzen":
- Wenn mit viel Zeit zum Reagieren das How-to fürs Ausweichen publiziert wird, können die Beamten reagieren.
- Wenn eine Regelung einmal in Kraft ist und auf dem Weg dorthin viel Arbeitszeit und politische Absegnung hinter sich hat, ist ein Aushebeln erst mal ein Schock, der die Beamten ev. resignieren läßt, die politisch Verantwortlichen in Deckung gehen läßt (niemand ist gerne Lachnummer). Und erst ein festes Ziel läßt sich genau anvisieren, derzeit werfen wir Steine in die Nebelwand...

Darum: Am 2.5. werden wir mehr wissen, es sei denn, der Gersetzgeber wird mit den ergänzenden Bestimmungen nicht fertig. Bis dahin ist jeder, der vorab seine "was wäre wenn-Lösung" rausposaunt, schlicht dumm und tut der Sache nichts gutes. Fragen, ob das möglicherweise Absicht war&ist, soll in einem anderen Thread diskutieren, wer will.

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: DISCO_ARINGAU Re: Neue Kfz-Steuer - 17/02/2005 22:06
Hat hier schon jemand einen DiscoII TD5 Baujahr 1999 zu AF umtypiesieren lassen?? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 06:34
Zitat
Bis dahin ist jeder, der vorab seine "was wäre wenn-Lösung" rausposaunt, schlicht dumm und tut der Sache nichts gutes. Fragen, ob das möglicherweise Absicht war&ist, soll in einem anderen Thread diskutieren, wer will.

Grüsse,
Peter

Moin,

...ja, ich habe Euch absichtlich über das informiert, was ich wusste...
.. ja, ich habe wirklich geglaubt, dass es Euch interessiert mitzuerleben, wie Gesetze solange bearbeitet werden,
bis der gewünschte Nebeneffekt dabei herauskommt...
...ja, ich habe auch geglaubt, dass das Veröffentlichen der obskuren Verfahrensweise möglicherweise zu einer
Rückbesinnung auf den eigentlichen Wählerauftrag führen könnte.

...nein, ich habe nicht damit gerechnet, dass es Euch letztendlich auch nur um die Kohle geht.

Ich habe mich geirrt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

Gruß
Amtsschimmel

Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 07:03
Nein haste nicht !

Ohne Dich und Stefan würde hier einige noch nicht mal den § kennen, der geändert wird.

Stammtischmentalität.

Ausserdem hat die staatliche Änderung nicht hier begonnen, einen Schnellschuß zu machen und sich dann wundern, das ist doch normal. Siehe Alkopopps, Zigarettenkonsum, Dosenpfand etc.

Die Frage bleibt aber, ob Herr T. es in der Rundschau hätte bringen müssen, auf der anderen Seite, kommen die Fragen schlicht auch aus den Reihen der Prüfer und der Industrie, denn bei Änderung wenden sich einige erstmal an den Hersteller.

Ruhig bleiben.

Oder sind hier nur noch Raucher <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smoke03.gif" alt="" />, die über den Preis schimpfen und sich erstmal eine anmachen.

Ich geh jetzt erstmal an den Automaten und mache was für die Kaffeesteuer.

Ralf
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 10:14
Moin moin,

natürlich kann und muß man sich bei soetwas darüber Gedanken machen, wie man den "Feind" taktisch angeht.

Die Idee, schon frühzeitig und öffentlich nach Lösungen zu suchen, hat vielleicht dazu geführt, daß einige Ministeriellen auf die - möglicherweise - vorhandene Lücke aufmerksam wurden. Dadurch war aber auch die Chance gegeben, noch auf das Verfahren Einfluß zu nehmen bzw. schnell ein Lösung für alle Betroffenen zu finden.
Im anderen Fall (geheime Ermittlungen) wären die Verantwortlichen nur später auf die Lücken gestoßen.

Was nicht berücksichtigt wurde und werden konnte und deshalb die Taktik versaute:

1) Der Staat ist so pleite, daß er immer skrupelloser und gnadenloser in unser Privatleben und -vermögen eingreift. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Er schreckt nicht einmal davor zurück, für die Minibusse von kinderreichen Familien und die Geländewagen von kleinen Handwerkern abzukassieren. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

2) Der Neid und der Überlebenskampf führen dazu, daß die vermeindlichen Schmarotzer auf biegen und brechen "bestraft" werden sollen. Die Bestrafung Unschuldiger wird dabei billigend in Kauf genommen (siehe 1) <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />, denn zum einen gibt es - nach Meinung der Politiker - keine Unschuldigen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> und zum anderen muß man für die gerechte Sache auch einige Opfer bringen!!! (Meistens bringen aber nicht die Sprücheklopfer die Opfer)
Früher nannte man das "Hexenjagd". Wieso muß ich bei soetwas an Begriffe wie Terroristen und verblendete Extremisten denken? Die Methoden und Auswirkungen sind die gleichen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

3) Die TÜVs haben sich, weil nicht mehr e.V. und damit umsatzorientiert, in diesem Fall zu Erfüllungsgehilfen/Handlanger
der Finanzbehörden gemacht und ..... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zensur.gif" alt="" />
Die vom Staat geforderte Unabhängigkeit der Gutachterorganisation wird durch den Staat selbst de facto außer Kraft gesetzt, weil die TÜVs ja ihren Auftrag Fahrzeugüberwachung behalten wollen. Hier wird nicht nach Gesetzen und Verordnungen beurteilt bzw. die Einhaltung dieser Regeln auf unabhängiger Basis geprüft. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />
Ein überzogenes Beispiel:
Der Staat sagt, daß ab morgen die Farbe schwarz nicht mehr schwarz sondern [color:"red"] rot [/color] ist. Der TÜV bestätigt auch noch, daß das für den Normalverbraucher schwarze Auto [color:"red"] rot [/color] ist, selbst wenn es die RAL-Tabelle und Farb-Richtlinien gibt. Und der TÜV nimmt deshalb eine Änderung in den Fahrzeugpapieren vor.

Es ist etwas falsch im Staate Deutschland! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />

Daß der Staat auf seinem realitätsfremden Wegen immer öfter zu unerlaubten Mitteln greift, sieht man an der Vielzahl von erfolgreichen Verfassungsklagen.
Damit ist auch zu vermuten, daß der Staat immer mehr wissentlich Gesetze am Rande der Legalität macht in der Hoffnung, damit durch zu kommen und wenn nicht, dann in der juristischen Übergangszeit möglichst viel aus den Bürgern herausgepreßt zu haben!
Und wir müssen in unserer Freizeit dagegen ankämpfen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" />, was die Politiker in ihrer - von uns bezahlten - Arbeitszeit gegen uns erfunden haben! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

Trotzdem oder gerade deshalb müssen wir alle aber unseren beiden Strategen/Vorkämpfern Amtsschimmel und greenbee ausdrücklich danken und sie unterstützen (denn jeder von uns wird davon profitieren, wenn sie erfolgreich sind).

Dennoch ein schönes Wochenende

A N D R E A S

P.S. In dieser Zeit schäme ich mich, ein TÜVler zu sein. Schande über unsere Vorstände. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 10:49
Hallo Amtsschimmel,
mach Dir auf keinen Fall Vorwürfe! Du und Stefan haben keinesfalls was falsch gemacht!!! 95% der Leute hier wissen das auch und würdigen euren Einsatz. Die anderen 5% haben es einfach noch nicht verstanden. Kommt noch, glaub mir. Lass dich nicht ins Boxhorn jagen (so wie ich dich hier erlebt habe wirst Du das eh nicht tun), halt dran fest und mach weiter! Gleiches gilt für Stefan! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Ich für meinen Teil werde (mein?) Ziel auch weiter verfolgen. Der Wind bläst hart derzeit, ist halt so. Ich bin auf jeden Fall der festen Überzuegung das nicht wir es sind die falschherum denken sondern andere (ich nenne hier absichtlich keine genaue Personengruppe).
Haltet also bitte fest an euren Plänen und entschuldigt euch nicht für Dinge die andere falsch machen!

In diesem Sinne: Es gibt nichts gutes, es sei denn man tut es!
Geschrieben von: Fletch Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 11:28
Zitat
95% der Leute hier wissen das auch und würdigen euren Einsatz.

Hallo Amtsschimmel,

ich zaehle mich auch zu den angesprochenen 95%.

Also Bitte _NICHT_ aufgeben !

GRuss
Fletch
Geschrieben von: Axi Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 11:35
Zitat
95% der Leute hier wissen das auch und würdigen euren Einsatz.


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Ich auch.
Geschrieben von: MartinRR Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 11:44
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> ME TOO!!!
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 11:50
Auch ich zähle mich zu den 95%, ohne euch hätt ich keine Ahnung, daß es noch eine (wenn auch kleine) Chance gibt.
Und was Ihr erkämpft oder er-diskutiert, brauch ich (und auch andere) nicht zu tun.


Kini
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 13:02
nicht unterkriegen lassen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Geschrieben von: disco68 Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 13:09
@ ANDREAS: Völlig gutes Statement! Wo ist Deine TÜV- Prüfstelle, wenn dann sollte man speziell die Erhaltung Deines Arbeitsplatzes sichern! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />


@ amtschimmel und greenbee: Weiter so! Ich denke die Bürokraten und Politker kann man nur mit Ihren eigenen Waffen schlagen und das ist die noch peniblere Auslegung Ihrer eigenen Vorschriften und das habt Ihr gemacht!



@ Alle:
So jetzt aber mal wieder Schwung in den Aktionsfred bringen.
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 17:22
Zitat
Was würde mich denn ein als LKW zugelassener 110er SW kosten an Versicherung kosten??? So ungefähr mein ich...
Ahhh nochwas...ist die neue böse Wohnmobilbesteuerung auch endgültig beschlossen?
Ich bitte um Fakten Fakten Fakten.
Danke

Ich stör ja nur ungern, aber bitte beantwortet mir meine fragen... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gibt nen kaffee im klatsch gratis!
Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 17:36
amtsschimmel und greenbee:
auch wenn sich die ideen als falsch erweisen sollten, eiwas wichtiges hat die sache doch gebracht: vielen ist endlich mal vor augen geführt worden wie die "demokratie" hier in d läuf...
und das ist ne ganze menge was ihr da bewegt habt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

ingo
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 17:38
Zitat
Zitat
Was würde mich denn ein als LKW zugelassener 110er SW kosten an Versicherung kosten??? So ungefähr mein ich...
Ahhh nochwas...ist die neue böse Wohnmobilbesteuerung auch endgültig beschlossen?
Ich bitte um Fakten Fakten Fakten.
Danke

Ich stör ja nur ungern, aber bitte beantwortet mir meine fragen... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gibt nen kaffee im klatsch gratis!

Ich antworte auch nur ungern, aber wenn du "Fakten Fakten Fakten" haben möchtest, dann würde ich an deiner Stelle

"Lesen Lesen Lesen"
Geschrieben von: g3cd Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 17:44
@Schlammi: gute Frage. Bei der Versicherung geht das nach Typschlüssel und da ist es denen wahrscheinlich erstmal egal, ob Du einen 110er aufgelastet hast oder nicht. Es wäre wohl theoretisch möglich, dass im Kfz-Schein noch "Kombinationskraftfahrzeug" steht, das Finanzamt das als LKW wegen Auflastung / ausgebauten Querbänken sieht und die Versicherung das als PKW versichert.

Ich zahl' für meinen 130er derzeit pro Monat 120,75 € bei Vollkasko 45% (erreichst Du als LKW bereits im 3. Jahr) und Haftpflicht 55% (wg. so einem Idiot auf'm Parkplatz letztes Jahr) im Werksfernverkehr. Das ist die Landrover-Versicherung, bei der auch Extras bis 8000 € und Afrika mit abgedeckt sind.
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 18/02/2005 19:27
schlammi,
die tarife der lkw-versicherungen sind ziemlich unterschiedlich. eine auflastung auf maximales zgg kann sich insofern lohnen, als dass die meisten versicherer die sprinterklasse (bis 1 to nutzlast) besonders hoch einstufen, darüber wirds wieder billiger.
was du ausserdem beachten musst, sind dinge wie werksverkehr und fernverkehr, da kann es dir passieren, dass du plötzlich ohne deckung dastehst. es gibt aber versicherer, die diese unterscheidungen nicht treffen.
ein vorteil ist auf jeden fall, dass du schnell, d.h. i.d.r. schon nach drei jahren den maximalen sf-rabatt bekommst und bei einigen versicherern nicht über 100% beitrag kommen kannst.
typschlüssel sind mir bei lkw-versicherungen nicht bekannt, es geht nach nutzlast und leistung. typ und ausführung sind gleichgültig.
rechne mal mit 700 € bei 50% für <1to nutzlast für haftpflicht.
gruss
frank
Geschrieben von: Geschwind Re: Neue Kfz-Steuer - 19/02/2005 06:04
Hallole,

erst einmal ein dickes lob an Amtsschimmel & Greenbee, ich zaehle mich auch zu den 95% <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
ich moechte nochmals das posting von Ranger aufgreifen in dem steht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />

-------------------------------------------------------------------------------------------

Was wir brauchen ist rechtliche Hilfe. Ist denn hier niemand Rechtsanwalt oder
sowas? Also wenn da jetzt jeder individuell gegenueber dem FA argumentieren
soll, halte ich das fuer ausgemachten Unsinn.

Wenn sich keiner findet, der die Sache professionell handelt, sollten wir uns
ueberlegen, ob wir nicht einen Fond einrichten und einen RA engagieren.

Mit fundiertem Halbwissen kommen wir nicht weiter...
-----------------------------------------------------------------------------------
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> ende

ich kann mich dem nur anschliessen wie sollten das thema auf jeden fall weiter verfolgen und wenn dann endlich klarheit besteht was kommen wird sollten wir doch hoffendlich eine luecke finden. ansondsten ein fond und das alles dem guten RA uebergeben smile
ich druecke uns allen die daumen,

gruese aus dem kalten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 19/02/2005 10:49
http://3sm.de/Kombinationskraftwagen


http://www.lr109.de/html/rechtliches.html


Schaut mal in diese Links

sind zwar schon etwas antiquiert - doch interessant wie noch vor kurzem Finanzgerichts- Urteile und Erlässe begründet wurden.

Bilde sich bitte jeder seine eigene Meinung dazu, bevor ex-kombifahrer über ex-sonder-kfz-halter und ex-aufgelastete und ex-klein-lkw-eigner neid- und mißgünstig gegenseitig über sich herfallen.


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zensur.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zensur.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zensur.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 19/02/2005 11:42
Danke für die antworten. Wo kann ich denn erfahren, was ein defender nach den neuen richtlinien an steuern kostet (im schein steht 96/69/EG 2)
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 19/02/2005 11:54
Zitat
@Schlammi:Es wäre wohl theoretisch möglich, dass im Kfz-Schein noch "Kombinationskraftfahrzeug" steht, das Finanzamt das als LKW wegen Auflastung / ausgebauten Querbänken sieht und die Versicherung das als PKW versichert.

Weiss wer mehr darüber???
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 19/02/2005 14:28
hilft mal eben nur kurz in den brief zu kucken.
sodenn dein kfz ehedem z.B. ein kombi mit schadstoffschlüssel *03 gewesen wäre, und im zuge einer auflastungsaktion auf pkw - schadstoffschlüssel *00 umgeschlüsselt worden ist, müsstest du ihn wohl wieder auf unter 2.8 tonnen ablasten, um vom TÜV den alten Schadstoffschlüssel im zuge einer Briefberichtigung eingetragen zu bekommen.
Sollte dein kfz schon von anfang an als lkw zugelassen gewesen sein und diesbezüglich eine *00 schlüsselnummer in brief eingetragen haben sollte, sähe dies so ziemlich schlecht für eigner aus (höchste Schadstoffklasse 37,56 euronen per angebröslten 100ccm). -
Noch hab auch ich ein wenig Hoffnung - doch "DIE" ziehen das bestimmt echt voll durch - völlig egal, wer dabei auf der strecken bleibt.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 19/02/2005 16:36
KFZ-Steuern kann man bei

www.fm.nrw.de/

ausrechnen lassen
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 19/02/2005 20:50
2329,00 EUR. Kann das sein.... Oder hab ich Birnenkrebs?
6174 ccm Diesel, Blazer, Bj.1984. eeeehhhhmmmmm. Ich geh mal einen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 19/02/2005 20:54
Jo Jens...das stimmt. Manchmal bin ich froh, nen Td5 zu fahren... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/troest.gif" alt="" />
Welche schlüsselnummer soll ich überhaupt da eingeben? 1,2 oder 3?
@grizzly
Der 110er Defender ist nicht aufgelastet, hat ab werk ein zulässiges gesamtgewicht von 2950kg, bei 2495cm³ Hubraum.
Frage, die sich mir jetzt stelle, wie komme ich günstiger weg. PKW Zulassung mit PKW Steuer oder LKW Zulassung mit LKW Steuer??? Nochwas, ist die Wohnmobilbesteurung endgültig vom Tisch???
Geschrieben von: Tordi Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 00:05
Zitat
von mibe: juhu,ich hab in puncto neue KFZ Steuer einen Verbündeten gefunden ...... die Jungs von der "OFF ROAD" !
Ihre Antwort auf die Frage ob sich denn eine Lücke im neuen Gesetz abzeichnen würde, wo wir alle durchschlüpfen konnten lautet:
" Eine sich abzeichnende Lücke wurde sofort wieder geschlossen, nachdem Übereifrige die Verantwortlichen direkt darauf aufmerksam machten."
Danke !!!! Wir sind alle froh das es Euch gibt !!!

An Stelle der Off Road hätte ich nicht anders geantwortet, schließlich erzählen die Jungs unisono mit Autobild seit Monaten, man solle seinen Geländewagen zum Wohnmobil oder Büromobil umrüsten. Dumm gelaufen, wenn man eine wirkliche Alternative verpennt, noch dümmer gelaufen, dass der aktuelle Gesetzentwurf (ganz bestimmt reiner Zufall) exakt diese beiden So.Kfz.-Gruppen mit einbezieht. Nebenbei ist die genannte Antwort im weiteren Wortlaut auch sachlich ziemlich falsch.

Die halbe Million Wohnmobilfahrer in Deutschland freuen sich derweil ein Loch in den Bauch über Off Road und Autobild, denn dank dieser Blätter dürfen sie künftig wohl auch Hubraum-Steuer bezahlen. Für Autos, die acht-neun Monate im Jahr rumstehen und weder Sprit verbrauchen noch zum Ozon-Loch beitragen. Wie seinerzeit die Eigner von Toyota BJ oder Jeep CJ und all die anderen herrlichen Autos, die ich seit Jahren nicht mehr auf der Straße sehe, seit Autobild propagierte, den Porsche 924 zum Lkw zu typisieren. Die wurden dann eben verschrottet, in Teilen verkauft oder ins Ausland verbracht. Ganz bestimmt ein riesiger Gewinn für unsere Umwelt, ich sehe den blühenden deutschen Wald quasi vor mir.

Fakt ist mal, dass dank der Hinweise in diesem Thread, gleichlautenden in anderen Foren (und auch der Veröffentlichung in einem dritten Geländewagen-Magazin) mehrere hundert Geländewagen auf AF umtypisiert wurden. Deren Besitzer haben allerbeste Chancen, einen Prozess vor den Finanzgerichten zu gewinnen, wenn sie einen feisten Steuerbescheid bekommen. Von den zu erwartenden Musterprozessen werden auch die restlichen Geländewagen-Besitzer profitieren. Wie seinerzeit, als ein Discovery-Fahrer vor dem Bundesfinanzhof letztinstanzlich die Gewichtsbesteuerung durchdrückte. Von der auch z.B. tausende VW-Bus-Fahrer jahrelang profitierten, die jetzt eher unanständig über Geländewagen herziehen.

Greenbee und Amtsschimmel spreche ich meine ausdrückliche Hochachtung aus, die beiden Jungs haben sich unendliche Mühe gemacht und richtig Zeit damit verbracht, uns Volk die Finessen des deutschen Zulassungs- und Finanzrechts allgemeinverständlich zu erklären.

Den „Geheimniskrämern“, die lieber gehabt hätten, bis zum 1. Mai hätte nur ein „inner circle“ gewusst um was es geht, gratuliere ich zum herzhaften Deutschtum. Wo ich bin, ist vorn, nach mir die Sintflut. Für "mibe": Grüppchen-Denken hat noch nie zum Erfolg geführt. Statt dass wir alle mal aufstehen und motzen, propagiert ihr Geheimbünde, mit lustigem Grinsen im Gesicht, weil andere nichts wissen. Finde ich eher peinlich.

Aber bis in Deutschland eine namhafte Anzahl von Menschen gegen den Irrwitz der Regierung und der Wirtschaft aufbegehrt, vom abgeschafften Bankgeheimnis über Hartz IV bis zur aberwitzigen Personalpolitik der Deutschen Bank, treffen wir uns wohl eher alle zum gepflegten Schlittschuh-Lauf in der Hölle.

Weiterhin möchte ich alle Fahrzeug-Besitzer dazu aufrufen, künftig für Aufgaben wie HU und AU die Prüfstellen von TÜV und DEKRA weiträumig zu meiden. Wer sich als private Gesellschaft derart speichelleckend vor den Karren der Finanz-Behörden spannen lässt und sich entgegen seines gesetzlich vorgeschriebenen Prüfauftrages auf schlicht illegale Weise mit allerlei weit hergeholten und ziemlich unverschämten Ausreden weigert, eine völlig legale Umschreibung nach EU-Recht vorzunehmen, gehört ganz einfach weg vom Fenster.

Es gibt genügend freie Sachverständige, die eure nächste Plakette auf das Nummernschild kleben, bitte bleibt TÜV und DEKRA fern.

Alternativen bietet zum Beispiel der www.kues.de/

Für die Umwelt-Freunde, die eine Hubraum-Steuer für Geländewagen ganz klasse finden:
In diesem Land wird zum Beispiel der Toyota Prius mit einem CO-Ausstoß von faktisch nahe Null als ganz normaler Benziner besteuert. Meinen Range Rover 3.9 bewegte ich exakt 2288 km in seinem letzten Jahr in meinem Besitz. Die Kfz-Steuer für dieses Auto wären nach der Abschaffung der Gewichtssteuer knapp tausend Euro. Für das Geld kann ich das Auto auch abgemeldet am Münchner Flughafen parken. Die Steuerförderung für Rußpartikelfilter in Diesel-Fahrzeugen ist leider gestorben, weil die Länder nicht steuerlich fördern (=auf Einnahmen verzichten) wollen. Es geht bei der Steuergesetzgebung in Deutschland nur um eines: Maximalen Profit. Nicht um Umweltschutz. Ich finde es ganz extrem berechtigt, dagegen zu reiten, mit allen Mitteln.

Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 00:57
tordi:
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

ingo
Geschrieben von: dasBrot Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 01:33
hi tordi,
jetzt hab ich mich extra vor der haia noch mal angemeldet um dir für deinen beitrag ein dickes lob auszusprechen, besonders auch für
"Greenbee und Amtsschimmel spreche ich meine ausdrückliche Hochachtung aus, die beiden Jungs haben sich unendliche Mühe gemacht und richtig Zeit damit verbracht, uns Volk die Finessen des deutschen Zulassungs- und Finanzrechts allgemeinverständlich zu erklären."
und
"Den „Geheimniskrämern“, die lieber gehabt hätten, bis zum 1. Mai hätte nur ein „inner circle“ gewusst um was es geht, gratuliere ich zum herzhaften Deutschtum. Wo ich bin, ist vorn, nach mir die Sintflut. Für "mibe": Grüppchen-Denken hat noch nie zum Erfolg geführt. Statt dass wir alle mal aufstehen und motzen, propagiert ihr Geheimbünde, mit lustigem Grinsen im Gesicht, weil andere nichts wissen. Finde ich eher peinlich."

gruß

Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 03:06
@Tordi

Wie immer vortrefflich formuliert und inhaltlich meine vollste Zustimmung <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

@all
da ich Defenderman bei der Löschung gefolgt bin um den Geheimbundleuten das Revier zu überlassen nun natürlich nochmal von mir ein riesiges Dankeschön der "undeutschen" Team-und Vorreiterarbeit von Amtsschimmel und Greenbee.<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Gruß Holger
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 08:52
Zitat
Weiterhin möchte ich alle Fahrzeug-Besitzer dazu aufrufen, künftig für Aufgaben wie HU und AU die Prüfstellen von TÜV und DEKRA weiträumig zu meiden. Wer sich als private Gesellschaft derart speichelleckend vor den Karren der Finanz-Behörden spannen lässt und sich entgegen seines gesetzlich vorgeschriebenen Prüfauftrages auf schlicht illegale Weise mit allerlei weit hergeholten und ziemlich unverschämten Ausreden weigert, eine völlig legale Umschreibung nach EU-Recht vorzunehmen, gehört ganz einfach weg vom Fenster.

Es gibt genügend freie Sachverständige, die eure nächste Plakette auf das Nummernschild kleben, bitte bleibt TÜV und DEKRA fern.



Diese anregung ist sehr gut. Nur darf man nicht einfach wegbleiben, man muß es den Heren auch mitteilen, warum man woanders hingeht!

Im MNärz ist bei mir HU fällig, mal sehen, ob sie die Umschlüsselung machen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />



Kini
Geschrieben von: mibe Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 08:56
Hallo Leute,

wollten wir uns nicht im neuen Fred Kindergartenzeuchs an die Köppe knallen und diesen hier den Profis für konstruktive Sachen zur Verfügung stellen ?

Apropos Profis:
Amtsschimmel und greenbee,wie bereits erwähnt nochmals auch meine Hochachtung Euch und allen die etwas bewegen.

So nun von mir hier wirklich nix mehr <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" /> !


Grüße Micha
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 10:22
Zitat
... Die Steuerförderung für Rußpartikelfilter in Diesel-Fahrzeugen ist leider gestorben, ...

Woher nimmst du deine Erkenntnis ?

Eigentlich gehe ich davon aus, dass ntv da richtig berichtet hat http://www.n-tv.de/5486848.html
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 10:55
nur mal eben kurz in erinnerung gebracht ...
schon im November geht der Grundtonus in die Richtung ***Erst einmal das Gesetz mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln rechtsstaatlich durchsetzen - denn Nachbessern könnte man vielleicht großzügigerweise immer noch ... ähnlich wie bei Hartz lV ... dem in einigen Punkten inzwischen mit Recht Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen wird. -
Trittins angedeuteten "Touareg Gemüselaster" wird dabei wohl auch vom Gesetz gefressen werden. - Doch wer sich ein Prestigeobijekt dieser Preisklasse leisten kann, dem dürften je nach Ausführung 211.00 - 350.00 euronen kein grosses Loch ins Budget schneiden. - Einen alten 300er Daimler Diesel mit einem Kat nachzurüsten koset erst mal ein gutes Stück Geld (833.00 Euro) und bringt letzlich nicht viel mehr als vielleicht mal grad 300,00 Euro Steuerersparnis - runter auf Euro 1 mit einem Hebesatz von Euro 820 Euro. -
Doch das wissen wir ja mal fast schon alles bis jetzt noch nicht ganz so recht genau.

01.11.2004 @ 11:59:00 CET

Steuerprivileg für Diesel Geländewagen abgeschafft


Umwelt Hydrogeit : "Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat Ende vergangener Woche eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung unterzeichnet, mit der das Steuerprivileg für schwere Geländewagen abgeschafft wird. „Damit schließen wir nach anderthalb Jahren Diskussion ein Schlupfloch im System der Schadstoffklassen und damit der steuerlichen Anreize für saubere Kraftfahrzeuge“, so Trittin...

Im derzeit noch privilegierten Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts ist die Kfz-Steuer bedeutend niedriger. Darüber hinaus findet das Emissionsverhalten der Pkw bislang keine Berücksichtigung.

Der Bundesumweltminister hatte sich seit Frühjahr letzten Jahres für die Abschaffung des Steuerprivilegs eingesetzt. „Damit wurden nicht nur die Käufer hochmotorisierter schwerer Edel-Geländewagen bevorzugt. Ohne die Änderung der Zulassungsregeln drohte sich das bisherige Schlupfloch auch noch zu einer Bresche für alte Stinker zu erweitern“, so Trittin. Vor allem den Besitzern älterer Fahrzeuge wurden häufig sogenannte „Auflastungen“ angeboten, um die erhöhte Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit schlechterem Abgasverhalten zu umgehen.

„Mit einem vergleichsweise billigen Gutachten und ein wenig Zubehör durften dann auch größere Vans und ähnliche Fahrzeuge formal 2,8 Tonnen transportieren und wurden fortan nur noch als Nutzfahrzeuge besteuert“, so Trittin. Nachteile für Handwerk und Mittelstand durch die Beseitigung des Steuerschlupfloches werde es nicht geben. Denn die Regeln zur Definition von Nutzfahrzeugen finden sich bereits heute in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung.

Auch Umrüstungen von Pkw für eine gewerbliche Nutzung sind bereits heute gängige Praxis. Dafür müssen unter anderem die hintere Sitzbank und die dazugehörigen Sicherheitsgurte dauerhaft und irreversibel ausgebaut werden. „Damit kann auch ein Edel-Geländewagen nach dem entsprechenden Umbau wieder wie ein Gemüsepritschenlaster zugelassen werden“, sagte Trittin.

Der Bundesumweltminister hat die Änderungsverordnung dem Bundesverkehrsminister zugeleitet. Sobald dieser ebenfalls unterzeichnet hat, wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderung tritt zum 1. Mai 2005 in Kraft.

Während der sechsmonatigen Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Änderung sind von den Bundesländern Regelungen über die Folgewirkungen sowie Entscheidungen über mögliche Vergünstigungen für bestimmte Berufsgruppen zu treffen.
Quelle: BMU" <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 11:04
@grizzlyclimber

Find ich gut mal wieder in Erinnerung zurufen was unsere Minister so zum Besten gegeben haben.

Müsste man viel öfter in Erinnerung rufen:

"Die Renten sind sicher."
"Blühende Landschaften im Osten."
"Ich gebe mein Ehrenwort."
(Lasst uns einen Thread mit Aussagen von Politikern aufmachen!)

Kann man beim Einspruch dem FA ja mal als Begründung unter die Nase reiben.

Die Antwort kann ich mir schon vorstellen: "...blablabla... nicht zuständiges Resort ...blablabla... müssen wir Ihnen leider mitteilen... blablabla"

Es fehlt die Amtshaftung für Politiker !

Andererseits kanns mans ja auch mal positiv zu sehen versuchen: Es käme nach dem Entwurf, der hier diskutiert wird, ja genau wie Trttin gesagt hat, wenn man sich den genau durchliest. Jeder kriegt seinen 2-sitzigen Gemüselaster mit Gewichtsbesteuerung, wenn er nur will.

Da würde ja mal die Aussage eines Politikers genau mit dem übereinstimmen, was als Gesetz kommt, wenns so kommt.

Ein Grund zu Feiern?

Weg mit der Kfz-Steuer!
Umlegung auf den Spritpreis!

Grüsse

uwe
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 12:33
da könnt man ja mal echt maden ins hirn kriegen ...

doch um es ganz klar darzustellen - sodenn "wirklich" einer auf das Touareg-Trittin Sondermodell umsteigen möchte, kann es sich gleich direkt bei VW gegen Aufpreis die Paris-Dakar Ausführung bestellen. -
Verblechte hintere Seitenscheiben inclusive. Das gehört sich so für's gehobene Image.
Vielleicht ein wenig aufgemotzt mit Sponsoren-Aufklebern und Vertrag nach Wunsch. -

Doch die allseitsbekannte LKW-Umbau-Variante wird kfz.steuerrechtlich nicht honoriert werden. - Es wird die PKW-Hubraumsteuer erhoben und sodenn dieses Fahrzeug gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung als LKW zugelassen wäre - darüberhinaus auch noch die kostenintensivere LKW-Versicherungsprämie.

Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 14:25
mal zur anregung,
wäre es nicht möglich irgendwo im service ne sammlung von urteilen wegen der besteuerung anzulegen, da scheint es ja jede menge zu geben...
mal weitergedacht, das fa ist nicht an die eintragungen im brief gebunden, was bedeutet ein lkw ist bei denen halt steuerlich ein pkw, das würde aber bedeuten das ein pkw auch steuerlich ein lkw sein könnte wenn er die voraussetzungen dafür erfüllt. ich stelle mir da gerade eine riesen einspruchs und klagewelle vor, die da auf die fa in d zurollen könnte <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

ingo
Geschrieben von: Axi Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 15:48
Dein Auto ist auf keinen Fall nen PKW. Da reisen nur Hunde und Kühlschränke drin.... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />
Geschrieben von: otto1 Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 18:41
Beim Durchlesen der Beiträge kam bei mir folgende Frage auf:

Kann die KÜS nicht die Umtypisierung vornehmen, wenn DEKRA und TÜV sich einen Maulkorb verpasst haben? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 19:00
http://3sm.de/Kombinationskraftwagen


http://www.lr109.de/html/rechtliches.html


Kraftfahrzeugsteuer, PKW, LKW: 1. Das äußere Erscheinungsbild eines Fahrzeugs, das bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Beurteilung, ob es sich um einen PKW oder einen LKW handelt, zu berücksichtigen ist, wird nicht ausschließlich durch die Form der Karosserie und Zahl und Anordnung der Fenster geprägt. - 2. Hat ein gleichermaßen für den Personen- wie für den Lastentransport konzipiertes Fahrzeug infolge dauerhaften Umbaus einen Laderaum, der mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht, ist dies kraftfahrzeugsteuerrechtlich ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung zum Typus des LKW, ohne dass beim Hinzutreten weiterer Merkmale, die für eine überwiegende Bestimmung und Eignung zum Personentransport sprechen, eine Einordnung als PKW von vornherein ausgeschlossen ist.

Urt.; BFH 01.08.2000, VII R 26/99

Kraftfahrzeugsteuer, Pkw, Lkw, Sonderausführung: 1. Ob ein Kraftfahrzeug kraftfahrzeugsteuerrechtlich ein Lkw ist, richtet sich ebenso wie in Umbaufällen auch dann nach den von der Rechtsprechung des BFH aufgestellten Kriterien, insbesondere nach der Herstellungskonzeption und dem äußeren Erscheinungsbild, wenn ein Serienfahrzeug werkseitig in einer Sonderausführung hergestellt worden ist. - 2. Fehlen im rückwärtigen Teil des Innenraums eines Fahrzeuges Seitenfenster, ist dies ein gewichtiges Zuordnungsmerkmal bei der Gesamtwürdigung, welches es im allgemeinen ausschließt anzunehmen, das Fahrzeug sei geeignet und bestimmt, dort Personen zu befördern.

Urt.; BFH 05.05.1998, VII R 104/97

Kombinationskraftwagen, Kfz-Steuer: Kombinationskraftwagen, wozu auch Mehrzweck-Fahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen außer dem Fahrersitz gehören, mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sind nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.

Verw.; FinMin Baden-Württemberg 16.4.1999, 3 - S 6104/2, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder

Kfz-Steuer, Kombinationskraftwagen, Pkw, Lkw: Das BFH-Urteil vom 31.3.1998 (VII R 116/97, BStBl 1997 II S. 487, worauf es für die Besteuerung von Kombinationskraftwagen über 2,8 t als Lkw nicht darauf ankommt, ob das betreffende Fahrzeug von Anfang an ein solches zulässiges Gesamtgewicht hatte, oder ob dieses später infolge Umbaus oder Überprüfung festgestellt wurde, ist allgemein anzuwenden. Entsprechendes gilt für Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine. - Es wird geprüft, ob Kombinationskraftfahrzeuge über 2,8 t von Amts wegen nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden können.

Verw.; FinMin Baden-Württemberg 25.11.1998, 3 - S 6104/2, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder

Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t sind keine Pkw, unabhängig davon, ob ein solches zulässiges Gesamtgewicht erst durch spätere technische Änderungen oder sog. "Auflastung" zulässig geworden ist.

Urt.; BFH 31.03.1998, VII–R–115/97

Kraftfahrzeugsteuer, Kombinationskraftwagen, Pkw, Lkw: 1. Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t sind ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild des Fahrzeuges unabhängig davon keine Personenkraftwagen, ob das betreffende Fahrzeug von Anfang an (werkseitig) ein solches zulässiges Gesamtgewicht hatte oder ob dieses später aufgrund technischer Änderungen an dem Fahrzeug oder einer Überprüfung des ursprünglich angegebenen Gesamtgewichts als zulässiges Gesamtgewicht festgelegt worden ist. - 2. Das nach der Konstruktion des Fahrzeuges und nach dem Urteil des Herstellers technisch zulässige Gesamtgewicht als solches ist steuerrechtlich ohne Belang, solange es nicht von der Zulassungsstelle festgestellt ist.

Urt.; BFH 31.03.1998, VII R 116/97

Kombi über 2,8 t, Kraftfahrzeugsteuer: Ein sog. Kombinationskraftwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t ist kein hubraumbesteuerter Personenkraftwagen mehr, sondern kraftfahrzeugsteuerrechtlich stets als "anderes", der Gewichtbesteuerung unterliegendes Fahrzeug zu behandeln.

Urt.; BFH 26.08.1997, VII R 60/97



Kleinbus, Kraftfahrzeugsteuer: Auf Grundlage des BFH-Urteils vom 1.8.2000 (VII R 26/99, BStBl 2001 II S. 72 = SIS 01 01 99) äußert sich eine Anweisung der Finanzverwaltung zur kraftfahrzeugsteuerlichen Einstufung von umgebauten Kleinbussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 t. - Verw.; FinMin Niedersachsen 17.8.2001, S 6120 - 30 - 34 1, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder; SIS 01 14 45



Fundstelle 1 von 2:



FinMin Niedersachsen 17.8.2001, S 6120 - 30 - 34 1

Kleinbus, Kraftfahrzeugsteuer

§§: [KraftStG] § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 2

SIS 01 14 45

DB 2001 S. 2175



Fundstelle 2 von 2:



FinMin Baden-Württemberg 2.8.2001, 3 - S 6104/2

Kleinbus, Kraftfahrzeugsteuer

§§: [KraftStG] § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 2

SIS 01 14 45

DStR 2001 S. 1756





Der BFH hat mit Urteil vom 1.8.2000 (BStBl 2001 II S. 72 = SIS 01 01 99) im Fall eines umgebauten Kleinbusses mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 t entschieden, dass das Fahrzeug trotz Beibehaltung der Rundumverglasung kraftfahrzeugsteuerlich als Lkw einzustufen ist. Das Fahrzeug verfügt über eine durchgehende Trennwand hinter dem Fahrer- und Beifahrersitz, die Ladefläche hat einen verblechten Boden und nimmt 2/3 der Wagenfläche ein. Die ursprünglich vorhandenen Befestigungspunkte für die hinteren Sitzbänke und die Sicherheitsgurte sind dauerhaft unbrauchbar gemacht worden.



Der BFH geht in seiner Entscheidung von der Überlegung aus, dass Fahrzeuge, die nach der Herstellerkonzeption sowohl als Pkw als auch als Kombi oder Lkw angeboten werden, häufig keine Unterschiede in Fahrgestell und Motorisierung aufweisen und in der Karosserie weitgehend übereinstimmen. In derartigen Fällen kommt es nach Auffassung des BFH für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung des Fahrzeugs als Lkw darauf an, ob die Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs zur Lastenbeförderung nach den objektiven Beschaffenheitsmerkmalen deutlich überwiegt. Bei der danach erforderlichen Gesamtwürdigung aller objektiven Merkmale eines Fahrzeugs könne der Verblechung der rückwärtigen Seitenfenster kein allein entscheidendes Gewicht beigemessen werden, sofern die Umbaumaßnahmen dazu geführt haben, dass das Fahrzeug in dem Zustand nach dem Umbau auf Dauer für die Personenbeförderung nicht mehr sinnvoll genutzt werden kann. Gleicht das Fahrzeug nach dem Umbau fast vollständig den als Lkw angebotenen Serienfahrzeugen bis auf den Unterschied, dass die Lkw-Version dieser Fahrzeuge einen geschlossenen Kasten bzw. eine offene Pritsche aufweisen, ist das Fahrzeug nach der BFH-Entscheidung kraftfahrzeugsteuerlich als Lkw zu behandeln. Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder ist dieser Rechtsprechung zu folgen.



Beruht dagegen das Fahrzeug auf einem Basistyp, der herstellerseitig neben der Pkw-Version nicht zugleich für eine Ausstattung als Kasten- oder Pritschenwagen konzipiert ist (z.B. Geländewagen oder von typischen Pkw abgeleitete Kombinationskraftwagen), so ist für den Fall des Umbaus die steuerliche Anerkennung des Fahrzeugs als Lkw regelmäßig daran zu knüpfen, dass die rückwärtigen Seitenfenster verblecht werden.



Dieser Erlass ist im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ergangen


Erlaß 29.09.95
Konferenzmobile, Kraftfahrzeugsteuer: Nach den Bezugserlassen sind Wohn- bzw. Büromobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t und mit Plätzen - außer dem Fahrersitz - für nicht mehr als acht Personen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 22.6.1983, II R 64/82, BStBl 1983 II S. 747, und vom 28.7.1992, VII R 118/91, BStBl 1993 II S. 250, als Personenkraftwagen anzusehen und nach dem Hubraum zu besteuern. - Die Grundsätze dieser Rechtsprechung sind - unabhängig von der Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren - auch auf Konferenzwagen (Konferenzmobile) und bauartähnliche Fahrzeuge anzuwenden. - Verw.; FinBeh Hamburg 29.9.1995, 53 - S 6120 - 2/94, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer; (Leitsatz = Volltext, deshalb keine weitere Information erhältlich)

FinBeh Hamburg 29.9.1995, 53 - S 6120 - 2/94

Konferenzmobile, Kraftfahrzeugsteuer

§§: [KraftStG] § 8 Nr. 1

StEd 1995 S. 703


Erlaß 16.04.1999
Kombinationskraftwagen, Kfz-Steuer: Kombinationskraftwagen, wozu auch Mehrzweck-Fahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen außer dem Fahrersitz gehören, mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sind nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.

Verw.; FinMin Baden-Württemberg 16.4.1999, 3 - S 6104/2, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder

FinMin Baden-Württemberg 16.4.1999, 3 - S 6104/2

Kombinationskraftwagen, Kfz-Steuer

§§: [KraftStG] § 8 Nr. 2

BB 1999 S. 946

DStR 1999 S. 853

DB 1999 S. 1300

FinMin Saarland 30.4.1999, B/5 - 139/99 - S 6104

Kombinationskraftwagen, Kfz-Steuer

§§: [KraftStG] § 8 Nr. 2

DStR 1999 S. 1275

Nach den BFH-Urteilen vom 31.3.1998, VII R 115/97, BFH/NV 1998 S. 1264, und VII R 116/97, BStBl 1998 II S. 484 sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t die der Personen- und Güterbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind (sog. Kombinationskraftwagen) - ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild der Fahrzeuge - als der Gewichtsbesteuerung unterliegende “andere Fahrzeuge” i.S. des § 8 Nr. 2 KraftStG anzusehen. Der BFH ist dabei davon ausgegangen, daß ein Kombinationskraftwagen auch dann vorliegt, wenn ein entsprechendes Fahrzeug mit einer Hecktür sowie wegklappbaren Sitzbänken (neben Fahrer- und Beifahrersitz) ausgestattet ist (vgl. Erlaß FinMin Baden-Württemberg vom 25.11.1998, 3 - S 6104/2.

Als Kombinationskraftwagen sind nach den Grundsätzen dieser Rechtsprechung auch (Mehrzweck-) Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen (außer dem Fahrersitz) anzusehen, die nach ihrer technischen Konzeption und Gesamtausstattung sog. Transportern oder Kleinbussen ähnlich sind. Voraussetzung ist, daß die Fahrzeuge mit einer Hecktür oder mit einer seitlichen Schiebetür ausgestattet sind und die rückwärtige Sitzbank wegklappbar ist oder (z.B. aufgrund von Schnellverschlüssen) leicht ausgebaut werden kann. Diese Ausstattungskriterien werden von den betroffenen Fahrzeugmodellen im allgemeinen serienmäßig erfüllt. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen kann daher in der Regel unterstellt werden. Entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sind deshalb gemäß § 8 Nr. 2 KraftStG nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.

Dieser Erlaß ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.


Erlaß 25.11.1998
Kfz-Steuer, Kombinationskraftwagen, Pkw, Lkw: Das BFH-Urteil vom 31.3.1998 (VII R 116/97, BStBl 1997 II S. 487, worauf es für die Besteuerung von Kombinationskraftwagen über 2,8 t als Lkw nicht darauf ankommt, ob das betreffende Fahrzeug von Anfang an ein solches zulässiges Gesamtgewicht hatte, oder ob dieses später infolge Umbaus oder Überprüfung festgestellt wurde, ist allgemein anzuwenden. Entsprechendes gilt für Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine. - Es wird geprüft, ob Kombinationskraftfahrzeuge über 2,8 t von Amts wegen nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden können.

Verw.; FinMin Baden-Württemberg 25.11.1998, 3 - S 6104/2, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder

FinMin Baden-Württemberg 25.11.1998, 3 - S 6104/2

Kfz-Steuer, Kombinationskraftwagen, Pkw, Lkw

§§: [KraftStG] § 2

StEd 1999 S. 30

DStR 1999 S. 594

Bezug: FinMin Baden-Württemberg vom 3.7.1998, 3 - S 6104/2

Nach dem BFH-Urteil vom 26.8.1997, VII R 60/97 (BStBl 1997 II S. 744) ist ein sog. Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t kein hubraumbesteuerter Pkw mehr, sondern stets als “anderes”, der Gewichtsbesteuerung unterliegendes Fahrzeug zu behandeln. In dem entschiedenen Einzelfall handelt es sich um einen sog. Geländewagen, der nach Durchführung der üblichen Umbaumaßnahmen (Entfernen der hinteren Sitzbank und Gurte samt Halterung, Anbringung einer Abtrennung usw.) von der Zulassungsbehörde als “Lkw (geschlossener Kasten)” eingestuft wurde. In Ergänzung dieser Rechtsprechung hat der BFH mit Urteilen vom 31.3.1998, VII R 115/97 (BFH/NV 1998 S. 1264) und VII R 116/97 (BStBl 1998 II S. 487) entschieden, diese Gewichtsgrenze gelte auch für alle nicht umgebauten Kombinationskraftwagen, unabhängig davon, ob ein solches Fahrzeug herstellerseits und seinem Typ nach bereits ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hat oder ob dieses erst durch spätere technische Änderungen oder eine bloße zulassungsrechtliche Umschreibung (sog. “Auflastung”) zulässig geworden ist. Er hat im übrigen die Beurteilung eines Fahrzeugs mit Hecktür sowie wegklappbaren Sitzbänken (neben Fahrer- und Beifahrersitz) als Kombinationskraftwagen durch das Finanzgericht nicht beanstandet.

Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder ist dieser Rechtsprechung zu folgen. Sie ist entsprechend auf sog. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t anzuwenden, weil auch diese unabhängig von ihrer Detailausstattung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen.

Bei einschlägigen Fahrzeugen, die aufgrund der von den Zulassungsstellen übermittelten Daten zunächst nach dem Hubraum besteuert worden sind, ist die Steuer vom Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewichtsbesteuerung an neu festzusetzen (in sog. Auflastungsfällen also erst nach Feststellung des zulässigen Gesamtgewichts durch die Zulassungsstelle, vgl. o.g. BFH-Urteil VII R 116/97) Dabei kommt die rückwirkenden Änderung nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 KraftStG frühestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an in Betracht, in dem der Fehler der bisherigen Festsetzung dem FA bekannt wird, jedoch nur für am 12.8.1998 (Inkrafttreten der Vorschrift) noch nicht abgeschlossene Entrichtungszeiträume.

Es wird noch geprüft, ob Kombinationskraftfahrzeuge über 2,8 t von Amts wegen nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden können. Bis auf weiteres kommt eine entsprechende Besteuerung nur auf Antrag in Betracht.

Dieser Erlaß ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder. Er tritt an die Stelle des Bezugserlasses vom 3.7.1998.

Es wird gebeten, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten und den Erlaß anstelle des Bezugserlasses in die Kraftfahrzeugsteuerkartei aufzunehmen.


Kfz-Steuer für Kombinationskraftwagen bzw. Geländewagen

Dass auch das Kfz-Steuerrecht interessant sein kann, beweist der nächste Beitrag.
Es gibt vermehrt Fahrzeuge auf dem Markt, die als Geländewagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t überschreiten und die Schadstoffnorm "Euro 4" erfüllen. Zu nennen sind beispielsweise der VW Touareg oder die Mercedes M-Klasse. Diese sind laut Kraftfahrzeugsteuergesetz nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.
Verkehrsrechtlich werden die Fahrzeuge jedoch als Pkw zugelassen und über den Datenaustausch zwischen Straßenverkehrsamt und Finanzamt auch als solche besteuert, wobei auch für einen gewissen Zeitraum eine Steuerfreiheit gegeben sein kann. Eine maschinelle Korrektur des Verfahrens ist derzeit nicht möglich.
Nach Ablauf der Steuerfreiheit stellen nun oft Fahrzeughalter einen Antrag auf Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Aufgrund solcher Anträge wird die fälschlicherweise gewährte Steuerbefreiung erkannt mit der Folge, dass die Freistellungsbescheide rückwirkend aufgehoben werden und von Beginn der Zulassung an die Gewichtsbesteuerung erfolgt.
Erfolgt im Befreiungszeitraum ein Wechsel des Fahrzeughalters, greift die Gewichtsbesteuerung ab diesem Zeitpunkt.

OFD Düsseldorf vom 7.5.2004, S 6104 - 1 - St 233
Homepage Homepage Homepage
Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 20/02/2005 22:03
danke grizzlyclimber,
nochmal die bitte an die mods. nehmt doch sowas mal in service mit auf, da ist das alles gesammelt und ohne suchen zu finden.
meine gedanken gehen dahin:
wenn du laut zulassung einen lkw, ein af oder was weiß ich hast darf das fa daherkommen und sagen: alles gut und schön was da steht, nur wir beurteilen was das steuerlich ist...

und da ist doch der wunde punkt!
ich könnte doch da mit einem fahrzeug vorfahren und mit irgend einem bfh- urteil (deshalb ist das sammeln und durchsuchen nötig) winken und verlangen mein fahrzeug nach einer überprüfung als lkw oder was weiß ich nach gewicht zu besteuern, ist ja nach der argumentation der fa mein gutes recht...
nur, wenn das alle tun, da bricht da wohl in den ämtern was zusammen, und erst die vielen widersprüche gegen die einschätzungen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

denkt mal ernsthaft darüber nach, wen ein lkw vor dem fa ein pkw ist, dann müßte das doch auch andersrum gehen....

ingo
Geschrieben von: eljot Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 07:56
Zitat
Kann die KÜS nicht die Umtypisierung vornehmen, wenn DEKRA und TÜV sich einen Maulkorb verpasst haben? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

...auch KÜS rennt mittlerweile mit maulkorb rum!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
hab nen exstudienkollegen der bei küs arbeitet zwecks af gfragt und er hat strikte anweisung von ganz oben:
NIX AF!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 08:58
Zitat
...
...
ich könnte doch da mit einem fahrzeug vorfahren und mit irgend einem bfh- urteil (deshalb ist das sammeln und durchsuchen nötig) winken und verlangen mein fahrzeug nach einer überprüfung als lkw oder was weiß ich nach gewicht zu besteuern, ist ja nach der argumentation der fa mein gutes recht...
nur, wenn das alle tun, da bricht da wohl in den ämtern was zusammen, und erst die vielen widersprüche gegen die einschätzungen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

denkt mal ernsthaft darüber nach, wen ein lkw vor dem fa ein pkw ist, dann müßte das doch auch andersrum gehen....

ingo

Hmh, du gehst also davon aus, dass
a) der bereits beschlossene Wegfall von § 23 6a StVZO keine steuerlichen Auswirkungen haben wird?

b) es kein neues Kfz-Steuergesetz geben wird?

Oder warum willst du mit Urteilen winken, die auf einer alten Rechtslage beruhen, die nach allgemeiner Einschätzung ab 01.05.2005 nicht mehr gilt?

Oder wie war das gemeint?

Grüsse

uwe
Geschrieben von: OneTenV8 Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 13:18
Zitat
schlammi,
die tarife der lkw-versicherungen sind ziemlich unterschiedlich. eine auflastung auf maximales zgg kann sich insofern lohnen, als dass die meisten versicherer die sprinterklasse (bis 1 to nutzlast) besonders hoch einstufen, darüber wirds wieder billiger.
was du ausserdem beachten musst, sind dinge wie werksverkehr und fernverkehr, da kann es dir passieren, dass du plötzlich ohne deckung dastehst. es gibt aber versicherer, die diese unterscheidungen nicht treffen.
ein vorteil ist auf jeden fall, dass du schnell, d.h. i.d.r. schon nach drei jahren den maximalen sf-rabatt bekommst und bei einigen versicherern nicht über 100% beitrag kommen kannst.
typschlüssel sind mir bei lkw-versicherungen nicht bekannt, es geht nach nutzlast und leistung. typ und ausführung sind gleichgültig.
rechne mal mit 700 € bei 50% für <1to nutzlast für haftpflicht.
gruss
frank

Zu diesem Thema, habe ich eben mit meinem Versicherungsmann einige Rechenbeispiele durchgekaut.

Alles was jetzt folgt bezieht sich auf "Die "Continentale " oder "Europa" Versicherung!!!
Alles nur Haftpflicht !!! Keine Kasko !!!
Fahrzeug: LR 110 / 114PS / V8 / 3,5 Liter

1.
Pkw-Prozente können nur innerhalb der Kategorien `Pkw´ und `Lkw/Lieferwagen´ ( Nutzlast <1 ton ) gewechselt werden.
Bei Lkw >1 ton, fängt man automatisch bei 100% an!!!

2.
In meinem Fall 55% (Pkw), wären dann 40% (Lkw) ( bereits niedrigste Stufe )

3.
Prozente kann man logischer Weise, nur für ein Fahrzeug verwenden!
D.h. Würde ich meine Prozente für den Landy, als Lkw<1 ton verwenden, müsste ich ein Zweitfahrzeug ( Pkw ) mit 140% anfangen !!!

Lkw < 1 ton mit 20tkm/Jahr und 40% = ca. 500,-€
Lkw >1 ton = ca. 1250,-€
( Bei der Steuer die mich mit einem 3,5 Liter Benziner erwartet, würde das schon einen Unterschied machen!
Daher ist die Argumentation " was Du an Steuer sparst, zahlst Du an Versicherung mehr" nicht in jedem Fall richtig.
Das man ab 1.5. mehr zahlen wird, ist logisch,... so, oder so,.... aber die Frage ist, viel mehr, oder richtig viel mehr !!!??? )




Was mir jetzt noch unklar ist......

1.
In meinem Fahrzeugschein steht momentan:
zu 1) Pkw/Kombinationsfahrzeug
zu.9) Nutzlast: ist bei Pkw logischerweise leer
zu14) Leergewicht: 1785kg
zu15) zul. Gesamtgewicht: 2950kg

Mein Wagen ( eigentlich ein Station ), ist seit langem schon ein reiner Zweisitzer,... alles andere ist Ladefläche!

Fragen:
1.
Wie funktioniert das nun beim Ummelden auf Lkw? Wie berechnet der TÜV die Nutzlast ?
Komme ich dabei unter eine Tonne, oder drüber?

2.
Wird bei der Steuer zwischen Lkw/Lieferwagen (<1t) und Lkw (>1t) unterschieden ??? Oder ist Lkw gleich Lkw???



Falls ich hiermit etwas bereits Geschriebenes wiederholt haben sollte, bitte ich Euch, Euch den Standartkomentar mit der Forumssuche zu verkneifen und wenn dann, den konkreten Ort, wo man diese Infos finden kann zu nennen. Diesen Steuerfred kann man nämlich mittlerweile nichtmehr überblicken, geschweige denn Informationen gezielt finden !



Danke und Grüsse!
Frau8 <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 13:20
du siehst das schon völlig richtig Uwe - daß nach wegfall des § 23 6a StVZO auch sämtliche alten Urteile und Erlässe wirkungslos in der Luft verpuffen.

Sodenn das Gesetz gemäß des Entwurfs kompromisslos auch so von den Ländern in einzelnen durchgesetzt werden wird, so bleibt wahrlich kaum noch irgend ein Spielraum. -
Auch "andere Fahrzeuge" allesamt - AF-Aufbauten, Wohnmobile und Konsorten über 2.8 Tonnen werden durch den Wegfall des §23 6a StVZO aus der Sonderstellung weg heraus gehebelt. -
Haben wir hier denn irgendeinen schlauen "Rechtsverdreher" an der Hand, der uns aus der Patsche helfen könnt? heißt es nicht auch "kein Gesetz ohne Lücke" -
Wird es nun künftig Trittin's propagierten "Gemüselaster viellecht doch noch geben - oder steht da dieser immer noch halboffen im fast luftleeren Raum?
Vermutlich war das einfach nur wieder mal hohles Geschwätz um den Pöbel dort unten einstweilig zu beruhigen ...

Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 13:26
auch wenn du ca. 7345x LKW im Schein stehen hast, hat der Finanzbeamte die Enstschidungsfreiheit, deine Kiste als PKW zu besteuern!

Das ist EINE Krux an dem Steuergesetz: der FA-Beamte ist NICHT an den Eintrag in den Papieren gebunden (er weiss es ja aufgrund seiner Ausbildung besser als der TÜV-Ingenieur, der ja nur Fahrzeugtechnik studiert hat).
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 13:38
Zitat
... daß nach wegfall des § 23 6a StVZO auch sämtliche alten Urteile und Erlässe wirkungslos in der Luft verpuffen. ...

...

Tja und das ist die interessante Frage, die m.W. noch niemand abschließend beantwortet hat:

Was ändert der Wegfall von § 23 6a tatsächlich an der derzeitigen steuerlichen Situation?

(insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die FA ja anscheinend nicht an einer straßenverkehrsrechtliche Typisierung gebunden sind <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> )
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 13:43
Warten wir doch mal ab, sind noch paar Tage.

Ich werde auf jeden Fall meinen nächsten Tüv beim FA machen lassen, denn die haben ja die Entscheidung, die über den Blau-Kitteln liegt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Könnt ja sein, das ein FA Beamter Dir Deine Plakette abkratzt, weil der Blinker nicht geht ..... an der Ampel <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ralfi
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 14:00
landcruiser (uwe?),

nach meinem rechtsverständnis sind natürlich die urteile, die sich auf ein bestimmtes gesetz beziehen, nach dessen abschaffung hinfällig. schliesslich entscheiden die gerichte nach der bestehenden gesetzeslage und nur im falle von lücken ggf. mit einem gewissen ermessensspielraum.

eine chance mit einer klage hast du, wenn irgendein verfassungsartikel verletzt ist oder steuergerechtigkeit nicht gegeben ist.

deshalb glaube ich auch, dass diese öffentliche diskussion kein fehler gewesen ist. eventuelle neue lücken hätten auch nach der verabschiedung per gerichtsurteil gefüllt werden können oder aber durch eine nachträgliche änderung des kfz-steuerrechts. das wird jetzt halt gleich mitgemacht.

klagen werden sowieso wieder eine menge leute, die ab 1. mai schlechter gestellt werden, eine rechtsschutzversicherung haben, und deren anwälte lust auf so ein verfahren haben.

krass finde ich die entwicklung bei den wohnmobilen.
die wurden bis 1985 komplett nach gewicht besteuert (sonstige fahrzeuge). irgendein vw-bus-depp hat dann für seinen 2.3 tonner t3 höchstrichterlich die (damals noch billigere) hubraumsteuer durchgesetzt, um 35 DM pro JAHR zu sparen.
erst so kam bei den womos die 2.8 tonnen-grenze für gewichtssteuer zustande, die jetzt im zuge der kombi-kfz abschaffung voll nach hinten losgeht.

ich werde jedenfalls im april die einzugsermächtigung für die kfz-steuer widerrufen, die steuer auf monatliche zahlung umstellen und dann die karre erstmal abmelden, bis die klagerei durch ist.

gruss
frank

Geschrieben von: OneTenV8 Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 15:33
Zitat
auch wenn du ca. 7345x LKW im Schein stehen hast, hat der Finanzbeamte die Enstschidungsfreiheit, deine Kiste als PKW zu besteuern!

Das ist EINE Krux an dem Steuergesetz: der FA-Beamte ist NICHT an den Eintrag in den Papieren gebunden (er weiss es ja aufgrund seiner Ausbildung besser als der TÜV-Ingenieur, der ja nur Fahrzeugtechnik studiert hat).

Ich will ja jetzt nicht auch noch die 4x4er in zwei Lager spalten......

aber mal ehrlich....... wie will das FA die Besteuerung eines 110er Lkws mit definitiv nur 2 Sitzen, als Pkw rechtfertigen bzw. durchsetzen???

Wenn manche mit mehr Sitzen, an Hand dieser Ladeflächengrössenformel, so irgendwie am Rande der Möglichkeit versuchen hier den Lkw durchzudrücken......ok !
Aber ein Wagen, der auf den ersten Blick nur als """Lastwagen""" nutzbar ist .... was wollen die da ???

Mein Rechtsschutz wird sich freuen und mein Anwalt auch.... wenn nicht, wird er sich freuend gemacht ! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Geschrieben von: PeterG Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 16:16
Zitat
Ich werde auf jeden Fall meinen nächsten Tüv beim FA machen lassen, denn die haben ja die Entscheidung, die über den Blau-Kitteln liegt

Könnt ja sein, das ein FA Beamter Dir Deine Plakette abkratzt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ralfi
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />Also Fahren wir nur noch zum Finanzamt und lassen unseren HU
und sonder Eintragungen vom Finanzbeamten machen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/fingerr.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />Er ist ja der Kompetente Fachmann <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />
Geschrieben von: OneTenV8 Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 16:31
Nun lasst mal die Mittelfinger besser in der Hosetasch, .... oder glaubt Ihr die FA-Beamten reissen sich um diese Scheisse ???

Wohl eben so wenig wie wir!
Der kleine Beamte war nie und wird nie das Problem sein.


Die Fuckfingerbuben sitzen viel weiter oben!
( Ich hoffe Ihr lest das hier, während Ihr Euch in den 7ern, A8s und S-Klassen zur Arbeit fahren lasst !!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> )
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 16:36
*zitat ... was die dort wollen???

bestimmt nichts ehrenrühriges - alles was sie wollen ist der schnöde mammon, *thats all, finished !!!

ob das mit dem stop der einzugermächtigung grad mal so einfach wird - es ist ja schon bei einigen FA's der Usus, daß du ohne Bankeinzugsermächtigung gar nicht mehr zulassen kannst, soedenn du die ermächtigung nicht blind unterschreibst.
So schauts mal eben aus.
KEIN WITZ !!
In einigen Städten sollen die Hauseigentümer bereits zu Gehweg-Kehrgebühren laut Gemeinderatsbeschluß herangezogen werden - bei Straßenverkauf sogar mit dem doppelten Satz.

Sodenn sich dieses Gesetz so durchsetzen sollte, werde ich mein Fahrzeug demonstrativ abmelden. - Dann soll keiner was von haben !!!
Leider hab ich keine Rechtschutzversicherung, auf die ich zurückgreifen könnte. -


Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 16:39
Rote Kennzeichen sind übers Jahr gesehen billiger... Jedendfalls bei mir <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />

Werd die Karre dann wohl in unseren östlichen Nachbarland zulassen. Fahr ich halt mit PL rum, mir doch egal... Prost <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />
Geschrieben von: OneTenV8 Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 16:54
Du beschreibst damit beabsichtigten Betrug und Steuerhinterziehung !!!

Lösch den Scheiss ganz schnell wieder!

Soetwas brauchen wir hier nicht auch noch !!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 17:04
wenn der staat meint er könne fahrzeuge steuerlich anders beurteilen als verkehrstechnisch, bitte schön. lassen wir doch die fahrzeuge vom fa beurteilen. ein lkw, der nicht der neuen steuerdefiniton entsprict ist bei denen ein pkw. umgekehrt wäre ja dann auch ein pkw, der der lkw-steuerdef. entspricht steuerlich ein lkw, egal was da in den papieren steht....
wegen der bisherigen gerichtsurteile, das steuerrecht wird ja nur ergänzt, als sind ja nicht alle urteile hinfällig!

ingo
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 17:21
Leuts,

ich versteh ja euren Frust, aber mit Scheißhausparolen und substanzlosem Rumgedrohe und Gepöbele kommt man auch nicht weiter.

Ob man derzeit überhaupt weiterkommt ist sowieso die Frage, aber wärs nicht sinnvoller wenn die die ihren Frust loswerden wollen den einfach in dem anderen Fred zu schreiben?

Und denen, die ev. noch ein paar "sinnvolle" Gedanken austauschen oder Infos posten wollen den Fred hier dafür lassen?

Ev. meldet sich dann ja auch mal wieder einer aus der "AF"- oder Streuergesetz-Entwurf-Szene und gibt was Neues zum Besten. Lange nix aus der Ecke gehört oder hab ich was überlesen oder findet das jetzt auf einmal ganz im Geheimen statt?

Grüsse

uwe

PS: Und malt nicht alles so schwarz!

Es hätte schlimmer kommen könnnen - und es kam schlimmer. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />

Vertrauen Sie mir - ich weiß was ich tue (Sledgehammer) <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 17:33
Zitat
Du beschreibst damit beabsichtigten Betrug und Steuerhinterziehung !!!

Lösch den Scheiss ganz schnell wieder!

Soetwas brauchen wir hier nicht auch noch !!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

Na was denn nu..... Hab nich gesagt das Du das machen sollst <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> ......

Stell Dir vor, fahre sogar ab und an nach Polen um meinen H1 aufzutanken.... Rechne doch mal für 190 liter die Höhe der hinterzogenen Steuer aus... Prost <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />
Geschrieben von: OneTenV8 Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 17:38
Zitat
Und denen, die ev. noch ein paar "sinnvolle" Gedanken austauschen oder Infos posten wollen den Fred hier dafür lassen?

Genau !!!
Ich warte z.B. immer noch auf Antworten --->
Zitat
1.
Wie funktioniert das nun beim Ummelden auf Lkw? Wie berechnet der TÜV die Nutzlast ?
Komme ich dabei unter eine Tonne, oder drüber?

2.
Wird bei der Steuer zwischen Lkw/Lieferwagen (<1t) und Lkw (>1t) unterschieden ??? Oder ist Lkw gleich Lkw???





@ Jens

Jeder ist sein eigener Herr ! Imponieren muss mir Dein Verhalten aber nicht, oder ??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" />
Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 17:40
landcruiser,
mit meinem beitrag war mir ernst, überleg mal, wenn der eintrag im brief die tinte beim fa nicht wert ist, warum dann geld für ne umschreibung ausgeben...
nehmen wir mal an du hast dein fahrzeug auf insges. 3 sitzplätze zurückgebaut und damit mind 51% ladefläche. das würde doch nach dem letzten gesetzentwurf bedeuten du hast steuerlich einen lkw. also warum auch verkehrsrechtlich einen daraus machen wen das steuerlich eh nicht von bedeutung ist. sollte man da nicht versuchen das nur beim fa durchzusetzen? in den urteilen und dem gesetzentwurf stand doch das für die steuer nur die steuerliche def. zählt!

ingo
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 17:41
EG RiLi 1997/27/EG vom 22.7.1997:
Zitat Artikel2:

Die Mitgliegstaaten dürfen werder die Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug noch den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeugs aus Gründen im Zusammenhang mit seinen Massen oder Abmessungen verweigern oder untersagen, wenn diese den Anforderungen des Anhang I genügen.

Zitat Ende


Darf D also eigentlich die Umtypisierung verweigern?


Kini
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 17:51
Zitat
Imponieren muss mir Dein Verhalten aber nicht, oder ???

Nee, soll es nicht.... Liegt mir fern...

Mit meinen Aussagen gebe ich die MEINE Unzufriedenheit mit diesem Staat wiederspiegeln. Aber was solls. Wir haben es ja nicht anders gewollt, und damit auch nicht anders verdient.....

So, jetzt reichts aber, gehöhrt schließlich nicht zum Thema.
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 18:01
Wie wird die Nutzlast berechnet?

a) steht in den Papieren
b) bei Änderung zGG: zGG - Leergewicht = Nutzlast

(jetzt frag bitte nicht wie man das max. zGG berechnet, das haten wir vor vier Jahren bei der Auflastung schon reichlich :-) )

Wie wird die Steuer berechnet ?

Es gibt grundsätzlich steuerrechtlich nur PKW und sonstige Fahrzeuge.

Die Berechnung findest du auf www.niedersachsen.de und dort unter Finanzen.

Beide Punkte wurden, soweit ich mich erinnere hier schon einige Male gepostet.

>> ...wenn der eintrag im brief die tinte beim fa nicht wert ist, warum dann geld für ne umschreibung ausgeben ...

Meine Rede, solange es keine Klarheit gibt, bringt eine Umschreibung nix.

>> Darf D also eigentlich die Umtypisierung verweigern?

Grundsätzlich natürlich nicht, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, da Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes noch zu den Grundsätzen eines Rechtsstaates gehören.

Problem
a) erfüllt der Antrag auf Typisierung die Voraussetzungen?
(ist das Kfz. so wie beantragt?, braucht man eine Herstellerbescheinigung?, Antragsfristen nach Zulassung, gilt das nur für Neuzulassungen oder auch für Änderungen)
b) im Zweifelsfall nur auf dem Klageweg erreichbar

Hoffe zur weiteren Verwirrung beigetragen zu haben.

Schönen Abend noch

uwe
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 18:06
Zitat
b) im Zweifelsfall nur auf dem Klageweg erreichbar


Womit wir wieder am Anfang wären? Wie aknn man das durchziehen?
Hat jemand ne Rechtsschutz, die das übernimmt?

Oder gründen wir nen Fond?

Gibt es hier oder kennt hier jemand nen Juristen, an den wir uns vertrauensvoll wenden könnten?


Kini
Geschrieben von: PeterG Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 18:55
Zitat
Zitat
Hallo,
also entweder WOMO oder Sonderfahrzeug ? oder warten bis er 30 ist ???
1240 Euro Steuer und 105 cent L/Diesel sind schließlich nicht tragbar und akzeptabel ! Weiß jemand welche Vorraussetzungen ICH und mein PATROL erfüllen muß, um die Zulassung als Sonderfahrzeug "Pannenhilfe" zu erhalten ?
greet nick aus berlin

Da bringst du mir auf eine Gute Idee:
Da hatten wir in den 70er Jahren den Gedanken (wir waren Jung )unsere Autos mit Gelben Rundumlichtlampen zu Schmücken aber wie das es Erlaubt war.?
Da hatte einer die Idee wir Gründen einen Club mit den Namem Autohilfs... Ems.... eV.darauf hin konnten wir unsere Autos
mit den Lampen Ausstatten.(Fahrzeugausrüstung war vorgegeben)
Das müsste doch auch jetzt möglich sein.
Viermalvier Autohilfe eV oder so Ähnlich ?

MfG. Peter


Ist das Utopie oder Möglich?

MfG. Peter
Geschrieben von: OneTenV8 Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 19:01
Seid still !!!!

Das ist die wirklich letzte Lücke !!!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 21:01
ist wohl zum wiederholten male dieser noch nicht so alte hut mit der AF- "Aufbau"-geschichte.
Doch sehr wundersam die Einigkeit von TÜV und DEKRA - inzwischen auch die KÜS ... in ihrer Argumentation darauf bestehen, daß irgendwo geschrieben sein soll, daß die Fahrzeugtypisierung "AF" im Brief schon bei der Ersterstellung des Fahrzeugbriefes als solche eingetragen werden dürfte und im Nachhinein - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr verändert werden dürfte.
Weiß hier einer, wo diese Bestimmung nachzulesen wäre? -
Grundsätzlich wird von der Notwendigkeit eines Vollgutachtens gesprochen, um ggf. in den allseits heißbegehrten Eintrag in die Fahrzeugpapiere zu bekommen. - Meiner Meinung nach ist die Definition des Aufbaus glasklar in den EU-Richtlinien definiert ... und sodenn ein Fahrzeug diesen Richtlinien voll entspricht weshalb sich das kleine Nebengeschäft entgehen lassen? -
Im Gesetzentwurf der neuen Kfz-Steuer wären AF-Fahrzeuge ja ebenso wie Wohnmobile über 2.81 tonnen und darunter von der Hubraumsteuer betroffen.
Vielleicht kann mal jemand mit höheren Weihen seinen Senf hier mit dazugeben - und "mei" die Würstel nedd vergessen. Das Brot kost' extra - wie beim "Brotzeitteller" in Österreich und man möge mir meine Unkenntnis vergeben.
Geschrieben von: dasBrot Re: Neue Kfz-Steuer - 21/02/2005 21:31
hi,
hab auch keine neuen antworten, aber noch ein paar fragen:

hat jemand ne ahnung, was die schlüsselzahlen zu 1 bedeuten, was z.b. der unterschied zwischen 0102xx und 3102xx (xx= schadstoffklasse, hier 20).

also der disco hatte bis ´97: 310200, dann kat von gutmann = 20 für den schadstoff, dann ´98 endlich das urteil zur gewichtsbesteuerung, der tüv trägt von 310220 in 010220 ein. fahrzeug entspricht techn. einem kombinationskraftwagen.

unter pkt. 9: nutz- u. aufliegelast kg: steht bei mir im brief 1,82, ich nehme an, die meinen 1,82 ton. und nicht kg. hab ich dadurch irgeneinen vor- od. nachteil? was haben die graukittel denn bei euch so eingetragen?
gruß
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 22/02/2005 03:00
Zitat
hi,
hab auch keine neuen antworten, aber noch ein paar fragen:

hat jemand ne ahnung, was die schlüsselzahlen zu 1 bedeuten, was z.b. der unterschied zwischen 0102xx und 3102xx (xx= schadstoffklasse, hier 20).

also der disco hatte bis ´97: 310200, dann kat von gutmann = 20 für den schadstoff, dann ´98 endlich das urteil zur gewichtsbesteuerung, der tüv trägt von 310220 in 010220 ein. fahrzeug entspricht techn. einem kombinationskraftwagen.

unter pkt. 9: nutz- u. aufliegelast kg: steht bei mir im brief 1,82, ich nehme an, die meinen 1,82 ton. und nicht kg. hab ich dadurch irgeneinen vor- od. nachteil? was haben die graukittel denn bei euch so eingetragen?
gruß

************* sodenn dein disco im brief unter position 1 <die letzten beiden zahlen> vor der auflastung die schlüsselnumer *20 hatte und dies bei der Auflastungsaktion umgeschlüsselt auf *00 umgeschlüsselt wurde, bleibt dir am tag noch die möglichkeit den disco unter 2.8 abzulasten, um in den genuss der alten schlüsselnummer zu gelangen. ich geb nur ungern diesen tip - doch am tüv kommst du da wohl nicht vorbei und umsonst wird das dort auch nicht gemacht. -
wieviel dein disco danach steuer kosten wird kann dir so nicht genau sagen .... kfz die bei ozonalarm keinem fahrverbot unterliegen, aber nicht schadstoffarm sind haben unter 2 liter hubraum u.a. auch die schlüsselnummer *20* - dies bedeutet für einen benziner 21.07 euro per angef. 100ccm und 33.29 euro bei einem diesel.
diese angaben ohne jegliche gewähr - schau doch hier im net in den listen dich um.
Geschrieben von: dasBrot Re: Neue Kfz-Steuer - 22/02/2005 07:10
hi,
die 20 stehen noch im brief, seit 97. nur wurde er bei der auflastung von 310220 zu 010220 und das tät mich interessieren und das mitder nutzlast.
danke und schönen tag noch
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 22/02/2005 08:17
Zitat
nur wurde er bei der auflastung von 310220 zu 010220 und das tät mich interessieren und das mitder nutzlast.

Hi,
die 3102 war die Nr. für den Kombi, die 0102 ist PKW.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 22/02/2005 20:51
[quote][quote][quote]Hallo,
also entweder WOMO oder Sonderfahrzeug ? oder warten bis er 30 ist ???


Wer hat denn gesagt,daß SoKfz in Zukunft nach Gewicht besteuert werden?Das FA ist ja eh nicht dran gebunden.
Und wie hoch sind die Versicherungen dafür?
Geschrieben von: frankman Re: Neue Kfz-Steuer - 22/02/2005 22:41
kos-motorsport.de schreibt folgendes,


Wir haben uns für Sie mit den Fakten, den Gerüchten, den Trends und den rechtlichen Möglichkeiten beschäftigt. Hier ein kurzer informativer Überblick:

Die sogenannten Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen müssen nach Wegfall des § 23 Abs. 6a mit Wirkung zum 01.05.2005 als PKW und damit nach Hubraum besteuert werden.

Gerade für großvolumige KFZ, welche bisher auch als Kombinationskraftwagen bezeichnet wurden, zieht dies eine erhebliche Steuererhöhung nach sich.

Was kann man tun um mit seinem 4,2 Liter Diesel nicht eine ca. 1100%-ige KFZ-Steuererhöhung von zum Beispiel heute EUR 173,- auf dann EUR 1578,39 in Kauf nehmen zu müssen?

Es werden sogenannte Umschlüsselungen zu Mehrzweckfahrzeugen M1-AF propagiert
Eingruppierung des Fahrzeuges in die Aufbauart Wohnmobil
Fahrzeugumrüstung auf geregelten Katalysator bzw. Dieselkatalysator

Zu 1:

Eingruppierungen als M1-AF (Mehrzweckfahrzeug)

In verschiedenen Medien und Publikationen werden nun von Unternehmen, die bisher sogenannte "Auflastungen" vertrieben haben, die Eingruppierungen als M1-AF (Mehrzweckfahrzeug) als Möglichkeit zum Steuersparen vorgeschlagen.

Dazu einige Anmerkungen und Erläuterungen:
Wenn mit einer einfachen Eingruppierung in eine andere Gruppe die Steuererhöhung einfach ausgehebelt werden könnte, würde man dann den bisherigen § 23 Abs. 6a streichen?
Generelles Ziel von EU- und nationalem Recht ist es, Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten nach einheitlichen technischen Merkmalen in den Verkehr zu bringen.
Die Zulassung und verkehrsrechtliche Einstufung der Fahrzeuge ist zumindest noch bis 01.10.2005 eine ausschließlich nationale Angelegenheit nach dem systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und Aufbauarten.
Die Finanzbehörden sind nicht an die verkehrrechtliche Einstufung gebunden. Sie können eigene Feststellungen und Festlegungen treffen!
Eine Änderung der Fahrzeug- und Aubauart nach zum Beispiel M1 und / oder AF gem. Richtline 70/156/EWG ist ohne jede technische Änderung durch einen Sachverständigen nicht zulässig. Hierzu gibt es klare Anweisungen vom KBA
Wie grenzt sich ein Mehrzweckfahrzeug gegenüber anderen Aufbauarten ab? Zur Bestimmung des Typs werden prinzipiell die Definitionen der ISO 3833-1977 herangezogen. Eine nicht klar zu treffende Unterscheidung von Mehrzweckfahrzeugen zu Kombilimousinen wird in Kauf genommen. So wird eine Einstufung als Mehrzweckfahrzeug erst dann vorgenommen, wenn dem Aufbau keiner der nach Norm beschriebenen Begriffe zugeordnet werden kann.
Sicher scheint jedoch, dass zum Beispiel ein Fahrzeug, welches die Attribute einer Limousine aufweist, keinesfalls als Mehrzweckfahrzeug eingestuft werden wird.

Fazit: Aus Sicht des Technischen Überwachungsvereins kommt eine diesbezügliche Änderung der Fahrzeugpapiere nicht in Betracht, solange Festlegungen zur steuerlichen behandlung der Mehrzweckfahrzeuge AF und der darauf aufbauenden Handhabung durch die Finanzämter nicht vorliegen. Und dies dürfte nicht vor April 2005 zu erwarten sein.

nach oben

Zu 2:

Umgruppierung als Wohnmobil

Auch bei den Wohnmobilen gilt zunächst einiges von den o.g. Argumenten. Es dürfte schwierig sein, bei einen Geländewagen, wenn er nicht vom Auf- und Ausbau her den prüfenden Institutionen für eine Nutzung als Wohnmobil geeignet zu sein scheint, die Fahrzeug- und Aufbauart zu ändern. Außerdem wird diese Möglichkeit nur einer Teilmenge der betroffenen Fahrzeuge überhaupt offenstehen. Auch hier gilt, dass die steuerliche Behandlung der Fahrzeuge dann den Finanzbehörden obliegt.

Genaueres kann man aber erst ab 01.05.2005 sagen.


Fazit: Man kann größere Geländewagen natürlich problemlos zum Wohnmobil umschreiben, sofern die typischen Ausbauten dafür natürlich vorhanden sind (z.B. Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafgelegenheit, Kocher und ein Stauraum). Nur wie es sich dann mit der KFZ-Steuer verhält, ist zur Zeit noch unklar.

Bleibt die Gewichtsbesteuerung bei über 2,8 t oder werden alle Wohnmobile nach Gewicht besteuert oder kommt eine eigene Steuer für Wohnmobile?

nach oben

Zu 3:

Katalysator EURO Norm- Diesel-KAT D2 D3

Die Nach-/ Umrüstungen die im Handel erhältlich sind werden in der Regel mit ABE oder TÜV ausgeliefert. Es muß aber eine Eintragung erfolgen, damit die Schlüsselnummer geändert werden kann. Nur so erhält man die Kfz-Steuer erstattet. Bei der Eintragung gibt es in der Regel keine Probleme. Sofern der Nachrüstsatz mit ABE ausgeliefert wird, erfolgt der Eintrag und die Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle. Bei einem Satz mit TÜV-Gutachten erfolgt der Eintrag beim TÜV und die Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle.

Für Benzin-Motoren gibt es bereits für viele Fahrzeuge Nachrüstsätze. Gleiches gilt für Dieselkatalysatoren die eine Einstufung nach EURO 1 bzw. EURO 2 bewirken.

Bei den Dieselkatalysatoren für D2 bzw. D3 stehen die Unternehmen bereits in den Startlöchern. Sobald die genaue steuerliche Behandlung verabschiedet ist, werden die bereits vielfach serienreifen neuen Katalysatoren zur Gutachtenerstellung freigegeben. Damit dürften ab Mitte des Jahres 2005 die Dieselkatalysator-Versorgung anlaufen.

Wir werden dann selbstverständlich unser Angebot an Dieselkat-Nachrüstungen ständig erweitern.

Fazit: Hier kann man richtig Steuern sparen. Man steigert den (Wiederverkaufs-)Wert seines Fahrzeuges und tut auch noch etwas für die Umwelt.

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Unser Tipp:



Der wohl beste Weg wird die Nach-/ Umrüstung auf moderene Katalysatortechnik sein.

Der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges steigt. Die KFZ-Steuerbelastung sinkt.

Weitere Änderungen und Anpassungen in der Umgruppierungsthematik sind dann aus steuerlicher Sicht zunächst nicht mehr relevant.



Ein Hinweis in eigener Sache: Dies ist keine Rechtsberatung und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit. Die Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt und geben den Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Redaktionsschluss wieder. Beachten Sie dazu auch unser Impressum.


desweiteren gibt es dort eine detairte liste zu schlüsselnummern

für jene, auf die es zutrifft und oder interessiert Anzeigen
zur katnachrüstung für die Chrysler 4wd Carrange JGC, JC, JW und weitere Fabrikate wie Ford, Chevi und Mitsubishi, aber lest selbst.

Greetz
Geschrieben von: otto1 Re: Neue Kfz-Steuer - 23/02/2005 10:01
Schade nur, dass die meisten Katanbieter nur in den Startlöchern stehen, aber keiner vor dem Stichtag einen anbietet. So müssen wir erst mal die hohe Steuer zahlen, in der Hoffnung möglichst schnell nachrüsten zu können.
Geschrieben von: frankman Re: Neue Kfz-Steuer - 23/02/2005 10:06
Interessant wäre auch zu wissen, ob die Richtlinie (zur Anerkennung AF) schon in anderen EU Mitgliedsstaaten angewand bzw. umgesetzt wurde und welche Voraussetzungen das KFZ erfüllen musste.
Dies ist, da es sich um EU Recht handelt, wichtig um eine gleichgestellte Umsetzung in Deutschland zu erreichen. Bzw. im Besitz von Vergleichswerten, zur Stärkung der eigenen Argumentation oder, im Falle einer Sammelklage zu sein.
Darüber hinaus gab es ja schon einige die eine Umtragung im Brief erreichen konnten (gleiches Recht für alle), eine genaue Liste der Fahrzeuge (keine Angst die bereits erfolgte Eintragung kann nicht rückgängig gemacht werden) mit Angaben zum Fabrikat, Model, Aufbau, Umbau (WoMo), Bj sowie Kennzeichen kann hilfreich sein.

Greetz F
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 23/02/2005 11:26
>>Interessant wäre auch zu wissen, ob die Richtlinie (zur Anerkennung AF) schon in anderen EU Mitgliedsstaaten angewand bzw. umgesetzt wurde und welche Voraussetzungen das KFZ erfüllen musste.

Aha und wozu ?

>>Dies ist, da es sich um EU Recht handelt, wichtig um eine gleichgestellte Umsetzung in Deutschland zu erreichen. Bzw. im Besitz von Vergleichswerten, zur Stärkung der eigenen Argumentation oder, im Falle einer Sammelklage zu sein.

Aja und wen willst du worauf aus der RiLi verklagen ?
Ist die RiLi eine Anspruchsgrundlage oder ist das nicht mehr die StVZO?

>>Darüber hinaus gab es ja schon einige die eine Umtragung im Brief erreichen konnten (gleiches Recht für alle),

Gleichheitsgrundstz?
Na, ganz so einfach ist das nicht.

>> eine genaue Liste der Fahrzeuge (keine Angst die bereits erfolgte Eintragung kann nicht rückgängig gemacht werden)

Hmh, woher diese Erkenntnis?
Schonmal was von Rücknahme und Widerruf von rechtswidrigen und rechtmäßigen Verwaltungsakten gehört?
Nein, dann würd ich sowas hier nicht schreiben, denn es ist schlicht falsch.

Zum Text der Firma: Ob es alles tatsächlich so ist, wie dort anscheinend selbstsicher und vollmundig verkündet wird?
Mal abwarten.
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 23/02/2005 17:10
ja servus -

die Presse- Nachricht aus Berlin ist zwar schon vom
5. Februar 2005 -
doch man muss ja schon mal froh sein, daß darüber auch mal wieder ein Artikel in der Presse zu lesen ist.


Für alte Dieselautos droht höhere Kfz-Steuer
Streit um Kosten der Förderung von Rußfiltern

von Cornelia Wolber
Für alte Dieselfahrzeuge werden höhere Steuern erwogen
Für alte Dieselfahrzeuge werden höhere Steuern erwogen
Foto: dpa

Berlin - Im Streit um die Finanzierung der Förderung umweltschonender Pkw drohen jetzt höhere Steuern für alte Dieselfahrzeuge. "Wenn ein bestimmter Kreis eine Vergünstigung bekommt, müssen andere Autofahrer mehr zahlen", sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Jochen Dieckmann (SPD).

Nach monatelangem Streit hatten die Bundesminister für Umwelt und Finanzen, Jürgen Trittin (Grüne) und Hans Eichel (SPD), einen Gesetzentwurf vereinbart, nach dem Dieselautos mit Rußpartikelfilter ab dem 1. Januar 2006 steuerlich begünstigt werden. So soll die Kfz-Steuer für Neuwagen um 350 Euro sinken, wer einen Filter nachrüstet, spart 250 Euro. Die Förderung ist auf zwei Jahre begrenzt. Dann sollen die Hersteller alle Dieselfahrzeuge serienmäßig mit Partikelfiltern ausstatten.

Da die Kfz-Steuer von den Ländern verantwortet wird, sollen sie die Kosten der Förderung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro tragen. Das sei aufkommensneutral möglich, weil die Länder durch den Boom von Dieselfahrzeugen bis 2015 Mehreinnahmen von mehr als 11 Milliarden Euro verbuchen würden, sagen Eichel und Trittin.

Dieckmann hält dagegen, daß das Geld in den Steuerschätzungen längst eingeplant sei, es sich also nicht um zusätzliche Einnahmen handele. Die Pläne des Bundes würden allein den Etat von Nordrhein-Westfalen mit 100 Millionen Euro belasten. "Das ist eine Größenordnung, die wir nicht einsparen können", so Dieckmann weiter. Mit diesem Geld könnten 2000 Lehrer bezahlt oder 10 000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren finanziert werden.

Aus diesem Grund besteht die Mehrheit der Länder auf einem finanziellen Ausgleich. "Es ist jetzt Aufgabe des Bundes, dazu einen Vorschlag zu machen", sagte Dieckmann. Doch der winkt ab. "Für die Förderung sind keine Bundesmittel vorgesehen", sagte Eichels Sprecher. Auch habe der Bund "keine Pläne für eine höhere Kfz-Steuer für alte Dieselautos als Ausgleich für die geplanten Steueranreize". Ein möglicher Aufschlag für sogenannte "Stinker" sei einzig Sache der Länder, betonte der Sprecher.

Eichel will das Gesetz bis zum Sommer vorlegen. Der unionsgeführte Bundesrat hat jedoch bereits sein Veto angekündigt. Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) sagte: "Es ist völlig ausgeschlossen, daß die Länder da mitmachen. Sein bayerischer Kollege Kurt Faltlhauser sprach von einer "aberwitzigen Idee". Ein Geschäft zu Lasten der Länder werde auf jeden Fall scheitern. Ein Vermittlungsverfahren scheint daher schon heute programmiert.

Gegen eine höhere Abgabe für alte Dieselfahrzeuge spricht allerdings, daß 2006 die Bundestagswahl ansteht. Da sind höhere Steuern unpopulär. Außerdem würde die Steuererhöhung vor allem sozial Schwache treffen. Alternativ könnte Eichel einen Teil der Förderung doch aus seiner Kasse zahlen, so wie im Jahr 2000, als Bund und Länder sich zum Ausgleich der hohen Ölpreise darauf einigten, die Pendlerpauschale zu erhöhen und Heizgutscheine für sozial Schwache auszugeben. Damals mußte Eichel zwei Drittel der Kosten übernehmen.

Artikel erschienen am Sa, 5. Februar 2005
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 23/02/2005 19:26
Der Denkanstoß von Ingo M ist goldrichtig:Wenn das Fa keinen
Eintrag im KFZ-Schein benötigt,brauchen wir das auch nicht.
niemand muß zum TÜV fahren und sich AF eintragen lassen.
Man kann nämlich nur die Anerkennung techn.Begebenheiten
einklagen und die Zuladung pro Sitzplatz kann ja dann wirklich der zuständige Beamte ausrechnen.
Unter diesem Gesichtspunkt werde ich für meinen WOMO-Disco
eine Gewichtsbesteuerung,nach AF einklagen,weil mein Fahrzeug
die Anforderungen erfüllt oder auch die eines anderen SoKFZ.

@Ingo M:vielen Dank für diesen Denkanstoß
Dat Leben is schön <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 23/02/2005 19:48
Moin,Moin,
nächste Woche sitzen die Länder-Steuer-Referenten zusammen
und tauschen sich aus. Dann wird hoffentlich so langsam klar, wohin die Reise geht. Im Moment sieht es so aus, dass zunächst alles nach Hubraum besteuert wird (auch die Wohnmobile und Sonderkfz.)und die FA-Beamten auf Antrag in jedem Einzelfall entscheiden müssen, ob's dabei bleibt oder nach Gewicht besteuert werden kann. Das heißt Widerspruch gegen den (Hubraum-) Bescheid, Fahrzeug vorführen und argumentieren. Fakt ist, dass, wenn es bei der Flächenregel bei den Mehrzweckfahrzeugen bleibt bzw. dazu kommen sollte, die "Mehrzweckfläche" außen vor bleiben muss, sonst würden die Mehrzweckfahrzeuge defacto durch das Steuerrecht abgeschafft (Sitze ausbauen und Gurtverankerungen unbrauchbarmachen führt zum LKW, Sitze drin lassen usw. bedeutet PKW - dazwischen gibts dann nix mehr). Bin gespannt, ob man soweit gehen will. Interessant wäre auch die Gegenrechnung, wieviele von den ca. 200 Millionen erhofften Mehreinnahmen durch den Arbeitsaufwand aufgebraucht werden. Möglicherweise ist das ganze eine Milchmädchenrechnung der Politik - aber das kennen wir ja schon.
Warten wir also ab was kommt. Und dann schaun' mer mal. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />

cu
Amtsschimmel


Geschrieben von: Offroadi Re: Neue Kfz-Steuer - 25/02/2005 13:11
Moin Moin

Habe heute vom FA die Ablehnung für Gewichtsbesteuerung
meines Jeep Cherokee bekommen,obwohl im Kfz-Brief
AF-Fahrzeug eingetragen ist.
Weis jemand was neues. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Offroadi
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 25/02/2005 14:27
Widerspruch eingelegt?
Geschrieben von: beastmaster Re: Neue Kfz-Steuer - 25/02/2005 21:14
ähm, bei dem ganzen fred habe ich etwas den überblick verloren. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /><img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />
ich weiß, dass es keine geländewagen sind, aber was wird/ist denn steuerlich mit den ford courier oder fiat fiorino oder ähnlichen? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
so long,
patrick
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 26/02/2005 08:25
hi fred -
be careful - they will come and take from you, like they did it in the middle age to the wiches and wizards.

