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Geschrieben von: WilderIsi Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 05/08/2007 00:00
So, bin mir etwas unsicher ob ich es hinten an den Kfz-Steuer Thread ranhängen sollte, aber der war mir schon lange zu unübersichtlich und da er jetzt ja auch nicht mehr angepinnt ist ... Starten wir mal was neues ...

<img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

Vielleicht habe ich es hier einfach noch nicht gefunden, aber warum gibt es hier noch keine Beispieleinsprüche etc. ans Finanzamt? Da müssen doch schon einige rausgegangen sein. Auch wenn ich wahrscheinlich schon viel zu spät dran bin, mach ich dann mal den Anfang.

Folgende Situation: Landy 110 Station, als Wohnmobil umgebaut wurde jetzt rückwirkend als PKW besteuert.

Anbei der Einspruch, den ich morgen eintüten und rausschicken will (einige konkrete Maße fehlen noch).

Im Grunde erhebe ich aus drei Gründen Einspruch:

<img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> 1. Argumentiere ich, dass der Landy auch nach dem Gesetz ein Wohnmobil ist (die Stehhöhe wird über das Heckzelt erreicht)

<img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> 2. Gibt es nach KFZ-Steuerrecht m.E. überhaupt keinen Grund, ein "unechtes" Womo (wenn sie also Punkt 1 nicht akzeptieren) als PKW zu besteuern.

<img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> 3. Hat der ADAC gerade eine Aktion gegen die rückwirkende Besteuerung laufen, auf deren Argumentation ich mich auch beziehe.

<img src="/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" /> Eure Kommentare? Was habt ihr so geschrieben, wie sind die Reaktionen des FA gewesen?

Evtl. können wir hier mal Erfahrungen offen für alle zusammentragen.

<img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> Ach so, und hat vielleicht noch jemand Aktenzeichen von anhängigen Verfahren? In Köln soll doch im September eine Mammutverhandlung sein.

Rovergrüße

wilderisi


<img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> Arg <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> Keine PDFs erlaubt. Also erst mal als Bild:

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Attached picture 452745-Einspruch_begründung_Page_1.jpg
Geschrieben von: WilderIsi Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 05/08/2007 00:02
Und die Seite 2 ...

Attached picture 452746-Einspruch_begründung_Page_2.jpg
Geschrieben von: RainerD Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 05/08/2007 22:45
Guter Text, aber was passiert, wenn das Finanzamt sich unbeeindruckt zeigt? Klage?

Es soll im übrigen Fälle geben, wonach Finanzämter in NRW eine Gewichtsbesteuerung in Betracht ziehen, aber nur, wenn keine Einbauten dem Transport von Gütern im Wege stehen. Damit wäre die klassische Wohnmobil-Ausstattung in Form von festen Einbauten ja kontraproduktiv.

mfG

Rainer
Geschrieben von: WilderIsi Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 06/08/2007 09:14
Nachdem ich mich am WE jetzt einmal durch alle Texte und Gesetze gelesen habe, seh ich wirklich keinerlei Begründung für die PKW-Steuer.

Über WoMo-Steuer kann man sicher streiten, weil da de fakto das FA über die Begutachtung einen Ermessensspielraum hat.

Nach KraftStG ist aber der NORMALFALL, dass nach Gewicht besteuert wird. Davon gibt es zwei Ausnahmen:

WoMo: Das sind Fahrzeuge, die nach EU WoMo (=M1 mit Aufbau SA) sind UND Stehhöhe an der Kochgelegenheit haben.

PKW: Das sind solche, die verkehrsrechtlich PKW sind (also so eingetragen sind) und zusätzlich die in §2 Abs 2a definierten Fahrzeuge: N1 mit >3 Sitzen, M1 AF Fahrzeuge und Konferenzmobile.

Und wenn ein Fahrzeug in keine dieser Gruppen passt, ist es halt ein "anderes" Fahrzeug.

"Transport von Gütern" ist im Gesetz überhaupt kein Kriterium.

Und wenn der Widerspruch abgelehnt wird, und die Begründung nicht überzeugt, dann wird geklagt.

