Pendlerpauschale - 09/12/2008 11:35
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der alten Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, entschieden die Karlsruher Richter. Millionen von Pendler in Deutschland können jetzt Nachzahlungen erwarten – und zwar bald.
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Bund der Steuerzahler hofft auf Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom 1. Januar 2009 an wieder nach altem Recht gelten. Die Bundesregierung werde keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen, teilte das Finanzministerium in Berlin mit. Es gehe um insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die würden durch Rückzahlungen der Finanzämter bereits in den Monaten Januar bis März 2009 entlastet.
„Wir erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten“, erklärten Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in Berlin.
Das Urteil solle in der Krise genutzt werden, einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben: „Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damithoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können.“
Die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), sagte in Karlsruhe, die alte Pendlerpauschale trete zunächst bis Ende 2009 wieder in Kraft.
Die Entscheidung ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Morgen. Das Gericht hatte erklärt, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit gegen das Grundgesetz verstoße. Damit verwarfen die Richter in Karlsruhe die seit 2007 geltende Neuregelung. Seitdem konnte das Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer nur noch ab dem 21. Kilometer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Von der Einschränkung waren 16 Millionen Berufspendler betroffen. Der Staat sparte dadurch jährlich 2,5 Milliarden Euro.
Das Gericht entschied nun, dass die Neuregelung mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
Die Finanzgerichte in Niedersachsen, im Saarland und der Bundesfinanzhof (BFH) hatten ihre Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sahen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz verletzt. Über die Pauschale gibt es in der Koalition seit Monaten heftigen Streit. Vor allem die CSU beharrte auf die Wiedereinführung der alten Pauschale, Finanzminister Peer Steinbrück sperrte sich aber bislang dagegen.
Theoretisch hätte der Gesetzgeber nun eine geänderte Entfernungspauschale einführen können, die ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt würde.
Der frühere CSU-Chef Erwin Huber begrüßte das Urteil desVerfassungsgerichts als „Sieg der Gerechtigkeit“. Huber wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für Bundesfinanzminister Steinbrück und als Bestätigung für seinen Kurs als CSU-Chef: „Mein Einsatz für die Absetzbarkeit der Wegekosten der Arbeitnehmer ist damit vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden“, sagte Huber der Nachrichtenagentur dpa. Das Urteil sei ein „großer Erfolg für die CSU und ihren Kampf für die Arbeitnehmer und fleißigen Menschen“.
Die CSU war unter Hubers Führung mit der Forderung nach Rückkehr zur alten Pendlerpauschale in den Landtagswahlkampf gezogen, hatte sich in der großen Koalition in Berlin damit aber nicht durchgesetzt und schließlich die absolute Mehrheit eingebüßt.
Zustimmung fand das Urteil auch beim ACE Auto Club Europa. Der vorsitzende wolfgang Ross erklärte, die Entscheidung korrigiere "nicht nur eine höchst zweifelhafte Steuergesetzgebung, sie verschafft den Berufspendlern auch eine gewisse Entlastung."
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der alten Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, entschieden die Karlsruher Richter. Millionen von Pendler in Deutschland können jetzt Nachzahlungen erwarten – und zwar bald.
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Bund der Steuerzahler hofft auf Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom 1. Januar 2009 an wieder nach altem Recht gelten. Die Bundesregierung werde keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen, teilte das Finanzministerium in Berlin mit. Es gehe um insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die würden durch Rückzahlungen der Finanzämter bereits in den Monaten Januar bis März 2009 entlastet.
„Wir erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten“, erklärten Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in Berlin.
Das Urteil solle in der Krise genutzt werden, einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben: „Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damithoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können.“
Die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), sagte in Karlsruhe, die alte Pendlerpauschale trete zunächst bis Ende 2009 wieder in Kraft.
Die Entscheidung ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Morgen. Das Gericht hatte erklärt, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit gegen das Grundgesetz verstoße. Damit verwarfen die Richter in Karlsruhe die seit 2007 geltende Neuregelung. Seitdem konnte das Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer nur noch ab dem 21. Kilometer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Von der Einschränkung waren 16 Millionen Berufspendler betroffen. Der Staat sparte dadurch jährlich 2,5 Milliarden Euro.
Das Gericht entschied nun, dass die Neuregelung mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
Die Finanzgerichte in Niedersachsen, im Saarland und der Bundesfinanzhof (BFH) hatten ihre Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sahen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz verletzt. Über die Pauschale gibt es in der Koalition seit Monaten heftigen Streit. Vor allem die CSU beharrte auf die Wiedereinführung der alten Pauschale, Finanzminister Peer Steinbrück sperrte sich aber bislang dagegen.
Theoretisch hätte der Gesetzgeber nun eine geänderte Entfernungspauschale einführen können, die ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt würde.
Der frühere CSU-Chef Erwin Huber begrüßte das Urteil desVerfassungsgerichts als „Sieg der Gerechtigkeit“. Huber wertete die Entscheidung als schwere Niederlage für Bundesfinanzminister Steinbrück und als Bestätigung für seinen Kurs als CSU-Chef: „Mein Einsatz für die Absetzbarkeit der Wegekosten der Arbeitnehmer ist damit vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden“, sagte Huber der Nachrichtenagentur dpa. Das Urteil sei ein „großer Erfolg für die CSU und ihren Kampf für die Arbeitnehmer und fleißigen Menschen“.
Die CSU war unter Hubers Führung mit der Forderung nach Rückkehr zur alten Pendlerpauschale in den Landtagswahlkampf gezogen, hatte sich in der großen Koalition in Berlin damit aber nicht durchgesetzt und schließlich die absolute Mehrheit eingebüßt.
Zustimmung fand das Urteil auch beim ACE Auto Club Europa. Der vorsitzende wolfgang Ross erklärte, die Entscheidung korrigiere "nicht nur eine höchst zweifelhafte Steuergesetzgebung, sie verschafft den Berufspendlern auch eine gewisse Entlastung."