Better you will be quiet, now ... otherwise they will check your fiat fiorino or any similar vehiled as a mini-bus (with windeows) and as a mini-truck (without).
By all means you cann be lucky, that you will not be charged on maut, because you are obviously under the limi of 12 tons. -
in case you vehicle would be a push-truck (without an engine) - you can only push or pull it with manpower - they will be in trouble, somehow to licence it, anyway.

so just enjoy yourself, and take the fun way home, as long, as still you can ...

think about - that's all good for nothing at all

yours franky from west-africa (we all are neschers now)
Geschrieben von: rovervirus Re: Neue Kfz-Steuer - 28/02/2005 09:07
@ amtsschimmel:

"Möglicherweise ist das ganze eine Milchmädchenrechnung der Politik - aber das kennen wir ja schon."


genau das!

ich mache mal folgende michmädchenrechnung auf:

es gibt in deutschland rund 400.000 zugelassene so kfz. womo.

(die fiesen geländewagen als kombi-kfz lassen wir jetzt
mal außen vor)

wenn von den 400.000 womo´s durchschnittlich jedes 500.-
euro mehr steuern zahlen muss, dann sind das 20 millionen
euro.

der gag ist: das verteilt sich durchschnittlich auf 16
bundesländer -> 1,25 mio pro bundesland.

der weitere gag ist: menschen, die so ein 3-zkdb auf rädern
haben, haben in der regel noch einen anderen fahrbaren
untersatz. bisher war durch billige versicherung und
einen witz an kfz-steuern usus, das womo wohlmöglich
das ganze jahr angemeldet zu lassen, da man dann spontan
irgendwo hin fahren kann.

jetzt werden viele sagen: da meld ich doch mein womo
nur noch an, wenn ich´s brauch. das sind bei den meisten
menschen 3-4 wochen im jahr, dann, wenn´s in den urlaub
geht.

und jetzt kann sich jeder selber ausrechnen, wieviel
MINDEREINNAHMEN das für die länder ausmacht, von der
weniger eingenommenen versicherungssteuer für den bund
mal völlig abgesehen.

die womo-fahrer, die das ding auch im alltag bewegen,
können nicht abmelden. die haben gelitten.


ich werd´s wohl auch so machen:
für tagtäglich hol ich mir ne billige rutsche,
den range melde ich nur noch an, wenn ich mal zum
spielen will.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 28/02/2005 09:33
morsche, morsche

sodenn alle stricke reißen - was tun ???

ein gepflegtes Fahrzeug verkaufen ??? für vielleicht 2500 euro nach osteuropa - denn mehr bekommt man dafür dann bestimmt nicht mehr.

Aussitzten??? - 5 Jahre Das schon eher!!! - Sodenn das neue Kfz-Steuergeetz ab 1. Mai kompromisslos greifen sollte, werde ich meinen Protest dadurch ausdrücken, indem ich das Fahrzeug nur noch von November - März zulassen werde. - Danach ist das Teil 20 Jahre alt und werde ihn schonungslos als Youngtimer nutzen. - Denn genügend Youngtimer-treffen wird es sodenn dann jede Woche geben. -
Gründen wir Youngtimer-Clubs und organisieren Trefffen en masse in der ganzen Bundesrepublik.
Und für die andere Hälfte des Jahres von April - Oktober einen Steuerbilligheimer oder gar einen 30 Jahre alten Oldtimer. Mit Baujahr 1974 sind wir dann schon mit dabei - so könnte das neue Kfz-Steuer-Fluchtmodell dann aussehen. Es sei denn - H-Kennzeichen werden reglementiert und Youngtimer per Gesetz dann abgeschaftt.
Geschrieben von: eljot Re: Neue Kfz-Steuer - 28/02/2005 10:16
ich bin immer noch am rumüberlegen ob ich mir jetzt noch nen tüv suchen soll der mir AF einträgt oder ob ich einfach warten soll was passiert??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

zefix, ich weiss ned was ich tun soll? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />

hilfääää!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: Litze Re: Neue Kfz-Steuer - 28/02/2005 10:28
@ Rovervirus

Du hast den erhöhten Verwaltungsaufwand und die damit entstehenden Kosten durch das An- und Abmelden vergessen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Wenn alle Betroffenen im Wochenzyklus ihre Wohnmobile und Geländewagen an/abmelden......... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
nur so, als Protest........
da werden dann keinen Kosten mehr gedeckt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Allgemein:
Es darf aber auch nicht außer acht gelassen werden,
das die Versicherungen bei nur kurz zugelassenen Fahrzeugen eine
eine Pauschale für die Bearbeitung erheben oder auf ein 12/ Jahresbeitrag pro Monat dann Prozente aufschlagen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Gruß basti <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 28/02/2005 10:56
genau !!
bei "vorübergehend abmelden" - kommt man möglicherweise bei wieder anmelden in eine ungünstigere Vertragsangleichung bei der Versicherung.
beim wechseln auf Saisonkennzeichen bleibt es bei den alten Vertragsbedingungen. - Nur wenn das 6 Monate und 1 Tag = 7 Monate zugelassen wird kommt man in den Genuß der Schadenfreiheitsklasse und geht mit der VS-Prämie jedes Jahr nach unten. - Das müsste mal jeder für sich mal rechnen und kucken, was dabei herauskömmt.
Wir haben ja noch etwas Zeit damit - die Finazämter halten sich derzeit noch ziemlich bedeckt und man bekommt so gut wie keine Information aus dieser Ecken.
"EIN ZEICHEN SOLLTE MAN AUF JEDEN FALL MAL SETZTEN "-
Leider Gottes kann man ein abgemeldetes WOMO nicht im öffentlichen Verkehrsbereich so stehen lassen. - Man bräuchte einen Stellplatz, der auch nicht grad umsonst mal ist. Je nachdem wo man sich befindet - muss man schon mit grob 30 Euro im Monat dafür rechnen und in den oberen administrativen egagen weiß man darüber auf's allerbestens Bescheid.
Geschrieben von: Karsten Re: Neue Kfz-Steuer - 28/02/2005 10:58
Da sollte sich eigentlich mit der Versicherung ein Deal machen lassen. Man hat das Fahrzeug (speziell das WoMo) für ganze Jahr versichert und zahlt auch das ganze Jahr Versicherung ob es angemeldet ist oder nicht. Der Abschluß einer Versicherung ist ja nicht zwingend an eine Zulassung gebunden.
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 28/02/2005 19:15
@ Karsten,
man braucht das Fahrzeug nicht bei der Versicherung abzumelden, das hat dann den Vorteil, daß es auch den Rest des Jahres gegen Brand, Diebstahl, etc.versichert ist.
@ Grizzlyclimber,
bei Womos gibt es nur drei SF-Klassen.
Wenn Du Deinen Rover als Youngtimer(ich denke mit 07er-Kennzeichen) anmelden willst: freu´ Dich nicht zu früh: momentan laufen Bestrebungen, das 07er auf 30, mindestens aber auf 25 Jahre hochzusetzen.
gruß
thomas
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 01/03/2005 06:30
Zitat
@ Grizzlyclimber,
bei Womos gibt es nur drei SF-Klassen.
Wenn Du Deinen Rover als Youngtimer(ich denke mit 07er-Kennzeichen) anmelden willst: freu´ Dich nicht zu früh: momentan laufen Bestrebungen, das 07er auf 30, mindestens aber auf 25 Jahre hochzusetzen.
gruß
thomas

hi spike-thomas
ich hab zwar keinen rover, wiewohl auch (noch) kein wohnmobil - doch is' ja auch mal grad egal ... ich seh das nicht persönlich.
Ich hatte wohl schon vor irgendwoher so eine ahnung - und hört' auch ein kleines vögelchen darunter zwitschern ...
war nur mal bisschen auf den busch geklopft - nur um zu kucken, was da noch so alles 'rausfliegt. -
doch allen ernstes - irgendwie hab ich den eindruck, daß auf höherer ebene die angelegenheit nicht in allen konsequenzen durchdacht worden ist. wir sind's ja mal auch nicht viel anders gewöhnt. - mehr worte darüber verlier' ich inzwischen nur noch ungern. -
as maß ist mehr als voll !!!
es reicht !!!

franky
Geschrieben von: Hansi Re: Neue Kfz-Steuer - 01/03/2005 08:21
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es H-Kennzeichen sowieso nur, wenn Du noch ein "normales" Fahrzeug ohne H oder so zugelassen hast.

Gruß
Hans-Jörg
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 01/03/2005 11:18
nein, H-Kennzeichen gibt es, wenn das Fahrzeug die dafür notwendigen Richtlinien einhält.

Manche Versicherungen zicken rum, wenn du kein weiteres Fz. versichert hast.
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 01/03/2005 14:24
So ist es.
Und wenn Dir als "Alltagsfahrzeug" nichts anderes einfällt, läßt Du eine alte Honda CB125 zu. Das kostet keine Steuern und ca. 40EUR Versicherung im Jahr, und Du hast ein normal angemeldetes Fahrzeug......
gruß
thomas
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 01/03/2005 16:42
coole idee mit der honda! kann ich so ein teil auch ohne einser-führerschein auf meinen namen zulassen?
gruss
frank
Geschrieben von: Axi Re: Neue Kfz-Steuer - 01/03/2005 17:05
Ja.
Geschrieben von: monty Re: Neue Kfz-Steuer - 01/03/2005 18:38
Hallo zusammen,
habe gerade eine Mail vom OFFROAD-FORUM bekommen.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> http://www.off-road-forum.de/Style/Petition/index.html .

Gruß
Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />
Geschrieben von: bayard Re: Neue Kfz-Steuer - 01/03/2005 20:47
...ja genau... lesen und entscheiden...

... will hier niemanden bevormunden <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

http://www.off-road-forum.de/Style/Petition/index.html

... und den Link an die vielen Nichtforumsmitglieder weitergeben in euren Allradbekanntenkreis(en)


Grüße Ernst
Geschrieben von: gd300 Re: Neue Kfz-Steuer - 03/03/2005 11:55
Moin,

ganz meine Meinung! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> Also anschauen und entscheiden...

Gruß Christoph

----------

nix tun hilft auch nix!
Geschrieben von: livingstone Re: Neue Kfz-Steuer - 03/03/2005 19:38
Hey Leute
Tschuldigt dass ich mich kurz in „innerdeutsche“ Angelegenheiten mische.
Versteh ich das richtig, dass ihr nun euer System von der Hubraum- zur Gewichtsbesteuerung wechselt?
Was bezahlt ihr denn jetzt? Und nachher?

Beispiel CH:
Gewichtsbesteuerung
FZ Disco 1 : 658.- CHF = 424.51 € pro Jahr

(2. FZ ‚, der Defender 90, läuft durch Wechselnummer gratis mit, das heisst, man bezahlt für das „teurere“ FZ. – bei der Versicherung sowie der Steuer)

Gruss
Geschrieben von: HPF Re: Neue Kfz-Steuer - 03/03/2005 19:45
rechne es dir aus
für die 200er und 300er imho 939,5 € statt 172 €
Toyota 4,2l Diesel: 1578,36 € statt 172 €

Wir wechseln aber von der Gewichtssteuer zu der Hubraumsteuer

Gruß Holger
Geschrieben von: eljot Re: Neue Kfz-Steuer - 04/03/2005 12:09
mahlzeit zusammen,

seh ich des jetzt richtig, dass wenn mein landy als AF typisiert is und ich über 50% innenraumfläche fürn gütertranport zur verfügung habe, ich auch zukünftig nach gewicht zu besteuern bin? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
ich blick da nicht so ganz durch! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
wenn es heisst gütertranport, muss das dann gewerblich sein?
oder einfach alle sitze raushaun und schon hab ich meine gütertransportmöglichkeit???? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

wer klärt mich auf??

danke, martin
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 04/03/2005 12:14
Hey Martin,
so könnte es sein!
Gemessen wird übrigens vom niedergetretenen
Gaspedal aus,wenn ich mich nicht irre,HI,HI,HI.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: eljot Re: Neue Kfz-Steuer - 04/03/2005 12:21
hab ich auch schon gelesen dass das durchgetretene pedal zählt!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
frag mich nur wie ich das messen soll??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
werd ich am wochenede gleich mal probieren was der 90er landy da so für masse hat!? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />

müsste eigentlich grad so hingehen mit 50%!

hat hier vielleicht schon jemand gemessen??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

gruass, martin
Geschrieben von: Rotax Re: Neue Kfz-Steuer - 04/03/2005 13:46
Zitat
Hey Martin,
so könnte es sein!
Gemessen wird übrigens vom niedergetretenen
Gaspedal aus,wenn ich mich nicht irre,HI,HI,HI.
Gruß aus Berlin

Niedergetretenes Gaspedal???Hat jemand eine Quelle für diese "Messvorschrift"? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> Hmm, mein Gaspedal "klemmt" gerade, schnell zum FA....

gruß
rotax
Geschrieben von: shortage Neue Kfz-Steuer - 04/03/2005 19:22
hallo ihr lieben auskenner!
fährt jemand hier einen chevrolet suburban? ich will mir gerne einen kaufen, schaue mir morgen einen an. und ich würde gerne wissen wie meine chancen stehen, bei momentaner pkw-zulassung weiter nach gewicht besteuert zu werden. ich finde jedoch nirgendwo zeichnungen oder technische daten im netz, aus denen die innenabmessungen abzuleiten wären... gaspedal-50%-ding.... bin für jeden hinweis/ hilfe dankbar.
falls das zu diesem auto schon irgendwo diskutiert wurde, meine frage hier unerwünscht ist, bitte ich um verzeihung. bin mit forumsbenutzung noch etwas unbeholfen.

dank aus berlin, der ben


p.s.:wer einen vernünftigen suburban mit diesel zu verkaufen hat, bitte bescheid sagen!
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 04/03/2005 19:36
Hi Ben,

Kuckst du hier: http://www.ami-forum.de/forum/

viele Grüsse

Markus
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 04/03/2005 21:31
...meld mich auch mal wieder...
...steuerbescheid für das jahr 2005/2006 (märz-märz) ist da = 172 Euro/steht nix von änderung drin...
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 04/03/2005 22:17
Hi Schlammi,

genau DAS ist ja das Linke ! Erst die Leute in Sicherheit wiegen und dann...

Wenn die Erhöhung ab 01.05. kommt dann darfst du die Differenz mit dem Bescheid von März nächsten Jahres nachzahlen. Das ist mir schon ein mal passiert - es hiess damals als Erwiderung auf meinen Einspruch ich hätte von der Erhöhung ja aus der Zeitung gewusst.

Hab' mich inzwischen bei einem Verwaltungsrechtler erkundigt - das ist rechtens und du kannst nix dagegen machen.

Sch..... sowas !

Grüsse

Markus
Geschrieben von: mibe Re: Neue Kfz-Steuer - 05/03/2005 07:03
Zitat
...meld mich auch mal wieder...
...steuerbescheid für das jahr 2005/2006 (märz-märz) ist da = 172 Euro/steht nix von änderung drin...

Ist doch richtig so, es hat sich bis jetzt weder was geändert,noch ist was Neues verabschiedet.
Wieso soll da was Neues drin stehen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />?

Grüe Micha
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 06/03/2005 06:58
Zitat
[quote]...meld mich auch mal wieder...
...steuerbescheid für das jahr 2005/2006 (märz-märz) ist da = 172 Euro/steht nix von änderung drin...

Ist doch richtig so, es hat sich bis jetzt weder was geändert,noch ist was Neues verabschiedet.
Wieso soll da was Neues drin stehen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />?
-------------------------


vom Prinzip kann man eh nur abwarten, umschlüsseln darf ja im Moment auch keiner mehr.
Wenn es kommt, werde ich aber Widerspruch einlegen.
TÜV Bescheinigung, das im Moment nicht umgeschlüsselt wird habe ich.

Gruss
Steffen



Geschrieben von: DISCO_ARINGAU Re: Neue Kfz-Steuer - 06/03/2005 13:02
@SCHLAMMI

Das ist mit Sicherheit kein Steuerbescheid!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> Sondern nur der Zahlungshinweis, <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> das das FA sich jetzt die Kohle holt!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />

Gruß Andreas <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" />
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 06/03/2005 17:51
Hallo Andreas,

Sicher hat Schlammi den üblichen Kfz - Steuerbescheid bekommen, auf dessen Bestandskraft man sich allerdings nicht verlassen darf - denn und hier zu Steffens Argument:

ganz SO ist es ja nicht, dass sich nichts geändert hätte:

Immerhin ist §6a gestrichen worden auf den sich sämtliche Urteile zur Gewichtsbesteuerung stützten.

Selbst wenn nichts weiter passiert entfällt die Gewichtsbesteuerung automatisch mit Inkrafttreten der geänderten StVZO. Wann allerdings ??? Zuerst hiess es 01.04., dann 01.05. - inzwischen heisst es der Termin wäre wackelig....

Nach derzeitigem Kenntnisstand ab 01.05. Einfach nichts zu tun könnte zu einer teuren Steuernachforderung führen. Dagegen hilft auch i.d.R. kein Widerspruch gegen den Steuerbescheid sofern keine andere Fahrzeug- bzw. Aufbauart festgestellt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist.

Aber was dann ?

1. Man kann:

'AF' schriftlich beim TÜV beantragen damits einen rechtsmittelfähigen Bescheid gibt (das ist aber nicht irgendein Wisch auf dem zu lesen ist dass derzeit nicht Eingetragen wird, sondern ein echter Bescheid, inklusive Widerspruchsbelehrung !!!!) , innerhalb der Widerspruchsfrist muss man aber auch Widerspruch einlegen (sonst wird der Bescheid ja rechtskräftig !!!) damit im Fall dass die Verweigerung des 'AF' - Eintrags sich wirklich als rechtswidrig herausstellen sollte der TÜV Schadensersatz leisten muss ? Die Steuer muss in dem Fall dennoch ans Finanzamt entrichtet werden.

Wenn die 'AF' - Geschichte dennoch per Kraftfahrzeugsteuergesetz platzt (was durchaus passieren kann) nützt das auch nichts. (Nun komme mir keiner mehr mit EU - Recht, das ist nationales Steuerrecht und die dürfen das wirklich !!! Explizit: Vielleicht ist es rechtswidrig die AF - Eintragung zu verweigern, aber Niemand kann dem Staat verwehren 'AF' - Fahrzeuge generell nach Hubraum zu besteuern wenn er denn das gerade will - und auch die 'sonstigen Fahrzeuge' ersatzlos aus dem Kfz - Steuerrecht zu streichen..)

2. Man kann : Sicherheithalber sein Fahrzeug als 'Lkw' zulassen, so es dazu geeignet ist.

3. Und zuletzt: Kann man sein Fahrzeug abmelden bis die Angelegenheit geklärt und sicher ist.

Ich habe selber gerade drei Wohnmobile, werde daher wenn sich nichts ändert vorläufig nur noch eines angemeldet lassen und das wohl als Lkw.

Viele Grüsse

Markus
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 06/03/2005 21:55
@ Markus,

es ist nicht richtig was Du schreibst.

Der Gesetzgeber kann AF nicht komplett aus der Gewichtsbesteuerung – also die 50% Regel – streichen. Zitat aus der Begründung zum KraftStG

• Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge.
• Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BFH Urteil vom 01.08.2000, BSBl II 2001, 72).
• Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht (BFH Urteil vom 05.05.1998, BSBl II 1998, 489).
• Diese von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze entsprechen der grundlegenden Systematik des Kraftfahrzeugsteuerrechts und sind daher auch weiter zu berücksichtigen.

Ein PKW kann nur als PKW besteuert werden, wenn er als PKW definiert ist.

• (BFH im Zitat): „Im KraftStG verwendete verkehrsrechtliche Begriffe bestimmen sich grundsätzlich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften - §2 Abs. 2.1. KraftStG - Auf den Begriff „Lastkraftwagen“ wird zwar nicht (unmittelbar) verwiesen, denn dieser Begriff ist im KraftStG nicht enthalten. Wohl aber gilt die Verweisung für den im KraftStG verwendeten Begriff „Personenwagen“. Maßgebend für dessen Bestimmung ist somit, nachdem es keine eigenständige kraftfahrzeugsteuerrechtliche Definition mehr gibt, das Verkehrsrecht“.

Die Gesetzgebung ist an die Systematik des Kraftfahrzeugsteuerrechts gebunden und nach der ist die 50% Hürde nicht zu streichen. Um die Systematik zu umgehen ist ein komplett neues KraftStG notwendig.

Fraglich ist, ob eine 50% Regel für eine bereits unterteilte Fahrzeugart - in der für das KraftStG verbindliche StVZO Definition des PKW - überhaupt zulässig ist.

Und da die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge, unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen ist, muss die Mischfläche für die Besteuerung herangezogen werden – die der Gesetzgeber wohl bewusst „außen vor lässt“. Einer der Gründe zu klagen!

Und Markus – zu Deinem Tipp „Sicherheitshalber LKW Zulassung“ noch ein Zitat:

• Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Finanzämter an die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen rechtlich nicht gebunden (BFH Urteil vom 29.04.1997, BSBl II 1997, 627). Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit verkehrsrechtlicher Vorschriften auch für das Kraftfahrzeugsteuerrecht (BFH Urteil vom 30.03.2004, BFH/NV 2004, 1294). An den Grundsätzen dieser Rechtsprechung wird festgehalten

Was bedeutet, dass für die Finanzämter ein Fahrzeug, welches für die Zulassungsbehörde und den TÜV ein LKW ist, noch lange kein LKW sein muss. Sprich LKW Zulassung ist kein Garant für die Gewichtsbesteuerung.

Zur Erinnerung:

• Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge.
• Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BFH Urteil vom 01.08.2000, BSBl II 2001, 72).
• Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht (BFH Urteil vom 05.05.1998, BSBl II 1998, 489).
• Diese von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze entsprechen der grundlegenden Systematik des Kraftfahrzeugsteuerrechts und sind daher auch weiter zu berücksichtigen.

Der 01.05 steht als Termin für die Neufassung der StVZO und somit fällt auch gleichzeitig die 2.8t Grenze – da wackelt nichts!

In der StVZO wird dann auch - in der Definition des PKW - Bezug auf die 70/156/EWG genommen

§ 2 Nr. 11 StVZO-Entwurf:

11. „Personenkraftwagen“ (sind) Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern, die zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ausgestattet sind (entsprechend Fahrzeugklasse M1 gemäß Anhang II Buchstaben A Nr. 1 und Buchstaben C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 (Abl. EG Nr. L 42 S. 1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 Abl. EG Nr. L 122 S. 36) in der jeweils geltenden Fassung);

Und somit wird auch die EU – Definition des PKW indirekt für das nationale Steuerrecht verbindlich:

Nochmals zur Erinnerung

• (BFH im Zitat): „Im KraftStG verwendete verkehrsrechtliche Begriffe bestimmen sich grundsätzlich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften - §2 Abs. 2.1. KraftStG.

Der §2 Abs. 2.1 wird übrigens nicht gestrichen! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Gruß Stefan
Geschrieben von: PeterM Re: Neue Kfz-Steuer - 06/03/2005 22:39
...und täglich grüßt das Murmeltier...

Stefan,
wir drehen und im Kreis, und dasselbe Zitat vielfach zu verwenden macht die Argumentation um nichts haltbarer.

Faktum 1: Du selbst stellst einen KraftStG-Entwurf ins Web, der sich eben nicht 1:1 auf die StVZO verläßt. Dann hilft die Argumentation mit der Bindung an bisherige Judikatur, die sich mangels Definition im KraftStG auf das Zulassungrecht stützt, nichts mehr.

Faktum 2: Du versuchst, die "Mischfläche" sinnvoll zu definieren - das ist löblich, aber die gibt es aber im nationalen Steuerrecht nicht. Und in der ISO steht auch nichts diesbezügliches.

Und jetzt als harte Einschätzung: Die hinteren Sitze rausreißen wird kein Touareg/M-Klasse/X5-Pilot. Wer sich also zu dem Opfer entschließt, gehört zu einer kleinen Gruppe von Fernreisenden/Trialfreaks, die der Gesetzgeber steuertechnisch verkraften kann. Wenn Du die 50%-Regel oder eine LkW-Regelung (die nach der Judikatur nicht bomebensicher ist, aber das läßt sich auch gegen jede AF-Argumentation verwenden) zu Fall bringen willst, erledigst Du
a) das Geschäft der 5.0TDI-Fahrer (und die können sich auch die Kfz-Steuer Leisten, da hält sich mein Mitleid in Grenzen), und
b) zwingst Du den Gesetzgeber im Fall des Obsiegens zu einer noch deutlicheren Definition im KraftStG, z.B. mit "betrieblicher Nutzung". Merke: Der Gestezgeber KANN die bestehende Judikatur ohne weiteres kippen, wenn er nur sauber formulierte Gesetze schreibt - verfassungsrechtlich ist da gar nichts drinnen.

Gruß,
Peter
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 07/03/2005 04:33
Hallo Stefan,

Aus deiner Begründung geht wiederum lediglich hervor dass ein Kraftfahrzeug 'auf Grund objektiver Kriterien' (hier: z.B. ISO 3833-1977 und Richtlinie 2001/116/EG ) beurteilt werden muss - und somit hast du vorraussichtlich wirklich den Anspruch auf Einstufung in Klasse 'AF'- was hier derzeit niemand in Zweifel zieht.

Überhaupt nicht begründen kannst du wieso 'AF' nach neuem KfzSteuerrecht (nicht nach dem alten !) nur nach Gewicht besteuert werden könnte - die Begründung gibt es nämlich nicht. Wozu dann die Behauptung es wäre so ? Ohne die Karte fällt dein Kartenhaus gnadenlos in sich zusammen.

(Anmerkung: Die olle BFH - Kamelle zur ehemaligen Begündung der Gewichsbesteuerung und der ganzen Rest sind reif für die Tonne nachdem demnächst AF explizit vom Steuerrecht erfasst wird. Von Pkw war auch nicht die Rede. Was hast du da bloss wieder sinnfrei zusammenkopiert... Klar - mehrere Seiten schinden Eindruck und stiften Verwirrung aber's steht halt überhaupt nicht das drin was du begründen wolltest)

Richtig ist vielmehr: Für jede dieser Gruppen bzw. Klassen kann der Gesetzgeber die Besteuerungsgrundlage im Kfz - Steuerrecht nach Lust und Laune festlegen - auch für 'AF' - wenn er will nach Hubraum, CO2 - Emissionen oder Motorleistung wenn ihm das sinnvoller erscheint - und ohne dass dies anfechtbar wäre.

Und genau das kann passieren: 'AF' generell nach Hubraum besteuert. Alle. Ohne Ausnahme. Und die 50% werden aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Dann gibts auch keinen Interpretationsspielraum - man sieht ja schon jetzt wohin das führt. Zu Prozessen nämlich - wenn mans auch einfacher haben könnte. Also weg damit. Kein 50% - 'Geschenk' an uns Geländewagenfahrer. Braucht nur jemand einen Ausdruck dieser Diskussion in den damit befassten Arbeitskreis tragen dann isses soweit.

Wasserdicht - aus und vorbei.

Ist es das wozu du die Politik provozieren willst ?

Keine Gewichsbesteuerung mehr - auch nicht mehr für Fahrzeuge die analog zum aktuell bekannten Gesetzentwurf mehr als 50% ihrer Innenraumlänge für Ladung zur Verfügung haben ?

Willst du den Gesetzgeber dazu zwingen dass sogar die Gruppe der bisher vorraussichtlich Begünstigten - definitiv alle Stations mit nur einer Sitzreihe - wohl auch ganz viele SWB's auch noch rausfliegen ?

Gewichtsbesteuerung durch die Hintertür für alle wirds nicht mehr geben. Politisch nicht mehr gewollt - vor der Öffentlichkeit nicht vertretbar. Das weisst auch du.

Das in dem am 01.02. vorgestellten Gesetzentwurf drinstehende ist das für uns maximal erreichbare. Auch weil nur die 50% (so fragwürdig auch immer) uns von Touareg & Co. abgrenzen können. Ohne Mischfläche. Ein Kriterium zu Gunsten vieler Geländewagen (leider nicht aller). Und du stellst das auch noch in Frage ? Ich kenne keine bessere Alternative.

Keine Abgrenzung zu SUV's - keine Gewichtsbesteuerung. So einfach ist das.

Mein lieber Stefan - mir scheint du weisst überhaupt nicht was du da möglicherweise anrichtest.



Grüsse

Markus
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 07/03/2005 09:00
Zitat
@ Markus,

es ist nicht richtig was Du schreibst.

Der Gesetzgeber kann AF nicht komplett aus der Gewichtsbesteuerung – also die 50% Regel – streichen. Zitat aus der Begründung zum KraftStG

...
Gruß Stefan

@greenbee

Was sollte den Gesetzgeber daran hindern?
Gar nix!
Der Gesetzgeber kann im nationalen Kfz-Steuergesetz regeln was er will, solange er sich an die verfassungsmäßigen Grundsätze hält.

Er könnte darin sogar regeln, dass die Kfz-Steuer künftig von allen gleichermaßen über den Spritpreis bezahlt wird.

Oder er könnte das Gesetz komplett streichen und die Mineralölsteuer entsprechend erhöhen.

Das wäre mal ein vernünftiger Ansatz!

Und nicht die von Wunschdenken geprägte Diskussion für eine Art Privileg für bestimmte Gruppen.

Grüsse

uwe
Geschrieben von: Tordi Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 13:49
Ich habe heute auf Umwegen ein internes Schreiben des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen an die einzelnen Kfz-Steuerstellen der Finanzämter erhalten.

Soeben habe ich auch deshalb mit dem diesbezüglichen Sachbearbeiter der zuständigen Ministerialrätin, der das Schreiben verfasst hat, ein längeres Telefonat geführt. Laut seiner Aussage handelt es sich hierbei um einen Vorab-Entwurf zur Information, der zum Ende der Woche auch amtlich in Kraft treten wird. Laut dieses Sachbearbeiters haben in der vergangenen Woche Gespräche der zuständigen Referenten auf Länderebene stattgefunden, in denen beschlossen worden sei, die bayerische Vorgabe auch in den anderen Bundesländern umzusetzen.

In der Anweisung (?) werden so gut wie alle bisher nach Gewicht besteuerten Fahrzeuge über 2,8 t z.Gg. zur Besteuerung als Pkw eingestuft. Darunter Pickups mit Doppelkabine, Geländewagen, alle Wohnmobile unabhängig vom z.Gg., Großraumlimousinen, Kleinbusse, Mehrzweckfahrzeuge.

Einzige Ausnahmen: Pickups mit Einzelkabine sowie Pickups, bei denen die "zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche kleiner ist als die Ladefläche".

Ein interessanter Aspekt ist in der Anweisung (?) ebenfalls enthalten: Hierin wird auf die Besteuerung von zu Lkw umtypisierten Pkw eingegangen.

Darin heißt es:
"6. Umbaufälle
Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von "Pkw" (Fahrzeugklasse M1) in "Lkw" (Fahrzeugklasse N) - unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht - nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:

- Die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (...)

- Zwischen Fahrgast- und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht werden

- Die rückwärtigen Seitenfenster müssen verblecht sein, die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z.B. durch Verschweißen). (...) Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraumlimousinen."

Ich habe leider nur einen qualitativ sehr schlechten Scan vorliegen, den ich hier nicht als Grafik einstellen kann, versende ihn aber gerne per email auf Anfrage per PM.

Die entsprechende Anweisung (?) dürfte aber auch nach in Kraft treten in den nächsten Tagen entsprechend bei den Finanzämtern in Kopie erhältlich sein.

Geschrieben von: RoverLover Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 14:06
Na prima...

die kriegen das schon wasserdicht. Die Kohle lassen die sich nicht durch die Lappen gehn. Wer leistet sich denn jetzt noch ein Womo, dass die meiste Zeit des Jahres rumsteht?
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 14:12
Zitat
In der Anweisung (?) werden so gut wie alle bisher nach Gewicht besteuerten Fahrzeuge über 2,8 t z.Gg. zur Besteuerung als Pkw eingestuft.

Alle über 2,8t bis 40t oder sind mit "alle" diejenigen bis 3,5t gemeint ? Was ist denn mit der 3,5t-Grenze ?

Gruß
Jens
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 14:14

Sieht so aus, als ob ich dann schonmal das Schweißgerät vorwärmen kann....
Geschrieben von: Tordi Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 14:25
Zitat
Alle über 2,8t bis 40t oder sind mit "alle" diejenigen bis 3,5t gemeint ? Was ist denn mit der 3,5t-Grenze ?

Die existiert zumindest für Wohnmobile, Geländewagen etc. etc. im Kfz-steuerlichen Zusammenhang nicht. Hilft also auch nichts, das Wohnmobil über 3,5 t aufzulasten.

Freuen wird das insbesondere die Besitzer betagter Hanomags oder Postbusse, die ihre Liebhaberstücke demnächst nach Hubraum besteuern sollen.

Ich denke mal, durch diese radikale Ausdehnung der Hubraumbesteuerung auf alle möglichen Fahrzeuggruppen werden erstens entsprechenden Klagen viel Ansatzfläche geboten und vor allem auch die Proteste aus dem Lager der Wohnmobil-Fahrer, die sich bislang noch als unbetroffen wähnten, ziemlich laut werden.
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 14:43
Na da hat man den Hahn wie zu erwarten war zugedreht.

Diese Empfehlung geht noch über den diskutierten Gesetzentwurf hinaus.

Erst wird "AF" diskutiert und breitgetreten, dann wird plötztlich und unerwartet (so wie Weihnachten) die "AF"-Umschreibung gestoppt.

Dann wird ein Gesetzentwurf diskutiert und breitgetreten.

Und prompt wird auch dort die Schraube angezogen.

Seltsam, seltsam oder auch "Ein Schelm wer Böses dabei denkt?"

Da kann man sich schonmal ausdenken was wohl im neuen Kfz-Steuergesetz drin stehen wird.
Geschrieben von: Tordi Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 14:53
Zitat
Da kann man sich schonmal ausdenken was wohl im neuen Kfz-Steuergesetz drin stehen wird.

Damit Du nicht soviel ausdenken musst - auch für Dich gilt mein Angebot, Dir das Schreiben per Mail zukommen zu lassen.

Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 15:29
Zitat
Hilft also auch nichts, das Wohnmobil über 3,5 t aufzulasten.
Freuen wird das insbesondere die Besitzer betagter Hanomags oder Postbusse, die ihre Liebhaberstücke demnächst nach Hubraum besteuern sollen.
Hm,
ich glaube, du irrst bzw. unterschätzt das. Wenn alle "Nicht-LKW" nach Hubraum besteuert werden kommt die Diskrepanz zwischen Zulassungsrecht und Steuerrecht stark zum tragen. Für Fahrzeuge über 3,5t zul. Ges.Masse existieren gar keinen gültigen Abgasnormen, um sie in die Abgasklassen für PKW (Hubraumsteuer) einzuordnen. Es gibt zwar Abgasnormen aber die sind bisher nur für die Einstufung bei gewichtsbezogener Steuer anwendbar. Besteuert man alle Fahrzeuge nach den derzeitigen PKW-Abgasklassen würden selbst nagelneue Womos gerade mal die Euro 1 (für PKW) schaffen. Das betrifft also ALLE, selbst die neuen Womos ! Da werden sich aber einige ganz schön umgucken, wenn für ihr "schadstoffarmes" Mobil Baujahr 2005 plötzlich 1000 Euro Steuer fällig werden <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" />
Neue PKW´s mit Abgasnorm schlechter Euro 3 (oder 4 ??)dürfen ja gar nicht mehr neu zugelassen werden, d.h. die Womos Baujahr 2005 werden nach einer Norm besteuert nach die sie gar nicht existieren dürften.
Typisch deutsch, oder ?

Gruß
Jens

Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 15:35
Oooch Kinners,

das Ganze ist doch nicht wirklich rigoroser als der Entwurf vom 01.02.

Was vielleicht ein bisschen wehtun könnte wäre Lkw - Versicherung und Sonntagsfahrverbot mit Hänger - wenn der 'AF' - quasi - 'Lkw' nicht mehr drin ist - wer weiss das genau ?

Alle anderen können wirklich schon mal das Schweissgerät für die Verblechungsaktion und die 50% - Hürde warmlaufen lassen (und ich denke da sind einige kreative Köpfchen unter euch wenns nicht langen sollte - ooooder täusch' ich mich da ?).

Und die grossen Womos: Bei auf Lkw umzufrickelndem Umbau mag's ja steuerlich vielleicht in Griff zu bekommen sein - aber Hymer, Knaus & Co. mit Festaufbau sind leider gekniffen, was wirklich gemein ist - die tun niemandem etwas und stehen sich das ganze Jahr die Räder in den Bauch. Ausser - ja ausser sie können ihr Schneckenhäuschen abnehmen und auch mal eine Pritsche..... Wenns so bleibt vielleicht die Zukunft für die Jungs und Mädels. Trotzdem saugemein. Können ja nicht Bad, Bett und Klo als Ladung mitnehmen... - aber wer weiss...

Daher vielleicht eine Idee für die ganz hart getroffenen - nicht ganz zum Scherz: Im grenznahen und steuergünstigen Ausland zulassen und von dort aus in den Urlaub starten (bloss nicht nach Deutschland - das mag der Fiskus garnicht....)

Grüsse

Markus

p.S.: zu Jens' Argument: nach meinen Recherchen liegen die Abgasnormen für kleinere Lkw qualitativ ca. eine Normstufe unterhalb der Pkw - Normen, da aber viele Pkw - Abgasgrenzwerte in der Einheit g/km gemessen werden sind natürlich gewichtsabhängig Pkw - Normen für einen Lkw/schweres Womo technisch nicht erreichbar - es ist also Unsinn diese an leichten Pkw zu messen. Hier z.B. erkennt ihr warum euer EUR2 - Geländewagen nur einen EUR1 - Abgasschlüssel (z.B.'29') besitzt - nämlich weil er nur die Abgasgrenzwerte zu Pkw - EUR1 unterschreitet.

[Linked Image von people.freenet.de]
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 15:44
Ich bitte das Beamter als allgemeine Bezeichnung zu entshculdigen, da ich jedoch nciht weiß, welcher der verschiedenen institutionen dafür zuständig ist, bleibt mir nur diese Bezcichnung...



Beamter: Was tun SIE denn hier mhhh??
Fahrer: Fahren?, da sheißt, jetzt mit Ihnen reden...
Beamter: ahja, werden Sie mal nicht pampig ja...
Fahrer: sorry,....
Beamter: was haben Sie denn da für ein Fahrzeug?
Fahrer: ein Hymer 350 Exclusive <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Beamter: ahja, und wieso bitte ist dieses Fahrzeug nach LKW versteuert? Sie werden eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung erhalten!
Fahrer: wieso das denn? ich fahre doch nur meinen Wohnaufbau durch die Gegend... Sehen sie ( zeigt auf eine vorbeifahrende prische ) so wie der da...




* wir wissen nicht ob der Fahrer wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde oder nicht, aber dies wird sich in wenigen Wochen herausstellen... *



Abnehmbare Wohnkabinen und Prischen könnten DER Renner werden auf den Messen 2005 und 2006
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Tom Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 15:52
Irgendwie bin ich jetz etwas sauer,
wenn einige der Diskutanten mal etwas mehr den Mund in der öffentlichkeit gehalten hätten, dann wäre wahrscheinlich das eine oder andere Schlupfloch geblieben, aber kaum ist ein Entwurf raus, schon wird öffentlich auf die Lücken hingewiesen, sowas hat das Finanzministerium wahrscheinlich auch noch nicht erlebt. muß nur noch ab/umschreiben und schon ist es Wasserdicht.
Und das allerschärfste ist die Veröffentlichung solcher Sachverhalte in einer Zeitschrift, die eigentlich für und nicht gegen die eigenen Leser agieren sollte.
Wie blöd kann man eigentlich noch sein?
Ich fass es nicht, aber es war klar das es so kommt.
wurde ja auch häufig genug darauf hingewiesen.

Und jetzt schon mal auf den Klageweg hinweisen ist ja wohl das allerletzte, ich überlege mir ob es nicht sinniger ist die Verantwortlichen auf der 4x4 Scene-Seite zu suchen.
nur weiter so.
Gruß
Tom
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 16:49
@Tom,


ähh Verzeihung, DAS Thema hatten wir auch shconmal, und?

Was bitte glaubst Du denn, wie lange Dein schönes Schlupfloch denn offen geblieben wäre?
12 Monate? 6 Monate? 3 Monate?


es bleibt sich GLEICH! nur, daß sie JETZT endlich zu Potte kommen müssen und DEFINITIV etwas auf den Tisch zu legen gezwungen sind...


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Geschrieben von: Tom Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 17:03

Ja gerade weil es am Anfang Stimmen gab die zur Zurückhaltung aufgerufen hatte ist es um so schlimmer,
Genau das vorhergesagte ist passiert und all dieses Rumfantasieren im Nichts...ach was solls.
Ne klar is schon OK.
Ich bin doof und das macht auch nichts mehr.
Gruß
Tom
P.S. Ich habe keine Lust(Hat echt keinen Sinn es zu erklären, Ich wahr halt nur im Moment sauer) <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 17:47
Hi Jungs,

Im Nachhinein ist mir allerdings aufgefallen dass wir schon auch gewaltige Fehler gemacht haben:

Die populäre Behauptung Porsche Cayenne führen mit 260 gewichtsbesteuert über die Autobahn war eine glatte PR - Lüge - und wir mit unseren Tempo 130 - Klapperkisten haben uns dagegen nicht gewehrt.

Tatsache ist dass Cayenne, neue 911, Boxter & Co wegen EUR3/4 über 2 Jahre komplett steuerbefreit sind und danach immer noch nur knapp über 200EUR an Steuer fällig werden - und das auch nach der Steueränderung. Die waren nie Gewichtsbesteuert - warum auch ?

mich - ans - Hirn - lang

Markus
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 17:57
@Tom

Wie wahr, mancher hat vor der Diskussion gewarnt und die meisten haben die Warnungen nicht wahrhaben wollen.
Nun ists soweit und keiner will hören, dass genau davor gewarnt wurde.
Nicht ärgern, so sindse.

@Markus

Euro 3 hin oder her:

O-Ton VW (08.03.05):

"Der Touareg ist mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t kein hubraumbesteuerter PKW, sondern stets als Kombinationskraftfahrzeug anzusehen und wird daher individuell nach Gewicht besteuert."

Man solls ja eigentlich nicht sagen aber genau diese SUVs haben die Neidkampagne ausgelöst und die Suppe eingebrockt, die alle, die einen Geländewagen oder ein WOMO fahren, jetzt auslöffeln dürfen.

uwe
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 18:03
Die eigentliche Sauerei an diesen Kisten ist eine ganz andere. Ich weiß es nur vom X5 sicher, aber der wäre als normaler PKW nicht mehr zulassungsfähig gewesen (der V8), nur weil er als leichtes Nfz läuft, gibt es die Kiste auf unseren Straßen!


Kini
Geschrieben von: Tordi Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 18:18
Der X5 erfüllt als Benziner Euro 4 und als Diesel Euro 3 und wurde noch nie nach Gewicht besteuert, da zu leicht. Im Gegenteil hat BMW seine Vertragshändler seit jeher angewiesen, keinerlei Auflastungen vorzunehmen.

@Tom & Landcruiser
Dass ihr dummerweise nicht im verborgenen euren Geheimbund habt durchziehen können, tut mir leid, aber so ist das nunmal, im übrigen darf ich darum bitten, dieses Thema von Polemik, wie auf Seite eins schon zu lesen, frei zu halten.
Geschrieben von: BJ43 Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 19:26
Hallo,
bißchen Hoffnung für "ältere Semester"
eventuell wird die Oldtimer-Regelung (30 Jahre) auf 25 Jahre zurückgenommen. Die rote Nummer entfällt dann.
Dies versucht momentan der Deuvet. Laut Aussage besteht berechtigte Hoffnung. Im April sind weitere Gespräche darüber.
Gruß
BJ43
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 19:34
Zitat
Der X5 erfüllt als Benziner Euro 4 und als Diesel Euro 3 und wurde noch nie nach Gewicht besteuert, da zu leicht.


Sollte ich mich da so täuschen?
Muß ich mich nochmal drum kümmern.

Kini
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 19:35
@Tordi

Etwas Sachlichkeit sollte doch schon sein.

Deine Unterstellungen eines "Geheimbundes Tom&Landcruiser" gehen an der Sache nun leider völlig vorbei, abgesehen davon dass es einen solchen Geheimbund nie gab.

Also halt mal den Ball etwas flach und setzte nicht solche dummen Gerüchte in die Welt.

Schon deine Wortwahl "Geheimbund" zeugt nicht gerade von Sachlichkeit.

Solche Unterstellungen bringen niemand weiter und sind völlig fehl am Platze!

Richtig ist, dass ich mich von Anfang an gegen die Diskussion wie sie gerade hier geführt wurde und das öffentliche "Breittreten" von bestimmten Dingen ausgesprochen habe.

Grüsse

Uwe
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 19:45
Zitat
Der X5 erfüllt als Benziner Euro 4 und als Diesel Euro 3 und wurde noch nie nach Gewicht besteuert, da zu leicht. Im Gegenteil hat BMW seine Vertragshändler seit jeher angewiesen, keinerlei Auflastungen vorzunehmen.

...

Ich weiß nicht woher deine Informationen stammen.
Lt. www.bmw.de erfüllen die Motoren die EU3(N1-G1) und EU3 (N1-G3).

Lt. EU-Typisierung steht das N für Nutzfahrzeuge (M sind "PKW").

Demnach dürften sie nach den Normen für Nutzfahrzeuge gepüft und zugelassen worden sein.

Also scheints wohl doch so zu sein, dass sie als PKW (M) nicht zulassungsfähig waren?
Oder warum hat BMW sie nach den Nutzfahrzeugkriterien prüfen lassen?

Wäre nett, wenn du mal eine Quelle für deine anderslautenden Infos nennen könntest.

Grüsse

uwe
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 19:59
Hi Landcruiser,

Das kann sein wenn der X5 ein zGG über 2,5t hat - da liegt EU - Abgasprüftechnisch bzw. Zulassungsrechtlich (frag mich net wie das genau heisst) die Grenze - 2,8t war ja nur ne nationale Angelegenheit....

Allerdings haben Nutzfahrzeuge der Gruppe I immer dieselben Grenzwerte einzuhalten als die Pkw ihrer Abgasnorm. Gruppe II und III haben laxere Abgaswerte - siehe auch die von mir vorher gepostete Tabelle. Die ging analog weiter bis EUR4 - hab' ich aber der Einfachheit halber abgeschnippelt....

Was mich allerdings interessieren würde wie ein EUR2 Geländewagen steuerlich bewertet wird der nur die Abgaswerte analog zu EURI für Pkw erfüllt (Eben Schlüssel 29) EU 96/69 III - siehe vorher gepostete Tabelle.... Oder eben ein EUR 2 oder 3 Defi - der auch nach Nutzfahrzeugkriterien sein EUR 2/3 bekommen hat....

Weiss das jemand zufällig ?

Grüsse

Markus

Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 20:26
Zitat
Der X5 erfüllt als Benziner Euro 4 und als Diesel Euro 3 und wurde noch nie nach Gewicht besteuert, da zu leicht. Im Gegenteil hat BMW seine Vertragshändler seit jeher angewiesen, keinerlei Auflastungen vorzunehmen.

das tut er nur, weil er über 2.5t wiegt. sonst keine chance.
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 08/03/2005 20:32
Zitat
das tut er nur, weil er über 2.5t wiegt. sonst keine chance.


Hat mich mein Kleinhirn doch nicht im Stich gelasssen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" />

Kini
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 01:20
Hi Kinners,

Zu später Stunde fällt mir auf dass heutiger 'Entwurf' knappe 24h nach dem vermeintlichen Schachmatt des bisheringen Kolporteurs das Tageslicht erblickt.

Und sieh' da - keiner bemerkts laut - das ganze soll ohne Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes über die Bühne gehen ?

Ohne Streichung der 'sonstigen Fahrzeuge' - ohne explizite Nennung der 'AF' im Kraftfahrzeugsteuergesetz ?

All das was ich als Argumente ins Feld führte nichtig - und DAS die unaussprechliche Begründung...

Mir deucht der grüne Ritter kommt zurück und führt seinen Stachel geschickt...

mach' mich schleunigst furchtnass vom Acker...

N8

Markus
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 07:29
@ Markus

Dein schwachsinniges „Geschreibsel“ und die damit verbundene Polemik sind bald nicht mehr zu ertragen. Du erwartest doch wohl nicht ernsthaft, dass man Dir auf jeden Deiner geistigen Ergüsse antwortet und versucht, Dir zu erklären, wie Gesetzgebung und Rechtsprechung funktionieren.

Gruß Stefan
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 07:34
Zitat
Was mich allerdings interessieren würde wie ein EUR2 Geländewagen steuerlich bewertet wird der nur die Abgaswerte analog zu EURI für Pkw erfüllt (Eben Schlüssel 29) EU 96/69 III - siehe vorher gepostete Tabelle.... Oder eben ein EUR 2 oder 3 Defi - der auch nach Nutzfahrzeugkriterien sein EUR 2/3 bekommen hat....
Weiss das jemand zufällig ?
Genau DAS würde mich auch mal interessieren ! Welche Steuerklasse hat eigentlich ein X5, der nach N1G3 zugelassen wurde und daher niemals Euro3-PKW-Werte erfüllt.
X5-Fahrer an die Front ! Will wissen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" />
Gruß
Jens
Geschrieben von: Wapiti Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 09:06
Zitat
Hi Landcruiser,

Das kann sein wenn der X5 ein zGG über 2,5t hat - da liegt EU - Abgasprüftechnisch bzw. Zulassungsrechtlich (frag mich net wie das genau heisst) die Grenze - 2,8t war ja nur ne nationale Angelegenheit....

Allerdings haben Nutzfahrzeuge der Gruppe I immer dieselben Grenzwerte einzuhalten als die Pkw ihrer Abgasnorm. Gruppe II und III haben laxere Abgaswerte - siehe auch die von mir vorher gepostete Tabelle. Die ging analog weiter bis EUR4 - hab' ich aber der Einfachheit halber abgeschnippelt....

Was mich allerdings interessieren würde wie ein EUR2 Geländewagen steuerlich bewertet wird der nur die Abgaswerte analog zu EURI für Pkw erfüllt (Eben Schlüssel 29) EU 96/69 III - siehe vorher gepostete Tabelle.... Oder eben ein EUR 2 oder 3 Defi - der auch nach Nutzfahrzeugkriterien sein EUR 2/3 bekommen hat....

Weiss das jemand zufällig ?

Grüsse

Markus
EU 96/69 III bezieht sich auf eine Tabelle der EURO2-Norm 96/69/EG. III ist eine Zeile mit erhöhten Grenzwerten und macht Schlüsselnummer 29. Dies entspricht einem Steuersatz entsprechend EURO1 = 27,35 EUR je angefangene 100cm³ ab 1.1.2005.

Die EU 98/69 III ist EURO3 mit Schlüsselnummer 51. Das entspricht wiederum dem Steuersatz für EURO2 = 16,05 EUR je angefangene 100cm³ seit 1.1.2004.

Die Sache ist etwas verwirrend und man braucht einige Zeit da durchzusteigen. Maßgebend ist wirklich hier eine 2,5t-Grenze für die Unterscheidung M und N1. N1 ist dann wiederum aufgeteilt in verscheidene Bezugsmassen RW (Relative Weight???, nach 96/44/EG, was auch immer da wieder genau steht) und III ist RW > 1760kg.
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 11:37
Hi Wapiti,

viele Dank für die Info, damit kann ich wirklich etwas anfangen.

Rili 96/44/EG schau' ich mir mal an, wenn du noch Info bzw. eine Tabelle zu Nutzfahrzeugschlüsseln hättest wäre mir wiederum geholfen - im speziellen Fall Schlüsselnummer '53'

Ach ja - bei der Suche nach deutschsprachigen EU - Dokumenten hilft folgende Suchmaske des EU-Parlaments:

http://www4.europarl.eu.int/registre/recherche/RechercheSimplifiee.cfm?langue=DE


Grüsse

Markus
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 11:48
Hallo Ihr Lieben,
na da haben wir doch eine weitere Richtungsweisung.
Der Staat möchte also gnadenlos abkassieren.
Ich denke die Steuerlast wird sich stur nach den
Schlüsselnummern bemessen für alles was nicht LKW
ist oder über die Flächenregelung als LKW betrachtet
werden soll.
Die Fahrer von alten Allradwomos wie Hanomag oder Magirus
werden dann ebend LKW mit Wechselaufbau fahren.
Die alten 608er Mercedes-Womos sind dann aber unbezahlbar.
Die Womo-Lobby wird sich in Bayern noch laut zu Wort melden.
Aber immer noch ist nichts entgültig entschieden!
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: Wapiti Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 12:12
Zitat
Hi Wapiti,

viele Dank für die Info, damit kann ich wirklich etwas anfangen.

Rili 96/44/EG schau' ich mir mal an, wenn du noch Info bzw. eine Tabelle zu Nutzfahrzeugschlüsseln hättest wäre mir wiederum geholfen - im speziellen Fall Schlüsselnummer '53'

Ach ja - bei der Suche nach deutschsprachigen EU - Dokumenten hilft folgende Suchmaske des EU-Parlaments:

http://www4.europarl.eu.int/registre/recherche/RechercheSimplifiee.cfm?langue=DE


Grüsse

Markus
Schlüssel 53 = "EURO 3 UND D4; RL 98/69/EG Anhang I, Abschnitt 5.3.1.4, Tabelle Zeile A und zus. Abgaswerte aus RL 98/69/EG Anhang I, Abschnitt 5.3.1.4, Tabelle Zeile B"

Scheint eine "echte" EURO3, EURO4 bzw. 3-Liter-Auto zu sein. Bei EURO4 wohl steuerbefreit bis max. 613,55 EUR ansonsten 15,44 EURO seit 1.1.2004 je angefangene 100cm³.

Die Tabelle aus 98/69/EG Anhang I, Abschnitt 5.3.1.4 hier:

[Linked Image]

Quelle zu Schlüsselnummern: http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Reihen/Reihe1_2005_01.pdf

Attached picture 209269-Euro3.gif
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 12:46
Hi Wapiti,

Ei prima - plötzlich kommen mal Infos auf den Tisch...

Gerade bekam ich auch einen Tipp zu einer Nutzfahrzeugschlüsseltabelle, in der sich meine Schlüsselnummer '53' wiederfindet - nämlich für Nutzfahrzeuge die S1/G1 erfüllen (Schadstoff/Lärmemission)

http://www.auto-thomaier.com/lkw.htm

Die Lkw - Steuer dürfte sich demnach auf nur 16 * 7,31EUR = 116,96EUR belaufen (7,31EUR je angefangene 200kG)- sofern über 3,5t (3,50t habe ich derzeit, Auflastung dürfte machbar sein)

Eventuell lässt sich auch hiermit etwas anfangen - z.B. für DEFI 130 etc. - vielleicht schafft ein 110er ja auch diese Hürde, zumindest wars mal zu lesen.

Welche Nachteile brächte denn die Zulassung als Lkw > 3,5 t ??? (Quelle /Link wär' prima - dann könnte man das Ganze mal zu einem Dokument verwursten...)

Vielleicht steigt ja noch der eine oder andere an dem Punkt in die Diskussion ein ???

viele Grüsse

Markus
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 13:08
Kann mir bitte dann nochmal jemand erklären, warum VW den Touareg, der lt. website Euro 3 und sogar Euro 4 hat und damit in den Genuß der günstigen Hubraumsteuer sowie einer befristeten Steuerbefreiung kommt mit "gewichtsbestuert" bewirbt und zulässt?

Da ist doch ein Bruch in der Logik oder hab ich Tomaten auf den Augen?

Oder ist Euro 3 nach N1-xx eben doch nicht Euro 3 für M1 oder gibts da eine Begriffsverwechslung ?
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 14:10
Sorry Landcruiser,

noch ein Nachschlag zum Thema Abgasnormen für leichte Nutzfahrzeuge über 2,5t (zulassungsrechtlich EUR3 = steuerrechtlich EUR2) - hier stehts explizit:

http://www.hotcarparts.de/index.php?section=ishua

und hier die Eingabemaske der Oberfinanzdirektion Niedersachsen zur Berechnung der Nutzfahrzeugsteuer:

http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/NutzfahrzeugeScript.htm

und der Vollständigkeit halber auch noch die für Pkw:

http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm

Es sind also tatsächlich für Nutzfahrzeuge und Pkw teils dieselben Schlüssel vergeben - z.B. '53' für einen GW der 96/69/EG III , also EUR1 nach Pkw - Norm erfüllt. Schlüssel '53' bei den Pkw entspricht allerdings EUR3/4

Grüsse

Markus

Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 16:22
Na sach ich doch!

Also haben diejenigen, denen wir den ganzen Steuermist verdanken, nämlich Touareg & Konsorten noch nicht einmal einen Nachteil zu erwarten, weil sie mangels vorhandener Schadstoffklassen für Nutzfahrzeuge immer schön in Euro 3 und Euro 4 einsortiert worden sind.

Damit bleibts schön billig für die 400 PS-Monster und die gelackten sind die Leute, die ein 20 Jahre altes Auto fahren, weil sie schlicht kein Geld haben, ein neues zu kaufen.

Tolle Wurst. Da wird die Einkommensteuer, die ja nun tatsächlich einkommensabhängig ist, gesenkt und stattdessen werden Steuern erhöht, die quasi alle als Fixkosten betreffen oder - noch besser - die ärmeren Leute stärker belasten. Umverteilung von unten nach oben. Es lebe die SPD. Naja, deren Tage sind sowieso gezählt, aber von den Rechten ist ja eher noch schlimmeres zu erwarten (siehe Wohnmobilbesteuerung nach Hubraum auf Initiative von Stoibers CSU). Mit denen kommt die Kopfprämie in der Krankenversicherung, so dass endlich alle gleich viel, also wieder die Armen verhältnismässig mehr zahlen. Alles im Namen des Standorts Deutschland, damit die Konzerne noch grössere Gewinne kassieren und der Doitsche Kleinaktionärs-Depp schöne Dividende kassieren kann (wer heute noch Aktien kauft, gehört geteert und gefedert).

Ich werde meinen Wagen nun tatsächlich im April abmelden und nur noch für Reisen zulassen. Wenn das genügend andere auch tun, dann gibts A) ein Steuerdefizit anstelle der erwarteten Mehreinnahmen und B) ein echtes Problem für die Versicherer, die plötzlich nur noch 1/12 oder 1/6 der sonst eingenommenen Prämien bekommen. Vielleicht ist ja von dieser Seite dann mal ein wenig Druck auf den Gesetzgeber zu erwarten? Ist schliesslich neben den Womo-Herstellern noch ein weiterer Riesen-Wirtschaftszweig.

Angeblich soll ja 2006 nach der Wahl ohnehin die Pkw-Maut die Kfz-Steuer ablösen, dann wird am Ende doch noch alles gut.

Schönen Gruss
Frank
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 21:10
... die schaffen es hier bei uns bestimmt - die PKW-Maut 2006 einzuführen und gleichzeitig die kfz-steuer wie jetzt mal soeben "reformiert" gleichzeitig beizubehalten - es wäre ihnen durchaus zuzutrauen ... ich werde meinen Protest dagegen dadurch ausdrücken, indem ich meinen 2.8 Tonnen "LKW" geschlossener Kasten abmelden werde - und mein ganz persönliches Versicherungs- + Steuersparmodell damit einlenken. - Es lebe der Boykott !!! -
Geschrieben von: PeterM Re: Neue Kfz-Steuer - 09/03/2005 23:28
@alle an Facts Interessierten

Die PkW-Normen messen g/km im EUDC-Zyklus und sind schon deshalb nicht mit "echten" LkW-Grenzwerten vergleichbar, bei denen der Motor gemessen wird, deshalb g/kWh. Die "Rückstufung" der Gruppe III (über 2,5t) im dt. Kraftfahrsteuerrecht mag mit den im Vergleich zu durchschnittlichen PkW höheren Grenzwerten zusammenhängen oder auch nur der Geldbeschaffung dienen. Leichte Nfz können mit einer PkW-Abgaszertifizierung genehmigt werden, umgekehrt geht das nicht.

@ Naive aller Art
Daß das bisherige Herumposaunen - natürlich unveorhersehbar und zufällig <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> - dazu geführt hat, daß die potenziellen Auswege einer nach dem anderen "zugeht", ist wohl anhand der Postigs, "Dokumente", etc. nachvollziehbar. Schadensbegrenzung kann nicht darin bestehen, den Warnern alles mögliche zu unterstellen, sondern wird wohl nur mit einer Verhaltensänderung möglich sein. Daß es immer dann, wenn die "herrschende Lehre" kritisch hinterfragt wurde, entweder keine Antwort oder nur Polemik gab, ist der beste Beweis dafür.

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer *DELETED* - 10/03/2005 13:44
Nachricht gelöscht durch grizzlyclimber
Geschrieben von: rovervirus Re: Neue Kfz-Steuer - 10/03/2005 14:21
ähem.

*räusper*

In diesem Thread schreibt bitte ausschließlich Fragen, Neuigkeiten und Hinweise technischer Natur zum Thema neue Steuergesetzgebung

das war die bitte eingangs zu diesem neu eröffneten thread.
bitte, kommt wieder auf den boden der tatsachen.

danke.
Geschrieben von: innomatix Re: Neue Kfz-Steuer - 10/03/2005 14:42
http://www.autofahrerpartei.de/

Was haltet Ihr von der Autofahrer Partei, müssen langsam zur Selbsthilfe greifen.

Gruß Innomatix
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 10/03/2005 20:08
Nimm das:
Bessere Partei für den DEUTSCHEN Autofahrer (nicht so verbiestert)
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 10/03/2005 20:41
Die Schw... von Porsche haben schon das nächste Schlupfloch im Visier - das wär'
doch auch 'ne Antwort auf deine PM von Neulich Frank ?

[Linked Image von people.freenet.de]
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 10/03/2005 21:11
Selbstfahrender Schneepflug? Wird in Hamburg nur von Dezember bis März auf Saisonkennzeichen zugelassen.
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 10/03/2005 21:14
Super-Partei: Autofahrerpartei, Originallink zum Parteiprogramm

Dem kann man einfach nichts entgegensetzen. Ein widerspruchsfreies Programm, erstklassig formuliert.
Meine Stimme haben sie, auch wenn sie der Neuen Deutschen Rechtschreibung noch nicht mächtig sind.
Wer macht mit? Kurze Email mit Personalausweiskopie (beidseitig) und 20 € (Schein) genügt. Den Rest spende ich einer gemeinnützigen Organisation (natürlich autofahrerfreundlich, z.B. ADAC oder so).
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 11/03/2005 12:27
Tach zusammen.

Vorab: Mir sind noch keine konkreten Ergebnisse von der Länderreferententagung bekannt.

Ein anderer Gedanke erscheint mir aber sehr überlegenswert: <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Wie sieht es bei der geplanten Steuerrechtsänderung mit dem Vertrauensschutz aus?
Der Vertrauensschutz gegenüber dem Gesetzgeber wird durch das Rückwirkungsverbot gewährleistet;
d.h., ein Gesetz, das nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift, ist grundsätzlich verfassungswidrig.
In unserem Fall bedeutet dies unter Umständen, dass durch die Abschaffung des § 23 Abs. 6a der StVZO und der sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Folgen, die Kaufentscheidung für einen Geländewagen für den Einzelnen nachträglich zu einem finanziellen Desaster führen kann, ohne dass er damit rechnen konnte.
Durch die genannten Rechtsänderungen werden den längst erledigten Finanzierungsplänen, die sich jeder vor einem Fahrzeugkauf macht, nachträglich die Grundlage entzogen. Dies wäre dann ganz klar ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und damit gegen das Grundgesetz.
Da ich kein Jurist bin, sollten wir mal in diese Richtung unsere Fühler ausstrecken.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 11/03/2005 13:17
@amtsschimmel

Kurz gesagt: Vergiß den Vertrauensschutz, der ist u.a. hier m.W. nicht relevant.

"Ich bin Beamter geworden und nun streichen sie mir nach 30 Jahren die Sonderzuwendungen (Urlaub, Weihnacht")

Pech gehabt, siehe entsprechende höchstinstanzliche Urteile.

Die ganze Geschichte mit der rückwirkenden Gesetzgebung und dem Widerruf und Rücknahme von Verwaltungsakten incl. der ex nunc/ex tunc-Diskussion und Vertrauensschutz in diesen Fällen zieht meiner Meinung nach nicht.

Erstmal wirds wohl auch kein neues Gesetz geben. Die werden das schick auf dem Erlaß- oder Ausführungsbestimmungswege regeln.
Keine unmittelbare Außenwirkung - kein Beschwernis - keine Klage gegen die Dinger.

Ist doch viel einfacher als ein Gesetz für das man Mehrheiten braucht und gegen das man klagen kann.

Und dann noch in Kleinigkeiten 16 unterschiedliche Länderregelungen.

Schicke Prüfungen der richtigen Ermessensausübung mit Diskussionen ohne Ende.

Fröhliches Klagen durch die Instanzen. Wird Jahre dauern und bei Steuersachen zahlen die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht.

Und die Argumentation des FA ist doch ganz einfach:

Die Grundlagen für die Besteuerung haben sich geändert.
Ich bin nach dem Kfz.-Steuergesetz gezwungen einen neuen Bescheid zu erlassen. Ich hab keine Wahl, weil ich bei der Entscheidung nicht mal Ermessen hab. (müsste irgendwas bei §12 sein).

Und so entscheide ich wie mein Minister mich angewiesen hat (das werden sie natürlich nie schreiben, sondern behaupten sie haben rechtlich einwandfrei subsumiert und ihr eingeräumtes Ermessen fehlerfrei ausgeübet).

Grüsse

uwe
Geschrieben von: MarkusZ Re: Neue Kfz-Steuer - 11/03/2005 14:50
Hi Kinners,

Das Rechtsgebot des 'Vertrauensschutzes' ist für mich zumindest eine weitere prüfenswerte Option - und ich bin um jede neue froh. Eine kleine Definition findet ihr u.A. hier im Rechtswörterbuch: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw04066.html .

Auch dass 'AF' nun auch inkl. 50% Regel (ja - da ist ein Widerspruch - aber bei entspechender Innenraumlänge gehts bei einigen Fahrzeugen) tot sein soll ist schade - günstige Pkw - Versicherung und kein Sonntagsfahrverbot gingen mir ab.

Es gibt ja eine Vielzahl von Einzellösungen für die betroffenen Gruppen - von der 'Lkw' Zulassung und zig Wege dorthin über '07' und 'H' - Kennzeichen. Je individueller die Lösung umso schwieriger per Gesetz oder Erlass auszumerzen - Kreativität ist also immer gefragt.

So fahren halt die einen Womos in Zukunft mit Saisonkennzeichen - die nächsten bauen ihr Schneckenhaus auf 'Lkw' um und befestigen ihre Einbauten mit Schnappverschlüssen. Nicht zu übersehen: Gewerbliche Lkw fallen nicht unter die 1% - Regel für Privatnutzung - ein weiteres Plus!

Eine Gruppe hat eine findige Idee um die 50% zu überspringen, die andere fährt in Zukunft mit Gas statt Diesel und baut auf Benzinmaschine um.

Auch wer mit dem Zollstock umgehen kann findet in manchem Station noch weitere Optionen.

Auch in Sachen Versicherung: Köpfchen einschalten !

Es ist nicht so dass es keine Versicherung gäbe die Pkw - Womo - Rabatte nicht auf den 'Lkw - Tarif' anrechnen würde.

Es gibt zumindest einige Makler die von grossen Versicherern Kontingente erwerben und das tun. Die Grossen lassen sich das Geschäft mit euch nicht entgehen - auch deren Vertreter nicht.

Daher: haltet die Ohren steif und werdet kreativ !!

Grüsse

Markus
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 12/03/2005 07:43
Fundsache aus dem Internet - und gute 3 Wochen alt

Pressesprecher: Marcel Braumann
Fax: (0351) 4960384
Emails: pds-fraktion@slt.sachsen.de oder Marcel.Braumann@slt.sachsen.de
9. Sitzung der 4. Wahlperiode
24. Februar 2005
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drs 4/0787
Thema: Schnelle Einführung der Dieselruss-Partikelfilter

MdL Bettina Simon

Beachten: Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

„Heute ist ein guter Tag für saubere Luft“ jubiliert der umweltpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 2. 2. 2005 per Pressemitteilung, denn „ein Förderprogramm für Kraftfahrzeuge mit Dieseltechnik sei aufgelegt.“

Förderprogramm? Gemeint ist, dass über einen Kfz-Steuererlass von 250 bis 350 Euro ab 1. 1. 2006 die Länder, denn deren Steuer ist die Kfz-Steuer, die saubere Luft und den guten Tag der Bündnisgrünen finanzieren sollen.

Förderprogramm? Gemeint ist, dass Bundeskanzler Schröder und Umweltminister Trittin den Finanzminister Eichel während eines Gesprächs im Anschluss an eine Kabinettsitzung überzeugt haben, für 2006 und 2007 den Ländern einen Verzicht auf 1,5 Mrd. Euro Einnahmen schmackhaft zu machen. Gespräche sind also neuerdings Förderprogramme und Grundlagen für eine Bundesratsinitiative. Das ist wahrlich eine neue Qualität von Politik, Sachbezogenheit, Korrektheit, Verlässlichkeit und exakter Berechnung der Belastungen.

Man muss annehmen, dass dies nicht die erste Gesetzesinitiative zwischen Tür und Angel war. Zum Beispiel lässt die Art und Weise der Einführung von Hartz IV vermuten, dass es damals ähnlich zugegangen sein muss.

Lassen Sie mich auf drei Details verweisen:

Schon im Februar 2005 wird jubiliert, obwohl die Finanzierung noch völlig offen ist. Und wenn die Steuervergünstigung in Kraft treten sollte, dann ohnehin erst für 2006 und 2007.

Die 1,5 Mrd. Euro Steuerausfall für die Länder werden mit einer abenteuerlichen Gegenfinanzierung in Höhe von 11 Mrd. Euro schöngerechnet.

Abenteuerlich deshalb, weil von einer bis 2015 stetig steigenden Zahl von Diesel-Kfz ausgehend, den Ländern sogar noch ein satter Überschuss in Aussicht gestellt wird.

Abenteuerlich auch deshalb, weil gerade die grüne Politik mit ihren immer wieder auftauchenden Forderungen nach Angleichung von Mineralölsteuersätzen und/oder Preisen für Benzin und Diesel der lediglich einsparungsbedingten Beliebtheit von Dieselfahrzeugen ganz schnell das Wasser auch wieder abgraben kann.

Abenteuerlich auch deshalb, weil bis 2015 viele ältere Menschen in Rente gehen, ohne dass in gleicher Zahl arbeitsmäßig bedingt junge mobile Autofahrer nachdrängen.

Selbst wenn diese Vergünstigung für die Jahre 2006 und 2007 käme, was passiert danach mit den umweltbelastenden Diesel-Kfz ohne Filter ? Selbst wenn die Industrie Wort halten und ab 1. 1. 2008 keine neuen PKW ohne Russpartikelfilter mehr auf den Markt bringen würde, gäbe es im Jahre 2008 noch zahlreiche ältere Fahrzeuge ohne Filter. Oder glauben Sie ernsthaft, dass jeder sein Fahrzeug in den Jahren 2006 und 2007 nachrüsten lassen wird?

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zur Führungsriege der deutschen Autoindustrie sagen, zur bestgeförderten, verwöhntesten und umweltmäßig lustlosesten Industrie, die in den vergangenen Jahren weniger durch technische Spitzenlösungen als durch Missmanagement, Erpressung der Belegschaften und Maßlosigkeit in ihren Forderungen an den Staat von sich reden machte. Hier könnte der größte Autokanzler aller Zeiten doch mal fordern und nicht nur fördern!

Während französische Autos ohne Aufpreis und serienmäßig den Russpartikelfilter anbieten und Hybrid- und Erdgasfahrzeuge, die überhaupt keine Partikel verursachen und auch nicht steuerlich gefördert werden, auf Europas Straßen zunehmend Freunde gewinnen, stellen sich VW, Audi, BMW und Mercedes nur widerwillig der Verantwortung für ihr Produkt. Denn wer sonst ist verantwortlich für Gesundheitsschäden, hervorgerufen durch Diesel-Kfz, wenn nicht deren Hersteller? Warum geht denn nicht die Bundesregierung an die Hersteller heran und setzt im Interesse der Gesundheit der Bürger gesetzlich durch, dass nur noch Diesel-Kfz mit Russpartikelfilter zugelassen werden und die alten Kfz schnellstmöglich nachzurüsten sind? Das wäre doch endlich einmal ein Beitrag, wo Ursache und Wirkung auch in Zusammenhang gebracht werden und die Richtigen zu ihrer Verantwortung gezwungen werden.

Nein, das traut sich die Bundesregierung natürlich nicht. Ich höre schon das übliche Totschlagargument von den vielen Arbeitsplätzen, die da verloren gingen und dem armen Wirtschaftsstandort Deutschland, der zwar Exportweltmeister ist, aber es ansonsten so schwer hat, sich in der globalisierten Welt zu behaupten und sowieso schon viel zu teuer ist usw.

Schade. Aber sie sollten uns wenigstens mit weiteren derartigen unausgegorenen Dingen und vor allem mit Behauptungen wie der ihrer Bundesgeschäftsführerin, Frau Lemke, verschonen, die unterstellt, die Länder würden aus parteitaktischem Trotz kaltschnäuzig den Krebstod zehntausender Menschen in Kauf nehmen. Das sollte sie wohl eher den Produzenten sagen.

Im übrigen sehe ich mich durch die Art und Weise, wie hier seitens der Bundesregierung auf Kosten der Länder neue Wohltaten verkündet werden, an einen alten Witz erinnert, der da lautet: Was haben Behörden und die Bremer Stadtmusikanten gemeinsam? Ganz einfach: Oben wird laut gekräht und der Esel unten muss die Last tragen.
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 14/03/2005 14:30
Zitat
Warum geht denn nicht die Bundesregierung an die Hersteller heran und setzt im Interesse der Gesundheit der Bürger gesetzlich durch, dass nur noch Diesel-Kfz mit Russpartikelfilter zugelassen werden und die alten Kfz schnellstmöglich nachzurüsten sind? Das wäre doch endlich einmal ein Beitrag, wo Ursache und Wirkung auch in Zusammenhang gebracht werden und die Richtigen zu ihrer Verantwortung gezwungen werden.
Schade. Aber sie sollten uns wenigstens mit weiteren derartigen unausgegorenen Dingen und vor allem mit Behauptungen wie der ihrer Bundesgeschäftsführerin, Frau Lemke, verschonen, die unterstellt, die Länder würden aus parteitaktischem Trotz kaltschnäuzig den Krebstod zehntausender Menschen in Kauf nehmen. Das sollte sie wohl eher den Produzenten sagen.

Moin,
also die obigen Behauptungen sind aber alle unbewiesen und gelten auch bei den Fachleuten nicht als uneingeschränkt richtig. Da ist sehr viel Polemik dabei. Der Schluß Diesel-Motor = Krebsverursacher ("zehntausende Tote jedes Jahr") ist so einfach garantiert nicht richtig. Ich will nicht sagen, die Dieselpartikel wären ohne Einfluß aber so schwarz-weiß wie gern gewünscht ist die Welt nunmal nicht.

Gruß
Jens
Geschrieben von: markk Re: Neue Kfz-Steuer - 14/03/2005 17:22
So, hier ist der Spassverderber der Woche!

Habe heute Nachmittag mit dem zuständigen Fachmann für KFZ-Steuerfragen des Finanzministeriums gesprochen:

[color:"red"]Die Hubraumsteuer kommt definitiv am 01.05.05[/color] - mein Auto kostet mich dann also 3.570 (dreitausendfünhundertsiebzig!) Euro Steuer im Jahr! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Die Echtheit des hier schon geposteten Schreibens aus Bayern wurde mir ebenfalls bestätigt - wo es Geld zu holen gibt ist der Bayer offenbar sogar schneller als der Schwabe!

Markus
Geschrieben von: PeterM Re: Neue Kfz-Steuer - 14/03/2005 17:24
Hallo Jens,

vollkommen richtig. Aber bevor wir uns von den "Rußjägern" irre machen lassen, ein paar Facts:

1. ist inerter Kohlenstoff - gemeinhin Ruß - im Tierversuch nur bei einer der drei getesteten Arten, nämlich bei Ratten, kanzerogen gewesen - und daß bei tatsächlich abenteuerlich hoher Konzentration. Analog zur uralten Berufskrankheit "Staublunge" ist es durchaus möglich, daß Ruß erst jenseits eines gewissen Schwellwertes problematisch wird; getsetet hat das niemand.

2. Ist die Meßtechnik bei heutigen Abgasemissionen am Limit. Es lagern sich bei am Glasfaserfilter abgeschiedenen Kohlenstoffpartikeln nachweislich andere organische und anorganische Moleküle an, die das in der Praxis womöglich nicht tun.

3. Ist der Zusammenhang Verkehr - Feinstaub ein reiner Politikreflex. Nachdem die nationalen Regierungen die EU-Richtlinie, die an sich sinnvoll statt Emission Immission regeln will, jahrelang verschlafen haben, ist jetzt Aktionismus angesagt, und gegen den Verkehr zieht sichs leichter zu feld als z.B. gegen den Hausbrand (geade im Winter). Allerdings war die Feinstaubkonzentration zB. lt. Eingeständnis der Wiener Umweltstadträtin in der Schulferienwoche Anang Februar mit signifikant weniger Verkehr am Höchsten. Verdacht: Die Belastung kommt zu einem wesentlichen teil luftverfrachtet aus der Ferne (bei Ostwind: aus den uralt-Anlagen unserer Nachbarn). Und die Umweltschutzbudgets dorthin zu tragen, wo mit dem Betrag x am meisten gemacht werden kann, ist politisch auch nicht so einfach durchsetzbar: "unser Geld nach Ungarn/Tschechien/Polen etc. tragen" - da fragt die Volksseele nicht mehr, ob das für unsere Luft vielleicht am wirksamsten wäre...

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 14/03/2005 17:45
Tja und beim Thema Schädlichkeit von Dieselabgasen wär da noch die interessante Frage:

Sind alle Rußpartikel aus Dieselfahrzeugen gleich schädlich?

Oder stimmt es tatsächlich, dass die angeblich größeren Partikel aus den älteren Dieseln weniger schädlich, da nicht lungengängig, sind? (Wurde mal bei den Pölern diskutiert)

Ich fühl mich mit meinem 20 Jahre alten auch bei Vollast nicht rußenden bepölten BJ jedenfalls umweltmäßig auf der besseren Schiene als die modernen Diesel, die beim Ampelstart eine schöne schwarze Wolke hinter sich lassen.

Die Mär von der angeblichen "Sauberkeit" dieser hingetricksten Kisten glaub ich jedenfalls nicht mehr.

Naja, man riecht natürlich, dass ich pöle und manchmal auch, ob das Altpöl vom Griechen oder vom Weihnachtsmarkt kam <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />

pölige Grüsse

uwe
Geschrieben von: BJ43 Re: Neue Kfz-Steuer - 14/03/2005 19:47
Zitat
3. Ist der Zusammenhang Verkehr - Feinstaub ein reiner Politikreflex. Nachdem die nationalen Regierungen die EU-Richtlinie, die an sich sinnvoll statt Emission Immission regeln will, jahrelang verschlafen haben, ist jetzt Aktionismus angesagt, und gegen den Verkehr zieht sichs leichter zu feld als z.B. gegen den Hausbrand (geade im Winter). Allerdings war die Feinstaubkonzentration zB. lt. Eingeständnis der Wiener Umweltstadträtin in der Schulferienwoche Anang Februar mit signifikant weniger Verkehr am Höchsten. Verdacht: Die Belastung kommt zu einem wesentlichen teil luftverfrachtet aus der Ferne (bei Ostwind: aus den uralt-Anlagen unserer Nachbarn). Und die Umweltschutzbudgets dorthin zu tragen, wo mit dem Betrag x am meisten gemacht werden kann, ist politisch auch nicht so einfach durchsetzbar: "unser Geld nach Ungarn/Tschechien/Polen etc. tragen" - da fragt die Volksseele nicht mehr, ob das für unsere Luft vielleicht am wirksamsten wäre...

Grüsse,
Peter

& Zitat Landcruiser :
Oder stimmt es tatsächlich, dass die angeblich größeren Partikel aus den älteren Dieseln weniger schädlich, da nicht lungengängig, sind? (Wurde mal bei den Pölern diskutiert)


Hallo Peter,Uwe
beides Aussagen sind richtig.
Nur 5 % der Staubkonzentrationen sind auf Dieselmotoren zurückzuführen.Der größte Teil wird aus den östlichen Nachbarländern hereingeblasen ( machmal kommt sogar der Saharasand bei uns an & spielt bei den Feinstäuben in den Innenstädten eine Rolle).
Dann kommt,wie schon erwähnt, der Staub aus den Schornsteinen (Heizperiode) hinzu. Ferner ensteht auch durch Reifenabtrieb Feinstaub.
Die "alten" Dieselabgase, bedingt durch die größeren Partikel, sind nicht so lungengängig wie die Abgase moderner Dieselfahrzeuge.
Der Hauptgrund für die aus dem Autoverkehr in den letzten Jahren zunehmende Feinstäube,ist leider der "Dieselwahn". Vom Kleinwagen bis zur Nobelkarosse werden jetzt alle Modellreihen mit diesem Motor ausgerüstet. Die Kehrseite der Medaille sind die Feinstäube aus Dieselmotoren.
Jammern nutzt leider nichts. Es wird kein Weg daran vorbei führen,auch die älteren Dieselfahrzeuge nachzurüsten,falls man sie noch in Innenstädten bewegen möchte.
Gruß
BJ43
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 14/03/2005 23:23
@Markk
Da deine leider traurige Aussage hier wohl kaum jemanden zu interessieren scheint, hier meine Antwort:

Dann werd ich am 30.04. auf die Zulassungsstelle dackeln und den Rocky auf unbestimmte Zeit abmelden und hoffe dass noch welche diesem Beispiel folgen damit der Herr Eichel im Herbst mal wieder nach Brüssel fahren muss, um sich zu rechtfertigen.

Und für die eingesparte Steuer werd ich mir dann mal ein Schweizer Bankkonto gönnen, man <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> mich diese Sache an.

Gruß Holger

Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 15/03/2005 09:11
Hey Leute,
in älteren Publikationen ist die Schädlichkeit
der Partikel aus den neuen CommonRail-Motoren
mit 10mal gefährlicher angegeben worden.
In Berlin ist in den 80er Jahren auch festgestellt
worden,das die Feinstaubbelastung überwiegend nicht
aus dem direkten Umfeld kommt,sondern über weite
Strecken aus Tschechien eingetragen wurde.
Aktuell hat Das aber wohl Niemand untersucht.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: DaPo Re: Neue Kfz-Steuer - 15/03/2005 09:34
Zitat
So, hier ist der Spassverderber der Woche!

Habe heute Nachmittag mit dem zuständigen Fachmann für KFZ-Steuerfragen des Finanzministeriums gesprochen:

[color:"red"]Die Hubraumsteuer kommt definitiv am 01.05.05[/color] - mein Auto kostet mich dann also 3.570 (dreitausendfünhundertsiebzig!) Euro Steuer im Jahr! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
autsch, DAS ist heftig. Naja, für mich lautet die Konsequenz dann, daß mein Unimog vorerst Zugmaschine bleibt...
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 15/03/2005 12:59
Hmm...also ist bald zahltag...ich denke jetzt einfach mal negativ und behaupte, daß wir gegen die neue steuer nichts machen können. Nochwas, gibt es irgendwelche änderungen bezüglich der LKW-zulassung? Die gerüchteküche tischt ja ständig was neues auf...(angeblich solls bald auch nimmer so sein, wies jetzt ist) <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 15/03/2005 13:59
@Hulg,Holger,
Du hast offensichtlich immer noch nicht geschnallt, daß die Bundesländer für die Kfz-Steuer zuständig sind. Das brocken uns also die Herren von der CDU/CSU ein und mal nicht der Herr Eichel.
Aber ihr habt sie ja alle gewählt....
gruß
thomas
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neue Kfz-Steuer - 15/03/2005 14:31
?
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 15/03/2005 20:17
@Spike
Es gibt tatsächlich noch Bundesländer die nicht von der CDU/CSU regiert werden ich z.B. wohne in so einem. Mir geht es eigentlich nicht um irgendwelche Parteien sondern um die Auswring-Steuer- und Sozialpolitik der letzten Jahre.

Und es ist halt immer wieder schön zu sehen wie Herr Imkompetenz persönlich mal wieder seine geschossenen Böcke in Brüssel aufarbeiten darf.

Gruß Holger
der es geschnallt hat

Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 16/03/2005 05:51
Moin.
Neueste Nachricht: Das bayrische Modell kommt definitiv nicht! Einige Bundesländer haben ihr Veto eingelegt. Der Trend geht wohl weiter grundsätzlich in Richtung Hubraumversteuerung; aber noch ist nix endgültig klar.
Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 16/03/2005 08:42

noch mehr Unsicherheiten.... das gibs ja nicht...

da is ja bald einfacher noch auf LKW umzuschlüsseln...
Geschrieben von: triton Re: Neue Kfz-Steuer - 16/03/2005 09:44
In einem Wohnmobilforum hab ich gerade gelesen, daß definitiv SoKfz Wohnmobile über 2,8 t. ausgenommen sind. Also alles beim alten? Hoffentlich haben die recht, sonst muß ich zur Zulassungsstelle und ein paar Autos abmelden. Die Versicherungsbranche wird sich freuen...
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Geschrieben von: 105er Re: Neue Kfz-Steuer - 16/03/2005 09:54
Zitat
In einem Wohnmobilforum hab ich gerade gelesen, daß definitiv SoKfz Wohnmobile über 2,8 t. ausgenommen sind. Also alles beim alten? Hoffentlich haben die recht, sonst muß ich zur Zulassungsstelle und ein paar Autos abmelden. Die Versicherungsbranche wird sich freuen...
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />

Quelle?! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Geschrieben von: triton Re: Neue Kfz-Steuer - 16/03/2005 10:46
Die hier:

Ich habe jetzt unser FA Soest angerufen. Es gibt absolut noch keine
Anweisungen und man meinte, wir WOMO-Fahrer wissen mehr als die Beamten. ( Wir vermuten ja auch nur!) Also, was man mir sagen konnte, war, daß mit 90 %-iger Sicherheit die WOMOs nicht anders besteuert werden würden. Also, eine "klare" Aussage! warten wir es ab, es gibt so viele Ungereimtheiten, das glaubt man garnicht. Aber bis zum 01.05.2005 wird das ganz sicher nichts mehr!
Gruß,
Rolf


Ich hoffe halt mal <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />
Geschrieben von: eljot Re: Neue Kfz-Steuer - 16/03/2005 13:53
tach allerseits,

hab mich heut mal bei meinem tüv zwecks AF umtypisierung erkundigt!
der herr meinte dass sie mir selbstverständlich AF eintragen! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
aber ich könne die 40 euro die ich dafür bezahlen muss genausogut im ofen verheizen!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
macht wenigstens ne sekunde lang warm!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
angeblich gibst irgendso nen blöden schrieb der da sagt, dass AF tot is und dass ALLE pkw's in zukunft nach hubraum besteuert werden!! alle heißt auch womos, etc!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
da kann 100x AF M1 drinnstehen!!
und nen landy zum lkw machen wird auch schwierig, bis unmöglich werden, da er ja pkw-karakter hat, bzw. ja davor schon als pkw eingetragen war!!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

ich werd mich wohl oder übel mit 450 eurotaler steuer pro jahr (noch) abfinden müssen!?!? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 16/03/2005 16:52
Wieso pkw-charakter? Die HTs und Sts sind auch lkw! Warum also kein sw? Pkw eintragung kriegste laut tüv problemlos weg! Lkw eintragung jedoch nicht...
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 16/03/2005 18:19
Zitat
tach allerseits,

hab mich heut mal bei meinem tüv zwecks AF umtypisierung erkundigt!
der herr meinte dass sie mir selbstverständlich AF eintragen! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
aber ich könne die 40 euro die ich dafür bezahlen muss genausogut im ofen verheizen!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
macht wenigstens ne sekunde lang warm!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
angeblich gibst irgendso nen blöden schrieb der da sagt, dass AF tot is und dass ALLE pkw's in zukunft nach hubraum besteuert werden!! alle heißt auch womos, etc!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
da kann 100x AF M1 drinnstehen!!
und nen landy zum lkw machen wird auch schwierig, bis unmöglich werden, da er ja pkw-karakter hat, bzw. ja davor schon als pkw eingetragen war!!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

ich werd mich wohl oder übel mit 450 eurotaler steuer pro jahr (noch) abfinden müssen!?!? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />

40 euro ist schon mal eben sehr kräftig hingelangt - doch es soll ja auch noch TÜV's geben, die einem das für 17,?? ohne groß federlesens eingetragen haben. - berichtigung im fahrzeugbrief ohne besondere technische abnahme.
doch wenn dem wirklich so ist, haben wir 'mal definitiv gesehen, wie es in uns'rer BRD (B wie Banane) mal eben zugeht. - Völlige Verunsicherung an der Basis - keiner weiss mal eben 4 wochen vor dem tag X was nun mal eben geht oder nicht - und nen schönen gruss vom chaos ...
am besten wir mischen das feld von unten auf und gehen selber in die politik - zum nächsten ortsverein unserer wahl

na wie wärs ???
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 21/03/2005 20:59
Nun will ich auch nochmal was ansatzweise Produktives beisteuern. Habe gestern mal in meinen Fahrzeugschein geschaut und dabei festgestellt das ich meinen Patrol am 09.05. zugelassen habe. Unser Finanzamt verschickt die Steuerrechnung (Bankeinzugszwang war damals noch nicht) grundsätzlich mindestens 4 Wochen vor Fälligkeitsdatum. Somit dürfte ich in den nächsten Tagen meinen Steuerbescheid für das kommende Jahr erhalten. Und ich bin sehr gespannt darauf was da wohl drinstehen wird!
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 21/03/2005 21:05
Hi Thorsten,
mein Tipp: Höchststrafe.
§23/6a gibts nicht mehr und Du hast ja kein Womo oder Lkw, oder? Für die So.Kfz (Womo/Büro-Kfz) scheint ja das Hauen und Stechen gerade erst loszugehen.
Naja, und falls Du doch noch einen Bescheid über 172 € bekommst, weil wir schliesslich noch nicht Mai haben, dann kann es Dir passieren, dass die 42 * 37 € für 2005 beim Bescheid in 2006 nachgefordert werden. Grusel...:(
Gruss
Frank
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 21/03/2005 21:28
Hihi, genau dahin gehen meine Gedanken ja. Eins ist sicher, nachfordern ist nicht (siehe Gerichtsurteile zum Thema LKW-Umbauten vor ein paar Jahren). Zur Not zieh ich da auch vor Gericht.
Bin sehr gespannt wie die Formulierung des Steuerbescheides aussieht. Kommt es so wie ich (derzeit noch) vermute, werd ich den Bescheid auf jeden Fall vorab vom Anwalt prüfen lassen.
Kommt hingegen halt der Bescheid über die Hubraumsteuer wird zum 01.05. abgemeldet. So einfach is das. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Troll Re: Neue Kfz-Steuer - 21/03/2005 21:35
Zitat
Kommt hingegen halt der Bescheid über die Hubraumsteuer wird zum 01.05. abgemeldet. So einfach is das. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Und dann?
Fährst dann Golf oder wie soll ich das verstehen?
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 06:15
Zitat
Zitat
Kommt hingegen halt der Bescheid über die Hubraumsteuer wird zum 01.05. abgemeldet. So einfach is das. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Und dann?
Fährst dann Golf oder wie soll ich das verstehen?
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

tztztz??? na gut, diese frage könnte dann vielleicht in ein paar wochen auch an mich gestellt werden ... auch ich werde meinen protest dadurch kundtun, daß ich mein fahrzeug dann nur noch 5 monate im winter fahren werde - oder für für mal für eine gewisse zeit vorübergehend abmelde. - dann gibts halt eben gar nichts und es wird im sommer ein kleiner stinker (roller) gefahren. - die kosten keinen cent an steuer - oder ggf. auch nen 125ger - auch der kostet nix steuer - wobei so ein kleiner gut und gerne 5 liter zweitakt-mischung in die saubere luft pustet. -"schau mal einer her!" -
in der heutigen zeit muss man flexibel bleiben - und wenn nun von ober herab gespart werden soll - das können sie gerne mal so haben - das kann ich auch. -
schaut euch doch mal den thread - "ein anderer ansatz zur kfz-steuer an. - westerwelle hatte sich bereits anno 1995 über dieses leidige thema sehr interessant geäüßert - doch getan hat sich dahingehend trotz gutem ansatz in den köpfend der politiker rein gar nichts. - überlegt mal, das ist schon beinahe 10 jahre her.

gruss von franky
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 08:16
Mein letzter Bescheid ist von 2002. Danach nur noch Abbuchungen. Der 2002er Bescheid entstand aber auch nur wegen einer technischen Änderung (und war mal wieder über Hubraumsteuer, kurzer Brief genügte und die Gewichtssteuer kam sofort).
Habe eben mit meinem Finanzamt telefoniert. Ein Steuerbescheid ergeht hier in Hamburg nur, wenn sich der Steuersatz geändert hat. Sonst wird einfach abgebucht bzw. ein Überweisungsträger verschickt.