Meine Verkehrsrechtsschutz deckt auch Steuersachen ab Gerichtsverfahren ab
<img src="/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" />

Rovergrüße

David
Geschrieben von: Rallef Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 10/08/2007 13:27
Beim BFH soll unter dem AZ IX R 26/07 vom 20.06.2007 eine Klage u.a. wegen der Rückwirkung der Besteuerung anhängig sein. Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Toyota Landcruiser J 9 mit 5 Sitzplätzen welcher zuvor nach Gewicht und nunmehr nach Hubraum besteuert wird.(Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 30.3.2007 (7 K 22/06))
Ferner haben z.B. die FA Traunstein und Dachau dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens stattgegeben, im Fall Traunstein mit dem Hinweis des Finanzamtes, dass der ADAC ein Musterverfahren anstrebt.
Geschrieben von: Rallef Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 14/08/2007 08:30
Das AZ 6 K 2378/05, welches von dem Proallradvertreter im Nachrüstkatthread genannt wurde bezieht sich im übrigen nicht auf Wohnmobile, sondern nur auf schwere Geländewagen. Ich hab gerade Rücksprache mit dem FG Köln gehalten.
Gruß Ralf
Geschrieben von: Caruso Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 14/08/2007 09:44
Verm.aber auf sog.unechte Wohnmobile.
Geschrieben von: Rallef Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 14/08/2007 10:33
Also ich hab die Dame gefragt ob auch Wohnmobile mit zum Inhalt gehören und sie verneinte das. Ob sie jetzt den Unterschied zwischen Wohnmobil und unechtem Wohnmobil ( übrigens wäre dieser Ausdruck würdig zum Unwort des Jahres gekürt zu werden !!! ) kennt, wage ich mal zu bezweifeln, aber ist ja auch egal. Vielleicht äußert sich ja mal jemand der es genauer weiss dazu !?!!
Geschrieben von: Caruso Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 14/08/2007 11:20
Wurde doch schon getan:

"Soderle - wir haben tatsächlich den 1. Termin. Verhandelt wird am 13.09.07 am FG Köln und es gibt ein absolutes "crossover" - AF zu Pick Up zu 9+ Sitzer zu unechtem Womo´s incl. Rückwirkung."

http://www.buschtaxi.org/forum/termin-fg-koeln---130907-t16616.html
Geschrieben von: Rallef Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 14/08/2007 13:01
Ja stimmt ! Das hatte ich auch schon gelesen. Ich hab halt nur weitergegeben, was die nette Dame gesagt hat. Aber so ist´s ja umso besser!
Geschrieben von: WilderIsi Ruhenlassen des Verfahrens? - 16/08/2007 14:18
Sollte man eigentlich mit dem Einspruch auch das Ruhenlassen des Verfahrens beantragen?

Ich habe es erst einmal nicht gemacht, weil ich sonst befürchte, dass die Sache noch jahrelang sich hinzieht, und ich gerne jetzt bald entscheiden wollte, wie Landys Zukunft aussieht <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

Und bezüglich der PKW Besteuerung fühl ich mich doch einfach mal im Recht <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Was mich aber echt wundert, dass hier so wenig Erfahrungen kommen - sind wir hier wirklich die einzigen oder gluckt ihr alle auf den Infos? <img src="/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />

Rovergrüße

David
Geschrieben von: Monny Re: Ruhenlassen des Verfahrens? - 16/08/2007 14:24
ich warte immer noch auf einen neuen Steuerbescheid, hatte mir die Argumente aber in etwa schon so zurechtgelegt wie du.
- laut FA-Definition kein Womo = keine WoMo Steuer
- laut FA-Definition kein PKW (keine Sitzplätze, Trennwand) = keine PKW-Steuer
-> ergo sonstiges FZ, Gewichtsbesteuerung.
Geschrieben von: Rallef Re: Ruhenlassen des Verfahrens? - 16/08/2007 19:26
Hallo zusammen !
Ich würde auf alle Fälle den Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen !!! So können u.a. die anhängigen Gerichtsverfahren mit bedacht werden, auch im Bezug auf die Rückwirkung. Ansonsten bleibt dir nur die eigene Klage !!!!
Bei den Campern gibt es im übrigen ein neues AZ:
FG Saarbrücken 2K 1439/07
Gruß Ralf
Geschrieben von: floyd Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 27/08/2007 13:52
Hallo,

hatte heute meinen "Vorführtermin" beim FA Offenbach-Land...dort wurde mir nochmals erklärt, mein Fzg. sei kein Wohnmobil (keine Stehhöhe) sondern ein PKW.
Auf meinen Einwand (nur 2 eingetragene Sitzplätze, Nutzfläche größer als Personenbeförderungsfläche) wurde mir mitgeteilt das sei unerheblich...ich könnte das Fzg. ja als LKW umbauen...
Mehrfach wurde mir gesagt, es gibt keine "anderen Fahrzeuge" mehr, der Gesetzgeber definiere nur PKW/LKW/Wohnmobil .... O-Ton "Proallrad, ADAC" können schreiben was sie wollen, daran sind wir nicht gebunden.
Ich habe jetzt auf das Verfahren in Köln & Saarbrücken verwiesen, mal sehen wie es weiter geht, wenn das Gerichtsurteil steht.

