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Geschrieben von: ak110 Mal ne Versicherungsfrage - 31/01/2008 14:21
Tach zusammen!

Hat jemand ne Ahnung wie sich die Versicherung(Vollkasko) dazu verhält?

Bin vor einiger Zeit auf der Autobahn über irgend einen Gegenstand gefahren. Erstem Anschein nach ist nix passiert, bis ich das Auto letztens mal auf ner Bühne hatte. Da hab ich dann gesehn was Sache ist, die gesamte Unterbodenverkleidung auf der Fahrerseite, von Fontschürze bis etwa Fahrertür ist aufgerissen und einer der Dreieckslenker ordentlich angemackt.

Der Schaden ist schätzungsweise nicht ganz unerheblich, daher denke ich, werde ich das wohl über die Vollkasko machen lassen.
Natürlich mag ich nicht in den Prozenten hochgehen, daher frage ich mich in welchem Fall zahlt die ohne gleichzeitig die Beitragshöhe anzupassen. Oder habe ich keine Chance?

Danke für Eure Einschätzungen/Anworten!!

Gruß
Andreas
Geschrieben von: Caruso Re: Mal ne Versicherungsfrage - 31/01/2008 14:25
In deinem Vertrag steht bestimmt,dass du Schäden unverzüglich melden musst.
Wenn da jetzt schon alles verrostet ist...
Geschrieben von: FAT AL ERROR Re: Mal ne Versicherungsfrage - 31/01/2008 14:25
Frag doch einfach deinen Versicherungsfritzen. Der wird Dir eine konkrete und verbindliche Antwort innert 5 Minuten am telefon geben können, alles andere hier ist doch:.... hätte, wäre könnte müsste ....
Geschrieben von: Caruso Re: Mal ne Versicherungsfrage - 31/01/2008 14:26
Original geschrieben von delSilencio
Der wird Dir eine konkrete und verbindliche Antwort innert 5 Minuten am telefon geben können,

Da würde ich nicht drauf wetten.
Geschrieben von: ak110 Re: Mal ne Versicherungsfrage - 31/01/2008 14:35
Na ich frag mal lieber vorher nach Erfahrungen damit, bevor ich mich von der Versicherung übers Ohr hauen lasse.

Rosten kann nix, ist alles Alu ;-) Aber es war äußerlich ja nicht zu sehen, daher frag ich mich ob es nicht reicht wenn ich es melde sobald ich es bemerke.

Aber nochmal wegen den Prozenten, bedeutet in Anspruchnahme direkt Prozentsteigerung?

Gruß
Andreas
Geschrieben von: Yankee Re: Mal ne Versicherungsfrage - 31/01/2008 14:43
Wenn du die Vollkasko in Anspruch nimmst wirst du immer hochgestuft. Es sei denn du
hast noch einen uralten Vertrag der nie belastet wurde. Da könnte es sein,
das du einen Freischuss hast wink
Geschrieben von: ak110 Re: Mal ne Versicherungsfrage - 31/01/2008 14:47
Oh das ist ein guter Tip, ich glaub ich hab doch sowas wie Rabattschutz - muß ich ma WE mal nachsehen!
Danke!!!

Gruß
Andreas
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Mal ne Versicherungsfrage - 31/01/2008 18:10
Hallo

eine Hochstufung in der SF-Klasse bedeutet ja nicht automatisch ein Anstieg der Prozente, die letzten Jahre haben die Versicherungen fast alle die SF-Staffelungen getreckt.

schriftlich habt Ihr das alle in den Versicherungsbedingungen Ihr unterschreibt sogar dafür das Ihr die erhalten habt.

Gruss Christof
Geschrieben von: Ralf26 Re: Mal ne Versicherungsfrage - 31/01/2008 23:57
Dein Schaden ist ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Eine Inanspruchnahme führt regelmäßig zu einer Schlechterstufung Deines Schadenfreiheitsrabattes. Je nach dem, bei welchem Versicherer und dort wiederum in welchem Tarif Du Dein Fahrzeug versichert hast, könntest Du um eine Schlechterstufung kommen. Einzig mögliche Varianten sind:

1. Dein Tarif enthält einen Rabattschutz, d.h. Du hast einen Unfall pro Jahr frei, zahlst dafür aber einen höheren Beitrag. Diese Variante gibt es bisher nur bei einer eingschränkten Zahl von Versicherern.

2. Viele Versicherer bieten ab der Schadenfreiheitsklasse 25 und höher einen Rabattretter an, Du wirst bei einem Schaden nur um etwa 3-4 Klassen zurückgestuft, es bleibt bei einem Rabattsatz von 30%, Dein Beitrag bleibt unverändert.

Die Teilkaskoversicherung (deren Inanspruchnahme nicht zu einer Belastung des Schadenfreiheitsrabattes führt) leistet nur bei z.B. Glasbruch, Wildschaden, Elementarschaden, Kabelbrand, Diebstahl.
Die Vollkaskoversicherung leistet bei Unfällen sowie mut- und böswilliger Beschädigung des Kfz.

Gruß Ralf
Geschrieben von: W114W115 Re: Mal ne Versicherungsfrage - 01/02/2008 07:18
... und nicht vergessen, dass es evtl. noch eine Selbstbeteiligung gibt.
Geschrieben von: ak110 Re: Mal ne Versicherungsfrage - 01/02/2008 08:32
OK, Danke nochmal für eure Infos! Ich habs geprüft und siehe da, ich hab Rabattschutz und SB! Dann machen wir doch mal ne Werkstatt glücklich ;-)

Der Zeitpunkt der Schadensentstehung ist übrigens für die Schadensmeldung der, an dem man den Schaden festgestellt hat und nicht der an dem er aufgetreten ist. Das ist ja einfach, dachte immer es sei umgekehrt...

Gruß
Andreas
Geschrieben von: Caruso Re: Mal ne Versicherungsfrage - 01/02/2008 13:33
Original geschrieben von ak110
Der Zeitpunkt der Schadensentstehung ist übrigens für die Schadensmeldung der, an dem man den Schaden festgestellt hat und nicht der an dem er aufgetreten ist. Das ist ja einfach, dachte immer es sei umgekehrt...

Ich hatte mal einen Kollegen,mit einem Boot.
Da hat sich der Gutachter kaputtgelacht,als er ihm einen alten Riß gezeigt.
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