Wenn sich der Satz nun ändert, gibts einen neuen Bescheid. Der kommt vier Wochen BEVOR der neue Steuersatz gilt. Also genug Zeit zum Abmelden.

Also: Ein Überweisungsträger oder eine Abbuchung über 172 € am 15. April sagt leider nichts über die Jahressteuer aus. Aber solange kein neuer Bescheid gekommen ist, gibts auch keine neue Steuer.
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 08:36
Moin Frank,
das läuft in Niedersachsen eben anders. Hier bekommst Du jedes Jahr einen Steuerbescheid, egal ob sich was ändert oder nicht. Einfach Abbuchen ist wie gesagt nicht da das Fahrzeug vor dem Termin zur Einführung der Erteilung einer Einzugsermächtigung fürs Finanzamt zugelassen wurde (boah war das n Satz <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />). Somit MUSS mein zuständiges FA reagieren, und das eben in den nächsten Tagen. Der springende Punkt ist ja eben das der Termin der Steuerfälligkeit Anfang Mai, nämlich der 09.05. ist. Somit gibt es entweder nen definitiven Bescheid oder nen Termin beim Anwalt. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 09:31
Moin Thorsten,

möglich wäre das, aber ich glaube es ehrlich gesagt nicht. Ich habe meine Einzugsermächtigung auch erst in 2002 nach dem letzten Hubraumsteuerärger wieder erteilt. Wenn Du keine Einzugsermächtigung gegeben hast, bekommst Du hier in HH eine Zahlungsaufforderung mit Überweisungsträger. Das ist kein Steuerbescheid, sondern eine Zahlungsaufforderung.

Guck doch mal auf die Briefe Deines Kfz-Steuer-Finanzamts der letzten Jahre drauf. Steht da jedesmal "Bescheid" drüber?

Gruss
Frank
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 11:06
Hmmm, gute Frage, werde da nachher zuhause mal schauen. Wenns nur ne Zahlungsaufforderung ist werd ich eben nen neuen Bescheid "einfordern" <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Joachim Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 16:15
Hallo, wen es interessiert: Als Anhang ein Schreiben des bayerischen Staatsministerium der Finanzen an die Finanzämter. Interessant in diesem Zusammenhang die Besteuerung von Wohnmobilen - auch für Wohnmobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht gilt demnach die Hubraumbesteuerung. Joachim

Attached File
213884-K0505Anlage.pdf  (409 Downloads)
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 16:56
Na Bingo! Demzufolge müsste mir also jetzt eine neuer SteuerBESCHEID zugehen. Die Spannung steigt. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Karsten Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 17:00
Tja, unser Patrol ist bereits verkauft und der neue Terrano hat jetzt Euro3 und kostet damit noch 480€.
Bin ja mal gespannt was mein LJ mit seinen 850ccm kosten soll.....
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 18:56
wenn ich das so lese, scheint ja echt Ummeldung auf LKW nötig zu werden...

Na das kann ja noch was werden...
Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 22/03/2005 23:26
hat mal jemand einen link zu den in der anweisung erwähnten urteile????

ingo
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 23/03/2005 11:42
Zitat
Hallo,
wen es interessiert:
Als Anhang ein Schreiben des bayerischen Staatsministerium der Finanzen an die Finanzämter.

Interessant in diesem Zusammenhang die Besteuerung von Wohnmobilen - auch für Wohnmobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht gilt demnach die Hubraumbesteuerung.

Telefon Vermittliung: 089/2306-0

Bündelt Eure Erfahrungen mit der diskussions- oo-operations- und aufgeschlossenen Mitteilungsbereitschaft aus der Ecken, von wo mal eben dieser Erlaß kömmt, und welchem Pateibuch man dort verschrieben ist. -
Es ist damit zu rechnen, daß sich der eine wie auch andere davon Betroffene sich bei den nächsten Wahlen daran erinnert. -



... daß die Bayern mal schon ne "Waatschen" vertragen gehört ja dort schon fest im Brauchtum - wiewohl das Fensterl obendrein

Auf dem Erlaß des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen
ist ein kleines schlupfloch-fensterl auszumachen ...

gruss von franky

wie folgt:
poststelle@stmf.bayern.de

Homepage
Geschrieben von: Lupo Re: Neue Kfz-Steuer - 24/03/2005 14:27
soeben im Radio:

die bayerischen Oberfinanzbehörden haben heute beschlossen, den Wegfall der Gewichtsbesteuerung für WOHNMOBILE zu stoppen, im Mai soll wohl auf Bundesebene entschieden werden, allerdings scheint Bayern auch auf einen Alleingang (um die Gewichtsbesteuerung für Womos zu behalten) vorbereitet!

Das sind doch mal gute Nachrichten, zumindest für die Womo-Fahrer unter uns!

L.C.
Geschrieben von: Rafael Re: Neue Kfz-Steuer - 24/03/2005 17:02
Ich habe gestern (22.03.05) einen neuen Steuerbescheid bekommen. Der Grund war eine Auflastung von 2810 auf 3050 (wg. geringer Zuladung).

Ich habe meinen G am 11.03 Aufgelastet. Das FA hat die bereits gezahlte Steuer angerechnet und ich muß dann nur 93,-Euro bezahlen. Die Berechnung läuft bis 10.03.06.

Lassma uns überaschen.
Gruß Rafael
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 24/03/2005 17:57
Moin Rafael,
das ist nicht weiter verwunderlich weil das FA noch nach geltendem Recht den Bescheid zum Fälligkeitstermin (bei dir eben im März diesen Jahres) berechnen muss. Somit konnte da nix anderes kommen als ein Bescheid über die (neue) Gewichtssteuer. Der §23 Abs. 6 fällt ja erst zum 01.05. diesen Jahres. Somit wird es zunächst für die jenigen interessant die den Fälligkeitstermin im Mai haben.
Geschrieben von: azeh Re: Neue Kfz-Steuer - 24/03/2005 21:35
Zitat
Vertrauet eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten


ist mir gerade so untergekommen................



ich prüfe derzeit die möglichkeit meine auto's in lettland anzumelden,
wird günstiger und meine nummernschilder bleiben bis auf den kleinen zusatz im blauen feld auch gleich.





Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 24/03/2005 21:39
Zitat
ich prüfe derzeit die möglichkeit meine auto's in lettland anzumelden,



Gute Idee, brauchst Du noch einen für ne WG?


Kini
Geschrieben von: 105er Re: Neue Kfz-Steuer - 24/03/2005 21:41
Zitat
Zitat
Vertrauet eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten


ist mir gerade so untergekommen................



ich prüfe derzeit die möglichkeit meine auto's in lettland anzumelden,
wird günstiger und meine nummernschilder bleiben bis auf den kleinen zusatz im blauen feld auch gleich.

Coole Idee!

Du darfst halt bloss nicht den Fehler machen und mit Deiner
Karre zum Ummelden nach Lettland fahren!

Dann faellt naemlich das Ummelden mangels Masse aus!

Naja, das spart dann ja auch Steuern...

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />
Geschrieben von: azeh Re: Neue Kfz-Steuer - 24/03/2005 22:32
Zitat
Du darfst halt bloss nicht den Fehler machen und mit Deiner
Karre zum Ummelden nach Lettland fahren!

warum nicht?
würde der geklaut werden?


wegelagerertechnisch?








Geschrieben von: 105er Re: Neue Kfz-Steuer - 25/03/2005 10:36
Zitat
Zitat
Du darfst halt bloss nicht den Fehler machen und mit Deiner
Karre zum Ummelden nach Lettland fahren!

warum nicht?
würde der geklaut werden?

wegelagerertechnisch?

Jupp! So ist es - und zwar schneller als Du 'Piep' sagen kannst. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 25/03/2005 15:02
Zitat
warum nicht?
würde der geklaut werden?

wegelagerertechnisch?




Jupp! So ist es - und zwar schneller als Du 'Piep' sagen kannst.


Dann sollte ich meinen versichern und dahin fahren. Inner dunklen Gasse abstellen und einen seeeeehhr langen Spaziergang unternehmen.

Kini
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 25/03/2005 19:02
.....ich komm´ mit...
gruß
thomas
Geschrieben von: OneTenV8 Re: Neue Kfz-Steuer - 25/03/2005 21:36
Nabend !

Gestern (24.) soll angeblich in der `Süddeutschen´ein Bericht gedruckt gewesen sein, in dem grundliegende, aktuelle Änderungen in Sachen Womobesteuerung beschrieben wurden. Pro Womo meine ich !

Wer weiss Genaueres ??? Ich selber habe die Zeitung leider nicht.
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 29/03/2005 08:27
Folgendes hab ich grad über Google gefunden, sehr interessante Definition (könnte zumindest eine werden wenns zum Rechtstreit kommen sollte):

Wer erstellt den Kraftfahrzeugsteuerbescheid?

Das Finanzamt setzt nach den Daten, die es von der Zulassungsstelle erhält, die Kfz-Steuer durch einen schriftlichen Steuerbescheid fest. Die Kfz-Steuer ist immer für ein Jahr im voraus zu entrichten. Der Bescheid gilt, bis das Fahrzeug wieder abgemeldet ist.

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist ein Dauerbescheid. [color:"red"] Das heißt, er gilt nicht nur für das laufende, sondern auch für kommende Jahre, so lang, bis er vom Finanzamt geändert wird oder das Fahrzeug abgemeldet wird. [/color]

Quelle

Daraus ergibt sich zumindest schon mal das eine eventuelle rückwirkende Forderung als Nichtig anzusehen ist und das ein neuer Steuerbescheid zugestellt werden muss. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 29/03/2005 10:01
Zitat
Folgendes hab ich grad über Google gefunden, sehr interessante Definition (könnte zumindest eine werden wenns zum Rechtstreit kommen sollte):

Wer erstellt den Kraftfahrzeugsteuerbescheid?

Das Finanzamt setzt nach den Daten, die es von der Zulassungsstelle erhält, die Kfz-Steuer durch einen schriftlichen Steuerbescheid fest. Die Kfz-Steuer ist immer für ein Jahr im voraus zu entrichten. Der Bescheid gilt, bis das Fahrzeug wieder abgemeldet ist.

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid ist ein Dauerbescheid. [color:"red"] Das heißt, er gilt nicht nur für das laufende, sondern auch für kommende Jahre, so lang, bis er vom Finanzamt geändert wird oder das Fahrzeug abgemeldet wird. [/color]

Quelle

Daraus ergibt sich zumindest schon mal das eine eventuelle rückwirkende Forderung als Nichtig anzusehen ist und das ein neuer Steuerbescheid zugestellt werden muss. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ah ja, aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich denn die Nichtigkeit?

Soweit ich mich erinnere, ist schon länger her, gabs da mal klare Regelungen für die Nichtigkeit von Verwaltungsakten insbesondere Steuerbescheiden?

Und in welcher Rechtsgrundlage steht, dass Steuerbescheide bei Änderung der Rechstgrundlage oder Änderung der Besteuerungsgrundlagen nicht rückwirkend geändert werden können?

Würde mich brennend interessieren, denn wenn der Bescheid nichtig wäre, bräuchte man ja nichtmal Einspruch einlegen.

Grüsse

uwe
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 29/03/2005 11:12
Moin Uwe,
ich habe nicht geschrieben das der Steuerbescheid nichtig wäre sondern eine eventuelle rückwirkende Forderung.
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 29/03/2005 13:00
Hallo Thorsten,

naja, wär ja auch zu schön gewesen.

Ich kann mir allerdings kein Finanzamt vorstellen, was einfach so eine höhere Steuer von dir fordert. Mal so eben.

Ohne Steuerbescheid geht da gar nix.

In dem bayerischen Schreiben stand, so meine ich, auch ausdrücklich drin, das die Steuer gem. § XY KfzStG neu festzusetzen ist.

Neu festzusetzen bedeutet immer Änderungsbescheid oder neuen Steuerbescheid.

Grüsse

uwe
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 29/03/2005 13:14
Darum gehts ja Uwe. Es muss mir ein neuer Steuerbescheid zugehen. Ansonsten hab ich ja die letzten Jahre immer nur ne Zahlungsaufforderung bekommen (hab nachgeschaut Frank, waren Zahlungsaufforderungen), keinen Steuerbescheid. Da meine Jahressteuer aber regulär zum 09.05. fällig wird und die "Zahlungsaufforderung" bei uns ja grundsätzlich 4 Wochen vor Fälligkeitsdatum zugesandt wird, müsste in den nächsten Tagen ein definitiver Steuerbescheid in meinem Briefkasten liegen. Und genau auf den warte ich nun ganz gespannt.
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 29/03/2005 13:27
Ja, nur die Rechtslage ändert sich zum 01.05.2005.
Angenommen du bekommst jetzt nix oder nur die Zahlungsaufforderung und zahlst di alte Steuer, rettet dich das m.W. nicht davor, dass du vom FA, sagen wir mal im August, einen Bescheid mit neuer höherer Steuer ab 01.05.2005 bekommst und deftig nachzahlen musst.

Das halte ich als Nicht-Jurist grundsätzlich für möglich und würde es auch nicht von vorneherein als rechtswidrig bezeichnen wollen.

Dazu müsste sich mal ein berufener Steuerrechtler äußern.

Mal ganz abgesehen davon was nun wirklich in den Bundesländern passieren wird. Außer Bayern hat sich ja wohl noch niemand "geoutet"?

Grüsse

uwe
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 29/03/2005 13:41
Da will ich ja hin und genau das ist die Kernaussage meiner letzten Postings. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. Ich bekomme nen neuen Steuerbescheid => Dann ist alles klar!
2. Ich bekomme ne Zahlungsaufforderung über Gewichtssteuer => Dann wird sich mein Anwalt (im Vorfeld schonmal) um die Steuerrechlichen Dinge intensiv kümmern und genau herausfinden was die nachfordern dürfen und was nicht.

Ich als Juralaie würde sagen: Nachzahlen is nich! Punkt.
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 29/03/2005 20:38
...was passieren wird, ist relativ einfach: Du bekommst im April die normale Zahlungsaufforderung.
Wenn z.B. am 15 April Dein Landesfinanzminister weiß, ab wann die neue Regelung wie aussieht, wird er bis zum 22.April seine Finanzämter anweisen, was zu tun ist. Die haben nichts Eiligeres zu tun, als Dir per S t e u e r b e s c h e i d mitzuteilen , daß die Kfz-Steuer ab..... neu festgesetzt wird auf.....EUR, zahlbar bis.....
Das war´s. Dafür brauchst Du keinen Rechtsanwalt. Das läuft schon immer so(z.B. wenn wegen der Abgasnorm die Fzge höhergestuft werden). Für die Finanzämter ist das lediglich ein Verwaltungsakt(-vorgang). Das haben die alles fertig in der Schublade.
Und wenn das nicht am 15.April ist, dann eben 2 Wochen später, oder 4 oder.....
Als werde ganz ruhig und warte ab.
gruß
thomas
Geschrieben von: Fendi Re: Neue Kfz-Steuer - 30/03/2005 08:12
In Sachen WoMo hat Bayern einen Rückzieher gemacht. Die wollten einen Gesetzesentwurf vorlegen, in welchem WoMo ab 2,8 to weiterhin Gewichtsbesteuert bleiben...
Aber jetzt wollen sie nicht mehr! Ohne Angabe von Gründen.

Es heißt, dass die Finanzämter ab dem 1.5.2005 neue Steuerbescheide zusenden werden...

Aber wie immer ist da auch noch einiges offen und es bleibt abzuwarten, was am 1. Mai entschieden wird!

Quelle dieser Infos ist die Zeitschrift "Reisemobil International" 4/2005



Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 31/03/2005 08:46
Nicht uninteressant !

Wohnmobile und Seitenblicke


Vieles, was auch hier als Info dient, zumin. mehr als so manch wirres geschrieben Wort.

Gruß
Ralf
Geschrieben von: Troll Re: Neue Kfz-Steuer - 31/03/2005 10:53
Heute in der Zeitung
[color:"blue"]Finanzministerium setzt sich für Wohnmobil-Besitzer ein



düsseldorf. Eine kräftige Steuererhöhung für ihre Urlaubsfahrzeuge hatten Reisemobilbesitzer befürchtet, nun scheint es Hoffnung auf eine Neuregelung zu geben.



Die ab 1. Mai geltende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, die dafür sorgt, dass für die bisher steuerlich begünstigten schweren Geländewagen mehr in die Steuerkasse gezahlt wird, schließt auch Reisemobile über 2,8 Tonnen ein. Bislang nämlich konnten sich die Bundesländer - in deren Kassen die Steuer-Euros rollen - nicht über eine Ausnahmeregelung für Motorcaravane einigen. Verbände, Händler und Privatleute gingen auf die Barrikaden, denn für sie steigt die Besteuerung um bis zu 500 Prozent. Auswirkungen auf die Reisemobil- und die Tourismusbranche wären enorm.

Eine Lösung ist in Sicht: Ende Mai treffen sich Vertreter der Finanzministerien zum Gespräch. "Die Adressaten sollten ja nicht die Reisemobile sein", erklärt Jost Krüger vom Caravaning Industrie Verband das Vorhaben, die Regelung zu überdenken. "Es sieht so aus, dass die Länder eine Lösung finden, damit alles beim Alten bleibt."

In der Übergangszeit, also vom 1. Mai bis zu einer Gesetzesänderung, werden Reisemobilbesitzer jedenfalls noch nichts vom Finanzamt hören. "Wir werden erst mal keine nachteiligen Bescheide versenden", so ein Pressesprecher des Finanzministeriums in NRW. Auch dort wird dafür gekämpft, dass die Steuerlawine für Caravan-Freunde ausbleibt.Reisemobile könnten steuerlich teuer werden. Foto: dpa


30.03.2005
[/color]

Geschrieben von: dasBrot Re: Neue Kfz-Steuer - 31/03/2005 21:28
»also vom 1. Mai bis zu einer Gesetzesänderung, werden Reisemobilbesitzer jedenfalls noch nichts vom Finanzamt hören. "Wir werden erst mal keine nachteiligen Bescheide versenden«

hi,
lt. auskunft meines fa´s sind die hessischen finanzämter von der ofd angewiesen, zum 1. 05. neue steuerbescheide nach hubraum zu erteilen, auch für womo´s!!

das treffen der länderfinszminister ist wohl am 25.05

gruß
Geschrieben von: LuckyOne Re: Neue Kfz-Steuer - 06/04/2005 01:05
@ Thorsten

ich glaube gerichtlich hätten wir schlechte Karten (Mein Steurerbescheid müsste da EZ am 11.Mai ja auch bald kommen), da die KFZ-Steuer eben im voraus verlangt wird und wenn wir weniger zahlen als wir müssten eben bevorteilt und nicht benachteiligt würden.

Lucky
Geschrieben von: torgh Re: Neue Kfz-Steuer - 08/04/2005 07:31
Guten Morgen,

kurz nachdem ich meinen Landy, ein SW angemeldet hatte, bekam ich einen Steuerbescheid. Dieser war nach Hubraum bemessen, Fahrzeugart PKW, 836 €. Darauf hin stellte ich einen Antrag auf Änderung der Steuer, Kombinationskraftwagen, also Besteuerung nach Gewicht.

Heute flatterte mir mein geänderter Steuerbescheid ins Haus. In diesem steht als Fahrzeugart: LKW, 185 €. Nun meine Frage, hat mir da jemand nen grossen Gefallen getan oder ist das normal? Muss da nicht Kombinationskraftwagen stehen? Ich mein ich will nicht meckern, hätt ich ja tatsächlich eine Sorge weniger, wenn dem so ist.

Achso, der Wagen ist nicht umgebaut auf Lkw.

Gruss Brian
Geschrieben von: scooter Re: Neue Kfz-Steuer - 08/04/2005 08:10
@torgh
Sehr merkwürdig, andererseits es ist noch nicht der 1.5.
Ich habe gestern beim FA angerufen ob es etwas neues gibt und die Antwort "nichts". Ich solle mich gedulden.

Was sagt die Versicherung dazu?
Geschrieben von: torgh Re: Neue Kfz-Steuer - 08/04/2005 08:16
Hi,

Versicherung muss ich noch fragen, aber wenn das FA erst mal LKW in den Akten stehen hat, was sollte sich da am 1.5. ändern? Und, muss ich überhaupt der Vers. bescheid geben? Im Schein steht ja PKW Geschlossen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> und was ich an Steuern zahle ist ja nicht deren Sache, oder?????

Gruss Brian
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 08/04/2005 08:18
richtig, der Versicherung ist es egal, wie dein Fz. steuerlich eingeteilt ist.
Geschrieben von: scooter Re: Neue Kfz-Steuer - 08/04/2005 09:11
Ich hatte Dich so verstanden das im Schein LKW steht und nicht PKW Geschlossen. Dann ist es der VS wirklich egal.
Geschrieben von: Troll Re: Neue Kfz-Steuer - 08/04/2005 09:14
Zitat
LKW, 185 €. Nun meine Frage, hat mir da jemand nen grossen Gefallen getan oder ist das normal?

Wenn du mit den Nachteilen der Zulassung als LKW leben kannst (Sonntags kein Anhängerect) war es ein gefallen, ansonsten war es eine momentan übliche verarsche!

Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 08/04/2005 09:16
moin brian,
das ist normal. hier in hamburg gibts bei der besteuerung genau zwei kategorien: pkw (nach hubraum) und lkw (nach gewicht). mit einem kombi-kfz, einem womo, einem büro-kfz oder einem lkw landest du nach derzeitiger rechtslage in der kategorie lkw. wird dann nach dem 1.5.05 einen neuen bescheid geben.
gruss
frank
Geschrieben von: torgh Re: Neue Kfz-Steuer - 08/04/2005 09:25
Hi,

Also erst mal weiter warten und <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />. Wär ja auch zu schön gewesen, wenn sich Das FA zu meinen Gunsten vertan hätte. Aber was mich wundert ist, das die 185 € von mir haben wollen und nicht irgendwas um die 170? Mal schauen was demnächst passiert, oder nicht passiert.

Gruss Brian
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 08/04/2005 10:02
das passt schon mit den 185 Euro, der 110er hat ein zGG von 3050kg, das ist die nächsthöhere Stufe.
Geschrieben von: herblander Re: Neue Kfz-Steuer - 13/04/2005 19:43
Hi,

lt. LR Deutschland werden die Steuerbescheide bei Neu-
und Um-Meldungen ab dem 1.5.sofort,
ansonsten erst zum Datum und mit Wirkung des nächsten
Zahlungstermines geändert.

Das würde etwas Luft schaffen, mir z.B. 10 Monate :-)

cu herblander
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 13/04/2005 19:56
dafür darfst du die 10 Monate dann nachzahlen UND für die nächsten 12 Monate im voraus.
Geschrieben von: herblander Re: Neue Kfz-Steuer - 14/04/2005 05:44
Genau das nicht, deshalb mein Beitrag ...

Festsetzung und Bescheid zum Zahlungstermin,
mit der Folge: KEINE NACHZAHLUNG !

Quelle ist LR, die das nicht gefolgert haben,
sondern explizit so informiert wurden.

Würde diese Information nicht stimmen,
so wäre das das erste Mal...

... und nebenbei kann ich das gut glauben,
dass die Industrie besser informiert ist,
als wir.
Hat eigentlich schon mal jemand bei DCX nachgefragt?

cu
herblander
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neue Kfz-Steuer - 14/04/2005 11:54
Hi,

wie ist denn nun der aktuelle Stand? Nun sind´s ja nur noch rund 14 Tage bis zum Stichtag.

Wenn ich den hier geposteten Bescheid richtig lese, hat sich´s auch bei AF´s mit mehr als 50% Nutzfläche erledigt, also auch ein langer Radstand als Zweisitzer wird nach Hubraum besteuert.
Auch bei den Womo´s habe ich nichts neues gehört. Hat da jemand davon gehört, daß Womo´s ab einem bestimmten Gewicht nun doch wieder nach diesem besteuert werden?

Gottseidank ist Motorradwetter <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 15/04/2005 10:14
Ich würde sagen, der Wegfall von §23 6a ist zum 1.5.05 beschlossen.
Aber darüberhinaus noch keine weiteren Gesetzesänderungen, die die steuerrechtliche Anwendung des EU-Verkehrsrechts irgendwie einschränken. Also gilt die Richtlinie 70/156/EWG - 2001/116/EG so wie sie geschrieben steht. Korigiert mich, wenn ich mich täusche.
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 15/04/2005 13:20
Tja,
die Steuererhöhung für alles ausser echtem LKW und
Womo wird wohl kommen.
Die Gerichte werden wohl die entgültige Entscheidung
fällen.Erstmal zahlen,dann klagen,dann mal sehen.
Die Auskunft von Rover kann nicht richtig sein,
weil dann ja gleiche Autos mit verschiedenem
Bescheiddatum unterschiedlich besteuert würden.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 16/04/2005 08:59
Heute ist mein Steuerbescheid gekommen. Fällig am 29.04.05.
Betrag Euro: 172.00.

Entweder kommt dann die Nachzahlung oder nicht.
Einspruch lege ich auf jeden Fall ein, wenn sie mehr haben wollen.
Das der TÜV ja nicht umschlüsseln darf oder kann oder will, habe ich mir schriftlich geben lassen, das reicht erst einmal für den Einspruch.
Aber ersteinmal abwarten.

Gruss
Steffen
Geschrieben von: UdoKett Re: Neue Kfz-Steuer - 17/04/2005 19:51
Hallo zusammen
heute den Steuerbescheid im Briefkasten gehabt.
Mit zitternden Händen aufgemacht und siehe da:
172€
fällig am 4.5.05
Mal sehen was als nächstes kommt
Udo
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 17/04/2005 20:59
@Udo:
Du bekommst Sonntags Post?

Spaß beiseite, was viel wichtiger ist: War das wirklich ein Steuerbescheid den Du bekommen hast oder lediglich eine Zahlungsaufforderung? Wenn es ein Bescheid war: Steht da irgendwo was von ..."vorbehaltlich"...?
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 18/04/2005 10:20
Man kann ja schon versuchen, zu machen, was man will ... doch so einfach läßt sich EU-Recht mitsamt EU-Richtlinien nicht beugen und ins Gegenteil verkehren. -
Wer versucht hier denn wem ein X für ein U vorzumachen, macht aus Birnen Äpfel - aus LKW und anderen Fahrzeugen mal eben schnell 'nen PKW - weil mal g'rad die schnelle Kohle bringen soll ...


Europarecht

An oberster Stelle steht das Europäische Recht (EU-Recht) Hier gibt es zunächst die Regelungen in den grundlegenden EU-Verträgen an sich (z.B. im Maastricht-Vertrag). Diese Regelungen nennt man das „primäre EU-Recht“. Der EU-Vertrag (EGV) enthält z.B. das Recht der Freizügigkeit in Art.: 39 ff EGV und den Grundsatz gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit gem. Art.: 141 EGV.

An nächster Stelle stehen die EU-Rechtsverordnungen und die EU-Richtlinien. Diese Regelungen nenn man das sekundäre EU-Recht.

Die EU-Rechtsverordnungen gelten gemäß Art. 249 Abs. 2 EGV im gesamten Gebiet der EU unmittelbar und zwingend.

Auf EU-Rechtsverordnungen beruhen z.B einzelne soziale Vorschriften im Straßenverkehr (Lenkzeitvorschriften).

Die EU-Richtlinien richten sich gemäß Art. 249.Abs. 3 EVG nur an die einzelnen Mitgliedsstaaten. Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen die in den Richtlinien enthaltenen Regelungen in das jeweilige nationale Recht umsetzen. Die eropäische Rechtsetzung z.B. auf dem Gebiet des Arbeitsrechts geschieht meist durch Richtlinien.

Weil Richtlinien von den einzelnen Mitgliedsstaaten oft nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Wirkung der Richtlinien in den Mitgliedsstaaten verstärkt. Nach dem EuGH können sich die einzelnen EU-Bürger gegenüber dem Staat unmittelbar auf Bestimmungen aus nicht oder nicht fristgemäß umgesetzten Richtlinien berufen, wenn die Richtlinie Vergünstigungen gewährt und inhaltlich präzise ist. Der jeweilige Mitgliedsstaat muss dann den Schaden des einzelnen ersetzen, der durch eine nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie entstanden ist. Die Wirkung von EU-Richtlinien wir dadurch zusätzlich verstärkt, dass nationales Recht richtlinienkonform, d.h. im Geist der Richtlinie auszulegen ist.

Beim EU-Recht gilt der Grundsatz:
„EU-Recht bricht nationales Recht“, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein primäres oder sekundäres EU-Recht handelt. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts führt dazu, daß entgegenstehendes nationales Recht der Migliedsstaaten verdrängt und dessen wirksames Entstehen in der Zukunft verhindert wird.
Geschrieben von: TAS Re: Neue Kfz-Steuer - 18/04/2005 11:49
@Grizzlyclimber

Richtig, was Du sagst. Aber unsere Lieblings EU-Rl ist, soweit ich das gesehen habe, durchaus von der BRD fristgerecht umgesetzt worden. Es bedarf also nicht der "unmittelbaren Direktwirkung" der Rl, wir wollen nur geltendes Recht anwenden.

Timo
Geschrieben von: UdoKett Re: Neue Kfz-Steuer - 18/04/2005 11:50
@ Thorsten
hast Recht. Ist kein Steuerbescheid sonder nur die alljährliche
Zahlungsaufforderung. Wär ja auch zu schön gewesen.
Udo
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 18/04/2005 12:47
@TAS

Zitat
@Grizzlyclimber

Richtig, was Du sagst. Aber unsere Lieblings EU-Rl ist, soweit ich das gesehen habe, durchaus von der BRD fristgerecht umgesetzt worden. Es bedarf also nicht der "unmittelbaren Direktwirkung" der Rl, wir wollen nur geltendes Recht anwenden.

Timo


... und eben deswegen brauchen auch wir einen mit allen Wassern gewaschenen Anwalt in Sachen Steuer- und Verwaltungsrecht -

vom ADAC ist ja momentan nicht großartig viel darüber zu verlauten - deswegen find ich die Bündelung des Sachverhalts in einem Interessenverband vollkommen angemessen und auch notwendig. -

mfg franky
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 18/04/2005 19:28
wie oft denn noch....

Das FA ist NICHT an die Eintragung im Brief gebunden. Da kann drinstehen M1-AF, So-Kfz Büromobil, LKW geschlossener Kasten oder sonstwas. Im Einzelfall entscheidet erstmal der zuständige Finanzbeamte. Und wenn der der Meinung ist, das Auto ist ein PKW, zahlst du Hubraumsteuer.
Geschrieben von: PeterM Re: Neue Kfz-Steuer - 18/04/2005 20:03
Monny, danke.

"Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand" hieß das doch (oder ähnlich).

Es gibt noch keinen begründeten (Hubraumsteuer)-Bescheid - logisch, ist noch nicht Mai.
Es ist nach wie vor unklar, ob eine KraftStG-Novelle kommt, und dort können grüne Autos anders besteuert werden als gelbe. (Und jetzt bitte keine Sachlichkeitsgebots-Rechtsansichten, aber Beispiele sollen durchaus überspitzt sein).
Steuerrecht ist nationale Angelegenheit, also hilft die (Zulassungs-)Richtlinie allein nichts.

Drum: Cool down, wer einen Klagsverein sammeln will soll das tun, wer Gründe hat, abzuwarten oder hinter den Kulissen zu arbeiten soll das auch tun.

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: BookWood Re: Neue Kfz-Steuer - 19/04/2005 07:13
Zitat
das passt schon mit den 185 Euro, der 110er hat ein zGG von 3050kg, das ist die nächsthöhere Stufe.

Hm, seltsam, habe gerade mal nachgeschaut, meiner hat ein zGG von 2950 kg (110er STW). Gibts da auch noch Unterschiede?
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 19/04/2005 15:43
möglich, ich hab einen HT
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 21/04/2005 18:50
Moin,
heute ist der Zahlungshinweis (kein neuer Bescheid!) in der Post gewesen. Fälligkeit: 09.05.2005. Summe 172,31 Euro. OK, soweit so gut. Der Zahlungshinweis kam mit zweiwöchiger Verspätung gegenüber den letzten Jahren, macht mich schonmal stutzig, muss aber nix heißen. Im KFZ-Steuerrecht gilt: Der letzte Bescheid behält seine Gültigkeit bis zu dem Tag da ein neuer Steuerbescheid zugeht. Was heißt das im Klartext? Ganz simpel: Solange mir kein neuer Steuerbescheid zugeht zahle ich weiterhin Gewichtssteuer. Nu heißts abwarten und schauen obs bis zum 09.05. nen neuen Bescheid gibt...
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 22/04/2005 04:51
schock in der morgenstunden ....
und völlig frei und unverbindlich -
wer sich die zeit nehmen möchte, der gehe auf -

google-suchmaschine - *bundesrat drucksache 229/5 -

und harre kurz der dinge, die sich auftun mögen - nordrhein-westfalen hat sich nun etwas hochinteressantes zum Kfz-Steuergesetz einfallen lassen -

demgemäß dürften die doka's vielleicht mal sich hier mit einem jubelschrei verewigen ... -

gruß von franky
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 22/04/2005 04:59
... und wem das zuviel arbeit wäre ...

hier ist der link

http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2005/0229_2D05.pdf Homepage
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 22/04/2005 17:46
Ich habs nur kurz überflogen, aber was da steht hört sich nicht schlecht an.

Vor allem - was mich wirklich wundert - hat sich anscheinend mal ein Politiker Gedanken über das tatsächliche Problem gemacht.

Kini
Geschrieben von: herblander Re: Neue Kfz-Steuer - 24/04/2005 10:59
BULLSHIT !!!!!

In erster Linie machen sich die Deppen nur Gedanken,
wie sie uns abmelken können, und sonst gar nix !

Wer das nicht kapiert hat, dem kann es eh egal sein,
denn der Osterhase bringt ja die Kohle wieder zurück.

Fakt ist, dass die Zielgruppe (Bonze mit neuer Prollkarre)
selbstverständlich nicht getroffen wird.

Wer heute mit Doka oder Pritsche noch lacht, ist morgen
dran, weil die Steuerschätzung halt mal wieder falsch ist.
Die Stillegungen/Umbauten sind auch nicht berücksichtigt.

Und richtig gut ist, dass die ganze Sache immer Scheibchen-
weise kommt. Da jeder nur an sich denkt, gibt es auch
keinen spürbaren Widerstand. Herzlichen Glückwunsch.

Ich finde es auch toll, welche Gedanken sich unsere
Politiker machen ...

ARGL !!!
Geschrieben von: innomatix Re: Neue Kfz-Steuer - 25/04/2005 17:46
Hallo,
jetzt habe ich ein SO.KFZ.WOHNM.UEB.2.8T 93/59/II.GKL:G18 mit Schlüsselnummer 41.---110TDI Station
Beim TD5 Schlüsselnummer 43.

Gruß Innomatix
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 26/04/2005 05:38
kein ausgenulltes wohnmobil also, wenn ich das richtig verstehe ??? obwohl womos andere Fahrzeuge über 2.8 t sind und eigentlich ordentlich ausgenullt hätten werden müssen - da über 2.8 t zul.ges.gew. -
sodenn es dir vorteile bietet - umso besser. es soll ja auch noch andere fälle geben, wobei zulassungssellen den nur äußerst schlecht kalkulierbaren menschlichen faktor-fehler X unterlegen waren und hubraumsteuerbescheide für 1.5 liter anstatt 2.5 liter ausgestellt worden sind. - da verhält man sich am besten sehr ruhig und verhalten.
Geschrieben von: WilderIsi Re: Neue Kfz-Steuer - 26/04/2005 06:59
Zitat
Hallo,
jetzt habe ich ein SO.KFZ.WOHNM.UEB.2.8T 93/59/II.GKL:G18 mit Schlüsselnummer 41.---110TDI Station


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> Das klingt doch nach dem, was ich im Moment auch plane - schließlich wird Landy eh fast nur zum Reisen benutzt und der Ausbau steht in der Garage rum ...

Wär super, wenn Du dazu noch ein bischen was schreiben könntest, zB

Wie sieht Dein Umbau aus, worauf hat Dein Tüvver Wert gelegt?
Wieviele Sitze hast Du noch drin / eingetragen?
Und schließlich - in welcher Gegend warst Du beim TÜV?

Schon mal vielen Dank und viele Grüße

David

Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 26/04/2005 15:05
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />
um den ernst der sache mal eben nicht aus den augen zu verlieren - zur allgemeinen allgemeinen aufmunterung mal schnell ein guter witz ...

Was ist der älteste Beruf der Welt?

Ein Chirurg, ein Architekt und ein Politiker diskutieren:
Was ist der älteste Beruf der Welt?
Der Chirurg sagt:
„Gott hat Adam eine Rippe entnommen und daraus Eva gemacht. Das war die erste Operation. – Also ist Chirurg der älteste Beruf.“ -
Der Architekt sagt:
Bevor Gott Adam gemacht hat, hat er aus dem Chaos die Welt gemacht. – Also ist der älteste Beruf der Welt der Architekt. –
Daraufhin der Politiker:
„ .... und wer glaubt ihr, hat das Chaos geschaffen ...?“

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />
Geschrieben von: Peter Re: Neue Kfz-Steuer - 27/04/2005 16:09
Nettes Spielzeug das hoffentlich immer aktualisiert wird.

[b]Online KFZ Steuer Berechnung[/b] .



Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 27/04/2005 18:07
Peter, mach den Link wieder weg, ich hab mich grad <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
Die sind Ihrer Zeit mächtig hinterher <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Die haben tatsächlich noch die alten D-Mark Kurse im Rechner und setzen einfach das Eurozeichen dahinter.
Demnach soll ich 73,5 Euro auf 100ccm für meinen 00 Diesel zahlen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Buck Re: Neue Kfz-Steuer - 27/04/2005 18:18
Hallo

Also bei mir paßt es aber.
25 Euro pro 100ccm bei 1,3 Liter macht 350 Euro für den Suzí.
Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 27/04/2005 19:06
das ist ja lustig, bekomme ich da nun was raus?????

Schlüssel-Nr.: 40
Antriebsart: Dieselmotor
Hubraum in cm³: 2468
Emissionsgruppe: Euro 3, Euro 4, 3-Liter-Auto
Ihr Steuersatz je angefangene
100 cm³ Hubraum beträgt: 13.8 €
Zu zahlende Steuern: 345 €
Ab dem 01.01.2004 beträgt Ihr Steuersatz: 15.44 €
Zu zahlende Steuern: 386 €
Bei Erstzulassung bis zum 31.12.2005
geltender Freibetrag: 511.29 €

fragen über fragen.....

ingo
Geschrieben von: Peter Re: Neue Kfz-Steuer - 27/04/2005 19:06
Zitat
Peter, mach den Link wieder weg, ich hab mich grad <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
Die sind Ihrer Zeit mächtig hinterher <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Die haben tatsächlich noch die alten D-Mark Kurse im Rechner und setzen einfach das Eurozeichen dahinter.
Demnach soll ich 73,5 Euro auf 100ccm für meinen 00 Diesel zahlen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ooops..... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> den falschen Link erwischt.......jetzt stimmts wieder!
Sorry <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: Sven Re: Neue Kfz-Steuer - 28/04/2005 10:15
Zitat
Zitat
Peter, mach den Link wieder weg, ich hab mich grad <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
Die sind Ihrer Zeit mächtig hinterher <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Die haben tatsächlich noch die alten D-Mark Kurse im Rechner und setzen einfach das Eurozeichen dahinter.
Demnach soll ich 73,5 Euro auf 100ccm für meinen 00 Diesel zahlen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ooops..... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> den falschen Link erwischt.......jetzt stimmts wieder!
Sorry <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

wart noch ein paar Tage, dann stimmts wieder... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Geschrieben von: hehlhans Re: Neue Kfz-Steuer - 28/04/2005 16:20
Jetzt wird es lustig ;

Bericht in der Welt, heute 28.04.2005

http://www.welt.de/data/2005/04/28/710855.html?search=Steuer&searchHILI=1

Gruß Hans
Geschrieben von: RobbyF Re: Neue Kfz-Steuer - 28/04/2005 17:29
Hallo


Etwas weniger polemisch ist es hier formuliert:
http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2005/0229_2D05.pdf

Herzlich Robby

Geschrieben von: Matz Re: Neue Kfz-Steuer - 28/04/2005 17:42
Zitat
Jetzt wird es lustig ;

Bericht in der Welt, heute 28.04.2005

http://www.welt.de/data/2005/04/28/710855.html?search=Steuer&searchHILI=1

Gruß Hans

Wes´ Brot ich ess...... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Geschrieben von: 105er Re: Neue Kfz-Steuer - 28/04/2005 20:31
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: Phil Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 28/04/2005 20:50
Hallo viermalvierer,

anscheinend gibt es hier im Beitrag einige Links womit Herr Wöhler, wer auch immer das ist, nicht einverstanden ist?
Sichert euch die Datei vor wir den Link entfernen.
Gruß
Phil

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Joachim Wöhler [mailto:office-makero@t-online.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. April 2005 22:08
An: mail@viermalvier.de
Betreff: Der eingetragene Link zur umwelt-online

Hallo,
ich hatte Sie schon einmal gebeten, den Link auf eine PDF-Datei auf
unsere Seite gegen den Link zur HTML-Ausgabe auszutauschen.
Die performance auf unserem Server gehört den zahlenden Kunden!
Das ist mein letzter freundlicher Versuch:

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0229_2D05

141.113.101.21- - [28/Apr/2005:11:57:32 +0200] "GET
/PDFBR/2005/0229_2D05.pdf HTTP/1.1" 200 139030 www.umwelt-online.de
"http://www.viermalvier.de/forum_php/showflat.php?Cat=&Board=Rest&Number=196246&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=32&vc=1"



Unsere Antwort
Sehr geehrter Herr Wöhler,

solange ich nicht erkennen kann von wem wir als Redaktion angeschrieben werden kann und werde ich keine Beiträge löschen oder ändern.

Es ist mir ebenfalls kein Gesetzt bekannt wonach Links auf Informationen einer externen Seite untersagt werden.

Ihre Art des Anschreibens kommt uns sehr befremdlich vor.
Ihre anscheinend Humorvolle Bemerkung "das ist mein letzter Versuch:" fehlt irgendwie einem Schlusspassus?

Mit freundlichem Gruß
Philip Collette
Redaktion viermalvier.de
Kleine Jüch 21
50374 Erftstadt
Geschrieben von: DaPo Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 28/04/2005 22:47
Naja, wenn die die Datei unnötig auf 135KB aufblähen:
selbst schuld, es geht auch deutlich kleiner...

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Attached File
225875-umwelt-online.zip  (45 Downloads)
Geschrieben von: Anonym Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 29/04/2005 07:45
Meint er diesen? Was ist das für ei... target="_blank">www.DUH.de</a>
Geschrieben von: Troll Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 29/04/2005 10:51
das versteh ich jetzt nicht, wenn ich das hier http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2005/0229_2D05.pdf
verlinke bkomm ich poppohaue?

ich mein da steht nix von "geheim- ist mein- darf nicht verlinkt werden" oder ähnliches!?

Joachim Wöhler.........der ist bestimmt von der Stasi <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


naja, könntest ihm schreiben er soll seine PDF gegen HTML tauschen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: AlexG Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 02/05/2005 09:48
Hallo ihr,

weiß jemand was neues zum Thema Steuerrn ?
Wie sieht es jetzt mit den Wohnmobilen aus und den LKW´s ?

War da nicht die Rede von einer abschließenden Sitzung um einen gemeinsamen Konsenz der Länder zu finden ????

Will mit meinem G zum Tüv und ne entsprechend günstige Zulassung eingetragen bekommen....


Ratlose Grüße

AlexG
Geschrieben von: Anonym Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 02/05/2005 10:52
Hi Alex,

musst du hier bei Prollrad.com mitmachen, die können Dir sicher den Stand der Dinge sagen.

Gruss
Frank
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 03/05/2005 07:40
EU plant einheitliche Besteuerung der Autofahrer
von Christine Mai, Brüssel
Der für Steuern verantwortliche EU-Kommissar László Kovács treibt die Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung in Europa voran. Im Juni will der Ungar einen Richtlinienentwurf vorlegen, der die bisher stark unterschiedlichen nationalen Regeln vereinheitlichen soll.

EU-Kommissar László Kovács
EU-Kommissar László Kovács

Ziel ist ein neues System, das Verbraucher vor Doppelbesteuerung schützt und ökologische Aspekte stärker berücksichtigt. "Wir brauchen eine Gesetzgebung auf EU-Ebene", sagte Kovács der Financial Times Deutschland. "Damit handeln wir im Interesse der Bürger." Die Pläne werden derzeit innerhalb der Kommission endgültig abgestimmt. Die in vielen EU-Staaten erhobene Zulassungssteuer soll schrittweise abgeschafft und durch eine jährlich erhobene Kfz-Steuer ersetzt werden. Bei der Berechnung dieser Steuer soll der Ausstoß an schädlichem Kohlendioxid berücksichtigt werden.

Bis zur Abschaffung der Zulassungssteuer will Kovács Autohalter vor Doppelbelastungen schützen, die entstehen, wenn diese Autos über Ländergrenzen hinweg transportieren - etwa, wenn sie einen Gebrauchtwagen im Ausland kaufen. Derzeit wird die Zulassungssteuer dabei in beiden Staaten fällig. Künftig sollen Verbraucher nach dem Willen des Kommissars nur bei der ersten Zulassung zahlen. Ziehen sie dann in ein Land, das eine niedrigere Zulassungssteuer verlangt, soll die Differenz zurückerstattet werden.

Besteuerung von Personenwagen in Europa
Besteuerung von Personenwagen in Europa

Unnötige Steuerhürden

Die Kommission stört sich seit längerem an den unterschiedlichen Regeln in der EU. Kovács’ Vorgänger Frits Bolkestein hatte eine Umgestaltung der Kraftfahrzeugbesteuerung 2002 angestoßen. Damals verlangten 10 der 15 Mitgliedsstaaten eine Zulassungssteuer, davon Italien die niedrigste und Dänemark die höchste.

Die verschiedenen nationalen Vorschriften schaffen aus Brüsseler Sicht unnötige Steuerhürden. Sie behinderten den Binnenmarkt und verzerrten den Wettbewerb, argumentiert die Behörde. Die Autohersteller reagierten auf die teils stark variierende Zulassungssteuer mit unterschiedlichen Grundpreisen für Autos. Zudem haben die Regierungen und das Europäische Parlament das Ziel, den durchschnittlichen Ausstoß von CO2 bei Neuwagen bis spätestens 2010 auf 120 Gramm pro Kilometer zu drücken.

Damit die Vorschläge verabschiedet werden können, müssen die Regierungen der Mitgliedsstaaten sie einstimmig annehmen. Das erschwert Steuergesetzgebung auf EU-Ebene erheblich, da die Regierungen sich ungern in diese für ihre Staatseinnahmen wichtigen Fragen hineinreden lassen. Kfz-Zulassungsgebühren machen in vielen Ländern zusammen mit der Besteuerung von Kraftfahrzeugen und Kraftstoffen einen beträchtlichen Teil der Einnahmen aus. Kovács ist dennoch zuversichtlich. "Ich erwarte keine Kontroversen", sagte er. Insbesondere Verbraucherorganisationen und die Autoindustrie hatten sich für die Neuregelung stark gemacht.

Weicher Kurs

In anderen Fragen fährt der seit November amtierende Kovács einen weichen Kurs. So will er auf die Kritik vieler Mitgliedsländer an einem geplanten Pilotprojekt für kleine und mittlere Unternehmen eingehen. Ursprünglich wollte Kovács bis zum Herbst eine Empfehlung zu diesem Pilotprojekt vorlegen. Es sieht vor, durch die so genannte Sitzlandbesteuerung den Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern, die im Ausland tätig werden wollen. "Das muss ich mir nun noch einmal überlegen", räumte Kovács ein. Es habe keinen Sinn, ein solches Vorhaben gegen den Widerstand der Regierungen durchsetzen zu wollen. Möglich sei aber, ein Pilotprojekt mit einer begrenzten Zahl von Teilnehmerstaaten zu starten.

Hauptziel für seine Amtszeit sei es, die Besteuerungssysteme transparenter zu machen, sagte Kovács. Besonders im Verhältnis zwischen neuen und alten Mitgliedsstaaten hält der Ungar dies für wichtig. Die bereits begonnene Arbeit an einer EU-weiten Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage bei der Unternehmensbesteuerung ist ihm daher wichtig. "Eine solche Angleichung wird es leichter machen, das Niveau der Besteuerung in verschiedenen Ländern zu vergleichen", sagte Kovács. Das werde zeigen, dass der oft gegen osteuropäische Länder erhobene Vorwurf des Steuerdumpings unberechtigt sei. Ziel der Harmonisierung seien möglichst detaillierte Vorgaben. Steuersätze will Kovács nicht harmonisieren. Er rechnet aber damit, dass sie sich durch den seit der Osterweiterung verstärkten Wettbewerb ohnehin langfristig angleichen werden.

Die bisherige Befreiung der Finanzdienstleistungen von der Mehrwertsteuer sieht Kovács kritisch. Die Ausnahme könne zu Verzerrungen führen, da Finanzdienstleistungen steuerlich anders behandelt würden als andere Dienstleistungen. Kovács will das Thema mittelfristig angehen. Bislang sind Finanzdienstleistungen nach EU-Recht von der Mehrwertsteuer befreit. Die entsprechende Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten allerdings viel Auslegungsspielraum. Dies führte in jüngster Zeit besonders in den Fällen zu Rechtsstreitigkeiten, in denen Banken und Versicherungen Dienstleistungen auslagern.

Aus der FTD vom 27.04.2005
Geschrieben von: landcruiser Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 03/05/2005 10:06
"Damit die Vorschläge verabschiedet werden können, müssen die Regierungen der Mitgliedsstaaten sie einstimmig annehmen."

Und das wars dann auch schon mit dem Vorschlag.
Hätte er gleich in den Reißwolf stecken können das Ding.

Die Mitgliedsstaaten lassen sich doch nicht in ihre "Steuerfindung" reinreden. Insbesondere nicht in D wo erst noch die Bundesländer ihre Kompetenz abgeben müssten.

Und die Franzosen in ihrer derzeitigen Sitaution sowieso nicht. Da brennen erst Strohballen und Autoreifen, wenn die merken was vorgeht.

Eine Kfz-Steuer, nach welchen Maßstäben auch immer, nach EU-Recht. Da können wir schonmal rechnen, was das für die diversen neuen Verwaltungen auf den diversen Ebenen mehr kosten würde.

Statt die Steuer endlich auf den Spritpreis umzulegen wieder so ein Schwachfug.

Alber Einstein hatte doch Recht ...
Geschrieben von: Troll Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 03/05/2005 10:29
Zitat
Die Zulassungssteuer soll schrittweise abgeschafft und durch eine jährlich erhobene Kfz-Steuer ersetzt werden.

Also ich habe mein Auto schon gekauft, bringt mir also nix.

Im Gegenteil, ich wette die Deutschen bekommen es hin, das auf dieser Grundlage, die (jahres-) KFZ Steuer noch mal angehoben wird, für alle ist klar <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Geschrieben von: landcruiser Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 03/05/2005 10:41
Ach ja zum dem Herrn noch zwei Infos:

http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/kommission04/kovacs.shtml

Eigentlich sollte Kovács das Energieressort übernehmen, doch das Europäische Parlament lehnte ihn wegen Unfähigkeit auf diesem Gebiet ab. Nun soll er das Ressort Steuern und Zollunion bekommen, für das eigentlich die Lettin Ingrida Udre vorgesehen war. Doch das Parlament kritisierte sie wegen ihrer Verwicklung in eine Spendenaffäre.

http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A1szl%C3%B3_Kov%C3%A1cs_(Politiker)

László Kovács wurde zuerst als Komissar für Energie in die EU-Kommission von José Manuel Durão Barroso berufen (schied deshalb aus dem Kabinett aus, sein Nachfolger wurde Ferenc Somogyi), doch bei seiner Anhörung vor dem Europaparlament wies er einige Defizite auf. Nach dem Kompromiss von Barroso wurde Kovács Komissar für Steuer- und Zollpolitik. Energiekomissar wurde Lette Andris Piebalgs.

Er wurde am 18. November in sein Amt eingeführt. Daraufhin trat er als Parlamentsmitglied zurück.

**************

Nun sollte man auf keinen Fall annehmen, dass die alle unfähig oder korrupt sind!

Ohne Worte ...
Geschrieben von: rovervirus Re: Links zu www.umwelt-online.de pdf´s - 03/05/2005 13:43
"Nun sollte man auf keinen Fall annehmen, dass die alle unfähig oder korrupt sind! "

nein, es heisst "unfähig und korrupt"
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 10/05/2005 07:04
Moin, moin.
Neueste Info’s :

Seit 1. Mai werden im Aufsteigerland alle bisherigen Kombi’s mit mehr als 2,8 to zGG als PKW versteuert.
Fahrzeuge, die nach dem 1.5. fällig sind, müssen nachzahlen.
Einzige Ausnahme: WoMo’s; die bleiben zunächst wie bisher. Zunächst heißt, dass bei der Ende Mai stattfindenden abschließenden Referentenversammlung hier endgültig entschieden werden soll.
Sämtliche TÜV-Vorgaben (AF, LKW-Umbau) sind irrelevant, wobei LKW-Umbauten vom FA-Beamten im Einzelfall geprüft werden müssen (Sitze und Gurtverankerungen raus bzw. unbrauchbar, Trennwand, dauerhafte (verschweißte)Verblechung der hinteren Seitenfenster). Einzelkabiner-Pickup’s werden über Gewicht, Doppelkabiner über den Hubraum versteuert. Zugmaschinen müssen ebenfalls beim FA vorgeführt werden; wenn diese z.B. 5 Sitze haben, werden sie als PKW versteuert.
Außen vor bleiben die BFH-Vorgaben, wonach die Gesamtkonzeption des Herstellers für die Besteuerung maßgeblich ist. Bei der Prüfung der Größe der Ladefläche bleibt die sogenannte Mischfläche bei Kombi’s unberücksichtigt, d.h. sie wird als Personenbeförderungsfläche gezählt.

Soviel für heute.

Viele Grüße
Amtsschimmel
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 10/05/2005 10:15
Moin Amtsschimmel
Was meinst du genau mit "Aufsteigerland" ? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

Gruß
Jens
Geschrieben von: Henning Re: Neue Kfz-Steuer - 10/05/2005 10:31
Zitat
Moin Amtsschimmel
Was meinst du genau mit "Aufsteigerland" ? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

Gruß
Jens

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />

http://www.saarland.de/einblicke_aufsteiger.html
Geschrieben von: DaPo Re: Neue Kfz-Steuer - 10/05/2005 13:45
Zitat
Zugmaschinen müssen ebenfalls beim FA vorgeführt werden; wenn diese z.B. 5 Sitze haben, werden sie als PKW versteuert.
Hmm, ich glaube, das wird dann noch ein weiteres Nachspiel haben...
[Linked Image von schuessler-unimog.de]
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Geschrieben von: rovervirus Re: Neue Kfz-Steuer - 10/05/2005 14:03
wieso?
ich seh da keinen einzigen sitz in dem autochen... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: G_Raptor Re: Neue Kfz-Steuer - 10/05/2005 21:05
Wie sieht das eigentlich mit der Variante aus, ein entsprechend geartetes Fahrzeug als art "Nutzfahrzeug" für z.B. der Forstbearbeitung des eigenen Hauswaldes o.ä. zu deklarieren? War da nicht mal im Gespräch, ob es dort Ausweichmöglichkeiten der Besteuerung gibt? Oder muss ich da erst Großlandwirt sein? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

G-Raptor
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 12/05/2005 13:03
Gewichtsbesteuerung adé - was nun?

http://www.mitsubishi-motors.de/kats

Seit 01.05.2005 werden auch Geländewagen mit zulässigem Gesamtgewicht über 2,8 t nicht mehr nach Gewicht sondern nach Hubraum/Schadstoffausstoß besteuert. Daraus resultieren Steuererhöhungen von bis zu 500 Prozent. Am stärksten betroffen sind Geländewagen mit schlechten Schadstoffeinstufungen, für die die Steuersätze zum Jahresanfang noch einmal deutlich angehoben wurden. Bisher zahlten die Besitzer der meisten gewichtsbesteuerten Geländewagen und Pick-ups pauschal 172 Euro Kfz-Steuer pro Jahr. Heute werden beispielsweise für einen Mitsubishi Pajero V20 2,5 TD bis zu 940 Euro fällig. Um hier Milderung zu verschaffen, bietet Mitsubishi Upgrade-Katalysatoren für Diesel und Benziner an, mit denen sich die Steuerlast deutlich reduzieren lässt. Die Amortisationszeit für die Umrüstung liegt unter 2 Jahren. Berücksichtigt man zudem die Wertsteigerung des Fahrzeugs, so amortisiert sich die Investition innerhalb kürzester Zeit. Die Preise** für diese Katalysatoren liegen zwischen 399 Euro und 599 Euro. Einbau und Eintragung schlagen mit ca. 50 Euro zu Buche. Bei Benzinern ist zusätzlich eine Abgasuntersuchung erforderlich.

In den meisten Bundesländern, wurden die Finanzdirektionen angewiesen, auch die Pick-ups von der Gewichtsbesteuerung auszunehmen, wenn die Ladefläche kleiner als die Bodenfläche des Fahrgastraums ist (was auf die meisten Varianten des L200 zutrifft). Nordrhein-Westfalen hat jedoch im April einen letzten Vorstoß unternommen, nach dem Pick-ups weiterhin gewichtsbesteuert bleiben sollen. Ob dies Erfolg hat, muss man abwarten.

Die Oxidations-Katalysatoren für die Dieselfahrzeuge reduzieren neben Kohlenwasserstoffen, Stickoxiden und Kohlenmonoxid auch die Rußpartikel um bis zu 60 %. Die gleichzeitige Reduzierung all dieser Schadstoffe ist Voraussetzung für die Einstufung in eine günstigere Steuerklasse. Deshalb lässt sich durch die Nachrüstung eines reinen Rußpartikelfilters die Steuereinstufung nicht verändern. Übrigens sind die meisten zur Nachrüstung angeboten Partikelfilter vom Prinzip her nichts anderes als auf Partikelreduzierung optimierte Oxidations-Katalysatoren.

Upgrade-Katalysatoren für Geländewagen/Pick-ups sind verfügbar bzw. in Vorbereitung für:
Modell Bj. Typschlüsselnummer (TSN) 1 UPE 2 Steuerersparnis
pro Jahr in EUR 3
Pajero 2,5 TD 87-91 390, 447, 452, 453 499,- 538,25
Pajero 2,5 TD 91-00 293, 477, 478 499,- 282,50-538,25
Pajero 2,8 TD 94-00 220 549,- 316,40-482,70
Pajero V6 (3.0/3.5) 91-00 219, 225, 242, 476 399,- 233,10-540,00
Pajero 3,2 DI-D 00-01 273 599,- 361,60
Pajero Sport 2,5 TD 98-01 264 529,- 282,50
Pajero Sport 3,0 V6 98-01 265 399,- 233,10
L200 2,5 TD 96-01 503, 506 499,- 282,50
Galloper 2,5 TD 97-02 301 499,- 282,50-431,00
Galloper 3,0 V6 97-02 302 399,- 233,10-411,30


1 Die Typschlüsselnummern entspricht den ersten 3 Ziffern der siebenstelligen Zahl, die sich im Fahrzeugschein in der ersten Zeile nach "zu 3" befindet. Ob auch Ihr Fahrzeug umrüstbar ist, kann Ihr Mitsubishi Partner anhand des Fahrzeugscheins prüfen. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (außer Pajero V20 (Benziner), Pajero V60 (Diesel), Pajero Sport (Benziner) und Sigma) sind nicht umrüstbar.
2 Unverbindliche Preisempfehlung der Mitsubishi Motors Deutschland GmbH in Euro für den Upgrade-Katalysator zzgl. Montage, AU (nur Benziner) und Änderung der Fahrzeugpapiere
3 Die Steuerersparnis ist abhängig von der Ausgangseinstufung des Fahrzeugs. Beim L200 kommt es nur zu einer Steuerersparnis, wenn das Fahrzeug der Hubraumbesteuerung unterliegt.


Nähere Informationen zum Upgrade-Katalysatoren-Programm erhalten Sie bei Ihrem Mitsubishi Vertriebspartner. Homepage
Geschrieben von: Fletch Re: Neue Kfz-Steuer - 12/05/2005 16:31
Zitat
Gewichtsbesteuerung adé - was nun?

http://www.mitsubishi-motors.de/kats

Um hier Milderung zu verschaffen, bietet Mitsubishi Upgrade-Katalysatoren für Diesel und Benziner an, mit denen sich die Steuerlast deutlich reduzieren lässt.

Klasse Zug von Mitsubishi, da kann man nur sagen "herzlichen Glueckwunsch" <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Da kann man bei Nissan wohl lange drauf warten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
(Aber vielleicht passen die ja auch innen Patrol ....)

GRuss
Fletch
Geschrieben von: g460 Re: Neue Kfz-Steuer - 17/05/2005 12:04
Hallo allerseits!
ich hab mir die originale EU richtlinie auch mal angesehen, und da steht ganz eindeutig drin, daß die Finanzbeamten nicht in der Lage sind die technischen gegebenheiten zu beurteilen sonder nur der Karftfahrzeugsachverständige, daß also dort ( Beim TÜV zB.) entschieden werden soll um was ein Fahrzeug es sich nun handelt! unsere Oberen haben aber geflissentlich diese sätze übersehen!
Tja da trifft es wieder mal die falschen!!
Es wird einem nun auch noch das ketzte Vergnügen vermiest. Dabei legen die wohnmobile und G´s sicher nicht die meisten km zurück! Zahlen aber die höchste Steuer!
Wo bleibt denn da die Gerechtigeit?
G-ruß
Michael <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 17/05/2005 18:20
Hey Kollege,
wieso zahlst Du am meisten? Mein 300 D W123 kostet mich auch 900 € Steuern mit Euro 1.
Gruss
Frank
Geschrieben von: DaPo Re: Neue Kfz-Steuer - 17/05/2005 22:44
Zitat
Hey Kollege,
wieso zahlst Du am meisten? Mein 300 D W123 kostet mich auch 900 € Steuern mit Euro 1.
siehste, ich hab´ Euro 0...

900 € <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 18/05/2005 09:50
Für alle die es Betrifft:

Zitat
Die Kraftfahrzeugsteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Sie ist grundsätzlich für ein Jahr im Voraus zu entrichten. Eine Jahressteuer mehr als 500 € kann in gleichen Halbjahresbeträgen zuzüglich 3 v.H. entrichtet werden. Bei mehr als 1.000 € Jahressteuer ist die Zahlung in gleichen Vierteljahresbeträgen zuzüglich 6 v.H. möglich. Endet die Steuerpflicht vorzeitig, wird die Steuer für den Zeitraum bis zur Beendigung der Steuerpflicht neu festgesetzt; überzahlte Beträge werden erstattet.


Quelle
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 20/05/2005 10:18
Hallo,
weiß das jemand genau: kann Steuer nachgefordert werden???
Also, gemeint ist: muß das FA erst einen Steuerbescheid schicken und kann erst dann die festgelegte Summe kassieren??
Oder reicht es, wenn die einen Steuerbescheid schicken und sagen: gilt rückwirkend ab.....
Ich warte nämlich schon drauf, daß sich langsam was tut...
Und zahlen will ich eigentlich nur im Voraus...
gruß
thomas
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 20/05/2005 17:27
Ja.
Wenn die Steuer zum 1. 5. erhöht wird und du schon am 1. 4. bezahlt hast, darfst du im Jahr drauf die Differenz für den Zeitraum vom 1. 5. bis 31. 3. nachlöhnen. PLUS die Steuer für den neuen Zeitraum.
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 10:30
Hallo,
eine Steuererhöhung muß nicht zum Zeitpunkt ihrer Einführung per Steuerbescheid angezeigt werden??
Das würde ja heißen, daß am 1.4.06 praktisch die doppelte Summe ohne Vorwarnung anfällt(für jemanden, der sich z.B. um den ganzen Krempel nicht kümmert...).
Halte ich für juristisch nicht korrekt....
gruß
thomas
Geschrieben von: 109V8 Erfolgreiche Umschreibung auf M1-AF - 21/05/2005 11:01
Hallo Zusammen.

habe heute meinen Landy erfolgreich beim TÜV auf M1-AF umtypisieren lassen. Nach erneuter Durchsicht der TÜV-internen Anweisung ist dem Prüfer aufgefallen, daß diese bis April befristet ist und er somit keine Probleme in Form einer Abmahnung bekomme kann. Ich muß dazu sagen, daß er (selbst Offroader-Fahrer) grundsätzlich sehr wohlwollend war und nur (verständlicherweise) keine Probleme mit seinen Vorgsetzten durch nichteinhalten einer Dienstanweisung bekommen wollte. Also: vielleicht können die M1-AF Interessierten Ihre Prüfer auch überreden, ehe per neuer Dienstanweisung diese Lücke evtl. wieder geschlossen wird.

Grüße aus Südbaden,

Sven
Geschrieben von: Isbjoern Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 11:14
Hallo Monny,

bist Du Dir sicher ? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Woher/warum weisst Du ?
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 11:29
Hallo Spike,
eine Nachforderung von KFZ-Steuer ist imho nicht zulässig. Als Grundlage hierfür sehe ich das Gerichtsurteil bezüglich der LKW-Umbauten vor einigen Jahren. Hier hat der Staat ebenfalls Rückwirkend Steuern nachgefordert (teilweise für die letzten 5 Jahre), einige werden sich sicher noch dran erinnern. Hier hat jedoch aufgrund einer Klage eines Betroffenen der Bundesfinanzgerichtshof entschieden das derlei Nachforderungen nicht zulässig sind. Meines Erachtens ist dieses Urteil hier als Präzidenzfall zu sehen und damit 1:1 anzuwenden. Da ich aber kein studierter Jurist bin kann ich für diese Behauptung natürlich keine Gewähr übernehmen.
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 13:31
@Isbjörn: das ging mir schon so, war allerdings 1984/85.
Damals ging das mit dem Kat-Geraffel los und die Steuer für nicht-Kat Fahrzeuge wurde von DM 14,40 auf DM 18,80 erhöht.
Ich hatte meinen VW-Bus vor dem Stichtag zugelassen und eine dementsprechende Steuerrechnung bekommen. Das dicke Ende kam dann im Jahr drauf. Rechnung wie oben beschrieben.
Geschrieben von: Isbjoern Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 14:22
@monny - Danke
@thorstenD - Danke aber was heisst 'imho' ? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: der_meister Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 14:30
Zitat
@thorstenD - Danke aber was heisst 'imho' ? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />


in my humble opinion

(damit ich nicht nur mitlies sondern auch mal was produktives von mir geb <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> )
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 14:35
Zitat
Hey Kollege,
wieso zahlst Du am meisten? Mein 300 D W123 kostet mich auch 900 € Steuern mit Euro 1.
Gruss
Frank

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />

6,2 l.... Diesel... was soll ich wohl sagen??
Geschrieben von: Isbjoern Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 14:44
Zitat
Zitat
@thorstenD - Danke aber was heisst 'imho' ? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />


in my humble opinion

(damit ich nicht nur mitlies sondern auch mal was produktives von mir geb <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> )

@Meister - Aahh, darum habe ich es im Langenscheidt Lateinisch - Deutsch nicht gefunden. VMV bildet. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

@Jens - Reschpäkt - 6,2 lrt. Diesel, unter 7,8 war ich noch nie. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: wl Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 15:49
Hallo,
Ich habe meinen G Anfang Mai abgemeldet <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />. Heute bekam ich den Steurebescheid: für die ersten sieben Maitage (bis zur Abmeldung) wurde 24Euro Steuer berechnet (nach Hubraum, bis dahin Besteuerung als Kombinationswagen). In den Erläuterungen steht folgendes:
"Die Besteuerungsgrundlagen für Ihr Fahrzeug haben sich infolge der Aufhebung des§23Abs.6 a StVZO zum 01.05.2005 geändert. Die Besteuerung richtet sich ab diesem Stichtag ausschlieslich nach objektivem Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, EInrichtung und äußerem Erscheinungsbild des Fahreugs. Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickaps) ist die Steuer nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen."
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 17:41
Das kann man ja nur sagen: Gratulation, Glück gehabt. Laut KraftStG werden eigentlich immer volle Monate berechnet, auch wenn die Karre nur einen Tag zugelassen ist.
Geschrieben von: wl Re: Neue Kfz-Steuer - 21/05/2005 18:05
Zitat
Das kann man ja nur sagen: Gratulation, Glück gehabt. Laut KraftStG werden eigentlich immer volle Monate berechnet, auch wenn die Karre nur einen Tag zugelassen ist.

Ich glaube das stimmt nicht ganz. Die Steuer wird Taggenau berechnet mit der Ausnahme des ersten Monats (ab der Anmeldung) für den man voll bezahlen muß.
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 22/05/2005 18:22
Hallo Monny,
ich habe heute einen Juristen gefragt, der allerdings kein Steuerspezialist ist. Der sagte, daß das wohl(mit der Nachzahlerei) korrekt sein könnte, er allerdings bei der Summe das auch als unfreundlichen Akt bezeichnen würde, den man als Bürger nicht so hinnehmen sollte.
Wobei es in unserem Landkreis so ist, daß die bei Veränderung eines Fahrzeugs von einer Kat-Klasse in die nächst höhere einen Änderungsbescheid schicken. So geschehen im Januar bei meiner Frau.
Ich werde da mal so ganz ahnungslos anrufen.....
gruß
thomas
Geschrieben von: rovervirus Re: Neue Kfz-Steuer - 23/05/2005 08:59
um zur weiteren verwirrung beizutragen:

meiner bescheidenen kenntnis nach erlaubt das
KRAFTFAHRZEUGsteuergesetz eine rückwirkende steueränderung.

früher war das bis 4 jahre rückwirkend, ist, so glaube ich,
auf max. 2 jahre geändert worden.


wie gesagt, eine reine "hörensagen-gedächnisleistung" von
mir ohne anspruch auf juristische korrektheit.

@wl:

trete doch der proallrad-bewegung bei und widerspreche
dem steuerbescheid mal so aus reinem prinzip.

ich würde mir den spass erlauben... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

click
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 23/05/2005 10:28
So,
in dieser Woche, kw21 wird auch mein 90er abgemeldet !

Entsprechend dem, müsste eine Nachzahlung für die vier Wochen nach den D-Day kommen.

Ich halte Euch auf dem laufenden.

Neuzulassung als LKW !

Ein anderer Land-Rover !

Von mir aus als Pritsche, geschlossener Kasten, oder auch als 2 Sitzer.

... wir werden machen, was der Onkel der Behörde sehen will.

Ansonsten www.proallrad.com





Geschrieben von: EmTech Re: Neue Kfz-Steuer - 24/05/2005 03:44
...am 27.Mai will der Bundesrat wohl die 811. Sitzung vollbringen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> wird dann endlich Klarheit ins trübe gebracht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Was wird uns die Wahl in NRW gebracht haben, alle Länder nun CDU regiert <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 24/05/2005 10:23
Hallo,
ich hab´ also mal ganz unverbindlich beim Herrn Finanzbeamten angerufen: bei uns (Nieders.) wird es die Steueränderungsbescheide beim nächsten Fälligkeitstermin geben!!
Das heißt also in meinem Fall 5.4.06. Anliegend dann eine Rechnung über ca. 2.500,-EUR!!
Er meinte, das sei schon in Ordnung so, denn meine Steuerpflicht für die Zeit ab 5.4.05 habe ich ja durch die Zahlung des alten Steuersatzes erstmal erfüllt.
Ich denke mal, daß das schon Absicht ist, da man auf diese Art erstmal verhindert hat, daß alle vor dem 1.5 Steuerpflichtigen ihre Autos abmelden.
Ich meine, daß das mehr als nur ein unfreundlicher Akt ist. Wenn ich mir das leisten könnte, würde ich juristisch ausprobieren, ob das wirklich so rechtens ist.
So werde ich wohl nächste Woche abmelden und dann im Rahmen anderer Arbeiten umbauen.
gruß
thomas
Geschrieben von: mck12 Re: Neue Kfz-Steuer - 25/05/2005 12:32
Hallo zusammen,

so jetzt hab ich auch mal nachgefragt, ob mein TÜV die Eintragung "AF-Mehrzweck" vornehmen würde. ... macht er natürlich nicht... allerdings mit der Begründung: rechtlich nicht möglich, entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage, alle Berichte hierzu in Zeitungen und Magazinen sind falsch !? ;-)

Ich habe am Freitag einen weiteren Termin dort, daher folgende Fragen:

  • Kann mir jemand sagen, wo ich ein Dokument (in Kurzform) finde, das diesen rechtlichen Sachverhalt darstellt (KEIN Zeitungsartikel sondern ein Gesetzestext, Gutachten o.ä.)
  • Hat jemand einen Land Rover Defender 90 Tdi und es bereits geschafft diese Eintragung zu bekommen? -> und könnte mir das Gutachten/die Eintragung zufaxen?!
  • Hat jemand schon die vielzitierte "schriftliche Bestätigung des TÜV" bekommen, die bescheiningt, dass man sich um eine Eintragung bemüht hat, diese aber (aus politischen Gründen) abgelehnt wurde?


Vielen Dank für alle Infos!!
Ihr könnt mich gerne auch unter mck12@hotmail.com kontaktieren!
Viele Grüße
Martin
Geschrieben von: Troll Re: Neue Kfz-Steuer - 25/05/2005 13:07
Zitat
[*] Kann mir jemand sagen, wo ich ein Dokument (in Kurzform) finde, das diesen rechtlichen Sachverhalt darstellt
Martin

STVZO
§23
(6a) Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben.
[Anmerkung: Abs. 6a wird ab 01.05.2005 aufgehoben; vgl. BGBl. I S. 2712, Art. 1 Nr. 1 StVZO]

Das Kind ist schon im Brunnen, jetzt geht es darunm es wieder raus zu bekommen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 26/05/2005 06:04
Nun ja,
durch die ausstehende Änderung des KFZ-Steuergesetzes
werden auch,da expliziet genannt,AF-Fahrzeuge nach
Hubraum versteuert.
Warte erstmal ab,bis diese Änderung abschließend
durchgelaufen ist.Dann erst ist wirklich klar,was geht
und was nicht geht.
Den TÜV-Eintrag kannst du wohl nur erzwingen.
Freiwillig wird der TÜV wohl kein Schriftstück
rausrücken,auf dem die Ablehnung der Prüfung
bescheinigt wird.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 26/05/2005 07:49
Stand: 18.04.2005
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CDU/CSU verlangt "angemessene" Besteuerung der Wohnmobile

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion macht sich dafür stark, die "drastische Steuererhöhung" für Wohnmobile zu korrigieren. In einem Antrag (15/5248) fordert sie die Regierung auf, einen Vorschlag für eine angemessene Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen vorzulegen, die keine "unverhältnismäßige" Belastung darstellt. Bisher konnten den Angaben zufolge Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden. Sie wurden damit bei der Kfz-Steuer günstiger behandelt als die Pkw. Aufgrund dieser Vorschrift und Auslegung konnte auch für schwere Geländewagen mit einem Gewicht von über 2,8 Tonnen die günstigere Kfz-Besteuerung nach dem Gewicht beansprucht werden. Mit dem Ziel, die steuerliche Begünstigung von Geländewagen zu beseitigen, habe die Bundesregierung die Streichung dieser Vorschrift der Straßenverkehrszulassungsordnung veranlasst, so die Union. Über 300.000 Wohnmobilbesitzer müssten aufgrund dieses "rot-grünen Schnellschusses" mit einer erheblichen Erhöhung der Kfz-Steuer rechnen. Teilweise werde sie das Fünffache der bisherigen Belastung betragen, was eine "unzumutbare" Mehrbelastung darstelle. Bei einer hubraumbezogenen Besteuerung müssten Eigentümer von Wohnmobilen mit hubraumstarken Wohnmobilen so viel Steuern entrichten wie die Besitzer großer Lastzüge, obwohl diese Fahrzeuge nicht miteinander vergleichbar seien. Aber auch die Rückkehr zu gewichtsbezogenen Besteuerung verbiete sich wegen des EU-Rechts.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />
Geschrieben von: EmTech Re: Neue Kfz-Steuer - 27/05/2005 22:30
@grizzlyclimber

...woher hast Du den diese Infos <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Lt. Bundesratbericht ist das Thema Wohnmobilbesteurung von der Tagesordnung abgesetzt worden. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 28/05/2005 05:31
LINK:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_109/06.html

Wir sind zwar schon Ende Mai 2005 - und das chaos lässt grüssen

.... sitzen ein chirurg, ein architekt und ein politiker zusammen und streiten sich darüber, was der älteste beruf der welt wäre ....
sagt der chirurg: gott hat aus adams rippe eva erschaffen - deshalb ist chirug der älteste beruf der welt ...
..."a geh her" entgegnet der architekt - "gott hat die welt aus dem kosmischen chaos erschaffen - "also war architekt der erste beruf der welt ...
... fällt der politiker dem architekten arrogant und selbstgefällig ins wort "ja und was meint ihr denn hat das ganze chaos geschaffen ... ????

ganz in diesem sinne

hib-Meldung
109/2005
Stand: 18.04.2005
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CDU/CSU verlangt "angemessene" Besteuerung der Wohnmobile

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion macht sich dafür stark, die "drastische Steuererhöhung" für Wohnmobile zu korrigieren. In einem Antrag (15/5248) fordert sie die Regierung auf, einen Vorschlag für eine angemessene Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen vorzulegen, die keine "unverhältnismäßige" Belastung darstellt. Bisher konnten den Angaben zufolge Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden. Sie wurden damit bei der Kfz-Steuer günstiger behandelt als die Pkw. Aufgrund dieser Vorschrift und Auslegung konnte auch für schwere Geländewagen mit einem Gewicht von über 2,8 Tonnen die günstigere Kfz-Besteuerung nach dem Gewicht beansprucht werden. Mit dem Ziel, die steuerliche Begünstigung von Geländewagen zu beseitigen, habe die Bundesregierung die Streichung dieser Vorschrift der Straßenverkehrszulassungsordnung veranlasst, so die Union. Über 300.000 Wohnmobilbesitzer müssten aufgrund dieses "rot-grünen Schnellschusses" mit einer erheblichen Erhöhung der Kfz-Steuer rechnen. Teilweise werde sie das Fünffache der bisherigen Belastung betragen, was eine "unzumutbare" Mehrbelastung darstelle. Bei einer hubraumbezogenen Besteuerung müssten Eigentümer von Wohnmobilen mit hubraumstarken Wohnmobilen so viel Steuern entrichten wie die Besitzer großer Lastzüge, obwohl diese Fahrzeuge nicht miteinander vergleichbar seien. Aber auch die Rückkehr zu gewichtsbezogenen Besteuerung verbiete sich wegen des EU-Rechts.
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 28/05/2005 06:32
http://www.reise-report.de/wohnmobil-steuer.html


SPD und Grüne gegen höhere Wohnmobilsteuer
Keine Steuererhöhung für Wohmobile

Die in den letzten Wochen diskutierte Steuererhöhung für Wohnmobile (siehe auch Drastische Steuererhöhungen für Reisemobile über 2,8 Tonnen) wird voraussichtlich nicht kommen. Nachdem die bayerische Landesregierung wieder einen Rückzieher gemacht hat, will nun Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative starten, damit Wohnmobile auch künftig nicht anders besteuert werden als heute.

Wie der NRW-Finanzminister Jochen Dieckmann betont, soll mit der Gesetzesinitiative erreicht werden, dass Wohnmobilbesitzer auch in Zukunft die gleiche Kfz-Steuer bezahlen wie heute auch. Eine gesetzliche Klarstellung ist nötig, weil im Rahmen der Neuregelung für schwere Geländewagen – die die Finanzminister im vergangenen Jahr angestoßen haben und die ab dem 1. Mai gilt – unsere Politiker gleich die Kfz-Steuer für Wohn- und Reisemobile miterhöht beziehungsweise eine entsprechende Ausnahmeregelung schlicht vergessen haben.

Nach Aussage des NRW-Finanzministers soll eine Reihe von CDU-regierten Ländern zunächst gefordert haben, Wohnmobile künftig nach Hubraum zu besteuern. Die Kfz-Steuer für ein Reisemobil mit einem 3,0 l Motor (Gewicht spielte dabei dann ja keine Rolle mehr) stiege dann beispielsweise von 210 Euro auf 765 Euro.

„Diese Steuererhöhung für Wohnmobilisten ist mit mir nicht zu machen. Wohnmobilbesitzer sollten deshalb nicht unruhig werden. Ihr Hobby wird nicht teurer“, sagte Dieckmann. „Ich gehe davon aus, dass sich die anderen Länder unseren Plänen anschließen werden. Denn Wohnmobile werden meist nur für Urlaubsfahrten genutzt. Die Menschen, die ein Wohnmobil haben, nutzen es nur selten im Alltag oder für die Fahrt zur Arbeit. Schon deshalb wäre eine Veränderung der Besteuerung mehr eine Bestrafung als ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.“

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen unterstützen die NRW-Initiative, wie deren finanzpolitischer Sprecher Florian Pronold (SPD) und Christine Scheel (Grüne) in einer Pressemitteilung erklären:

"Eine höhere Belastung für Wohnmobilbesitzer durch die Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Mai 2005 wird es nicht geben. Wir begrüßen die Bundesratsinitiative der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und werden sie im Bundestag unterstützen, damit die notwendige Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes so schnell wie möglich in Kraft treten kann.

Nicht die höhere Besteuerung von Wohnmobilen, sondern die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen war das Ziel der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag. Die Länder haben dieses Ziel mitgetragen und zusammen mit der Bundesregierung die notwendige Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen.

Da die Kfz-Steuer eine reine Ländersteuer ist, wurde im Bundesrat eine Arbeitsgruppe unter der Federführung Bayerns gebildet, um eine Mehrbelastung der Wohnmobile zu vermeiden. Die lange Frist zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sollte das sicherstellen.

Die Bayerische CSU-Staatsregierung hatte im Bundesrat die Federführung übernommen, um die Wohnmobile von der Steuererhöhung um bis zu 300 Prozent freizustellen. Vor kurzem hat dann die CSU-Staatsregierung eine überraschende Kehrtwende vollzogen und die Pläne plötzlich zu den Akten gelegt. Der bayerische Finanzminister hat sogar die Finanzbehörden angewiesen, ab dem 1. Mai höhere Steuern zu erheben. Die Absicht war durchsichtig: Die höhere Kfz-Steuer im Staatshaushalt einnehmen und den Schwarzen Peter gegenüber den empörten Wohnmobilbesitzern Rot-Grün in Berlin zuzuschieben. (siehe auch: Steuererhöhung für Reisemobile doch wieder fraglich)

Diese Attacke auf die Wohnmobilbesitzer werden wir gemeinsam mit den Kollegen aus Nordrhein-Westfalen verhindern. Die Chancen dafür sind gut, denn - wie ein ertappter Dieb - hat die CSU-Staatsregierung in Bayern die höhere Wohnmobilbesteuerung sofort ausgesetzt, nachdem die rot-grüne Koalition das doppelte Spiel des Landes Bayern öffentlich gemacht hatte." ...oder waren es nicht doch eher die Proteste der Wohnmobilfahrer, die die Politiker wieder wachgerüttelt haben?

Die letzte Hürde für die Wohnmobilbesitzer stellt nun der Bundesrat dar. SPD und Grüne appellieren an CDU und CSU, die Initiative aus Nordrhein-Westfalen mitzutragen und nicht weiter auf Kosten der Betroffenen zu taktieren.
Geschrieben von: EmTech Re: Neue Kfz-Steuer - 28/05/2005 07:31
Stand vom 18.04., bringt aber keine neuen Infos <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Fakt ist, das es im Bundesrat (811. Sitzung vom 27.05.) von der Tagesordnung genommen worden ist <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" /> quasi weiß immer noch keiner mehr, dann stell doch bitte keine Infos vom 18.04. ins Forum.

Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 28/05/2005 08:31
Zitat
Stand vom 18.04., bringt aber keine neuen Infos <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Fakt ist, das es im Bundesrat (811. Sitzung vom 27.05.) von der Tagesordnung genommen worden ist <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" /> quasi weiß immer noch keiner mehr, dann stell doch bitte keine Infos vom 18.04. ins Forum.

1). die 811. Sitzung vom 27.05.05 war erst mal gestern - wie wär' mal eben mit nem link gewesen ???

2). war der 18.04. als datumsangabe deutlich zu vernehmen - sie wollten doch die quelle wissen -

3). ging es mir eher darum was in letzter zeit auch auch anderen politischen lagern dazu verlautbar geworden ist. -

4). lass ich mich weder von links noch rechts - oben oder unten schulmeisterhaft schroff anraunzen.

5). wir sind hier zwar nicht bei hofe - doch zumindest höflich - soviel zeit sollt' schon mal sein - bei allem respekt.

6). der staat braucht geld - und da sind ihm bekanntlich alle mittel recht. -

mfg franky
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 28/05/2005 09:14
WER SUCHET DER FINDET

google 811.sitzung bundesrat

http://www3.bundesrat.de/Site/Inhal...7.05.05/6.3.4_20Sitzungsergebnisse/index,templateId=renderUnterseiteKomplett.html Homepage
Geschrieben von: TAS Re: Neue Kfz-Steuer - 30/05/2005 07:13
@mck12 & alle

Bei proallrad ist die EU Richtlinie als pdf Datei zu erhalten, da steht alles bezüglich AF drin. Und die ist geltendes Recht!

Das Kfz-Steuergesetz ist nach wie vor unverändert.

Der TÜV weigert sich die AF Eintragung vorzunehmen, was rechtswidrig ist. Leider wird der TÜV keine schriftliche Bestätigung rausgeben, deswegen sei jedem geraten, der die Eintragung erreichen will, einen Zeugen mitzunehmen!
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 30/05/2005 07:20
Moin,
auf Nachfrage bei zwei unterschiedlichen, von einander unabhängigen Finanzämtern in Niedersachsen bekam ich heute folgende Aussage bezüglich der Umsetzung der Gesetzesänderung:
Die neuen Steuerbescheide werden seit letzter Woche verschickt. Es erhält ein jeder Betreffende seinen Steuerbescheid zum nächsten Fälligkeitstermin rückwirkend zum 01.05.2005! Das bedeutet im Extremfall das bei Fälligkeit z.B. am 09.05. (wie bei mir der Fall) der neue Steuerbescheid zum 09.05.2006 zugestellt wird mit rückwirkender Forderung zum 01.05.2005. Das würden in meinem Fall auf einen Schlag ca. 2500,- Euro bedeuten (für die die es noch kennen: Das sind fast 5000,- DM!!!).
Angeblich liegt dieser Umstand an einer speziellen Softwareumstellung und die Finanzbeamten hätten keinerlei eingreifende Handlungsmöglichkeit diesbezüglich, so zumindest Deckungsgleich die Aussagen der beiden Ansprechpartner in den verschiedenen Finanzämtern.
Vielleicht ist diese Aussage ja für den einen oder anderen Interessant der immernoch auf seinen neuen Steuerbescheid wartet. Ihr könnt die Hoffnung aufgeben das ausgerechnet Ihr vergessen wurdet <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 30/05/2005 12:01
merkwürdigerweise konnte man sogar noch im april 2005 seinen geländewagen beim TÜV auflasten - und keinen dort hat's mal eben gestört. - Geschäft ist Geschäft !!! -
JEDOCH - Berichtigungen auf AF-Mehrzweckfahrzeug gemäß allseits bekannter EU-Richtlinie und Rechenformel ... > grösser als 136 kg - wurde von oben herab als Berichtigung des Fahrzeugbriefes nicht mehr gewährt. -
Welcher Ausdruck wäre dafür mal eben am besten geeignet???
OK - Dann muss auf die Schnell halt doch ein neues Kfz-Steuergesetz her, in welchem die EU-Richtlinien steuerrechtlich so hingebogen werden, wie's mal grad eben passt. -
Was wird ein LKW Katenwagen mit 5 Sitzplätzen mit 2.81 zul.GGW Steuer kosten? - Von 1991 bis 2001 was das steuerrechtlich noch ein LKW - 2001 im Rahmen des Auflastungsboom fielen diese Fahrzeuge durch das <als 2.81 Tonnen-Raster und wurden praktisch wie Kombinationskraftwagen behandelt. - Zwar blieb nach wie vor alles beim Alten - doch Sinn hat mir das noch nie gemacht.

Man darf gespannt sein - wie der nächste Bescheid mal eben ausschaut - denn die Finanzdirektionen wissen selber noch nicht so recht WIE ODER WAS IST WAS ???

gruss von franky
Geschrieben von: Jens_Moers Re: Neue Kfz-Steuer - 30/05/2005 13:12
Tach,

habe heute den NEUEN BESCHEID für meinen 110er Womo bekommen.
Versteuerung nach Hubraum ab dem 09.07 und eine Nachzahlung für den Zeitraum 01.05 - 08.07!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Nix isset mit Womo sind ausgenommen!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />

So dieses ist dann ja wohl auch durch...... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />


Grüße Jens
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 30/05/2005 13:14
????
Ein Freund bekam vor einigen tagen seinen steuerbescheid, 110er WoMo, alte Steuer... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: Jens_Moers Re: Neue Kfz-Steuer - 30/05/2005 13:19
Wie gesagt, heute aus dem Kasten geholt, also zum eigentlich Schlichtungstermin?!

Hängt vielleicht mit diesem Termin zusammen, weiß jemand genaueres zu diesem Termin?
Wo wohnt denn Dein Bekannter??

Grüße Jens
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 30/05/2005 13:21
Bekannter wohnt in volmarstein (hagen/en)
Geschrieben von: fischi Re: Neue Kfz-Steuer - 30/05/2005 13:31
Dann geh doch zum Finanzamt und halte denen das neue Gesetz unter die Nase - natürlich auf die nette Art <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: OneTenV8 Re: Neue Kfz-Steuer - 30/05/2005 19:05
Mal eine Zwischenfrage!

Verstehe ich das richtig, dass bei den Lkws mittlerweile alles beim Alten bleibt.

Habe den Bescheid für den Serie III ( LR 88 - Lkw ) letzte Woche bekommen. -> 124,-€ !

Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 31/05/2005 06:29
Ja,Ja,Ja
allerding könnte der Finanzbeamt auf die Idee kommen,
dein Auto mal in Augenschein zu nehmen,um dann
festzustellen,das es vielleicht doch ein PKW ist.
Nur mal so als Worst-Chase-Szenario.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: TAS Re: Neue Kfz-Steuer - 31/05/2005 06:30
Leute, werft doch nicht immer alles durcheinander. Es gibt kein neues Kraftfahrzeugsteuergesetz! Insofern ist es logisch, daß auch Womo betroffen sind.

Außerdem empfiehlt sich, die Finanzämter anzuschreiben, wenn man erst in einigen Monaten einen Bescheid erwartet.

Ich verweise auf die infos von proallrad. Und wer noch nicht Mitglied ist, sollte sich das nochmal ernsthaft überlegen.

Timo
Geschrieben von: Stephan Re: Neue Kfz-Steuer - 31/05/2005 20:20
Habe inzwischen auch einen neuen Bescheid erhalten (vom FA Bergheim - NRW). 832,00€ im Jahr! -> siehe Anhang

Aber kann mir jemand folgendes erklären:

Grundlagen der Festsetzung:

Fahrzeugart:
bis 30.04.2005: Personenkraftwagen
ab 01.05.2005: Lastkraftwagen

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Haben die sich da vertippt?