Gruß
Geschrieben von: Caruso Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 27/08/2007 14:16
Wenn es da überhaupt zu einem Urteil kommt.
Geschrieben von: Rallef Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 27/08/2007 18:25
Zitat
Mehrfach wurde mir gesagt, es gibt keine "anderen Fahrzeuge" mehr, der Gesetzgeber definiere nur PKW/LKW/Wohnmobil ....

Gruß

Dann verweise sie doch mal auf das ganz aktuelle Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 27.03.2007 und hier auf § 8.2 Bemessungsgrundlage "Die Steuer bemisst sich... bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht,..."
Geschrieben von: floyd Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 28/08/2007 15:11
Tja....habe ich aber der störrische Amtsschimmel sagt, für ihn gibt es nur
1)PKW
2)LKW
3)Wohnmobil
...ergo unechtes Wohnmobil = PKW.....

Gruß

Floyd
Geschrieben von: Caruso Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 28/08/2007 16:00
Mach dir nichts draus.Der Mann ist ja nicht zum Denken da.
Das wird ja hoffentlich bald geklärt.
Immer schön widersprechen.
Geschrieben von: FAT AL ERROR Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 10/09/2007 12:15
Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform.
Stehhöhe! Also Womo, also Womosteuer! Feddich! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: WilderIsi Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 10/09/2007 12:51
Naja, genau so hab ich es ja begründet, Kochen im Heckzelt, Kocher in der Tür. Alles genau nach dem Gesetz.

Der gute FA-Mann meinte aber dazu "dass ist aber nicht gemeint, sondern IM Fahrzeug". Die Bulli-Fraktion würde ja auch immer außen in der Schiebetür oder unter der Heckklappe kochen wollen, das würde aber nicht gelten. Meine Frage, wo das im Gesetz stünde, beantwortete er mit "das ist so gemeint". Es ist echt Schade, dass man auf so einer Ebene diskutieren muss, und für harte Fakten dann wohl zum Gericht muss. Aber das sieht er auch so, wenn ich diskutieren wolle, kämen wir um den Rechtsweg nicht herum ...

Wasch des kost!

rg

David

Zitat
Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform.
Stehhöhe! Also Womo, also Womosteuer! Feddich! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: greenbee Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 10/09/2007 13:39
Zitat
Naja, genau so hab ich es ja begründet, Kochen im Heckzelt, Kocher in der Tür. Alles genau nach dem Gesetz.

Der gute FA-Mann meinte aber dazu "dass ist aber nicht gemeint, sondern IM Fahrzeug". Die Bulli-Fraktion würde ja auch immer außen in der Schiebetür oder unter der Heckklappe kochen wollen, das würde aber nicht gelten. Meine Frage, wo das im Gesetz stünde, beantwortete er mit "das ist so gemeint". Es ist echt Schade, dass man auf so einer Ebene diskutieren muss, und für harte Fakten dann wohl zum Gericht muss. Aber das sieht er auch so, wenn ich diskutieren wolle, kämen wir um den Rechtsweg nicht herum ...

Wasch des kost!

rg

David

Zitat
Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform.
Stehhöhe! Also Womo, also Womosteuer! Feddich! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Moin David,

Für ein "echtes Wohnmobil" muss der Wohnteil den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges ausmachen - damit ist da Thema "draußen kochen" durch, da die Außenflächen nicht zur Nutzfläche zählt. Wäre das nicht so, dann müssten die theoretischen Außenflächen aller Türen gerechnet werden.

Zwar hast Du Kocher / Spüle aber eben keine Stehhöhe, weil dein Standort keine Nutzfläche also auch keine Wohnfläche des Fahrzeuges ist!

Gruß Stefan
Geschrieben von: WilderIsi Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 10/09/2007 15:25
Ah - verzwickte Juristenargumentation, da bin ich nicht drauf gekommen. Aber dass das mit der Stehhöhe durchgeht, war eh eher unwahrscheinlich.

Aber Fokus bei dem weiteren Widerstand wird auch auf der PKW-Besteuerung liegen, die kann ich wirklich nicht im Gesetz nachvollziehen.