Noch eine andere Frage: Die Formel P-(M+Nx68) > Nx68 würde doch beim 110SW und 1+4 Sitzplätzen zutreffen. Würde es dann nicht reichen, die hinteren Sitzbänke sammt Gurtbefestigungen etc. "endgültig" zu entfernen und sich DAS vom TÜV bescheinigen zu lassen. Dann mit dem geänderten Fzg.-Schein zum FA. Rechnen müssten die dann doch selber können. Dann wär halt nix mit TÜV/AF und so?

Fragen über Fragen...

Stephan.



Attached File
235522-Scan20003.pdf  (107 Downloads)
Geschrieben von: AlexG Re: Neue Kfz-Steuer - 31/05/2005 21:24
Das mit dem Lastkraftwagen ab 1.05. ist echt seltsam ...?
Müsste doch ein PKW sein .

Oder versuchen sie jetzt schon von vornherein eventuelle Fluchtmöglichkeiten auszuschließen????

Ein Fehler beim Sachbearbeiter wäre da wohl eher noch angenehmer .?????

Es geht ab......

Gruß Alex
Geschrieben von: tuensi110 Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 04:43
'Dr. Seltsam' hat System... aktueller Steuerbescheid für 'nen 110er Td5 Bj.2004 vom Finanzamt Soest (NRW):
Fahrzeugart bis 30.04.2005 Personenkraftwagen ab 01.05.2005 Lastkraftwagen...
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
kann ich mir jetzt auch noch ohne mein Zutun und Willen den Anhänger am Wochenende abschminken???
"Denn sie wissen nicht, was sie tun!!!"

cya, tünsi
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 05:31
Moment ??

Soll das lauten, das die Sache mit dem verblechten Heck und der Ladefläche größer als Fahrgastraum auch hinfällig ist ?

Wieso werden Fahrzeuge, die als PKW zugelassen sind, nun auf einmal LKW ?

Zieht hier eine 3,5t Grenze ??

Was passiert denn im Moment ?

Das ein Finanzamt einen LKW nicht anerkennen muss, ist ja klar, aber das die auf einmal aus einem PKW einen LKW machen und diesen als PKW versteuern ist mehr als suspekt!


Amtsschimmel ??? Hilfe ??

Stefan Specht ??? Sach was !!


Geschrieben von: Henning Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 05:33
Zitat
.....kann ich mir jetzt auch noch ohne mein Zutun und Willen den Anhänger am Wochenende abschminken???

cya, tünsi

Zeigst du den kontrollierenden Ordnungshütern deinen Steuerbescheid
oder den Fahrzeugschein ?? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Das die steuerliche Einstufung eines Fahrzeuges nichts mit der
verkehrsrechtlichen zu tun hat ist ja nichts neues mehr. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: tuensi110 Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 05:41
@ Henning:

janeee, im Augenblick hast Du da erstmal Recht - im Fahrzeugschein steht 'noch' Pkw drin - aber was passiert, wenn ich demnächst mal was eintragen lassen will und dann 'nen neuen Schein bekomme? Wird's dann vielleicht heimlich und leise einfach geändert?? Holzauge sei wachsam... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

cya, tünsi
Geschrieben von: MichaelZ Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 05:49
Stephan und Tuensi,

ich würde einfach mal die im Steuerbescheid angegebene Nummer anrufen. Jetzt ist die beste Uhrzeit dazu.
Sagst halt mal nix zum ehemaligen PKW, sondern beziehst Dich auf den LKW. Erkläre halt kurz, daß LKWs immer gewichtsbesteuert sind, vielleicht klappts dann weiterhin mit den 172 € (?). Sei freundlich, aber bestimmt und laß Dir gleich präventiv die Durchwahl vom Vorgesetzten geben.

Wenn Du in die Fragestellung das Wort "Unregelmäßigkeit" einbaust, wird der Sache bestimmt umgehend nachgegangen.
Nachtrag: Name des Bearbeiters notieren und um schriftliche Bestätigung bitten. Sicherheitshalber am Telefon gleich Widerspruch zum Bescheid einlegen und schriftlich nachreichen. Wobei Du natürlich nur die Grundlage der KFZ-Steuer bemängelst, nicht aber die KFZ-Art.
Geschrieben von: Henning Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 05:50
Zitat
.....und dann 'nen neuen Schein bekomme? Wird's dann vielleicht heimlich und leise einfach geändert?? Holzauge sei wachsam... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

cya, tünsi

Dann müßte ja der TÜV/ die Dekra auch den Eintrag im Brief
ändern. Die auf der Zulassungsstelle übertragen ja nur die neuen
Daten aus dem Brief in den Schein.

Aber recht hast du: "Holzauge sei wachsam... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />"

Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 06:14
Moin, moin.

Frag doch mal bei Deinem FA nach der Rechtsgrundlage für die neue Steuerfestsetzung. Es muß einen Erlaß des zuständigen Landesfinanzministeriums geben. Die Begründung in Deinem Steuerbescheid, dass sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, ist nach meinem Dafürhalten nicht richtig. Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von PKW ist nach wie vor der Hubraum; dein Fahrzeug ist nach wie vor ein PKW.
Durch die Abschaffung des 23 6a StVZO ist lediglich vordergründig die Grundlage für das entscheidende BFH-Urteil entfallen. Da aber der Bundesrat die Abschaffung des 23 6a mit der notwendigen Angleichung an EG-Recht begründet hat, kommt die RiLi 70/156 ins Spiel, die inhaltlich das Selbe aussagt, wie der 23 6a.
Das Urteil des BFH ist weiterhin gültig; somit hat sich defakto in der Sache nichts geändert.
Ein entsprechender Widerspruch gegen den Bescheid macht aber nur Sinn, wenn man den offiziellen Erlaß kennt, auf den sich das FA stützt.
Im Aufsteigerland gibt’s im Moment nur eine innerdienstliche Anweisung mit Vorbehalt, die den Betroffenen Fahrzeughaltern nicht bekannt ist.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: landyowner Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 08:03
Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 2 Monaten meinen 110er TDI beim TÜV als Wohnmobil zugelassen. 2 Sitzplätze sind eingetragen. Meine Frage: Muss ich trotzdem mit einer Steuererhöhung rechnen?
Gruss Bernd
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 08:27
Ja !

Schau: www.camperline.de

Geschrieben von: wisch Re: Neue Kfz-Steuer - Bescheid da? - 01/06/2005 10:25
Hallo,
wie sieht es nun aus, konkret.
Hat jemand schon einen Bescheid nach dem legendären 01.05.2005 bekommen?
Werden noch 172 Euronen abverlangt, oder jetzt nach Hubraum und Schadstoffklasse?
Ich habe Informationen bekommen, dass die Finanzämter bei Auflastung nach wie vor Steuerbescheide über 172 Euro versenden. Dann war doch alles heiße Luft - oder bekomme ich etwas nicht mit???? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Gruß
wisch
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - Bescheid da? - 01/06/2005 13:13
Moin moin,

es gibt schon eine ganze Reihe von neuen Steuerbescheiden – wohl bemerkt keine Zahlungsaufforderungen, sonder die richtigen Steuerbescheide.

Interessant dabei sind die Bescheide aus NRW, denn hier gibt es anscheinend einen Programmfehler!

Als Fahrzeugart wird für GW seit dem 01.05 „Lastkraftwagen“ festgelegt, obwohl diese verkehrsrechtlich als PKW eingestuft sind. Für „LKW“ müsste dann eine Gewichtsbesteuerung gelten – die aber nicht erhoben wird. Die FA berechnen Hubraumsteuer für LKW – was nun gar nicht geht, weil es der eigenen Festlegung widerspricht.

Kläre nachher mit dem RA, ob die fehlerhaften Steuerbescheide überhaupt rechtskräftig werden können.

Die Mitgliederzahl geht übrigens auf die 1200 zu – mal sehen, was die 10000 Flyer bringen, die wir in Bad Kissingen „unters Volk“ gebracht haben

Alle (wirklich) interessanten NEWS von der Abenteuer Allrad gibt’s am Wochenende auf unserer Homepage.

In diesem Sinne

Gruß aus dem aufsässigen Westen

Stefan
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 01/06/2005 13:20
http://www.camperline.de/50063996190c08405/500639962a1034901/500639965910a4108.html Homepage

Link aus der Camperline -
Vertagung auf Donnerstag, den 02.Juni 2005
Geschrieben von: captainkirk Re: Neue Kfz-Steuer - Bescheid da? - 01/06/2005 18:59
Hallo Stefan,
schön mal wieder was von Dir zu hören. Also folgendes, habe dem Finanzamt einen netten Brief geschrieben, mit der Bitte sie sollen mir doch bitte verbindlich sagen, was nun mein Auto kosten soll. Tag darauf bekam ich einen Anruf, solle den Sachbearbeiter unbedingt zurückrufen,denn er könne mir keine verbindliche Aussage <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />machen. Nanu?? Tut sich da etwa was mit unserer Eintragung M1 AF?? Bin selbst mal gespannt was er mir zu berichten hat.
Grüsse vom sonnigen Süden <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />
Geschrieben von: EmTech Re: Neue Kfz-Steuer - Bescheid da? - 01/06/2005 21:45
Zitat
Hallo Stefan,
schön mal wieder was von Dir zu hören. Also folgendes, habe dem Finanzamt einen netten Brief geschrieben, mit der Bitte sie sollen mir doch bitte verbindlich sagen, was nun mein Auto kosten soll. Tag darauf bekam ich einen Anruf, solle den Sachbearbeiter unbedingt zurückrufen,denn er könne mir keine verbindliche Aussage <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />machen. Nanu?? Tut sich da etwa was mit unserer Eintragung M1 AF?? Bin selbst mal gespannt was er mir zu berichten hat.
Grüsse vom sonnigen Süden <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />


...na dann geb mal bescheid, was der wichtige Mann so zu berichten hatte <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />
Geschrieben von: Finger News für Wohnmobile !!! - 02/06/2005 07:36
Nachzulesen bei www.camperline.de
Ich habe es hier gekürzt, da einiges an Stimmungsmache darin enthalten war.
Ggf. muss jeder für sich eben dort nochmal schauen.
Grüße
Ralfi



Hessen wird dem Antrag aus NRW nicht zustimmen !

Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Finanzbeamten der Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg zusammensetzt, arbeitet derzeit an einem Entwurf, der auf folgendes hinauslaufen dürfte:

Bei einem Gewicht bis zu 2,8t werden Reisemobile analog zu Pkw nach Hubraum besteuert. Danach erfolgt von 2,8 bis 3,5t ein Abschlag auf diese Steuerhöhe von 40 Prozent. Bei Fahrzeugen über 3,5t liegt dieser Abschlag dann bei 50 Prozent.

Grundsätzlich war das Szenario eigentlich abzusehen, berücksichtig man, dass ausgerechnet die zwei größten Brandstifter im Steuerstreit, nämlich Bayern und Hessen, Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind. Hier hat man sprichwörtlich den Bock zum Gärtner gemacht. Jetzt fragt man sich allerding weiter, warum die Union allenthalben herumposaunt, man würde sich für eine angemessene Besteuerung einsetzen, wenn nun dieser vollständig haltlose und inakzeptable Vorschlag erarbeitet wird?




Wieder einmal mehr lohnt es nicht, ein modernes Fahrzeug zu fahren.

Außerdem stellt sich eine Frage immer wieder: Die aus der vorschnellen Löschung des § 23 Absatz 6a der StVZO resultierende Erhöhung der Kfz-Steuer für Reisemobile war angeblich so nie beabsichtigt. Warum versucht die Politik nun unentwegt die Eigner quasi durch die Hintertür zu schröpfen? Ist die deutsche Politik etwa unfähig einen begangenen Fehler rückgängig zu machen oder wurde diese abgekartete Aktion von langer Hand geplant und die Eigner sollten eiskalt überfahren werden?


Die Zulassungszahlen der Reisemobile sind seit langer Zeit erstmals rückläufig.

Geschrieben von: fischi Re: News für Wohnmobile !!! - 02/06/2005 09:37
@Finger:
Verstehe ich das richtig? Bedeutet die u. a. Rechnung, dass z. B. ein 3L-Diesel-Womo mit
<2,8t ca. 1000€
2,8-3,5t ca. 600€ (-40%)
>3,5t ca. 500€ (-50%)
kostet?
Ätzend!

Zitat
Bei einem Gewicht bis zu 2,8t werden Reisemobile analog zu Pkw nach Hubraum besteuert. Danach erfolgt von 2,8 bis 3,5t ein Abschlag auf diese Steuerhöhe von 40 Prozent. Bei Fahrzeugen über 3,5t liegt dieser Abschlag dann bei 50 Prozent.
Geschrieben von: Krobi Re: News für Wohnmobile !!! - 02/06/2005 09:47
Mein Womo hat 6000cm Hubraum.....da bleibt mich die Spucke weg.

Greetz,
Krobi
Geschrieben von: AlexG Re: News für Wohnmobile !!! - 02/06/2005 17:43
Hallo ihr,

also es ist noch nichts entschieden !!!

Bei den WoMos wissen die noch nicht was sie wollen, können ,sollen (eigendlich Normal bei Politikern ) .

Es gibt mal wieder Arbeitsgruppen und viele Gespräche ....
Keiner weiß wohin .

Hessen und Bayern wollen Melken was geht, NRW is ok!

Das soll aber jetzt nicht heißen abwarten und Tee trinken sondern Druck machen ( Protestaktionen, Interessenverbänden beitreten usw. ).

Pro Allrad macht sich doch auch für WoMos stark, oder ???

Gruß Alex

Geschrieben von: grizzlyclimber Re: News für Wohnmobile !!! - 02/06/2005 18:43
Ja haben wir denn schon Totaausverkauf wegen Amts-Geschäftsaufgabe ...
das geht ja gar zu wie in einem orientalischen Basar???

Unter 2.8 gibts nix Rabatt - über 2.8 40% und über 3.5 50%.

Das wär wohl das erste Mal in der deutschen Geschichte, daß es auf eine Steuer Rabatt gäbe - oder wie immer das mal eben nennt.

Hartz 4 läßt grüssen ... "angemessene Wohnung - angemessenes Auto - angemessener Lebensstandard ....."

Und nun der Weisheit letzter Schluß eine angemessende Steuer für Wohnmobile ...

Was kommt als nächstes? RASENMÄHERSTEUER !!!??? mit Allradantrieb und 1 Sitzplatz nach Hubraumsteuer und entsprechender Schadstoffklasse - ohne Antrieb zum Schieben nach Gewicht ... ???

... und wer der Schaden hat, spottet bekanntlich jeglicher Beschreibung ...
in diesem Sinne

franky





Geschrieben von: EmTech Re: News für Wohnmobile !!! - 02/06/2005 20:29
...beste Lösung <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> Einbau eines Drehkolbenmotors <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Besteuert werden Fahrzeuge mit Drehkolbenmotoren nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Je angefangene 200kg = 11,25.-€, über 2t bis 3t 12,02.-€.

Da erklär mir mal jemand die logik <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" />
Folgendes Beispiel

Toyota J8, 4.2ccm³ Drehkolbenmotor
jährliche Steuerbelastung je angefangene 200kg zul.GG. 2960kg entspricht 180,30.-€
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />



Geschrieben von: Tom Re: Neue Kfz-Steuer - 03/06/2005 11:59
Also wo ist denn das Problem?
Warum soll ein 2,5 L PKW-Diesel, der von einem Pendler für die Erreichung seines Arbeitsplatzes gebraucht wird, das doppelte Zahlen wie ein gleicher Motor in einem 3,6t Womo, welches nur zum Spaß betrieben wird und in der Anschaffung imens Teuer sein kann. Der reine Luxus. warum soll das subventioniert werden?
Die Regelung mit den 40 und 50% ist eine vernünftige sache, da Womos eigentlich nicht so oft bewegt werden wie PKW.
Aber es gibt ja auch genug Fahrzeuge, die jeden Tag als Altagsfahrzeug bewegt werden, und mal ganz ehrlich ettliche sind nur auf dem Papier Womo.
Leute,
wir hatte Jahre lang Glück mit der Besteuereung. und nun haben wir eben nicht mehr ganz so viele Steuervorteile. Seit doch mal nicht so auf den Eigenen Vorteil aus. Deutschlands Problem ist zum Teil eben genau dieses Besitzstandsdenken.
Ich darf übrigenws jetzt 1147 Euro zahlen.
Gruß
Tom
P.S. ich finde es nicht schön und ärgere mich natürlich, aber gerechter ist es so schon.
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 03/06/2005 12:58
... und heimlich, still und leise wird dann demnächst womöglich noch die Kraftstoffsteuer stufen-scheibchenweise auf 15 cent erhöht plus 20% mehrwertsteuer, versteht sich ...

wohl kutschiert nicht ein jeder mit einem niegelnagelneuen luxus-wohnmobilchen einher - doch was soll's "ich hab' nicht mal ein gebrauchtes ..."

bei der 40% - 50%-lösung würds vor allem all die jenigen treffen, welche ihr womo das ganze jahr über zugelassen halten.

hätt' ich eins - wenn auch nur gebrauchtes, so würd' ich's - sodenn man sich auf höherer ebene für das 40-50 lösungsmodell entschieden würde, nur noch maximal 7 monate zulassen, und es mir die zeit dazwischen in der schrebergarten stellen. -

So hat dann keiner was von - und außer heisser luft wieder mal wohl eben nix weiter ...

alles egoisten - nur ich denk an mich ....

gruß franky

Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 03/06/2005 13:13
Ums mal so auszudrücken:


Ich hab meinen G unter der Voraussetzung der günstigeren Gewichtsbesteuerung gekauft. Hätte es die nicht gegeben, würd ich keinen G fahren!

Nun hab ich die Kiste am Hals, und soll wegen absoluter INKOMPETENZ von Politikern nächstes Jahr tausende Euros NACHZAHLEN?

Wenn die Politik nicht in der Lage ist, den Kraftfahrzeugführern ENDGÜLTIGE Bescheide zuzusenden, können sie sich damit gerne den Hintern abwischen.

Ich weiß, daß ich nix nachzahlen werde, nur weil die leute die dafür die Verantwortung tragen, nicht fähig sind. Ich bin Mitglied bei ProAllrad.



Grüße aus dem aufständischen Westen!
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 03/06/2005 14:13
Moin Gorli,

ähm - Du wohnst im Süden - zumindest nach meiner Datenbank!

Gruß Stefan

Der aus dem aufsässigen Westen

PS: Nächste Woche ist die Klage anhängig! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: AlexG Re: Neue Kfz-Steuer - 04/06/2005 02:28
@ Tom:

Solange DU deine Steuer zahlen kannst ist ja alles gut !

Wem willst du denn "Helfen" mit deiner Meinung ?
Glaubst du es wird irgendwas besser wenn die KFZ Steuer erhöht wird ?

Echt viele verlieren den Überblick.........

Zitat :"Leute,wir hatten Jahre lang Glück mit der Besteuerung " <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />

Das kommt ganz auf den Standpunkt an ! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />



OOOOOOHHHHHHNEEEE WOORTE!
Geschrieben von: pronto Re: Neue Kfz-Steuer - 04/06/2005 10:50
Hallo,

es wird zwar viel disktuiert aber ich weis bislang noch gar nicht was mich erwartet. Was kostet jetzt ein Defender BJ. 2000 im Jahr eigentlich. Ich lese immer wieder das WorstCase Szenario von 2.500.- EUR aber das ist wohl für die meißten nicht interessant.

Danke für die Info Tom
Geschrieben von: rovervirus Re: Neue Kfz-Steuer - 06/06/2005 06:24
ich möchte alle anwesenden nochmal daran erinnern und auch
darum bitten, dass in diesem thread bitte SACHLICH
bzw. sachdienlich diskutiert wird.

dass der wegfall der gewichtsbesteuerung für viele wenig
erfreulich ist, hatten wir zur genüge.
das bedarf keiner weiteren ausführung.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />

danke.
Geschrieben von: fischi Re: Neue Kfz-Steuer - 06/06/2005 08:50
Das mit dem Womo hat auch andere Gründe. Ich habe mehrere Bekannte, die in recht kleinen (und bezahlbaren!) Wohnungen leben, da die Zeit in der Wohnung nur eine Brücke zum nächsten Trip nach Dänemark oder sonstwohin ist.
Tja, mir fällt auch manchmal die Decke auf den Kopf und dann bin ich froh, wenn ich mal eben übers Wochenende "an die See" oder so fahren kann ohne ein Vermögen für ein Hotelzimmer ausgeben zu müssen.
Aber warum sollte man den Bürgern auch die kleine Freude lassen. Solange der Staat noch irgendwo was rauspressen kann wird das hier nur noch schlimmer...
Geschrieben von: Anonym Post deleted by Monny - 06/06/2005 10:07
Geschrieben von: triton Re: Neue Kfz-Steuer - 06/06/2005 10:12
Hallo,
lt."Caravaning TV" von gestern bleibt wegen Einsprüchen von Verbänden und Herstellern bei Wohnmobilen über 2,8 t alles beim alten. Bis auf weiteres.
Geschrieben von: Kini Re: Neue Kfz-Steuer - 06/06/2005 19:42
Ich kann auch noch was zur allgemeinen Verwirrung beitragen:

Ein Bekannter hat im FA nachgefragt, wie das mit seiner Steuer ist (kurzer Pajero).

Antwort: Für die bereits zugelassenen Fahrzeuge ändert sich nichts! Die neue Besteuerung greift nur für Fahrzeuge, die neu (wieder-)zugelassen werden oder umgemeldet werden. Diejenigen, die also nen Kombi-PKW haben werden auch weiterhin nach GEwicht besteuert, bis sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />




Kini
Geschrieben von: Bandido Re: Neue Kfz-Steuer - 06/06/2005 20:28
Zitat
Ich kann auch noch was zur allgemeinen Verwirrung beitragen:



Für die bereits zugelassenen Fahrzeuge ändert sich nichts!


entweder hat der gerade als Lehrjunge beim FA angefangen oder noch genug Restalkohol vom Wochenende <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

In diesem Sinne .... die Hoffnung stirbt zuletzt
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 06/06/2005 20:56
versteht mich nicht falsch - doch so kann es gehn, wenn information um zwei, drei ecken geht und halbwahrheiten wild durcheinander gewürfelt werden. -

kurze pajeros konnten bislang noch nie auf 2.81 tonnen aufgelastet und nach gewicht besteuert werden - es sei denn sie wurden zum lkw umgebaut. (Verblechung der hinteren Seitenscheiben, Ausbau der hinteren Sitze und verschweissen der Gurtaufnahmepunkte etc.pp.

kombinationskraftwagen - kurze pajeros, kurze daimler g, kurze patrols, kurze land rovers, kurze toyos und alles was sonst noch zu leicht war und nicht auf über 2.8 tonnen t hatte aufgelastet werden konnte, wurde nach hubraum besteuert.

also bleibt bei den kurzen geändewagen alles mal beim alten.

also haben besagter bekannte nebst zuständigen fa-beamten eine faktisch richtige auskunft gegeben. -


gruss von franky
Geschrieben von: pape Re: Neue Kfz-Steuer - 06/06/2005 20:59
Zitat
[...] kurze daimler g [...] und alles was sonst noch zu leicht war und nicht auf über 2.8 tonnen t hatte aufgelastet werden konnte, wurde nach hubraum besteuert.
[...]

240GD kurz, 2810kg zGG
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 06/06/2005 21:10
das überrascht mich zwar schon etwas -
doch super wenn das der TÜV mal eben so nach einer unbedenklichkeitsbescheinigung eingetragen hat. - den eigner möge es wohl vergönnt gewesen sein - doch bei den kurzen pajeros bin ich mir mal eben sicher - auflastung auf über 2.8 t z.ggw. war nicht möglich zu machen.

gruss von franky
Geschrieben von: DaPo Re: Neue Kfz-Steuer - 06/06/2005 22:30
Zitat
Zitat
[...] kurze daimler g [...] und alles was sonst noch zu leicht war und nicht auf über 2.8 tonnen t hatte aufgelastet werden konnte, wurde nach hubraum besteuert.
[...]

240GD kurz, 2810kg zGG
Das ist bei allen kurzen Gs möglich gewesen:
Bei den Älteren (Achslasten 1200 vo und 1600 hi) durch Auflasten der VA um 10Kg, bei den Neueren war´s eh problemlos, da die Achslasten ausreichend sind...
Geschrieben von: wl Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 04:27
Ich habe es schon einmal geschrieben aber werde es wiederholen: die neue Besteuerung nach Hubraum ist für Kombinationswagen devinitiv da. Ich habe meien kurzen G Anfang Mai stillgelegt. Für diese ersten Mai-Tage (bis zur Stilllegung) wurde die Steuer nach Hubraum berechnet ~24Euro ( ~ für EINE Woche !!!). Ich habe es schriftlich vom Finanzamt!!! mit der Abrechnung bekommen.

Aber wie schon gesagt: die Hoffnung stirbt zuletzt....
Aber irgendwann muß man an die Realität zurück...
Besser früher als später.
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 06:24
Zitat
...
kombinationskraftwagen - ..., kurze toyos ..., wurde nach hubraum besteuert.
....
gruss von franky

Das ist leider falsch. Es gibt durchaus auch kurze Landcruiser als PKW mit Gewichtsbesteuerung, also trotz kurz über 2,8 t aufgelastet.
Und das Schönste: Rein papiermässig, ohne technische Änderungen.
Man musste nur wollen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Grüsse

uwe
Geschrieben von: fischi Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 06:42
Ich hatte am Donnerstag eigentlich einen TÜV-Termin. Da wollte ich ihn als Womo eintragen lassen wegen günstiger Steuer & Versicherung.
Nun bin ich super genervt, weil das mit den Steuersätzen immer noch hin- und her geht. Wenn ich ihn wieder zum LKW umschreiben muss, sind wieder 70,-€ für den TÜV weg. TÜV hab ich darum gecancelt und gehe jetzt erstmal für zwei Wochen auf Montage nach Athen. Da scheint wenigstens die Sonne - auch wenn´s stinkt...
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 08:47
Baaah !
Ich breche!

Eben mit dem FA einer Taunusstadt telefoniert, der Mann verwies mich auf das Internet, Bundesfinanzministerium, KFZ Steuer und das alles als PKW versteuert wird.

….. Andere Kfz - darunter Lkw - mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t unterliegen einer nur auf das zulässige Gesamtgewicht bezogenen Steuer bis höchstens 210 € im Jahr……

Diesen Satz habe ich ihm dann langsam vorgelesen, ihn auf einen Zweisitzer Pick-up aufmerksam gemacht und Pritsche und nur zwei Sitzplätze, Zugfahrzeug und Hängerziehen bis 3,5t und darauf das wir alle nur Menschen sind….. das er aus einer Kuh keinen Elefanten machen kann, sprich LKW zu PKW.

Seine Antwort, der Rechner vergleicht die Fahrzeugdaten des KBA mit denen des FA und dann erstellt der Rechner den Steuerbescheid. Soweit so gut.

Ich meinte, ich komme vorbei, sie sehen, zwei Sitzplätze und nix mit Personenbeförderung.

…… guter Mann, sagte er, eine definitive Aussage werden sie nicht von mir bekommen, denn in vier Wochen sind wir schlauer. Oder frei Übersetzt, ich weiß auch nicht mehr und was soll ich ihnen erzählen.

Prima

07.06.2005
38 Tage nach dem 01.05.2005 dem Wegfall, keiner weiß was.

Amtsschimmel, hast du noch was Neues?

Ralfi
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 11:12
Zitat
Amtsschimmel, hast du noch was Neues? Ralfi

Leider nein - zumindest nichts Konkretes; nur ein Gerücht
aus FA-Kreisen:

"Vielleicht kommt nun doch noch die Umlegung der KFZ-Steuer auf die Kraftstoffpreise; die politischen Voraussetzuungen nach der NRW-Wahl für eine Einigung in der Bund-Länder-Kommission sind sind vielversprechend".

Vielleicht, vielleicht.....

Nix genaues weiß man nicht.

Fakt ist, dass die derzeitige Sonderregelung für WoMo's rechtlich in der Luft hängt. Hier kann nur eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Abhilfe schaffen; die dazu notwendige Begründung (z.B., dass solche Fahrzeuge
nur sporadisch genutzt werden) würde einen Rattenschwanz von weiteren Problemen nach sich ziehen: was ist dann mit all den anderen Fahrzeugen, die nur hin und wieder genutzt werden. Werden die dann auch steuerlich begünstigt? Nach welchen Maßstäben wird festgelegt, was sporadisch ist und was nicht? Wer überprüft ob der Maßstab auch eingehalten wird oder nicht? Ein unsinniges Unterfangen.
Nach derzeitigem Recht ist nur das Halten eines Fahrzeuges steuerlich relevant, ausdrücklich unabhängig davon, wie oft und für welchen Zweck es verwendet wird. Die WoMo's aus dieser Regelung herauszunehmen, würde bedeuten, die Grundlage des Steuerrechts in Frage zu stellen. Das für diese Fahrzeuge angestrebte Ziel ist nur durch Umlegung der Steuer auf den Sprit zu erreichen.

Ich hab ganz zu Anfang diese Threads gesagt, dass der Bundesrat mit seiner Entscheidung, den 23 6a StVZO zu streichen, einen Schnellschuß abgegeben hat, ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein. Ich glaube, das dämmert den Verantwortlichen jetzt so langsam.
Es deutet Einiges darauf hin, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist. Möglicherweise hilft die von greenbee angekündigte erste Klage den Verantwortlichen auf die Sprünge. Solange heißt es weiter abwarten und sparen.
Eines steht fest: Die 650 Euro's, die ich jährlich für meinen Disco mehr zahlen soll, kommen zunächst in den Sparstrumpf und werden nicht für die Ankurbelung der Binnennachfrage verwendet. Hinzu kommen noch ca. 160 Euros im Jahr, die ich durch noch besonnenere Fahrweise und Einschränkung der Fahrten allein an Mineralölsteuer einspare. Wenn ich nun noch die sich daraus ergebende längere Lebensdauer meines Disco's, weniger Ersatzteilbeschaffung, weniger Werstattkosten usw. berücksichtige, werde ich in letzter Konsequenz die höhere Kraftfahrzeugsteuer durch Einsparungen mehr als kompensieren - zum Nachteil des Fiskus und zum Nachteil der Wirtschaft.

cu
Amtsschimmel
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 11:44
Im Gegenzug ist es aber doch so, das die Schlüsselnummer des Fahrzeuges geändert werden, also von PKW in LKW und AUCH SIE SCHLÜSSELNUMMER für die Schadstoffwerte von 02 auf 00, was bei einer weiteren Änderung zu einer nicht unerheblichen Rennerei führt

…… oder sagt der schlaue Rechner von FA und KBA, Land-Rover = PKW und NICHT LKW.

Die hessische Landeshauptstadt ist nach einer sehr internen Info nach, auch explizit darauf aus, solche kleinen Flüchtlinge zu verPKWehen, also hier wird auch genau darauf geachtet.

Ein Dampfhammer wäre, im Herbst noch den Russfilter, Geld investieren und dann schwupp, umgelegt auf den Kraftstoff.

Im Moment stehen wir in folgenden Startlöchern.

- Russfilter (alles so lassen und erstmal zahlen)
- LKW Pritsche (Station und Discos haben die A-Karte)
- Umlegung auf den Kraftstoff


Der Mann im Taunus war OK, das Gespräch war von Mensch zu Mensch, ich kann nur bitten, das möglichst viele bei den FA´s anrufen und nach Information und Wegen zu fragen.

www.finanzamt.de und dann an die Länder und Kreise weiter, Telenummern sind dann zu finden, aber bleibt freundlich, sachlich und betreibt keine Beschuldigung, die Leute da machen auch nur ihren Job.

Ralfi

Reisendank an Amtschimmel und Stefan Specht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 12:35
Hi.
Mein Disco hat z.Zt. 0102 00 . Wenn's bei der Hubraumsteuer bleiben sollte, werde ich auf unter 2,5 to ablasten. Dann hat er 0102 15 (nach 91/441/EWG,ANH.I8.1) = 33,29 Euro pro 100 ccm. Das ist eine Übergangsvorschrift für Geländewagen mit EZ bis 31.12.1992.

cu
Amtsschimmel
Geschrieben von: MF Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 13:03
Moin

Zitat
- doch bei den kurzen pajeros bin ich mir mal eben sicher - auflastung auf über 2.8 t z.ggw. war nicht möglich zu machen.
gruss von franky

Nur für das Protokoll <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />:

Fahre einen Pajero V20 Gl kurzer Radstand
Achslast vorn 1200KG
Achskast hinten 1650KG = 2850 KG

Fahrzeug ist technisch ein Kombinationskraftfahrzeug mit
2,81 t ZGgwt.

Ohne technische Veränderung.
Wie schon geschrieben, wenn man wollte ging das per
Ingenior.

Aber helfen tut es ja nun auch nichts mehr.
Ich tendiere jetzt zum Kat beim Mitsu-Dealer,
bringt immerhin Euro 2 statt Schlüsselnummer 20.

Gruß Mario
Geschrieben von: EmTech Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 19:42
Zitat
Fakt ist, dass die derzeitige Sonderregelung für WoMo's rechtlich in der Luft hängt. Hier kann nur eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Abhilfe schaffen; die dazu notwendige Begründung (z.B., dass solche Fahrzeuge
nur sporadisch genutzt werden) würde einen Rattenschwanz von weiteren Problemen nach sich ziehen: was ist dann mit all den anderen Fahrzeugen, die nur hin und wieder genutzt werden. Werden die dann auch steuerlich begünstigt? Nach welchen Maßstäben wird festgelegt, was sporadisch ist und was nicht? Wer überprüft ob der Maßstab auch eingehalten wird oder nicht? Ein unsinniges Unterfangen.
... und für welchen Zweck es verwendet wird. Die WoMo's aus dieser Regelung herauszunehmen, würde bedeuten, die Grundlage des Steuerrechts in Frage zu stellen. Das für diese Fahrzeuge angestrebte Ziel ist nur durch Umlegung der Steuer auf den Sprit zu erreichen.

Amtsschimmel

...um es kurz zu fassen, nach Auffassung des NRW-Gesetzesentwurf, soll das WoMo auch vorwiegend als Transportfahrzeug gesehen werden, sprich Einrichtung, Lebensmittelvorrat, Kleidung! Und nicht als selten genutztes Personenkraftfahrzeug <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> Damit wäre das geklärt. Leider hat sich der CIVD (Caravaning Industire Verband e.V.) dazu gemeldet und will mit den Ländern zusammen arbeiten, allerdings sind dessen ideen auch nicht viel besser <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" />
Sie vertreten auch das Modell des 40% Abschlages (bis 3,5t) und 50% (ab 3,5t), nur der Zeitraum ist anders gewählt., d.h. die volle Härte soll erst in etwa 10Jahren eintreten, somit sollten sich WoMo-eigner auf härtere Zeiten einstellen können. Der selbe Vorschlag kam allerdings schon von einer Arbeitsgruppe der Länder Bayern, BaWü und Hessen, diese sah die %-Regelung allerdings ab sofort vor.
Geschrieben von: jogi05 Re: Neue Kfz-Steuer - 07/06/2005 22:48
Hallo jogi05 hier
Auch wir haben einen PATROL 260 kurz Aufgelastet auf 2850 Kg
Anhängelast 3t für 3,5t gab es derzeit keine Anhängerkupplung!!!??? Ziehe damit nur ein Boot , Fahrleistung im Jahr 4.000 km !!! wenig Nutzung wie WoMo
Wo soll da die Gerechtigkeit sein !!! War beim FA ,am 2.6.05 der Beamte ist der Meinung , Steuer nach Hubraum.
Meine Steuer war im April fällig, ganz normal nach Gewicht.
Dann kommt wohl das dicke Ende nächstes Jahr , mit Nachzahlung. PS. Im Januar wurde das Fahrzeug auf " AF " umgeschlüsselt. Dazu hatte der Beamte auch keine Meinung.
Das ganze aus NRW . Grüße jogi05
Geschrieben von: MatthiasG Re: Neue Kfz-Steuer - 08/06/2005 11:30
Hallo,
ich bin außer mir vor Zorn!
Gerade bekam ich den Steuerbescheid.
760€ für GE300 Bj1991 G-Kat.
Es ist an sich kein riesen Problem, jedoch habe ich gestern meinen GD300 verkauft da die Steuer zu hoch.
Nach Auskunft FA sollte der Benziner ca.450€ kosten,auch viel aber man ist ja anpassungsfähig.
Nun frage ich mich natürlich, ob ich den neuen G auch gleich wieder verkaufen soll, oder vieleicht das dach abschneiden als Pritsche, Rotorblätter aufs Dach als Flugobjekt(Flugbenzin ist billiger),oder einfach Umbau als Wohnmobil,Frau und Kinder rein und weg aus diesem Staat.
Die Versuchung wird immer größer.
Doch dann wundern sich alle warum soviele Firmen abwandern.
Viele Grüße
Geschrieben von: Carsten_W Re: Neue Kfz-Steuer - 08/06/2005 11:49
Zitat
Hallo,
ich bin außer mir vor Zorn!
Gerade bekam ich den Steuerbescheid.
760€ für GE300 Bj1991 G-Kat.
Es ist an sich kein riesen Problem, jedoch habe ich gestern meinen GD300 verkauft da die Steuer zu hoch.
Nach Auskunft FA sollte der Benziner ca.450€ kosten,auch viel aber man ist ja anpassungsfähig.
Nun frage ich mich natürlich, ob ich den neuen G auch gleich wieder verkaufen soll, oder vieleicht das dach abschneiden als Pritsche, Rotorblätter aufs Dach als Flugobjekt(Flugbenzin ist billiger),oder einfach Umbau als Wohnmobil,Frau und Kinder rein und weg aus diesem Staat.
Die Versuchung wird immer größer.
Doch dann wundern sich alle warum soviele Firmen abwandern.
Viele Grüße

Das ist wirklich sehr merkwürdig. Dann bin ich ja mal gespannt wie das bei mir ausgeht. Aber wenn mir nicht irgendjemand schlüssig erklären kann wieviel ich bezahlen muss gibt's einfach kein Geld. Basta!

MfG Carsten
Geschrieben von: rovervirus Re: Neue Kfz-Steuer - 08/06/2005 13:09
das hat nichts mit zorn zu tun.

ausschlaggebend ist deine eingetragene abgasschlüsselnummer
unter 1) die letzten beiden ziffern.

die setzen die steuerklasse fest, das ganze dann mal hubraum /100.

je nach fahrzeugtyp sind die schlüsselnummern
unterschiedlich, auch wenn der gleiche motor verbaut ist.

bei benzinern ist derzeit die klr (kaltlaufregelung)
eine gängige umrüstung, bei einigen motoren kommt man
damit auch auf D3.

frage mal jemanden in deiner nähe, der sich damit auskennt.
oder: www.twintec.de
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 08/06/2005 13:19
da hatt' ich mich bei "den kurzen" wohl mächtig vergallopiert.
bislang war ich wohl der irrigen meinung, daß nur die langen radstände haben aufgelasteRt werden können.
Ich hatte anno 2001 meinen langen Pajero I von 2,t auf 2,81 t ausgelastet. Beim kurzen Pajero I Modell wäre das nicht gegangen.
Egal - bringt momentan auch wirklich nichts. - Ausser dass man ggf. auf euro3 mit oxi-kat technisch hochrüstet. das wären 550 euro an kostenaufwand und 401.- euro kfz-steuer im jahr. - damit ließe sich mal eben leben.

nix neues auch vom finanzministerium aus stuttgart. - bei telefonischer nachfrage "was geht" wurde mir gesagt, dass sich bw an den entwurf von nrw anschließen werde - und ich möge mich vielleicht noch 3-4 wochen gedulden - dann könnt' man bestimmt mehr dazu sage, "was, was kosten wird. - auch unsicherheiten bei kleinbussen, welche bislang unter ziffer 1 im kfz-brief LKW drin stehen haben. - ob da dann noch in etwa verlangen werden, scheiben zu verblechen und aufnahmepunkte unbrauchbar machen. - das wäre echte schickane. - so machen die aus nem LWW nen Kombi - und wenn Kombi nicht mehr ist - nen PKW ... bei 3 metern ladefläche.
alles was recht ist ... die sinds ja unberechenbar ... schieben die sache volle rein ins sommerloch und dort stimmen dann grad mal ein paar hansel drüber ab ... hauptsache das ding wär mal vom tisch ...

*wer den schaden hat, spottet im allgemeinen jeglicher beschreibung


gruss von franky
Geschrieben von: kadege Re: Neue Kfz-Steuer - 08/06/2005 14:00
Zitat
Die Begründung in Deinem Steuerbescheid, dass sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, ist nach meinem Dafürhalten nicht richtig.
Festsetzung: "Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz und berücksichtigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarifwechsel"

Erläuterung: "Aufgrund der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO wird ihr Fahrzeug ab dem 01.05.2005 nach § 8 Nr. 1 KraftStG (Hubraum, Schadstoffausstoß) besteuert"

Zitat
Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von PKW ist nach wie vor der Hubraum; dein Fahrzeug ist nach wie vor ein PKW.
Der Bescheid spricht von "LKW", bemisst aber trotzdem nach Hubraum unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) KraftStG

Die Bezeichnung "LKW" wäre ja ein Geschenk, wenn dann auch folgerichtig nach Gewicht besteuert würde. Insofern bin ich nicht böse, dass mein PKW jetzt ein LKW sei.

Zitat
Ein entsprechender Widerspruch gegen den Bescheid macht aber nur Sinn, wenn man den offiziellen Erlass kennt, auf den sich das FA stützt.
Mein Widerspruch richtet sich gegen die Besteuerung nach Hubraum, da LKW.
Geschrieben von: Matz Re: Neue Kfz-Steuer - 08/06/2005 14:03
So, der neue Bescheid für das erste unserer drei betroffenen Fahrzeuge ist eingetroffen:
Nissan Terranno II, Schadstoffschlüssel 20,
Hubraum 2.664 cm³,Gewicht 2805 kg,
jährlich zu zahlen nun
33,29 * 27= 898,00 Euro.
Jetzt kommts, Angaben aus dem Bescheid:
Fahrzeugart bis 30.04.2005 : Personenkraftwagen
Fahrzeugart ab 01.05.2005 : Lastkraftwagen (!!!!!)

Ja, merken die noch was? Gilt für LKW´s nicht weiterhin die Gewichtsbesteuerung? Was sagt mir das? Widerspruch einlegen? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Nachtrag:
Ahh, sehe gerade, dass das Ganze schon ein paar Seiten vorher Thema war. Hat denn schon mal einer beim FA angefragt, warum wir nun LKW´s fahren????
Geschrieben von: MF Re: Neue Kfz-Steuer - 08/06/2005 14:40
Hallo

Ja, das mit dem LKW ist eine dolle Sache,
bin auch mal gespannt wie sich das aufklärt.
Ist ja momentan angeblich ein EDV Problem beim FA. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />

Ich vermute auch,wie sicher schon andere, das diese lange
warterei auf Entscheidungen, auch Methode hat um
noch mehr rauskitzeln zu können.
Damit bei den nächsten Steuerbescheiden so richtig schön
nachgezahlt werden darf.
Dann kommt noch mehr Geld in die Kasse.

WIe gesagt, ich werd wohl erstmal die Kasse von meinem Mitsubishi-Händler beglücken,
den brauch ich nämlich öfter als das FA,
und der hilft mir auch mal kostenlos <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Gruß Mario
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 09/06/2005 07:36
Pressemitteilung des
AvD
BETRIFFT: KFZ-Steuer ab 1.Mai
Zusammenfassung mit diversen interessanten Links

http://www.avd.de/presse/pd/2005_pm_kw18_5_01.htm

Homepage
Geschrieben von: Carsten_W Re: Neue Kfz-Steuer - 09/06/2005 08:01
Zitat
Pressemitteilung des
AvD
BETRIFFT: KFZ-Steuer ab 1.Mai
Zusammenfassung mit diversen interessanten Links

http://www.avd.de/presse/pd/2005_pm_kw18_5_01.htm

Homepage


Naja, der übliche Schwachsinn, Geländewagen sind nur zum Spass da und werden nur von Superreichen gefahren und der Rest sind alles arme Opfer. Besonders die Wohnmobilbesitzer.

Ich kanns nicht mehr hören bzw. lesen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />

MfG,
Carsten


PS: Ich fahre jetzt mit meinem benzinfressenden SUV auf meine Plantage um die Slaven anzutreiben und dann nehm ich ein Bad im Geldspeicher. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Geschrieben von: Matz Re: Neue Kfz-Steuer - 09/06/2005 08:24
Zitat
Hat denn schon mal einer beim FA angefragt, warum wir nun LKW´s fahren????

So, habe gerade mit dem FA telefoniert: es handelt sich eindeutig um eine Fehleingabe im Zentralen Rechenzentrum, soll genau andersrum sein (vorher LKW, jetzt PKW). War zwar vorher auch kein LKW, aber was soll´s....
Einspruch dürfte deshalb sinnlos sein, da dieser keine aufschiebende Wirkung hätte. Flugs hätte man den neuen, korrekten Bescheid.
Fazit: zahlen und glücklich sein... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 09/06/2005 08:38
Also Kinder, wir müssen mal abwarten und sehen, was kommt, die sind sich selbst nicht einig und brüten was aus. Infos dringen NICHT nach außen.

Abwarten und PRO ALLRAD !!!

Weitere Polemik und Phrasen bringen niemanden was und dienen nur der Vergangenheitsbewältigung, was mal war und ging.

Bitte schreibt NUR FAKTEN was es an Informationen gibt und NERVT die FA`s!

Danke an Matz das ist mal eine Info. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Ralfi
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 09/06/2005 11:50
moin moin,

auch nicht schlecht: Quad mit Zugmaschinenzulassung neu nach Hubraum besteuert und Nachzahlung für die letzten 4 Jahre !!!!!!!

Lustige Grüße

Stefan
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 09/06/2005 12:13
Moin Stefan,
nur zur Klärung, das ist soweit OK als das es bezüglich Quad/ATV ein entsprechendes Urteil des BFH gibt wonach vierrädrige Fahrzeuge mit Motorradähnlichem Aufbau nach Hubraum und nicht nach Gewicht zu besteuern sind. Soweit so gut. Für rechtlich bedenklich bzw. gar unhaltbar halte ich allerdings die Nachforderung über einen Zeitraum von 4 Jahren.
So, dies aber nur als Erklärung am Rande, bitte jetzt keine Diskussion an dieser Stelle über Quads und Zgm.
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 13/06/2005 07:16
Moin moin,

Der TÜV-Süd in Nürnberg prüft den AF seit Freitag (10.06.05) wieder und trägt ihn ein und zwar pünktlich zum Ablauf der von uns gesetzten Frist. Ebenso die Dekra in Berlin. Inwieweit sich AF auf Bundesebene wieder eintragen lässt und woher der Sinneswandel kommt, werden wir in den nächsten Tagen abklären.
Interessant jedenfalls ist, dass der TÜV-Süd jetzt exakt das wieder macht, was der TÜV-Rheinland 3 Tage zuvor als technisch nicht durchführbar erklärt hat und somit weiterhin verweigert.

Gruß Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: gpz900 Re: Neue Kfz-Steuer - 14/06/2005 16:19
Leider nicht...

Ich hab' heute beim TÜV Nürnberg angerufen. Die Eintragung die am Freitag vorgenommen wurde war wohl ein "Mißverständnis"...

gruß Martin
Geschrieben von: 105er Re: Neue Kfz-Steuer - 15/06/2005 16:14
auf Nachfrage werden wieder Umschreibungen nach AF durchgeführt.
Es wir jedoch darauf hingewiesen, dass es steuerlich keinen Sinn
macht und daher nur Kosten verursacht.

Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 16/06/2005 01:17
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/XX020044.HTM


BFH-Urteil vom 12.7.2001 (VII R 68/00) BStBl. 2002 II S. 44

1. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gewährt dem Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Bestandskraft von Steuerbescheiden grundsätzlich keinen Schutz. Die Änderung eines Steuerbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ist jedoch gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn die Finanzbehörde bei Erlass des ursprünglichen Bescheides Ermittlungsmöglichkeiten nicht genutzt hat, die sich ihr hätten aufdrängen müssen.

2. Ob es geboten ist, zusätzlich zu der verkehrsbehördlichen Anmeldung eines Kfz eine besondere Steuererklärung zu verlangen, um von vornherein die richtige Besteuerung von der Verkehrsbehörde steuerrechtlich zu Unrecht als Kleinlaster eingestufter Fahrzeuge sicherzustellen, hängt davon ab, ob ein solches Verlangen unter Abwägung aller von einer solchen Maßnahme betroffenen öffentlichen und privaten Belange, insbesondere auch des Verwaltungsaufwands, angemessen ist.

AO 1977 §§ 88, 173 Abs. 1 Nr. 1; KraftStDV § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 3.

Vorinstanz: FG München (EFG 2000, 1038)

Sachverhalt

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist seit März 1997 Halter eines von der Verkehrsbehörde als LKW eingestuften Fahrzeuges mit offener Ladefläche. Auf Grund der ihm von der Zulassungsstelle im Datenträgeraustausch übermittelten Daten hat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) am 27. März 1997 programmgesteuert einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid erlassen, in dem das FA das Fahrzeug nach dem zulässigen Gesamtgewicht - als LKW - besteuert hat. Mit Bescheid vom 6. Mai 1999 hat das FA diesen Bescheid jedoch, gestützt auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977), geändert und das Fahrzeug als PKW nach dem Hubraum besteuert, nachdem ihm bekannt geworden war, dass es sich um einen sog. Pick-up mit Doppelkabine handelt. Diesen Bescheid hat das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1038 veröffentlichten Urteil aufgehoben.

Gegen dieses Urteil richtet sich die vom FG zugelassene Revision des FA, mit der die Verletzung materiellen und formellen Rechts gerügt wird. Das FG habe an die Ermittlungspflicht des FA zu hohe Anforderungen gestellt. Solange nicht eine entsprechende Umstellung des elektronischen Datenaustausches mit der Verkehrsbehörde stattgefunden habe - was 1997 noch nicht der Fall gewesen sei -, habe nur eine eingeschränkte Ermittlungspflicht des FA bestanden, nämlich dann, wenn besonderer Anlass gegeben gewesen sei, den Fahrzeugtyp - ungeachtet der Einstufung der Verkehrsbehörde - zu ermitteln. Das FG habe seine Aufklärungspflicht verletzt. Der von ihm unterstellte Sachverhalt sei nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen. Es sei nicht nachvollziehbar, wie das FG aus der von ihm zitierten Einlassung des FA-Vertreters zur Praxis im Februar 2000 habe den Schluss ziehen können, spätestens seit dem zweiten Halbjahr 1996 sei es den Finanzämtern leicht möglich gewesen, die für eine zutreffende Steuerfestsetzung notwendigen Kraftfahrzeugdaten von den Zulassungsstellen zu erhalten. Nach der Niederschrift über die mündliche Verhandlung habe der Sitzungsvertreter überdies lediglich erklärt, von den Zulassungsstellen würden den Finanzämtern in Nichtumbaufällen in unregelmäßigen Abständen Hinweismitteilungen übersandt; von einer Praxis bei der erstmaligen Besteuerung sei dort nicht die Rede.

Weiter trägt die Revision in diesem Zusammenhang vor, welche Anstrengungen vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder im Jahre 1994 bzw. 1997 unternommen worden sind, um eine zeitnahe zutreffende Besteuerung von Kfz zu erreichen. Diese Bemühungen hätten jedoch lediglich dazu geführt, dass, und zwar erst seit Mitte 1999, u.a. Pick-ups zur Überprüfung ausgesteuert werden; es seien dann weitere Ermittlungen beim Fahrzeughalter erforderlich, die einen sehr erheblichen Verwaltungsaufwand verursachten.

Das FA beantragt, das Urteil des FG aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Der Kläger beantragt, die Revision des FA zurückzuweisen.

Entscheidungsgründe

Die Revision ist begründet und führt zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).

1. Ein Steuerbescheid ist nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zu ändern, soweit Tatsachen nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gewährt einem etwaigen Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Bestandskraft von Steuerbescheiden grundsätzlich keinen Schutz. Er räumt vielmehr dem öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der Steuerfestsetzung grundsätzlich Vorrang vor dem Vertrauensschutz zu Gunsten des Steuerpflichtigen ein. Eine auf falschen tatsächlichen Annahmen beruhende Steuerfestsetzung darf grundsätzlich zu Lasten des Steuerpflichtigen nachträglich geändert werden, der Steuerpflichtige darf also insoweit nicht auf die Bestandskraft des Steuerbescheides vertrauen, als es um die diesem zugrunde gelegten Tatsachen geht. Ob den Steuerpflichtigen dabei ein Verschulden an der Unrichtigkeit der Steuerfestsetzung trifft, ist in diesem Zusammenhang ohne Belang.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann allerdings eine Änderung eines Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn das FA bei Erlass des zu ändernden Steuerbescheides seine Ermittlungspflicht (§ 88 AO 1977) verletzt hat. Ein Steuerbescheid darf nur dann nicht nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden, wenn die Finanzbehörde seine Unrichtigkeit zu verantworten hat, weil es auf ihrem Fehlverhalten beruht, dass dem Steuerbescheid falsche Tatsachen zugrunde gelegt worden sind und ihr folglich der Vorwurf der Treuwidrigkeit gemacht werden müsste, wenn sie ihn nachträglich korrigieren wollte. Dass die Finanzbehörde von theoretisch bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten oder solchen keinen Gebrauch gemacht hat, die sich nur mit einem - auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes insbesondere in einem Massenverfahren und der finanziellen Belastung des Steuerpflichtigen durch eine nachträgliche Änderung eines Steuerbescheides - unangemessenen Aufwand hätten realisieren lassen, macht eine spätere Änderung eines Steuerbescheides allerdings nicht treuwidrig. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn die Finanzbehörde Ermittlungsmöglichkeiten nicht genutzt hat, die sich ihr bei Beachtung des § 88 AO 1977 und Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hätten aufdrängen müssen.

Eine Verletzung der Ermittlungspflicht liegt grundsätzlich nicht darin, dass die Kraftfahrzeugsteuerstelle des FA für die Einstufung eines Fahrzeuges als LKW oder PKW die ihr dazu von der Verkehrsbehörde im Datenträgeraustausch übermittelten Daten übernimmt, ohne ihre Richtigkeit selbst zu überprüfen. Das FA verletzt seine Ermittlungspflicht nicht dadurch, dass es das in § 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) genannte Verfahren anwendet, also die Besteuerung auf der Grundlage elektronisch von der Zulassungsstelle übermittelter Daten durchführt, ohne die Steuererklärung des Kraftfahrzeughalters selbst auszuwerten (vgl. schon Beschluss des Senats vom 5. März 2001 VII B 298/00 , BFH/NV 2001, 1050). Bei Gefahr des Verlustes der Möglichkeit, seinen Steuerbescheid später noch ändern zu können, muss das FA zu Zweifeln an der Einstufung des Fahrzeuges durch die Zulassungsstelle nur dann gelangen und deshalb die ihm übermittelten Daten selbständig vor Erlass eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides überprüfen, wenn besondere Gründe eine solche Überprüfung erforderlich erscheinen lassen. Das ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats insbesondere dann der Fall, wenn sich aus einer dem FA bekannten früheren Besteuerung desselben Fahrzeugs Zweifel an der Richtigkeit der verkehrsbehördlichen Einstufung ergeben (vgl. Urteile des Senats vom 29. Juli 1997 VII R 19, 20/97 , BFH/NV 1998, 217; vom 12. August 1997 VII R 49/97 , BFH/NV 1998, 219) oder wenn sich für das FA sonst aus ihm vorliegenden besonderen Erkenntnissen die Notwendigkeit solcher weiteren, eigenen Ermittlungen ergibt (Senatsurteile vom 14. Mai 1998 VII R 139/97 , BFHE 185, 520 , BStBl II 1998, 579 , und in BFH/NV 1998, 219).

Ein besonderer Ermittlungsanlass in dem eben dargestellten Sinne ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, dass den Finanzbehörden auf Grund entsprechender Verwaltungserlasse seit Ende 1993 bekannt gewesen ist, dass die Kraftfahrzeugzulassungsstellen bei der verkehrsrechtlichen Einstufung von Kfz in die Kategorien PKW und LKW möglicherweise Maßstäbe anwenden, die zu aus der Sicht der Finanzverwaltung nicht zutreffenden Ergebnissen führen. Denn diese, in der Folgezeit in verschiedener Hinsicht durch das Ergehen einschlägiger Urteile der FG und des erkennenden Senats verstärkten Zweifel an der Möglichkeit einer gleichsam unbesehenen Übernahme der verkehrsbehördlichen Einstufung für das Besteuerungsverfahren mussten die Kraftfahrzeugsteuerstellen nicht etwa zum Anlass nehmen, von einer Anwendung des in § 5 Abs. 3 KraftStDV vorgesehenen Verfahrens gänzlich oder wenigstens bei bestimmten, mutmaßlich besonders "fehleranfälligen" Fallgruppen abzusehen - etwa (angeblichen) LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 2,8 Tonnen, die jedenfalls nicht, sofern Kombinationsfahrzeug, alleine auf Grund ihres zulässigen Gesamtgewichts als LKW einzustufen sind (vgl. Urteile des Senats vom 26. August 1997 VII R 60/97 , BFHE 183, 276 , BStBl II 1997, 744 , und vom 31. März 1998 VII R 115/97 , BFH/NV 1998, 1264) -. Sie mussten sich dadurch nicht ohne weiteres veranlasst sehen, auf der Grundlage der von dem Halter abgegebenen Steuererklärung oder gar einer Vorführung des betreffenden Fahrzeuges eigenständig die Einstufung als PKW oder LKW vorzunehmen. Dies zu verlangen hätte die Möglichkeit einer elektronisch gesteuerten Bescheiderteilung, wie sie in einem Massenverfahren wie dem Verfahren der Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung - auch im Interesse der Fahrzeughalter - unerlässlich ist, in einem wesentlichen Bereich beseitigt und wird von den FA durch § 88 AO 1977 nicht gefordert. Der Senat hat vielmehr bereits in seinen Urteilen in BFHE 185, 520 , BStBl II 1998, 579 und vom 2. Februar 1999 VII R 53/98 (BFH/NV 1999, 975) auch in solchen "fehleranfälligen" Bereichen den Erlass von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden allein auf der (unsicheren) Grundlage der verkehrsbehördlich übermittelten Daten unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung des Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zugelassen, solange nicht durch eine Umstellung des elektronischen Datenaustausches mit den Verkehrsbehörden die betreffenden, abweichend von der verkehrsbehördlichen Einordnung zu besteuernden Fahrzeuge identifiziert werden können.

Das FA ist folglich durch den Grundsatz von Treu und Glauben im Allgemeinen nicht daran gehindert, einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid nachträglich gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zu ändern, wenn sich später durch eine Überprüfung einzelner Besteuerungsfälle herausstellt, dass die von der Verkehrsbehörde vorgenommene und im Datenaustausch übermittelte Einstufung des Fahrzeuges, gemessen an den von den Finanzbehörden nach der Rechtsprechung der FG und des erkennenden Senats anzulegenden Maßstäben, unrichtig war (vgl. u.a. Urteil des Senats in BFHE 185, 520 , BStBl II 1998, 579 ).

2. Aus alledem kann freilich nicht der Schluss gezogen werden, es sei dem Belieben der Finanzverwaltung überlassen, ob und wann sie das Verfahren des elektronischen Datenaustausches mit den Verkehrsbehörden so organisiert, dass die von ihr erlassenen Kraftfahrzeugsteuerbescheide der Rechtslage entsprechend ergehen und nicht später geändert werden müssen, und § 88 AO 1977 unterwerfe sie insoweit keinerlei Anforderungen. Der Senat hat vielmehr bereits mehrfach - einschränkend - darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Besteuerung auf Grund der verkehrsbehördlich übermittelten Daten unter Vorbehalt einer späteren Änderung des Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 "jedenfalls" in den Jahren 1994 und 1995 bestanden habe (Entscheidungen des Senats vom 11. März 1999 VII B 302/98 , BFH/NV 1999, 1129; vom 1. März 1999 VII B 301/98 , BFH/NV 1999, 1129, und vom 11. Mai 2000 VII B 287/99, nicht veröffentlicht). Auch die vorgenannten Urteile in BFHE 185, 520 , BStBl II 1998, 579 und in BFH/NV 1999, 975 betrafen diesen Zeitraum.

Für die Anwendbarkeit des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 in Fällen wie dem Streitfall kommt es auf die Beantwortung der - im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden - Frage an, ob und ggf. ab welchem Zeitpunkt dem FA - bei entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen der vorgesetzten Behörden der Finanzverwaltung - bei routinemäßigem Erlass von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden die richtige Einordnung des betreffenden Kfz - wenn auch nicht notwendigerweise "leicht", so doch - mit zumutbarem Aufwand möglich war. Andernfalls ist, wie ausgeführt, eine im Einzelfall nachträglich als unzutreffend erkannte, auf verkehrsbehördlichen Einstufungen beruhende Steuerfestsetzung von dem FA nicht mit Rücksicht auf das Vertrauen des Steuerpflichtigen in den Kraftfahrzeugsteuerbescheid hinzunehmen, sondern sie ist zwingend nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 zu ändern.

3. Das FG, das in dem angefochtenen Urteil sinngemäß ebenfalls von diesen Überlegungen ausgegangen ist, vertritt die Ansicht, das beklagte FA habe bei Erlass des durch den angefochtenen Bescheid geänderten Kraftfahrzeugsteuerbescheides - also im März 1997 -, ja sogar ab dem zweiten Halbjahr 1996 die datentechnischen Voraussetzungen zur Verfügung haben müssen, um eine zutreffende Besteuerung des Fahrzeuges des Klägers herbeizuführen. Das FG begründet seine nach dem eben Ausgeführten im Ansatz zutreffende Überlegung, dass das FA sich nur für einen begrenzten Zeitraum darauf berufen könne, anhand der ihm von der Verkehrsbehörde übermittelten Daten die für die Besteuerung notwendige Einstufung des betreffenden Fahrzeuges in die Kategorien PKW und LKW nicht zuverlässig vornehmen zu können, allerdings ausschließlich damit, die von den Steuerpflichtigen als Steuererklärung ordnungsgemäß erklärten Daten spätestens ab dem zweiten Halbjahr 1996 dem zuständigen FA zu übermitteln und dort auf ihrer Grundlage eine zutreffende Steuerfestsetzung vorzunehmen, sei leicht möglich und in zumutbarer Weise durchführbar gewesen, wie die "nunmehrige Praxis" des FA zeige. Das ist so mit Bundesrecht nicht vereinbar.

Nach § 3 Abs. 1 KraftStDV hat der Eigentümer bzw. Halter eines inländischen Fahrzeuges eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Zulassungsbehörde abzugeben, wenn ein Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden soll oder wenn er ein zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug erworben hat. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift ist Steuererklärung auch die Fahrzeuganmeldung, wenn sie den Hinweis enthält, dass sie zugleich als Steuererklärung gilt.

Was den Inhalt der verkehrsrechtlich vorgesehenen Fahrzeuganmeldung angeht, ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes und § 1 Abs. 1 der Fahrzeugregisterverordnung - FRV - (BGBl I 1987, 2305 mit späteren Änderungen), welche Angaben in diesem Zusammenhang bei der Zulassungsstelle von dem Antragsteller zu machen sind.

Feststellungen des FG dazu, inwiefern die Übermittlung dieser Daten an die Finanzämter diesen die steuerrechtlich zutreffende Einordnung der Fahrzeuge in die Kategorien PKW und LKW ermöglichen würde, fehlen. Was z.B. sog. Pick-ups im Besonderen angeht, ist weder dem Katalog des § 1 Abs. 1 FRV noch anderen Rechtsvorschriften ohne weiteres zu entnehmen, ob die dort geforderten Angaben Aufschluss über die nach der Rechtsprechung für die Zuordnung zum Typus des PKW oder des LKW maßgebenden Merkmale, z.B. über das Verhältnis von Ladefläche und für die Personenbeförderung nutzbarer Fläche geben oder Rückschlüsse darauf ermöglichen. Es hat vielmehr den Anschein, dass weder das eine noch das andere der Fall ist. Dem Urteil des FG sind auch keine nachvollziehbaren Erwägungen und Feststellungen dazu zu entnehmen, auf welche Weise es nach Auffassung des FG dem FA sonst leicht möglich sein soll, bei Erlass eines Steuerbescheides die vorgenannte Zuordnung vorzunehmen. Da in dieser Hinsicht vom FG offenbar keinerlei Feststellungen getroffen und die Gründe der tatrichterlichen Überzeugungsbildung jedenfalls nicht näher dargelegt sind, kann die diesbezügliche, von der Revision mit Recht als Unterstellung bezeichnete Annahme des FG revisionsrechtlich keinen Bestand haben. Die sinngemäß vom FG vorgenommene rechtliche Würdigung, das FA habe durch Erlass des angefochtenen Steueränderungsbescheides gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, ist folglich nicht durch nach § 118 Abs. 2 FGO bindend festgestellte Tatsachen fundiert.

4. Der erkennende Senat vermag auf der Grundlage der tatrichterlichen Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und der für ihn sonst bisher erkennbaren Tatsachen nicht zu beurteilen, ob sich den Finanzbehörden die Möglichkeit einer sicheren Einordnung von Kfz in die Kategorien PKW und LKW bei Wahrung eines in einem Massenverfahren angemessenen Aufwands hätte aufdrängen müssen und in welchem Zeitraum die Finanzverwaltung die Nutzung solcher Ermittlungsmöglichkeiten bei zumutbaren Anstrengungen hätte realisieren können. Es ist bislang nicht einmal klar erkennbar und auf Grund der tatrichterlichen Ermittlungen als festgestellt anzusehen, wie die Finanzämter insofern genau vorgehen sollen. Wie sich schon aus der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ergibt, der die gleichsam blinde Übernahme der verkehrsbehördlichen Einstufung eines Fahrzeugs als LKW als "jedenfalls" für die Jahre 1994 und 1995 und in einem Fall für das erste Halbjahr 1996 nicht als Verstoß gegen die finanzbehördliche Ermittlungspflicht in dem hier maßgeblichen Sinne angesehen hat, bedarf die Beibehaltung der bisherigen Besteuerungspraxis allerdings umso mehr einer Rechtfertigung, je länger den Finanzbehörden die steuerrechtliche Unzuverlässigkeit der verkehrsbehördlichen Einstufung eines Fahrzeugs mit weniger als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht als LKW bewusst sein musste und auch tatsächlich bewusst war, was offenbar im Wesentlichen seit 1994 der Fall war.

5. Die Streitsache erfordert deshalb weitere tatsächliche Aufklärung und tatrichterliche Würdigung. Sie muss daher an das FG zurückgehen. Dieses wird sich insbesondere mit dem - im Revisionsverfahren unzulässigen - tatsächlichen Vorbringen des FA auseinander zu setzen haben, mit dem offenbar dargelegt werden soll, dass die Finanzverwaltung alles ihr Mögliche unternommen hat, um eine richtige Besteuerung von den Verkehrsbehörden als (Klein-)LKW eingestufter Fahrzeuge von Anfang an zu gewährleisten, ohne dass dies jedoch - bis heute - zum Erfolg geführt hätte. Das FG wird aber auch der Frage nachzugehen haben, warum, sollten die verkehrsrechtlich geforderten Angaben eine sichere Einordnung in die Kategorien des PKW und des LKW tatsächlich nicht ermöglichen, nicht (ggf. unter Änderung der KraftStDV) vorgesehen worden ist, bei solchen Klein-LKW eine zusätzliche Steuererklärung zu verlangen, die über die für diese Einordnung maßgeblichen Merkmale von Bauart und äußerem Erscheinungsbild des Fahrzeuges hinreichend Aufschluss gibt.

Sollte sich danach ergeben, dass nur so sichergestellt werden kann, dass von der Verkehrsbehörde als Kleinlaster eingestufte Fahrzeuge von vornherein richtig besteuert werden, ist zu entscheiden, ob ein solches Verfahren nach § 88 AO 1977 geboten ist, weil das Verlangen nach einer solchen zusätzlichen Steuererklärung unter Abwägung aller von einer solchen Maßnahme betroffenen öffentlichen und privaten Belange, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der - stichprobenweisen - Überprüfung der Richtigkeit solcher Erklärungen angemessen ist. Dabei könnte auch von Bedeutung sein, in welchem Umfang die Beibehaltung der bisherigen Praxis, allein die Einstufung der Verkehrsbehörde zugrunde zu legen, zur Folge gehabt hat, dass Kraftfahrzeugsteuerbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden mussten, in welchem Umfang sie sich als zutreffend erwiesen und welches Gewicht die von der nachträglichen Korrektur fehlerhafter Bescheide für den Steuerpflichtigen ausgehenden Belastungen haben.

Schließlich wird ggf. zu erwägen sein, ob es rechtfertigende Gründe dafür gibt, dass der vorgenannte, nach vorläufiger eigener Einschätzung des erkennenden Senats allerdings innerhalb von drei Jahren, also bis zum 1. Januar 1997, realisierbare Weg von der Finanzverwaltung nicht beschritten worden ist, etwa weil sie zunächst annehmen konnte, andere, einfachere oder besser geeignete Möglichkeiten zur Bewältigung des Problems der Besteuerung von Kleinlastern finden zu können und für die Prüfung dieser Möglichkeiten einen längeren Zeitraum benötigte.
Geschrieben von: scooter Re: Neue Kfz-Steuer - 17/06/2005 06:36
Anruf heute beim FA in Rheinland Pfalz.
Nix neues und noch keine Weisung von der Landesregierung
wie es weiter geht. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: Hardy Re: Neue Kfz-Steuer - 18/06/2005 21:25
Ich hab heute meine Steuer bezahlt und
die wollten nicht mehr als sonst von mir
( 171,20 )dabei hab ich schon mit dem schlimsten
gerechnet. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Gruß Hardy
Geschrieben von: Gorli Re: Neue Kfz-Steuer - 19/06/2005 09:06
Ich ebenso 172,31.


Mahc Dich nicht irre, das Schlimmste kommt nächstes Jahr...
Geschrieben von: EmTech Re: Neue Kfz-Steuer - 21/06/2005 06:46
...die wissen doch selbst nicht mehr weiter <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Würd mich nicht wundern, wenn das Thema WoMo ersteinmal im Bundesrat auf Eis liegt, die Damen und Herren haben z.zt. andere Sorgen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />. Kürzung der Nachtschichtzulagen, Wegfall der Eigenheimzulage, Rente ab 67 <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 21/06/2005 10:00
moin moin,

das FA Straubing hat allein mehr als 200 Einsprüche von Womofahrern - soviel zu dem Thema:Bayern verschickt vorerst keine geänderten Steuerbescheide.

Und seit gestern werden auch nachträglich geänderte Steuerbescheide verschickt, d.h. auch wer vor kurzem erst seine 172 € bezahlt hat, kann in den nächsten Wochen und Monaten mit der Nachberechnung rechnen - nicht erst zur nächsten Steuerfälligkeit.

Gruß Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Offroadspass Re: Neue Kfz-Steuer - 21/06/2005 17:11
Hallo, habe heute den neuen Steuerbescheid für meinen G erhalten(NRW). <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" /> 583,-- Euro jährlich und die Nachzahlung ab Mai. Jetzt ist Pro-Allrad dran <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />oder bis zur Fälligkeit 2.8. das Geld zurücklegen . <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> Was kann man jetzt noch tun?? Behalten wollte ich das Fahrzeug eigentlich schon.

Manuela und Josef Mönch
Homepage
Geschrieben von: landymick Re: Neue Kfz-Steuer - 22/06/2005 04:26
Moin!
So nun ist sie da - die Rechnung vom Finanzamt Mühldorf am Inn:
979€ das errechnet sich so:
22.7.04!!!!!!!!!! - 30.4.05 133€
1.5.05 - 21.7.05 186€
ab 22.7.05 832€

die Steuer wird um 660€ p.A erhöht

Landy 90 Defender TDI MIT 2850 kg und Kombinationseintrag

Geh jetzt anschaffen, um die Kohle zu bekommen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Bescheid geht heute abend an:
Pro Allrad ( wobei sich meine Zuversicht in Grenzen hält )
Mal sehen was so passiert.
Ciao vom Mick (Sozialfall in spee <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/frown.gif" alt="" />)
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 23/06/2005 11:41
Kraftfahrzeugsteuer für einen
Mazda E2200 - LKW (Ziffer 1) - geschlossener Kasten,
3 Sitzplätze, 2.810 Tonnen z.GG. EZ 1991 und seit dem Tag der Erstzulassung Besteuerung nach z.GG.

Mitteilung des FA's an den Fahrzeughalter:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx

infolge der Aufhebung des § 23 Abs. 6 a StVZO wurde die Besteuerung der Fahrzeuge zum 1.05.2005 geändert.
Die Besteuerung richtet sich ab diesem Stichtag ausschließlich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild des Fahrzeuges.
Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Pickups, Kleinbusse, Vans sowie Mehrzweckfahrzeuge) ist die Steuer nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen.

Über die Besteuerung der Fahrzeuge, die vor dem Stichtag zugelassen wurden, liegt dem Finanzamt noch keine endgültige Entscheidung vor, so dasss derzeit keine verbindliche Auskunft über die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Steuer für das Fahrzeug xx xx xxx erteilt werden kann.
Sollte jedoch hier dann die Hubraumbesteuerung angewendet werden, so beträgt die Jahressteuer € 826 (Steuersatz €37,58) je angefangene 100 ccm Hubraum

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Finanzamt
Geschrieben von: FAT AL ERROR Re: Neue Kfz-Steuer - 23/06/2005 18:34
Wir sind ja noch gut dran(relativ), der Engländer soll 1800Pfund bezahlen! Aus dem LRE-Forum
Geschrieben von: FAT AL ERROR Re: Neue Kfz-Steuer - 24/06/2005 21:43
Hab heute auch meinen Steuerbescheid bekommen - 172 Euronen!
Jaja, ich weiss! Das dicke Ende kommt noch in ein paar Monaten, aber zumindest unser Finanzamt will sich zu dieser Zeit die Mehrarbeit mit den "Kunden" nicht aufhalsen.
Ich werde sie ihnen aber dennoch bescheren, auch wenn´s wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Zumindest ärgern und Mehrarbeit! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: lee Re: Neue Kfz-Steuer - 25/06/2005 00:30
Zitat
Die Besteuerung richtet sich ab diesem Stichtag ausschließlich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild des Fahrzeuges.
Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Pickups, Kleinbusse, Vans sowie Mehrzweckfahrzeuge) ist die Steuer nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen.

Demnach kann also auch jeder Pickup nach Hubraum besteuert werden, egal wie lang die Ladefläche ist.

Wo kann ich definitive Auskünfte über die Höhe der Steuer erhalten für bestimmte Fahrzeuge?
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 25/06/2005 10:02
OBERLAND MANGOLD
bietet bereits Rußpartikelfilter für Dieselmotoren seit 1994 für Untertagefahrzeuge an.

Oberland Mangold Oxi-Kat Nachrüstsätze bringen alte Mitsubishi Pajeros sogar auf sage und schreibe einen EURO 3 -Wert
Die Nachrüstung für einen Pajero 1 mit diesem Oxy-Kat kostet incl. Einbau € 551.-- Jahressteuer mit Euro 3, Schlüsselnummr *51 - 401.00 Euro anstatt
€ 949.00 ...
Bezüglich des steuerpolitischen Hickhacks habe ich den Pajero Ende April abgemeldet und lasse dies vorerst auch mal dabei. So spare ich mir zusätzlich Kosten an Versicherung für ein halbes Jahr. Damit hätt ich die Kosten für den Kat dann wieder drin. - Vielleicht lasse ich ihn auch nur mit Saisonkennzeichen zu ...


Hier ist der Link
http://www.oberland-mangold.de/inde...ask=view&id=21&Itemid=44

gruss von franky
Homepage

... und hier noch ein Link von OBERLAND MANGOLD

für 2005 und 2006 an Nachrüst-Kats auf dem Plan steht

http://www.oberland-mangold.de/dmdocuments/lieferprogramm_pf.pdf


was Homepage

Link zu Schadstoffschlüsselnummern

http://www.camping-shop24.de/Kfz-Steuersaetze.pdf
Geschrieben von: FAT AL ERROR Re: Neue Kfz-Steuer - 25/06/2005 11:44
Das liest sich doch schonmal ganz gut! Da werde ich mich in den nächsten Wochen mal informieren, ob ein (Selbst)-Einbau in den Defender möglich ist, was das Teil kostet und was es an Durchsatz bringt. Von den Abgastemperaturen zur Selbstreinigung dürfte es keine Probleme geben. Dank de Abgastemperaturfühlers weiss ich, dass wir im Teillastbereich um die 400°C, auf der Autobahn bei 120/140 bei 550-600° bei Höchstlast um die 700°C liegen.
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 26/06/2005 18:16
Zitat
Die Nachrüstung für einen Pajero 1 mit diesem Oxy-Kat kostet incl. Einbau € 551.--

Woher hast du den Preis?
Geschrieben von: AlexG Re: Neue Kfz-Steuer - 26/06/2005 19:32
Hallo Steuerfreunde,

stimmt es das Fahrzeuge über 2,5 tonnen Gesamtgewicht wieder anderst als "normale PKW´s" eingestuft werden ???

Sprich man rüstet auf Euro 2 um und kommt letztendlich eh nur auf Euro 1.

Das habe ich jedenfalls so im Netz gelesen ( Quelle unbekannt ) .

Hoffe da ist nichts dran ....


Viele Grüße AlexG
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 26/06/2005 20:45
@ caruso

In Antwort auf:

Die Nachrüstung für einen Pajero 1 mit diesem Oxy-Kat kostet incl. Einbau € 551.--



Woher hast du den Preis?


VOM MITSUBISHI HÄNDLER !!!
€ 45,-- für den Einbau - € 430.17 für den Oberland Mangold Nachrüst Oxi-Kat, plus € 76.03 16% Mwst. = € 551.20

Mitgeliefert wird Typgenehmigung (ABE) plus Steueränderungsantrag für die Zulassungsstelle bzw. Kfz.-Steuerstelle mit Schlüsselnummer * 51 (Euro 3) - was € 16.05 per 100 ccm entspricht -
auch nachzulesen direkt bei MITSUBISHI **Nachrüstkatlysatoren

... und als weitere positive Nebenerscheinung wäre noch zu erwähnen:
Keine e x t r a TÜV-Einragung notwending - und Ablasten auf die ehemalingen 2500 kg z.GG ist auch nicht notwendig !!! -
!!! Man geht geht mit der ABE direkt zur Zulassungsstelle lässt den Schadstoffschlüssel ändern u n d fertig !!!

PS: Der Kat ist nicht eingeschweisst, sondern ersetzt das Auspuffrohrteil nach dem Krümmer. - Sodenn dieses Teil ggf. eh ausgetauscht werden müsste, umso besser.
Es wird von einer Lebenserwartng mit 6 Jahren ausgegangen.

Gruss von Franky

Geschrieben von: fischi Status für die Hamburger - 27/06/2005 06:59
Habe grad mit dem Finanzamt für Verkehrssteuern gesprochen. Laut Auskunft des Mitarbeiters wird weiter nach der alten Grundlage besteuert. "Neues gibt es wohl erst nach der Bundestagswahl und im Moment ist sowieso Sommerpause - da passiert gar nichts..."

Gruß
Fischi
Geschrieben von: greenbee Re: Status für die Hamburger - 27/06/2005 08:35
moin moin,

schön für die Hamburger - in Bayern werden dafür "reihenweise" Steuerbescheide incl. Nachforderung verschickt, übrigens nicht erst zur Fälligkeit.

Gruß Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Anonym Re: Status für die Hamburger - 27/06/2005 09:18
fischi, hast Du einen LKW, PKW oder Womo?

Zumindest die Womo-Fahrer können zur Zeit bei Hubraumsteuer >2.8t Widerspruch einlegen (siehe camperline.de), weil die Bescheide schlichtweg falsch sind und die Gesetzeslage unklar ist.
Geschrieben von: Lupo Re: Status für die Hamburger - 27/06/2005 10:45
so, nun bin ich auch dran... noch vor Wochen über 172 schlag mich tot gefreut, letzte Woche die Mitteilung über 533€ ERHÖHUNG und Nachzahlungsaufforderung bekommen... München, 110TD5, Womo!

Sch...

Jetzt zähle ich nur noch auf Proallrad und trete stante pede bei...


L.C.
Geschrieben von: fischi Re: Status für die Hamburger - 27/06/2005 11:31
@Sportbiber:
Habe noch nix. Werde nächste Woche einen neuen TÜV-Termin starten und stehe noch vor der Frage, als was ich ihn nun schlüsseln lasse. Werde also erstmal als Womo schlüsseln und dann mal abwarten.
Gruß
Fischi
Geschrieben von: Anonym Re: Status für die Hamburger - 27/06/2005 12:41
lupo:
Link
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 27/06/2005 13:30
@ grizzlyclimber:

Das war ja einfach.
Leider hab ich keinen Mitsubishi.
Und Landrover kümmert sich nicht.
Geschrieben von: 8x8 Re: Status für die Hamburger - 27/06/2005 18:18
Auch hier in Südniedersachsen ist das Finanzamt vorsichtig. Nach dem Motto: "Wozu jetzt schon alles aufschäumen lassen und gegen Protest- und Klagewellen ankämpfen, wenn man doch so tun kann, als ob nichts passiert ist und eine endgültige Entscheidung der Politik abwarten kann.." So geschehen bei mir: Zahlungshinweis 172,00 €.

Jean
Geschrieben von: gd300 Re: Status für die Rendsburger/Schleswiger - 28/06/2005 08:24
Hab grade mit meinem freundlichen FA gesprochen und die meinten, der Beschluß wär durch und ich müßte ab 05-2005 mit einer Steuernachforderung rechnen, sobald die neuen Bescheide ergehen. Wann die erstellt werden konnte Sie mir nicht sagen...
...übrigens war sie auch der Meinung Kombinationskraftwagen oder M1-AF Eintragung wär egal, es wird nach Hubraum besteuert, weil Nutzung für Personenbeförderung im Vordergrund steht!
...und nu? Keine Ahnung? Will jemand meinen G kaufen??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />

Gruß Christoph <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Status für die Rendsburger/Schleswiger - 28/06/2005 09:44
Zitat
Hab grade mit meinem freundlichen FA gesprochen und die meinten, der Beschluß wär durch und ich müßte ab 05-2005 mit einer Steuernachforderung rechnen, sobald die neuen Bescheide ergehen. Wann die erstellt werden konnte Sie mir nicht sagen...
...übrigens war sie auch der Meinung Kombinationskraftwagen oder M1-AF Eintragung wär egal, es wird nach Hubraum besteuert, weil Nutzung für Personenbeförderung im Vordergrund steht!
...und nu? Keine Ahnung? Will jemand meinen G kaufen??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />

Gruß Christoph <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

grüss dich Christoph

vielleicht hast du dich auch schon mal bei Daimler-Crysler ob's Nachrüstkats erkundigt. - Vielleicht haben die ggf. was zum nachrüsten auf Lager, was wenigstens Euro 2 wäre.Bei Oberland Mangold stehen diverse Nachrüstkats für Mercedes 300er gd's zur auswahl - liegen jedoch preislich über 800 euro (oder sind es D-Mark???) - bringen die gd's aber nur auf Euro 1. - was wenigstens etwas über € 10,-- steuerersparnis per 100ccm wären. - musst mal für dich ne nebenrechnung erstellen, inwiefern sich der aufwand überhaupt lohnen würde.

mein pajero 1 hat den Euro 3 Kat eingebaut bekommen - ist jedoch n o c h vorübergehend abgemeldet.
Vorgestern wollte ich den kat beim hiesigen Landratsamt (BW) eintragen lassen und den kfz-Brief dahingehend geändert haben wissen. "Geht so nicht !!" ... so wurde ich belehrt und abgewiesen ...
Der Eintrag in den Brief wurde mir also zunächst ohne stichhaltige Begründung verweigert - da man angeblich bei einem vorübergehend stillgelegten Kfz. keine Änderungen im Brief von amtswegen nicht vornehmen könne. -
Als Dienstleistung würde dieser Akt (ohne Neuanmeldung) €10.70 kosten, wäre aber nur als Komplettpaket bei einer Wiederzulassung zu haben. -
Sind doch mal eben echt merkwürdige Ansichten, dachte ich. - Der TÜV z.B würde mir den Kat zwar gerne in den Brief eintragen wollen - bringt jedoch außer zusätzlichen Kosten rein gar nichts, da bei der Vorlage der gültigen ABE auch das Landratsamt direkt diesen Nachtrag hätte eintragen können.
Wie auch immer - weiß man's, ob sich demnächst vielleicht auch noch die Gebührenordnung ändern wird - nachdem unsere Stadtverwaltung aktuell mal eben plant, die Parkgebühren in der City um 20% zu erhöhen ...
Langer Rede kurzer Sinn -
... ich tat meine Verärgerung darüber dem zuständigen Regierungspräsidium kund .... und siehe da ... man höre und staune ... meinem Begehren, den Kat in den Fahrzeugbrief einzutragen und die Schlüsselnummer dahingehend zu ändern, wurde stattgegeben. Auch bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeug. -
"Na, geht doch, wenn "man" sich ein bißchen Mühe gibt ... oder ???!!!"

Gruß von Franky
Geschrieben von: Jens_Moers Re: Status für die Rendsburger/Schleswiger - 28/06/2005 10:34
Hallo Zusammen,

hier am Niederrhein werden noch Womo´s nach Gewicht besteuert.
Heute ist der geänderte Bescheid gekommen (1. Bescheid war total falsch, da falsche Schlüsselnr. benutzt wurde!). Also bei mir ERSTMAL alles wieder i.o.! Laufzeit ist bis 07.2006. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" />

Grüße
Geschrieben von: Geronimo Re: Status für die Rendsburger/Schleswiger - 28/06/2005 18:06
Moin,habe mich mal rumgehört in sachen Euro2 für den alten Diesel G.Zur Zeit ist max.Euro1 zu bekommen.Einige Nachrüster haben die Pläne für Euro2 in der Schublade liegen,fangen aber nicht an diese umzusetzen solange die Spinner in Berlin nicht wissen was sie wollen in bezug auf diese Rußfilter sch... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Mein G ist auch zu verkaufen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Gruß Geronimo
Geschrieben von: gd300 Re: Status für die Rendsburger/Schleswiger - 29/06/2005 09:34
zum Thema Euro 2 gab es dochmal nen Fred, wo so´n Tüftler sich ne Abgasrückführung eingebaut hat und damit auf Euro2 gekommen is. Also ganz unmöglich is es aber nich. Aber wer will schon tausende Euronen da investieren, auch mit den Partikelfiltergeschichten und deren unklarer/schwacher Förderungen.

Gruß Christoph
Geschrieben von: fischi Darf das überhaupt sein? - 29/06/2005 12:04
Mal zwei rechtliche Fragen (an die Juristen unter uns):

1. Ist es rechtmäßig, die Entscheidung einer wesentlichen Änderung einer Besteuerung aus Wahlkampfgründen (offensichtlich) um Monate zu vertagen?
2. Sind daraus resultierende, rückwirkende Forderungen Gesetzeskonform oder eher unberechtigt?

Grund der Fragen ist diese "Vertrösterei" durch die Finanzämter, die anscheinend auch nicht mehr wissen.
Nach meinem Rechtsempfinden werden jedoch Politker bezahlt, um dem Volke zu dienen. Dazu gehört m. E. auch, Steuerangelegenheiten unverzüglich zu regeln. Nun wird diese Leistung aber mit Blick auf die bevorstehende Wahl aus Eigennutz verweigert...ich will mein Geld zurück!
Gruß
Fischi
Geschrieben von: Anonym Re: Darf das überhaupt sein? - 29/06/2005 12:19
Ich habe auf Nachfrage von einer Finanzamtsfrau in Hamburg, die für Kfz-Steuer zuständig ist, zum Thema Wohnmobilbesteuerung folgende Aussage erhalten:

Wenn nicht einfach nur der Steuersatz geändert wird, sondern die Besteuerungsgrundlage, gilt die neue Steuer erst mit Erhalt des neuen Bescheids. Keine Rückwirkung. Die gebe es nur, wenn lediglich der Steuersatz angehoben/gesenkt würde (also nicht mehr 12,20 € pro 200 kg, sondern z.B. 9,90 € smile.
Das würde natürlich für die Geländewagen auch gelten, wobei hier der Sachverhalt seit langem bekannt ist (spätestens seit Mai 2004, als es überall in der Presse war) und keiner sagen kann, er habe von nichts gewusst.

Bei den Womos ist es ja bis heute unklar, was passieren wird. Quer durch alle Parteien wird ja immer wieder behauptet, man wolle die Womo-Fahrer nicht stärker belasten etc. Die CDU in mindestens drei Ländern will aber definintiv mehr Kohle sehen.
Sobald da was klar entschieden ist, was erheblich teurer würde, wird mein Womo sofort stillgelegt. Falls dann eine Nachzahlung gefordert wird, gibts meiner Meinung nach gute Chancen, dass die unwirksam ist.

Bin kein Jurist.
Probiers vielleicht mal hier: Steuerrechts-Forum. Wenn Du Dein Problem so allgemein formulierst wie du das hier gemacht hast, könnte es sein, dass du eine Antwort bekommst.
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 30/06/2005 12:31
hatte am freitag den oberland-mangold nachrüstkatalysator (euro 3) in meinem alten pajero einverbaut bekommen.
neue schadstoffschlüsselnummer bei
M1 Fahrzeugen *51
N1 Fahrzeugen *54

beim den finanzbehörden wird jedoch die schlüsselnummer *51 als Euro 2 berwertet (€ 16.05 per 100 ccm))
Euro 3 würde der kfz-steuersatz bei € 15,44 per 100 ccm

in der verfügungspraxis der finanzministerien werden PKW Geländewagen automatisch eine schadstoffklasse schlechter behandelt.

So wird aus einem euro-3 Fahrzeug in der steuerrechtlichen praxis ein euro 2 fahrzeug.

hätte ich nun wie ehedem 2.500 kg z.GG. wäre meine schadstoffschlüsselnummer *03 (€27,65 per 100 ccm)
würde die finanzbehörde daraus womöglich eine *00 machen, auch wenn der TÜV einem eine ablastung von 2.18 tonnen auf 2.5 tonnen z.GG. in die papiere eintragen würde.

es gibt bestimmt auch pkw ohne allrad mit einem leergewicht von 1820 kg. - und einem z.GG. von 2500 kg oder gar mehr.

indirekt kommt dies einem kfz-steuermalus für geländewagen
gleich. das sind zwar alles in allem so an die 15 euro mehr im jahr, doch es geht mir nicht um die 15 euro,sondern um's prinzip. - ein malus wäre ggf. so hinzunehmen jedoch eine rückstufung auf Euro 2, nur weil das fahrzeug allrad hat, find ich echt mal schon ein starkes stück.

gruss von franky

Geschrieben von: landcruiser Re: Darf das überhaupt sein? - 30/06/2005 13:45
Das ist nur eine Frage der 2,5 t zGG und nicht eine von Allrad oder nicht.
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 01/07/2005 05:25
@ landcruiser

im Schadstoffschlüssel-Dschungel kann man sich schon schwer verlaufen und so manches darin schon etwas schwer nachvollziehbar.

Die Vergabe der schadstoffschlüsselnummern vom Kraftfahrtbundesamt scheint mir eh ne Sache für sich zu sein - undurchsichig, verschwommen und verzerrt.
Für ein und dasselbe Fahrzeug als Klasse
M1 Schlüsselnummer *51 Euro 2
und für
N1 Schlüsselnummer *54 Euro 3

Dadurch, dass es eben mal so is* - macht's auch nicht besser.

Nun, sodenn dies nur mal eine Frage des Gewichts und ablasten wäre, vergibt mir der TÜV noch lange keine andere Schadstoffschlüsselnummer.

... und was lernen wir daraus? ....
"Wenn man mal damit angefangen hat, in der Sch.... herumzurühren ... es ändert sich nichts - außer, daß es weiterhin einfach nur s t i n k t ...."
- also hören wir nicht auf, wieder damit anzufangen und fangen wir nicht an, damit aufzuhören...
Vielleicht stinkt's dann einfach noch mehreren ...
Mir steht es inzwischen echt Oberkante Unterlippe !!

Gruß von Franky

Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 01/07/2005 12:44
Nach Rückfrage bei Oberland-Mangold handelt es sich bei dem besagten Nachrüstkat um ein Teil, welches von den Abgaswerten messtechnisch EURO 3 erreicht - jedoch von den Finanzministerien, wie auch immer, die Schlüsselzahl *51 bei M1 Fahrzeugen bekommen hat, was im Endeffekt jedoch einer steuerliche Einstufung als EURO 2 entspricht.

Ist mal eben jemand hier unterwegs, der mir über diese Handlungspraxis ausführlicher Auskunft erteilen kann?

Danke

Franky
Geschrieben von: kadege Re: Darf das überhaupt sein? - 01/07/2005 15:53
Zitat
von den Abgaswerten messtechnisch EURO 3 erreicht - jedoch von den Finanzministerien, wie auch immer, die Schlüsselzahl *51 bei M1 Fahrzeugen bekommen hat, was im Endeffekt jedoch einer steuerliche Einstufung als EURO 2 entspricht.

Sowas gab es vor längerer Zeit schonmal. Der gleiche Motor im Geländewagen wie im PKW erreichte eine geringere Schadstoffklasse, weil das Gewicht des Fahrzeuges sich negativ ausgewirkt hat. Weil man also zwei Tonnen mit senkrechter Frontscheibe durch die Gegend quält braucht man mehr Sprit als ein PKW mit dem gleichen Motor. Das ist schlecht für die Umwelt und deshalb ist die Schadstoffklasse höher (es werden ja mehr Schadstoffe ausgestoßen).
Geschrieben von: otto1 Re: Darf das überhaupt sein? - 01/07/2005 18:07
Zitat
Sowas gab es vor längerer Zeit schonmal. Der gleiche Motor im Geländewagen wie im PKW erreichte eine geringere Schadstoffklasse, weil das Gewicht des Fahrzeuges sich negativ ausgewirkt hat. Weil man also zwei Tonnen mit senkrechter Frontscheibe durch die Gegend quält braucht man mehr Sprit als ein PKW mit dem gleichen Motor. Das ist schlecht für die Umwelt und deshalb ist die Schadstoffklasse höher (es werden ja mehr Schadstoffe ausgestoßen).

jepp, das ist auch der Grund, warum es oft für die Benziner- Geländewagen trotz verbautem Pkw- Motor keine Kaltlaufregler gibt!
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 02/07/2005 04:45
Es geht ja hier konkret nicht nur um den Motor allein - ob derselbige Hübsche nun in einem PKW verbaut worden wäre oder vielleicht gar in einem 1820 kg Leergewicht schweren Geländewagen.
Wenn nun ein Nachrüstkat-Anbieter un Importeur sich schon mal den Aufwand macht, gezielt für Kraftfahrzeuge des Altbestands einen geeigneten Nachrüstkat auf den Markt bringt, welcher messtechnisch Euro 3- Werte an besagten Fahrzeugen erbringt, weshalb dann die schlechtere Einstufung bei Geländewagen? - Auf dem Rollenprüfstand werden die jeweiligen Fahrzeuge in ihrer Gesamtheit abgastechnisch gemessen und nicht nur der Motor allein. -
In der ABE sind die Fahrzeugtypen im einzelnen namemtlich benannt und es wird vom Kat-Nachrüster die erreichte Euro 3-Norm auch als solche bestätigt!
Die Vergabe der Schlüsselnummer jeoch - und das wurde mir so mitgeteilt, sei eine Sache, wo man bei den Finanzbehörden nachfragen solle - nicht beim TÜV und nicht beim Kraftfahrtbundesamt.
Also wie kommt es, dass ein Fahrzeug, welches nach Herstellerangaben nachweislich Euro-3 Abgaswerte praktisch erreicht, dennoch fiskalisch nicht als solches angesehen wird?
Denn "man ist man, d'drauf kommt's nicht an ..." - und PKW ist PKW - Oder?

Ein abgespeckter VW-Fox erreicht ohne Klimaanlage gerade noch die Euro 4-Norm.
Mit Klimaanlage jedoch nur Euro 3.
Beide Fahrzeuge, die ja bis auf die Klima an sich identisch sind, wurden aufgrund der Messergebnisse auf dem Rollenprüfstand getestet und nach den erreichen Abgaswerten verschlüsselt.

Wohl wäre es in diesem Zusammenhang bestimmt interessant zu erfahren, wie ein Hyundai Santa Fe oder ein Kia Sorento bzw. Sportage - mit Allrad bzw. ohne Allrad schadstoffschlüsselmäßig eingestuft und erfaßt worden sind.

Gruß von Franky

Geschrieben von: landcruiser Re: Darf das überhaupt sein? - 02/07/2005 07:02
Ich weiß ehrlich gesagt nicht worauf du hinaus willst.

Es liegt einfach an den verschiedenen Kritierien für die Einstufung bei N und M.

Ich meine das haben wir hier auch schon mal angesprochen und da wurden sogar die Tabellen mit dem Werten geposten.

Ich denke daran ist nicht zu rütteln.

Oder habe ich dich falsch verstanden?

Grüsse

uwe

Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 02/07/2005 07:23
@ landcruiser

es geht mir darum, daß ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird ...

es geht mal eben nicht um die € 15,44 oder € 16.05 per 100 ccm sondern um die Schadstoffklasse Euro 3 oder Euro 2.

Entweder hab ich einen Nachrüst-Kat, der nach Auskunft des Herstellers in den besagten Kfz. Euro 3 erreicht (messtechnisch gesehen) - oder eben nicht sodenn es nach der Ansicht und Wünschen des Fiskus geht.

Einen Steuermalus von € - 1.06 per 100 ccm für Geländewagen wäre ggf. noch hinzunehmen.
Doch daraus schlichtweg hochselbst aus einer Euro 3 zu einer Euro 2 abzuqualifizieren ist meiner Meinung nach unangemessen.

Was wissen wir mal eben schon, was für fiskalische Steuerpläne für Euro 2 in den fiskalen Schubladen liegen ...

Franky
Geschrieben von: landcruiser Re: Darf das überhaupt sein? - 02/07/2005 08:26
Hmh, also Euro III bekommst du für dein Auto, wenn dafür eine entsprechende Prüfung mit komplettem PKW-Prüflauf auf dem Rollenteststand absolviert wurde.

Wie gesagt, für genau diesen Typ mit diesem Motor, dieser Karosse usw..

Gibt es das? - Wohl eher nicht?

Das Problem ist, dass bei mehr als 2,5t zGG die erleichterten Abgasbestimmungen für N für die Zulassung gelten.

D.h. es wird nur der Motor geprüft, unabhängig vom Fahrzeug. Dazu gelten noch erleichterte Grenzwerte.

Für PKW Euro III reicht das aber nicht.

Daher hast du zwar zulassungsrechtlich Euro III (z.B. für N1G), aber da die "echten" Euro III Werte nicht eingehalten werden, hast du steuerrechtlich nur Euro II.

Einige haben daher ihre vorher aufgelasteten Autos wieder unter 2,5t (alter Zustand) abgelastet, um die alte Schlüsselung wieder zu bekommen. Manchmal gabs dazu noch vom Hersteller eine Bescheinigung für eine noch "günstigere" Schlüsselung (von nix auf Euro I).

Verstehen muss man das alles nicht. Man könnte auch meinen, dass wir im Wirrwarr von EU-Abgasrecht und nationalem Steuerrecht gefangen sind.

In der Situation gibts auch kaum einen sicheren Anreiz für die Kat-Hersteller mindestens eine sichere EuroII-Lösung für die älteren Autos zu bringen, zumal auch die Stückzahlen z.B. für einen alten Landcruiser oder Serie zu gering sind. Derzeit sind Preise von 1.500 - 3.000 € im Gespräch. Das wird dann wohl kaum jemand machen.

Grüsse

uwe
Geschrieben von: PeterM Re: Darf das überhaupt sein? - 02/07/2005 11:44
Auch "echte" PkW mit einem Gesamtgewicht über 2,5 to müssen in Komplettfahrzeug-Fahrzyklus innerhalb der gleichen Normstufe nur höhere Grenzwerte erfüllen, und dafür will der Gesetzgeber eben höhere Steuern. Die Tabelle hatten wir schon mal, alle Kategorien finden sich hier:
Grenzwerte vom Umweltbundesamt zusammengestellt

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 03/07/2005 04:53
meinen allerherzlichsten dank an landcruiser und peterm für den freundlichen versuch, mich über die hintergründe und die verschlungenen pfade der abgaswerte hindurchzuführen. danke für den interessanten link !!
es kann bestimmt nicht schaden, so ab und an auch 'mal etwas zu wiederholen und näher zu beleuchten.
mit dem link bin ich bei den "abgaswerte für pkw und leichte nutzfahrzeuge bis 3.5 t gesamtgewicht gelandet. -
soweit so gut.
in der abe vom kraftfahrtbundesamt ist im bereich
"Die im Verwendungsbereich genannten Kfz der Klasse M sind einzustufen als:

Schlüssel-Nr.:
Zeile 1: leer) Zeile 2: 51

Bezeichnung der Fahrzeugaufbauart:
Zeile 1 (leer) Zeile 2: 98/69EG lll;A

Bei Fahrzeugen der Klasse N1
Zeile 1: (leer) Zeile 2: 54

Bezeichnung der der Fahrzeug- und Aufbauart:
*** unter ziffer 33 bei N1
fahrzeugen einzutragen 98/69EG iii;A

die nachrüstsysteme Typ OM-4EU3/2 dürfen wahlweise in die auspuffanlagen der in dem verwendungsbereich genannten kfz eingebaut werden, sofern die auspuffschallanlagen aus serienschalldämpfern oder aus sereinschalldämpfern bestehen für die eine beondere betriebsarlaubnis für die im verwendungsberei genannten kfz erteilt worden ist.

Sodenn ich die Grenzwertliste richtig deute steht mein pajero in der euro 3 kategorie in der gruppe iii (leichte nutzfahrzeuge, welcher ein höherer emissionswert zugebilligt ist.

Worauf beziehen sich die gültigkeitsdaten in der tabelle
und
was bedeutet das grosse A - hinter 98/69EG lll;A ???

mein pajero hat unter der ziffer 34 im Fahrzeugbrie die Kodierung Mehrzweckfahrzeug gemäß eu-richtlinien 70/156 EG
eingetragen -
wobei die zulassungsstelle beim nachtrag zur schlüsselnummer den eintrag unter *34 ignoriert und unter position 1 - fahrzeugart:
pkw geschlossen (mit derm zusatz) 98/69EG lll;A
eingetragen hat. -
Bedeutet dies, daß mein pajero ein pkw gschlossen bzw. ein leichtes nutzfahrzeug gemäß 98/69EG lll;A ist?

gr
Gruß von franky
Geschrieben von: PeterM Re: Darf das überhaupt sein? - 03/07/2005 12:42
Hallo Franky,

also tauchen wir tief in den EU-Abgasreglungsapparat und die (im europäischen Vergleich wohl komplexeste) deutsche Umsetzung ein:

1. was bedeutet das grosse A - hinter 98/69EG lll;A ???

Euro III und IV wurden in einer gemeinsamen Richtlinie, nämlich der 98/69/EG, verabschiedet. A steht für Euro III, B für Euro IV (in der RL waren das die Tabellenteile A und B)

2. Gültigkeitsdaten

Bei der PkW-Norm ist der Stichtag immer der 1.1., und zwar gibt es jeweils zwei Termine, die in sich nochmal gesplittet sind:
Fahrzeuge der Klassen M < 2500kg, N1-I und N1-II: Für Euro III war der 1.1.2000 Stichtag für neu genehmigte Fahrzeugtypen, der 1.1.2001 für die Erstzulassung von Fahrzeugen, die bereits früher genehmigten Typen angehören.
Fahrzeuge der Klassen M > 2500kg und N1-III: Jeweils ein Jahr später (1.1.2001 Typgenehmigung, 1.1.2002 Erstzulassung)

3. Nutzfahrzeuge

Bei Nutzfahrzeugen nach Nfz-Motortest wäre es jeweils der 1.10., aber das berührt uns hier nicht, weil ja eine PkW-Prüfung (Komplettfahrzeug am Rollenprüfstand) für leichte Nutzfahrzeuge herangezogen wurde - bis 3,5t stehen den Herstellern beide Wege offen. Die Nfz-Schlüsselnummer 54 ist die zu den PkW-Schlüsselnummern korrespondierende.
ABER: Es gibt auch eine PkW-Schlüsselnummer 54, und zwar für M1 < 2500kg für Fahrzeuge in der Euro III, 5L (< 120g/km CO2) und D4. Der TÜV hält das schon auseinander, aber bei vielen Listen bitte ich den "gelegentlichen viermalvier-Leser" um Vorsicht. Bei hubraumbesteuerten Fahrzeugen der Klasse M1 ist die Nfz-54 nicht relevant, die würde z.B. bei einem L200-Pickup mit gleichem Motor zum Tragen kommen.

3. Nachrüstungen

Da sind die Termine relativ unwichtig, wesentlich ist, was als Schlüsselnummer nach Einbau des Nachrüstsatzes eingetragen wird.

4. Der Pajero

Egal, welche Aufbauart eingetragen wird (also AF: Mehrzweckfahrzeug oder nicht), ist er nach heutigem Stand ein Fahrzeug der Klasse M1, die Schlüsselnummer fürs Hubraumsteuerberechnen ist also die 51. Wenn den Klagen des Vereins Erfolg beschieden ist, wäre M1-AF natürlich hilfreich, aber auch ein nicht näher bestimmter "PkW geschlossen" kann M1-AF sein, den vermeintlichen Widerspruch würde ich mich wegargumentieren trauen.
Nutzfahrzeug wird wegen der nationalen Regel "50%-Innenraumlänge für Ladegut" aus dem Pajero keiner, es sei denn, die hinteren Sitze fliegen raus, eine Trennwand wird eingebaut, etc. Machbar ist das, und unter Inkaufnahme von anderer Versicherung und dem leidigen Sonntags-Anhänger-Thema ist das die "wasserdichte und beschussfeste" Route aus der Hubraumsteuer raus.

...und wenn das jetzt alles zur Verwirrung beigetragen hat - bitte nachfragen.

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: Wapiti Re: Darf das überhaupt sein? - 04/07/2005 08:17
Hier noch mal die Tabelle aus RL 98/69EG (EURO3).

Schwerere Fahrzeuge haben es eben zulassungsmäßig einfacher, die Steuer betrachtet aber nur die Grenzwerte.

[Linked Image]


Attached picture 244964-RL 98-69-EG Anhang I, Abschnitt 5.3.1.4, Tabelle.gif
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 04/07/2005 20:19
Um zu noch mehr Verwirrung in die Angelegenhei zu bringen ....

Der absolute Hit war heute vom Kraftfahrtbundesamt zu vernehmen:
Sodenn mein Fahrzeug unter
ZIFFER *1 ein PKW Geschlossen 98/69/EG lll;A
und unter *34 zu Ziff: 1 Die Aufbauart des FZ Gem.RILI 70/156 EWG I.D.F 2001/116EG -entspricht der Kodierung AF Mehrzweckfahrzeug
wäre der verbaute Oberland Mangold Nachrüstkat mit Euro 3 rein überhaupt nicht rechtmäßig und nicht entsprechend der erteilten ABE für den Nachrüstkatalysator.
da mein Kfz. weder unter die Kategorie M1 noch unter N1 einzuordnen wäre.

gruß von franky


Geschrieben von: rovervirus Re: Darf das überhaupt sein? - 05/07/2005 05:37
muahaha... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />

du bist wirklich nicht zu beneiden...

das wär´s doch. jetzt lassen sie dich nicht mehr in
N1 oder M1.
alle versuchen händeringend den AF eintrag zu bekommen
und bei dir lassen sie dich nicht mehr raus.

unglaublich.

du bist aber schon im club, oder?
www.proallrad.com
Geschrieben von: landcruiser Re: Darf das überhaupt sein? - 05/07/2005 07:20
Zitat
...da mein Kfz. weder unter die Kategorie M1 noch unter N1 einzuordnen wäre.
...

Na und ?

Was willst du mehr?
Du hast dannworauf andere scharf sind: Die Bestätigung, dass dein Fahrzeug kein PKW, sondern ein sonstiges Fahrzeug ist.

Was willst du mehr?

Grüsse

uwe

Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 05/07/2005 08:36
Zitat
Zitat
...da mein Kfz. weder unter die Kategorie M1 noch unter N1 einzuordnen wäre.
...
Was willst du mehr?
Du hast dannworauf andere scharf sind: Die Bestätigung, dass dein Fahrzeug kein PKW, sondern ein sonstiges Fahrzeug ist.
_____________________________________________________________




... so mag sodenn der "freundliche Herr" beim KBA den Sachverhalt zu bewerten wissen ...
... was die jeweiligen Finanzministerien sich daraus dann zusammenbasteln steht ganz offensichtlich auf einem ganz anderen Blatt Makulatur.

franky
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 08/07/2005 18:23
http://www.offenbach.de/Themen/Unte.../article/SteuersaetzeKraftfahrzeuge.html

Homepage


Nach einer kleinen Recherche hab ich folgenden Link erhalten, welcher unter der Fußnote 9)
verdeutlichen möchte, daß ..."diese sog. Euro 3 Fahrzeuge der Gruppe 98/68/EG ll oder ... römisch lll
"... nur die Euro 2 Abgaswerte ereichen würden, welche der EG.-Richtline 94/12 Eg und 96/69/Eg entsprechen ..."

Also hat man einen nach 98/69/EG lll entspr. PKW M1
-Schlüsselnummer *51

welches als leichtes Nutzfahrzeug N1 mit Schlüsselnummer *54 (steuerrechtlich Euro 4; .6)Fußnote in der ABE typisiert worden ist. -
6.) Kfz die D4 bzw. EURO 4 Grenzwerte einhalten, erhalten längsten bis 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 306.78 € (Otto) 613.55 (Diesel) sofern die D4-Fahrzeuge vom dem 01.01.2001 bzw. EURO 4-Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.

Man ist am Staunen ... denn so bekommt man obzwar mit einer technisch "lupenreinen Euro 3 lll als PKW steuertechnisch die Euro 2 auf's Aug' gedrückt. -

Merkwürdig, daß ein Kfz mit Schlüsselnummer *51 steuertechnisch offensichtlich nur einer Euro 2 zu verbuchen ist -
mit einer Schlüsselnummer *54 jedoch sogar Werte für eine Euro 4 einfährt.
Wohlgemerkt !!! EIN UND DAS SELBE FAHRZEUG !!!

Eine ehrlich "Saubere Sache ..." - so könnt man sagen -

Gruß von Franky
Geschrieben von: Matz Re: Darf das überhaupt sein? - 08/07/2005 21:15
Zitat
...diese sog. Euro 3 Fahrzeuge der Gruppe 98/68/EG ll oder ... römisch lll... nur die Euro 2 Abgaswerte ereichen würden, welche der EG.-Richtline 94/12 Eg und 96/69/Eg entsprechen.Also hat man einen nach 98/69/EG lll entspr. PKW M1-Schlüsselnummer *51 welches als leichtes Nutzfahrzeug N1 mit Schlüsselnummer *54 (steuerrechtlich Euro 4; .6)Fußnote in der ABE typisiert worden ist. -6.) Kfz die D4 bzw. EURO 4 Grenzwerte einhalten, erhalten längsten bis 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 306.78 € (Otto) 613.55 (Diesel) sofern die D4-Fahrzeuge vom dem 01.01.2001 bzw. EURO 4-Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.

Finanzministerium


Mal im Ernst, wird Zeit, daß denen mal einer klarmacht, wie es inzwischen um ihren Geisteszustand bestellt ist..... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />
Geschrieben von: landcruiser Re: Darf das überhaupt sein? - 09/07/2005 07:45
Moin,

ihr habt euch aber schon die Listen mit den Schlüsseln angesehen und festgestellt, dass es einen Unterschied bei den Schlüsseln für M und N gibt?

Beim Buschtaxi wurde diese scheinbare Diskrepanz schon diskutiert und ich meine da gabs auch eine Erklärung dazu.

Grüsse

uwe
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 09/07/2005 10:01
grüß dich uwe,

es ist vertrackt und hinterhältig ausgeheckt - peter m hat mich schon darauf aufmerksam gemacht, daß z.B. die Schlüsselnummer 54 zweimal vergeben worden ist - jeweils für M1 und N1 Fahrzeuge ...
Interessant wäre es, zu erfahren, inwieweit sich die real gemessenen Werte zu den Grenzwerten verhalten - ob es sich um auf dem Rollenprüfstand gemessene Werte handelt oder ob die Werte rein theoretischer Natur hochgerechnert worden sind.
Es soll ja auch einen 4.2 Liter Landcruiser geben, der EURO 3 Werte erreicht, jedoch steuertechnisch mit Euro 1 eingestuft wird. -

Dies mal eben nachzuvollziehen und verstehen ... kann ich nur mit drei ??? hinterlegen. - Vielleicht muß man das ja auch gar nicht ... geht mal nur schnell noch nach österreich zum tanken - da kostet der Diesel noch nen Euro 1 - oder noch gar noch'n büschen weniger ...

Gruß von Franky
Geschrieben von: ThorstenD Re: Darf das überhaupt sein? - 09/07/2005 18:01
So, mein Steuerbescheid ist heute auch gekommen: 1578,- Euro. Zahle und sei Freundlich! Aber weil der Staat ja für seine rechtschaffenden Bürger sorgt darf ich entweder in halbjahres- (mit 3% Aufpreis) oder vierteljahresraten (mit 6% Aufpreis) zahlen. Toll! Mein Auto verkaufen? Brüll, der Witz war gut. Mein ehemaliger Exote von heute auf morgen nix mehr wert, quasi vom Staat enteignet, hmmm, wo ich das so schreibe: Herr Eichel haben Sie mal ins Grundgesetz geschaut...
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 10/07/2005 09:12
... und vor allem, wann gibt es endlich feinstaubpartikelfilter für zigaretten, kerzen und fotokopierer - nicht zu vergessen für sämtliche haushaltsstaubsauger - ?
oder zumindest einen oxi-nachrüstkat, welcher die partikel um bis zu 60% reduziert. - dahinter schlummert bestimmt noch jede menge nachholbedarf und binnennachfrage.
feinstaubpartikelwarnsysteme in kirchen, öffentlichen begegnungsstätten und copyshops -
und bei grenzwertüberschreitungen greift der sog. kerzen- und copy-stop-erlaß.
wohl ist noch immer nicht so ganz geklärt, ob die kleinsten frei werdenen rußpartikel nicht noch krebserregender sind als die größeren, welche die kleinen an sich binden ...
wo bitte geht's zum chaos? - die sachlage ist ernst und wir sind schon mitten drin !!!
Geschrieben von: landcruiser Re: Darf das überhaupt sein? - 10/07/2005 16:09
@Franky

Über das Thema "Steuerliche Einstufung und tatsächliche Abgase" sprechen wir lieber gar nicht.

Wenn du siehst was die neuen (ach so schadstoffarmen) Diesel beim Ampelstart, beim Beschleunigen oder Volllast an Ruß rausscheudern wird einem kotzübel. Da fragt sich mancher wie diese Kisten eine Euro III oder gar IV Einstufung kriegen konnten. Denke nicht, dass sie die behalten würden, wenn man 50 beliebige gleiche Autos nehmen und ad hoc testen würde.

Naja, lassen wir das lieber ....

Grüsse

uwe
Geschrieben von: Peter Re: Darf das überhaupt sein? - 10/07/2005 19:18
Zitat
Interessant wäre es, zu erfahren, inwieweit sich die real gemessenen Werte zu den Grenzwerten verhalten - ob es sich um auf dem Rollenprüfstand gemessene Werte handelt oder ob die Werte rein theoretischer Natur hochgerechnert worden sind.

Testzyklen für Abgasmessungen

Wenn das Fahrzeug die Werte erreicht die im Testzyklus verlangt werden reicht das aus. Wieviel Dreck da sonst raus kommt ist bisher uninteressant.
Dass man die Steuergeräte auf einen vorher bekannten Testablauf programmieren kann dürfte einleuchten........ <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Henning Re: Darf das überhaupt sein? - 10/07/2005 20:17
Zitat
Dass man die Steuergeräte auf einen vorher bekannten Testablauf programmieren kann dürfte einleuchten........ <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

.....ist ja nix neues mehr, und wird wohl auch nicht nur bei LKW's
so gemacht.


Aktuelle Meldung vom 17.02.2003
LKW-Hersteller manipulieren bei Schadstoffemissionen

LKW stoßen auf deutschen Straßen deutlich mehr Stickoxide aus, als nach geltendem Recht erlaubt. Das hat das ARD-Magazin Monitor berichtet. Dadurch steige die Stickoxidbelastung der Bundesrepublik um etwa 140.000 Tonnen.

Damit lägen die Emissionen des LKW-Verkehrs um knapp ein Drittel höher als bisher angenommen. Dies habe das Umweltbundesamt in einer bislang unveröffentlichten Versuchsreihe nachgewiesen. Weiter sage das Amt, dass Hersteller die Motorelektronik bewusst so programmierten, damit im Alltagsbetrieb Kraftstoff gespart werde, was allerdings höhere Stickoxidbelastungen als erlaubt zur Folge habe, behauptete Monitor.

In einer Versuchsreihe wurde nachgewiesen, dass Euro-2-Motoren bis zu doppelt soviel Stickoxide ausstießen, wie im gesetzlich vorgeschriebenen Testbetrieb.[color:"red"] "Nur in den Drehzahlbereichen, die vom gesetzlich vorgeschriebenen Testzyklus überprüft werden, schaltet die Elektronik auf saubere Verbrennung, in allen anderen Drehzahlbereichen steigt der Schadstoffausstoß deutlich an" [/color] , erläutert der verantwortliche Fachgruppenleiter des Umweltbundesamtes Axel Friedrich "Dieses Verhalten zeigt sich bei allen bisher untersuchten Motoren". Das bedeutet, dass die LKW- Hersteller bei den Abgaskontrollen niedrigere Abgaswerte vortäuschen, als die LKW im Normalbetrieb ausstoßen. Als Grund vermutet das Umweltbundesamt den harten Konkurrenzkampf, in dem ein LKW heute Millionen von Kilometern fährt und schon eine geringe Kraftstoffersparnis große wirtschaftliche Vorteile bringt.

Die vier Marktführer in Deutschland, Daimler Chrysler, MAN, SCANIA und IVECO erklärten auf Anfrage gegenüber Monitor fast übereinstimmend, ihre Fahrzeuge würden die gesetzliche Vorschriften einhalten. Da sie über die fraglichen Messungen nicht informiert seien, könnten sie auch keine genaueren Auskünfte geben. Ähnlich äußerte sich der Verband der Automobilindustrie, VDA.

Gegenüber Monitor erklärte Umweltminister Jürgen Trittin: "Wir erwarten jetzt nachdrücklich, dass dieser Sachverhalt aufgeklärt wird. "

Bei einem vergleichbaren Skandal, der 1998 in den USA für Schlagzeilen sorgte, waren die LKW-Hersteller bei einer ähnlichen Manipulation erwischt worden und mussten daraufhin für verschiedene Strafmaßnahmen mehr als eine Milliarde Dollar aufwenden.
Geschrieben von: EmTech Re: Darf das überhaupt sein? - 10/07/2005 22:26
Ihr solltest teilweise Euren Fahrzeughersteller, bzw. Typ( LKW;PKW;WOMO) angeben. Lese aus Zeitgründen die Beiträge nicht immer regelmäßig. Somit kommt man teilweise sehr durcheinander, wenn jemand nach z.B. 6Monaten ohne Beiträge schreibt, welchen Steuerbescheid er bekommen hat! Zumal er in seiner Historie keine Fahrzeuge angibt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Habe seit drei Tagen meinen Toyo J8 angemeldet, Steuerbescheid läßt natürlich auf sich warten. Lt. Aussage eines Steuerfachmannes im FA WAF werden z.zt. vorläufige Steuerbescheide für WoMo`s herausgegeben! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 13/07/2005 13:30

ADAC: Gewichtssteuer nur noch für Lkw und Wohnmobile

Mitteilung vom 08.07.2005

Für Besitzer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen gilt seit dem 1. Mai wie für alle anderen Pkw auch die Hubraumsteuer. Darauf macht der ADAC in einer Mitteilung aufmerksam. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Fahrzeugnutzung privat, gewerblich oder zum Transport von Gütern erfolge. Nur Fahrzeuge, die als Lkw zugelassen sind, und Wohnmobile sind von dieser Regelung ausgenommen. Laut dem ADAC sollten daher Halter von Pkw oder Kombi, die ihre Fahrzeuge für eine Gewichtsbesteuerung auflasten ließen, prüfen, ob sie durch eine Ablastung des Fahrzeugs und damit der Eintragung der ursprünglichen Schadstoffschlüsselnummer wieder in eine günstigere Steuerklasse kommen können. Weiterhin bestehen bleibt laut dem ADAC die Möglichkeit, Geländewagen, Kleinbusse und Vans mit mehr als 2,8 Tonnen zu einem Lastkraftwagen umzubauen und eintragen zu lassen, um auch künftig der Gewichtsbesteuerung zu unterliegen. Ansprechpartner für einen Umbau ist unter anderem die DEKRA.

http://www.transaktuell.de/ADAC_Gewichtssteuer_nur_noch_fuer_Lkw_und_Wohnmobile.sw Homepage
Geschrieben von: TGB_11 Re: Darf das überhaupt sein? - 13/07/2005 16:03
Zitat
ADAC: Gewichtssteuer nur noch für Lkw und Wohnmobile
Das ist, gelinde gesagt, "unwahr" <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />
Nach derzeit gültiger Rechtslage gilt die "KFZ-Steuer nach Gewicht" ausschließlich bei LKW. Womo´s sind bisher nicht ausgenommen, es gilt: Zahlen nach Hubraum/Schadstoffklasse

Klar wird derzeit diskutiert, lamentiert, dummgelabert ... gemacht wird aber nix (wie üblich in D <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />), d.h. es gibt noch keine rechtsgültige Ausnahmereglung für Womo´s !
Geschrieben von: DaPo Re: Darf das überhaupt sein? - 13/07/2005 18:19
Zitat
Weiterhin bestehen bleibt laut dem ADAC die Möglichkeit, Geländewagen, Kleinbusse und Vans mit mehr als 2,8 Tonnen zu einem Lastkraftwagen umzubauen und eintragen zu lassen, um auch künftig der Gewichtsbesteuerung zu unterliegen. Ansprechpartner für einen Umbau ist unter anderem die DEKRA.
Verbindlich?
Geschrieben von: mogli Re: Darf das überhaupt sein? - 13/07/2005 18:19
Hallo

Ich bin der Neue!

Was spricht eigentlich gegen einen 1. Wohnsitz im Ausland wo die Steuern noch normal sind.
Ganze LKW Flotten werden ausgeflaggt, das alles unter legalen Bedingungen. Die haben alle möglichen Kennzeichen aus Ländern die sie wahrscheinlich noch nie befahren haben.
Ist das ein Privileg welches nur Unternehmer haben oder geht das auch als Privatperson

Wo steht das man als Privatmann nicht mehrere Fahrzeuge haben darf ? 100 oder 1000 oder noch mehr.

Ich wandere ins Ausland (Malta, Zypern) ab und lasse die Fahrzeuge gegen eine Gebühr von ca. 15% der dortigen Kfz.Steuer auf meinen Namen zu.
Alles wird Vertraglich geregelt, das ich keinen Anspruch auf das Fahrzeug habe und gut iss.

Wer hat so etwas schon mal überlegt ?

Gruß Andreas
Geschrieben von: TGB_11 Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 06:31
Zitat
Ich wandere ins Ausland (Malta, Zypern) ab und lasse die Fahrzeuge gegen eine Gebühr von ca. 15% der dortigen Kfz.Steuer auf meinen Namen zu.
Alles wird Vertraglich geregelt, das ich keinen Anspruch auf das Fahrzeug habe und gut iss.
Moin,
nette Geschäftsidee für dich, Andreas.
Leider wird das nix, denn einem deutschen Staatsbürger ist es nicht gestattet, ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen im Bereich der deutschen STVO zu bewegen, ohne dass er zusätzlich Steuern zahlt. Wir man erwischt, ist das der Tatbestand der Steuerhinterziehung. Man kann das ausländische KFZ pauschal versteuern und das Fahren für eine begrenzte Zeit legalisieren, dauerhaft ist das Privatpersonen nicht möglich.
Allerdings darf man im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die auf einen selber zugelassen sind, zunächst legal in D fahren. D.h. der Halter muß zumindest einen Nebenwohnsitz im entsprechenden Land haben. Allerdings ist es nicht mehr legal, wenn die Karre dauerhaft (länger als 6 Monate) in D steht. Dazu bedarf es aber eines Nachweises, dass dem so ist, also z.B. mißlebige Nachbarn oder sowas. Absolut rechtlich wasserdicht ist das dauerhafte Fahren mit ausländischem Kennzeichen nicht möglich. Grauzonen sind da und solange es nicht zuviele machen dürfte da einiges gehen.

Gruß
Jens
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 08:27
Ist es nicht so, daß bei einer Sitzung am 2.6 beschlossen wurde, daß Womo´s vorerst weiterhin nach Gewicht besteuert werden?

Ausserdem habe ich von jemandem gehört, dessen Putzfrau mal bei jemandem irgendwo was gehört hat, von wegen einer hätte vor vier oder fünf Tagen einen Steuerbescheid nach Gewicht für seinen Kombinationskraftwagen bekommen.

Ausserdem habe ich mal was munkeln hören, von wegen Gewichtsregelung ähnlich wie damals beim AF nur etwas verschärft. 65kg pro Sitzplatz gerechnet, muß dieses Summe zusätzlich und plus 1kg als Zuladung zur Verfügung stehen.
Beispiel 5-Sitzer:

5x65= 325
325x2+1= 651

Bedeutet, daß beim 5-Sitzer 651kg Zuladung möglich sein müssen.

Wär schön, wenn´s stimmt.

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: rovervirus Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 09:31
allen gerüchten zum trotze ist heute, 11 wochen nach dem
außerkraftrteten des besagten paragraphen noch keine
rechtsverbindliche und eindeutige, geschweige denn
einheitliche regelung gefunden.

die länder und gemeinden wurschteln sich anscheinend nach
gutdünken durch, da macht jedes land, ja jede gemeinde, was
anderes.

die ganzen pressemitteilungen tragen nur der allgemeinen
verwirrung bei, zur klärung des sachverhaltes wird
anscheinend die zuständige judikative ein urteil
fällen müssen.

(klage von proallrad eingereicht)


bis dahin werden wir mit kraut und rüben leben müssen.

kleiner tip am rande:
diejenigen, die sich über einen "kleinen" steuerbescheid
freuen tun gut daran, die maximal fällige steuerschuld
anzusparen. steuerforderungen können unvermittelt und
rückwirkend eigefordert werden. wohl dem, der die kohle
auf der hohen kante hat, andernfalls droht vollstreckung.

und wenn man die kohle gespart hat und nicht braucht:
um so besser, dann kann der nächste urlaub mit dem
heissgeliebten 4-wheeler etwas üppiger ausfallen.
Geschrieben von: landcruiser Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 10:28
Zitat
...

die ... gemeinden wurschteln sich anscheinend nach
gutdünken durch, da macht ..., ja jede gemeinde, was
anderes.

die ganzen pressemitteilungen tragen nur der allgemeinen
verwirrung bei, zur klärung des sachverhaltes wird
anscheinend die zuständige judikative ein urteil
fällen müssen.
...

Mit Verlaub:

Nicht nur die Pressemitteilungen tragen zur allgmemeinen Verwirrung bei, sondern auch solche Postings, in denen die Gemeinden mit in den großen Topf geworfen werden.

Denn die haben damit nix aber auch rein gar nix zu tun.

Nur mal so am Rande ...
Geschrieben von: fischi Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 10:28
Das ist ja grad das linke dabei.

Da geh ich dann hin, lasse mein Töff als Wohnmobil eintragen, weil es ja so günstig ist.
Dann entscheiden die hohen Herren irgendwann mal, dass die Womos DOCH nach Hubraum besteuert werden und ich als Bürger (resp. Karl Arsch) bekommen dann eine horrende Nachforderung für die KFZ-Steuer auf den Tisch.

Denn der Gesetzgeber hat es ja so geregelt, das Steuern rückwirkend erhöht werden können. Finde ich aber noch ein paar Rechnungen für die bereits eingereichte Steuererklärung dann heisst es "Zu spät!".

Scheiß die Wand an - is das schön hier!
Gruß
Fischi (der grad mal ein wenig Polemik loswerden musste...)
Geschrieben von: rovervirus Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 11:36
@ landcruiser

entschuldige bitte, dass ich mich im verwaltungsapparat so
schlecht auskenne und die falsche terminologie verwendet
habe. das wird ganz bestimmt nicht wieder vorkommen.
Geschrieben von: Wikinger Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 11:44
Zitat
Moin,
nette Geschäftsidee für dich, Andreas.
Leider wird das nix, denn einem deutschen Staatsbürger ist es nicht gestattet, ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen im Bereich der deutschen STVO zu bewegen, ohne dass er zusätzlich Steuern zahlt. Wir man erwischt, ist das der Tatbestand der Steuerhinterziehung. Man kann das ausländische KFZ pauschal versteuern und das Fahren für eine begrenzte Zeit legalisieren, dauerhaft ist das Privatpersonen nicht möglich.
Allerdings darf man im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die auf einen selber zugelassen sind, zunächst legal in D fahren. D.h. der Halter muß zumindest einen Nebenwohnsitz im entsprechenden Land haben. Allerdings ist es nicht mehr legal, wenn die Karre dauerhaft (länger als 6 Monate) in D steht. Dazu bedarf es aber eines Nachweises, dass dem so ist, also z.B. mißlebige Nachbarn oder sowas. Absolut rechtlich wasserdicht ist das dauerhafte Fahren mit ausländischem Kennzeichen nicht möglich. Grauzonen sind da und solange es nicht zuviele machen dürfte da einiges gehen.

Gruß
Jens


Nach Aussage des Zoll ist es kein Steuervergehen mehr, wenn man als Deutscher ein Fahrzeug, welches in der europäischen Union zugelassen ist, führt.
Hatte ich erst vor einem Monat mit dem Zoll Hamburg geklärt.



Atze
Geschrieben von: ariane44 Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 12:25
Zitat
Nach Aussage des Zoll ist es kein Steuervergehen mehr, wenn man als Deutscher ein Fahrzeug, welches in der europäischen Union zugelassen ist, führt.
Hatte ich erst vor einem Monat mit dem Zoll Hamburg geklärt.

Ähnliches haben mir das STVA und das Finanzamt Aachen gesagt, als ich gefragt habe, ob ich meinen Range hier mit seinen Italienischen Nummern fahren darf.

Carsten ;-)
Geschrieben von: TGB_11 Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 14:16
Zitat
Zitat
Nach Aussage des Zoll ist es kein Steuervergehen mehr, wenn man als Deutscher ein Fahrzeug, welches in der europäischen Union zugelassen ist, führt.
Hatte ich erst vor einem Monat mit dem Zoll Hamburg geklärt.
Ähnliches haben mir das STVA und das Finanzamt Aachen gesagt, als ich gefragt habe, ob ich meinen Range hier mit seinen Italienischen Nummern fahren darf.

Ahja, da sind meine Kenntnisse wohl nicht mehr aktuell. Die der grünen Zunft hier vor Ort wohl auch nicht, die popeln nämlich ziemlich rum, wenn sie einen Deutschen hinter dem Steuer ausländischer KFZ erwischen ...
Egal, die Lücke ist entdeckt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> oder doch nicht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Gruß
Jens
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 14:35
Hallo Jens,
ich habe es schon mal ganz weit oben geschrieben:
Das Problem ist die Steueranmeldung des ausländischen
Fahrzeuges.
Du kannst ein ausländisches Fahrzeug,welches dir nicht
gehört,hier fahren,jedoch muss du es dann zur KFZ-Steuer
anmelden.
Der Satz für PKW ist 0,51 EUR pro Tag.
Den Steuerbescheid, auf das entsprechende Kennzeichen
ausgestellt, muss mann dabei haben.
Und schon ist die Sache dem KFZSteuergesetz entsprechen
erledigt.
Mit einem Auto,was einem selber gehört,geht das natürlich
nicht so einfach.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: TGB_11 Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 15:33
Zitat
Das Problem ist die Steueranmeldung des ausländischen
Fahrzeuges.
Du kannst ein ausländisches Fahrzeug,welches dir nicht
gehört,hier fahren,jedoch muss du es dann zur KFZ-Steuer
anmelden.
Der Satz für PKW ist 0,51 EUR pro Tag.
Aber Atze und Carsten schrieben doch, dass man keine Zusatzsteuern mehr zahlen muß <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" /> ??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> *verwirrt bin* <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Jens
Geschrieben von: Wikinger Re: Darf das überhaupt sein? - 14/07/2005 18:57
ich konstrier morgen mal eine Fall und ruf den Zoll an, mit Rechtsgrundlagen, dann wissen wir mehr.


Atze
Geschrieben von: PeterM Re: Darf das überhaupt sein? - 15/07/2005 10:30
Es gibt eine Entscheidung des EuGH, allerdings ging es da um den Firmenwagen, den ein belgisches Unternehmen seinem niederländischen Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt hatte. Wenn der Fahrzeughalter, in dem Fall die Firma, keinen Sitz im "Zielland" hat, wird am Firmensitz zugelassen, betrieben, versteuert und aus.

Viel Spaß beim Firmengründen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: Wikinger Re: Darf das überhaupt sein? - 15/07/2005 15:10
So, heute beim Hauptzollamt Hamburg keinen an die Leitung bekommen, ich bleibe dran.


Atze
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 15/07/2005 16:45
@ -Atze
auch mit verlaub ;-)))
mir gefällt echt prima, wie du dich aktiv einsetzt, und auch heiklen sachverhalten nachgehst und zu leibe rückst - doch auf die idee, beim hauptzollamt nachzufragen - darauf wäre ich nun nicht sogleich, unmittelbar, direkt gekommen. -
ich hätte nun mal eher an den ehem. bundesgrenzschutz gedacht, welch selbiger in der zwischenzeit ja per gesetz in "bundespolizei" umbenannt worden ist. -
zwar schon ein paar wochen her - doch immerhin ...
jetzt haben wir auch unseren eigenen FBI, oder ??? - hmmm??? ... und weil die kfz-steuer ja doch ländersache an sich ist.
wäre da denn nicht noch die landespolizei dafür im zuständigen bereich? -
oder vielleicht doch gleich beim zuständigen finanzministerium nachfragen, um sicherzugehen, nicht gar in teufels küche zu geraten - wobei, wir sind schon mitten drin.

ein schöne wochenende noch ihr allerseits

http://www.glasnost.de/db/DokZeit/92asylpeberg.html


franky

PS: ... schon über 10 jahre her - nur zur erinnerung !!!

Homepage
Geschrieben von: mogli Re: Darf das überhaupt sein? - 16/07/2005 10:51
Hallo

Das ist doch wieder typisch deutsch. Das Steuergesetz ist so verrückt das keiner richtig durchblickt.
Irgendwo wird es schon ein Slupfloch geben, man muß es nur finden.
Meine Idee mit Malta oder Zypern war aufgrund eines deutschen Spediteurs der seine LKW Flotte dorthin ausgeflaggt hatte um das deutsche Kabotagegesetz zu umgehen. Man hatte schlichtweg vergessen dieses in die Richtlinien zum EU Beitritt aufzunehmen, somit galt das Gesetz nicht für Fahrzeuge die dort zugelassen sind.

Jetzt gilt es eine Lücke im Steuergesetz zu finden und auszuprobieren. Es kann natürlich sehr teuer und unangenehm werden wenn es eine Bauchlandung wird.

Gruß Andreas
Geschrieben von: Karsten Re: Darf das überhaupt sein? - 18/07/2005 15:06
Ich war heute beim TÜV Reifen eintragen und hab grad mal wegen AF Eintragung angefragt (vorsichtshalber NACH der Reifeneintragung <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />).
Der Prüfstellenleiter wollte mir zwar nichts schriftliches geben, ließ mich aber in ein Schreiben seiner übergeordneten Stelle blicken in dem es heißt das Bundesverkehrsministerium hätte AF Änderungen untersagt.
Geschehen in einer Prüfstelle des TÜV Süd unweit von München.
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Darf das überhaupt sein? - 19/07/2005 17:19
Die absolute Perversion ... ein Auszug aus der Augustausgabe der OffRoad ...



man könnte direkt 'mal "fast" neidisch werden ...

AUF UNS TRITTIN'S AVISIERTEN GEMÜSELASTER

was solche PS- und Hubraummonster an Kfz-Steuer abzudrücken haben - das sind nur Peanuts.
... und da wird allen Ernstes über ANGEMESSENE Besteuerung auf Länderebene diskutiert.

In Österreich z.B. wird nach Leistung KW/PS besteuert - und dies zu duchaus angemessen Erhebungen !!!

Man werfe auch einen Blick auf Verbrauch und Gestehungskosten ...

Mercedes G 55 AMG Kompressor
5.5. liter Hubraum
350 476 /KW/PS
Verbrauch im Mix innerorts/außerorts/mix 21,9 l /13,1 l/16,3
Kfz-Steuer € 371.00 /Schlüsselnummer 65
Leergewicht / zGGW. 2550 kg / 3200 kg
Preis:: € 109.968.--


Porsche Cayenne turbo Kit
4,51 liter Hubraum
368 500 /KW/PS
Verbrauch im Mix innerorts/außerorts/mix 21,9 l/11,9 l/15,7
Kfz-Steuer € 311.00 /Schlüsselnummer 65
Leergewicht / zGG. 2430 kg /3080 kg
Preis: € 116.877,--




Range Rover V 8 Supercharged
4.2 liter Hubraum
291/ 396 /KW/PS
Verbrauch im Mix innerorts/außerorts/mix 22,4 l /12,2 l/16,0
Kfz-Steuer € 284.00 /Schlüsselnummer 69
Leergewicht / zGG. 2622 kg /3100 kg
Preis: € 99.900,--

VW Touareg W 12
6.0 liter Hubraum
331 450 /KW/PS
Verbrauch im Mix innerorts/außerorts/mix 22,7 l /11,9 l/15,9
Leergewicht / zGG. 2480 kg /3080 kg
Kfz-Steuer € 405.00 /Schlüsselnummer 65

Preis: € 97.500,--


und wie man allgemein so schön zu sagen pflegt -

"wer den Schaden hat, spottet jedlicher Beschreibung !!!"
Geschrieben von: IslaenderFrank Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 19/07/2005 20:05
steinigt mich nicht, aber jetzt wird über die abgefahrensten Auswege diskutiert.

ABER: es gibt doch nur 3 bis 4 Fallbeispiele für die Leute, die einen neuen Bescheid vom FA bekommen haben (4x4 Pkw über 2,8 to/ WOMO über 2,8 to/ LKW/ ??).

Ich will mich nicht negativ über Proallrad äußern und evtl. trete ich sogar bei, aber es sollte doch zunächst möglich sein, dass jeder Betroffene als Bundesbürger einen Einspruch an sein FA schreibt.

Dazu würde ich mir Vorlagen für diese möglichen Fälle hier wünschen, die mit kopieren-einfügen in die Schreiben eingesetzt werden könnten.

Z. B.: Warum soll der Bescheid aufgeschoben werden? Weil Klage eingereicht wurde gegen ??? bei Gericht ??? Das wäre schon ein Service, ohne das die Mitglieder wegbrechen von Proallrad umd die Flut für die FA noch weitaus höher zu gestalten, wenn diese Informationen öffentlich jedem Betroffenen zugänglich wären. So etwas habe ich aber nach langer Suche im Net nicht hier noch bei der Womo-Fraktion gefunden ...

Gruß Frank mit neuem Bescheid <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 06:15
Moin moin,


Angenommen ich würde so einen Einspruch mit den Infos ins Netz „hängen“, wer bezahlt dann die anfallenden Kosten? Die Mitglieder? Wir hätten wohl kaum welche, da in Deutschland die Mentalität nun mal so ist, dass sobald es etwas umsonst gibt, dieses genutzt wird und die Idee die dahinter steht, freiwillig eben nicht finanziell unterstützt wird.

Was meint Ihr was passiert wäre, wenn ich einen Spendenaufruf gemacht hätte, um einen Einspruch von einem Rechtsanwalt und natürlich die Klagen zu finanzieren, um dann diese Infos kostenfrei ins Netz zu stellen?

Jeder hätte brav gewartet bis die Infos frei verfügbar gewesen wären, weil eben die Meinung vertreten wird: „Lass die anderen mal machen und bezahlen – ich profitiere dann schon davon“.

Nur der Einspruch als solches muss eben bezahlt werden, ebenso die Vorbereitung der Klage, Gerichtskosten, Telefon; Internet, Werbematerial, Fahrtkosten, Vorbereitung der 2. Klage, der 3. Klage für die Pick Up sowie das Vorgehen gegen TÜV/Dekra und eventuell eine Schadensersatzklage gegen die Prüforganisationen und, und, und ….

Es kann wohl kaum jemand erwarten, dass er das alles zum Null Tarif bekommt. Prinzipiell ist die ganze Aktion eine Mischkalkulation, Der Rechtsanwalt nimmt den Mindestsatz und setzt sich mit den Finanzämtern auseinander und wir machen die Vororganisation und bezahlen das „Drumherum“.

Im OFF ROAD Forum war so ein „Spezi“ der meinte, dass ein Einspruch 60 Cent (55 Porto + 5 Papier) kosten würde – sorry, aber so ein Schwachsinn ist vollkommen weltfremd! Wer dass allen Ernstes glaubt, dem empfehle ich mal eine Rechtsberatung bei einem „Topanwalt“ – kostet ca. 400 Euro/Stunde – zwecks Aufklärung.

Wer natürlich soviel „Kohle“ übrig hat, dass Ganze auf eigene Kosten für die Allgemeinheit zu finanzieren – bitte sehr, nur wer macht denn das?

Gruß Stefan
Geschrieben von: HPF Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 06:30
Zitat
Moin moin,


Angenommen ich würde so einen Einspruch mit den Infos ins Netz „hängen“, wer bezahlt dann die anfallenden Kosten? Die Mitglieder? Wir hätten wohl kaum welche, da in Deutschland die Mentalität nun mal so ist, dass sobald es etwas umsonst gibt, dieses genutzt wird und die Idee die dahinter steht, freiwillig eben nicht finanziell unterstützt wird.

Was meint Ihr was passiert wäre, wenn ich einen Spendenaufruf gemacht hätte, um einen Einspruch von einem Rechtsanwalt und natürlich die Klagen zu finanzieren, um dann diese Infos kostenfrei ins Netz zu stellen?

Jeder hätte brav gewartet bis die Infos frei verfügbar gewesen wären, weil eben die Meinung vertreten wird: „Lass die anderen mal machen und bezahlen – ich profitiere dann schon davon“.

Nur der Einspruch als solches muss eben bezahlt werden, ebenso die Vorbereitung der Klage, Gerichtskosten, Telefon; Internet, Werbematerial, Fahrtkosten, Vorbereitung der 2. Klage, der 3. Klage für die Pick Up sowie das Vorgehen gegen TÜV/Dekra und eventuell eine Schadensersatzklage gegen die Prüforganisationen und, und, und ….

Es kann wohl kaum jemand erwarten, dass er das alles zum Null Tarif bekommt. Prinzipiell ist die ganze Aktion eine Mischkalkulation, Der Rechtsanwalt nimmt den Mindestsatz und setzt sich mit den Finanzämtern auseinander und wir machen die Vororganisation und bezahlen das „Drumherum“.

Im OFF ROAD Forum war so ein „Spezi“ der meinte, dass ein Einspruch 60 Cent (55 Porto + 5 Papier) kosten würde – sorry, aber so ein Schwachsinn ist vollkommen weltfremd! Wer dass allen Ernstes glaubt, dem empfehle ich mal eine Rechtsberatung bei einem „Topanwalt“ – kostet ca. 400 Euro/Stunde – zwecks Aufklärung.

Wer natürlich soviel „Kohle“ übrig hat, dass Ganze auf eigene Kosten für die Allgemeinheit zu finanzieren – bitte sehr, nur wer macht denn das?

Gruß Stefan


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Geschrieben von: rovervirus Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 06:34
abgesehen davon finde ich, sind 25.- euro nicht zu viel
verlangt.

wie schon vorab mal erwähnt, ich persönlich werde von
proallrad eher nicht profitieren können, da mich die
problematik nicht betrifft.
ich nutze diese gelegenheit um mich mit gleichgesinnten solidarisch zu zeigen.

und, mal ganz ehrlich, ich hab in meinem leben schon mehr
als 25.- euro für sinnloseres ausgegeben.
Geschrieben von: greenbee Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 07:00
Moin - Nachtrag,

ich werde übrigens die Klageschrift (Begründung 23 Seiten + Anhang), die Stellungnahme der Gegenseite (steht noch aus) sowie unsere Erwiderung durchaus ins Netz setzen – jedoch erst, wenn der Termin zur 1. Instanz ansteht.

Da diese Verhandlung öffentlich ist, bin ich gespannt, wie viele Zuhörer kommen werden. Den Termin selbst gebe ich frühzeitig bekannt.

Gruß Stefan
Geschrieben von: WilderIsi Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 07:26
@greenbee,

Dein Engagement in Ehren, super Sache, bin deshalb auch Mitglied bei Proallrad geworden - ABER:

Bis auf eine Mitgliedsbestätigung bislang nichts mehr gehört. Kannst Du vielleicht noch mal erklären, was ich als normales Mitglied von dem Verein habe? Mehr Infos, als eh frei auf Eurer Homepage im Netz stehen, bekomme ich nicht. Und wenn ich meine Einspruch über Euch abwickeln will, wollt ihr doch noch mal 75 EUR haben, richtig?

Bin ich denn der einzige proalllradler, der über die Infopolitik die m.Mg. nicht weit über das Werben von Mitgliedern hinausgeht, enttäuscht bin?

Also: Was genau habe ich persönlich von meiner 25 EUR Mitgliedschaft, außer der Hoffnung, damit einen vielleicht doch sinnvollen Verein unterstützt zu haben.

Soll keine Polemik sein, frage mich ernsthaft <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Rovergrüße

David
Geschrieben von: ThorstenD Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 09:43
Moin David,
die Frage könnte ja sogar ich (als ebenfalls Mitglied in proallrad) beantworten: Du brauchst nicht selbst zu klagen! Die Klagen die Proallrad im Namen ALLER seiner Mitglieder führt kommen also somit auch DIR zugute. Alle bis dato relevanten Infos stehen auf der Internetseite von Proallrad. Was erwartest Du denn? Eine tägliche Mail mit dem Stand der Dinge? Ne Mitgliederzeitung? Nen Aufkleber? Ich kann mir aber schon denken wohin die Gedankengänge einiger Leute gehen: "Wozu soll ich Mitglied werden? Die Klagen jetzt und wenn was positives dabei rauskommt kann ich davon ja auch profitieren, und das ganz ohne Mitgliedsbeitrag geleistet zu haben, ich brauch ja nur abwarten!" Solche Gedankengänge kommentiere ich mal lieber nicht, da wirds mir nämlich ganz anders. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />
Stefan managed das gesamte Arbeitsaufkommen von Proallrad vollkommen allein, aufgrund der Tatsache das die betroffenen Leute leider erst jetzt aktiv werden wo sie Ihre neuen Steuerbescheide erhalten hat Stefan derzeit alle Hände voll zu tun.
Ich wiederhole die Farge nochmal: Was erwartest Du?
Geschrieben von: WilderIsi Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 12:01
@Thorsten:

Danke für die Infos - also dienten die 25 EUR vor allem zur Finanzierung der Sammelklage. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> Das war doch eigentlich eine meiner Hauptfragen.

Nee, ganz ehrlich, bin Mitglied in dem Verein und finde das Engagement von greenbe & CO absolut enorm und unterstütze das auch deshalb gerne.

Ich hatte nur es so verstanden, dass ich persönlich - direkt - einen Nutzen aus der Mitgliedschaft habe. Und da war ich halt etwas erstaunt, dass ich dafür (Einspruch) noch mal extra zahlen sollte. Da verstehe ich nicht wirklich, warum ich dafür eine bestimmte Kanzlei beauftragen soll und man nicht den Mitgliedern eine Vorlage - die ja kaum mehr als ein 2-3 Zeiler sein dürfte - so zur Verfügung stellt.

Es wird ja gerade argumentiert, dass die Widersprüche gegen die Steuerbescheide gleich begründet und einheitlich sein sollten im Sinne eines möglichst effizienten vorgehen. In diesem Sinne wäre ja gerade eine kleine Formulierungshilfe - mit Angaben zu dem zur Zeit laufenden Verfahren, Aktenzeichen etc. - hilfreich. Und ich seh nicht wirklich ein, für so einen einfachen Widerspruch, 75 EUR zu zahlen. Da habe ich den Anspruch, dass im deutschen Rechtssystem so etwas profanes noch ohne teure Profi-Hilfe gehen muss. Wär halt nur nett gewesen, dabei etwas unterstützung durch den Verein zu erhalten.

ABER: Ich will hier keine Vorwürfe machen, ich gebe zu ich habe mir die entsprechenden Infos VORHER kaum durchgelesen und hatte daher wohl einfach eine falsche Vorstellung. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

Also, rover on

David
Geschrieben von: otto1 Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 14:34
@wilderIsi: besorg Dir doch die vorletzte 4wheel fun, da war ein Musterbrief abgedruckt.

... manchmal hilft off-line suchen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Ingo_M Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 18:45
stefan, ich kann verstehen das du hier keinen musterbrief oder ähnliches reinsetzt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
aber mal als anregung aus eigener erfahrung (viele fahrer von betroffenen geländewagen wissen noch nicht mal was da genau abgeht oder das es euch gibt...
wie wärs mal mit ner vorlage für einen handzettel von euch, den jeder hier der das will sich ausdrucken kann und unter die scheibenwischer von geparkten geländewagen klemmen kann, ich würde sowas machen.

ingo
Geschrieben von: ThorstenD Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 20:09
Moin Ingo,
jau, hab ich auch schon gemacht. geht z.B. mit diesen Flyern ganz gut. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Geschrieben von: Finger Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 20:11
Ingo und alle anderen,
auf der seite www.proallrad.com gibt es flyer zum ausdrucken !
das aber schon so lange, wie es geländewagenfahrer gibt, die nicht wissen was gerade passiert.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

grüßelchen.

ralfi
Geschrieben von: Caruso Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 20/07/2005 20:34
Zitat
@wilderIsi: besorg Dir doch die vorletzte 4wheel fun, da war ein Musterbrief abgedruckt.

... manchmal hilft off-line suchen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Den Brief mußt du mir mal zeigen...
AusgabeNr.?
Seitenzahl?
Geschrieben von: IslaenderFrank Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 22/07/2005 10:06
Das soll jeder machen, wie er will. Ich habe den Einspruch jetzt selbst formuliert und an das FA gesendet, wie ich das bei Einkommenssteuerdingen auch immer mit Erfolg gemacht habe.

Bei mir liegt der Fall aber evtl. noch etwas anders, denn ich habe ein Sonderkfz Womo und das FA führt das aber noch immer als "sonstiges Fahrzeug", weil die Umtragung vor 3 Jahren beim FA nicht angekommen ist.

Es ist aber nicht in Erfahrung zu bringen, ob in Bayern nun Womos und LKW auch unter die Hubraubesteuerung fallen oder nicht.

Wer hat Sokfz Womo in Bayern und schon einen Steuerbescheid negativer Art bekommen?

Gruß Frank
Geschrieben von: Anonym Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 22/07/2005 10:33
siehe ADAC Meldung

und überhaupt bist Du mit einem Womo hier besser aufgehoben.

Fakt ist jedenfalls, dass für Wohnmobile keine Änderung der Gesetzeslage eingetreten ist, weil ihre Gewichtsbesteuerung mit §23 Abs 6a nichts zu tun hatte. Allenfalls die Hubraumsteuer für leichte Womo hatte was damit zu tun (Grundsatzurteil von 1983).
Wenn Deine Karre nach wie vor "Sonstiges Fahrzeug" ist, ist die Lage eh klar, denn die werden auch in Zukunft nach Gewicht besteuert. Grundlage für die versuchte Hubraumbesteuerung für Womos in CDU-Ländern kann nur die vielzitierte EU-Richtlinie sein, nach der Womos nun als PKW angesehen werden. Die gibts aber schon seit 2001. Wenn in Deinem Bescheid "Sonstiges Kfz" steht, muss nach Gewicht besteuert werden. Nur Pkw werden nach Hubraum besteuert.
Geschrieben von: Wikinger Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 23/07/2005 07:29
So, gestern hatte ich Besuch von der mobilen Kontrollgruppe des Zoll, die habe ich befragt, ob die mir die entsprechende Rechtsgrundlage nennen können.
Es gibt die Anweisung, dass in der EU zugelassene Fahrzeuge mit deutschem Fahrer großzügig zu behandeln sind, das heißt,es ist nicht strafbar, sein Fahrzeug in der EU anzumelden, um in D zu fahren. er selbst würde seinen Pkw Diesel jetzt in Spanien anmelden und dann in D benutzen.
Die Rechtsgrundlagen will er mir in der nächsten Woche mailen.
Deutsche würden so gut wie nie auf Heizöl kontrolliert, hat er noch zusammenhanglos gesagt....Aber wenn, ist der Arsch ab, wenn man das mal so ausdrücken will.

Atze
Geschrieben von: IslaenderFrank Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 23/07/2005 07:42
Zitat
Fakt ist jedenfalls, dass für Wohnmobile keine Änderung der Gesetzeslage eingetreten ist, weil ihre Gewichtsbesteuerung mit §23 Abs 6a nichts zu tun hatte. Allenfalls die Hubraumsteuer für leichte Womo hatte was damit zu tun (Grundsatzurteil von 1983).
Wenn Deine Karre nach wie vor "Sonstiges Fahrzeug" ist, ist die Lage eh klar, denn die werden auch in Zukunft nach Gewicht besteuert. Grundlage für die versuchte Hubraumbesteuerung für Womos in CDU-Ländern kann nur die vielzitierte EU-Richtlinie sein, nach der Womos nun als PKW angesehen werden. Die gibts aber schon seit 2001. Wenn in Deinem Bescheid "Sonstiges Kfz" steht, muss nach Gewicht besteuert werden. Nur Pkw werden nach Hubraum besteuert.

Danke für deine Antwort. Das ist ja das Problem: im Bescheid steht ich wäre bislang "sonstiges Kfz" gewesen und jetzt eben jetzt "Pkw", obwohl in meinem Brief noch immer "SoKfz Womo" steht. Ein Freund hat einen Disco und ein normales Womo. Disco hat neuen Bescheid bekommen, beim Womo alles gleich. Was ist denn das für eine Masche?

Gruß Frank
Geschrieben von: Anonym Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 23/07/2005 11:25
Ich würde sagen, das ist genau dieser Softwarefehler, der beim ADAC beschrieben wird. Umgebaute Autos, die vor ihrem Womo-Leben PKW oder LKW waren, bekommen fehlerhafte Bescheide. Guck doch nochmal in dem Link weiter oben nach und wende Dich an den ADAC. Evtl bist Du ja da sogar rechtsschutzversichert?
Geschrieben von: Kini Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 24/07/2005 08:14
Zitat
abgesehen davon finde ich, sind 25.- euro nicht zu viel
verlangt.

wie schon vorab mal erwähnt, ich persönlich werde von
proallrad eher nicht profitieren können, da mich die
problematik nicht betrifft.
ich nutze diese gelegenheit um mich mit gleichgesinnten solidarisch zu zeigen.

und, mal ganz ehrlich, ich hab in meinem leben schon mehr
als 25.- euro für sinnloseres ausgegeben.



meine Rede! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Kini
Geschrieben von: Lupo Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 24/07/2005 08:31
tja...

im Mai noch gefreut über eine normale Steuermitteilung, dann die Erhöhungsmitteilung vor drei Wochen. Ich hab mit dem Finanzamt telefoniert und mitgeteilt, daß ich doch seit Jahren eine Wohnmobilzulassung hätte (auch am FA vorbeigegangen)und diese "vorerst" noch ausgenommen wären. Man bat mich, Einspruch einzulegen und eine Kopie des KFz-Scheins beizulegen. Gesagt getan, als erledigt betrachtet.
Letzte Woche Anruf auf Handy (!!!!) vom Finanzbeamten:
Ich solle mit einem Schreiben rechnen, das Fahrzeug vorführen zu müssen, das FA sei tatsächlich nicht an den Fzg-Schein gebunden und wolle sich selbst ein Urteil bilden, ob das Fahrzeug wirklich ein Wohnmobil sei.
Es sei "wenig glaubhaft", daß ein Geländewagen ein Wohnmobil sein könne. Auch meine Argumentation, ich hätte mir nach diversen VW-Womos (T2a, T3) bewußt DEN Geländewagen ausgesucht, der mit den größten Innenraum böte (Liegelänge), UM IHN zum Womwo auszubauen half da nicht weiter.
Ich solle vorfahren!!!!
Das Dumme dabei: Hab meinen ursprünglichen Ausbau vor Wochen verkauft und bekomme grad nen neuen, der allerdings dauern dürfte... was ich dem FA versucht habe zu erklären... das Auto ist also jetzt gerade nicht vorführfähig als Womo, wenn auch der Anfang des Ausbaus schon gemacht ist, aber sicher nicht reicht.
Der Herr hatte Verständnis aber bittet mich, dem Einspruch noch Bilder vom "damaligen" Ausbau plus Ausbauquittungen (Material usw.) nachzureichen, entscheidend sei der Zustand zum 1. Mai 2005... und da war der Ausbau noch drin!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

jetzt kann ich in den 2001er und 2003er Ordnern nach Unterlagen forschen... gottogott!

Aber er kriegt seine Bilder und seine Quittung ( <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />)

Alles verkackt hier... da kauft man sich ein Auto mitunter aufgrund der günstigen Steuer und baut sich (da ja auch gebraucht) einen Wohmobilausbau... und dann wird einem das quasi rückwirkend zum Strick gedreht.

Def, 110 TD5, Bj 2000, keine 500 PS, fast nur Reise- und Transportauto (in München fahr ich mit dem Radl).

Grrrr. L.C.
Geschrieben von: PeterG Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 24/07/2005 09:45
Das ist ein Wohnmobil ohne wenn und Aber.
[Linked Image von jeep.cfasp.de]
Geschrieben von: otto1 Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 24/07/2005 16:10
Zitat
Zitat
@wilderIsi: besorg Dir doch die vorletzte 4wheel fun, da war ein Musterbrief abgedruckt.

... manchmal hilft off-line suchen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Den Brief mußt du mir mal zeigen...
AusgabeNr.?
Seitenzahl?

Asche auf mein Haupt, es war die off-road. Erst hatte die ja die Szene beschimpft- also uns. Dann, als sie merkten, dass die Leser zur 4wheel fun abwanderten- weil dort ihre Probleme behandelt werden- hatten die sich ja auch entschlossen was für ihre Leserschar zu tun. Da ich die Seite nur als Kopie habe und die Heftnummer nicht draufsteht, habe ich den verregneten Sonntag genutzt und den Vorschlag vom Rechtsanwalt Horst Martin abgetippt. Macht was draus!

------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den Kfz- Steuerbescheid vom ..... Az. ......
für meine Fahrzeug amtliches Kennzeichen .... Einspruch ein.
Der Kfz- Steuerbescheid ist mir am ... zugegangen.

Eine ausführliche Begründung werde ich nachreichen. (siehe www.proallrad.com)

Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung, hilfsweise Stundung der Kfz- Steuer, bis zum Abschluss des Musterverfahrens gegen diese Besteuerung, an dem ich mich beteiligen werde. Die geänderte Besteuerung verstößt gegen EU- Vorschriften und das Willkürverbot in der Verfassung. Mein Fahrzeug verliert durch die steuerliche Einstufung drastisch an Wert.


Hochachtungsvoll

--------------------------------

Schönen Sonntag noch!
Geschrieben von: Spike Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 24/07/2005 17:36
@Lupo,
das ist so ein Quatsch, was der Finanzbeamte da erzählt. Man kann doch jederzeit ein Auto zum Womo umbauen. Auch nach dem 1.5.05.
Man muß nur damit rechnen, für die Differenzzeit bis zur Umschlüsselung als Pkw eingestuft zu werden.
Und ob ein Womo ein Womo ist, kann man in dem Fall dann auch gerichtlich feststellen lassen. Wenn die technischen Kriterien erfüllt sind(für die der TÜV-Mann zuständig ist), hat der F-Beamte nicht mehr den Ermessensspielraum, den er bei der Umschreibung zum Lkw hat(mit Fenster zuschweißen und so).
Es wird Zeit, daß mal irgendjemand hergeht, und gerichtlich feststellen läßt, daß ein Womo eben nicht überwiegend zum Personentransport bestimmt ist...
Ich gehe dem ganzen Theater und dem Aufwand aus dem Weg und lasse mein Gerät nächste Woche als Zugmaschine umschlüsseln...
gruß
thomas
Geschrieben von: Caruso Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 24/07/2005 17:53
Zitat
Das ist ein Wohnmobil ohne wenn und Aber.
[Linked Image von jeep.cfasp.de]

Stimmt,aber wer will damit schon durch den Wald fahren?
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 25/07/2005 08:24
Hallo Thomas,
auch Zugmaschinen sind schon nach Hubraum versteuert worden.
(Von Quads hat man so etwas schon gehört.)
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: Lupo Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 25/07/2005 17:56
@spike

Mein Rechtsverständnis ist auch ein anderes... aber MACH DOCH MAL!!! Leider hat mir der FA-Beamte bestätigt, worauf manche TÜV-Prüfer schon seit einiger Zeit hinweisen... bzgl. der Steuer bestimmt einzig und allein das FA, ob es Wohnmobil ist oder nicht, völlig bescheuert, ist aber so.

Natürlich kann man jederzeit das Fzg. zum Wohnmobil machen, in meinem Fall gilt aber trotzdem der Stichtag 1.5. als Besteuerungsgrundlage. Bei mir gehts schließlich darum, eben überhaupt keine "Dazwischensteuer" bezahlen zu müssen.

Gut, heute sind Bilder und Quittungen rausgegangen, mal sehen, was denen nun noch einfällt.

Der Finanzbeamte war übrigens sehr nett und aufrichtig, gab auch zu, daß er das ganze Gehabe mit Behörde, Tüv und Umschlüsselung, Lkw und Womo selbst auch bescheuert findet... aber ER IST halt weisungsgebunden.

@all

Des griangma scho hi!

Ist übrigens hier ein Finanzrechtler???? Meine Rechtsauffassung sagt mir ja, daß der, der was nicht glaubt oder anerkennen will, die "Beweispflicht" hat... was hieße, daß das FA MIR beweisen müsse (nach Einsendung des Fzg-Scheins bzw. der Kopie), daß es sich um kein Womo handelt. Nun hab ich den Ärger und die Lauferei... und ich überlege, eine Aufwandsentschädigung einzufordern. (Grad extra... es ist so ein bescheuerter Behördenwahnsinn hier, es tut mir nur noch weh) ... in anderem Fall mit Dienstaufsichtsbeschwerde bei der lieben Polizei (weil man mir ungefragt bei ner Bagatelle eine Lackprobe entnommen hat - ungerechtfertigterweise, wie sich rausstellte) bekam ich tatsächlich Schadensersatz!!!!

Nicht alles gefallen lassen!

L.C.
Geschrieben von: lee Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 27/07/2005 18:31
Zitat
Ich gehe dem ganzen Theater und dem Aufwand aus dem Weg und lasse mein Gerät nächste Woche als Zugmaschine umschlüsseln...
gruß
thomas

Hm, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und kann das Finanzamt dann nicht trotzdem anders entscheiden?
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 27/07/2005 21:43
oder SO.KFZ Geldvernichter (= SO.KFZ Selbstf.Arbeitsmaschine) <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Späßle am Rande.

Ne Tante beim FA sagte mir, daß sie nicht rückwirkend fordern können. Sicher wär ich mir da nicht. Bei Abmeldung ginge das jedoch doch. Soviel zu deren Logik.

Womo´s bekämen den Steuerbescheid nach Gewicht unter Vorbehalt. Stimmt das?

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: Jens_Moers Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 28/07/2005 14:48
Bei mir stand nix von "unter Vorbehalt" oder so.... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

110er Womo versteuert nach Gewicht €172 Bescheid(!) von Ende Juni

Grüße
Geschrieben von: captainkirk Re: Einspruch gegen Bescheid - einheitlich? - 30/07/2005 12:01
Mein Fahrzeug ist dank Stefan ein AF. Steuer ist fällig muß aber trotzdem nur 172 Euronen zahlen. Vielleicht hat das Finanzamt doch die besondere Eintragung akzeptiert nachdem ich Rücksprache gehalten habe und mit dem RA gedroht hat. Schauen wir einfach mal wieder nach vorne. Finanzamt hat ja 4. Jahre Zeit. Auf jeden Fall müssen wir froh darüber séin, das wir den Stefan haben. Was könnten wir sonst machen? Ausland und so weiter finde ich völligen Quatsch. Schade finde ich persönlich, dass viele die 25 Euro reut, aber bei Erfolg des Vereins, gleich aufspringen wollen. Typisch DEUTSCH. Stefan, vielleicht solltest Du Deine Meldungen und Erfahrungen künftig nur für Mitglieder mit einem Login versehen. Wenn sich so viele, so blöde anstellen, haben die halt pech gehabt.
Gr.
Geschrieben von: ralf Zu früh gefreut ! - 03/08/2005 12:39
Sch..... zu früh gefreut. Im Juni Steuerbescheid für Disco 1 über 154 Euros. Gestern neuer Bescheid, 852 Euro.
Inzwischen herrscht hier am FA Aufstand. Vor allem Handwerker und Kleingewerbetreibende die mit VW Bussen ihre Geschäft betreiben wussten nicht von dem staatlichen Raubüberfall und fallen aus allen Wolken. Vielleicht sollte man sich in diesen Kreisen weitere Verbündete suchen um ähnlich der Wohnmobil-Lobby auftreten zu können. Auch ich brauche den 4x4 beruflich und kann mir nicht, wie von meinem ???? örtlichen Abgeordneten empfohlen ein "neues modernes Fahrzeug" kaufen. Mein Disco kostete vor 11 jahren neu rund 48000 Mark, ich hab gebraucht 29000 Märker bezahlt. Ein neuer geht bei rund 39000 Euros los, Mit einem Nettoverdienst von 1400 Euro muss ich wohl lange 850 Euronen Steuer abdrücken, es sei denn ich find nen Sponsor für nen Tuareg , Chayenne oder so'n M-Ei. Ich hab von diesem Staat die Schnauze voll, aber das hilft auch nicht weiter.

Ralf W. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Geschrieben von: Sven Re: Zu früh gefreut ! - 03/08/2005 12:57
Irgendwo auf den Seiten des Finanzministeriums ( glaub ich jedenfalls ) fand ich sinngemäß folgende Aussage :
Der große Unterschied zwischen Benzin- und Diesel-Steuer ist keine Wertung, welcher Kraftstoff der bessere sei, sondern ist allein dadurch begründet, das Diesel so viel billiger sei.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Diese Aussage kann ich nicht mehr nachvollziehen.
Der Diesel ist in etwa 10-12% billiger.
Wiso ist die Steuer 100% teurer????<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Wär vielleicht auch mal ein Ansatz.
Geschrieben von: Wikinger Re: Zu früh gefreut ! - 03/08/2005 13:20
Die Fahrzeugsteuer für Dieselfahrzeuge ist höher, weil die Steuer auf Dieselkraftstoff geringer ist und zwar ca. 25 Cent/l.
Zudem sollen die eigentlich schadstoffärmeren Benzinmotoren gesponsort werden.
Ketzerisch könnte man behaupten, dass die Mineralölkonzerne jetzt mehr verdienen und dem Staat mal wieder alles in die Schuhe schieben, wie bei jeder Erhöhung der Ökosteuer noch ein kleiner Obolus für die Tankstellen mit drin war.



Atze
Geschrieben von: Finger Re: Zu früh gefreut ! - 03/08/2005 13:40
Das ist nicht ketzerisch, das ist SO !



Ggf mach hier schauen !

http://www.russfilter.info/cms/front_content.php

Mahlzeit


Ralfi
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Zu früh gefreut ! - 03/08/2005 19:11
Moin, moin.
Aktuelle Info aus unserem FA: Es herrscht das Chaos - es hagelt Einsprüche über Einsprüche gegen die Hubraumsteuer.
Ende des Monats soll im Aufsteigerland erneut eine Besprechung beim Ministerium stattfinden. Die Arbeitsanweisung und vor allem die Begründung, die den Betroffenen Fahrzeughaltern gegeben werden soll ist abenteuerlich. Die zuständigen FA-Beamten können das selbst nicht nachvollziehen. In Rhl.-Pfalz soll es noch keine Umstellung gegeben haben - also weiterhin Gewichtssteuer. Können das die Pälzer hier im Forum bestätigen ?
Übrigens - je nach Ausgang der Bundestagswahl könnte die Umlegung auf den Sprit noch mal aktuell werden - auch wegen des erheblichen Arbeitsaufwands durch die Abschaffung des § 23 6a .

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: greenbee Re: Zu früh gefreut ! - 03/08/2005 21:09
Moin moin,

das FA Kaiserslautern hat auf schriftliche, verbindliche Anfrage mitgeteilt, das der anfragende Steuerpflichtige in diesem Jahr definitiv keine Änderung der KFZ Steuer zu erwarten hat.

Aus dem Saarland liegt mir hingegen ein Steuerbescheid nach Hubraum für einen Chevi 1.5 Cab vor, welcher als 5 Sitzer PKW gewertet wird, obwohl die Ladefläche 20 cm länger ist als der Innenraum.

Bayern ist bis jetzt tatsächlich das einzige Bundesland mit Nachforderungen vor der Steuerfälligkeit, BW verschickt teils auch noch 172 Euro Bescheide bei Neuanmeldung.

Nächstes Jahr schreibe ich ein Buch über das Chaos – wird garantiert ein Bestseller!

Bin übrigens echt gespannt, was die Gegenseite auf unsere Klage und deren Begründung schreiben will – dürfte Ende August bei uns sein.

Gruß Stefan
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: scooter Re: Zu früh gefreut ! - 04/08/2005 07:32
Zitat
Moin, moin.
Aktuelle Info aus unserem FA: Es herrscht das Chaos - es hagelt Einsprüche über Einsprüche gegen die Hubraumsteuer.
Ende des Monats soll im Aufsteigerland erneut eine Besprechung beim Ministerium stattfinden. Die Arbeitsanweisung und vor allem die Begründung, die den Betroffenen Fahrzeughaltern gegeben werden soll ist abenteuerlich. Die zuständigen FA-Beamten können das selbst nicht nachvollziehen. In Rhl.-Pfalz soll es noch keine Umstellung gegeben haben - also weiterhin Gewichtssteuer. Können das die Pälzer hier im Forum bestätigen ?
Übrigens - je nach Ausgang der Bundestagswahl könnte die Umlegung auf den Sprit noch mal aktuell werden - auch wegen des erheblichen Arbeitsaufwands durch die Abschaffung des § 23 6a .

Gruß
Amtsschimmel

Als Pälzer kann ich, dass was Stefan über mir
geschrieben hat bestätigen.
Geschrieben von: Anonym *Total vewirrt* - 04/08/2005 07:33
Laut Finanzamt (so eins bei mir um die ecke) genießen Womos weiterhin die alte steuer! Alle bereits verschickten "Hubraumanträge" sind angeblich ungültig!
Verstehe das wer will... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gibbet mehr Infos?
Geschrieben von: kadege Re: Zu früh gefreut ! - 04/08/2005 14:00
Zitat
Bayern ist bis jetzt tatsächlich das einzige Bundesland mit Nachforderungen vor der Steuerfälligkei

Habe vier Wochen vor der nächsten Fälligkeit einen Bescheid bekommen mit Nachforderung ab 1.5. und neuer Steuer ab nächster Fälligkeit (22.7.). (NRW)
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Zu früh gefreut ! - 04/08/2005 19:43
Hi,
ihr habst bestimmt gemerkt, ich halte mich zur Zeit in dieser Sache etwas zurück - auch weil's im Moment nicht viel Neues zu berichten gibt. Das heißt aber nicht, dass ich untätig abwarte. Mein Weg ist vielmehr der, zu versuchen, die Finanzbürokratie zur der Erkenntnis zu bewegen, die Vorgaben des TÜV ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Das ist sehr mühselig, aber erste zarte Anzeichen, dass sich da was bewegt sind mittlerweile erkennbar. Gleichzeitig versuche ich dem TÜV klarzumachen, dass er die selbständige Gutachtertätigkeit der FA-Beamten nicht wiederspruchslos hinnehmen darf. Auf beiden Seiten sehe ich mittlerweile ansatzweise Zustimmung; aber das zu bohrende Brett ist noch sehr dick.
Sobald sich was Wichtiges tut, hört ihr wieder von mir.
Bis dahin.
Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: rovervirus Re: Zu früh gefreut ! - 05/08/2005 06:29
können wir dich irgendwie unterstützen?
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Zu früh gefreut ! - 05/08/2005 07:52
Zitat
können wir dich irgendwie unterstützen?

Ja - in dem Ihr bei jeder Geglegenheit beim FA und beim TÜV auf diesen Schwachsinn hinweist. Es kann nicht sein, dass ein Fahrzeug nach europäischem, nationalem und steuerlichem Recht technisch bewertet wird - und jedesmal kommt ein anderes Ergebnis heraus. Ganz zu schweigen von dem vermeidbaren Arbeitsaufwand bei den FA's und den daraus resultierenden nich mehr nachvollziehbaren Entscheidungen.
Wenn der Bürger das geltende Recht einhalten soll, dann muss er es auch verstehen und sich darauf verlassen können.
Unser Thema ist ein eklatantes Beispiel, wie man es nicht machen sollte.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: fischi Re: Zu früh gefreut ! - 05/08/2005 12:12
Zitat
...aber das zu bohrende Brett ist noch sehr dick...

@Amtsschimmel:
Möchtest Du meinen "DeWalt" haben? Der wuckert ganz zart überall durch. Am Freitag warens 56mm Stahl mit einem Ø von 14mm.

[Linked Image von comparestoreprices.co.uk]

Gruß
Fischi <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Geschrieben von: Wikinger Re: Zu früh gefreut ! - 09/08/2005 11:26
So,


Mädels, der Mann vom Zoll hat heute angerufen.

Seiner Meinung nach gibt es in der EU einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr.
Der macht es zum einen möglich, eine Versicherung aus dem "Ausland" (welches es ja nicht mehr ist, alles EU) zu nehmen.
Der Artikel 718 Zollkodex DVO (Durchführungsverordnung) regelt die Pkw Frage.
Er verwies mich an die Zulassungsstelle, die hier in meiner Umgebung aber keine Auskunft geben konnte.
Da wir hier ja einen sehr engagierten und kompetenten Amtsschimmel wiehern haben, kann der vieleicht was dazu sagen.
Sonst werde ich mich an die Leitung der Zulassungsstelle wenden.
Müssen wir nur mitten in Portugal oder sonstwo eine Bretterbude kaufen, uns dort anmelden und die Fahrzeuge dort zulassen, 16541 gemeldete Personen auf 45m², alle mit mindestens einem Fahrzeug. und einmal im Jahr Eigentümerversammung abhalten.


Atze
Geschrieben von: fischi Re: Zu früh gefreut ! - 09/08/2005 11:39
Hmm - also ICH mag Portugal... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: rovervirus Re: Zu früh gefreut ! - 09/08/2005 11:44
im moment wollt ich da eher nicht hinfahren...
Geschrieben von: Wikinger Re: Zu früh gefreut ! - 09/08/2005 15:42
derzeit sind die Grundstücke billig....
Geschrieben von: FAT AL ERROR Re: Zu früh gefreut ! - 09/08/2005 15:59
NRW / Viersen - nachdem ich im April meinen 173Euro-bescheid bekommen hatte, heute nun die Neuberechnung mit Nachforderung.

Festsetzung
Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf §12 ABs. 2 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz und berücksichtigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarifwechsel.

Berechnet wurde bis 30.4.2005 auf Gewicht und ab dem 1.5.05 nach Hubraum/Schadstoffklasse, also 27,35EUR x 25 ( Schadstoffschlüssel 28 nach § 9 Abs. 1 Nr. 2c)cc) Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Der Clou: statt einmal 683EUR kann die Steuer auch halbjährlich gezahlt werden, dann allerdings 2x 352 = 704EUR
Sind wir jetzt im Steuerversandhaus mit Ratenzahlung?
Steuer jetzt, zahle später oder wie?

Na, dann werde ich jetzt erstmal Einspruch einlegen! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 09:47
Zitat
Da wir hier ja einen sehr engagierten und kompetenten Amtsschimmel wiehern haben, kann der vieleicht was dazu sagen.

Moin, moin.

Für die Zulassung von Fahrzeugen gilt für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich die StVZO. Im § 23 ist eindeutig geregelt, das ein Fahrzeug dort zuzulassen ist, wo es seinen regelmäßigen Standort
hat. Der regelmäßige Standort ist der Ort, von wo aus es bestimmungsgemäß in den Verkehr gebracht wird und wohin es nach Gebrauch auch wieder zurückkehrt.
Bei Privatpersonen als Fahrzeughalter ist dies grundsätzlich der Ort, wo die Privatperson ihren Lebensmittelpunkt hat; dies ist im Normalfall der Wohnort. Bei Firmen kann es abweichend vom Wohnort des Halters auch der Firmensitz sein.
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge dürfen nach der int. Kraftfahrzeugverkehrsverordnung nur vorübergehend im Inland verkehren. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von einem Jahr nach dem letzten Grenzübertritt.
Die Ausnahme von der Besteuerung für ausländische Fahrzeuge entfällt gemäß § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz, wenn die Fahrzeuge .... von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Bei Fahrzeughaltern, die z.B. einen Zweitwohnsitz im Ausland haben (solche Fälle haben wir hier in unmittelbarer Grenznähe zu Frankreich häufig) ist für die Zulassung des Fahrzeuges maßgebend, wo der Halter sich überwiegend aufhält – und dies wird im Einzelfall genauestens überprüft.

Fazit: Zulassung im Ausland löst nicht unser KFZ-Steuerproblem.


Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: greenbee Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 11:09
Moin moin,

so – ich habe was für Euch!

Die FA bekommen eine neue Software, die auch 1.5 Cab. Pick Up als PKW auswertet und die dann entsprechend nach Hubraum besteuert werden, obwohl die Pritsche länger ist als der Innenraum.

Habe heute mit mehreren OFD´s telefoniert weil ich verschiedene 1.5 Cab. nach Hubraum besteuert vorliegen habe, z. B. Chevrolet 6.5, L200 und Toyos.

Es wird also auch hier geklagt werden müssen – prost malzeit!

Gruß Stefan
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Gorli Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 11:30

Habe heute den geänderten Steuerbescheid erhalten:

zu zahlen: 1316 Euros!!

zukünftig jährlich 1127 Euros...
Geschrieben von: TGB_11 Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 12:12
Zitat
Bei Privatpersonen als Fahrzeughalter ist dies grundsätzlich der Ort, wo die Privatperson ihren Lebensmittelpunkt hat; dies ist im Normalfall der Wohnort.
[color:"red"]Bei Firmen kann es abweichend vom Wohnort des Halters auch der Firmensitz sein. [/color]
Moin,
demnach wäre das Führen eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen für deutsche Staatsangehörige in Deutschland dann dauerhaft legal, wenn dieses KFZ auf eine Firma mit Firmensitz im Ausland zugelassen wäre und der Fahrer Inhaber/Bevollmächtigter/Angestellter (!?) dieser Firma wäre ?
Diese Frage ist keinerwegs hypothetisch, sie würde ein legales Schlupfloch öffnen. Die Gründung einer Firma im Ausland und die (unentgeltliche ?) Beschäftigung der jeweiligen Fahrzeugbesitzer als angestellte Fahrer sollte doch machbar sein <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" /> Sicher gibt es da noch manche anderen Fußangeln aber die Sache mit der KFZ-Steuer wäre erstmal wasserdicht.

Zitat
Die Ausnahme von der Besteuerung für ausländische Fahrzeuge entfällt gemäß § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz, wenn die Fahrzeuge .... von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Dieses interpretiere ich jetzt so, dass ein deutscher Staatsangehöriger in Deutschland kein im Ausland (privat)zugelassenes KFZ führen darf, ohne damit den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu begehen. Stimmt das ?

Gruß
Jens
Geschrieben von: PeterM Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 12:26
Zum Firmenfahrzeug mit ausländischer Zulassung gibt es EuGH-Judikatur: Rs Van Lent vom Herbst 2004.
Zusammengefasst: Wenn die Firma keinen Standort im Inland hat, kann sie dem Dienstnehmer ein Fahrzeug mit Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Verfügung stellen.

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: Wikinger Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 12:52
Und genau da sagt der Zoll, dass es keinen Tatbestand mehr gibt, der solches Handeln unter Strafe stellt.
Europarecht bricht Bundesrecht, wenn ich mich recht entsinne.
Ich mail den nochmal an, der Zollmann sagte nur, dass man sich nach Möglichkeit kein polnisches Kennzeichen holt, wenn man nicht andauernd kontrolliert werden will.



Atze
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 13:27
Bonjour.

Leute, lasst die Kirche im Dorf. Wir reden hier doch überwiegend über Privatpersonen. Und da gilt das was ich gesagt habe.
Für bestimmte Fälle gibt es Sonderregelungen; z.B. darf ein Firmenfahrzeug, das im Ausland zugelassen ist auch für den Weg vom Ausland zum inländischen Wohnort und zurück steuerlich unschädlich genutzt werden, Privatfahrten innerhalb des Inlandes sind damit aber nicht zulässig.

Es ist nur eine Frage von kurzer Zeit, bis inländische Fahrzeughalter, die im Ausland zugelassene Fahrzeuge im Inland für den Alltagsgebrauch nutzen, gemeldet werden – die Nachbarn sorgen dafür! Wir erleben das immer wieder.

Ausgenommen von der nationalen Kraftfahrzeugsteuerpflicht sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz im Ausland zugelassene und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 000 Kilogramm. Das ist das, was der Zoll wohl gemeint hat.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: greenbee Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 13:31
Moin Schimmel,

wie sieht es denn mit Vereinen im Ausland aus?

Gruß Stefan
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 13:36
Zitat
Moin Schimmel,

wie sieht es denn mit Vereinen im Ausland aus?

Gruß Stefan

Bonjour Stefan.

Vereine werden grundsätzlich wie Privatpersonen behandelt.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: Wikinger Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 13:37
nee, genau eben nicht,

unbeschadet dessen, dass ich keine anderen Informationen als Du habe, (mein Fachgebiet aber begrenzt ist) bin ich sicher:


gemeint hat er das, was ich geschrieben hatte.
Er will seinen Pkw bei seinen Eltern in Spanien anmelden. Seine Kollegen würden bei Unrechtmäßigkeit das Verhalten an den Tag legen, welches Du über Nachbarn geschrieben hast.
Wobei mir auffällt, dass mein Nachbar seit zwei Jahren mit französischen Kennzeichen herumfährt.
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 13:41
Zitat
nee, genau eben nicht,

unbeschadet dessen, dass ich keine anderen Informationen als Du habe, (mein Fachgebiet aber begrenzt ist) bin ich sicher:


gemeint hat er das, was ich geschrieben hatte.
Er will seinen Pkw bei seinen Eltern in Spanien anmelden. Seine Kollegen würden bei Unrechtmäßigkeit das Verhalten an den Tag legen, welches Du über Nachbarn geschrieben hast.
Wobei mir auffällt, dass mein Nachbar seit zwei Jahren mit französischen Kennzeichen herumfährt.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Glaub mir, wenn es einen halbwegs legalen Weg mit der Auslandszulassung gäbe - ich wüßte ihn; ich wohn schließlich nur einen Steinwurf weit von Frankreich und Luxemburg weg - und arbeite auf der Zulassungsstelle.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: TGB_11 Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 13:53
Zitat
.
Für bestimmte Fälle gibt es Sonderregelungen; z.B. darf ein Firmenfahrzeug, das im Ausland zugelassen ist auch für den Weg vom Ausland zum inländischen Wohnort und zurück steuerlich unschädlich genutzt werden, Privatfahrten innerhalb des Inlandes sind damit aber nicht zulässig.
Hi Amtsschimmel,
so leicht gebe ich mich nicht geschlagen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Was ist denn mit den Außendienstmitarbeitern einer ausländischen Firma (z.B. Verkauf), die keinen Dienstsitz in D hat ? Die Firma stellt ihrem AD-MA einen Dienst-PKW zur Verfügung (natürlich im EU-Ausland zugelassen) auch zur privaten Nutzung (ist üblich). Das wäre also doch durchaus legal, richtig ?
Kein Gesetz ist wasserdicht, irgendwo pinkelt es immer raus/rein wie bei LR <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Gruß
Jens
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 14:34
Letzentlich geht es doch nur um den Steuersatz, der zu
entrichten ist!
Also melde ich das ausländische Fahrzeug,welches mir zur Verfügung gestellt wird, hier zur KFZ-Steuer an,und zahle dann den ermässigten Satz von 0,50 EUR pro Tag.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: rovervirus Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 15:18
genau an diesem punkt möchte ich die geschichte weiter
spinnen, damit ihr seht, dass es nicht ganz so das
gewünschte ergebnis wird.