Auch Interessant, wie der FA-Mann auf meinen Hinweis auf die Gewichtsbesteuerun reagierte:

ER: Gewichtsbesteuerung gibt es nur noch bei LKW.

ICH: Das steht aber nicht im Gesetz.

ER: Aber sicher doch.

ICH: Im ganzen Kfz-Steuergesetz taucht der Begriff LKW nicht auf.

ER: Aber natürlich - wie sollten wir denn sonst die ganzen ECHTEN (sic!) LKW besteuern, die draußen rumfahren.

ICH: Als andere Fahrzeuge.

ER: *grummel* *grummel* Hmm, ach so, Sie meinen sie wären dann ein anderes Fahrzeug,und deshalb gewichtbesteuert?

ICH: Genau

ER: Interessante Argumentation. Aber damit werden Sie nicht durchkommen.

*ARG* <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Aber nett wahr er eigentlich schon.

<img src="/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />

Ich werde weiter berichten ...

rg

David
Geschrieben von: floyd Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 10/09/2007 15:44
Hallo,

schön, daß ich nicht der einzige bin....als ich auf die Seite von "P.....l" verwiesen habe, mit dem Hinweis wieso das in Bayern anders sein soll und ob ich jetzt umziehen muß, wurde ich gefragt, ob ich nun drohen wolle..... irgendwie komme ich mir unverstanden vor, wenn ich der Sachbearbeiterin drohen wollte, würde ich mich mit einer Flinte vor sie stellen;-)

Gruß
Geschrieben von: FAT AL ERROR Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 10/09/2007 15:53
..stünde, beantwortete er mit "das ist so gemeint".....

Der FA-Beamte soll nicht seine eigene Meinung kundtun, sondern er hat sich an den Gesetzestext zu halten, genau wie der Steuerpflichtige. Die persönliche Meinung des FA-Bediensteten ist sein Bier, genauso wie deine Meinung dein Bier ist.
Gesetzestext ist Gesetzestext und da steht nirgends : " ....das ist so gemeint."! Der Gesetzgeber wird sich dabei bestimmt mehr gedacht haben als der kleine FA-Beamte.
Geschrieben von: ranx Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 10/09/2007 19:11
genau,

ich habe zwar noch über ein halbes Jahr keinen Handlungsbedarf...


Warum druckt Ihr nicht die Entsprechenden Passagen aus dem Gesetz aus und nehmt sie mit?

Oder macht einen 2ten Termin mit der Ankündigung den aktuellen Gesetztestext nachzureichen/mitzubringen.
Das nötigt den Sachverständigen ( oder auch nicht ) sich selbst nochmal das ganze durchzulesen.
Allgemein besteht eine Hinhaltetaktik. Ob von oben angeordnet oder nicht.
Der nächste Schritt ist das Ihr eine Unterredung mit dem Dinststellenleiter fordert...


Nicht klein beigeben, Papiertieger mit Papier ködern...

gute N8, ranx
Geschrieben von: WilderIsi Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 10/09/2007 20:15
Zitat
Der FA-Beamte soll nicht seine eigene Meinung kundtun, sondern er hat sich an den Gesetzestext zu halten, genau wie der Steuerpflichtige. Die persönliche Meinung des FA-Bediensteten ist sein Bier, genauso wie deine Meinung dein Bier ist.
Gesetzestext ist Gesetzestext und da steht nirgends : " ....das ist so gemeint."! Der Gesetzgeber wird sich dabei bestimmt mehr gedacht haben als der kleine FA-Beamte.

Das ist ja genau der Punkt, der mich so aufregt <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />

Wenn man die Sache schon mal auf sachlicher Ebene diskutieren könnte - dann wär schon viel gewonnen. Und wenn es dann immer noch Uneinigkeit gibt, könnte man immer noch vor Gericht gehen.

Aber meine Ansprechpartner interessierte das überhaupt nicht, von wegen Gesetz oder so. Er sagt, er schreibt jetzt was, und ich könnte dann ja klagen.

Ich halte mich ja normalerweise von Beamten-bashing fern, aber wenn ich meinen Job mit so einer Einstellung machen würde, könnte ich mir so ein 4x4-Hobby schon längst nicht mehr leisten. Aber die sitzen halt am längeren Hebel und können es sich leisten. Was sollen sie sich auch die Arbeit machen, so sind sie die Angelegenheit doch viel schneller los. Und wems nicht passt, der kann ja klagen. <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />

Vor allem bringts ja auch nix, sich an Vorgesetzten wenden oder so, noch habe ich ja keinen Widerspruchsbescheid von dem Herrn, und wenn er da ist, habe ich noch vier Wochen vor Gericht zu gehen. Dann bringt eine Anfrage beim Chef ja auch nix mehr.