0,50 euro pro tag, sind 182,50 euro p.a. ZUSÄTZLICH
zu den kosten für die zulassung in einem ausland.

jetzt mag der ein oder andere einwerfen: "in spanien
zahle ich nur wenig steuern, das lohnt immer noch".
an dieser stelle muss man sich darüber im klaren sein,
was denn die versicherung in dem jeweiligen land kostet.
das kann u.u. ganz schön zu buche schlagen.
außländisch angemeldete fahrzeuge werden (soweit ich weiss)
nur ungerne bis garnicht von deutschen versicherern
versichert.

dann kommt noch erschwerend hinzu, dass man bei der
nichtdeutschen versicherung ausländer ist, was im
schadensfall ganz schnell albern werden kann, wenn dieser
nichtdeutsche versicherer plötzlich die leistung verweigert.

dann möchte ich den sehen, der im ausland gegen eine
versicherung prozessiert. viel spass dabei!

last but not least die kosten für die umschreibung.
einige länder (z.b. spanien) wollen die fahrzeugdokumente
in landessprache (natürlich beglaubigt) übersetzt haben.
wenn dann noch besonderheiten eingetragen sind, geht die
rennerei los. und glaubt mir, deutsche behörden sind eine
wohltat gegenüber den spanischen.... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

summa summarum bleibt übrig:
gehe nicht über los, ziehe keine 4000.- mark ein... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: landcruiser Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 17:09
Zitat
...Europarecht bricht Bundesrecht, wenn ich mich recht entsinne.
...
Atze

Nö, ganz so einfach ist das nicht.
Kfz-Steuer ist nationales Recht.
Außerdem: Zeig mir mal eine gleichwertige/höherwertige Vorschrift im EU-Recht.
Geschrieben von: landcruiser Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 17:17
Moin,

erinnert mich so ein bißchen wie das berühmte Stochern im Nebel. Jeder hat irgendwas gehört oder meint was.
Die wenigen Stimmen, die Fakten beitragen werden nicht gehört oder gehen im Nebel unter.
Wie wäre denn eine Strukturierte Vorgehsnweise?
Wer was meint rechechierts es erstmal und nennt Quellen und Rechtsgrundlage oder Rechtsprechung.
Ich kenn nämlich auch einen der hat eine Firma in Polen und trotzdem sind alle Autos hier zugelassen, ähem ... auch sehr hilfreich nich?

Ich geb mal eine laienhafte Prognose ab (ich arbeite nicht im Straßenverkejrsamt und bin auch kein Jurist):

Das wird nix mit der Zulassung und Versteuerung im Ausland, wenn man hier lebt und arbeitet.

Nix für ungut!
Geschrieben von: Matz Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 19:38
n ´Abend zusammen,
ich hab´da mal eine ganz andere Frage, die bisher, glaube ich jedenfalls, noch nicht gestellt wurde:

mein G, momentan Personenkraftwagen, wird in 5 Jahren 30, dann gibt´s die Oldtimer-Zulassung. Wenn ich ihn nun zum WoMo oder LKW umbaue oder auch nur zum "AF" umtragen lasse, wird mir die Anerkennung zum Oldtimer wahrscheinlich versagt, da anerkennungswürige Umbauten (z.B. LKW ---> WoMo) mindestens 20 Jahre zurückliegen müssen. Wäre also ziemlich dumm, oder sehe ich das falsch??
Geschrieben von: Wikinger Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 20:37
So, mich erreichte folgende mail:


"bin im Moment im Dienst kan mich bei vmv nicht einloggen, es ist eigentlich auch
nicht wichtig, aber mein "Kollege"(bin auch Zöllner) dein Zöllner hat dir falsche Info
´s gegeben den Art. 718 ZK DVO gibt es nicht mehr.

Das brannte mir auf den Nägeln!!"


Tja, was 'n Mist, was mich wundert, ist, dass es keine Straftat mehr ist, mit einem ausländischen Kennzeichen als Deutscher in D unterwegs zu sein.
Sehr seltsam, die Rechtsgrundlage lässt sich, trotz mehrfacher Frage bei verschiedenen Finanzbehörden, nicht eingrenzen.
Vermutlich muss ein Musterprozess geführt werden, der dann wahrscheinlich mit Bezahlen des Strafbefehls endet, so dass nichts geklärt ist.

Ich bleibe dran.


Ausländische Versicherung mit deutschem fahrer in D:

Besser kann es nicht laufen, weil: die Schäden zahlt das Büro Grüne Karte in Hamburg, Glockengiesserwall.

Und ob die Versicherungen es gerne sehen, ein ausländisches fahrzeug zu versichern, sei dahingestellt, Haftpflicht müssen sie geben, der Rest wird vom markt oder durch Kundenbindung geregelt.
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 22:09
Hallo

egal wo angemeldet die Kraftfahrzeugsteuer ist fällig,
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000 Kilogramm, die nach Artikel 5 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 (ABl. EG Nr. L 187 S. 42) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3;

nur wie Amtsschimmel schon sagte wo kein Kläger da kein Richter.

Gruß Christof
Geschrieben von: landcruiser Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 22:19
Zitat
n ´Abend zusammen,
ich hab´da mal eine ganz andere Frage, die bisher, glaube ich jedenfalls, noch nicht gestellt wurde:

mein G, momentan Personenkraftwagen, wird in 5 Jahren 30, dann gibt´s die Oldtimer-Zulassung. Wenn ich ihn nun zum WoMo oder LKW umbaue oder auch nur zum "AF" umtragen lasse, wird mir die Anerkennung zum Oldtimer wahrscheinlich versagt, da anerkennungswürige Umbauten (z.B. LKW ---> WoMo) mindestens 20 Jahre zurückliegen müssen. Wäre also ziemlich dumm, oder sehe ich das falsch??

Kommt drauf an. Wenn der Umbau zeitgenössisch ist, sollte es kein Problem sein. Z.B. kannst du in einen alten Golf auch heute ein altes Oettinger Tuning Kit einbauen und ein H-Kennzeichen bekommen. Ein Motor mit G60-Lader dagegen wäre nicht möglich.
Soweit die Theorie dato. Nähere Infos dazu gibts beim deuvet. Die haben dazu auch ein Merkblatt.
Was aber Stand der Dinge ist, wenns bei dir soweit sein könnte, nach heutiger zeitlicher Regelung, kann dir keiner sagen.

Das mit der Verläßlichkeit von Regelungen ist heute sone Sache in unserer Republik ...

Kommt nach 29 1/2 Jahren "G" irgendeine Politik- oder Lobbynase auf die Idee, dass es nix mehr ist mit den schweren und gefährlichen SUV als Oldtimer hast eh mit Zitronen gehandelt.

Grüsse

uwe
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 22:19
Noch was

KraftStDV § 16

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Stellen die Zollstellen bei der Überwachung fest, dass ein Fahrzeug widerrechtlich benutzt wird, so setzen sie die Steuer für die Dauer der widerrechtlichen Benutzung, mindestens jedoch für einen Monat, fest und erheben die Steuer. Dabei sind die §§ 11 bis 15 auch insoweit anzuwenden, als es sich um inländische Fahrzeuge handelt

also sollten die Kollegen von mir was tun, und zwar der MKG(Mobile Kontroll Gruppen), die sind bundesweit unterwegs.

@Atze somit hat sich meine zweite Mail erledigt.

Gruß Christof

Geschrieben von: buckdanny99 Re: Zu früh gefreut ! - 10/08/2005 22:23
vielleicht mal den ganzen Sermon selber durchlesen.

Sermon

das die Kollegen im Moment nichts Tun, so wie Wikinger schon erwähnte, liegt vielleicht auch daran das es sich nicht lohnt man hat die Arbeit und die Kohle sackt der jeweilige Finzaminister des Landes ein,


Gruß Christof
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Zu früh gefreut ! - 11/08/2005 08:31
Zitat
Hi Amtsschimmel,
so leicht gebe ich mich nicht geschlagen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Was ist denn mit den Außendienstmitarbeitern einer ausländischen Firma (z.B. Verkauf), die keinen Dienstsitz in D hat ? Die Firma stellt ihrem AD-MA einen Dienst-PKW zur Verfügung (natürlich im EU-Ausland zugelassen) auch zur privaten Nutzung (ist üblich). Das wäre also doch durchaus legal, richtig ?
Kein Gesetz ist wasserdicht, irgendwo pinkelt es immer raus/rein wie bei LR <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Gruß
Jens

Private Nutzung ist tabu, solange das Fzg im Ausland zugelassen ist.
Wir lassen hier solche Fahrzeuge auf den Namen und den Betriebssitz des ausländischen Unternehmens zu mit dem Standort beim inländischen Aussendienstmitarbeiter. Dann gibt's keine Probleme mehr. Das Fzg unterliegt dann voll dem nationalen Recht.

@ Atze:
Selbst Nutzfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind und z.B. von einem inländischen Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum angemietet werden begründen mit der Anmietung einen inländischen Standort und unterliegen sofort der Steuerpflicht.

Dein Spruch in diesem Zusammenhang, dass EU-Recht Bundesrecht bricht, ist auf ein Urteil des EGH zurückzuführen, wonach der BRD nicht die Steuer für ein im Ausland zugelassenes Nutzfahrzeug zusteht; dies bezieht sich aber nur auf Nutzfahrzeuge, die von Unternehmen, die Inhaber einer EU-Lizenz zur Durchführung von Gütertransporten innerhalb der EU sind und sogenannten Kabotageverkehr (Binnenverkehr) im Gebiet der BRD durchführen. Diese Unternehmen verstoßen zwar gegen nationales Steuerrecht, dies darf aber aufgrund des Urteils nicht geahndet werden.



Gruß
Amtsschimmel

Geschrieben von: PeterM Doch nicht zu früh gefreut ? - 11/08/2005 16:12
Bei sturen Beamten wirds wohl ein üppiges Verfahren geben müssen, aber soo dunkelschwarz ist die Sache bei Firmenfahrzeugen mit ausländischem Halter nicht: Hier der Tenor der EuGH-Entscheidung C-232/01 vom 2. Oktober 2003, Strafverfahren gegen Hans van Lent, Ersuchen um Vorabentscheidung Politierechtbank te Mechelen - Belgien

Tenor

Aus diesen Gruenden
hat
DER GERICHTSHOF (Fuenfte Kammer)
auf die ihm von der Politierechtbank Mechelen mit Beschluss vom 11.Juni 2001 vorgelegte Frage fuer Recht erkannt:
Artikel 39 EG steht der Regelung eines Mitgliedstaats wie der vorliegenden entgegen, die es einem in diesem Staat wohnenden Arbeitnehmer untersagt, im Gebiet dieses Staates ein Fahrzeug zu benutzen, das in einem zweiten, angrenzenden Mitgliedstaat zugelassen ist, einer in diesem zweiten Mitgliedstaat niedergelassenen Leasinggesellschaft gehoert und dem Arbeitnehmer von seinem ebenfalls in diesem zweiten Mitgliedstaat niedergelassenen Arbeitgeber zur Verfuegung gestellt wird.

Die CELEX-Datenbank kann unter http://www.europa.eu.int/celex/htm/celex_de.htm abgefragt werden, Suche in der Rubrik "Rechtsprechung", nach dem Gerichtshof und "van Lent" bringt 5 Treffer.
Wer nach der Dokumentennummer suchen will: 62001C0232

Die österr. Rechtsdatenbank mit dem Link zu Celex führt vielleicht etwas schneller zum Ziel:
http://www.ris.bka.gv.at/celex/
und dort in Kategorie 6 (Rechtsprechung) nach dem Suchstring "van Lent" suchen lassen - ist Treffer 5 von 7

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: greenbee Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 11/08/2005 18:20
moin moin,

neues vom Wahnsinn - ein Fall von heute:

Jeep Wrangler

Bj. 11/88

5,7L Chevy-Motor

LKW- Zulassung

2- Sitzer

das FA Landshut schreibt:


Einstufung Ihres Fahrzeuges als"PKW" oder"LKW"



Sehr geehrter Herr xxxxx,



Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle hat das Fahrzeug mit dem o.g. Kennzeichen verkehrsrechtlich als "LKW" eingestuft. Die Finanzämter sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung an die verkehrsrechtliche Einstufung durch die Zulassungsbehörden nicht gebunden(vgl. Bundesfinanzhof -BFH- vom 30.09.1981, BFH v.

26.11.1991 u.a.). Für die steuerliche Anerkennung eines Fahrzeuges als LKW ist die objektive Beschaffenheit maßgeblich. Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern verneint werden muss, kann steuerlich nicht als "LKW" eingeordnet werden, sondern ist als "PKW" der Steuer zu unterwerfen. Bei der Beurteilung ist weiters das gesamte Erscheinungsbild (Zuladungsmöglichkeit, Höchstgeschwindigkeit, Ausstattung etc.) zu berücksichtigen. Bei Ihrem Fahrzeug muss unter Beachtung der Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h, einer äußerst geringen Nutzlast von 251 kg und des äußeren Erscheinungsbildes eine Besteuerung als LKW abgelehnt werden.



Ich beabsichtige daher, das Fahrzeug ab dem 13.12.2001 rückwirkend nach den für PKW geltenden Kriterien zu besteuern.



Für eine evtl. Gegenäußerung habe ich mir den 25.08.2005 vorgemerkt.



Mit freundlichen Grüßen



Finanzamt Landshut




Gruß Stefan
Geschrieben von: fischi Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 11/08/2005 19:39
Ich sags mal so: Wer drum bettelt, der wird geschlagen.

251kg Nutzlast...da wunderst Du dich noch? Da schafft ja ein Fiat Panda mehr! Noch deutlicher wäre nur ein Eintrag "Spassmobil" im Brief gewesen...

Lass doch mal die Zuladung ändern. Sag, das war eine falsche Eintragung und sprich nochmal mit dem Beamten. Sollte schon was ausmachen.

Gruß
Fischi
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 11/08/2005 19:56
Zitat
Bei sturen Beamten wirds wohl ein üppiges Verfahren geben müssen, aber soo dunkelschwarz ist die Sache bei Firmenfahrzeugen mit ausländischem Halter nicht...

Was willst Du uns damit sagen? Wir reden nicht über Benutzung - das darf er in dem geschilderten Fall; nur wenn er dies privat tut, dann muss er halt die deutschen Steuern zahlen. Soweit waren wir aber schon. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: PeterM Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 11/08/2005 20:32
Die Einschränkung und damit das Besondere an dem Fall ist der ausländische Inhaber - das wird nicht jeder lupenrein zusammenbringen. Aber bitte das ganze Urteil lesen, v.a. die Erwägungen zur Behinderung der Freizügigkeit. Wenn das Kfz in einem anderen Staat zugelassen ist, würde die Doppelbesteuerung auch zu einem Freizügigkeitshindernis. Die theoretische andere Lösung wäre, wenn der Staat, in dem die Zulassung erfolgt ist, auf seine Kfz-Steuer verzichtet - kann ich mir aber nicht vorstellen.

Was ich im zitierten Text sagen will: Daß die nationalen Finanzbehörden das anders sehen wollen und deshalb wohl ein Verfahren bis zum EuGH ins Haus stehen kann, ist die Schattenseite an dem Ansatz, aber bei Vorliegen vergleichbarer Umstände würde ich mich persönlich drübertrauen.

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 12/08/2005 05:44
Bonjour.
An dem Beispiel mit den Nutzfahrzeugen wird das Ganze deutlich: Es sind nicht die „bösen“ FA-Beamten, die sinnvolle Verfahrensweisen unmöglich machen, sondern es ist die Tatsache, das durch die EU immer wieder in Einzelfällen in nationales Recht hineingeredet wird, ohne dass die Nationalstaaten in der Lage wären, die Intentionen der EU in der Kürze der Zeit in nationales Recht umzusetzen. Hierdurch ergibt sich eine immer größer werdende Diskrepanz zwischen dem, was die EU anstrebt (vieles ist ja noch nicht angepackt, geschweige denn umgesetzt), und dem, was das immer noch gültige nationale Recht vorgibt. Dadurch wird auch das ohnehin äußerst komplexe deutsche (Kraftfahrzeug)Steuerrecht noch undurchschaubarer.
Hilfreich ist immer, wenn man in solchen Situationen auf den Grundgedanken des Gesetzgebers zurückgreift (diese Grundgedanken sind ja meistens gar nicht so schlecht) und der lautet in unserem Fall:
Wer seinen Lebensmittelpunkt in der BRD hat und hier ein Fahrzeug hält bzw. ständig benutzt, unterliegt dem nationalen Kraftfahrzeugsteuerrecht; ob dieses Recht in sich gerecht und sinnvoll ist, ist eine andere Sache.
Fazit: Es ist grundsätzlich in Ordnung, dass es nicht möglich ist, sich einerseits den (Steuer)Pflichten zu entziehen und andererseits aber die Vorteile dieses Rechts (in unserem Fall Straßen, Infrastruktur usw.) gerne zu nutzen. Die Gemeinschaft funktioniert nun mal nur, wenn alle ihren Beitrag (nicht nur finanziell) leisten.
Wir sollten uns deshalb darauf konzentrieren, wie wir unseren Beitrag dazu leisten können, dass die Regeln der Gemeinschaft nachvollziehbar, verständlich und gerecht werden und nicht darauf, wie wir uns ihnen entziehen können. Ich geh noch einen Schritt weiter: Wer sich offensichtlich der Gemeinschaft verweigert, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen (z.B. Steuerflüchtlinge), den sollte auch die Zugehörigkeit zu dieser Gemeinschaft abgesprochen werden. Beispiele hierfür gibt es vor allem im Sport und in der Wirtschaft zur Genüge.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: rovervirus Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 12/08/2005 06:41
@ amtsschimmel

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> kann ich dich auch mit einem direktmandat wählen?
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: TGB_11 Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 12/08/2005 06:50
Zitat
Wir sollten uns deshalb darauf konzentrieren, wie wir unseren Beitrag dazu leisten können, dass die Regeln der Gemeinschaft nachvollziehbar, verständlich und gerecht werden und nicht darauf, wie wir uns ihnen entziehen können.
Moin Amtsschimmel,
da wir im OT-Forum sind, darf ich etwas abschweifen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Leider leben uns die Lenker unserer Gesellschaft täglich vor, dass sie mit den ihnen übertragenen Aufgaben nicht klar kommen. Die Verschwendung der Einahmen ist kaum noch mit Worten zu beschreiben, die Inkompetenz der Entscheider unglaublich. Der Staat als Rahmen unserer Gesellschaft ist zum Selbstzweck geworden, der Sinn als Dienst an der Gesellschaft ist völlig verloren gegangen. Da hilft es auch nicht, dass man alle paar Jahre irgendwas wählen darf, die Auswahl sieht keine Veränderungen vor.
Die derzeitige westliche Gesellschaftsform scheint ihre Blütezeit hinter sich zu haben, sie kann ihre selbstgemachten Probleme nicht mehr lösen. Wir leben auf Kosten der nächsten Generationen, wir in Deustchland übrigens besonders extrem ! Ich meine jetzt nicht irgendwelchen Umweltkram, ich meine die Nutzung von Recourcen (Geld/Rohstoffe) ohne jedes Nachdenken über die Folgen (wie gesagt, ich meine nicht Umweltsauereien).
In ca. 15 bis 20 Jahren kommt ein riesen Knall (ist ein rein mathematisches Rechenexempel), weil die Verschiebung auf übermorgen nicht mehr geht und alles Tafelsiber schon verscherbelt ist. Ich mache mir jetzt ernsthaft Gedanken, wie ich mich persönlich aus der Affäre ziehe. Unseren Staat werde ich nicht retten können.
Man könnte da sicher gegensteuern und noch vieles retten, den Glauben daran habe ich verloren angesichts der der Inkompetenz derer, die uns da führen wollen (Farbe egal) ...

Ich schlage mal den Bogen zurück zu deinem Zitat. Der Staat soll sich nicht wundern, dass seine Bürger bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Steuern verweigern ! Warum soll ich brav meinen Beitrag leisten, wenn der doch nur verschwendet wird ? Da verbrenn´ ich lieber meine Kohle als dem Staat auch nur einen Cent zu gönnen, ehrlich <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Nur wer ordentlich wirtschaftet (da dürfen auch mal Fehler gemacht werden, aber wenn das Wirtschaften nur aus Fehlern besteht ...) der hat auch Solidarität der Einzahler verdient. Derzeit sind die Einzahler derart frustriert, dass da nix geht.
Da hat Stoibi schon recht, die Frustrierten entscheiden die Wahl, allerdings ganz andere als er meinte <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

Gruß
Jens
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 12/08/2005 07:04
Es ist natürlich so,das das System nur funktioniert,wenn
sich alle daran Gerecht beteiligen.
Aber das scheint mir sehr theoretisch zu sein.
Praktisch wird doch durch die Bundesregierung in einem
Bereich vorauseilender Gehorsam geübt(Arbeitnehmerüberlassung,
EU-Haftbefehl)und in anderen
Bereichen wird Harmoniesierung seit Jahren versprochen,
aber nichts substantielles passiert(Güterverkehrsbranche).
Gegen eine ordentliche,durchschaubare und vor allem logische
Besteuerung ist nichts einzuwenden.
Aber wir beobachten eine chaotische Entwicklung,die dem
Verbraucher rücksichtslos in die Brieftasche greift.Und das bei der
allgemeinen Verunsicherung. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: PeterM Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 12/08/2005 08:07
Das eigentliche Problem, um das wir uns bei nationalen Steuersystemen drehen, aber auch bei der berühmt-berüchtigten Dienstleistungsrichtlinie, ist die fehlende Harmonisierung, von mir aus mit Bandbreitenmodellen und Übergangszeiten.

Dadurch werden inkompatible nationale Modelle nebeneinander gestellt und irgendwer schreit - ob zu Recht oder nicht. Die Ursache ist aber nationale Schizophrenie: Da stand doch - in ein und derselben FAZ - im ersten Buch die Klage über die Beschränkung nationaler Steuersouveränität, und im Wirtschaftsteil die Forderung nach EU-weiten Maßnahmen gegen den Steuerwettlauf nach unten, um Standortvorteile zu gewinnen
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Zur Steuer auf Firmenfahrzeuge zurück: Daß eine Firma Kraftfahrzeuge dort anmeldet und versteuert, wo sie ihren Sitz hat, ist wohl naheliegend. Daß eine Doppelversteuerung ein Hemmnis der Niederlassungsfreiheit (der Angestellten) ist, wohl auch. Und daß bei überzogener oder nicht nachvollziehbarer Steuerquote eine Abstimmung mit den Füßen erfolgt, wissen die Nationalökonomen seit Jahrzehnten.

Da ist die Philippika doch ein wenig vom eigenen (beruflichen) Standpunkt beeinflusst, lieber Amtsschimmel?

Grüsse,
Peter
Geschrieben von: landcruiser Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 12/08/2005 09:03
Zitat
moin moin,

neues vom Wahnsinn - ein Fall von heute:

Jeep Wrangler

Bj. 11/88

5,7L Chevy-Motor

LKW- Zulassung

2- Sitzer

das FA Landshut schreibt:


Einstufung Ihres Fahrzeuges als"PKW" oder"LKW"



Sehr geehrter Herr xxxxx,



Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle hat das Fahrzeug mit dem o.g. Kennzeichen verkehrsrechtlich als "LKW" eingestuft. Die Finanzämter sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung an die verkehrsrechtliche Einstufung durch die Zulassungsbehörden nicht gebunden(vgl. Bundesfinanzhof -BFH- vom 30.09.1981, BFH v.

26.11.1991 u.a.). Für die steuerliche Anerkennung eines Fahrzeuges als LKW ist die objektive Beschaffenheit maßgeblich. Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern verneint werden muss, kann steuerlich nicht als "LKW" eingeordnet werden, sondern ist als "PKW" der Steuer zu unterwerfen. Bei der Beurteilung ist weiters das gesamte Erscheinungsbild (Zuladungsmöglichkeit, Höchstgeschwindigkeit, Ausstattung etc.) zu berücksichtigen. Bei Ihrem Fahrzeug muss unter Beachtung der Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h, einer äußerst geringen Nutzlast von 251 kg und des äußeren Erscheinungsbildes eine Besteuerung als LKW abgelehnt werden.



Ich beabsichtige daher, das Fahrzeug ab dem 13.12.2001 rückwirkend nach den für PKW geltenden Kriterien zu besteuern.



Für eine evtl. Gegenäußerung habe ich mir den 25.08.2005 vorgemerkt.



Mit freundlichen Grüßen



Finanzamt Landshut




Gruß Stefan

Ohne die Fakten im Detail zu kennen, würde ich sagen, dass das mit der Änderung bei der 2,8 t Regelung nichts zu tun hat, da es sich um eine LKW-Zulassung handelt.

Das FA kann die jetzt eingetretene Änderung (Wegfall 2,8t)in diesem Fall nicht zum Anlaß für eine Änderung der Besteuerung nehmen, da ganz einfach keine Änderung der Rechtslage eingetrten ist.

Sie sind hier gezwungen die normalen Regelungen für die Rücknahme oder den Widerruf von rechtswidrigen oder rechtmäßigen Steuerbescheiden anzuwenden.

In diesem Fall schätze ich deren Aussichten auf eine Rückforderung ab 2001 als sehr gering ein.

Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 12/08/2005 09:36
Zitat
Da ist die Philippika doch ein wenig vom eigenen (beruflichen) Standpunkt beeinflusst, lieber Amtsschimmel?

Eben nicht. Sie ist beeinflusst von der Überzeugung, dass das Gemeinwesen nur dann funktioniert, wenn alle sich daran beteiligen – getreu nach dem Motto „Der Staat sind wir“!
Die schlechten Beispiele von „oben“ sollten uns nicht veranlassen, es denen gleichzutun, sondern wir sollten uns dies einfach nicht gefallen lassen. Wer resigniert hat verloren. Der Weg ist beschwerlich, manchmal auch gefährlich. Wenn wir ihn nicht gehen, wer dann? Unsere Kinder? Was sagt ihr euren Kindern? Ellenbogen raus und durchwurschteln? Oder gebt ihr ihnen nicht doch lieber ein paar Werte mit ins Leben, von denen sie durch euer Vorbild überzeugt sind, dass sie auch wirklich etwas wert sind?
Unsere Bequemlichkeit ist unser Verhängnis – erst dann wach zu werden, wenn wir persönlich betroffen sind.
Wir haben zu lange geschlafen.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: AlexG Re: Doch nicht zu früh gefreut ? - 12/08/2005 10:37
@Amtsschimmel : Ich glaube du schläfst noch immer .

Die Gesellschaft die du dir wünschst ist evtl. wünschenswert , wird es so aber leider nie geben .

Unsere Kinder werden zwar unser Vorleben verinnerlichen aber sie werden sich dem Leben und Verhalten das sie "außerhalb" mitbekommen anpassen .

Ellbogengesellschaft rules ....


@ TGB 11 : Du srichst mir aus der Seele .



Aber schon krass zu was so eine Steueränderungsdebatte führen kann <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: kadege Re: Neue Kfz-Steuer - 12/08/2005 16:30
Zitat
auf Nachfrage werden wieder Umschreibungen nach AF durchgeführt.
Es wir jedoch darauf hingewiesen, dass es steuerlich keinen Sinn
macht und daher nur Kosten verursacht.

In der 70/156/EWG sind bekanntlich die Merkmale definiert, die ein "M1-AF" ausmachen. Unter anderem werden unter Punkt "AF" zwei Bedingungen formuliert, die bei nicht wenigen Geländewagen (z.B. lange G-Klasse) zutreffen:

a) nicht mehr als 6 Sitzplätze außer Fahrersitz
b) die Aussage "P - (M + N x 68) > N x 68" ist wahr

Die Richtlinie besagt dann, dass solche Fahrzeuge nicht zur Klasse M1 gehören.

Daraus folgt m.E., dass etwas, das nicht zur "Oberklasse" M1 gehört schon mal gar nicht in "Unterklassen" AA-AF unterteilt sein kann. Der TÜV kann also mit Hinweis auf diese Richtlinie durch Überprüfung der beiden Bedingungen ganz klar feststellen, ob es sich um ein AF-Fahrzeug handelt (nämlich meist eben NICHT).

Wohin gehört denn nun ein Geländewagen, der nicht zur Klasse M1 gezählt werden kann?
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 12/08/2005 19:21
Moin moin,

es gibt etwas Neues von den „Wohnmobilen“ zu berichten. NRW spielt den Vorreiter – mehr dazu hier

Gruß Stefan
Geschrieben von: mogli Re: Neue Kfz-Steuer - 17/08/2005 20:26
Hallo

Ich habe soooo die Schnauze voll von dieser gierigen Steuerpolitik das ich meinen geliebten Toyota Landcruiser abgemeldet habe.
Nun hat der Staat garkeine Kfz-Steuer-Euros von mir im Säckel.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Wenn das alle machen würden die schon sehen was Ihre Strafsteuer (etwas anderes ist diese Geldschinderei nicht) bringt, nämlich garnichts.

Was nutzt der gewonnene Einspruch und 172,-€ Steuer wenn ich ab 2006 sowieso nicht mehr in verschiedenen Städten fahren darf.
Rußalarm, Partikelalarm und was den A....löchern
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> noch so alles einfällt.

Am besten verkaufe ich Haus und Hof, ziehe in den
Wald und wohne auf einem Baum.

Gruß Andreas
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 17/08/2005 20:44
Im Wald wohnen ist auch verboten.
Geschrieben von: mcb Re: Neue Kfz-Steuer - 18/08/2005 17:38
Der Steuerspaß geht jetzt auch in Sachsen Anhalt los. Unsere zwei Firmenpickup`s Ford Ranger 1 1/2 Kabiner sollen jetzt aufgrund einer Gesetzesänderung?(hab ich was verpaßt?) rückwirkend zum 1.5.2005 als PKW nach Hubraum ver(s)teuert werden. Also erstmal Einspruch einlegen und gucken was passiert.

MB
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 14:40
man muß sich durchaus fragen, woran das wohl mal liegen mag? -
Lassen wir es mal dahingstellt sein was es ist - doch irgendwie beschleicht einen inzwischen so eine Ahnung von Inkompetenz, schierer Willkür wenn nicht gar Ignoranz.
Nicht alles läßt sich auf eine fehlerhafte Software schieben - es schaut mir da eher nach einer Demonstation von Machtausübung aus - ganz nach dem Motto "Versuchen könnt' man's ja mal - "... laßt die doch nur mal dagegen klagen..." - und dann schaun'n 'mer mal ... über wieviel Jahre sich das hinziehen wird. -
Daß ein Wohnmobil in Zukunft wohl mit über 1.70 m Stehhöhe als zusätzliche Schickane definiert werden soll ist echt der Abschuß!
Geschrieben von: Holger_Schmitz Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 15:20
Ich weiß echt nicht was das Gejammer soll :

Die GW-Fahrer die bis dato als LKW oder Wohnmobil über 2,8To durch die Gegend gefahren sind konnten bzw. haben Jahrelang ein Steuerschlupfloch genutzt. Dieses Loch wurde im Rahmen der "Geländewagen-Mode-Erscheinung" massiv seitens der Auto-Industrie und deren Käufern gedehnt, sogar aktiv als Verkaufsargument aufgeführt.

Jetzt wird dieses Loch gestopft, m.E. nach auch völlig richtig :

Mit welcher ernsthaften Begründung soll ein (die Marke als Beispiel genannt) ein G Fahrer mit einem 300er Dieselmotor weniger Steuern zahlen als W123/W124 PKW-Fahrer mit gleichem Motor, gleichen Emissionen und ungefähr gleichen Verbräuchen ?

Warum sollte ein z.B. ein X5 Fahrer weniger Zahlen als ein 5er Fahrer ?

Nur weil die Karre größer, schwerer, stabiler ist und zudem noch durchs Gelände (wovon es hier ja auch soviel gibt ...) fahren kann ?

Sicherlich gibt es Sonderfälle wie z.B. Landwirtschaft, Baugewerbe, ggf Schausteller etc. die dicke Geländewagen/Zugmaschinen für Ihre Arbeit brauchen, bei denen macht es ja Sinn die Dinger wie einen LKW zu besteuern (allerdings dürfte die TCO in Verbindung mit höheren Versicherungsprämien annähernd gleich sein).

Für alle anderen ist Geländewagenfahren ein Hobby, eine Weltanschauung, ein Vergnügen.

Und Spaß/Vergnügen kostet halt.

Sicherlich ist nicht alles gut und richtig was die Regierung sich überlegt, z.B. die Fahrverbotidee für Diesel bzw. schadstoffhaltige Fahrzeuge wobei ich glaube das sich das nicht durchsetzen lassen wird.

So, und jetzt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> auf mich ein, hoffentlich nur virtuell...

Gruß
Holger (der auch weiterhin GW unnütz aus Spaß fahren wird)
Geschrieben von: fischi Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 16:02
Zitat
Ich weiß echt nicht was das Gejammer soll :

Die GW-Fahrer die bis dato als LKW oder Wohnmobil über 2,8To durch die Gegend gefahren sind konnten bzw. haben Jahrelang ein Steuerschlupfloch genutzt. Dieses Loch wurde im Rahmen der "Geländewagen-Mode-Erscheinung" massiv seitens der Auto-Industrie und deren Käufern gedehnt, sogar aktiv als Verkaufsargument aufgeführt.

Jetzt wird dieses Loch gestopft, m.E. nach auch völlig richtig :

Finde ich auch, aber bitte angemessen und nicht mit der Abrissbirne.

Zitat
Mit welcher ernsthaften Begründung soll ein (die Marke als Beispiel genannt) ein G Fahrer mit einem 300er Dieselmotor weniger Steuern zahlen als W123/W124 PKW-Fahrer mit gleichem Motor, gleichen Emissionen und ungefähr gleichen Verbräuchen ?

Der Vergleich zwischen einem G (LKW/Womo-Zulassung) hinkt. Der LKW ist in der Versicherung deutlich teurer. Das Womo hingegen wird nicht so häufig gefahren. Ein /8er ist nun mal ein ganz normales Auto - kein LKW und kein Womo.

Zitat
Warum sollte ein z.B. ein X5 Fahrer weniger Zahlen als ein 5er Fahrer ?

Nur weil die Karre größer, schwerer, stabiler ist und zudem noch durchs Gelände (wovon es hier ja auch soviel gibt ...) fahren kann ?

Sollte er nicht. Was hat ein X5 mit einem LKW oder Womo gemeinsam???

Zitat
Sicherlich gibt es Sonderfälle wie z.B. Landwirtschaft, Baugewerbe, ggf Schausteller etc. die dicke Geländewagen/Zugmaschinen für Ihre Arbeit brauchen, bei denen macht es ja Sinn die Dinger wie einen LKW zu besteuern (allerdings dürfte die TCO in Verbindung mit höheren Versicherungsprämien annähernd gleich sein).

Für alle anderen ist Geländewagenfahren ein Hobby, eine Weltanschauung, ein Vergnügen.

Da hast Du recht, aber das wird hier völlig ausser Acht gelassen. Ein G55AMG ist für mich kein Nutzfahrzeug mehr. Eine Gewichtsbesteuerung nach offensichtlichem Nutzen oder eben (für mich die beste Lösung) Umlage auf den Treibstoffpreis.

Zitat
Und Spaß/Vergnügen kostet halt.

Sicherlich ist nicht alles gut und richtig was die Regierung sich überlegt, z.B. die Fahrverbotidee für Diesel bzw. schadstoffhaltige Fahrzeuge wobei ich glaube das sich das nicht durchsetzen lassen wird.

So, und jetzt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> auf mich ein, hoffentlich nur virtuell...

Gruß
Holger (der auch weiterhin GW unnütz aus Spaß fahren wird)

Ich will mein Auto auch weiterhin fahren können, ohne dafür das Ausbildunggeld meiner Kinder angreifen zu müssen. Habe zwar keine, aber wer weiss...

Ich erinnere mich dunkel an eine Studie (nicht von KFZ-Herstellern finanziert!) die herausgefunden hat, das es der Umwelt mehr schadet, sich regelmäßig einen Neuwagen zu kaufen, als den alten bis zum allerletzten (genau das, was wir tun!) zu fahren und instand zu halten...
Gruß
Fischi
Geschrieben von: Holger_Schmitz Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 16:11
Hallo Fischi,

es soll auch keine Abrissbirne werden.

Die meisten die hier einen GW zum Womo umbauen machen diesen Umbau damit Steuern gespart werden.

Mit den Fahrzeugen (so unterstelle ich jetzt einfach mal) würde genau so viel gefahren wie mit einem normalen PKW und quasi als Alltagsfahrzeug genutzt.

Meinen alten / und auch den neuen / SJ werde ich auch bis zum auseinanderfallen fahren.

Die TCO durch simple Technik ist niedrig da man nicht mehr auf die horrenden Werstattkosten zurückgreifen muß (zumindest meist nicht).

Eine Umlage auf den Treibstoffpreis finde ich auch gut.

Ich meine letztlich hier im Board gelesen zu haben daß in Portugal ein 90er als PKW rund 4500 € Steuern im Jahr kostet ?? Dann haben wir es hier wirklich gut...

Gruß
Holger
Geschrieben von: l_andy Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 16:12
hi holger...

ich sehe es im prinzip genauso wie du
aber wenns ums eigene geld geht ist sich jeder der naechste

bin auch sehr dankbar, dass ich jahrelang dieses schlupfloch nutzen konnte, dass hat mir manche mark und euro gepart

womit ich allerdings nicht ganz klar komme, ist die hoehe der hebesetze, so wird mein 110 jetzt an die 1000 oecken steuern kosten... die armen toyo und nissanfahrer in der koenigsklasse (eu0) haben mein tief empfundenes beileid
diese autos kannst du nur noch ins ausland verkaufen, natuerlich auch in d verschenken, warscheinlich mit immensen abzuegen am tatsaechlichen wert.
dieses ist meiner ansicht nach eine staatlich verordnete wertvernichtung... in meinem konkreten fall, welcher kaeufer wuerde sich ein auto fuer ca. 5000 oere kaufen um dann 1000 euro steuern zu bezahlen ?
... ich werde es verkraften und auch in zukunft ein warmes essen auf dem tisch haben, aber fuer andere kann es echt existenzbedrohend sein

die vernuenftigste loesung, die kfz-steuer auf den spritpreis umlegen werden wir wahrscheinlich nicht erleben
alternative waere eine maximal-steuer einzufuehren ( 500 € ???)... die verluste die der staat bei den einnahmen haette, waeren auf grund der geringen anzahl der kfz sehr niedrig



Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 17:39
Hallo Holger,
gleich vorweg: Auch ich käme mit einer Umlage der Steuer auf den Spritpreis sehr gut zurecht! Wäre sogar ein Verfechter dafür!
Nun sage mir andererseits aber bitte: Mein Patrol (4,2 Diesel mit Euro garnix) wird im Jahr meist unter 10.000km bewegt. Ich selbst fahre mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit und nutze diese auch für sonstige Fahrten im Zusammenhang mit meinem Job. Nenne mir bitte einen (guten!) Grund dafür warum ich jetzt pauschal (und das ist die eigentliche Frechheit an der Sache) mit einem Steuersatz von (derzeit) 1578,- Euro pro Jahr bestraft werde?
Mein Auto war mal ne Menge wert, weils ein Exot ist. Ich, wie viele andere auch wurden quasi nun vom Staate enteignet. OK, Du als Susenfahrer kannst das vielleicht nicht nachvollziehen (noch nicht) aber gerecht ist was anderes!
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 17:56
Polemik .. hört doch auf !

Das Schlupfloch wurde, ich wiederhole mich, vor allem auch von denen genutzt, die einen Transit oder VW Bus fahren, weil Familie und Kinder und überhaupt.

DAS AUTO IST z.ZT. NICHT MEHR VERKÄUFLICH !

FAMILIEN !

Kapiert ?

Sozial das, klar, der kleine Bürger nutzt ein Steuerloch, kommt doch der böse Mann und macht es zu. Wieso geht es hier um GW, die sind die Minderheit !


Noch was, kein X5 von BMW ist aufgelastet, Holger, da war wohl eine große Falschinfo an Dich gegangen, oder Du willst hier nur mal auf den Putz hauen?

Ralf
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 18:21
@ Holger Schmitz

Ich weiß echt nicht was das Gejammer soll :
*** jede Sache hat bekanntlich stets ihre zwei Seiten

Die GW-Fahrer die bis dato als LKW oder Wohnmobil über 2,8To durch die Gegend gefahren sind konnten bzw. haben Jahrelang ein Steuerschlupfloch genutzt. Dieses Loch wurde im Rahmen der "Geländewagen-Mode-Erscheinung" massiv seitens der Auto-Industrie und deren Käufern gedehnt, sogar aktiv als Verkaufsargument aufgeführt.

*** ... moment mal eben - so läßt sich der nicht pauschalisieren ! Das sog. Steuerschlupfloch beruht auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 1998. - Auch davor war es möglich, für ein solches Kfz. eine LKW-Zulassung zu bekommen, wenn die dazu bestimmten Maßgaben erfüllt wurden. Was hat ein 1.5 Kabinen-Pickup mit einem PKW gemein? - Es geht nicht um Neufahrzeuge, sondern zumeist um den Altbestand von Kfz. welche von € 172,-- auf bis zu € 1250,-- und mehr Jahressteuer aufsteigen. - Ob dies noch angemessen erscheint, mag ich stark bezweifeln. -

Jetzt wird dieses Loch gestopft, m.E. nach auch völlig richtig :
**** falsch - denn Recht ist stets relativ - auch wenn föderalistisch von staatswegen immer noch rigide an der Bemessung der Kfz-Steuer nach Hubraum festgehalten festgehalten wird, so könnt man sich ja auch fragen, wie unsere europäischen Nachbarn damit umgegen.
Österreich besteuert m.E ANGEMESSEN nach KW/PS und nicht nach Hubraum. So kommt man dort bei 90 PS auf mal eben grob € 400,-- +- € 50,-- Damit ließe sich noch leben.


Mit welcher ernsthaften Begründung soll ein (die Marke als Beispiel genannt) ein G Fahrer mit einem 300er Dieselmotor weniger Steuern zahlen als W123/W124 PKW-Fahrer mit gleichem Motor, gleichen Emissionen und ungefähr gleichen Verbräuchen ?
**** Dies ist nach wie vor das altbekannte angeführte Bespiel, wenn es darum geht, zu argumentieren, daß ein 300 G auch demnach besteuert werden sollte. - Leider konnten die W123 und W 124 nicht über 2.8 Tonnen aufgelastet werden. Sodenn dies möglich gewesen wäre, hätte man davon bestimmt regen Gebrauch davon gemacht. -

Warum sollte ein z.B. ein X5 Fahrer weniger Zahlen als ein 5er Fahrer ?
**** Handelt es sich hier denn nicht eher um Neufahrzeuge, die abgastechnisch inzwischen schon Euro 2 oder Euro 3 erreichen?

Nur weil die Karre größer, schwerer, stabiler ist und zudem noch durchs Gelände (wovon es hier ja auch soviel gibt ...) fahren kann ?

****** das ist mal eben reine Geschmacksache - Keiner läßt gerne gängeln, was er fahren möcht. - Jedem das Seine! - Die einen heizen mit 2 Litern Hubraum und 200 PS und mehr über die Autobahn - Andere dagegen vielleicht mit 90 PS und 120 km/h mit 3.3 Liter Dieseln. - Der eine hat ein Auto, mit dem man 220 km/h fahren könnte und das nicht überall darf - ein anderer hat Allradantrieb und könnte mit genügender Bodenfreiheit dann auch ins Gelände, sodenn man dürft und könnte. - Andere haben ein Schiebedach, nur für den Fall, daß mal vielleicht die Sonne scheinen könnte und weil man sich ja kein Cabrio leisten mag und kann.


Sicherlich gibt es Sonderfälle wie z.B. Landwirtschaft, Baugewerbe, ggf Schausteller etc. die dicke Geländewagen/Zugmaschinen für Ihre Arbeit brauchen, bei denen macht es ja Sinn die Dinger wie einen LKW zu besteuern (allerdings dürfte die TCO in Verbindung mit höheren Versicherungsprämien annähernd gleich sein).

**** Sonderfälle Landwirtschaft??? Welcher Bauer fährt mal eben schon mit seinem G auf's Feld? Im Baugewerbe kann ein praktischer Geländewagen nicht schaden - doch ob man dort wirklich und unbedingt auch einen braucht mag ich mal dahingestellt sein lassen. - Es soll ja auch Jäger geben, denen ein Audi 80 quattro mal eben reicht. -
Es gibt Leute, die geben mehr als € 40.000,-- für einen Neuwagen aus - andere hingegen können sich nur einen Gebrauchten für € 5000,-- leisten. - Sodenn ein solches Fahrzeug später mit über € 1000,-- versteuert werden soll, hat man wohl Pech gehabt. Bei 20000 km Laufleistung im Jahr hat man dabei € 0.05 = 5 Cent auf den Kilometer gerechnet.
Und nicht genug damit ... so hat man zwar einen LKW, welcher steuertechnisch als PKW eingestuft werden soll, versicherungstechnisch jedoch LKW bleibt und somit damit auch ein höherer Versicherungsbeitrag zu entrichten ist. - Ist das nicht paradox?

Für alle anderen ist Geländewagenfahren ein Hobby, eine Weltanschauung, ein Vergnügen.

**** NA UND ??? Doch man sollte Alles in Allem noch ein gewisses Maß einhalten und sich mehr Gedanken darum zu machen, was wirklich angemessen wäre.
- Ist es angemessen, daß ein 40-Tonner LKW in der höchsten Schadstoffklasse maximal nur mal eben € 1.680,-- abzudrücken ha? -
Wo bitte ist hier noch Verhältnismäßigkeit gegeben? - Was noch fehlt und vielleicht noch kommt ist eine Wohnraumsteuer für Wohnmobile ...

Und Spaß/Vergnügen kostet halt.

**** Jetzt ist aber echt genug! - Wenn ich Spass und Vergnügen haben will, muß ich mir das schon selber machen - und für's "selber machen" auch noch extra Steuer zahlen ???

Sicherlich ist nicht alles gut und richtig was die Regierung sich überlegt, z.B. die Fahrverbotidee für Diesel bzw. schadstoffhaltige Fahrzeuge wobei ich glaube das sich das nicht durchsetzen lassen wird.

**** ... das ist alles reine Augenwischerei - wo doch eine italienische Studie besagt, daß eine Zigarett mehr Feinstäube freisetzt als wenn ein Dieselmotor eine Stunde läuft.

Gegen eine angemessene Kfz-Steuer ist nichts einzuwenden - so wie zur Zeit jedoch praktiziert gehts jedenfalls nicht!
Bei unseren Nachbarn gehts doch auch - man schaue mal auf Frankreich und Polen - dort liegen die Kraftstoffpreise auf demselben Level wie bei uns - und dies wohlgemerkt auch ohne eine Erhebung von einer EXTRA-Kfz-Steuer.

Gruß von Franky

So, und jetzt auf mich ein, hoffentlich nur virtuell...

****

Gruß
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 18:37
x5 und ml haben ab werk 2,8t zgg?????

gruss siggi109
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 18:46
Zitat
Mit welcher ernsthaften Begründung soll ein (die Marke als Beispiel genannt) ein G Fahrer mit einem 300er Dieselmotor weniger Steuern zahlen als W123/W124 PKW-Fahrer mit gleichem Motor, gleichen Emissionen und ungefähr gleichen Verbräuchen ?


Andersherum: Mit welcher ernsthaften Begründung soll ein (die Marke als Beispiel genannt) ein W123/W124 PKW-Fahrer mit einem 300er Dieselmotor mehr Steuern bezahlen als ein G Fahrer mit gleichem Motor, gleichen Emissionen und ungefähr gleichen Verbräuchen? Warum kann der 123´er Fahrer nicht auch 172,- EUR bezahlen? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Davon abgesehen, sollten diese Streitgespräche diesen ohnehin nicht übersichtlichen Thread nicht noch unübersichtlicher machen.

Hat schon jemand Erfolg mit seinem Einspruch um wenigstens NICHT rückwirkend bezahlen zu müssen und hat schon jemand in Berlin einen neuen Bescheid bekommen?

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: Tcdriver Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 20:50
[Zitat
Hat schon jemand Erfolg mit seinem Einspruch um wenigstens NICHT rückwirkend bezahlen zu müssen und hat schon jemand in Berlin einen neuen Bescheid bekommen?

Gruß,

Carsten [/quote]

Ich habe meinen neuen Patrol vor 3 Wochen in Berlin zugelassen. Die Hubraumsteuer war sofort zu entrichten.Ist in Berlin so. Auto zulassen- entweder Steuer in bar oder Lastschrift Auftrag. Abbuchung nach 3 Tagen. Meinen Einspruch habe ich dann schriftlich einlegen müßen, da die Dame von der Zulassungsstelle ja nur im Auftrag handelt.
Das Fa. will nun meine Fahrzeugpapiere sehen um meinen Einspruch zu prüfen.
Gleichzeitig erhielt ich die Endabrechnung für meinen Terracan. ( Steuer im April fällig )selbstverständlich auch ab 01.05. Hubraumbesteuert. Der Einspruch dagegen ist schon unterwegs. Ich habe im Einspruch auf die entsprechende Richtlinie und dem AF hingewiesen, obwohl ich diesen Eintrag noch nicht habe und auch beim Terracan war kein AF Eintrag vorhanden. Im Steuerbescheid ist jedenfalls die Rede vom Fahrzeug der Klasse M. Und das habe ich ja nicht, wenn man die Gewichtsformel anwendet und dergleichen.


Ich berichte wie es weitergeht.



Gruss Frank
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 22:16
Ich habs nicht mehr alles ab Holger Schmitz gelesen. Sind eh meist nur Wiederholungen.

Nur dieses elende Geseier von dem angeblichen Schlupfloch kann ich nicht mehr hören.

Warum wird dieser hanebüchene Blödsinn immer noch verbreitet und anscheinend auch noch geglaubt?

Die Regelung beruhte auf dem berühmten § 23 sowie höchstrichterlichen Entscheidungen und ist daher keinesfalls ein Schlupfloch gewesen, sondern eine legale und korrekte Besteuerung.

Das sollte sich manch einer mal hinter die Ohren schreiben.

Ob es nun "gerecht" ist, dass ein Golf mit EuroII 239 € und ein G ohne Euro Dingsbums 172 € kostet ist doch nicht relevant. Seit wann gibts im Steuerrecht sowas wie "gerecht"?

Und was soll dieser Quatsch mit den angeblich notwendigen Privilegien für Gewerbetreibende. Noch mehr versteckte Subventionen ? Oder was?

Völlig überflüssige Diskussion und wie immer kommt schön St. Florian durch.

Fasst euch mal an Kopp und lasst den Mist.

Unterstützt lieber die Leute, die sich um die Sache kümmern und zerfleischt euch nicht gegenseitig mit solchem Käse.

Geschrieben von: RainerD Re: Neue Kfz-Steuer - 19/08/2005 22:20
Hallo,

habe meinen Würfel ab Anfang Mai als Wohnmobil zugelassen.

Der TÜV-Mensch wollte von mir wissen, ob der Wagen Stehhöhe bietet. Meine Antwort war „kommt drauf an wie groß man ist“. Fand er gar nicht lustig aber nach einem Telefonat hat er dann doch die Eintragung vollzogen. Ansonsten war ja eine Reduzierung auf drei Sitzplätze bereits eingetragen und die komplette Womo-Einrichtung samt eingetragenen Dachzelt (ja ich weiß - muß nicht sein, ist bei mir aber incl. Änderung der Fahrzeughöhe in den Papieren) seit Jahren im Auto vorhanden.

Resultat der Änderung: neuer Steuerbescheid und zukünftige Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse.

Meinem sofortigen Einspruch gegen diesen Bescheid wurde mittlerweile stattgegeben, so daß das Auto weiterhin nach Gewicht besteuert wird. Natürlich ist der Bescheid nur vorläufig, so daß weiterhin mit einer Höherbesteuerung (gegebenenfalls rückwirkend zum 1. Mai 2005) gerechnet werden muß.


In diesem Zusammenhang ist mir die irreführende Berichterstattung in der letzten ADAC-Motorwelt übel aufgestoßen, die (zumindest bei oberflächlichem Lesen) bei Millionen Lesern den Eindruck erwecken konnte, daß die drohende Steuererhöhung für Wohnmobile erfolgreich abgebogen werden konnte.

Ich habe mich bei der ADAC-Motorwelt-Redaktion beschwert und heute auch Antwort erhalten. Höchst interessant ist es, daß die Antwort nicht von einem Mitarbeiter der Redaktion kommt, sondern von jemandem aus der ADAC-Rechtsabteilung.

Ich gebe hier mal unkommentiert meine Beschwerde und die ADAC-Antwort wieder, damit Ihr Euch selbst ein Bild machen könnt.


Meine E-Mail an den ADAC:

Artikel in der "motorwelt" (8/2005, S.8) zum Thema Womo-Steuer

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Berichterstattung über die aktuelle Entwicklung der Besteuerung von Wohnmobilen ist irreführend. Es wird beim Leser der Eindruck erweckt, daß die Höher-Besteuerung vom Tisch ist.
Dies ist jedoch nicht der Fall. Steuerrechtlich werden seit dem 1.Mai 2005 nicht nur Womos unter 2800 kg zul. Gesamtgewicht als PKW angesehen, sondern auch die über 2,8 to unterliegen neuerdings der PKW-Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse. Da dies ursprünglich politisch gar nicht beabsichtigt war (es sollten eigentlich nur die großen Geländewagen und SUVs getroffen werden), ist die rechtlich mögliche Höherbesteuerung von Womos zur Zeit nur ausgesetzt. Man kann jedoch vermuten, daß nach der anstehenden Bundestagswahl diese Aussetzung angesichts leerer Kassen revidiert wird.
Dann wird es für viele Wohnmobil-Eigner, die sich u.a. durch die irreführende und unklare ADAC-Meldung in der "motorwelt" in Sicherheit gewiegt sahen, ein böses Erwachen geben. Eine Erhöhung der Kfz-Steuer um mehrere hundert Prozent wird insbesondere die Besitzer von älteren Wohnmobilen mit großvolumingen Dieselmotoren treffen, für die es leider auch keine schadstoffmindernden Umrüstsätze gibt. Auch kinderreiche Familien mit einem älteren Camping-Bus werden wohl häufig unter den Leidtragenden sein.
Ich fordere Sie auf, Ihre Berichterstattung zu korrigieren und den Sachverhalt differenzierter darzustellen. Es gibt noch eine Ausgabe der "motorwelt" vor der Wahl.

Mit unzufriedenen Grüßen
Rainer D...


Die Antwort-Email vom ADAC lautet:

Sehr geehrter Herr D... ,
in dem genannten Artikel haben wir darüber informiert, dass "zunächst" und
"vorerst" keine Änderung der Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t zGG erfolgt.
Diese werden weiterhin nach dem Gesamtgewicht besteuert, was u. a. auch auf den seinerzeitigen Protest des ADAC gegen die geplante Steuererhöhung zurückzuführen ist.
Die (vorerst) weitere Besteuerung nach dem Gesamtgewicht haben die Länderfinanzministerien "beschlossen" und per "Erlass" ihren Finanzbehörden mitgeteilt.
Die Steuerbescheide werden z. Zt. unter dem Vorbehalt einer anderweitigen gesetzlichen Regelung zunächst nach zGG erteilt. Ob und wann mit einer Neuregelung zu rechnen ist, ist allerdings noch völlig offen. Durch die Neuwahlen im September ist frühestens zum Jahresende mit einer Änderung zu rechnen. Nach Informationen des ADAC wird eine Besteuerung nach Hubraum für Wohnmobile über 2,8 t zGG, wie bei PKW und Wohnmobilen bis 2,8 t, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht kommen. Angedacht von einigen Bundesländern ist eine "spezielle Wohnmobilsteuer", deren Höhe zwischen der Hubraum- und der Gewichts- besteuerung liegen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Juristische Zentrale - Interessenvertretung Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München


Sorry, daß dieses Posting so lang geworden ist, aber ich denke, die Infos sind durchaus nicht uninteressant.

mfG

Rainer
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 20/08/2005 11:03
@ finger
#### DAS AUTO IST z.ZT. NICHT MEHR VERKÄUFLICH !

... nur die "Aasgeier" vom Bosporus belästigen einen mit Visitenkärtchen vor den Supermärkten und grasen inzwischen sogar die Wohngebiete danach ab, um wohl noch ein paar gute Schnäppchen machen zu können.
Sind gut informiert die Jungs - und sprechen einen linkisch an "...ich dachte, du haben Schnauze inzwischen voll .."
wohl ein gutes Schnäppchen machen zu können. -


... auch ich kann die mittlerweile zum Unwort gewordene Ausdrucksweise von besagtem noch nicht (verbotenem Wort) nicht mehr hören. -

Es ist mal wieder echt typisch deutsch und im Sinne "Hauptsache ich habe die Nase vorn und nach mir die Sintflut ... und möge doch bittschön vom Partikelfilter verschont bleiben mögen, nachdem ich den Herren Politikern schön der Spur nachgeplappert habe ..."


Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 20/08/2005 19:11
über die asgeier hab ich mich auch schon oft geärgert, inzwischen sag ich denen was der kosten soll das doppelte vom wirklichen wert und frag dann: warum willst du nicht kaufen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

ingo
Geschrieben von: kadege Re: Neue Kfz-Steuer - 21/08/2005 10:13
Zitat
Ich habe im Einspruch auf die entsprechende Richtlinie und dem AF hingewiesen, obwohl ich diesen Eintrag noch nicht habe und auch beim Terracan war kein AF Eintrag vorhanden. Im Steuerbescheid ist jedenfalls die Rede vom Fahrzeug der Klasse M. Und das habe ich ja nicht, wenn man die Gewichtsformel anwendet und dergleichen.
Wenn bei dir im Fzg-Schein Ziffer 1 z.B. "PKW geschlossen" steht, dann hast du ein M1-Fahrzeug. "M1" ist ja nur eine andere Bezeichnung für "PKW". Es herrscht hier offenbar der weit verbreitete Irrtum vor, dass ein Fahrzeug gleichzeitig "AF" aber nicht "M1" sein kann. Das ist Quatsch, die Unterteilungen AA bis AF sind Untergruppen von M1, was nicht M1 ist kann nicht in AA bis AF unterteilt werden.
Wenn du die Gewichtsformel erfolgreich anwenden könntest würde das bedeuten, dass es sich entweder um eine AC Kombilimousine oder um ein N1-Fahrzeug (LKW) handeln würde. Dann müsstest du erst einmal eine Änderung des Briefes beim TÜV auf N1 / LKW erwirken. Dazu die hinteren Seitenscheiben verblechen und die Sitz- und Gurtaufnahmen für die Rücksitzbank verschweißen und eine Trennwand einziehen.

Meiner Meinung nach ist die ganze Geschichte seitens des Gesetzgebers wasserdicht konstruiert, jedenfalls was die Geländewagen angeht.
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 21/08/2005 14:35
... sodenn ich recht erinn're, sind in der Eu-Richtline 70/156 die Fahrzeuge klar voneinander getrennt definiert.

Wenn ein Kfz. als M1 AF= Mehrzweckfahrzeug definiert ist und besagte Gewichtsformel erfüllt, und nicht mehr als 7 Sitzplätze aufweist hat man gemäß EU-Richlinie ein Kfz, welches nicht mehr als solches als Fahrzeug der Klasse M1 gilt - folglich auch keinen PKW.

Daraus zu schließen, daß es somit automatisch in der Klasse N1 einzustufen wäre, möchte ich sehr bezweifeln.

Irrwitzig wohl auch die Idee, bei einen 7-Sitzer mit variabler Mischfläche, welcher die Erfordernisse der EU-Richtline erfüllt, zu verlangen, die hinteren Scheiben zu verblechen und in die Klasse der Nutzfahrzeuge abzuschieben. -

Nicht umsonst wurden neue Kfz-Steuergesetz-Entwürfe debattiert,und in den Bundestag eingereicht, welche auch Mehrzweckfahrzeuge der EU Rili 70/156, die nicht zu M1 gehören, steuerrechtlich als PKW zu definieren.

Noch haben wir kein neues Kfz-Steuerrecht und nach der Wahl geht die Chose wieder ganz von vorne los.
Geschrieben von: rovervirus Re: Neue Kfz-Steuer - 22/08/2005 09:10
"Seit wann gibts im Steuerrecht sowas wie "gerecht"?"


der bisher beste spruch in diesem monsterthread!
Geschrieben von: kadege Re: Neue Kfz-Steuer - 22/08/2005 19:20
Zitat
Wenn ein Kfz. als M1 AF= Mehrzweckfahrzeug definiert ist und besagte Gewichtsformel erfüllt, und nicht mehr als 7 Sitzplätze aufweist hat man gemäß EU-Richlinie ein Kfz, welches nicht mehr als solches als Fahrzeug der Klasse M1 gilt - folglich auch keinen PKW.

Eben nicht. Zu den AF-Fahrzeugen zählen nur die Fahrzeuge, die die Gewichtsformel NICHT erfüllen.

Wird die Formel erfüllt, ist das Fahrzeug ja kein M1-Fahrzeug, wie aus dem Text hervorgeht. Und was kein M1-Fahrzeug ist, kann schon gar nicht ein AF-Fahrzeug sein, weil die ja eine Untergruppe von M1 sind.

Also hast du von vorne herein kein AF-Fahrzeug sondern z.B. eine AC-Kombilimousine, wie es z.B. im Kfz-Brief vom G Station lang steht, der die Gewichtsformel ja erfüllen würde.

Die M1-Fahrzeuge sind in AA-AE unterteilt, und für die, die man dort nicht unterbringen konnte wurde dann noch AF erfunden. Damit aber nicht alles in AF einsortiert wird, was nicht AA-AE ist, steht dort die Gewichtsformel. Was also nicht in AA-AE passt und für AF zu schwer ist, sei also kein PKW.

Das betrifft aber nur die Hersteller. Unsereiner Fahrzeugbesitzer hat aber zunächst mal einen PKW vor der Tür stehen und den schlüsselt dir kein Hersteller nachträglich in irgendwas anderes um, weil die Hersteller (zu Recht?) davon ausgehen, dass die Fahrzeuge PKWs sind, weil sie sonst als LKW verkauft worden wären. (Ich merke schon, es ist schwer, sich verständlich auszudrücken).

Wenn das trotz allem gelingen würde (z.B. weil der TÜV in der Vergangenheit gepennt hat), interessiert sich das Finanzamt trotzdem nicht dafür, weil die dann vom "Anschein" ausgehen.

Aber das ist natürlich alles nur meine persönliche Sicht der Dinge, ich wäre froh, wenn mich jemand vom Gegenteil überzeugen würd.e
Geschrieben von: Finger Re: Neue Kfz-Steuer - 22/08/2005 21:03
Warum schreibst Du Dir einen Wolf wenn der Gesetzgeber aber AF Fahrzeuge schlicht als PKW besteuert !

So steht es unter Finanzministerium blablabla geschrieben.

Vergiss das mal wieder.

Ralfi
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 23/08/2005 07:33
"Pühhhhh !!!"

Jetzt warten wir's mal eben ab, was aus dem Musterprozess wird, bevor wir uns weiter im Kreise dreh'n und uns selbst zerfleischen - OK?!

@ kadege

#### ???
(*zitat)Eben nicht. Zu den AF-Fahrzeugen zählen nur die Fahrzeuge, die die Gewichtsformel NICHT erfüllen. ???

Das läßt sich zwar auch ganz anders interpretieren ...

jedoch ist die Aufbauart AF ist in der Richtline glasklar definiert. -

... sofern ein AF-Fahrzeug nicht mehr als 7 sitze hat und nach der Rechenformel mehr als 136 kg aufweist gilt es gemäß EU-Richtline 70/156 als NICHT- Fahrzeug der Klasse M1 (PKW).

Es steht rein gar nicht darüber, daß solche Fahrzeuge keine AF-Fahrzeuge mehr wären. -
In der Klasse N1 BB wären u.a. LKW Pick-Ups und LKW-Kastenwagen zu finden -

Wohl gibt es auch AF-Mehrzweckfahrzeuge mit 7 Sitzen, welche der Rechenformel nicht entsprechen. Für solche gilt dann uneingeschränkt M1.

... sag's auch gern nocheinmal ...sodenn der Sachverhalt so einfach zu klären wäre, hätten die Herren in den Ausschüssen gewisslich nicht den Aufwand betrieben, neue Entwürfe zum Kfz-Steuerrecht dem Bundesrat einzureichen.

Franky

Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 24/08/2005 10:44
EU-Richtlinie 70/156

Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen nach Art des Aufbaus:

Personenkraftwagen (M1)

AA Limousinde
AB Schräghecklimousine
AC Komilimousine
AD Coupé
AE Kabriolimousine

AF Mehrzweckfahrzeug =
Andere als unter AA - AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum.
Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als Klasse M1 angesehen.
a). Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze
Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit zugänglichen Sitzverankerungen ausgestattet ist.

Als zugänglich gelten Verankerungen, die benutzt werden können. Um Verankerungen unzugänglich zu machen, muss der Hersteller deren Benutzung durch prakitsche Maßnahmen unterbinden, beispielsweise durch Anschweissen von Abdeckplatten oder Anbringen vergleichbarer dauerhafter Einbauten, die nicht mit normalerweise verfügbaren Werkzeugen entfernt werden können.
und trifft folgende Bedingung zu
b). P-(M+Nx68)> Nx68
Darein bedeuten P - technisch zulässige Geaamtmasse in kg
M - Masse in fahrbereitem Zustand in kg.
N= Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz

EIN SOLCHES FAHRZEUG GILT NICHT ALS FAHRZEUG DER KLASSE M1

*** ... daraus folgt: wenn ein solches Fahrzeug aufgrund dessen kein FZ von M1 ist gilt es als NICHT automatisch als ein FZ der Klasse N1 - sondern als ANDERES FAHRZEUG.

mfg Franky
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 24/08/2005 13:59
Jaja, das ist doch ein alter Hut, wenn man die Diskussion verfolgt hat.

Problem ist doch bloss, dass die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes schon auf dem Weg ist. Und da wird dann drin stehen, dass auch AF/andere/Wohnmobile/Zugmaschinen/Bürokfz etc nach Hubraum zu besteuern sind. Da hilft Dir dein AF-Ding auch nicht. Die Lücke gilt genau bis zur Änderung der KraftStG, weil zur Zeit andere Fahrzeuge nach Gewicht zu besteuern sind.

Schöne Grüsse
Frank
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 24/08/2005 17:22
ja wer sagt's denn ???

es herrscht nach wie vor der status quo, ein heilloses durcheinander, keiner weiß bescheid und nix genaues weiß man nicht ... inzwischen richtet man sich hier bei uns mal eben auch gerne schon im chos gemütlich ein ...

auch wenn's der schnee von gewesen wär - s t i m m t !!! noch haben wir bis dato noch kein neues Kraftfahrzeugsteuergesetz - und selten kommt was besseres nach.

warten wir's mal eben ab und stehen den unteren behörden inzwischen mal noch kräftig auf die füße.

mfg franky

Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 24/08/2005 19:44
die kfz-steuer ist das eine die mineralölsteuer und ökosteuer das andere, leute, denkt doch ökologisch und steigt auf pöl um, sowas treibt dem finanzminister die tränen in die augen und gleicht die kfz-steuerehöhung doch aus...
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

ingo
Geschrieben von: kadege Re: Neue Kfz-Steuer - 25/08/2005 08:02
Zitat
*** ... daraus folgt: wenn ein solches Fahrzeug aufgrund dessen kein FZ von M1 ist gilt es als NICHT automatisch als ein FZ der Klasse N1 - sondern als ANDERES FAHRZEUG.

Du musst dir schon eine Fahrzeugart aus der Richtlinie raussuchen - neben den in der RiLi genannten Fahrzeugarten gibt es keine anderen!

Im übrigen hatte ich ja geschrieben, dass es ENTWEDER ein N1-Fahrzeug ist ODER eine AC Kombilimousine. Letzteres ist in den Papieren des langen G-Modells ab Werk eingetragen. Wollte man ein N1-Fahrzeug haben, müsste man ja außerdem die beschriebenen Umbauten machen.

"Nicht M1" und "Trotzdem AF" gibt es nicht...
Geschrieben von: Sven Re: Neue Kfz-Steuer - 25/08/2005 08:39
Zitat
die kfz-steuer ist das eine die mineralölsteuer und ökosteuer das andere, leute, denkt doch ökologisch und steigt auf pöl um, sowas treibt dem finanzminister die tränen in die augen und gleicht die kfz-steuerehöhung doch aus...
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

ingo
Die KFZ-Steuer zahlst du trotzdem, und bis PÖL kräftig besteuert wird, ist nur noch eine Frage der Zeit...
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 25/08/2005 10:13
@ Klaus "kadege" -
Nicht M1 und trotzdem AF gibt es nicht ???
Wenn du es für dich unbedingt so verstehen möchtest, bittesehr doch einleuchtend ist es nicht.
Auch wenn es inzwischen müßig ist ... und der alte hut bald ausgefranst ...

AF Mehrzweckfahrzeuge sind andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge ...

Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen

a). und b). (selber nachlesen oder auf www.proallrad.com)

Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Klasse M1.

Nicht umsonst wird in den einstweilen herumgeisternden Kfz-Steuergesetz-Entwürfen exact darauf eingegangen.

Daraus nun schließen zu mögen, daß es sich dann automatisch um ein Fahrzeug der Klasse N1 BB handeln müßte läßt sich so nicht begründen.

mfG Franky


Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 25/08/2005 11:51
... aus dem Hamburger Abendblatt Stand 6.Juli 2005

EU will Umweltanteil in der Kfz-Steuer

Brüssel -

Die Kraftfahrzeugsteuer soll künftig in allen EU-Staaten den Ausstoß von Kohlendioxid durch Autos berücksichtigen. Dies schlägt die EU-Kommission im Entwurf einer Richtlinie für die Besteuerung von Personenautos vor. Es wird auch der Wegfall der noch erhobenen Zulassungssteuer innerhalb von fünf bis zehn Jahren empfohlen. Statt dessen sollten alle 25 EU-Mitglieder ausschließlich auf Kraftfahrzeugsteuern umstellen.
dpa

erschienen am 6. Juli 2005
Geschrieben von: rovervirus Re: Neue Kfz-Steuer - 25/08/2005 14:23
da muss ich grizzlyclimber recht geben.

die interpretation des richtlinientextes lässt es nicht zu,
dass fahrzeuge "nicht M1" automatisch fahrzeuge der klasse
N sind.

das ist das verzwackte an der richtlinie.
der normale menschenverstand (nicht jurist) sagt einem zwar:
"ja, wenns nicht M ist, dann ist´s eben N"

für die juristen ist das aber nicht der fall.
für die heisst das:
"wenn das auto nicht M ist, auch gut.
dann ist´s eben keins von beiden."

und für "keins von beiden" gibt´s keine definition
im steuerrecht. das ist genau der punkt, wo proallrad
diesen ganzen affentanz versucht hochzunehmen.


eigendlich müssten wir mit nem AF garkeine steuern zahlen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
(okay, kleiner scherz am rande)
Geschrieben von: Peter Re: Neue Kfz-Steuer - 25/08/2005 17:03
Kleine Information nebenbei.

Auf dem Buschtaxi Treffen in Beuern/ Buseck wird es am Samstag dem 10.September um 16:00 eine Diskussionrunde "Kfz-Steuer" mit Rechtsanwalt Hilmar Nehm, Martin Többen und Tom Ramming geben.

Ist ja eventuell für den ein oder anderen aus dem Grossraum Frankfurt ganz interessant!
Geschrieben von: IslaenderFrank Re: Neue Kfz-Steuer - 29/08/2005 08:02
110er 300 TDI lt. Brief/ Schein SoKfz Womo

nach Einspruch wurde jetzt der Bescheid auf Gewichtsbesteuerung zurückgenommen, also wie bisher, aber mit Verweis auf evtl. Änderung ab Sept. 2005, nach politischer Entscheidung ...

Das <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />in Bayern und noch dazu in Niederbayern, wo sie ja besonders scharf sind.

Gruß Frank
Geschrieben von: grizzlyclimber Re: Neue Kfz-Steuer - 29/08/2005 09:58
Mit einer Umlegung der Kfz-Steuer auf den Kraftstoff mit ca. 13 Cent den Liter könnte man durchaus leben.
Bei zehn Litern pro 100 km
und einer Laufleistung von 20.000 km im jahr
wären dies 2000 liter multipliziert mit € 0.13 = € 260,--
Auch mit 30.000 km im Jahr und € 390,-- könnte man damit noch leben.
Hat denn hier schon mal jemand gerechnet, was man damit an Verwaltungsaufwand einsparen könnte?
Geschrieben von: fischi Re: Neue Kfz-Steuer - 29/08/2005 16:02
Damit könnte ich auch prima leben! Aber wohin dann mit den 20.000 überflüssigen Beamten?
Hab grad meinen aktuellen Steuerbescheid bekommen: 172,-€ (vorläufig...)

Zitat
Hat denn hier schon mal jemand gerechnet, was man damit an Verwaltungsaufwand einsparen könnte?
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neue Kfz-Steuer - 30/08/2005 09:03
Zitat
Hab grad meinen aktuellen Steuerbescheid bekommen: 172,-€ (vorläufig...)

Womo?

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: fischi Re: Neue Kfz-Steuer - 30/08/2005 18:47
So isses! (Freu!)
Geschrieben von: Holger_Schmitz Re: Neue Kfz-Steuer - 06/09/2005 23:27
Hinter den rollenden Pommesbuden hinter her zu fahren ist aber auch nicht gerade ein aromatischer Genuss <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Mittlerweile fahren ja auch einige Speditionen mit PÖL und sonstigen Beimischungen, die Fahrer reagieren darauf meist etwas ablehnend wenn man nach Erfahrungswerten in Bezug auf Verbrauch und Zuverlässigkeit interessehalber fragt.
Ist das vielleicht für die nicht legal ??

Gruß
Holger
Geschrieben von: landyowner Re: Neue Kfz-Steuer - 07/09/2005 06:09
Hallo zusammen,
ich habe gestern meinen Steuerbescheid erhalten. Ich soll 1.126.69 EUR nachzahlen !!!
In dem Bescheid steht, dass es sich bei meinem Defender 300 TDI Baujahr '96 seit dem 01.05.05 um einen Personenkraftwagen handeln würde. Ich sehe dies aber anders, da der Defender seit dem 15.03.05 unter Ziffer 1 den Eintrag: "SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T 93/59/II,GKL:G1" trägt. Weiterhin unter Bemerkungen: "Ziff.1: MIT FESTEINGEBAUTER WOHNEINRICHTUNG, ZIFF.12: KEINE SITZE IM WOHNBEREICH"
Meine Frage: Haben die sich nun bei dem Bescheid vertan (haben die die Änderungen im Brief und Schein übersehen?)und soll ich Widerspruch einlegen. Kann/Soll ich das schriftlich machen,oder soll ich besser persönlich vorsprechen?
Vielen Dank für Eure Hinweise, wie am besten vorgegangen werden sollte.
Gruss Bernd
Geschrieben von: Selbermacher Re: Neue Kfz-Steuer - 07/09/2005 06:33
der steuerbescheid ist falsch. dieses problem ist in der womo-szene bereits bekannt, scheint sich um einen softwarefehler des FA zu handeln. einpruch einlegen. hab ich auch gemacht, ein paar tage später wurde ich dann aufgefordert, fotos vom fahrzeug unter angabe der stehhöhe zuzusenden.
Geschrieben von: landyowner Re: Neue Kfz-Steuer - 07/09/2005 07:36
Habe eben mit dem Finanzamt telefoniert. Die freundliche Dame hat mir mitgeteilt,dass in ihrem Computer falschen Daten existieren. Sie hat unter Ziffer 1 noch die Kennzahl 0102 anstatt der 2105 stehen. Ich habe ihr daraufhin den Brief zugefaxt. Für mich soll die Sache erledigt sein, in den nächsten Wochen erhalte ich einen neuen Bescheid, der aber nur "vorläufig" sein soll.
Welche Partei muss ich eigentlich wählen, damit das nicht doch noch nachträglich wieder geändert wird?
Geschrieben von: Selbermacher Re: Neue Kfz-Steuer - 07/09/2005 09:53
die hier :

http://www.viermalvier.de/forum_php...&sb=5&o=&fpart=1
Geschrieben von: FordV8 Re: Neue Kfz-Steuer - 10/09/2005 05:48
sodele. nun ist er da.... mein "Zahlungshinweis" bekommen, zahle weiterhin 160 Teuros.
Zumindest vorläufig bin ich dementsprechend erst mal beruhigt.... wenn ich mich auch überaschen lasse, was noch daraus wird.

Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 10/09/2005 18:47
Was ist denn nun mit der Stehhöhe bei Womos?
Hab ich da konkret was verpaßt oder ist das nur wieder eine Volksbelustigung vorschneller Finanzämter?
Geschrieben von: Selbermacher Re: Neue Kfz-Steuer - 11/09/2005 13:41
das in absehbarer zeit eine stehhöhe von den FAs gefordert wird, ist wohl mehr als warscheinlich.
eine nicht unerhebliche zahl von geländewagen und vans werden z.zt. zu "womos" umgebaut, um der neuen steuerregelung zu entkommen. da wird der fiskus nicht tatenlos zusehen...

Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 11/09/2005 19:04
Is klar aber in einem anderen Fred wurde behauptet der Gesetzgeber würde so was vordern explizit in NRW.
Die FÄs sind aber nicht gesetzgebend.
Ging jetzt auch eher um Umbauvorschriften.
Geschrieben von: Neunziger Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 13/09/2005 20:56
habe heute den - "festsetzung" - steuerbescheid für meinen 90 st, ez 6.2005 erhalten.

kann nicht behaupten das etwas besonders ist. wurde gemäss kfz schein besteuert.

wie sieht das denn bei anderen hier im forum aus? ich hörte das die fa nicht überall eigene massstäbe an den tag legen.

grüsse
Geschrieben von: Thomas_G Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 13/09/2005 21:03
mein lr 130er doka mit lkw-zulassung wurde auch nicht nach hubraum besteuert .... auch wenn da irgendwelche vereine was anderes behaupten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
wie auch? oder sind die toyota/nissan/sonstwas-doka's alles pkw's mit ueber 2.8t?
Geschrieben von: Caruso Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 17/09/2005 17:46
Nabend
Ich hatte mal die EU-Richtlinie zur Fahrzeug einstufung runtergeladen aber verbummelt.
Kennt noch jemand den Link?
Geschrieben von: Caruso Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 18/09/2005 21:43
Hab schon.
Wacht doch endlich auf, habe auch gedacht, ich würde doch noch schlupfen. Im Juli noch die 172 Euronen bezahlt und jetzt im Sep. 860 Euronen. Mit satter Nachzahlung vom Mai weg. Das Finanzamt vergisst niemanden. Und wenn, Sie haben ja vier Jahre Zeit das Geld nachzufordern. Also spart mal schön. Ich kann Euch nur empfehlen zu Pro Allrad zu gehen. Einspruch über RA einzulegen. Denn mit dem rechnen die nicht, das man über einen RA den Einspruch ausübt.
Grüsse Hans
Geschrieben von: Caruso Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 19/09/2005 21:38
Weißt du wie "Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung" versteuert werden sollen?
Geschrieben von: RainerD Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 19/09/2005 21:45
Eines vorweg: Ich halte die „Pro-Allrad-Inititiative“ für eine gute Sache.

Dennoch möchte ich anmerken, daß man sich gegen nachteilige Behörden-Bescheide auch ganz gut selber wehren kann. Das Verfahren ist auf der untersten Ebene kostenlos (wenn man vom Briefporto absieht) und man braucht auch keinen Rechtsanwalt. Eine vernünftige Begründung ist jedoch wichtig. Und man muß unbedingt die Monatsfrist einhalten, innerhalb welcher der Einspruch eingelegt werden muß.

Meine Wohnmobileintragung Anfang Mai wurde postwendend mit einem neuen Steuerbescheid beschieden, wonach mein Fahrzeug nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert werden sollte. Ich habe den neu-festgesetzten Steuerbetrag unverzüglich bezahlt, gleichzeitig jedoch auch Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Zur Begründung habe ich das Argument angeführt, daß die Besteuerung der Wohnmobile noch nicht abschließend geregelt ist und zur Zeit verschiedene Vorschläge diskutiert werden.

Diesem Einspruch wurde nach kurzer Bearbeitungszeit stattgegeben, allerdings unter dem Vorbehalt einer später-möglichen erneuten Änderung, die dann auch rückwirkend gelten könnte.

Das Geld bekam ich vor einigen Wochen unaufgefordert wieder zurück. Ich habe es an die Seite gelegt, denn mit einer höheren WoMo-Besteuerung ist nach wie vor zu rechnen.

Fazit: wer sich in solidarischer Gemeinschaft wehrt, macht sicherlich nichts verkehrt – aber auch der einzelne hat durchaus seine Chance. Und viele einzelne haben/hätten ja auch eine Wirkung – und zwar, wie ich meine, auf einer individuell breiteren Legitimationsbasis. Ehrlicherweise gestehe ich aber auch zu, daß die Gefahr, als Individuum untergebuttert zu werden, sicherlich größer ist.

mfG

Rainer



Geschrieben von: MF Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/09/2005 11:02
Hallo
Zitat
mein lr 130er doka mit lkw-zulassung wurde auch nicht nach hubraum besteuert

Dann ist hat dein 130'er eventuell eine längere Ladefläche als der Fahrgastraum, gemessen von Oberkannte Gaspedal bis hinterste Fahrgastraumwand.
Dann ist es na FA-Recht ein LKW.

Bei uns im Bereich RZ , werden Doka's die eine kürzere Ladefläche wie der Fahrgastraum haben, nach Hubraum besteuert. Egal ob LKW drin steht, da müßen sie sichnicht dran halten.

Wir haben jatzt auch unseren Pajero L040 lang, zum LKW
umgebaut. Natürlich mit Absprache mit dem FA.
Auto vorgeführt und gut.
Das FA will alles haben was der TÜV auch sehen will,
wenns ein LKW werden soll,
nur mit dem Zusatz, Seitenscheiben [color:"red"]müßen [/color]verblecht sein und die Ladeflächenregel muß passen,dann geht's auch wieder mit den 172€,
aber eben mit zwei statt sieben Sitzplätzen.

Der Wagen läuft aber eh im GaLa-Bau,
jetzt gehts eher noch besser ohne Sitze.

Gruß Mario
Geschrieben von: jogi05 Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/09/2005 21:54
Hallo jogi05 hier
Jetzt hast Du ein LKW mit Sontagsfahrverbot mit Anhänger!!!!
Das mit dem LKW Umbau war schon immer so. Hier geht es aber um Kombinations Kfz. ( AF )
PS. Mir will das FA keinen schriftlichen Bescheid geben das ich in Zukunft für ccm zahlen muß. ( habe AF Eintrag ) Habe im März 172.- Euro gezahlt. Habe schon mehrfach nachgefragt was nun ist.Würde auf Saison Kenz. wechseln , brauche den Patrol nur zum Boot ziehen im Sommer .
Grüße Jogi05
Geschrieben von: greenbee Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 22/09/2005 06:16
Moin moin,

das Thomas G für seinen 130er noch keine Nachforderung erhalten hat liegt wohl eher daran, dass SH (genauso wie Hessen, Rheinland Pfalz, Niedersachsen und andere) noch nicht die Software umgestellt hat. Wir haben durchaus auch nach Hubraum besteuerte 130er z.B. aus Bayern und NRW.

Selber Einspruch einlegen bringt nur etwas bei den Womos. Alles andere wird pauschal zurück gewiesen. In Bayern gibt es die schriftliche Anweisung an alle FA, alle Einsprüche von Privatpersonen „ohne wenn und aber“ abzulehnen. Mittlerweile habe ich dutzende Fälle von „Selbstversuchen“ die gescheitert sind. Die Situation wird mit einem negativem Bescheid viel schwerer – also Vorsicht!

Auch die vorformulierten Einsprüche vom freundlichen Mitsubishi Händler werden übrigens zurückgewiesen.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Thomas_G Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 22/09/2005 06:37
warum ein lkw (LR 130) nach hubraum besteuert werden soll, ist mir nicht so ganz klar ....
dann koennen die ja auch naechste woche die unimog 406-doka's nach hubraum besteuern, oder?

wie kommt man denn da auf die sichere seite?
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: MF Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 22/09/2005 07:03
Moinmoin

Zitat
Hallo jogi05 hier
Jetzt hast Du ein LKW mit Sontagsfahrverbot mit Anhänger!!!!
Das mit dem LKW Umbau war schon immer so. Hier geht es aber um Kombinations Kfz. ( AF )

Dass mit dem Fahrverbot ist bekannt und einkalkuliert.
Und es geht hier ja anscheinend auch um als LKW typisierte Fahrzeuge die aber beim FA als PKW durchgehen,
daher noch mal mein Hinweis auf die "Ladeflächenformel",
alles andere scheint beim FA,in hinblick auf LKW, nicht zu gelten.

Unimogs sind dann wieder in einer anderen Gewichtsklasse,
da sind dann wieder andere Faktoren von Bedeutung.

Gruß Mario
Geschrieben von: Neunziger Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 22/09/2005 10:24
nun, bei mir hatte das fa den 90er st auch erst als pkw eingestuft (rund 400 euro). nach einspruch kam der steuerbescheid "festsetzung" zum lkw tarif mit 136.-.

es lohnt sich allemale erst einmal selber - wie beschrieben mit ordentlichen argumenten - einspruch oder antrag auf änderung einzureichen. wenn das nicht hilft ist proallrad sicher eine alternative, btw, haben die schon jemandem "aus der patsche" helfen können, konkret?

so long!
Geschrieben von: Sacky Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 22/09/2005 22:13
[quote]warum ein lkw (LR 130) nach hubraum besteuert werden soll, ist mir nicht so ganz klar ...


Mir auch nicht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Mein 110er HT ( LKW-Zulassung )wird, hier in NRW, weiter nach Gewicht besteuert <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
So muss dat auch!!!!

Glück auf
Sacky
Geschrieben von: Monny Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 23/09/2005 07:30
Sacky, wart's ab...

Was mich masslos aufregt ist, dass NICHT EIN Landesfinanzminister das Rückgrat hat um zu sagen:"diese Rechtsbeugung mach ich nicht mit, es wirdnach dem besteuert, was eingetragen ist."

Vielleicht auch ne Möglichkeit - Die Finanzminister und MPs der Lñnder mit mails und Briefen zuballern <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: EmTech Zur Vorführung an Amtsstelle (³6 KraftStDV) - 30/09/2005 13:15
...ganz TOPaktuell <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />


Post vom 29.09.2005, FA Warendorf

Betreff Kraftfahrzeugsteuer

Sehr geehrter Herr...

die Zulassungsstelle hat Ihr Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ... als "sonder Kfz Wohnmobil" eingestuft.

Die Finanzämter sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeuges nicht gebunden.

Zur Überprüfung bitte ich um Vorführung dieses Fahrzeuges an Amtsstelle unter Vorlage des Fahrzeugbriefes.


Mit freundlichen Grüßen

i.A.
---


<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />




Folgende Fragen...
- welches Spiel wird nun mit uns gespielt??? Legt der zuständige Sachbearbeiter nach der Vorführung die steuerrechtliche Einstufung fest. Das ist doch dann Beamtenwillkür.
- Wie kann ich bei der Überprüfung argumentieren????




Das Wochenende wurde mir ordentlich verdorben <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> ...würde am liebsten sofort zum FA hin, aber bestimmt nicht wegen der Vorführung zur Überprüfung. Der deutsche Staat hat mich bald soweit
Falls es jemanden interessiert, die Berliner Finanzbehörden (in diesem Falle FA Pankow/ Weissensee) sind auch aufgewacht:

500 GE, zulGG 3050kg, bis 30. April: sonstiges Fahrzeug mit 185,- Euro/ Jahr, ab 1. Mai Euro 1.053,- per anno. Interessant ist noch folgendes:

Sonstige Erläuterungen:
Die Besteuerungsgrundlagen für Ihr Fahrzeug haben sich infolge der Aufhebung des § 23 Abs. 6aStVZO zum 01.05.2005 geändert. Die Besteuerung richtet sich ab diesem Stichtag ausschließlich nach objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild des Fahrzeugs. Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickups) ist die Steuer nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen.

Mit letzteren Aussagen lehnen sich die Kollegen m.E. aber recht weit aus dem Fenster...

Im übrigen: Alles Spakken und Spielverderber.

Geschrieben von: Ingo_M Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 30/09/2005 19:34
mich würde an der ganzen sache mal interessieren worauf außer auf dieses gerichtsurteil die sich da bei der begründung berufen und womit die ihre fähigkeit der zur eigenen beurteilung hernehmen! wo leben wir eigentlich wenn die meinung eines finanzbeamten mehr zählt als die beurteilung eines prüfing.?

ingo
Geschrieben von: fischi Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 30/09/2005 19:48
Mein G wurde ja nun erst im August als Womo klassifiziert. Muss ich nun trotzdem damit rechnen, demnächst eine Einladung zur Vorführung beim FA zu bekommen?
Geschrieben von: Ingo_M Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 30/09/2005 20:07
sicherlich darfst du damit rechnen, der staat und die länder brauchen geld.
die haben dazu jedes recht und wenn gerade mal nicht, adnn biegen die sich was zurecht oder machen ein neues gesetz....
ABER du hast ein recht, lasse dir alles von denen haarklein begründen, informiere dich vorher über genaue wortlaute von gesetzen, nutze das net zum suchen...
auf die feststellung"ihr fahrzeug ist für mich kein wohnmobil" die gegenfrage: was ist für sie ein wohnmobil und womit begründen sie ihre meinung anhand von gesetzen und verordnungen?" aber wenn du das fragst solltest du da schon mal alles was es dazu an gesetzen und verordnungen gibt ausgedruckt und zur hand haben.
also heul nich rum sondern fang an deine hausaufgaben zu mac hen...

ingo
Geschrieben von: greenbee Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 01/10/2005 01:55
Zitat
sicherlich darfst du damit rechnen, der staat und die länder brauchen geld.
die haben dazu jedes recht und wenn gerade mal nicht, adnn biegen die sich was zurecht oder machen ein neues gesetz....
ABER du hast ein recht, lasse dir alles von denen haarklein begründen, informiere dich vorher über genaue wortlaute von gesetzen, nutze das net zum suchen...
auf die feststellung"ihr fahrzeug ist für mich kein wohnmobil" die gegenfrage: was ist für sie ein wohnmobil und womit begründen sie ihre meinung anhand von gesetzen und verordnungen?" aber wenn du das fragst solltest du da schon mal alles was es dazu an gesetzen und verordnungen gibt ausgedruckt und zur hand haben.
also heul nich rum sondern fang an deine hausaufgaben zu mac hen...

ingo

Moin zusammen,

Im Grunde richtig was Ingo sagt, nur gehen die FA mit keinem Wort auf den Inhalt der Einspruchsbegründung ein – mag sie auch noch so richtig sein!

Nochmals: ohne RA – keine Chance!

Und wer auf die Nase fällt mit seinem Einspruch und erst dann zu uns kommt, dem zahlen wir natürlich nicht die Gebühren, Klage etc.!
Geschrieben von: EmTech Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 03/10/2005 11:58
...kann mir jemand links nennen, wo der Gesetzgeber Inhalte, Verordnungen etc. zum Wohnmobil nennt. Beim TÜV-Süd pp. komme ich nicht weit!

Geschrieben von: fischi Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 03/10/2005 19:15
Jaja, es ist schon eine interessante Sache mit der Steuer. Da werden einfach Gesetze geändert, gestrichen, erlassen aber mit den nötigen "Details" hält man sich vornehm zurück. Habe mal etwas im Netz gesurft und NIX, NADA, NIENTE gefunden. Könnte echt kotzen. Wenn mir da ein Änderungsbescheid ins Haus flattert, dann können die sich erstmal gehackt legen.
Werde morgen mal ein Finanzamt anrufen und mir eine definitives Anforderungsprofil (Unterzeichnet!) für WoMos zusenden lassen.
Wenn das nix hilft, dann drohe ich offen mit ner Anmeldung als LKW...gebe das Geld dann lieber der Versicherung...kein Bock auf diese Planlosigkeit!
Geschrieben von: ranx Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 03/10/2005 19:30
moin,

zum Thema WoMo habe ich heute gehört das die Versteuerung nicht auf ewig gilt.
Also mit dem Zusatz unter Vorbehalt !?

frage doch auch mal diesbezüglich bitte nach.


gruß, Uwe
Geschrieben von: EmTech Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 04/10/2005 15:55
@fischi
...mach mal keine Panik!Das Thema kocht ständig hoch...jeder malt direkt den Teufel an die Wand!Eigentlich ist das Thema ja nicht mehr zum aushalten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> Keiner sollte jetzt mit LKW Zulassung o.ä. drohen.Einige Personen sollten sich mal zussamen reißen,keiner macht die Zigarette mit der Feuerwehr aus.Ersteinmal abwarten, was die Gegenseite will, dann anworten.Argumentieren nicht sich vor dem Gegner aufblähen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 04/10/2005 18:57
Moin moin,

anbei die neuen Papiere als Auszug http://www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP|30 incl. dem AF Eintrag
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: kadege Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 08/10/2005 20:10
Zitat
anbei die neuen Papiere als Auszug
Und was ergibt die "berühmte" Formel aus der EU-Richtlinie für dein Auto?
Geschrieben von: EmTech Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 10/10/2005 13:21
Zitat
...kann mir jemand links nennen, wo der Gesetzgeber Inhalte, Verordnungen etc. zum Wohnmobil nennt. Beim TÜV-Süd pp. komme ich nicht weit!

So, jetzt bin ich schlauer, aber immer nicht glücklicher <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> Finanzbehörde WAF will eine Stehhöhe von min. 1,70mtr. haben <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> Wie kommen die da drauf, wollen die uns systematisch ausrotten, kein VW-Bus T3-T4 o.ä. quasi alle gängigen WoMo`s (Ducato, Transit schaffen ohne Aufbau diese Stehhöhe auch nicht!

Da lassen wir uns mal überraschen! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 11/10/2005 10:58
Moin moin,

hatte bereits am 11.08 folgendes vermeldet:

Neues zu den Wohnmobilen:
Uns liegt ein internes Schreiben aus NRW zur steuerlichen Anerkennung von Wohnmobilen (Gewichtsbesteuerung) vor. Als Vorgabe sind die verkehrsrechtlichen Anforderungen:
1. Sitzgelegenheit mit Tisch
2. Schlafplätze, die auch umgeklappte Sitzgelegenheiten sein können
3. Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch – und Abwasser) und Kochgelegenheit
4. Schrank bzw. Stauraum
zu erfüllen. Wenn sich Sitze im Wohnabteil befinden, die während der Fahrt benutzt werden sollen, dann gilt:
Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein. (Als Fluchtwege gelten Türen, Fenster und Luken mit einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m² mit einer Mindestbreite von 0,5 m und einer Mindesthöhe von 1m)
Zusätzlich zu diesen verkehrsrechtlichen Punkten müssen zwei weitere Punkte erfüllt werden, um weiterhin vom Finanzamt nach Gewicht besteuert zu werden. Zu nennen wären:
1. Ein „Mindestlebensraum“ von 1m²
2. Eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m
Mit dieser Regelung dürfte klar sein, dass die meisten umgebauten „Wohnmobile“ nach Wunsch des Fiskus als PKW besteuert werden sollen. Denn spätesten an der Stehhöhe werden Defender, Buschtaxi und auch die Busse scheitern, wenn sie nicht über ein Klappdach verfügen!
Wir werden uns in den nächsten Wochen zu diesem Thema „Gedanken“ machen – mehr dazu im September!

Die Womos sind nicht sicher!
Geschrieben von: jodelsepp Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 11/10/2005 22:10
und was ist jetzt eigentlich mit den pick ups die als lkw von werk aus schon ausgeliefert wurden, die aber GEWERBLICH genutzt werden, war da nicht etwas das die gewerbliche nutzung von der hubraumsteuer ausgenommen wird ?!?

gruß michael <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: Tordi Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 11/10/2005 22:57
Zitat
kein VW-Bus T3-T4 o.ä. quasi alle gängigen WoMo`s (Ducato, Transit schaffen ohne Aufbau diese Stehhöhe auch nicht!

So nicht richtig. T3/4/5 schaffen die Stehhöhe sicher nicht, in einem stinknormalen Hochdach-Ducato, Sprinter, LT kann ich locker stehen. Im Transit nicht ganz, aber 1,70 schafft der auch.

Es wurde aber auch lang und breit - auch hier - darüber diskutiert, dass es wenig nutzt, jetzt panisch Matratzen in die Karren zu werfen und Vorhänge zu häkeln.

Geschrieben von: TGB_11 Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 12/10/2005 07:05
Zitat
1. Ein „Mindestlebensraum“ von 1m²
2. Eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m
... wenn sie nicht über ein Klappdach verfügen!
Die Womos sind nicht sicher!
Moin,
also wenn wir denn mal ganz tief in uns schauen ... Was ist an diesen Forderungen so abwegig ?
Ein Wohnmobil ist "mobil" (ok, abgehakt) und man soll da drin "wohnen" können. Ich mag nicht in Höhlen hausen, wo ich weder stehen noch mich um die eigene Achse drehen kann. Mit diesen Forderungen werden die "Minimalwohnmobile" aus der Klasse rausgenommen, ja. Na und, das finde ich durchaus ok. Sehr viele T3- und T4-Busse wurden mit minimalstem Aufwand zum Womo "umgeschrieben", oft aus Gründen der günstigen Versicherung und nicht mal wegen der Steuer. Wenn das in Zukunft nicht mehr so einfach geht, meinetwegen.
Wer nach "Womotarif" (wie auch immer der mal aussehen wird) KFZ-Steuern zahlen will, braucht demnächst mind. ein Klappdach, da kann ich eigentlich nichts Verwerfliches dran finden. Ok, ein LR90 (Beispiel) wird da Probleme haben, den Rest der Kriterien zu erfüllen. Aber so eine Kiste ist nun mal wirklich kein Womo, seien wir ehrlich.

Gruß
Jens
Geschrieben von: fischi Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 12/10/2005 11:06
Ich bin 1,85m ohne Schuhe. Was zum Henker soll ich mit ner "Stehhöhe" von 1,70m anfangen?

Mal wieder ein Beispiel, wie sehr an der Realität "vorbeireglementiert" wird...
Geschrieben von: Monny Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 12/10/2005 11:07
da muss ich dir widersprechen. Ich habe 'so eine Kiste', wenn auch mit 110" Radstand und verbringe meine Urlaube eigentlich immer mit und in dem Auto.
Wenn du grössere Komfortansprüche hast als ich, kann das nicht mein Problem sein.
Und wenn mein Fz. alle zulassungsrelevanten Auflagen erfüllt, um eine WoMo-Zulassung zu haben, dann habe ich auch Anspruch auf die entsprechende Versicherung bzw. Besteuerung.

Und wenn ich mal gross bin und viel Geld verdiene, bau ich mir auch ein Hubdach aufs Auto, aber bestimmt NICHT wegen irgendwelchem Zulassungsschnickschnack.
So, ich habe jetzt auch meinen "Strafzettel" bekommen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />
Jetzt geht´s den Berlinern an den Kragen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: fischi Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 12/10/2005 13:15
Ich werde mir das entsprechende "Kit" zum Höherlegen des Daches selbst anfertigen. Ist beim Cabrio ja noch relativ einfach. Verlängerungsstücke für Plane und Spriegel und gut. Dann solln se kom´m. So!
Geschrieben von: TGB_11 Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 12/10/2005 13:30
Zitat
da muss ich dir widersprechen. Ich habe 'so eine Kiste', wenn auch mit 110" Radstand und verbringe meine Urlaube eigentlich immer mit und in dem Auto.
Wenn du grössere Komfortansprüche hast als ich, kann das nicht mein Problem sein.
Die Sache mit dem Womo ist doch sowieso Grauzone. Die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen zum Womo könnt man ja auch locker ergänzen um die "FA"-Zusatzkriterien. Mir geht es eher darum, dass ich im Gegensatz zu den "FA-LKW-Kriterien" die Grenzziehungsrichtlinien des FA nicht für überzogen halte. Das das FA nicht an die zulassungsrechtliche Einstufung gebunden ist wurde ja höchstrichterlich entschieden. Rein theoretisch könnten sie also auch 2m Stehhöhe fordern.
Ich würde mich da auch ausnahmsweise mal bedeckt halten weil 90% dieser Minimalwomos auch Alltagsfahrzeuge sind bzw. nur "proforma" zum Womo gemacht wurden. Entsprechende Jubelberichte über "Womoumbauten" von Touareg und Co. in der Presse tragen nicht gerade zur Verbesserung der Situation bei.
Deine geringen Ansprüche an Wohnkomfort in Ehren aber diesmal kann ich ausnahmsweise mal nicht über das FA schimpfen.

Gruß
Jens
Geschrieben von: Monny Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 12/10/2005 14:44
Das FA hat sich meiner Meinung nach an das zu halten, was in den Papieren eingetragen ist. Punkt.
Wenn eines der höchsten deutschen Gerichte etwas anderes entscheidet, ist das m. E. eine klare Rechtsbeugung.

Aber nachdem es hier nur darum geht, dem Bürger die sauer verdiente Kohle aus der Tasche zu ziehen, wird sich wohl auch kein Staatsanwalt finden, der gegen diese Richter ermitteln wird...
Geschrieben von: ThorstenD Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 12/10/2005 15:57
Zitat
Das FA hat sich meiner Meinung nach an das zu halten, was in den Papieren eingetragen ist. Punkt.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Hab ich was verpaßt? Bisher konnten doch die Finanzbeamten "nur" bei LKW´s durch ihren "Ermessenspielraum" subjektiv entscheiden, ob es ein LKW oder ein PKW ist.

Nun auch bei Womo´s? Oder gilt, zumindest momentan noch, daß ein vom Tüv eingetragenes Womo auch als solches nach Gewicht zu besteuern ist?

Und zweitens: Was ist eigentlich mit einer Klage von wegen EU vor Landesrecht = AF = Gewichtsbesteuerung?

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: ThorstenD Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 12/10/2005 16:31
Da hast Du was verpaßt Carsten. Laut BFH ist das FA an die Verkehrsrechtliche Einstufung eines jeden KFZ nicht gebunden, egal ob WoMo, LKW oder sonstwas. Das is ja grade der Witz an dieser Rechtssprechung.
Was die Klagen zu AF usw. betrifft schau einfach mal auf die Seite von Proallrad, da steht alles unter Aktuelles.
Geschrieben von: WilderIsi Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 13/10/2005 10:50
Hallo greenbee,

nur zur Info, kann man Deine Aussage (als Antwort auf eine WoMo Frage) dahingehend interpretieren, dass proallrad auch in Hinblick auf WoMo-Zulassungen etwas unternehmen wird - zusätzlich zu AF u. Zugmaschinen? Das würde ich als Mitglied unbedingt unterstützen ...

Der Abschlusssatz zu der News-Meldung zu Wohnmobilen deutet so etwas ja auch an, wäre Klasse, wenn Du da kurz was zu sagern könntest ...

Dank und Gruß

David

Zitat
Moin zusammen,

Im Grunde richtig was Ingo sagt, nur gehen die FA mit keinem Wort auf den Inhalt der Einspruchsbegründung ein – mag sie auch noch so richtig sein!

Nochmals: ohne RA – keine Chance!

Und wer auf die Nase fällt mit seinem Einspruch und erst dann zu uns kommt, dem zahlen wir natürlich nicht die Gebühren, Klage etc.!
Stehhöhe 1.7o Meter ???

Sodenn man an seinem Teil ein großes Faltschiebe- oder Glasdach hätte ... und oben auf's dach sich eine Schlafbox sich montieren würde - u.u. ein Moskitonetz zwischen dach und box - käme man bei aufgestellter Schlafbox bestimmt auf eine Stehhöhe von 170 cm - oder etwa nicht?
Was meint da wohl der TÜV dazu? - *** Stehhöhe 170 cm bei aufgestllter Dachschlafeinheit.
Bliebe dann wohl nur noch das dumme gesicht eines oder mehrer fa-beamten, die die einem die verschweißung nebst verblechung der einheit abverlangen würden, was?
oder gar mehr als das?
Geschrieben von: MatthiasG Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 16/10/2005 18:18
Hallo,
ich nahm an daß nach der Wahl erheblich mehr Klarheit in die Gesetze und deren Auslegung kommt, jedoch scheint mir
das Gegenteil der Fall zu sein.
Ich denke daß nachdem die Autobahnen verscherbelt wurden auch das Kanzleramt einen Investor findet und wir dann dafür
Miete zahlen sollen(obwohl wir darüber nochmal nachdenken sollten, die können schließlich auch im Freien regieren)
Spaß beiseite, irgendwo erwischt es (fast) jeden.
Der Staat braucht unser Geld und ich finde es müßig über Rechtmäßigkeit und Interpretation der Gesetze nachzudenken.
Es ist wahrscheinlich besser jeder sucht für sich eine kleine Steuerniesche und schaut was er sich noch leisten kann.
Im Grunde können wir noch froh sein .....
(Ich hatte grad Urlaub, da sieht man alles etwas rosiger.)
Geschrieben von: TGB_11 Ihr Finanzamt informiert - 18/10/2005 14:31
http://www.ofd-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1188424/index.html

Nur mal so zur Info.
Wenn es schon ein andere gepostet hat ... tschuldigung <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Ihr Finanzamt informiert - 19/10/2005 14:45
Moin moin,

das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt auf seiner Homepage

Vorzeitiger Bescheidversand

Mit Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 01.05.2005 ist die damit verbundene Gewichtsgrenze von 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht als Kriterium für die Anwendung der Hubraum- oder Gewichtsbesteuerung weggefallen. Damit werden die Personenwagen und andere Fahrzeuge, die hauptsächlich der Personenbeförderung dienen (z. B. Pick-Ups mit Doppelkabine), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t derzeit entsprechend § 18 KraftStG zum ersten Entrichtungszeitraum nach dem 30.04.05 von der bisherigen Gewichtsbesteuerung auf Hubraumbesteuerung umgestellt.
Der ab 1.5.2005 wirksame Erhöhungsbetrag ist jedoch erst zusammen mit der Steuer für den neuen Entrichtungszeitraum fällig. Dies hat zur Folge, dass sich zusammen mit der Steuer für den neuen Entrichtungszeitraum hohe vierstellige Eurobeträge ergeben können.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat daher angeordnet, dass für die Fahrzeughalter, die von der Umstellung zum 01.05.2005 betroffen sind und für die die Umstellung noch nicht durchgeführt ist, vorgezogene Kraftfahrzeugsteuerbescheide – ohne Änderung der Fälligkeit – erteilt werden.
Die Steuerbescheide werden voraussichtlich in der 42. Kalenderwoche versandt.
Das vorzeitige Versenden der Bescheide ist eine Serviceleistung für die betroffenen Fahrzeughalter. Die Halter sollen frühzeitig über die neue Steuerbelastung informiert werden, damit sie
ggf. noch Gegenaßnahmen ergreifen können (z. B. Nachrüstung zum Schadstoffausstoß oder Veräußerung des Fahrzeugs), um eine hohe Nachzahlung für den Zeitraum vom 01.05.2005 bis zum Beginn des neuen Entrichtungszeitraums zu vermeiden.
Text steht unter:

http://www.lfst.bayern.de/default.a...en-ab-2005.htm&l1=3&l2=0
Geschrieben von: Chief_Wetcave Re: Ihr Finanzamt informiert - 19/10/2005 14:59
Das ist ja nett von den bayerischen HIOBS,....

Hier in NRW flatterte heute der Trauerbrief rein,....

Bitte zahlen sie bis spätestens 03-12-05......tätääää 985,- € in die Vereinskasse,... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />


Das ist mehr als ich vor der Auflastung für den Bock bezahlt habe.

Als Schlüsselnummer habe ich die 28 bei meinem 2000er Defi 90.

Demzufolge muss ich jetzt 27,35€ / 100 cm3 latzen.

Anno 2002 waren es noch 576 € bri einem Satz von 23,06 / 100 cm3.

Wieso das <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: RainerD Re: Ihr Finanzamt informiert - 19/10/2005 17:33
Na, weil zum 1.Januar 2005 die Kfz-Steuersätze mal wieder erhöht worden sind.
D.h. für Schlüssel-Nr. 28 (Diesel) statt 23,06 € neuerdings 27,35 €!

Nachzuvollziehen auf http://www.auto-und-verkehr.de/kfz-steuer.php

mfG

Rainer
Geschrieben von: apollo Re: Ihr Finanzamt informiert - 19/10/2005 19:24
hab heute auch sooon blöden wisch bekommem. zahlt ihr oder wird beukotiert ?????

ach ja, hat jemand schon eine alternative um einen disco td5 im unterhalt günstiger zu machen???

gruß rafael
Geschrieben von: _Werner_ Re: Ihr Finanzamt informiert - 19/10/2005 19:40
hier die Antwort vom hess. Finanzministerium auf meine Anfrage zur Womosteuer und zu den Kriterien zur Anerkennung als Womo. Stehhöhe wird nicht verlangt.

Artikel 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 2. November 2004 (BGBl. I S. 2712) sieht eine Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 1. Mai 2005 vor. Aufgrund dieser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen". Unter den Begriff der Kombinations-Kfz fallen Geländewagen, Pickup´s mit Doppelkabine und sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen, Kleinbusse sowie Wohn- und Büromobile. Diese Fahrzeuge werden bisher auf der Grundlage des entfallenden § 23 Abs. 6a StVZO und der hierauf basierenden höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung als der Gewichtsbesteuerung unterliegende "andere Fahrzeuge" im Sinne des § 8 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) behandelt, wenn deren verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 t liegt.

Bereits bisher werden in Hessen und auch bundesweit Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t als Pkw nach Hubraum, Antriebsart und Emissionsverhalten besteuert. Hier ist keine Änderung beabsichtigt. Da Wohnmobile nach ihrem Erscheinungsbild und ihrer objektiven Beschaffenheit nicht als Nutzfahrzeuge anzusehen sind, kommt steuersystematisch nach den derzeitigen Regelungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz und dem Wegfall des § 23 Abs. 6a der StVZO nur eine Besteuerung als Pkw in Betracht. Im Bereich der Pkw werden seit Jahren Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen von Schadstoffen und Kohlendioxid bei der Kraftfahrzeugsteuer begünstigt und nicht bzw. wenig emissionsgeminderte Fahrzeuge dagegen stärker belastet. Eine künftige Besteuerung der Wohnmobile ausschließlich nach Gewicht und ohne Rücksicht auf deren Schadstoffbelastung ist daher auch im Hinblick auf die aktuelle Feinstaub-Diskussion abzulehnen. Gleichwohl muss die Kraftfahrzeugsteuerbelastung der Wohnmobile aber angemessen erfolgen und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung führen.

Für die bisherige steuerliche Vergünstigung (Gewichtsbesteuerung bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nach Maßgabe des § 23 Abs. 6 a StVZO) entfällt ab 1. Mai 2005 die Rechtsgrundlage aus dem Verkehrsrecht. Die Besteuerung dieser Fahrzeuge wäre daher systemkonform anzupassen und für Zwecke der Kraftfahrzeugbesteuerung grundsätzlich auf ihre objektive Beschaffenheit als PKW abzustellen. Da die Wohn-/Reisemobile im Übrigen auch verkehrsrechtlich den Fahrzeugen der Klasse M (= für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) zugeordnet werden, wären solche Fahrzeuge - unabhängig von einer Gewichtsgrenze - als Pkw nach der derzeitigen Regelung in § 8 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz der Besteuerung nach Hubraum, Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen zu unterwerfen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit scheint es geboten, im gesetzgeberischen Wege die Besteuerung der Wohnmobile ausdrücklich im Kraftfahrzeugsteuergesetz zu regeln. Aufgrund der politischen Entwicklung auf Bundesebene dürfte sich jedoch frühestens Ende des Jahres eine endgültige Klärung über Inhalt und Form der Besteuerung von Wohnmobilen ergeben.

Aus hessischer Sicht ist eine Beibehaltung der bisherigen sog. Gewichtsbesteuerung grundsätzlich für Zeiträume ab dem 01.05.2005 sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Bei einer hubraum- und emissionsbezogenen (Pkw-) Besteuerung ist m.E. jedoch in angemessener Form die besondere Zweckbestimmung der Reisewohnmobile durch entsprechende Abschläge zu berücksichtigen.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die Besteuerung der Wohnmobile wird in Hessen an der bisherigen Besteuerung (Gewichtsbesteuerung bei Wohnmobilen über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht) festgehalten. Betreffende Kraftfahrzeugsteuerbescheide ergehen aber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Eine Anpassung der steuerlichen Kriterien für Wohnmobile ist nicht geplant. Zunächst ist grundsätzlich die verkehrsrechtliche Einstufung entscheidend. In Zweifelsfällen ist das betreffende Fahrzeug (gerade in sog. Umbaufällen) beim örtlich zuständigen Finanzamt vorzuführen.

Ich hoffe Ihre Fragen damit hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx

viele Grüße
Werner
Geschrieben von: greenbee Re: Ihr Finanzamt informiert - 19/10/2005 20:23
Moin Moin,

so mal am Rande bemerkt - wir haben die Grenze von 3000 Mitglieder überschritten und derweil 9 Klagen laufen - ca. 20 Klagen dürften es wohl werden.

Und es wird mitlerweile richtig interessant, denn je tiefer wir bohren um so mehr Dreck kommt hervor - insbesondere zum Thema Schlüsselnummern!

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Ingo_M Re: Ihr Finanzamt informiert - 19/10/2005 20:25
ist schon erstaunlich, die fa sind nicht an die verkehrsrechtliche einstufung gebunden und berufen sich bei der begründung dan auf ebendiese wenn es ihnen in den kram passt....
manchmal glaube ich sein recht gegenüber dem staat läßt sich hier nurnoch mit einem guten anwalt oder einer noch besseren waffensammlung durchsetzen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

wenn ein staat ständig an der steuerschraube dreht zeugt das nur von der unfähigkeit der machthaber mit geld umzugehen....

ingo
Geschrieben von: WilderIsi Re: Ihr Finanzamt informiert - 20/10/2005 09:51
Zitat
Moin Moin,

so mal am Rande bemerkt - wir haben die Grenze von 3000 Mitglieder überschritten und derweil 9 Klagen laufen - ca. 20 Klagen dürften es wohl werden.

Suppi, Glückwunsch dass Dein Engagement solche Unterstützung gefunden hat! Kannst Du noch kurz was dazu sagen, ob proallrad sich auch um die WoMo-geschlüsselten 4x4er kümmert, oder ob da keine Aktionen / Klagen geplant sind?

Dank und Rovergruß

David
Geschrieben von: greenbee Re: Ihr Finanzamt informiert - 20/10/2005 14:14
Moin Moin,

also grundsätzlich ein jein zu Vertretung der Womos. Wir haben natürlich auch Wohnmobile in der Vertretung, aber noch keinen Streitfall. Richtig aktiv können wir erst werden, wenn der Gesetzgeber sich zu den Wohnmobilen geäußert hat – und das wird wohl erst im nächsten Jahr sein. Wir müssen also entsprechend abwarten!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 20/10/2005 18:17
Zitat
Moin moin,

anbei die neuen Papiere als Auszug http://www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP|30 incl. dem AF Eintrag
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Hi.

der M1G-Eintrag bringt nix! Mein FA hat mir heute das aktuelle Schlüsselnummerverzeichnis des KBA (Stand September 05 - nachzulesen unter www.kba.de) unter die Nase gehalten (ich hatte es noch nicht). Da ist der M1G-AF definitiv als Fahrzeug zur Personenbeförderung gelistet und das heißt Hubraumsteuer!
Da unsere Fahrzeuge laut RiLi 70/156 nicht als M1-Fahrzeuge anzusehen sind, darf auch "M1" nicht in den Papieren stehen! Sonst hält sich das FA natürlich an die technischen Vorgaben und setzt die Hubraumsteuer fest. Es muss eine andere Bezeichnung her und die kann magels einer Spezifizierung nur "sonstiges Kraftfahrzeug - Mehrzweckfahrzeug" mit der Schlüsselnummer 9000 heißen!
Ich denke, hier muß der Hebel angesetzt werden.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: greenbee Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 20/10/2005 20:07
Moin Amtsschimmel,

genau diesen Sachverhalt (Software) habe ich bereits vorletzte Woche mit dem KBA und der Zulassungsstelle diskutiert. Die Software ist definitiv fehlerhaft – so das KBA! Wir gehen jetzt über die Länderarbeitsgruppe sowie das BMV an das Thema heran. Nur kann eine solche Berichtigung oder Ergänzung der Software nur auf EU Basis vorgenommen werden. Übrigens sind diverse Neufahrzeuge als AF klassifiziert und erfüllen die Formel (z.B. Toyota J120, Chevrolet Tahoe und andere).


Soderle – ist doch interessant!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Da bin ich für den Moment doch mal etwas irritiert. -
Betrifft das nun eine
"europaweitgleiche zulassungs-software"
oder ist mal dieser besagte Fall :

M1 AF ++ nicht= ein Fahrzeug der Klasse M1

eine Angelegenheit, die mal eben nicht in unsere Kfz-Steuerpolitik passt.

Am liebsten wär' es einigen bestimmt, man würde den Passus
M1 AF ++ nicht= ein FZ der Klasse M1 aus der EU-Richtline streichen. Der stört ja z.Z. ja eh nur BRD-steuerpolitische Belange. - Doch bis dieser Passus gestrichen werden sollte - da könnten noch Jahre vergehen.
Wohlgemerkt, dürfen unsere Gesetze EU-Recht verfeinern - widersprechen dürfen sie ihnen jedoch nicht - sodenn ich das richtig verstanden habe.
Oder???

Zitat
Moin Amtsschimmel,

genau diesen Sachverhalt (Software) habe ich bereits vorletzte Woche mit dem KBA und der Zulassungsstelle diskutiert. Die Software ist definitiv fehlerhaft – so das KBA! Wir gehen jetzt über die Länderarbeitsgruppe sowie das BMV an das Thema heran. Nur kann eine solche Berichtigung oder Ergänzung der Software nur auf EU Basis vorgenommen werden. Übrigens sind diverse Neufahrzeuge als AF klassifiziert und erfüllen die Formel (z.B. Toyota J120, Chevrolet Tahoe und andere).


Soderle – ist doch interessant!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 20/10/2005 21:36
?! Okay, ich habe mir letzten Freitag vom Tüv "Fz. ist gem. 70/156 EWG ein Mehrzweckfahrzeug" bestätigen lassen und will morgen zur Zulassungstelle und das auch eintragen lassen. Welche Formulierung soll denn nun rein? M1 AF / Nur AF / oder Mehrzweckfahrzeug??? Noch kann ich die Tipse bekneten...

Gruß,

Carsten
Der Eintrag M1 wär' ungeschickt.
Dann bliebe das Feld dazu leer und unbeschrieben

zu Ziffer 1 in *34
Die Aufbauart des Fahrzeugs gem.Rili 70/156 EWG I.D.F.2001/116/EG entspricht der Kodierung AF Mehrzweckfahrzeug*

Unter 1 dürfte gemäß der Richtlinie nicht mehr PKW-geschlossen,
sondern
*Mehrzweckfahrzeug stehen

und unter *34 ggf. Mehrzweckfahrzeug explizit NICHT M1

Damit wirst du bestimmt einen Vormittag verschwenden, und grimmige Blicke auf dich ziehen - von hinten wie von vorn.

viel glück - ich drück dir den daumen

franky


Zitat
?! Okay, ich habe mir letzten Freitag vom Tüv "Fz. ist gem. 70/156 EWG ein Mehrzweckfahrzeug" bestätigen lassen und will morgen zur Zulassungstelle und das auch eintragen lassen. Welche Formulierung soll denn nun rein? M1 AF / Nur AF / oder Mehrzweckfahrzeug??? Noch kann ich die Tipse bekneten...

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: greenbee Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 20/10/2005 22:18
Da es die neuen Papiere gibt, muss oben M1G und (zu 4) AF stehen.
Bis dahin ist das juristisch korrekt.

Unter 5. müsste stehen: Mehrzweckfahrzeug zum Gütertransport - Fahrzeug gilt nicht als M1 (so die Aussage des KBA)

Somit wäre die Richtlinie wörtlich umgesetzt.

Nimm Dir die Richtlinie zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung mit: http://www.proallrad.com/tuev.php?modus=SUB|15|0

Gruß Stefan
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 05:21
Moin.
Vorsicht, die "alten" Fahrzeuge werden nicht in EU-Fahrzeugklassen umgeschlüsselt. Nach dem KBA-Verzeichnis werden die alten Bezeichnungen und die dazugehörigen Schlüsselnummern weitergeführt!
Ich würde den Eintrag " SO.KFZ-Mehrzweckfahrzeug" mit der Schlüsselnummer 9000 bevorzugen und strebe diesen für meinen Disco auch an. Der TÜV ist noch nicht soweit - aber wir arbeiten dran.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 05:55
Also?! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 06:04
Moin Schimmel,

wenn aber jemand sein "M1 AF" im Gutachten, in den Papieren oder in der EEC hat, dem muss es auch in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen werden und zwar in den dafür vorgesehenen Feldern.

Das „SO. KFZ Mehrzweckfahrzeug“ gibt es juristisch nicht obwohl es das wahrscheinlich am besten treffen würde.

Gruß Stefan
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 08:17
Zitat
Das „SO. KFZ Mehrzweckfahrzeug“ gibt es juristisch nicht obwohl es das wahrscheinlich am besten treffen würde.

Moin Stefan.

Schau Dir mal die Liste der Fahrzeug- und Aufbauarten an.
So.KFZ gilt für alle Fahrzeuge, die nicht in eine andere Rubrik einzuordnen sind. Alte Fahrzeuge mit nationaler BE behalten auch in den neuen Papieren die alten Bezeichnungen.
Der Zusatz "Mehrzweckfahrzeug" ist die zutreffende nähere Beschreibung und kann vom Sachverständigen festgelegt werden.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, die Bezeichnung Personenkraftwagen bzw. M1 -... zu vermeiden und damit das FA in Zugzwang zu bringen.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 09:34
Moin.
Zur Klarstellung und damit keine Missverständnisse aufkommen:

Fahrzeuge mit EG-BE, die in den Papieren M1 –bzw. M1G – AF eingetragen haben, werden vom FA grundsätzlich nach dem Hubraum besteuert! Wenn die Gewichtsformel eingehalten wird, müsste eine Besteuerung als „anderes Fahrzeug“ über das Gewicht erfolgen. Dies wird aber nicht gemacht, das diese Fahrzeuge in der Liste der Fahrzeug- und Aufbauarten nicht eigens aufgeführt sind. Damit ist jedes Fahrzeug mit M 1-... für das FA ein PKW. Die Möglichkeit der Bezeichnung „So.KFZ-....“ gibt es für diese Fahrzeuge nicht, da diese Bezeichnung in der EG nicht existiert. Es bleibt also nur der (Rechts-) Streit mit dem FA.

Fahrzeuge mit nationaler BE werden aber nach wie vor mit den alten Bezeichnungen weitergeführt. Und hier gibt’s die Möglichkeit der Beschreibung mit „So.KFZ-Mehrzweckfahrzeug“. Wenn dies vom Sachverständigen unter Beachtung der RiLi 70/156 ff bescheinigt wird, hat das FA ein Problem. Da nirgends der Begriff „PKW“ erscheint, ist grundsätzlich nach Gewicht zu besteuern. Wird dennoch nach Hubraum besteuert, liegt die Beweislast beim FA, und das dürfte auch aufgrund der höchstrichterlichen Urteile schwierig werden.


Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: TGB_11 Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 11:14
Zitat
Fahrzeuge mit nationaler BE werden aber nach wie vor mit den alten Bezeichnungen weitergeführt. Und hier gibt’s die Möglichkeit der Beschreibung mit „So.KFZ-Mehrzweckfahrzeug“. Wenn dies vom Sachverständigen unter Beachtung der RiLi 70/156 ff bescheinigt wird, hat das FA ein Problem. Da nirgends der Begriff „PKW“ erscheint, ist grundsätzlich nach Gewicht zu besteuern. Wird dennoch nach Hubraum besteuert, liegt die Beweislast beim FA, und das dürfte auch aufgrund der höchstrichterlichen Urteile schwierig werden.
Aaaahhh jetzt ja <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gar nicht dumm der Amtsschimmel. Für alle Fahrzeuge aus der Zeit vor den EU-Schlüsseln in den Papieren zumindest schon mal ein Hinweis, wie man bei evtl. Eintragungen vorgehen sollte. Ich denke aber mal, das FA wird auch alle So.-Kfz. (außer Womo zunächst) nach Hubraum besteuern und abwarten, welche Klagewelle da anrollt. Die sind da doch eher ganz entspannt, der FA-Beamte muß ja keine Gerichtskosten tragen.

Gruß
Jens
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 16:35
Okay,.. hat es irgendwelche Nachteile, wenn ich mir das SO.KFZ Mehrzweckfahrzeug eintragen lasse (gerade in Verbindung mit der Klage über Pro-Allrad)? Immerhin ist "Mehrzweckfahrzeug" die überall schriftlich genannte Bezeichnung eines M1-AF. Folglich läßt sich zwar schlußfolgern, daß es ein M1-AF ist, aber man kann zusätzlich (falls benötigt) ausweichen und behaupten, daß es kein PKW ist, oder?

Gruß,

Carsten
(3,0876712328767123287671232876712 EUR pro Tag KFZ-Steuer Bezahlender)
Geschrieben von: Anonym Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 16:48
München. Für'n Patrol
KFZ-Steuerrechnung erhalten: € 172.-/Jahr
EZ 92
2805 kg (aufgelastet)
2826 cm3
Schlüsselnummer 0500
So.KFZ Wohnm. ueb. 2,8t
Fahrzeugart wird im Bescheid als "sonstiges Fahrzeug" bezeichnet. What ever this will be.
Der Bescheid ergeht nach § 164 Abs. 1 Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Geschrieben von: Caruso Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 17:28
Zitat
Fahrzeuge mit nationaler BE werden aber nach wie vor mit den alten Bezeichnungen weitergeführt. Und hier gibt’s die Möglichkeit der Beschreibung mit „So.KFZ-Mehrzweckfahrzeug“. Wenn dies vom Sachverständigen unter Beachtung der RiLi 70/156 ff bescheinigt wird, hat das FA ein Problem. Da nirgends der Begriff „PKW“ erscheint, ist grundsätzlich nach Gewicht zu besteuern. Wird dennoch nach Hubraum besteuert, liegt die Beweislast beim FA, und das dürfte auch aufgrund der höchstrichterlichen Urteile schwierig werden.

Bei "So.KFZ.-Womo"steht auch nix von PKW und die sollen trotzdem Hubraumsteuern zahlen.

Wie sollen denn alle anderen Sonder-KFZ in Zukunft besteuert werden?
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 21/10/2005 21:04
Moin.
Beim „So.KFZ.“ fällt zunächst der Automatissmus Hubraumbesteuerung weg. Das FA muß prüfen. Beim WoMo kommt schon wieder die Personenbeförderung ins Spiel und es gab für die WoMo’s schon eine Differenzierung: bis 2,8 to = Hubraumbesteuerung, über 2,8 to = Gewichtsbesteuerung.
Beim Zusatzbegriff „Mehrzweckfahrzeug“ ist das schon schwieriger. Hier kommt es auf die Details an und da haben wir schon bessere Karten: RiLi 70/156 in Verbindung mit der Gewichtsformel, hohe Zuggewichte bzw. Anhängelasten, evtl. die Möglichkeit zur Anbringung eines Nebenantriebes usw. Wenn dies alles unter Berücksichtigung der bisherigen BFH-Urteile gewertet wird, dürfte es dem FA schwer fallen, einfach so die Hubraumsteuer festzusetzen, die sich dann ja nur mit dem äußeren Erscheinungsbild des Fahrzeuges begründen ließe und die durch den Hersteller gewollte Konzeption des Fahrzeuges vollkommen unberücksichtigt lassen würde.
Unsere Fahrzeuge sind nun mal PKW, LKW, Zugmaschine und u.U. auch Geräteträger in einem; und da es auf die Verwendung laut BFH nicht ankommt, dürfen sie einer speziellen Kategorie nicht zugeordnet werden; daher „sonstiges Kraftfahrzeug = So.KFZ“ mit der Folge der Gewichtsbesteuerung.
Soweit die Logik.
Jetzt kommt es darauf an, dies dem TÜV und dem FA beizubringen. Beim TÜV treffe ich bereits auf offene Ohren, beim FA habe ich ein Nachdenken ausgelöst. Das Ergebnis ist noch offen. Eine generelle Lösung wird wohl auf diesem Weg nicht möglich sein. Aber ich sehe für den Einzelnen eine Chance, je nach Konzeption seines Fahrzeuges zu einem akzeptablen Ergebnis zu kommen.

Aber nochmals: So.KFZ-.... geht nur bei Fahrzeugen mit nationaler BE. Bei Fahrzeugen mit EG-BE steht und fällt die Lösung mit der KBA-Liste über die Fahrzeug- und Aufbauarten, in der zur Zeit der "M1-AF + Gewichtsformel" nicht enthalten und ein So.KFZ nicht vorgesehen ist.
Hier kümmert sich Stefan.

Gruß
Amtsschimmel
@ Amtsschimmel ...

das ist ja hochinteressant wiewohl auch vertrackt !!!

muss mir das bestimmt noch ein paar mal durchlesen ...

Sind denn alle "andere Fahrzeuge" als Sonderfahrzeuge zu verstehen ??

... und überlege mir gerade, was da mal in brüssel los war, daß es neben "Kombis" auch AF-Mehrzweckfahrzeug geben durfte und darüberhinaus auch noch solche die nicht der Kategorie M1 angehören sollten.

Ist dir bekannt, wie es dazu gekommen war - Hintergründe etc. - ist da in etwa vielleicht ein Rechtshistoriker unter uns oder dir bekannt?

mfg franky



Geschrieben von: Anonym Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 22/10/2005 05:55
Tach zusammen

Bei uns im Verein haben 2 Offroader ( Beide WoMobi) eine
Vorladung vom Finanzamt bekommen.
Bei ersten wurde alles dokumentiert und fleißig Fotos gemacht.Kritikpunkt beim ersten war, kein Quadratmeter Fläche vorhanden.( Entscheidung also offen)

Beim zweiten (kurzer-G) wurde (von der gleichen Person)
der fehlende Kocher bemängelt. Von dem 1 qm war bei dem
nicht die Rede.Entscheidung offen.
Von uns müssen noch mehrere antanzen. Bin mal gespannt was
die Pappnasen dann sagen.
Es lebe die willkür der Finanzämter...

LongJohn




http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

!!!Seite läßt sich wie auch immer nicht direkt verlinken !!!

DIREKT IN DIE NAVIGATIONSLEISTE KOPIEREN - DANN EINFÜGEN !!


Guten Morgen Amtsschimmel .... gerfunden, gestohlen und geklaut .. und geb's dann auch mal hier gerne weiter ...
...was meinst du dazu ???


Bundesrat Drucksache 590/05 (Beschluss)14.10.05

Beschluss des Bundesrates

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Besteuerung von Personenkraftwagen

KOM(2005) 261 endg.; Ratsdok. 11067/05

Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die
Besteuerung von Personenkraftwagen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie
sollen bestehende Wettbewerbshindernisse im Binnenmarkt abgebaut, mehr
Steuergerechtigkeit erreicht und ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der
CO2-Emissionen geleistet werden.

2. Insbesondere begrüßt der Bundesrat die Initiative der Kommission, durch eine
europaweite, einheitliche Bemessung der Kfz-Steuer an dem CO2-Ausstoß zur
Senkung der CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor beizutragen.

3. Die vorgesehene Pflicht zur Staffelung von Kfz-Steuern auf der Grundlage
der CO2-Emissionen ist aus Sicht des Bundesrates ein wesentlicher Beitrag zur
Reduzierung dieser Emissionen. Dabei ist besonders zu begrüßen, dass es den
einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleibt, ob und in welcher Höhe sie eine
Kfz-Steuer erheben. Damit bleibt eine Besteuerung ausschließlich über die
Mineralölsteuer möglich, die sich nicht nach der potenziellen CO2-Emission auf
Grund der Beschaffenheit des Antriebssystems, sondern nach der tatsächlichen
CO2-Emission bemisst. Auch kann der jeweilige Mitgliedstaat souverän entscheiden,
in welcher Höhe er eine Kfz-Steuer erhebt.

4. Die Bundesregierung wird gebeten, sich im weiteren Rechtsetzungsverfahren
dafür einzusetzen, dass neben der CO2-Emission auch weitere Luftschadstoffe
wie NOx und Feinstaub europaweit als Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer
berücksichtigt werden. Ein relevanter Teil beispielsweise der Feinstäube, die in
Deutschland zu örtlichen Überschreitungen von Grenzwerten beitragen, sind
auf Emissionen aus Nachbarländern zurückzuführen. Ergänzend zu nationalen
sind daher europaweite Anstrengungen zur Emissionsminderung notwendig. Es
wird empfohlen, ein derartiges Besteuerungssystem an den EURO-Normen zu
orientieren, was sich bei der deutschen Kfz-Besteuerung bereits bewährt hat.

5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Verbot der Einführung von
Zulassungssteuern ab dem Zeitpunkt der Umsetzung und das Gebot ihrer Abschaffung
ab 2016 den innergemeinschaftlichen Handel mit Kfz vereinfachen wird. Dasselbe
gilt für die vorgesehene Bestimmung über die anteilige Erstattung von Kfz-Steuern,
wenn ein Fahrzeug im Jahresverlauf in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird.
Insbesondere Letzteres ist gleichzeitig ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit.
Jeder Mitgliedstaat erhält Steuern nur für den Zeitraum, in dem ein Kfz in seinem
Territorium zugelassen ist. Und jeder Steuerbürger zahlt die Kfz-Steuer für den
jeweiligen Zeitraum nur einmal.

6. Nach der Formulierung in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags hat im Fall der
Ausfuhr eines Personenkraftwagens aus dem Gebiet der Gemeinschaft oder
dessen Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat der letztere Mitgliedstaat die
Reststeuer aus den Zulassungssteuern zu erstatten. Nach dem Wortlaut des
Richtlinientexts soll dies unabhängig davon gelten, ob der "letztere" Staat selbst
Zulassungssteuern erhebt. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine solche Vorgehensweise
nicht beabsichtigt ist. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Kommission in
Absatz 9 der Erwägungsgründe ein Erstattungssystem bei den Zulassungssteuern nur für
Mitgliedstaaten vorsieht, die selbst Zulassungssteuern erheben. Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass dieser Widerspruch beseitigt wird
und Mitgliedstaaten, die keine Zulassungssteuern erheben, von dem Erstattungsverfahren
bei den Zulassungssteuern ausgenommen werden.

7. Der Bundesrat erachtet es für außerordentlich wichtig, dass es bei der nationalen
Umsetzung der geplanten Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kfz-
Steuer auf CO2-Emissionen nicht zu einer wettbewerbsverzerrenden Ausgestaltung
kommt. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass die deutschen Hersteller von
größeren Fahrzeugen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Eine
produktpolitische Lenkung zu Lasten einzelner Fahrzeugkategorien darf es nicht geben.

8. Schließlich ist der Bundesrat der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund
steigender Rohölpreise bei der Umsetzung zu keinen weiteren Steuererhöhungen
kommen darf. Die deutschen Autofahrer sind im europäischen
Vergleich durch die Ökosteuer besonders hart betroffen. http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 23/10/2005 18:28
Moin.
Hört sich nicht schlecht an, insbesondere in Absatz 3. der Hinweis auf die Mineralölsteuer. Vielleicht kommt sie doch noch, die Umlegung der KFZ-Steuer auf den Sprit. Ich setz da meine ganze Hoffnung auf die Förderalismuskommission; die soll ja schnellst möglich wieder reaktiviert werden und die hatte die Abschaffung der KFZ-Steuer ja schon fest geplant.
Wir müssen hoffen und warten.

Gruß
Amtsschimmel
Geschrieben von: Kini Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 23/10/2005 18:39
Es gibt sie noch, die braven Bürger, die sich der geballten Staatsgewlt beugen.

Aus einem anderen Forum:

Zitat
Hallo Jörg!
Da hast du aber einen gnädigen Finanzbeamten erwischt,denn mein Wiederspruch wurde gnadenlos abgeschmettert,auch wollte dieser Mensch sich am Telefon auf keine Diskussion einlassen.
Ich hatte zwar kurz in erwägung gezogen Proallrad beizutreten,aber da in der letzten Off-Road stand,dass der Prozess ca. 4 Jahre dauert.Hab ich dann doch Zähneknirschend bezahlt,weil ich weiß nicht ob ich den Wagen in 4 Jahren noch hab.
Auf der anderen Seite kann ich mich drüber freuen wieviel Geld ich mit der Gewichtsbesteuerung in den letzten viereinhalb Jahren gespart hab.
Christian


Sehr löbliche einstellung. Man sollte den Menschen ans zuständige Finanzministerium melden, der oder die gehört mit nem Orden ausgestattet.

Kini
Geschrieben von: rovervirus Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 24/10/2005 10:21
ihm ist offenbar nicht bewusst, dass man gute chancen hat
sein geld wieder zurück zu bekommen, auch wenn man den
wagen bereits verkauft hat.

naja, selber schuld.

wir könne den ja für das bundesverdienstkreuz vorschlagen...
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Festsetzung §12Abs.2 Nr.1 gemäss Kfz StG - 24/10/2005 15:31

Zitat
Hallo Jörg!
Da hast du aber einen gnädigen Finanzbeamten erwischt,denn mein Wiederspruch wurde gnadenlos abgeschmettert,auch wollte dieser Mensch sich am Telefon auf keine Diskussion einlassen.
Ich hatte zwar kurz in erwägung gezogen Proallrad beizutreten,aber da in der letzten Off-Road stand,dass der Prozess ca. 4 Jahre dauert.Hab ich dann doch Zähneknirschend bezahlt,weil ich weiß nicht ob ich den Wagen in 4 Jahren noch hab.
Auf der anderen Seite kann ich mich drüber freuen wieviel Geld ich mit der Gewichtsbesteuerung in den letzten viereinhalb Jahren gespart hab.
Christian



Musterprozesse werden in der Regel beschleunigt - bis zum BFH sollte es also ca. 1,5 Jahre dauern. Die Info von der Off Road ist also nur bedingt richtig.

Und der Spezi bekommt dann sein Geld nicht wieder und wird sich schwarz ärgern, weil er den Einspruch zurückgenommen hat!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: landynarr Genaue Definitione div. Begriffe - 25/10/2005 08:03
&#8226; Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich aus-schließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaf-fenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Ge-samtheit zu würdigen.

[color:"purple"] Sodala, wer kann mir jetzt mal die Begriffe Bauart, Einrichtung und äusseres Erscheinungsbild genauer definieren, gibt es da irgendwo einen Katalog, der sagt, wenn mehr als die Hälfte irgendwelcher Kriterien auf PKW zutreffen, dann PKW, wenn nicht, dann anderes Fz.????????????? [/color]



&#8226; Der Rechtsprechung lässt sich die Tendenz entnehmen, dass bei Geländewagen - e-benso wie bei sog. Pick-up-Fahrzeugen (BFH Urteil vom 08.02.2001, BSBl II 2001,368) &#8211; eine kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als Personenkraftwagen, insbe-sondere davon abhängig ist, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs (Urteile des Thürin-ger Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003 S. 1045, und des Finanzgerichts Mün-chen vom 02.07.2003, EFG 2003 S. 1574).

[color:"purple"] Wie hat genau gemessen zu werden,
um die Fläche für Personenbeförderung festzulegen, wie zählt Fläche, die für beides nutzbar ist???
Dito für die Ladefläche. [/color]

Gruß Claus <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Genaue Definitione div. Begriffe - 25/10/2005 11:11
Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen .....

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />Kraftfahrzeuge: gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN 70 010 -
maschinell angetriebenes Straßenfahrzeug (KBA Lexikon)


Nach der Logik der FA müsten dann auch Reisebusse nach Hubraum besteuert werden, wenn sie der Personenbeförderung dienen.

Da kann man mal sehen, was die FA für einen Quatsch schreiben.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: fischi Re: Genaue Definitione div. Begriffe - 25/10/2005 11:41
Gibt´s da nicht sowas ähnliches wie einen Gleichstellungsanspruch?
Geschrieben von: TGB_11 Re: Genaue Definitione div. Begriffe - 25/10/2005 14:51
Zitat
Wie hat genau gemessen zu werden,
um die Fläche für Personenbeförderung festzulegen, wie zählt Fläche, die für beides nutzbar ist???
Dito für die Ladefläche

Hi Claus,

bei der Festlegung zum "fiskalischen" LKW das geht so:

Der "Raum" für die Personenbeförderung ist die Länge vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Trennwand zur Ladefläche. Wobei hier gar nicht von einer Fläche die Rede ist, sondern von der Länge des Fahrgastraumes.
Verglichen wird mit der Länge der nutzbaren Ladefläche, gemessen von der Trennwand zum Fahrgastraum bis zum Heckabschluß (Tür/Klappe/ etc.)
Flächen mit "Doppelnutzung" (umklappbare Bank etc.) zählen zum Fahrgastraum, eine feste Trennwand zur Ladefläche ist Pflicht.
Man kann die Länge der Ladefläche evtl. vergrößern, um hier die "fiskalischen" LKW-Kriterien zu erfüllen. Bei der T3-Doka wurde sowas schon praktiziert, hier fehlen auch nur wenige Zentimeter. Eine Garantie auf "Anerkennung" solcher Ladeflächenverlängerungen gibt es aber nicht.
Die Breite (und damit die Fläche) ist irrelevant. Im Vergleich zum Fahrgastraum breitere Ladeflächen werden nicht als Vorteil gewertet.

Ob diese Einstufung Sinn macht oder Bestand haben wird, ist nicht Gegenstand dieses Postings <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />

Beschrieben habe ich nicht die Einstufung zum M1 AF sondern zum "fiskalischen" N1, um es mal in EU-Kürzeln auszudrücken.

Gruß
Jens
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Genaue Definitione div. Begriffe - 25/10/2005 21:07
Wie sieht das beim LKW / N1 aus mit eine asymetrischen Ladefläche? Es steht nirgendwo, daß sie symetrisch zu sein hat. Ich brauche hinten nämlich noch einen Sitzplatz.

[Linked Image von hometown.aol.de]

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: landynarr Re: Genaue Definitione div. Begriffe - 26/10/2005 03:10


Der "Raum" für die Personenbeförderung ist die Länge vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Trennwand zur Ladefläche. Wobei hier gar nicht von einer Fläche die Rede ist, sondern von der Länge des Fahrgastraumes.
Verglichen wird mit der Länge der nutzbaren Ladefläche, gemessen von der Trennwand zum Fahrgastraum bis zum Heckabschluß (Tür/Klappe/ etc.)
Flächen mit "Doppelnutzung" (umklappbare Bank etc.) zählen zum Fahrgastraum, eine feste Trennwand zur Ladefläche ist Pflicht.

Die Breite (und damit die Fläche) ist irrelevant. Im Vergleich zum Fahrgastraum breitere Ladeflächen werden nicht als Vorteil gewertet.

[color:"purple"] Hallo Jens,
danke für Deine Erklärung.
Das beschreibt aber gerde mal die willkürliche Praxis, mit der gemessen und berechnet wird.

Der Gesetzgeber redet aber eindeutig von der Bodenfläche bzw. der gesamten Nutzfläche...

Gibt es auch irgendwas, wo das Messvefahren schriftlich fixiert ist?

Desweiteren stellt sich die Frage, wie einfach so auf Urteile, die ja wohl ohne Bezug zu der geltenden EU-Regelung gefällt wurden Bezug genommen werden kann, als diese gefällt wurden, galt ja der §23 noch...


[/color]
Gruß Claus
Geschrieben von: rovervirus Re: Genaue Definitione div. Begriffe - 26/10/2005 06:42
in der gleichen richtlinie, von der hier die ganze
zeit die rede ist (die, in der auch die gewichtsformel
drin steht) enthält die kriterien für nfz als auch für
womo´s (seitens der zulassung).

wenn man sich also mal die mühe macht, diese richtline
ein paar seiten weiter zu lesen, wird man fündig.

(ich hab die RiLi grad nicht zur hand, bitte sucht die
selber raus).
Geschrieben von: greenbee Re: Genaue Definitione div. Begriffe - 26/10/2005 11:34
Die Richtlinie findet Ihr hier: http://www.proallrad.com/tuev.php?modus=SUB|15|0

Jedoch wird N1 erst ab 2007 umgesetzt!

Übrigens scheint auch Hessen ab sofort nachzufordern!

Gruß Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: TGB_11 Re: Genaue Definitione div. Begriffe - 26/10/2005 11:57
[quote]
Desweiteren stellt sich die Frage, wie einfach so auf Urteile, die ja wohl ohne Bezug zu der geltenden EU-Regelung gefällt wurden Bezug genommen werden kann, als diese gefällt wurden, galt ja der §23 noch...
[/color]
Hi Claus,

ich hoffe, wir reden von der gleichen Sache ? Das Zulassungsrecht zum LKW ist ja nachvollziehbar. Ob und wie das FA einen LKW definiert scheint willkürlich zu sein und es wird sogar richterlich gedeckt. Zumindest werden die entsprechendes Urteile immer seitens des FA angeführt. Ich glaube nicht, daß es eine öffentlich zugängliche und verbindliche Meßvorschrift zum "fiskalischen" LKW gibt. Alles ist sehr schwammig und weder beweisbar noch widerlegbar. Im Prinzip ist aktuell jede Einstufung eines FA-Sachbearbeiters eine Einzelfallentscheidung gegen die man getrennt vor Gericht vorgehen müßte.
Zur Zeit sehe ich keinerlei Rechtssicherheit auf keiner Seite, weder auf der Seite des FA noch des KFZ-Halters.

Gruß
Jens
Geschrieben von: Kermit Re: Neue Kfz-Steuer - 27/10/2005 11:16
Beitrag aus dem Landy Forum:

Nachdem im November meine Kfz-Steuer fällig ist und ich immer noch keinen Steuerbescheid hatte, habe ich da heute mal angerufen ... das ganze gilt für Wiesbaden, Hessen. Aber vielleicht haben die ja noch keine neue Steuer-Software

1) Mein Defender 130 wird nach wie vor als LKW besteuert für 210 € im Jahr
2) Bei Bankeinzug gibt es nur noch dann einen Steuerbescheid, wenn er von der letzten Festsetzung abweicht

Meine aktuelle Erfahrung war folgende:
Letzte Woche habe ich meinen Steuerbescheid bekommen und habe Freudentänze aufgeführt, da ich weiterhin 172EUR zu zahlen hatte. Diese habe ich auch sofort gezahlt. Gestern bekam ich dann die korr. mit einer Erhöhung von 660 EUR und dies auch noch Rückwirkend womit ich nun ca. 1.100 Euro für 2005 und 2005/2006.
Fazit die bekommen alle!!!

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Geschrieben von: Troll Re: Bescheid - 09/11/2005 10:15
Soderle, nun ist der Bescheid endlich auch bei mir eingetroffen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />

Zitat
Die Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kraftfahrtsteuergesetz....
Steuersatz ab 01.05.05 33,29€ je angef. 100cm²....
832€/ Jahr (300Tdi)



Netterweise bieten die mir an auch halbjährlich 428€ zu bezahlen, gut das ich nicht rechnen kann
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: FAT AL ERROR Re: Bescheid - 15/11/2005 18:44
Aus der Finanzbehörde kam ein Gemunkel an meine Ohr, dass man sich bei Bund und Ländern einig ist, die momentane Unrechtmäßigkeit bei der Kombisteuer trotz zu erwartender Strafzahlungen an Brüssel durchzuziehen.
Damit wird also M1AF komplett ignoriert und bei über 2,8to fleißig nach PKW-Emission abgerechnet. Bleibt als einzige Alternative zu LKW: Wohnmobil oder noch Zugfahrzeug, wenn man seinen Hänger auch wochenends bewegen muss/will.
Übrigens, Oberland-Mangold ist an einem Partikelfilter für Land Rover nicht interessiert, der ausgerüstete Pajero hat damit auch nur E2 erreicht!
Das ist schon lustig bzw. tieftraurig, die Mitnahmementalität unserer Steuergesetzgebung. Will man aus monetären und auch ein bischen aus Umweltgründen einen Filter einbauen, gibt´s den nirgends in der Industrie, aber die Steuerkasper besteuern sein Nichtexistieren schon kräftig und verweisen zum Steuersparen eben auf jenen. Ist das Gesetz zum Wohle des Bürgers oder ist der Bürger für das finanzielle Wohl eines Gesetzes da? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Bescheid - 15/11/2005 19:57
Wurde denn schon gemunkelt,was mit allen anderen SoKfz passieren soll?
Geschrieben von: greenbee Re: Bescheid - 15/11/2005 22:17
Moin moin,

die erste Klage bezüglich AF ist ausgeschrieben und wir warten auf einen Termin - wahrscheinlich im März und dann haben wir zumindest das 1. Ergebnis! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Gruß Stefan
Geschrieben von: TD5 Re: Bescheid - 17/11/2005 21:06
Hallo zusammen ...


mal was anderes zum Thema Steuer und Maut ...

geplante Abzocke
Geschrieben von: Jan Re: Bescheid - 18/11/2005 17:44
@all

in wie weit ist denn noch eine Zahlung unter Vorbehalt
bei der Zahlung der Steuer notwendig wenn ducrch den proallrad Anwalt der Wiederspruch ans Finazamt gegangen ist???
Geschrieben von: rovervirus Re: Bescheid - 19/11/2005 08:21
zahlung von steuern ist im vollen umfang nötig, sonst kommt der
gerichtsvollzieher.

wenn der einspruch geltend gemacht wurde und unter vorbehalt gezahlt
wurde, muss das finanzamt bei stattgebung des einspruches den vollen
betrag (mit zinsen, glaube ich) unaufgefordert zurück überweisen.

so zumindest meine bescheidenen kenntnisse. natürlich ohne gewähr.
Geschrieben von: greenbee Re: Bescheid - 19/11/2005 15:48
Moin moin,

eine Verzinsung gibt es nicht! Hier hat die Finanzbehörde mal wieder Sonderrechte!

Gruß Stefan

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Bescheid - 21/11/2005 09:56
Hi,

wie wird den die Zahlung "unter Vorbehalt" formuliert? Einfach in den Verwendungszweck oder noch zusätzlich ein Anschreiben. Nicht, daß das wegen falscher Form nicht gilt.

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: greenbee Re: Bescheid - 21/11/2005 13:27
Exakt! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Hyaene Re: Neue Kfz-Steuer - 23/11/2005 07:59
Ich Könnte <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> am Fr. war ich beim SvA wegen Ummeldung, da sagte man mir, das ich mit der neuen Umstellung der EU Auch gleich ein neuen EU-Scheim/Brief bekommen muss, daraufhin, durfte ich 35€ berappen und das zeug würde geendert, dann schaue ich mir den schein an und stelle fest das unter 33 die Eintragung fehlt Fahrzeug ist AF, ich als die Frau angemacht was de scheiß soll, sie ja ist so das wir das nicht eintragen dürfen, ich so, das ist mir egal, sie dürfen aber auch nicht eigenmächtig Sachen aus meinen Brief löschen., sie hat’s also wieder reingeschrieben. Dann ich schau mir den Brief wieder an , und stelle fest das da ja noch die beiden schönen spalten J und 4 sind , ich also wieder die gute Dame angesprochen wieso sie denn die Eintragungen nicht da oben einträgt wo die dann auch gleich nach neuer norm hingehören, sie : weil im der Fahrzeugbescheinigung Drin steht, Fahrzeug entspricht technisch ein Fahrzeug der klasse Af und es muss Heißen, Fahrzeug ist technisch ein Fahrzeug der klasse AF, ich schaute dann auf mein alten Brief und stelle fest, das da steht Fahrzeug "Ist"....
Ich dann wieder die Frau angemacht, ob die mich total linken will, wie oh, aber das dürfen wir trodsdem nicht machen weil da steht, Fahrzeug ist Technisch...., ich daraufhin ihren Chef verlangt, der meinte er erkundigt sich mal. ich ab nach hause, und am Mo mit den Herrn Specht gesprochen, der meinte zu mir, ich solle den Leidfaden ausdrucken und mitnehmen, und den das um die Ohren hauen, ich also heute hin, mit den Leidfaden in der hand , und den das vorgeführt, die Dame vom SvA meinte dann zu mir, das sie’s ja gerne machen würde , aber ihre Computer das nicht können, ich also wieder den vorgesetzten verlangt, der meinte dann ganz frech zu mir, das ich dafür ne Freigabe von Nissan Bräuchte, und das meine damalige Einzelabnahme ungültig wäre, das man eine neue Abnahme machen müsste, nachdem ich die Freigabe von Nissan habe, (was fürn Schwachsinn, steht doch alles in den leidfaden) aber die wollenes auf patu nicht eintragen, was kann ich jetzt noch tun um die Enderung in den richtigen Feldern eintragen zu lassen??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

gruß Stefan
Geschrieben von: fischi Re: Neue Kfz-Steuer - 23/11/2005 09:21
Geh mit nem Anwalt hin! Oder lass Dir die Ablehnung SCHRIFTLICH mit allen Details UND Unterschrift bestätigen. Dann direkt zum Anwalt.

Wir sind hier ja nicht im Sherwood Forrest!!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neue Kfz-Steuer - 23/11/2005 09:40
Hi,

das Problem hatte ich in Berlin auch. Erst sollte nach dem Tüv-AF-Gutachten unten nur der AF Zusatz gleichlautend dem Kombinatskraftwagen eingetragen werden. Dann habe ich die Tippse mit den RiLi gequält, dann Ihr eine Kopie gezeigt wie es in den neuen Papieren auszusehen hat, darauf hat sie beim Tüv noch zweimal angerufen, weil sie es nicht ins System bekommen hat. Zusammen mit dem Vorgesetzten hat es dann eine weitere halbe Stunde gedauert. Deren Problem ist die Schadstoffklasse, die für die alten Fahrzeuge nicht bekannt ist. Die haben dann irgendwas eingegeben, damit das System das schluckt und dann nachträglich geändert.

Ich konnte es kaum glauben, aber bei den zwei vorhandenen Kraftverkehrsämtern in Berlin war ich in der Jüterborger Str., obwohl schon Oktober/November, wohl der erste der sich den M1G-AF hat eintragen lassen...?!

Nu isser abgemeldet und ich harre der Dinge die da kommen. Wenn das Urteil durch ist, wird´s entweder ein M1G-AF, ein Womo oder ein LKW. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Jruß,

Carsten
Geschrieben von: BJ43 Re: Neue Kfz-Steuer - 02/12/2005 20:58
Würde mich mal interessieren, ob dies ohne pro-allrad durchgefochten wurde !
http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/aktuell/05v3715.htm#top
Gruß
BJ43
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 02/12/2005 21:42
Strike !
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 02/12/2005 21:59
Zitat
Würde mich mal interessieren, ob dies ohne pro-allrad durchgefochten wurde !

Die Mitglieder von Proallrad kennen die Antwort auf diese Frage.
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 03/12/2005 15:05
Zitat
Zitat
Würde mich mal interessieren, ob dies ohne pro-allrad durchgefochten wurde !

Die Mitglieder von Proallrad kennen die Antwort auf diese Frage.

Nicht nur die.

Soweit mir bekannt war das kein Verfahren von pro allrad.

Ist aber auch egal wer es war.

Hauptsache die Richtung stimmt!
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 04/12/2005 07:53
Hallo

Gestern habe ich mein Santana PS10 abgeholt.
Im Brief steht zu 1: LKW geschlossen SchlüsselNr 100371
71 bedeutet LKW Euro 3
Schlüsselnummer 71 ist gleich 16 Euro*28
Wenn ich jetzt den PS10 als WoMobi umbaue, zahle ist nach neustem Gesetz demnächst ca. 450 Euro Steuern -20 % richtig?
Die zahl ich gerne weil die Vesicherung WoMoBi zu LKW
ca. 1/3 kostet. Oder denke ich falsch ?

LongJohn <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 04/12/2005 08:43
Moin moin,

um den Beschluss mal eben zu kommentieren:

Der Antrag auf AdV stammt nicht von uns - hatte uns aber gewaltig „Magenschmerzen“ bereitet – ebenso übrigens dem Senat des Finanzgerichts Köln. Vor gut 3 Wochen gab es einen „Austausch“ zwischen dem vorsitzenden Richter und uns. Der Vorsitzende war über die Begründung des AdV Antrags deshalb nicht besonders glücklich, weil dieser eigentlich unzureichend begründet war.

Da aber der selbe Senat auch mit unserer Klage befasst ist, hat man kurzum die Klage ergänzend herangezogen. Interessant ist, dass der Senat in seiner Beschlussbegründung weitestgehend exakt unsere Argumentation übernimmt und diese sogar überwiegend zitiert!

Fakt ist, dass der Senat bei der Verhandlung unserer Klage nicht mehr von seiner Rechtsauffassung abweichen kann und wird – also auch unsere Klage zu unseren Gunsten ausgehen wird.

Der AdV Antrag hätte aber auch gewaltig „in die Hose“ gehen können – weil eben schlecht begründet!

Noch mal Schwein gehabt!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Gruß Stefan
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neue Kfz-Steuer - 05/12/2005 10:39
...erstmal <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />

Bedeutet dieses, daß ich damit die Steuerforderung ab 1.5.2005 für mein bereits abgemeldetes Fahrzeug NICHT bezahlen muß und mit diesem Urteil auch für mich ein AdV beantragen kann (ist das nicht von Nehm&Kroll eh schon getätigt)? Ist mir doch viel lieber, wenn die Kohle auf meinem Konto liegt, als beim FA.

Jruß,

Carsten
Geschrieben von: BJ43 Re: Neue Kfz-Steuer - 05/12/2005 13:15
Zitat
Der AdV Antrag hätte aber auch gewaltig „in die Hose“ gehen können – weil eben schlecht begründet!

Noch mal Schwein gehabt!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Gruß Stefan

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

deine Interpretation,

Urteil ist ja vom 28.11 05, aber keine Reaktion bzw. Veröffentlichung von euch (pro-allrad), weder auf eurer Seite, noch in den Geländewagenforen.
Könnte ich jetzt auch interpretieren <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Deshalb habe ich es reingestellt.
Von euch hätte man ja erwarten dürfen,dass ihr dass so schnell wie möglich publik macht.
Na,ja Schwamm drüber,
man wird ja hier ohnehin nur angepöbelt,wenn man pro-allrad kritisch gegenüber steht.
-------------------------------------------------
@ Carsten,
bitte Urteil lesen, FA hat Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, entgültig entschieden ist noch nichts.
Gruß
BJ43
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 05/12/2005 16:11
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

deine Interpretation,

Urteil ist ja vom 28.11 05, aber keine Reaktion bzw. Veröffentlichung von euch (pro-allrad), weder auf eurer Seite, noch in den Geländewagenforen.
Könnte ich jetzt auch interpretieren <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Deshalb habe ich es reingestellt.
Von euch hätte man ja erwarten dürfen,dass ihr dass so schnell wie möglich publik macht.
Na,ja Schwamm drüber,
man wird ja hier ohnehin nur angepöbelt,wenn man pro-allrad kritisch gegenüber steht.
-------------------------------------------------

@Bj 43

1. die Info war bereits Samstag um 16.41 bei uns im Forum - die Mitglieder waren also zuerst und auch zügig informiert - also auch die viermalvier Nutzer, denn davon sind viele bei uns Mitglied.

Also was willst Du?

2. Seit 6.15 Uhr heute gibt es den passenden Text auf unserer Homepage - wer lesen kann ist also klar im Vorteil!

denn:

3. es handelt sich um einen Beschluss zur AdV und nicht - wie Du es fälschlicher weise bezeichnest - um ein Urteil.

Nachzulesen hier: http://www.proallrad.com/aktuelles.php?modus=TOP|30

Wärest Du Mitglied bei uns, dann wärest Du besser informiert!

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

einen Gruß

Stefan
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Kfz-Steuer - 05/12/2005 16:50
Komm Stefan, bleib locker.
Du musst auch mal kritische Fragen abkönnen!

Zur Korrektur deiner Angaben:

Die Info von BJ43 stand hier im Forum zuerst.
Und zwar am 02.12.05.
Nicht bei pro-allrad.
Da gabs die lt. deinem Text erst am nächsten Tag.(Oder meintest du den Samstag der vorigen Woche?)

Dann sollte man sich das "zuerst" nicht auf die eigene Fahne schreiben und andere deswegen angehen.

Das steht euch nicht und dass habt ihr auch nicht nötig.

Und solche öffentlich zugänglichen Informationen kann man auch allen Betroffenen zugänglich machen, da sie ja nicht von pro-allrad initiert wurden.

Aus meiner Sicht bringt es nichts eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern aufzubauen und ständig das hohe Lied von "Wärst du Mitglied ..." zu singen.

Ich denke ihr werdet durch Leistung überzuegen.
Dann kommen die Leute von selbst.

Und nochwas:

Die Bestrebungen einer anderen Partei in Parallelverfahren würde ich nicht öffentlich kritisieren. Sowas macht sich nicht so gut (und es bringt auch niemand weiter - jeder denkt nur: "Schau an, dat wollen se sich jetzt och noch auf die eigene Fahne schreiben!" )

Deutliche Worte, aber du weißt ja wie ich bin und wie es gemeint ist.

Weiterhin viel Erfolg bei euren Bemühungen!

Grüsse

uwe
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 05/12/2005 17:23
Moin,
nun mal ruhig Blut Jungs. keiner will sich hier irgendwas auf irgendeine Fahne schreiben.
Stefan hat die Mitglieder von Proallrad mit einem Posting im Vereinsforum zu folgendem Zeitpunkt informiert:
02.12.2005, 16:41
Dies bitte als Info verstehen und nicht wieder irgendwas da rein interpretieren was nicht da ist.

Selbstverständlich gibt es auch kritische Stimmen zu Proallrad, ich selbst stand Stefans Ansätzen grade noch vor Vereinsgründung auch skeptisch gegenüber. Inzwischen denke ich völlig anders aber das is mein Ding.
Es wird doch keiner gezwungen Mitglied bei Proallrad zu werden.
Was viele jedoch verkennen ist die Tatsache das die zu führenden Klagen größtenteils von den Vereinsmitgliedern finanziert werden. Daraus folgt: Je mehr Mitglieder desto geringer die nötige Beitragshöhe eines jeden einzelnen, was der eigenen Brieftasche und natürlich im Nachhinein auch wieder der Allgemeinheit zugute kommt.
Alleine vor diesem Hintergrund macht es daher schon durchaus einen gewissen Sinn möglichst viele Geländewagenbesitzer als Vereinsmitglieder zu gewinnen.
Geschrieben von: BJ43 Re: Neue Kfz-Steuer - 10/12/2005 10:45
Am 22: Dezember 05 wird der Bundesrat in einer Sitzung voraussichtlich
das Kraftfahrzeugsteuergesetz rückwirkend zum 1 Mai 05 ändern.
Erhoffter Erfolg aus Sicht der Steuerbehörde:
Die Tür für eine Gewichtsbesteuerung ist dann wohl endgültig geschlossen !
Gruß
BJ43
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 10/12/2005 11:16
Die Tür für eine Gewichtsbesteuerung ist dann wohl endgültig geschlossen !
Gruß
BJ43 [/quote]

Sorry – BJ43, des stimmt so nicht!

Selbst wenn der Bundesrat das Gesetz verabschiedet, dann muss es noch durch den Bundestag (Gesetze müssen dort 3x gelesen werden). Nun hat sich aber der Finanzausschuss des Bundestages in dieser Woche mit der Bitte bei mir gemeldet, den Sachverhalt unserer Klage darzustellen – geht nächste Woche raus.

Der Bundestag selbst hat nämlich noch keine Informationen zum Thema „Steuergesetz“. Das Problem mit dem Steuergesetz ist, dass es in ein laufendes Gerichtsverfahren eingreift – und zwar zu einer Sachlage in der Klage, die bereits vor dem 01.05.05 eingetreten war. Damit hebelt das Steuergesetz die Klage nicht aus! Somit wird das Steuergesetz ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, welches vom Finanzgericht Köln auf Antrag per Eilverfahren angerufen werden muss! Sobald dieser Antrag beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, müssen alle anderen Verfahren ruhen – bundesweit!

Das Bundesverfassungsgericht wird dann über mehrere Punkte entscheiden müssen, wobei jeder einzelne ausreichen sollte, dass Steuergesetz zu kippen.

Was und wie genau bleibt erstmal mein Geheimnis – sollte wohl nachvollziehbar sein - warum!

Also mal schön die Füße ruhig halten und nicht die Leute verunsichern!

Mit nem freundlichen Gruß

Stefan
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: BJ43 Re: Neue Kfz-Steuer - 10/12/2005 15:20
Also mal schön die Füße ruhig halten und nicht die Leute verunsichern!

Mit nem freundlichen Gruß

Stefan
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> [/quote]

Herr greenbee,
ich habe hier eine Pressemitteilung
vom 09.12.05 veröffentlicht.
Lediglich das Wichtigste dieser Mitteilung
habe ich fett hervorgehoben.
Nicht mehr & nicht weniger.
Gruß
BJ43
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 12/12/2005 22:06
Pressemitteilung von wem?
Geschrieben von: cbit Re: Neue Kfz-Steuer - 15/12/2005 20:02
N´abend.

Also, um das mit der Entscheidung des FG mal genauer zu
erläutern, auch für nicht Mitglieder jedweder Vereine
<kein Zynismus, Ironie o.ä. find das ja gut wenn wer was macht!>

Die Entscheidung ist erstmal nur die Bestätigung dahingehend,
dass die Vollziehung der Steuerbescheide für Fahrzeuge M1AF
... und nur die...
auszusetzen ist.

Dies bedeutet, dass wenn wer mit einem M1AF einen Einspruch beim FA laufen hat,
der auf Grund der von Stefan angestrebten Rechtsentscheidung im Status "ruhend" dem FA voliegt
folgende Möglichkeit hat:

Positiv:
M1AF´ler können den bestehenden Einspruch dahingehend erweitern,
dass man die Entscheidung des FG Kölns anführt
und die demnach zuviel bezahlte Steuer zurückerhält.

Negativ:
Es handelt sich nicht um Aufhebung, sondern Aussetzung, d.h.
wenn "irgendwann" einmal eine Entscheidung getroffen wird,
dass die Fahrzeuge doch nach Hubraum zu besteuern sind,
dann zahlt man (Aussetzungs?!?)Zinsen (6%)
(Wie die Zinsen genau im Amtsdeutsch benannt sind ist mir entfallen, hatte mir aber der nette & freundliche & gute beratende Finanzbeamte aber gesagt.
<kein Zynismus, Ironie o.ä. war selber erstaunt das es sowas gibt>


alles klar, oder Beispiel gefällig?
Okke, gibt´s gratis:
Disco, Steuer fällig irgendwas im Juli 05
Neue Steuer ab 01.Mai.05: 832,-
+ Nachzahlung von 01.Mai.05 bis irgendwas im Juli.05
Gesamt: knapp 1T Euro

Nun fiktiv weiter:
Ergänzung des Einspruchs im Dezember.05
Rückzahlung(?!?) des zuviel gezahlten Betrags im Januar.06
(Differenz zwischen HubraumSteuer - GewichtSteuer
zzgl.Nachzahlung Juli.05 bis 01.Mai.05)

Entscheidung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz im April.06
Rückwirkend zum 01.Mai.05 (wenn´s denn geht?)

Nachzahlung des zuvor Rückerstattetn Differenzbetrags
(zwischen GewichtSteuer - HubraumSteuer
zzgl.Nachzahlung Juli.05 bis 01.Mai.05)
+ Zinsen(6%) vom Januar.06 bis April.06

Gruß
Christian

Geschrieben von: BJ43 Re: Neue Kfz-Steuer - 17/12/2005 19:52
Betrifft Stuttgart, weitere Ballungsräume dürften sich anschließen.

Ab 1. Januar 2006 wird es ein Durchfahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen geben. der Stadt verbannt werden sollen.
Im Juli 2007 folge ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge, die nicht mit einem Filtersystem nachgerüstet sind und einen besonders hohen Schadstoffausstoß haben. Hier seien Fahrzeuge ohne Abgasnorm und mit der Abgasnorm Euro 1 betroffen.“
Ab Juli 2007 Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge mit einem schlechteren Standard als Euro 2, die keinen entsprechenden Partikelfilter nachgerüstet haben, sowie Ottofahrzeuge ohne geregelten Katalysator,
Ab 2012 werden die Fahrverbote ausgeweitet auf Dieselfahrzeuge mit einem schlechteren Standard als Euro 3, die keinen entsprechenden Partikelfilter nachgerüstet haben.

http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1189702/index.html
Geschrieben von: Selbermacher Re: Neue Kfz-Steuer - 17/12/2005 20:48
was wird der einzelhandel dazu sagen, wenn ein gosser kundenanteil ausbleibt?
ich kann mit einem fahrverbot in großstädten gut leben..
Geschrieben von: DaPo Re: Neue Kfz-Steuer - 18/12/2005 00:55
Zitat
was wird der einzelhandel dazu sagen, wenn ein gosser kundenanteil ausbleibt?
ich kann mit einem fahrverbot in großstädten gut leben..
Naja, der Einzelhandel hat ja auch schon nix gesagt, als in Bochum beispielsweise nach und nach immer mehr Parkfläche dicht gemacht wurde. Selbst Schuld. Ich kaufe jedenfalls auch nur noch da ein, wo ich hinfahren darf und problemlos parken kann...
Geschrieben von: kadege Re: Neue Kfz-Steuer - 18/12/2005 14:35
Zitat
Die Entscheidung ist erstmal nur die Bestätigung dahingehend, dass die Vollziehung der Steuerbescheide für Fahrzeuge M1AF ... und nur die... auszusetzen ist.
Warum nur die? Das Finanzamt hat oft genug erklärt, dass es an die Eintragung im Brief nicht gebunden ist. Also gilt das auch für diejenigen, die M1AF wären wenn es denn eingetragen würde. Die Briefeintragung ist also gemäß Finanzamt uninteressant.


Zitat
Positiv:
M1AF´ler können den bestehenden Einspruch dahingehend erweitern,
dass man die Entscheidung des FG Kölns anführt und die demnach zuviel bezahlte Steuer zurückerhält.

Das geht nicht, weil das Finanzamt gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt hat und der Beschluss somit noch nicht rechtskräftig ist.
Geschrieben von: Krobi Re: Neue Kfz-Steuer - 19/12/2005 14:37
Zitat
Am 22: Dezember 05 wird der Bundesrat in einer Sitzung voraussichtlich
das Kraftfahrzeugsteuergesetz rückwirkend zum 1 Mai 05 ändern.
Erhoffter Erfolg aus Sicht der Steuerbehörde:
Die Tür für eine Gewichtsbesteuerung ist dann wohl endgültig geschlossen !
Gruß
BJ43

Seit wann dürfen eigentlich Gesetze rückwirkend geändert werden ???

Gruß,
Krobi
Geschrieben von: Phsycho Re: Neue Kfz-Steuer - 19/12/2005 15:34
Zitat
Seit wann dürfen eigentlich Gesetze rückwirkend geändert werden ???


Die Regierung hat's schon mal probiert und ist damit vorm Verfassungsgericht gescheitert (Spekulationsfrist für Immobilien wurde von 2 auf 10 Jahre verlängert), allerdings wird hier zwischen einer echten und einer unechten Rückwirkung unterschieden. Die unechte Rückwirkung ist zulässig, wenn man auf einen Bestand der Regelung nicht mehr hätte vertrauen dürfen.
Beim hier diskutierten KraftStG geht der Gesetzgeber davon aus, daß seit der Gesetzesänderung (Streichung von § 23 Abs. 6a StVZO) zum 1.5.2005 kein Vertrauensschutz besteht und daher die unechte Rückwirkung bis zum Stichtag zulässig ist.
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Neue Kfz-Steuer - 20/12/2005 06:48
@DaPo, Krobi

für Zugmaschinen besteht doch kein Sonntagsfahrverbot?

NR.10


Gruß Christof
Geschrieben von: DaPo Re: Neue Kfz-Steuer - 20/12/2005 10:50
Nein, deshalb läuft mein Mog ja ohne Womo-Aufbau als Zugmaschine, und nicht als LKW...
Geschrieben von: TGB_11 Bundesrat hat abgestimmt - 21/12/2005 14:55
Top 13
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Drucksachen:
229/05 , 229/05 (Beschluss)

Ausschussbeteiligung:
Fz (fdf) - U - Vk - Wi

Beschlusstenor:
[color:"red"]Einbringung einer Neufassung[/color]

Tja, leider eine Fehlinterpretation meinerseits <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
siehe hier:

Sehr geehrter Herr ......... ,

haben Sie vielen Dank für Ihre e-Mail vom 21. Dezember 2005.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Zu Ihrer Information habe ich Ihnen den Beschluss beigefügt.

Mit freundlichen Gruessen
im Auftrag
Katrin Liedel

Bundesrat
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Besucherdienst, Eingaben

11055 Berlin

Tel: 0 18 88/91 00-1 71
Fax: 0 18 88/91 00-1 98
Geschrieben von: TGB_11 Re: Bundesrat hat abgestimmt - 21/12/2005 15:36
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung


A. Problem und Ziel
Artikel 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 2. November 2004 (BGBl. I S. 2712) sieht eine Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 1. Mai 2005 vor. Aufgrund dieser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrecht­liche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“. Daraus ergeben sich kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen insbesondere für folgende Fahrzeug­arten mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t:
&#61623; Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse,
&#61623; Wohnmobile,
&#61623; sog. Büro- oder Konferenzmobile.
Diese Fahrzeuge wurden bisher auf der Grundlage des ab 1. Mai 2005 aufgehobenen § 23 Abs. 6a StVZO und der daraus resultierenden höchst­richterlichen Finanzrechtsprechung als der Gewichtsbesteuerung unterliegende „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) behandelt. Die Besteuerung dieser Fahrzeuge ist daher sachgerecht anzupassen.


B. Lösung
Mit der vorgeschlagenen Änderung des KraftStG wird die Besteuerung der von der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO betroffenen Kraftfahrzeuge neu geregelt.
Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Kleinbusse, die nach ihren objektiven Beschaffenheitskriterien die Begriffs­merkmale für Personenkraftwagen erfüllen, sind ab dem 1. Mai 2005 aufgrund der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und der bestehenden Rechtslage - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t - als Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten zu besteuern. Dies soll nach Artikel 1 Nr. 1 dieses Gesetzes auch für die sog. Mehrzweck­fahrzeuge, Büro- oder Konferenzmobile sowie Pick-up-Fahrzeuge gelten, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.
Für Wohnmobile ist eine kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als Pkw vorgesehen. Um besondere Härten beim Übergang von der bisherigen Gewichtsbesteuerung zur hubraum- und emissionsbezogenen Besteuerung als Pkw nach § 8 Nr. 1 KraftStG zu vermeiden, erfolgt bis zum Jahr 2011 eine schrittweise Anpassung. Nach einem Bestandsschutz für das Jahr 2005 werden Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t über einen besonderen Tarif für die Jahre 2006 bis 2010 an die Pkw-Besteuerung herangeführt. Hierdurch soll ein Anreiz für die Nutzung und den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge bzw. zur Nachrüstung des vorhandenen Fahrzeugbestandes geschaffen werden. Der besonderen Zweck­bestimmung der Wohnmobile wird durch einen ab 2011 fortgeltenden dauer­haften Abschlag von 20 v.H. auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung als Pkw Rechnung getragen.


C. Alternativen
Keine


D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
Für die Länder ergeben sich aus den Folgen der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO schätzungsweise Mehreinnahmen aus der Besteuerung der Gelände­wagen, sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen und Klein­busse von jährlich bis zu 87 Mio. Euro. Aus der geänderten Besteuerung der Wohnmobile ergeben sich voraussichtlich weitere Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 70 Mio. Euro ab dem Jahr 2006 mit steigender Tendenz in den Folgejahren.
Bei der nach der Zielrichtung des Gesetzes zu erwartenden vermehrten Neuanschaffung von emissionsgünstigen Wohnmobilen und Bestands­verringerung älterer Fahrzeuge werden sich die Steuermehreinnahmen entsprechend verringern.

Vollzugsaufwand:
Im Bereich der Automation wird für die Erfassung der Besteuerungs­tatbestände ein geringer Mehraufwand anfallen, der gegenwärtig nicht quantifizierbar ist.


E. Sonstige Kosten
Keine
Geschrieben von: BJ43 Re: Bundesrat hat abgestimmt - 21/12/2005 21:52
Ergänzung zum obigen Bericht:

Wohnmobile sollen wie Pkw besteuert werden

Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung beim Deutschen Bundestag eingebracht. Zukünftig sollen unter anderem Wohnmobile kraftfahrzeugsteuerlich generell als Personenkraftwagen behandelt werden. Um besondere Härten beim Übergang von der bisherigen Gewichtsbesteuerung zur hubraum- und emissionsbezogenen Besteuerung zu vermeiden, soll eine schrittweise Anpassung bis zum Jahr 2011 erfolgen.

Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen sollen für das Jahr 2005 im Rahmen des Bestandsschutzes noch nach Gewicht besteuert werden. Ab dem Jahr 2006 erfolgt dann aber sukzessive der Übergang auf die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Personenkraftwagen. Hierzu wird die Steuer, die sich auf Grund des jeweiligen Hubraums und Emissionsgehaltes bei Anwendung der Steuersätze für Personenkraftwagen ergibt, um bestimmte Vomhundertsätze ermäßigt. Die Höhe dieser Abschläge staffelt sich dabei je nach verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht wie folgt:

zulässiges Gesamtgewicht


Abschlag (in Prozent)


über 2,8 t bis 3,5 t


2006 bis 2008:


40


2009 und 2010:


25


ab 2011 dauerhaft:


20

über 3,5 t


2006 bis 2008:


50


2009 und 2010:


30


ab 2011 dauerhaft:


20

Der besonderen Zweckbestimmung der Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen wird durch einen ab 2011 fortgeltenden dauerhaften Abschlag von 20 Prozent auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung als Personenkraftwagen Rechnung getragen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Drucksache 229/05 (Beschluss)

http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/index,templateId=renderUnterseiteKomplett.html
Pressemitteilungen
Geschrieben von: landcruiser Re: Bundesrat hat abgestimmt - 22/12/2005 14:39
Nur mal so ein Hinweis:

Es empfiehlt sich den Entwurf Punkt für Punkt und Wort für Wort genau zu lesen und sich einige Formulierungen auf der Zunge zergehen zu lassen.

Also, frisch auf !
Geschrieben von: otto1 Re: Bundesrat hat abgestimmt - 25/12/2005 15:24
Na hurra, pünktlich zu Heiligabend hat mir das Finanzamt den neuen Steuerbescheid zukommen lassen- die Brüder haben echt Humor.

Natürlich haben Sie vergessen, den neuen Kat zu berücksichtigen. Kann mir jemand sagen, ob ich die zu zahlende Steuer selber korrigieren kann? Schließlich möchte ich dem FA nicht 400,-€ zinslosen Kredit geben.

Wären die Jungs mal bei der Gewichtsbesteuerung geblieben, jetzt bekommen Sie nur 155,-€ jährlich statt 172,-€ <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: kadege Re: Bundesrat hat abgestimmt - 29/12/2005 22:11
Zitat
Kann mir jemand sagen, ob ich die zu zahlende Steuer selber korrigieren kann?

Gutderscherz... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />

Lies doch mal den Rechtsbehelf am Ende des Bescheids. Du musst Wiederspruch einlegen. Am besten gleich die Briefkopie mitschicken, wo der neue Kat (und der geänderte Schadstoffschlüssel) eingetragen sind.
Geschrieben von: otto1 Re: Bundesrat hat abgestimmt - 31/12/2005 11:56
Danke für den Tipp. Konnte es aber telefonisch regeln, im Januar kommt der richtige Bescheid.
Geschrieben von: cbit Re: Neue Kfz-Steuer - 04/01/2006 09:19
Zitat
Die Entscheidung ist erstmal nur die Bestätigung dahingehend, dass die Vollziehung der Steuerbescheide für Fahrzeuge M1AF ... und nur die... auszusetzen ist.
Warum nur die? Das Finanzamt hat oft genug erklärt, dass es an die Eintragung im Brief nicht gebunden ist. Also gilt das auch für diejenigen, die M1AF wären wenn es denn eingetragen würde. Die Briefeintragung ist also gemäß Finanzamt uninteressant.

Die M1AFler sind im Entscheid explizit erwähnt, wenn man das FA dazu bewegen kann "wäre M1AF" zu akzeptieren
wäre das ja okke, glaube da aber erstmal nicht dran.


Zitat
Positiv:
M1AF´ler können den bestehenden Einspruch dahingehend erweitern,
dass man die Entscheidung des FG Kölns anführt und die demnach zuviel bezahlte Steuer zurückerhält.

Das geht nicht, weil das Finanzamt gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt hat und der Beschluss somit noch nicht rechtskräftig ist.

Doch, geht - habe das mit "meinem" FA bereits geklärt,
und auch schon schriftlich bestätigt bekommen, was ich zurück erhalte.
Wie bereits geschrieben, gilt dies alles vorbehaltlich einer abschließenden Regelung.
Soll heißen: Wenn´s doch zur Hubraumbesteuerung kommt, dann zahlt man Aussetzungszinsen...
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 21/01/2006 13:20
Hallo Frau rief gestern bei mir auf der Arbeit an, das wir Post bekommen hätten.

War klar Finanzamt Osnabrück Land (wo die glückligsten Parasiten leben )

Will nun so 1300 Euro von uns und jährlich so 823, Kat wär scheißegel also Euro Null, wozu das Teil noch mit sich rumfahren ?

Das Perverserste Wort ist ja wohl Aufgeld 3%, kann ich das eigentlich auch verlangen bei nicht fristgerechter Rückzahlung bzw falls zu meinen Gunsten entschieden werden sollte (die Hoffung sirbt zuletzt, der Kampf endet nie )

Also Nds freut sich wohl auch ein Loch in den Ar. das ihre PC Software nach Monaten auch läuft.

Mal sehen was es gibt, hingenommen wird es sicher so nicht, auch wenn sie nur Arbeit bekommen und sich damit beschäftigen müssen.

Kopie geht Montag raus.

Ich bin gespannt.

Gruß
Armin
Geschrieben von: Hyaene Re: Neue Kfz-Steuer - 22/01/2006 00:55
Zitat
Betrifft Stuttgart, weitere Ballungsräume dürften sich anschließen.

Ab 1. Januar 2006 wird es ein Durchfahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen geben. der Stadt verbannt werden sollen.
Im Juli 2007 folge ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge, die nicht mit einem Filtersystem nachgerüstet sind und einen besonders hohen Schadstoffausstoß haben. Hier seien Fahrzeuge ohne Abgasnorm und mit der Abgasnorm Euro 1 betroffen.“
Ab Juli 2007 Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge mit einem schlechteren Standard als Euro 2, die keinen entsprechenden Partikelfilter nachgerüstet haben, sowie Ottofahrzeuge ohne geregelten Katalysator,
Ab 2012 werden die Fahrverbote ausgeweitet auf Dieselfahrzeuge mit einem schlechteren Standard als Euro 3, die keinen entsprechenden Partikelfilter nachgerüstet haben.

http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1189702/index.html

Wie nun, das heist, dass ich mir jetz bis 2007 eh nen kat Euro 2 oder 3 zulegen muß, und was ist mit den fahrzeugen für den es sowas nicht giebt, wie haben sich das unsere erenwerten politiker gedacht?? und erst mit den Filter?????
Geschrieben von: Hyaene Re: Neue Kfz-Steuer - 22/01/2006 01:05
@greenbee(stefan)

Giueb eigentzlich mitlerweile was neuen zum Tema AF???
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 23/01/2006 08:22
Hey Hyaene,
das ist ganz einfach: Kein sauberes Auto, kein fahren.
Das ist in anderen Ländern schon länger so.
Die anderen dürfen dann ÖPNV machen.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 23/01/2006 09:16
Moin Hyäne,

guck mal hier:
http://tinyurl.com/83van

Ich denke, über kurz oder lang kommen Nachrüstlösungen für fast alle Autos. Sogar die 3.3er Patrol sind in Arbeit.

Gruss
Frank
Geschrieben von: ziro Re: Neue Kfz-Steuer - 29/01/2006 16:41
Tach liebe Leut,
ich lese nun schon seit Monaten den Steuerkram mit, und je mehr man zu lesen bekam, umso verwirrter wurde das Puzzle in meinem Kopf.
Liege ich mit der Aussage richtig? Ich fahre einen 1993er 110ner Defender mit Wohnmobilzulassung über 2,8t. Mit 2,5L Maschinchen wird er also jetzt ab 2006 593 Euro kosten? Fünfte und sechste Ziffer im Schein sind beide 0.