Bin gerade echt ange<img src="/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> - nicht weil ich nicht Recht bekommen habe, sondern weil man einfach total ignoriert wird und nix machen kann. Scheißgefühl.

Kennt hier im Thread vielleicht einen in der Thematik versierten Anwalt in der Kölner Region? <img src="/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" /> anderer Thread

rg

David
Geschrieben von: Monny Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 30/01/2008 16:31
ich hab jetzt diesen Thread wieder ausgegraben, weil mich heute der neue Steuerbescheid ereilt hat.
Positiv: ich soll WoMo-Steuer zahlen, also keine Sperenzchen sondern so wie das Auto zugelassen ist.
Negativ: ich soll WoMo-Steuer zahlen, also 300 statt seither 185EUR/Jahr. Dazu kommt noch eine kleine Nachzahlung von 183EUR, also mal eben zusammen 483EUR.

Dass ich gegen irgendwelche Nachforderungen Einspruch einlegen werde ist klar. Die Frage ist, ob ich auch gegen die WoMo-Steuer Einspruch einlegen soll - nach Zulassung ist der Landy WoMo, nach FA-Definition nicht.
Es ist mir schon klar, dass gleich die Kameraden mit PKW über mich herfallen werden - ich habe einen PKW, da steht Volvo dran und für den zahle ich auch PKW-Steuer. Der LR ist nunmal kein PKW.

@WilderIsi: wie ist das bei dir ausgegangen? Oder immer noch in der Schwebe?
Geschrieben von: Fendi Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 30/01/2008 16:52
Dein Wagen müsste eigentlich korrekt als unechtes WoMo laufen...
Klar gehst du ein Risiko ein, wenn du dich jetzt bei denen beschwerst und sagst: hier Leute schaut, ich habe doch keine Stehhöhe, wie kann ich WoMo sein... Ich will unechtes WoMo sein...

Ich glaub ich würd`s lassen...

Falls dann mal irgendwann der Zeitpunkt kommt, wo du aufgefordert wirst dein Auto beim FA vorzuführen und die dann feststellen, dass du KEIN WoMo bist, dann würde ich sie darauf hinweisen, dass du eigentlich noch von ihnen Geld bekommen müsstest, da du ja ein unechtes WoMo fährst...

Geschrieben von: disco68 Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 30/01/2008 18:10
Ich habe es durch mit Gewichtsbesteuerung als "unechetes" Womo. Obwohl ich auch erst einen Womo-Steuerbescheid bekommen habe bin ich das Risiko eingegangen und habe gewonnen. Mein Sauerländer Sturkopf hat mir das irgendwie befohlen nicht klein beizugeben auch wenn es ev. Hubraumstuer bei Euro0 hätte werden können. Monny Du hast pn mit meiner Tel-Nr.. Gruß Gunther
Geschrieben von: TAS Re: Unechtes Wohnmobil - mein Einspruch ans FA - 31/01/2008 08:46
Original geschrieben von greenbee
Zitat
Naja, genau so hab ich es ja begründet, Kochen im Heckzelt, Kocher in der Tür. Alles genau nach dem Gesetz.

Der gute FA-Mann meinte aber dazu "dass ist aber nicht gemeint, sondern IM Fahrzeug".
Zitat
Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform.
Stehhöhe! Also Womo, also Womosteuer! Feddich! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Moin David,

Für ein "echtes Wohnmobil" muss der Wohnteil den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges ausmachen - damit ist da Thema "draußen kochen" durch, da die Außenflächen nicht zur Nutzfläche zählt. Wäre das nicht so, dann müssten die theoretischen Außenflächen aller Türen gerechnet werden.

Zwar hast Du Kocher / Spüle aber eben keine Stehhöhe, weil dein Standort keine Nutzfläche also auch keine Wohnfläche des Fahrzeuges ist!

Gruß Stefan

Das nennt man teleologische Reduktion und ist eine der möglichen (und zulässigen) Methoden zur Gesetzesauslegung: es wird nach Sinn und Zweck gefragt. So gut die Idee mit der Stehöhe an der Hecktür ist, das hat der Gesetzgeber bestimmt nicht gemeint.

Die unechten Womo hat er allerdings übersehen...
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