Welche Möglichkeit gibt es, dies evtl. nun wieder zu vergünstigen? Filter? Kat? LKW Zulassung.....wohl eher nicht. Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
Oder bleibt einem einfach nur zahlen? Weil meine Landysucht lasse ich mir dadurch sicher nicht nehmen.
Oder bleibt zu guter letzt nur noch die Variante, die Fahrgestellnummer meines Serie I in den Defender zu schweißen????
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Gruss, ziro

Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 29/01/2006 19:41
>Mit 2,5L Maschinchen wird er also jetzt ab 2006 593 Euro<

Das könnte noch schlimmer werden,wenn sich FAs darauf geeinigt
haben welche Schlüsselnummern für Womos gelten sollen,die wie PKW versteuert werden.
Geschrieben von: captainkirk Re: Neue Kfz-Steuer - 31/01/2006 07:51
Hallo liebe Gemeinde,
habe heute zufällig eine Seite gefunden www.ATB-Tuning.de. Die würden meine J9 sogar auf Euro 3 schlüsseln. Bitten für sämtliche Fahrzeuge Nachrüstkat an. Schaut doch mal nach ob was für Euch dabei ist. Allerdings muss ich auf meinen 2-3 Monate noch warten.

Gr. Hans <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: NiTo Euro 3 Kat füt Landcruiser - 31/01/2006 13:26
Zitat
Hallo liebe Gemeinde,
habe heute zufällig eine Seite gefunden www.ATB-Tuning.de. Die würden meine J9 sogar auf Euro 3 schlüsseln. Bitten für sämtliche Fahrzeuge Nachrüstkat an. Schaut doch mal nach ob was für Euch dabei ist. Allerdings muss ich auf meinen 2-3 Monate noch warten.
Hi,
ich habe dort heute eine Anfrage gestellt, hier der Schriftwechsel:
"<Ich bin an einem Euro 3 Kat sowie an einem Partikelfilter für mein Fahrzeug (Toyota Landcruiser KJ 73) interessiert. Sind diese bei Ihnen erhältlich?>
Den Partikelfilter bieten wir derzeit noch nicht an.
Der EURO III Katalysator für die Land Cruiser wird in ca. 2-3 Monaten verfügbar sein. Leider kann ich derzeit noch nicht genau sagen, welche Motortypen enthalten sein werden.
<Kosten?>
Der Preis für den Katalysator mit dem Gutachten wird voraussichtlich zwischen EUR 550,- und EUR 700,- liegen.
<Wird die Einstufung in Euro 3 von Ihnen garantiert?>
Zum derzeitigen (!) Stand ja."

Das hört sich deutlich weniger sicher an, als das was sie dir erzählt haben!
Geschrieben von: HH300GE FDP-Antrag zur Begünstigung WoMo bei Kfz-Steuer - 31/01/2006 14:06
Die FDP kämpft noch weiter:

Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Wohnmobile und in der Bauart ähnliche Fahrzeuge weiterhin nach dem Gewicht und nicht nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Dazu haben die Abgeordneten einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugssteuergesetzes (16/473) vorgelegt.
Die Fraktion verweist auf die am 1. Mai letzten Jahres in Kraft getretene Rechtsänderung, wonach Kombinationsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen nicht mehr nach dem Gewicht, sondern wie Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden.
Nach Auffassung der FDP sollten von dieser Änderung nur Geländewagen (so genannte Sport-Utility-Vehicles), Großraum-Limousinen und Kleinbusse mit einen zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen betroffen sein sollen.
Wohnmobile sollten dagegen nach wie vor nach dem Gewicht besteuert werden. Sie dienten nicht ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch der Beförderung von Einrichtungsgegenständen, Hausrat, Vorräten und sonstigem Gepäck und verfügten zudem häufig über ein Lkw-Fahrgestell, heißt es zur Begründung.

G aus HH
Geschrieben von: Slany Re: FDP-Antrag zur Begünstigung WoMo bei Kfz-Steuer - 06/02/2006 11:08
Hy all

Ich habe mal ne Idee wir machen hier eine Tabelle wer am meisten bezahlen muss beim FA <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Ich zahle 2325€ wer bietet mehr? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />


Da bin ich bestimmt ganz weit vorne oder???
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Gruß Slany

Geschrieben von: DaPo Re: FDP-Antrag zur Begünstigung WoMo bei Kfz-Steue - 06/02/2006 11:38
DAS sollte dann aber doch bitteschön in einen anderen Thread...
Geschrieben von: Anonym Re: FDP-Antrag zur Begünstigung WoMo bei Kfz-Steue - 08/02/2006 19:47
Hi, ein Tag vorher war eine heulende Familie mit Kindern in der gleichen Zeitung, oh die Armen können sich ihren Bus nicht mehr leisten.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Tags darauf: Quelle : www.neue-oz.de
Stadt Osnabrück 07.02.2006

Doch noch Chancen für Bullifahrer?
Osnabrück (swa )
Die geänderte Besteuerung von Bullis, Geländewagen und anderen Großraum-Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen ist rechtlich umstritten. Der 6. Senat des Finanzgerichtes Köln bezweifelt in einem Beschluss (6V3715/05) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung.

Im Hinblick auf EG-Recht sei auch weiterhin eine "Gewichtsbesteuerung" vorzunehmen. Gegen seine Entscheidung hat der Senat allerdings Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen. Steuerexperten raten Betroffenen dennoch: innerhalb eines Monats gegen den neuen Bescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung im genannten Fall beantragen. Wer übrigens Probleme mit der Höhe der Kfz-Steuer hat, dem rät das niedersächsische Finanzministerium: Die Steuer darf halbjährlich gezahlt werden, wenn sie mehr als 500 Euro beträgt. Bei dieser Zahlung ist der halbe Jahresbetrag zuzüglich drei Prozent Aufgeld zu zahlen.
Halter von Wohnmobilen sind von der neuen Vorschrift noch nicht betroffen. Hier wird eine Entscheidung erst im Laufe dieses Jahres erwartet.


Jaja die Wendehälse hier im Lande <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />

Wir werden sehen
Gruß

Armin

Geschrieben von: FordV8 NEues zur Steuer aus dem Bundestag - 08/02/2006 19:58
Moinsen allerseits

soeben folgenden Link erhalten und stelle ihn hier einmal ein

Der Link betrifft hier den Gesetzentwurf des Bundesrats, die Drucksache ist vom 02.02. dieses Jahres, keine Ahnung, ob jemand den Link schon gestzt hat. ISt mir etwas zu unübersichtlich geworden

Entwurf eines Gesetzes zur Änderun...ch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung

Ist für den Einen oder Anderen vielleicht ganz interessant

[Edit ThorstenD]: Hab den Link mal klickbar gemacht.
Geschrieben von: Phsycho Re: NEues zur Steuer aus dem Bundestag - 09/02/2006 11:16
Vor allem die Stellungnahme der Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang sehr interessante
Lektüre. Die Regierung scheint aber auch nicht wirklich zu wissen was sie eigentlich will.
Einerseits verlangt sie genauere Definitionen für "Pick-up Fahrzeuge" und "Büro- und
Konferenzmobile" sowie eine prakitkablere Definition von
"zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche" und der "Nutzfläche des Fahrzeugs".
Auf der anderen Seite will sie aber keine Absurditäten schaffen.
Zitat:
Code
 Vor allem im Grenzbereich um 2 800 kg hätten geringe Gewichtsunterschiede bei ansonsten
typgleichen Fahrzeugen nicht gerechtfertigte erhebliche Belastungsunterschiede zur Folge. Dadurch 
würden erneut Anreize geschaffen, durch so genannte Auflastungen sachlich ungerechtfertigte 
kraftfahrzeugsteuerliche Vorteile anzustreben.
Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass eine genau definierte Grenzziehung zu eben diesen
"nicht gerechtfertigten" Belastungsunterschieden bei geringen Änderungen am Fahrzeug führen kann.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das rückwirkende Inkrafttreten.
Zitat:
Code
 Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft treten. Es erscheint fraglich, ob es 
sich - wie in der Begründung angegeben - um einen Fall der unechten Rückwirkung handelt. 


Es wird also wieder spannend, und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass mit der Gesetzesänderung
dann endlich für jeden klar ist, ob er einen PKW oder ein anderes Fahrzeug hat und welche Steuern er
zu zahlen hat.
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neues zur Steuer - 15/03/2006 10:51
Hi,

hat jemand neue Informationen? Man hat mir geflüstert, daß in den letzten Tagen die ProAllrad Klage abgewiesen wurde und es keine höhere Instanz dafür mehr geben soll. Also AUS für das Mehrzweckfahrzeug?!

Jruß,

Carsten
Geschrieben von: Birol Re: Neues zur Steuer - 15/03/2006 11:25
Wundert Dich das ?
War doch von vorneherein klar,
daß zur derzeitigen Haushaltslage
soetwas niemals eine Chance haben kann.
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neues zur Steuer - 15/03/2006 13:34
Ich frage mich, ob es wirklich schon offiziell klar ist...
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Neues zur Steuer - 15/03/2006 13:38
Zitat
Hi,

hat jemand neue Informationen? Man hat mir geflüstert, daß in den letzten Tagen die ProAllrad Klage abgewiesen wurde und es keine höhere Instanz dafür mehr geben soll. Also AUS für das Mehrzweckfahrzeug?!

Jruß,

Carsten

Stand der Dinge:

Für die Hauptverhandlung der "Musterklage" in Köln gibt es noch nicht einmal einen Termin. Somit kann es auch keine negative Entscheidung des Gerichts geben.

Es gab allerdings eine Entscheidung zu "unseren" Gunsten wegen der Nichtvollstreckung des Bescheides (erst einmal nicht zahlen). Und das Gericht hat bereits - wegen der grundsätzlichen Bedeutung - Revision beim BFH zugelassen.

A N D R E A S

Der das Ohr ziemlich nahe am Verfahren hat ;-)
Geschrieben von: K260 Re: Neues zur Steuer - 16/03/2006 10:25
Und im Endeffekt triffts wieder die "Kleinen", wie immer.

Wie gut, dass meiner ein eingetragener LKW ist, der Schock einer möglichen Steueranpassung sitzt noch.
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neues zur Steuer - 04/04/2006 09:01
*hochschieb*

Was meint Ihr? Lohnt sich´s noch abzuwarten? Habe bereits den M1GAF eingetragen und bin überlegen nun doch einen LKW draus zu machen (obwohl mir dann ein Sitzplatz fehlt..).

Gruß,

Carsten
Geschrieben von: Phsycho Re: Neues zur Steuer - 05/04/2006 06:35
Am Freitag ist es so weit, die Bundesrats-Initiative geht zusammen mit dem FDP-Antrag in die erste Beratung im Bundestag. Ich bin ja mal gespannt.

33. Sitzung, Freitag, 07.04.2006, 09.00-ca. 15.30 Uhr

[....]

30.a) Erste Beratung FDP

Kraftfahrzeugsteuergesetz/Änd
- Drs 16/473 -

30.b) Erste Beratung BR

Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
- Drs 16/519 -
(TOP 30a+b, 00:30 Minuten)

Geschrieben von: landynarr Re: Neues zur Steuer - 05/04/2006 21:28
Hi,
mein Termin zur Begutachtung des 130ers wurde auf den 10. verschoben, nachdem mir so ein Narr hintere Bremsscheiben vom TD5 für meinen TDI geliefert hat; ausdrückliches DANKESCHÖN nochmal an den nackerten Neger; Anruf gegen 10 Uhr, um 15 Uhr bin ich bei ihm mit den richtigen Scheiben vom Hof gefahren....
Wer hat den 130er als LKW durch????
Sammle gerade Steuernummern/Kennzeichen als Argumentationshilfe gegenüber dem FA-Fuzzy

Gruß Claus
Geschrieben von: Phsycho Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 10/04/2006 11:42
So,.....
alle die es interessiert, was unsere lieben Bundestagsabgeordneten zur anstehenden Änderung der Kraftfahrzeugsteuer zu sagen haben, können sich die Redebeiträge in Anhang 6 des Plenarprotokolls zu gemüte führen.

Plenarprotokoll (1.21 MB)

Es geht im wesentlichen um die Rettung der Wohnmoblie und natürlich die Schuldzuweisungen, wer hier was verschleppt und verschuldet hat. Wenn das so weitergeht brauchen die noch ein ganzes Jahr für eine Neuregelung.

Phsycho
Geschrieben von: Tordi Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 10/04/2006 18:34
Für alle, die nur den Anhang 6 lesen wollen, fasse ich hier noch die wichtigsten Punkte des Protokolls im O-Ton zusammen:

"33. Sitzung
Berlin, Freitag, den 7. April 2006
Beginn: 9.00 Uhr

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Die Sitzung ist eröffnet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie alle
herzlich, wünsche uns einen guten Tag, kluge Entschei-
dungen und danach die verdiente parlamentarische Os-
terpause.

...

Auch ich wünsche Ihnen eine erholsame Osterpause
und frohe Ostern.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf Mittwoch, 10. Mai 2006, 13 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 14.30Uhr) "





Werden Abgeordnete eigentlich nach Gewicht besteuert? <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: Muggel90 Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 13/04/2006 12:46
Zitat
Werden Abgeordnete eigentlich nach Gewicht besteuert? <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

....neeee nach Hohlraum <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/bad.gif" alt="" />


Ich hab meinen 90iger jetzt als Zugmaschine zugelassen.....170Öckn <img src="http://www.s153190895.online.de/forum/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Geschrieben von: QnevPU Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 04/05/2006 12:10
...überlege mir das gleiche für meinen DISCo Bj. 96 ; hat da schon jemand Erfahrung was außer TÜV-Vorhahrt incl. Ablasten , noch für Hürden zu nehmen sind , bzw. ob das Finanzamt mit der TÜV-Bescheinigung/Eintragung schon zufrieden gestellt ist ...?


WAKO
Geschrieben von: d22 Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 08/05/2006 13:02
Hallo,
das Studium der Beiträge irritiert mich ein wenig, da hier einige Aussagen getätigt werden wie .....baue ich um und melde als LKW an.... Die Änderung im Steuerrecht betrifft die nur die ehemaligen "Kombinationskraftwagen" wie Womos und Geländewagen oder auch die bereits als LKW (und so steht es bei mir im Brief, ist ein Nisan Pickup Doka)angemeldeten Fahrzeuge? Bleibt LKW nun gewichtsbesteuert oder müssen die auch mit Hubraumsteuer rechnen? Wer weis das??

Bis dann......
Geschrieben von: Karsten Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 09/05/2006 06:31
@WAKO
Einbauen, eintragen, bei der Zulassungsstelle neue Papiere abholen und gut ist. Das FA bekommt automatisch von der Zul.stelle die neuen Daten und du die Rückerstattung.

@d22
Erfahrungsgemäß werden die DoKa wohl auf alle Fälle als PKW versteuert werden. Hier ist die Ladefläche kleiner als der Passgierraum, aber auch für die Nissan pick Ups gibts einen Kat. www.offroad-kat.de
Geschrieben von: d22 Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 09/05/2006 08:28
Kartsen:
Ich frag ja nur weil ich vor wenigen Tagen folgendes Erlebnis hatte. Bekam neuen Steuerbescheid 700,00 € Hubraumsteuer. Anruf KFZ Steuerstelle: Da stimmt was nicht, mein Auto ist doch LKW. Beamter: Gewichtsbesteuerung gibts nicht mehr weil PKW Schlüsselnummer. Ich: Genau da liegt der Fehler, habe LKW Schlüsselnummer. Nach kurzer Prüfung durch den Beamten: Stimmt, wir stellen einen neuen korrigierten Bescheid aus.
Was ist denn nun, bleibt LKW oder nicht? Und wo wird zwischen LKW 30t und LKW 2 t unterschieden? Oder gar nicht mehr?
Geschrieben von: Karsten Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 09/05/2006 09:04
Das Problem daran ist ja das die Finanzämter das nach Gutdünken entscheiden dürfen, die sind nicht an die verkehrsrechtliche Einstufung gebunden.
Geschrieben von: Hamelchen Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 10/05/2006 07:13
Tach,

du solltest € 700,- zahlen ?? Damals hatte man mir etwas von knapp über € 400,- gesagt.

Mein Finanzamt verlangt Gott sei dank nur die LKW Steuer für mein D22 DoKa.

Hamelchen !!
Geschrieben von: otto1 Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 10/05/2006 09:33
Schon bekannt?

http://www.fg-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1199846/index.html
Geschrieben von: ranx Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 11/05/2006 19:49
moin,

hallo otto1,

das liest sich ja gut.

Ich habe heute beim Finanzamt angerufen, allerdings bevor ich das hier gelesen habe
Ich wollte meinen 110er Hardtop von PKW/Kombie wieder zurück auf LKW umtypen
und anmelden.

Sagt der Beamte das Geld könne ich sparen, der Landy bleibt ein Geländewagen.

Hmm, das handelt sich also um eine Geländewagensteuer ????

Wie mache ich denn aus einem Geländewagen einen LKW, bzw. einen Lieferwagen ?

gruß, Uwe <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 11/05/2006 22:16
Zitat
Wie mache ich denn aus einem Geländewagen einen LKW, bzw. einen Lieferwagen ?

Warum willst du das denn tun?
Freu dich und spare.
Geschrieben von: ranx Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 11/05/2006 22:38
moin,

ähmm, Caruso,

du sprichst/schreibst in rädseln...

kläre mich auf, gerne auch per PM



Uwe
Geschrieben von: Caruso Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 12/05/2006 10:01
Vielleicht meint der Nette Beamte,daß Geländewagen weiter nach Gewicht besteuert werden?
Hallo;

Ich habe das Urteil des Finanzgerichts gelesen, und bin nun am überlegen, wie ich mich richtig verhalten soll .

Ich wohne ja auch in Baden Württemberg, und fahre auch einen Mercedes Geländewagen.

Ich habe jetzt meinen Steuerbescheid für dieses Jahr über die Hubraumsteuer bekommen.

Wie sollte ich mich nach diesem Urteil nun verhalten ?
Was kann ich versuchen, um die Gewichtsbesteuerung wieder zu bekommen ?


Vielen Dank im Voraus

Gruß Bernd
Geschrieben von: RoverLover Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 12/05/2006 14:07
Und mir hammse schon 1000 Euro abgeknöpft, die Saubande...
Und bald ist wieder ein Tausender für nächstes Jahr fällig. Ich frag mich auch, wie ich mich jetzt am besten verhalte.
Geschrieben von: Caruso Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 12/05/2006 18:28
Erstmal widersprechen ,später unter Vorbehalt bezahlen.
Geschrieben von: ranx Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 12/05/2006 19:36
moin,

@Caruso,

Ich wiederhole gerne nochmal das Statment des FA Beamten.

Die Eintragung als PKW oder LKW ist nebensächlich.

Land Rover ist ein Geländewagen !(Da scheint es eine Rote Liste zu geben)


Was allerdings bemerkenswert an der Sache ist, der FA Beamte hat nicht mal
nach dem Fahrzeug-Typ gefragt. Abweise Taktik ??

Der Typ ist ja auch nicht so wichtig, denn, Landrover sind ja Geländewagen.


Also,
was ist ein LKW ?
Was ist ein Geländewagenwagen ?


Hier sind doch so viele schlaue Leute die das wissen müsste.



liebe Grüße
Geschrieben von: greenbee Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 13/05/2006 18:02
Moin moin,

fälschlicher weise wird hier immer von Urteilen der FG gesprochen – es gibt noch keine Urteile – nur Beschlüsse – habe auf unserer Homepage ein paar Zeilen dazu geschrieben.

Gruß Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: otto1 Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 15/05/2006 05:51
Zitat
Moin moin,

fälschlicher weise wird hier immer von Urteilen der FG gesprochen – es gibt noch keine Urteile – nur Beschlüsse – habe auf unserer Homepage ein paar Zeilen dazu geschrieben.

Gruß Stefan <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Vom Grundsatz her hast du recht, bloss um Eure eigenen Aktivitäten ist es seehr still geworden. Nur auswerten was die anderen falsch gemacht haben, war doch nicht Sinn dieses Vereins, oder?

Genauso würde mir dass hier aufstoßen:
(Zitat www.proallrad.com)
Messe Abenteuer Allrad [15. bis 18. Juni 2006]:
Auch wir stellen auf der größten Off-Road Messe Europas aus. Zu finden ist der PRO ALLRAD Stand direkt am Eingang - 2. Stand/linke Seite.
Unser Schwerpunkthema wird die „Nachrüstung von Dieselpartikelfilter“ sein...

Das stimmt zwar mit Eurer Satzung (§2 Zweck) überein, angetreten wart Ihr jedoch mit dem Ziel, der Rückkehr zur Gewichtsbesteuerung. Das suggeriert bei mir solche Begriffe wie "Mogelpackung".

Meine Katnachrüstung habe ich übrigens ohne Euch durchgezogen- es geht also.

In meinem Dunstkreis gibt es jedenfalls unzufriedene ProAllrad Mitglieder.
Geschrieben von: greenbee Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 15/05/2006 06:11
Moin Otto,

es ist nicht ruhig geworden – höchstens leise, denn es dauert jetzt einfach - deutsche Gerichte brauchen nun mal ihre Zeit! Und nicht alles was ich mache, „posaune“ ich auch direkt heraus.

Die Russfiltergeschichte ist nicht auf die Steuer bezogen, sondern auf die kommenden Plaketten.

Und zu der Kat – Nachrüstung habe ich bislang bewusst auf jegliche Kommentare verzichtet, denn es wird m. E. noch ein böses Erwachen mit den „super Euro III Kat´s“ geben, die aktuell an jeder Ecke angeboten werden.

Für die „lange Fraktion“ hingegen wird es eine ganz andere Lösung des Steuerproblems geben – auch dazu mehr, wie zu den anderen Themen, in ca. 4 Wochen, denn dann habe ich dazu handfeste Ergebnisse.

Gruß Stefan
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 15/05/2006 06:21
Nachtrag:

Das was die „Anderen“ so (falsch) machen, verzögert die eigentliche Klärung übrigens erheblich. Wir kommentieren nicht hauptsächlich, sondern sind um praktische Schadensbegrenzung bemüht – z.B. indem wir versuchen, den Beisitz beim BFH zu bekommen.

Gruß Stefan
Geschrieben von: Kellerkind Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 15/05/2006 20:31
Moin,
hab mir "vorsichtshalber" so'n KAT drunterschrauben lassen, is nu Euro II.Muß ich gegen den Steuerbescheid auch Widerpruch einlegen,
oder hat das nix mit dem ursprünglichen Einspruch gegen die Änderung der Besteuerung zutun <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />.
Gruß Philipp
Geschrieben von: greenbee Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 16/05/2006 06:07
Neuer Einspruch - weil neuer Steuerbescheid! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Gruß Stefan
Geschrieben von: Karsten Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 16/05/2006 06:29
@Stefan
Ich nehme an dein Anruf bei mir hat sich erledigt ?
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 16/05/2006 09:29
Zitat
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf Mittwoch, 10. Mai 2006, 13 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 14.30Uhr)

Gibt´s dazu schon ein Protokoll? Ich konnt nix finden.

Jruß,

Carsten
Geschrieben von: Sacky Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 29/05/2006 09:52
Zitat
moin,

hallo otto1,

das liest sich ja gut.

Ich habe heute beim Finanzamt angerufen, allerdings bevor ich das hier gelesen habe
Ich wollte meinen 110er Hardtop von PKW/Kombie wieder zurück auf LKW umtypen
und anmelden.

Sagt der Beamte das Geld könne ich sparen, der Landy bleibt ein Geländewagen.

Hmm, das handelt sich also um eine Geländewagensteuer ????

Wie mache ich denn aus einem Geländewagen einen LKW, bzw. einen Lieferwagen ?

gruß, Uwe <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" />

Blödsinn!
Ein 110er HT ist und bleibt LKW. 2 bis 3 Sitze, Schottwand, verblechte Seiten, Laderaum größer wie Fahrgastzelle.
außerdem von vornerein als LKW zugelassen. Also nix PKW-Kombi.

Vielleicht habens die Ruhrpottfinanzheinis aber einfach nur drauf <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Glück auf
Sacky
Geschrieben von: Bernie Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 29/05/2006 12:45
hallo,

auch auf die gefahr hin hier jetzt den unmut auf mich zu ziehen - aber habe einfach keine zeit alle seiten zu lesen. gibts eigentlich schon was definitives hinsichtlich der womo thematik?

thx
Geschrieben von: ThorstenD Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 29/05/2006 13:36
Nein!
Geschrieben von: triton Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 29/05/2006 14:05
Hallo,
ich hab gerade 2 Bescheide bekommen, Hymermobil 3200kg - 185,-
Defender 2950kg, 172,- <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 29/05/2006 20:23
Du hast keine Bescheide bekommen sondern ZAHLUNGSAUFFORDERUNGEN! Werft das doch bitte nicht immer noch durcheinander! Diese Dinger werden automatisch erstellt und hindern das FA nicht daran, Dich irgendwann doch noch zur Kasse zu bitten (bis zu 4 Jahre rückwirkend sind möglich)! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Gruß Stefan
Geschrieben von: Caruso Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 29/05/2006 20:51
Zitat
(bis zu 4 Jahre rückwirkend sind möglich)

Auch wenn ich vorher nicht über eine mögliche Erhöhung der Szeuern informiert wurde?
Geschrieben von: greenbee Re: Beratung der neuen KFZ-Steuer im Bundestag - 30/05/2006 13:08
Ja - unsere führende PU Klage (L200 Doka) ist so ein Fall.

Gruß Stefan
Geschrieben von: Chris Re: Neue Kfz-Steuer - 16/06/2006 10:01
Hallo zusammen wurde hier im Forum schon der Beschluss des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 14.03.2006 diskutiert?
Gruß
Chris
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 20/06/2006 04:20
Ja
Geschrieben von: G_Raptor Re: Neue Kfz-Steuer - 14/07/2006 10:19
Also, ich dachte ja (denken ist ja immer Glückssache), in BW würde jetzt evtl. autom. wieder 172,- Euros fällig...

Jetzt ham die wieder die 583 abgebucht, da sie sich an die bisherige Regel halten, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat. <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

Jetzt wollte ich Einspruch erheben, da hat die Dame mir mitgeteilt, bräuchte ich nicht, da sowieso ".. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" drauf stehe. <img src="/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Ich frage mich: Stimmt das? Muss ich nicht widersprechen? Kann ich einfach bis zum endgültigen Urteil abwarten? Gibt es da auch eine zeitliche Begrenzung??? <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: cbit Re: Neue Kfz-Steuer - 16/07/2006 12:19
Zitat
Also, ich dachte ja (denken ist ja immer Glückssache), in BW würde jetzt evtl. autom. wieder 172,- Euros fällig...

Jetzt ham die wieder die 583 abgebucht, da sie sich an die bisherige Regel halten, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat. <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

Jetzt wollte ich Einspruch erheben, da hat die Dame mir mitgeteilt, bräuchte ich nicht, da sowieso ".. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" drauf stehe. <img src="/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Ich frage mich: Stimmt das? Muss ich nicht widersprechen? Kann ich einfach bis zum endgültigen Urteil abwarten? Gibt es da auch eine zeitliche Begrenzung??? <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Ich hatte bereits letztes Jahr Einspruch eingelegt,
(gegen den neuen SteuerBescheid
Zahlung "unter Vorbehalt" geleistet
dann auf Grund der Entscheidungen(nicht Urteil) FG Köln
die Aussetzung gefordert (und auch erreicht)
dieses Jahr wieder SteuerZahlungsaufforderung über Hubraumsteuer
diese werde ich wiederum "unter Vorbehalt" und unter Hinweis auf den bereits bestehenden, derzeit ruhenden Einspruch vornehmen.

Denke Du solltest auf jeden Fall Einspruch einlegen
(macht denen ja auch Arbeit <img src="/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" />)
und auf die Zahlung "unter Vorbehalt" hinweisen,
wie das bei Bankeinzug geht: <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
um Deine etwaigen Ansprüche zu sichern...

Gruß
Christian
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 19/07/2006 06:56
Naja, bei Bankeinzug ist es doch ganz einfach,die
Kohle im Zweifelsfalle wieder zurückzuholen.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: Volker Re: Neue Kfz-Steuer - 02/08/2006 12:06
Hier ein Beitrag aus Auto-Reporter.net:

http://www.autoreporters.com/artikel.las?artikel=16462

Urteil: Schwere Offroader können noch als Lkws eingestuft werden
ar - 1. August 2006. Das seit dem 1. Mai 2005 geltende Gesetz, nach dem unter anderem Geländewagen mit einem Gewicht von über 2,8 Tonnen steuerlich nicht mehr als Lkws eingestuft, sondern als Pkws behandelt werden, muss nach Auffassung von Finanzrichtern nachgebessert werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 8 V 4/06) gab in einem Eilverfahren dem Antrag einer G-Klasse-Besitzerin auf Aussetzung der Vollziehung eines entsprechenden Kraftfahrzeugsteuerbescheids statt, meldet der Branchendienst "PS Automobilreport" heute.

Sie sollte statt 172 Euro jetzt jährlich 820 Euro Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Richter hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der, entgegen der gültigen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht, einen schweren Geländewagen als Pkw einstufe und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse. Im konkreten Fall sei die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden. Zwar habe der deutsche Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des Paragrafen 23, Absatz 6a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen wollen, so die Richter. Diese Aufhebung ohne Veränderungen und/oder Zusätze an anderer Stelle der StVZO führe zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen (Richtlinie 70/156/EWG). Und nach deren Klassifizierung sei der Geländewagen eindeutig nicht als Pkw einzustufen und demzufolge nach Gewicht zu versteuern. (ar/sb)
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 03/08/2006 13:42
Moin Volker,

Urteil ist schon falsch – das ist ein Beschluss, genau wie mittlerweile weitere 19 Beschlüsse zur AdV. Davon sind 15 Entscheidungen positiv und 5 negativ für „uns“ ausgegangen. Warum ausgerechnet der Beschluss aus BW so gehypt wird ist mir allerdings ein Rätsel.

Gruß Stefan
<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Volker Re: Neue Kfz-Steuer - 14/08/2006 13:17
Hallo Stefan,

hab's nur zitiert, mag sein, dass es kein "Urteil" ist...

Ist denn von diesen 19 Fällen auch eines in NRW zu unseren Gunsten ausgefallen?

Gruß

Volker
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 15/08/2006 09:00
Ja - FG Köln und FG Düsseldorf (neu), FG Bremen und FG München haben noch nicht mal die Beschwerde beim BFH zugelassen!
<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: W463 Re: Neue Kfz-Steuer - 27/08/2006 05:41
Hallo
nicht aufgeben. <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Geschrieben von: W463 Re: Neue Kfz-Steuer - 27/08/2006 05:47
Zitat
Hallo
nicht aufgeben. <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />
Geschrieben von: Oli Re: Neue Kfz-Steuer - 29/08/2006 08:41
"SUV-Besitzer müssen weniger Steuern zahlen"

Guckst du hier.

"Düsseldorf - Besitzer schwerer Geländewagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen können weiterhin vom Steuerprivileg der günstigeren Gewichtsbesteuerung profitieren. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die seit Mai 2005 geltende Besteuerung nach Hubraum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar beurteilt ..."

Dazu aber eine unsägliche Abstimmung mit der Suggestiv-Frage "Sollen die Besitzer schwerer Geländewagen ebenso hohe Steuern zahlen wie andere Pkw-Halter?"
Dazu ein Bild eines Porsche Cayenne - und wir haben nun auch bei Spiegel-Online das Bildzeitungs-Niveau problemlos erreicht.

Und die Begriffe "schwerer Geländewagen" und "SUV" werden - wie es gerade passt - vermischt nach gutdünken.

Gruß, Oli
Geschrieben von: Arnd Re: Neue Kfz-Steuer - 29/08/2006 09:26
SO, hier der Text vom FA D-Dorf ... klingt vielversprechend ... bis auf den Satz das Beschwerde zugelassen wurde ...

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2006/8_V_2091_06_A__Verk_beschluss20060629.html

Gruss, Arnd
Geschrieben von: Phil Re: Neue Kfz-Steuer - 31/08/2006 09:12
Warum in der Ferne schweifen, den kompletten Text gibts doch nun auch hier <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

viermalvier.de Geländewagen News
cu
Phil
Geschrieben von: Ide Re: Neue Kfz-Steuer - 01/09/2006 10:49
Und was soll man jetzt genau tun?
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 01/09/2006 11:34
Seinem Steuerbescheid widersprechen,unter Vorbehalt zahlen und abwarten.
Geschrieben von: Oli Re: Neue Kfz-Steuer - 14/09/2006 06:39
"Steuerprivileg wohl endgültig gekippt" / Spiegel Online

Gruß, Oli
Geschrieben von: cbit Re: Neue Kfz-Steuer - 14/09/2006 07:18
Zitat
Nach heftiger öffentlicher Kritik wurde die entsprechende deutsche Vorschrift zum Mai 2005 aufgehoben


Also ich hab keine Öffentlichkeit vor Straßenverkehrsamt demonstrieren sehen, ich hab nur den Tritt-ihn maulen hören... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 14/09/2006 10:20
Wenn die öffentliche Maulerei plötzlich Gehör findet,sollten alle solange maulen,bis wir wieder alle nach Gewicht besteuert werden.
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 30/10/2006 21:30
Bei den WoMos bewegt sich wohl was, natürlich in dem Sinn, dass wir mehr zahlen müssen.

Fred im Allrad-LKW Forum

Noch einer
Geschrieben von: innomatix Re: Neue Kfz-Steuer - 31/10/2006 07:25
http://www.florian-pronold.de/
Schaut mal hier.
gruss innomatix
Geschrieben von: innomatix Re: Neue Kfz-Steuer - 31/10/2006 17:32
25.10.2006: Zu den heute wieder aufgenommenen Beratungen des Finanzausschusses über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Florian Pronold:

"Die Halter von Wohnmobilen können aufatmen: Die von den Ländern geplante drastische Steuererhöhung ist vom Tisch. Wir werden einen gesonderten kraftfahrzeugsteuerlichen Tarif für Wohnmobile einführen, der sich am Gewicht und Schadstoffausstoß orientiert. Ähnliches hatte auch der ADAC vorgeschlagen.

In monatelangen sehr schwierigen Verhandlungen hat sich die Koalition mit den Ländern auf diesen Kompromiss verständigt. Der Wohnmobiltarif wird in der Höhe über der LKW- und regelmäßig unter der PKW-Besteuerung liegen. Trotzdem wird es in vielen Fällen zu einer höheren Belastung kommen als vor 2006.
Die SPD bedauert sehr, dass Steuererhöhungen nicht generell verhindert werden konnten und auch keine aufkommensneutrale Lösung durch Angleichung der Steuerbelastung innerhalb der Gruppe der Wohnmobilhalter erreichbar war. Gegenüber dem Gesetzentwurf des Bundesrates entlastet der Kompromiss die Steuerpflichtigen dennoch um jährlich 20 Millionen Euro.

Steuersystematisch ist wichtig, dass wir mit dem vorgeschlagenen eigenen Tarif - wie von den Betroffenen gefordert - die besondere Zweckbestimmung der Wohnmobile anerkennen. Mit dessen Einführung können wir die willkürlichen Brüche in der Besteuerung der Wohnmobile beseitigen, die durch Rechtsprechung und Gesetzgebung in den vergangenen Jahrzehnten entstanden. Wir begrüßen es, dass die Länder mit diesem Zugeständnis letztlich eine inhaltliche Einigung ermöglicht haben.

Unser Ziel ist es, endlich Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen und die jahrelange Hängepartie zu beenden. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen heute Anträge zur Änderung des Gesetzentwurfs des Bundesrates in den Finanzausschuss eingebracht und werden eine zügige Beschlussfassung sicherstellen."
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 31/10/2006 17:56
Ja,kenn ich.
Warum soll ich aufatmen,wenn ich doch mehr bezahlen soll?
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 31/10/2006 21:01
ich hab 'meinem' Abgeordneten mal ne mail geschrieben.
Geschrieben von: Tordi Neues zur Steuer für Wohnmobile - 01/11/2006 03:32
http://www.promobil.de/sixcms/detail.php?id=86663
Geschrieben von: Troll Re: Neue Kfz-Steuer - 01/11/2006 08:43
Die WoMo´s haben die bessere Lobby <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />

trotzden Glückwunsch <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 01/11/2006 11:42
Zitat
Die WoMo´s haben die bessere Lobby <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />

trotzden Glückwunsch <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

"- Im teuersten Fall müssen Mobilisten mit einem Aufschlag von etwa 150 Prozent rechnen. "

Na toll.
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 01/11/2006 18:51
richtig. Über den Daumen gepeilt, darf ich mich über rund 450 Euro Steuer freuen statt wie bisher 185.
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 01/11/2006 21:15
Vorrausgesetzt,du hast eine Stehhöhe vor dem Spülbecken.
Wenns denn tatsächlich so umgesetzt wird.
Geschrieben von: DaPo Re: Neue Kfz-Steuer - 01/11/2006 22:23
Hmm, mein BW-Koffer ist nur 165 hoch.

Also bleibt´s entweder bei ´ner Zugmaschine (mit Koffer als Ladung) oder ich bau´ die Spüle nach draußen <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 02/11/2006 23:50
So am Rande bemerkt:

Die Stehhöhe bei WoMo's ist, bezogen auf die Spüle, ein Witz, denn nach II A 5.1 der RiLi ist eine Spüle keine Pflicht.
<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 03/11/2006 01:21
Daß sich die FAs ihre eigenen Regeln basteln haben wir ja schon fast akzeptiert,ist bei LKW ja nicht anders.
Geschrieben von: Axi Re: Neue Kfz-Steuer - 07/11/2006 11:13
Weiss denn jemand, wie es mit der Besteuerung der Bürofahrzeuge nun aussieht??

Unter anderem ginge es da um einen UNIMOG 6to gGew. und einen Defender 110....
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 07/11/2006 11:26
Weiß ich nur aus der Praxis unserer Finanzämter hier im Umkreis, bei denen werden Bürofahrzeuge die wie PKW aussehen nach Hubraum besteuert. Was die allerdings zu nem Mog als Bürofahrzeug sagen würden weiß ich nich.
Geschrieben von: dl4zbi Re: Neue Kfz-Steuer - 07/11/2006 22:23
Hallo!
Habe mich nun doch am 01.Nov. durchgerungen einen KAT nachzurüsten.
Nun habe ich heute zur Eintragung bzw. Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigungen bei der zust. Stelle "vorgesprochen"....

- Zitat der Dame der Zulassungsbehörde: "wie KAT beim Diesel, mal sehen ob das einzugeben ist....?

Irgendwie war es dann doch machbar, wobei mir nicht bestätigt werden konnte, ob dies nun vgl. EURO2 Norm ist.
Stattdessen wurde mir mitgeteilt, dass ich mich bzgl. Steuerersparnis bzw. Schadstoffeinstufung an das zuständige Finanzamt wenden sollte.

Das habe ich dann auch getan.

Der Anruf beim FA hat mich etwas nachdenklich gemacht.

Zitat: "normalerweise ist die von Ihnen angegebene Schlüsselnr. vgl. EURO2....... Aber: dies wird durch ein Computersystem festgestellt und dort ist unklar ob diese Schlüsselnr. zusammen mit dem zul.GG auch wirklich EURO2 ergibt?
Natürlich hatte Sie die Daten noch nicht übermittelt bekommen (lebe im Landkreis....)
Ich sollte mich gedulden.....
Netter Tip am Rande: "Ihr Auto ist aber schon sehr alt....., ob sich das noch lohnt?


Hoffe, dass ich da mein Geld für den KAT nicht in den Sand gesetzt habe?
Mit Interesse sehe ich Euren (positiven) Antworten entgegen...

____________________________________________________________

LR Discovery Series I / 200TDi
Baujahr: 11/1993
83kW
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Zulassungsbescheinigung Feld 14: 98/69/EG III ; A
Feld 14.1 (Schlüsselnr.) 0451
Katalysator der Fa. SK Handels: TYP: SK 2006/1


Nach meinem pers. Ermessen müssten das 16,05 € / 100ccm bedeuten ?????

Netten Abend/Tag, Mic
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 08:03
Der Gesetzesentwurf zur Änderung der KFZ-Steuer für Womos hat den Bundestag passiert ...
http://www.promobil.de/sixcms/detail.php?id=86663
Wieder ein netter Geldsegen für unserem verarmten Staat in Aussicht ...
Gruß
Jens
Geschrieben von: Henrik Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 08:20
Und wer wissen mag wie sich die neue Steuer für Womos berechnet sollte

hier http://www.afrika-virus.de/technik/steuer/steuer.html mal reinschauen.


Im GEsetz stehen jetzt auch die 170cm Stehhöhe, wie soll ich das denn mit einem 110er umsetzen?
Und wie sieht es mit Bestandsschutz aus?

Das ist ja zum <img src="/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 09:48
Bei der Steuer gab es noch nie Bestandschutz.
Geschrieben von: Sandlover Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 11:00
Die Finanzämter werden sich bei den WoMos einmal mehr darauf berufen, dass sie nicht an die verkehrsrechtliche Zulassung gebunden sind (siehe LKW-Zulassung usw). Damit kann die Finanzbehörde eigene Regeln aufstellen, wie eben z.B. diese 170 cm. Dieser Wert dürfte wohl auch nicht so ganz zufällig gewählt worden sein, denn diese Höhe ist nicht nur im Geländewagen ein Problem, sondern wird auch in Kleinbussen, also dem Urtyp des WoMos, nicht erreicht, sofern kein Hubdach o.ä. vorhanden ist.
Gruss Christine
Geschrieben von: Henrik Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 11:56
Jetzt war aber die Spüle und Kochgelegenheit noch nie verpflichtend im Fahrzeug zu montieren und konnte auch durch einen herauszunehmenden Kocher gestellt werden. Stell ich den Kocher jetzt dahin wo er immer steht (nämlich draussen) dann hab ich die Stehhöhe ja...
Eine Spüle war bis dato noch nicht verpflichtend, bedeutet aber auch ich kann spülen wie immer - in der Faltschüssel - und dann hab ich meine Stehhöhe wieder.. oder ? ? ? ?

Das gibt nur wieder Unmut, weil immer noch nicht definiert ist ob ein Womo eine fest eingebaute Spüle oder einen Kocher haben muß, da müssen dann wieder die Gerichte entscheiden.

Spitze!

Mal schaun was das Finanzamt zum Jahreswechsel so meint...
Geschrieben von: cbit Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 12:38
Zitat
Zitat: "normalerweise ist die von Ihnen angegebene Schlüsselnr. vgl. EURO2....... Aber: dies wird durch ein Computersystem festgestellt und dort ist unklar ob diese Schlüsselnr. zusammen mit dem zul.GG auch wirklich EURO2 ergibt?
Natürlich hatte Sie die Daten noch nicht übermittelt bekommen (lebe im Landkreis....)
Mic

Grundsätzlich werden (Diesel)Fahrzeuge
mit einem zul.GG > 2500kg
eine Schadstoff-Klasse schlechter eingestuft
als Fahrzeuge mit exakt dem gleichen Motor
bei denen das zul.GG < 2500kg liegt.

vgl. Renault Grande Scenic und Espace
bei Mitsubishi gibt's auch solche Fälle.

Welcher €-uro Wert da je 100/cm³ rauskommmt weiß ich so adhoc auch nicht.

Gruß
Christian
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 12:46
Momentan liegt der Unterschied nur bei ein paar Cent.
Kann sich aber mal einer was zu einfallen lassen.
Geschrieben von: RoverLover Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 13:21
ich hab kein´Bock mehr...

die sollen doch einfach abbuchen was sie wollen, bis mein Dispo schlapp macht.
Die kriegen was sie wollen, weil sie mit Willkür entscheiden können.
Is doch mit allem so... für die Akzeptanz der LKW-Maut kochen sie uns mit Beteuerungen weich, dass es nie eine PKW-Maut geben wird... kaum is alles in trockenen Tüchern kommt die PKW-Maut.

Mir egal, ich fress jetzt alles... aber ich werd in diesem Land nimmer alt. Und so wie ich denken momentan hunderttausende und an diesem Phänomen wird Deutschland mal ganz schön zu beissen haben. Die beknackte Autosteuer is da gar nicht mal so ausschlaggebend, mich kotzt die Art und Weise an, wie hier Politik gemacht wird. Ich lass mich nimmer für dumm verkaufen... Deutschland ade... in 10 Jahren hab ichs geschaft.
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 13:34
ich könnte mir vorstellen, dass die WoMo-Geschichte letztendlich nach hinten losgeht.
Seither kostet ein WoMo nicht viel im Jahr, kann man also locker angemeldet lassen.
Wenn das jetzt so viel teurer wird, könnte ich mir vorstellen, dass viele (gerade von der Tupperware-Flotille) ihr WoMo nur noch für ein paar Monate im Jahr anmelden werden.
Geschrieben von: RoverLover Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 13:38
Dann zahlste wahrscheinlich bald Grundsteuer für die Immobilie. Die haben Phantasie...

Sorry, bin mal wieder destruktiv. Ich geh schon...
Geschrieben von: Henrik Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 13:39
@Monny

was machst du denn wenn die die WomoGeschichte wegen der Stehhöhe kippen?
wieder zurück zu LKW?

Wenn die Kiste Womo bleibt, rechnet sich auch der KatEinbau, sind immerhin 160 Euro im Jahr weniger.
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 15:01
Welche Schlüsselnummer kriegt der denn mit KAT?
Geschrieben von: DaPo Re: Neue Kfz-Steuer - 10/11/2006 16:09
Zitat
@Monny

was machst du denn wenn die die WomoGeschichte wegen der Stehhöhe kippen?
wieder zurück zu LKW?
Spüle bei der Dachluke einbauen... <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: dl4zbi Re: Neue Kfz-Steuer - 11/11/2006 10:42
Zitat
Der Anruf beim FA hat mich etwas nachdenklich gemacht.

Zitat: "normalerweise ist die von Ihnen angegebene Schlüsselnr. vgl. EURO2....... Aber: dies wird durch ein Computersystem festgestellt und dort ist unklar ob diese Schlüsselnr. zusammen mit dem zul.GG auch wirklich EURO2 ergibt?
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LR Discovery Series I / 200TDi
Baujahr: 11/1993
83kW
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Zulassungsbescheinigung Feld 14: 98/69/EG III ; A
Feld 14.1 (Schlüsselnr.) 0451
Katalysator der Fa. SK Handels: TYP: SK 2006/1
Nach meinem pers. Ermessen müssten das 16,05 € / 100ccm bedeuten ?????

Hallo,
gestern nochmal beim FA angerufen.
Steuer ist festgesetzt auf 16,06€ / 100ccm.
Also, momentane Ersparnis = rund 530€ p.a.

Aber.....: "Sie" werden sich bestimmt noch ein paar Kleinigkeiten einfallen lassen...

Nettes Wochenende, Mic

PS: Vielen Dank für Eure Hilfe!
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 11/11/2006 11:08
Zitat
@Monny

was machst du denn wenn die die WomoGeschichte wegen der Stehhöhe kippen?
wieder zurück zu LKW?

Wenn die Kiste Womo bleibt, rechnet sich auch der KatEinbau, sind immerhin 160 Euro im Jahr weniger.

Weiss ich noch nicht.
LKW kannst vergessen, keine Hänger ziehen am WE und das, was du bei der Steuer sparst,darfst du an die Versicherung abdrücken.

Wie wärs mit 'So-Kfz Steuersparmobil'? <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: ranx Re: Neue Kfz-Steuer - 14/11/2006 19:39
Zitat
Weiss ich noch nicht.
LKW kannst vergessen, keine Hänger ziehen am WE und das, was du bei der Steuer sparst,darfst du an die Versicherung abdrücken.

Wie wärs mit 'So-Kfz Steuersparmobil'? <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Frag mal nach LKW im Werksnahverkehr ? Was das bringt, bzw. ausschließt.


Hatte mir mal mein Versicherungsagent angeboten und ausgerechnet.

Ist aber schon so lange her <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: WilderIsi Re: Neue Kfz-Steuer - 25/11/2006 14:58
Die Wohnmobilsache ist ätzend genug - wobei die Stehhöhendefinition so schwasinnig ist, dass vielleicht sogar noch Chancen bestehen. Aber was ist hiermit:

Zitat
Zu Artikel 1 (Kraftfahrzeugsteuergesetz)

I. Änderung

Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 1

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

1. In § 2 werden folgende Absätze 2a bis 2c eingefügt:

„(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:

1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;

2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;


Sind damit nicht alle Bemühungen von wegen AF-Fahrzeug etc. obsolet, da nun per Steuergesätz einfach PKW Steuern als geltend gesetzt werden?

Hab dazu komischerweise noch gar nix gefunden, dass betrifft doch viel mehr als die WoMo-Sache <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Rovergrüße

David

PS: Gibts eine Anlaufstelle zwecks Koordinierung des Vorgehens in Sachen WoMo bei Geländewagen (Stehhöhe etc?)
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 26/11/2006 15:04
nur unter den Bedingungen:

…wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

...und das ist nie der Fall!

<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Gruß Stefan
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 26/11/2006 20:12
Ja wie ist da jetzt schon was fest?
Hab ich was verpaßt?
Geschrieben von: WilderIsi Re: Neue Kfz-Steuer - 26/11/2006 21:43
Zitat
nur unter den Bedingungen:

…wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

...und das ist nie der Fall!

<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Gruß Stefan

Ah jetzt ja - man sollte nie aus dem Zusammenhang zitieren <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Wobei ich das Wort "insbesondere" verwirrend finde. Ohne wäre es eindeutiger. So heißt das für mich, dass das Flächenverhältnis eine hinreichende, aber keine notwendige Vorraussetzung ist.

Aber das werden dann wohl wieder Musterverfahren klären müssen <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />

Warum machen die das Gesetz eigentlich nicht einfach eindeutig, siehe Höhenregelung bei WoMos ...

rg

David
Geschrieben von: greenbee Re: Neue Kfz-Steuer - 26/11/2006 22:08
Zitat
Warum machen die das Gesetz eigentlich nicht einfach eindeutig, siehe Höhenregelung bei WoMos ...

Was ist da eindeutig? Die Stehhöhe unterscheidet nur zwischen "echten" und "unechten" Wohnmobilen.

Dazu haben wir morgen ein nettes Beispiel auf der Homepage!
<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
(unser Webmaster hat sich mit dem "Moped" beim crossen auf die Nase gelegt - sonst wäre es schon seit ein paar Tagen drauf - sorry)
Geschrieben von: Monny Re: Neue Kfz-Steuer - 27/11/2006 17:09
Aaaalso - Landy hat keine 170cm Stehhöhe (woher auch...), wird also nicht als WoMo versteuert werden.
PKW ist es aber auch nicht, das dürfte sogar der blindeste FA-Beamte erkennen.
Wat nu? Behalte ich automatisch meine Gewichtsbesteuerung?
Geschrieben von: ranx Re: Neue Kfz-Steuer - 27/11/2006 20:13
Zitat
Wat nu? Behalte ich automatisch meine Gewichtsbesteuerung?


Automatisch kommen nur die Mahnungen und alles ander unnütze Zeugs <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />


Schön wäre es trotzdem, dann hätte der HT wieder eine Zukunft .....
Geschrieben von: cbit Re: Neue Kfz-Steuer - 19/12/2006 08:58
Zitat
nur unter den Bedingungen:

…wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

...und das ist nie der Fall!

Das wird wohl abzuwarten (bzw. gerichtlich zu klären) sein, denn:



(Quelle: Drucksache 16/519 vom Februar 2006)
Voraussetzung bei den Fahrzeugen im Sinne der Nummern 1 bis 4 ist, dass die genannten Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutz- fläche des Fahrzeugs.


und weiter (in der Stellungnahme):

In Satz 3 wird zu Abgrenzungszwecken an Teilflächen des Fahrzeugs angeknüpft. Die „zur Personenbeförde- rung dienende Bodenfläche“ und die „Nutzfläche des Fahrzeugs“ sind aber weder in den Zulassungsbescheini- gungen erkennbar noch an anderer Stelle klar bestimmt. Die konkrete Ermittlung der Flächenanteile wird in der Praxis erhebliche Probleme bereiten und streitanfällig sein.

Es wird vorgeschlagen, dieses Tatbestandsmerkmal durch ein rechtlich eindeutiges und praktisch handhabbares Kriterium (z. B. die Nutzlast) zu ersetzen.

... Zitat Ende
Dieses "praktischer handhabbare Kriterium" ist aber im endgültigen Gesetz eben nicht verwendet worden,
also wird es wohl darauf hinaus laufen, dass die "Bodenfläche" und die "Nutzfläche" im Wege eines Rechtsverfahrens zu klären sind.

Also immer noch keine endgültige Klarheit...

Gruß
Christian
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Kfz-Steuer - 29/12/2006 10:47
Moin,

so, jetzt ist es endgültig gültig...
Die Änderung zum KFZ-Steuergesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffenlicht.
siehe hier
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf

Gruß
Jens
Geschrieben von: steph4n Re: Neue Kfz-Steuer - 30/12/2006 00:08
also ist der 110er sw mit moeglichen 9 sitzen excl. fahrersitz kein pkw, oder?

vielleicht ein dummer kommentar, aber ich habe mich mit der materie noch nicht
beschäftigt. verzeiht.

stephan
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 30/12/2006 10:50
Nönö, nix dummer Kommentar sondern Faktisch vollkommen korrekt!
Geschrieben von: Ozymandias Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 09:26
Zitat
also ist der 110er sw mit moeglichen 9 sitzen excl. fahrersitz kein pkw, oder?

vielleicht ein dummer kommentar, aber ich habe mich mit der materie noch nicht
beschäftigt. verzeiht.

stephan

Allerdings brauchen alle Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) einen Geschwindigkeitsbegrenzer auf 100Km/h - mit nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge.

Gültig seit 01.01.2006 <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 09:43
In welchem Land?

Er hat ja nur einen imaginären 10-Sitzer.
Geschrieben von: Ozymandias Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 09:47
Zumindest in der Schweiz und da die hierzulande ja generell EU-Recht nachvollziehen muss es wohl aus Brüssel kommen.
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 09:59
Zitat
Zitat
also ist der 110er sw mit moeglichen 9 sitzen excl. fahrersitz kein pkw, oder?

vielleicht ein dummer kommentar, aber ich habe mich mit der materie noch nicht
beschäftigt. verzeiht.

stephan

Allerdings brauchen alle Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) einen Geschwindigkeitsbegrenzer auf 100Km/h - mit nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge.

Gültig seit 01.01.2006 <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Soweit ich weiß aber nur wenn über 3,5t zGG.
Geschrieben von: ariane44 Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 11:00
Es gibt einen kleinen aber wichtigen Unterschied zwischen vorhandenen (eingetragenen) Sitzen und der vom Herstellerkonzept möglichen Anzahl.

Gruß

Carsten ;-)
Geschrieben von: K260 Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 11:36
Zitat
Es gibt einen kleinen aber wichtigen Unterschied zwischen vorhandenen (eingetragenen) Sitzen und der vom Herstellerkonzept möglichen Anzahl.

Und hier muss noch differenziert werden zwischen der Anzahl der Sitzplätze der Serienausführung und der möglichen Anzahl an Sitzplätzen laut Hersteller.
Gerade bei Geländefahrzeugen lassen sich laut Hersteller, mitunter ganze Sitzbänke nachrüsten. Tschüß Ladefläche heissts dann wohl.

Die Konzeptionierung der Geländewagen ist eindeutig PKW, damit kann es wohl für alle böse ausgehen.
Offenbar kann das aber immer noch das jeweilige FA vor Ort selbst bestimmen. Das FA darf offenbar auch bestimmen, ob die diesbezüglichen Eintragungen im Brief relevant oder irrelevant sind.
Geschrieben von: ThorstenD Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 11:42
Zitat
Die Konzeptionierung der Geländewagen ist eindeutig PKW

Wie kommst Du auf diese verwegene These?
Geschrieben von: K260 Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 11:43
Dann frag mal die Hersteller, was ich in meinem Falle zumindest schon mal gemacht habe.
Nissan bezeichnet den Patrol als Allrad PKW geländegängig.

Okay, mag ja sein, dass es Geländewagen gibt, die dem Konzept nicht unterliegen und von vornherein als etwas anderes konzeptioniert wurden, meinem Verständnis nach sind das aber, soweit ich sie kenne, alles PKWs, wenn man mal ehrlich ist.
Geschrieben von: steph4n Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 11:47
was ist eigentlich mit dem stehplatz hinten auf der trittstufe?
ist das dann ein bus? brauch ich einen personenbefoerderungsschein?

<img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
Geschrieben von: Landy4ewes Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 16:57
Zitat
Dann frag mal die Hersteller, was ich in meinem Falle zumindest schon mal gemacht habe.
Nissan bezeichnet den Patrol als Allrad PKW geländegängig.

Okay, mag ja sein, dass es Geländewagen gibt, die dem Konzept nicht unterliegen und von vornherein als etwas anderes konzeptioniert wurden, meinem Verständnis nach sind das aber, soweit ich sie kenne, alles PKWs, wenn man mal ehrlich ist.

Also mein Santana PS10 ist laut Herstellerkonzeption LKW, als PKW wäre er gar nicht zulassungsfähig. Leider ist das meinem Finanzamt bislang aber egal, mal sehen ob sich das noch ändert.
Finde ich nur in sofern bemerkenswert, da sie ja sonst immer auf die Herstellerkonzeption als PKW pochen, da ist es mal andersherum und nützt auch nichts ???


Grüße,
Alfred.
------------------------------------------------------------
Etwas nicht tun zu können, ist kein Grund es nicht zu tun.
Geschrieben von: K260 Re: Neue Kfz-Steuer - 31/12/2006 17:57
Das FA macht, was es will. Dieser Tenor wurde mir vom örtlichen Kreisverkehrsamtsleiter(oder wie der auch immer heisst) so am Telefon gesagt. Er kenne aber den zuständigen Menschen beim FA gut und er sagte mir, dass dieser darauf vertraut, was das Verkehrsamt bescheinigt. Aber das letzte Wort hat das FA, so war der Stand bis vor diesem "lustigen" Schreiben was weiter oben vor kurzem auftauchte.

Gibt aber noch etwas, womit man eventuell gute Karten hat, der Bestandsschutz. Solang als das Fahrzeug nicht um oder abgemeldet wird, behält es seinen Status Quo als LKW.
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 02/01/2007 12:13
Nun ja, aber im neuen KFZ-Steuergesetz ist der
PKW jetzt mit 3 bis 9 Sitzplätzen definiert !
Es gibt aber ebend den Unterschied zwischen
"virtuellen" und echten Sitzplätzen, mit Eintragung
im Schein.
Für das Gesetz sind aber "virtuelle" Sitzplätze
ausreichend, das ist für die langen HZJ ja schon
durch Proallrad geklärt worden, und ist natürlich
für ähnliche Fahrzeuge übertragbar.
Aus den 80er Jahren habe ich eine eigene Erfahrung:
Wir hatten DB 309 Transporter mit Kofferaufbau im
Einsatz, eigentlich ein typischer LKW, aber wir
hatten Durchgang,Fenster und Sitzbankbefestigung
drin.War also ein eingetragener PKW m.2 Sitzplätzen.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: Hasi Re: Neue Kfz-Steuer - 02/01/2007 16:31
Mal im Ernst. Hat schon mal jemand einen Defender 110 mit dem zusatzsitz vorne in der mitte zum zehnsitzer umgebaut und das so das es das Finanzamt anerkennt!!

Würde mich interesieren.
Geschrieben von: K260 Re: Neue Kfz-Steuer - 02/01/2007 20:01
Virtuelle Sitzplätze sind dann die, die der Hersteller ursprünglich für das Fahrzeug verbaut hat bzw. maximal geplant hat ?
Geschrieben von: Hasi Re: Neue Kfz-Steuer - 02/01/2007 20:38
Ich will gar keine Virtuellen, ich hab jetzt neun eingetragene Sitzplätze. Und für den Defender gibts einen Mittelsitz zwischen Fahrer und Beifahrer, wird in manchen ländern so ausgeliefert. Das wären dann zehn "ECHTE" sitzplätze.

Und geht sowas oder nicht, los wer hat´s schon gemacht.
Geschrieben von: Ingo_M Re: Neue Kfz-Steuer - 02/01/2007 20:39

Nun ja, aber im neuen KFZ-Steuergesetz ist der
PKW jetzt mit 3 bis 9 Sitzplätzen definiert !

falsch:
3 bis 8 sitzplätze OHNE fahrersitz!!!!!!!

bedeutet ja ein sonstiges Fahrzeug mit insgesammt 4 sitzplätzen ist kein pkw....
weiterhin definiert sich die flächenformel mit personenbeförderung, was ist mit dem fahrersitz, müßte ja sowas wie neutrale fläche sein????

ingo
Geschrieben von: ariane44 Re: Neue Kfz-Steuer - 02/01/2007 21:02
Zitat
Nun ja, aber im neuen KFZ-Steuergesetz ist der
PKW jetzt mit 3 bis 9 Sitzplätzen definiert !

Und der Smart ist ein sonstiges Fahrzeug???
Geschrieben von: Axi Re: Neue Kfz-Steuer - 02/01/2007 22:11
Na ja, ganz ähnlich dem Triumph Spitfire..... <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 03/01/2007 08:26
Wenn ich mich nicht irre, haben die Proallrad-Leute
auch einen Defender mit 10 Sitzen schon vorgeführt.
Aber Stefan weiß da mehr.
Und UPPS, natürlich 3-8 Sitze, ohne Fahrer.
Die Schwierigkeit f.d.FinÄ. ist doch gerade, das
in der Rechtsprechung gefestigt ist, das mehr als
9 Sitzige Fahrzeuge nach Gewicht zu besteuern
sind, wie z.B.Busse.
GRuß aus Berlin
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 03/01/2007 18:41
Zitat
falsch:
3 bis 8 sitzplätze OHNE fahrersitz!!!!!!!

bedeutet ja ein sonstiges Fahrzeug mit insgesammt 4 sitzplätzen ist kein pkw....

Das ist ja geil,wie krieg ich denn bei meinem Disco,das Mittelstück aus der Sitzbank?.
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 03/01/2007 18:49
Zitat
bedeutet ja ein sonstiges Fahrzeug mit insgesammt 4 sitzplätzen ist kein pkw....

Nee,verkehrt,insgesammt 4 Sitzplätze ist PKW.
Geschrieben von: ChristophB Re: Neue Kfz-Steuer - 03/01/2007 19:23
ich würd sagen: halbe rückbank raus (größere hälfte) *zack* 2+1 sitzer.

aber was is das dann?

grüße!
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 03/01/2007 22:24
Na,Steuerrechtlich kein PKW.

Ich brauche aber vier Sitzplätze. <img src="/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 04/01/2007 10:24
Ne,Ne, dann gibt´s ja noch das Flächenverhälnissmaß.
Denk ich mal.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: Christian24 Re: Neue Kfz-Steuer - 04/01/2007 11:08
Hallo,
habe gerade bei meinem Finanzamt angerufen um zu klären ob es reicht, wenn ich die Rücksitzbank rausschraube, die Gurte entferne und die Ladefläche gegen den Fußraum abgrenze um meinen G als LKW anerkannt zu bekommen. (Dem TÜV reichts) Die nette kompetente Dame meinte dann, dass ich noch die Scheiben verblechen (einschweißen) und die Gurtverankerungen unbrauchbar machen müsste. Stünde so im Gesetz. Auf Nachfragen in welchem und wo ich es finde erzählte sie mir was von Bundes-Steuerblättern und Richtlinien an die sie sich halten müsste, die sie aber nicht rausgeben würde (Kopie, Auszug, Fax, Mail). Aber wenn das Gesetz und nicht auslegungssache ist, wiso fahren dann manche mit Scheiben und LKW-Status, andere mit abgedunkelten Fenstern und LKW-Status und wieder andere mit Blech und LKW-Status rum? Weiß da jemand von euch was drüber? Ich habe in keinem Gesetzestext der mir zugänglich war was von verblechten Scheiben und unbrauchbaren Gurthaltern gefunden! (Vielleicht will man das Fahrzeug ja auch mal wieder als PKW verkaufen?...)

Christian
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 04/01/2007 14:32
Hey Christin,
das ist auch nicht Gesetz, sondern da gab es vor einigen Jahren ein Urteil vom BFH.Und dort wurde das dann so
festgelegt.Aber es gab dann etwas später ein anderes Urteil, wonach bei der Beurteilung und Betrachtung des
Fahrzeuges die Gesamtheit der Erscheinung zu würdigen
ist und nicht allein auf einzelne Aspekte abgestellt
werden darf.
Die Urteile sind hier auch irgendwo im Thread zu finden, glaube ich.
Das neue KFZ-Steuergesetz bietet aber auch einfachere
Möglichkeiten bezüglich der Ladeflächenlänge bei 2 Sitzern.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: Spike Re: Neue Kfz-Steuer - 04/01/2007 15:39
...warum willst Du den denn als Lkw zulassen??
Mach 2-3 Sitze, Gurte raus und fertig. Zulassung als Zugmaschine. Dann kannst Du sogar sonntags mit Anhänger fahren....
gruß
thomas
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 04/01/2007 18:06
Warum sollte er die Zulassung ändern,die interessiert das FA sowieso nicht.
Geschrieben von: ranx Re: Neue Kfz-Steuer - 05/01/2007 05:37
"Blech-Beitrag"
Geschrieben von: K260 Re: Neue Kfz-Steuer - 11/01/2007 14:08
Erneute Anfrage beim FA des Landkreises in dem ich wohne.
Ergebnis: Nichts ändert sich, LKW bleibt LKW.
Auch das Gesetzblatt von Mitte Dez. 2006, was hier noch zur Diskussion kam, ist irrelevant.

Das liegt aber am zuständigen Fachbereichsleiter, nicht an der allgemeinen Politik. Denn der entscheidet, was gemacht wird und was nicht. O-Ton, "Sie leben im richtigen Landkreis". Er achtet was TüV und Verkehrsamt bescheinigen, denn wenn ein Ingenieur nicht sagen kann, was ein LKW oder PKW ist, dann kann das ein FA Beamter schon mal gar nicht.


Für mich eine sehr gesunde Einstellung. Das wirft allerdings die Frage auf, wie "gesund" denn die Fachbereichsleiter der anderen Landkreis FA`s sind, die das nicht so handhaben <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> aber wer am Telefon schon entscheiden kann, dass man keinen LKW sondern einen PKW fährt, weil, macht ja Spaß damit zu fahren, sorry, aber da sag ich mal nix weiter dazu........
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Neue Kfz-Steuer - 12/01/2007 09:54
Hey K260,
na die Proallrad-Leute haben da so ihre speziellen
Erfahrungen gemacht, teilweise wie zu Zarenzeiten.
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: greenbee 1. Hauptverhandlungen FG Münster am 23.01.07 - 15/01/2007 08:53


Adresse:

Finanzgericht Münster
Warendorfer Str. 70
Münster

Zimmer 401 (Dachgeschoss)

13.30 Uhr

Die Sitzung ist öffentlich – d.h. es kann kommen wer möchte. Bitte pünktlich sein ...und viel Zeit mitbringen, das wird einige Stunden dauern <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> !!!!!

Verhandelt wird
1. ein J6 als 10 Sitzer
2. ein G lang als AF
Geschrieben von: ranx Re: 1. Hauptverhandlungen FG Münster am 23.01.07 - 16/01/2007 22:43
Zitat
Die Sitzung ist öffentlich – d.h. es kann kommen wer möchte.


kann das dann auch aufgezeichnet werden ?




Ich kann leider nicht kommen!



Viel erfolg <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: 1. Hauptverhandlungen FG Münster am 23.01.07 - 17/01/2007 17:10


[color:"red"]Termin FG Münster abgesagt!!!!! [/color]




Das FG Münster hat heute (soeben per Fax) überraschend den Termin am 23.01.07 abgesagt.

Nachdem wir ebenfalls heute – besser in der letzten Nacht – noch einen ergänzenden Schriftsatz zum rückwirkend eingeführten „neuen“ KrafStG in Münster eingereicht haben, scheinen die Richter (und das ist die einzig plausible Erklärung für die Absage) von der Tatsache überrascht, dass es überhaupt eine Änderung im KrafStG gibt.

Also wird der entscheidene Termin zu AF doch am FG Köln stattfinden – voraussichtlich im Februar. Die dortigen Richter haben sich mit der neuen Gesetzeslage auch schon ausgiebig befasst und sind im Allgemeinen auch besser mit der Materie vertraut.

Sorry – aber für die Unkenntnis der Münsteraner Richter können wir nichts!

Gruß Stefan
Geschrieben von: Tordi Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 12/02/2007 14:32
CO2-Steuer soll noch 2007 kommen

Die Umstellung der Kfz-Steuer auf den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) soll nach Angaben des Bundesumweltministeriums schon 2007 beschlossen werden. "Das werden wir in diesem Jahr noch umsetzen", sagte Staatssekretär Matthias Machnig im RBB-Inforadio. Die Gespräche mit dem federführenden Finanzministerium hätten begonnen. "Wir werden in diesem Frühjahr ein Eckpunktepapier beziehungsweise dann einen Gesetzentwurf vorlegen", sagte Machnig.

...

Mit der Koppelung einer Steuer an den CO2-Ausstoß will das Umweltministerium Anreize für Autofahrer schaffen, sich ein umweltfreundlicheres Auto zuzulegen. Dies wurde schon im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gefordert. Da die Kfz-Steuer aber ausschließlich den Ländern zukommt, wird auch auf die Haltung des Bundesrates entscheidend sein.

Noch sei jedoch unklar, ob sich die Steuer völlig am C02-Ausstoß ausrichte oder ob auch der Hubraum weiter mit berücksichtigt werde, hieß es unterdessen aus dem Finanzministerium. Hier lasse der Koalitionsvertrag Spielraum. Das Ministerium werde dazu in diesem Jahr Vorschläge vorlegen.

Quelle: www.tagesschau.de
Geschrieben von: ranx Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 12/02/2007 14:50
aha, das ist ja Interresant.


Billiger wirt´s für die alt-Motor-User sicher nicht.

Das ist schon ein ärgerniss mit der Zukunft und dem Fortschritt.
Schön ist das nur wenn man da mitspielen kann. Es werden nur immer weniger die
das können. Aber für die nächsten Jahre gibt es noch genug Futter/Geld.


ich suche weiterhin nach einem alternativ Motor für die 20 Jahre alte Alukiste
der den aktuellen Forderungen stand halten kann.



bis bald, ranx
Geschrieben von: Troll Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 12/02/2007 16:46
Was wohl die anderen EU-Länder dazu sagen <img src="/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

soll doch 2010 (+X J.?) eine einheitliche Besteuerung kommen <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> <- der steht für die östlichen EU-Länder <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: cbit Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 13/02/2007 07:52
...die ganze Sache läuft zwar schon recht lange
und im Augenblick etwas zäh, aber gerade deswegen sollte der Thread doch weiterhin angepinnt bleiben, oder?
<img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: ThorstenD Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 13/02/2007 08:06
Zitat
...die ganze Sache läuft zwar schon recht lange
und im Augenblick etwas zäh, aber gerade deswegen sollte der Thread doch weiterhin angepinnt bleiben, oder?
<img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Seh ich auch so.
Geschrieben von: greenbee Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 13/02/2007 16:21
Na was für eine Aussage:

Lottsiepen: In der Liste weisen wir das nicht aus. Die schlimmsten Autos sind meiner Meinung nach aber Fahrzeuge von Ferrari oder Maserati. Dann kommen relativ schnell diese Touaregs und Q7: Die geländegängigen Luxuslimousinen, die einen Stierfänger vorne dran haben, sind im Grunde genommen die Allerschlimmsten. In Deutschland dürfen Sie ja fast nirgends Off-Road fahren. Die stehen in Schwabing, die stehen vor den angesagten Cafés im Halteverbot - aber sind im Gelände eigentlich nie zu sehen. Das ist Viagra in Chrom.

aus: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6354936_REF_NAV_BAB,00.html
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 15/02/2007 08:17
Wie kann die CO2 Steuer denn bemessen werden und gibt es schon einen Termin beim FG Köln bezügl. AF u. St.Gesetzänderung?

Jruß,

Carsten
Geschrieben von: Duke Re: 1. Hauptverhandlungen FG Münster am 23.01.07 - 08/03/2007 21:20
Hallo,
jetzt rasselt auch RLP mit den Ketten.
In der Wochenzeitung wird verkündet das Wohnmobile und Geländewagen rückwirkend bis 01.05. nachzahlen sollen.
Na super ich bin gespannt ob die den AF Eintrag gelten lassen, ich denke aber nicht.
Der Einpruch ist denen sicher.
Nur gemeinsam sind wir STARK deshalb alle in PRO ALLRAD,
und dann werden wir uns schon durchsetzen. <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Gruß SSF
Geschrieben von: K260 Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 08/03/2007 21:51
Zitat
Was wohl die anderen EU-Länder dazu sagen <img src="/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

soll doch 2010 (+X J.?) eine einheitliche Besteuerung kommen <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> <- der steht für die östlichen EU-Länder <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Da wird entweder die Frist verlängert auf realistische Zahlen wie 2030 oder "wir" dürfen das mal wieder mitzahlen.
Geschrieben von: Monny Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 12/03/2007 20:03
ich hab letzten Samstag die Zahlungserinnerung bekommen, 185 Euro wie immer.
Aber ich hab keine Illusionen, dass die mich übersehen (oder in prophetischem Wissen daran denken, dass ich eh Einspruch erheben werde und es gleich lassen <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> )
Geschrieben von: Sacky Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 16/03/2007 15:05
@ Monny

Mach Dir mal nicht allzugroße Sorgen. Letzten Montag, hatte ich für meinen 110 HT, auch einen geänderten Steuerbescheid zugestellt bekommen.
Steuer rauf von 182 Euronen auf 401 Euronen.

Dann ran ans Telefon, kurzes Gespräch mit der Dame von Amt.
Ergebniss: Fahrzeug vorführen.
Tags darauf ab zum Finanzamt. 2 Beamte gucken sich meine Karre an und dann die entscheidenen Worte: " Der ist ja wirklich ein Lkw ".

Steuerbescheid wird wieder geändert auf 182 Euronen. Prost <img src="/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />

Glück auf
Sacky
Geschrieben von: Monny Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 16/03/2007 17:46
ich hab ne WoMo-Eintragung
Geschrieben von: Billa Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 21/03/2007 18:23
Ich weiß ja nicht ob das schon bekannt ist, aber es ist eine Petition im Bundestag eingereicht worden. In der Petition wird gefordert die KFZ-Steuer auf den Spritpreis umzuschlagen. Das Ganze läuft nur 6 Wochen, deshalb drängt die Zeit. Hier ist der Direktlink,- denke je mehr mitmachen, um so besser, meine Zeichnung haben sie schon: Petition Kfz-Steuer

Gruß, Billa
Geschrieben von: G Bolle Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 21/03/2007 21:08
Hi,
Samstag "Tag der Trauer" mein abgemeldeter G 300D hat Steuernachforderung erzeugt...(dachte schon unzulässige Rußwolken...) 1680€ für 1.5.2005 - 01/2007...nett...so hat die Pfalz den Anderen gleich gezogen. Somit weiss ich nicht ob ich mich freuen soll ihn "schon" abgemeldet habe, oder weinen soll das mein G250D 682€ im Jahr kostet...

Grüßle
G Bolle
Geschrieben von: bueffel Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 14/04/2007 21:07
Nun hats auch mich erwischt...

Vorgestern kam der Steuerbescheid, indem ich aufgefordert wurde rund 1600 Euro zu zahlen. Grund dafür ist die seit 01/06 rückwirkende (!) Besteuerung meines 110er HT als Pkw und nicht mehr als Wohnmobil. Jährlich wird nun die Steuer 940 Euro kosten. Falls ich dem lieben Amt einen "Nachweis" erbringen könnte, stüfen die Beamten meinen Wagen wieder als Wohnmobil ein. Da werde ich Montag gleich mal anrufen, wie denn der "Nachweis" auszusehen hat...

Eine Frechheit ohne Ende ist es, ungefragt die Karre ein Jahr rückwirkend als Pkw zu führen und letztendlich mir wieder Arbeit zu machen, den Rotz im Amt gerade zu biegen. Das Einzige worauf der Staat noch aus ist, ist schnöder Mammon...
Geschrieben von: K260 Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 14/04/2007 21:29
Zitat
Ich weiß ja nicht ob das schon bekannt ist, aber es ist eine Petition im Bundestag eingereicht worden. In der Petition wird gefordert die KFZ-Steuer auf den Spritpreis umzuschlagen. Das Ganze läuft nur 6 Wochen, deshalb drängt die Zeit. Hier ist der Direktlink,- denke je mehr mitmachen, um so besser, meine Zeichnung haben sie schon: Petition Kfz-Steuer

Dann wirds Zeit, das weiter bekannt zu machen. Knapp 4000 Mitzeichner sind zuwenig.

Aktueller Steuerbescheid für meinen Patrol(Lkw) 143 EUR, erhalten vorigen Monat <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: mogli Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 15/04/2007 09:34
Hallo

Eigentlich traurig das sich bisher nur weniger als 4000 Mitzeichner gefunden haben.
Es scheint also kein allzugroßes Interesse an einer gerechten Umlegung der Kfz.-Steuer zu geben.
Bei mehreren Millionen zugelassener Fahrzeuge in Deutschland müßten sich doch viel mehr als 4000 Mitzeichner finden lassen.
Vielleicht sollte jeder der in einem anderen Forum schreibt den Link Publik machen egal ob Fahrradforum oder Kochrezeptforum.
Also ran an die Tasten.

Gruß Andreas
Geschrieben von: Troll Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 15/04/2007 09:46
Zitat
Eigentlich traurig das sich bisher nur weniger als 4000 Mitzeichner gefunden haben.


Was wohl erklärt warum wir die "Bösen" sind <img src="/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 18/04/2007 09:21
Zitat
Zitat
Eigentlich traurig das sich bisher nur weniger als 4000 Mitzeichner gefunden haben.


Was wohl erklärt warum wir die "Bösen" sind <img src="/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />

Nee,

aber eine Umlegung per se ist nur vielleicht (!!!) gerechter. Da kein konkreter Steuersatz/Anhebungssatz genannt wird, ist die Frage schwer zu beurteilen.

Jemand, der täglich 60 km zu Arbeit fahren muß, erst 200 Euro/a und jetzt 600 Euro/a KFZ-Steuer bezahlt und demnächst

0,30Euro/Liter x 10Liter/100km x 30.000km/Jahr = 900Euro/Jahr

bezahlen soll, wird das nicht als gerecht empfinden, denn er hat wegen fehlender Bahnlinie und weit entfernter Arbeitsstelle keine Wahl und die begrenzte Absetzbarkeit von Fahrten zur Arbeitsstelle ist auch noch in der Diskussion.

Deshalb habe ich mir das auch überlegt. Also was ist überhaupt gerecht? Unter ökologischen Gesichtspunkten ist die Petition das sicher, aber es sollte auch noch andere Themen/Gesichtspunkte geben.

A N D R E A S
der sich wahrlich in vielen Dingen sonst engagiert
Geschrieben von: ranx Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 28/04/2007 18:56
Zitat
Zitat
Eigentlich traurig das sich bisher nur weniger als 4000 Mitzeichner gefunden haben.


Was wohl erklärt warum wir die "Bösen" sind <img src="/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />

4776 z.Z.


warum bin ich böse ?

Könnte es eher sein das wir Geländewagenfahrer etwas aufgeklärter sind ?
Das wir uns etwas mehr mit der Sache schon seit Jahren beschäftigen ?
Das die Bildzeitung nicht zu unserer Standart Lektüre gehört ?


Ich weiß auch nicht weiter <img src="/forum_php/images/graemlins/wavehello.gif" alt="" />
Geschrieben von: xita Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 10/05/2007 22:50
Kann man ein G-Cabrio ( 2850 kg ) als Zugmaschine zulassen ?

Was muß ich ändern ?

Und was bringt´s ?
Geschrieben von: Caruso Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 11/05/2007 09:04
Hier sind die Anforderungen:

Kürzel:
ZGG = Zulässigesgesamtgewicht
LG = Leergewicht
ZLG = Leergewicht + 75kg pro. eingetragenem Sitzplatz

1. Zunächts muss das LG für die Zugmaschine neu berechnet werden, wie ZLG.
2. Die Anhängelast muss > als das 1,5fache des ZGG sein.
3. ZGG muss > ZLG sein.
4. Die Ladefläche darf nicht grösser als der Achsabstand sein.
5. Anhängerkupplung muss vorhanden sein .
Geschrieben von: ThorstenD Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 11/05/2007 09:16
Zitat
Kann man ein G-Cabrio ( 2850 kg ) als Zugmaschine zulassen ?

Was muß ich ändern ?

Und was bringt´s ?

Infos rund um die Zugmaschine
Geschrieben von: Spike Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 11/05/2007 13:22
...und bei mir hat der TÜV-Mensch gesagt: ein 110er ist auch nix anderes als ein 109er.....
gruß
thomas
Geschrieben von: Caruso Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 11/05/2007 13:55
Stimmt ja auch.
Aber das Leergewicht ist so hoch,daß du bei zwei Insassen so gut wie nichts mehr zuladen darfst.
Geschrieben von: Spike Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 12/05/2007 16:31
.........wie kommst Du da drauf?? Nutzlast ist nach wie vor 900Kg(100 weniger wg. der Gasanlage..).
gruß
thomas
Geschrieben von: Caruso Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 12/05/2007 21:10
Wegen der omminösen Gewichtsformel,die ich aus dem Nachbarforum hab.Da scheints auch noch Klärungsbedarf zu geben.
Wie heißt noch das schicke Büchlein,in dem die Fahrzeugarten definiert sind?
Geschrieben von: Kellerkind Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 14/05/2007 20:14
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ,
darin die RICHTLINIE 2001/116/EG der Komission vom 20.Dezember 2001 zur Anpassung der Richtlinie 701/156/EWG.
Gelesen,gelocht + <img src="/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />.
Philipp
Geschrieben von: Caruso Re: Und weiter geht´s in Sachen Steuer... - 14/05/2007 20:26
Nee,da steht ja nur Blabla.
Das Buch soll heißen:
"Was ist wie" aus dem Moravia-Verlag.
Wenn ich langeweile hab,kauf ich mir das mal.

Hab grad gekuckt:129€ <img src="/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" />
Geschrieben von: Volkerd Neues Urteil: - 24/05/2007 06:12
Schwerer Geländewagen wird nach Hubraum besteuert
23.05.2007

Ein Toyota Land Cruiser ist steuerlich wie ein Pkw zu behandeln.

Ein schwerer Geländewagen ist nicht nach seinem Gewicht, sondern nach dem Hubraum zu versteuern. Das hat jetzt im Fall eines Toyota Land Cruiser J8 das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az.: 7 K 22/06). Wie die Deutsche Anwaltshotline mitteilte, war das Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen zunächst zu den wesentlich günstigeren Gewichtskonditionen besteuert worden. Dann verlangte das Finanzamt aber den höheren, für einen Pkw gültigen Steuersatz, der nach Hubraum und Schadstoffemission berechnet wird.

Dagegen wehrte sich der Fahrzeughalter erfolglos. Denn gemäß der seit 1. Mai 2005 gültigen neuen gesetzlichen Regelung hat nach Auffassung der Hamburger Finanzrichter jede Steuerbehörde eigenständig zu entscheiden, ob ein Fahrzeug als Pkw nach Hubraum oder wie ein Lkw nach Gewicht besteuert wird.

Laut Richter ist dies im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände aufgrund der objektiven Beschaffenheit anhand von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption zu bestimmen. Ausschlaggebend sei, ob das Fahrzeug vorwiegend zur Personen- oder zur Güterbeförderung geeignet ist. Das Finanzgericht Hamburg folgte damit einem Beschluss des Bundesfinanzhofes aus dem September 2006 (wir berichteten). (rp)

Heute bekommen von Autohaus Online.de <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />

Gruß

Volker
Geschrieben von: CarstenKausB Re: Neues Urteil: - 11/06/2007 10:37
Hi,

wie ist nun eigentlich der Stand der Dinge?

Soweit ich mich entsinnen kann, sollte doch Anfang des Jahres noch eine Verhandlung stattfinden, welche vertagt wurde.

Ist das Thema M1AF nun endgültig vom Tisch oder steht da noch was aus?

Jruß,

Carsten
Geschrieben von: Disko1 Neue Steuer ab 2008 - 19/06/2007 21:19
Hi,
die Verkehrsministerkonferenz hat sich für eine CO2- und Schadstoffausstossorientierte KFZ-Steuer ausgesprochen. Geplant ist das nunmehr ab 01.01.2008. Das ganze soll aufkommensneutral sein, d.h. hoher Ausstoß = höhere Steuer, niedriger Ausstoss=niedrigere Steuer. Dem muss nun noch der Bundesrat zustimmen.
http://spd-pb-prod01-m64.pironet-ndh.com...07/1716878.html
<img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />


..Schade..die Umlegung der KFZ-Steuer auf die Mineralölsteuer wäre ne gute Sache gewesen..dann würde auch das Verbrauchsvolumen=Ausstossvolumen berücksichtigt werden...

Disko1
Geschrieben von: TGB_11 Re: Neue Steuer ab 2008 - 20/06/2007 07:28
Wahrscheinlich wird wieder eine KFZ-Steuer gebastelt, die den theoretischen CO2-Ausstoß heranzieht, also nach Fahrzyklus und Meßnorm.
Ob das KFZ bewegt wird oder nicht (CO2-Ausstoß = Null) wird egal sein, "Besitzsteuer" ist angesagt und gut planbar.
Sparsame Fahrweise wird auch nicht belohnt, nur der Meßzyklus zählt. Auch einen 3L-Lupo kann man mit 7l bewegen, wenn man will. Und einen uralten Golf2-Diesel kann man auch mit 4l/100km fahren, nur der wird garantiert mit Strafsteuer belegt obwohl er wenig CO2 ausstößt.
Ich mag die Berliner Strassenräuber nicht <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Gruß
Jens
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Steuer ab 2008 - 20/06/2007 09:13
Richtig in die Röhre kucken ja wohl die Leute,die sich vor kurzem noch einen Kat haben einbauen lassen.
Geschrieben von: Wikinger Re: Neue Steuer ab 2008 - 25/06/2007 14:18
So,



jetzt hat es mich auch getroffen, nur mal am Rande, aber ich habe einen Verweis auf das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz gefunden, in dem man bei Behörden den Antrag auf Überlassung von deren Angelegenheiten stellen kann.
Es wird von dem Umstand, dass die Behörde hinter verschlossenen Türen arbeitet abgewichen und dem Bürger Tür und Tor geöffnet. Das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ist eine Verweis auf die Bundesnorm, IFG, deren erster § schon vielversprechend klingt:




Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1 Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.

(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.

(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor.


Somit kann jeder sein FA nerven und den Sachstand abfragen, das Ablehnen wird erheblich erschwert.


Dann werde ich mal mitz dem Einspruch zusammen den Antrag stellen, dass man mir den Stand der Dinge übersendet, Blankoantrag liegt hier schon rum und kann als Brief oder Fax hier angefordert werden, PM bitte.


Kann mir noch einer die Formel für M1AF und N1 BA oder BB schicken bzw. den Link senden?


Danke


Atze
Geschrieben von: landcruiser Re: Neue Steuer ab 2008 - 25/06/2007 14:40
und immer schön zu Ende lesen denn dann kommt man zu den Kosten, die man für eine IFG-Auskunft ablatzen darf
Geschrieben von: Wikinger Re: Neue Steuer ab 2008 - 25/06/2007 15:42
im Infomaterial und auf dem Antrag kann man die Kosten vorab checken lassen und kleine Posten bis 10 Kopien sollen in HH nix kosten.
Geschrieben von: cbit Re: Neue Steuer ab 2008 - 30/06/2007 11:49
Zitat
So,

Kann mir noch einer die Formel für M1AF und N1 BA oder BB schicken bzw. den Link senden?


Danke


Atze

du hast eMail...
Geschrieben von: Wikinger Re: Neue Steuer ab 2008 - 30/06/2007 13:45
und schon gedruckt.


Danke
Geschrieben von: evisfreund Re: Neue Kfz-Steuer - 08/07/2007 16:56
Habe leider in den letzten Tagen mehrmals mit dem Finanzamt telefonieren müssen.
Der Beamte meinte, wenn ein Steuerbescheid eines Nissan Patrol o.ä. Fahrzeug vorliegt, kann er das anders Beurteilen.
Dieses Fahrzeug die Eintragung AF hat, dann ist es möglich aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes auch mein Fahrzeug danach zu besteuern.
Meine Frage:
Hat jemand einen Steuerbescheid mit AF eines Nissan Patrol oder ähnlichem Fahrzeug, und kann diesen Mailen?
Optimalerweise aus Bayern besser noch München!
Name kann eingeschwärzt sein, hauptsache aktuell
Vielen Dank
Flo
Geschrieben von: RoverLover Re: Neue Kfz-Steuer - 11/07/2007 09:43
War heute morgen beim FA...

Ich bin die Warterei leid. Hat mich schon 2 mal 900undzerquetschte Steuer gekostet. Ich hab die Sitze jetzt rausgeschmissen. Bleche werden diese Woche draufgepoppt und ein Trenngitter reingefriemelt... ferdich.

Das mit der Versicherung wüsste ich aber ganz gerne aus amtlicher Quelle...
Im Prinzip hat Monny recht, ich musste damals auch bei meinem Nissan die LKW- Versicherung weiterzahlen, obwohl das FA steuerlich nen PKW draus gemacht hat... dann muss das ja wohl bitte umgekehrt genauso sein.
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Kfz-Steuer - 15/07/2007 21:50
Ja,wenn PKW im Schein steht.
Geschrieben von: Rallef Re: Neue Kfz-Steuer - 19/07/2007 16:29
Gerade im Buschtaxi Forum gefunden:

Pro Allrad hat am 13.09.2007 einen Gerichtstermin beim FG Köln zum Thema AF, Pick UP, unechte WoMO,9+ Sitzer und Rückwirkung !!!

http://www.buschtaxi.org/forum/termin-fg-koeln---130907-t16616.html

In God we trust !!
Geschrieben von: Anonym Re: Neue Kfz-Steuer - 20/07/2007 12:58
Zitat
War heute morgen beim FA...

Ich bin die Warterei leid. Hat mich schon 2 mal 900undzerquetschte Steuer gekostet. Ich hab die Sitze jetzt rausgeschmissen. Bleche werden diese Woche draufgepoppt und ein Trenngitter reingefriemelt... ferdich.

Das mit der Versicherung wüsste ich aber ganz gerne aus amtlicher Quelle...
Im Prinzip hat Monny recht, ich musste damals auch bei meinem Nissan die LKW- Versicherung weiterzahlen, obwohl das FA steuerlich nen PKW draus gemacht hat... dann muss das ja wohl bitte umgekehrt genauso sein.

Die Versicherungen haben als anhaltspunkt für die Einstufung des Fahrzeugs nur die Papiere, also wenn PKW drinsteht dann isser auch so einer. Meiner ist nun auch gewichtsbesteuert und bleibt trotzdem PKW, keine Umschreibung notwendig, das einzige was mit der FA-Beamte ans Herz gelegt irgendwann wenn ich beim TÜV wäre die 5 Sitze zu 2 Sitzen umschreiben zu lassen - irgendwann halt. Das war alles. Also für mich bleibt es im Prinzip so wie zu Kombi-Fahrzeug-Zeiten nur halt mit Trennwand (die bei mir bis Unterkante Kopfstütze geht).

Gruß Holger
Geschrieben von: Rallef Re: Neue Kfz-Steuer - 22/07/2007 15:43
Sagt mal, hat hier zufällig jemand ein Standartschreiben zwecks Anerkennung eines Def. 110 als AF Fahrzeug mit der Begründung der Anzahl der Sitzplätze bzw. deren Aufnahmen ???
Geschrieben von: WilderIsi Re: Neue Steuer ab 2008 - 23/07/2007 16:08
Zitat
Zitat
So,

Kann mir noch einer die Formel für M1AF und N1 BA oder BB schicken bzw. den Link senden?


Danke


Atze

du hast eMail...

<img src="/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" /> ich will auch email ...

<img src="/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> wilderisi (a) wildpferd.de

Besteht da Hoffnung? <img src="/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" /> Muss nämlich bis übermorgen auch meinen Widerspruch abschicken.

Schon mal Dank und Rovergruß

David
Geschrieben von: Rallef Re: Neue Steuer ab 2008 - 31/07/2007 10:14
Hat hier schon jemand Erfolg gehabt mit seinem Einspruch beim FA ? Wie siehts mit der rückwirkenden Besteuerung aus ? Wie ist der Stand der Dinge bei Euch ??
Geschrieben von: falk Re: Neue Steuer ab 2008 - 18/08/2007 17:20
moin,
Stadt Bonn ignoriert Einspruch (110tdi SW, unechtes Womo) und verlangt Verblechung und Trenngitter. Auf Rückwirkung und 10sitzer wurde nicht eingegangen.

Grüße falk
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Steuer ab 2008 - 18/08/2007 17:34
Einspruch aufrecht erhalten,Ruhen des Verfahrens beantragen!
Da wird geklagt:
http://www.buschtaxi.org/forum/termin-fg-koeln---130907-t16616.html
Mit dem Aktenzeichen AZ 6 K 2378/05
Geschrieben von: Caruso Re: Neue Steuer ab 2008 - 18/08/2007 17:37
Und hier lesen:
http://www.proallrad.com/womo.php?modus=SUB|5|5
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