Steht so was als Warnhinweis in der Gebrauchsanweisung? Ansonsten, Hersteller verklagen. Aber sowas von!
So isses !
Jeder Seis steht drin.
Bei Warnleuchte A nebenran fahren, bei Warnleuchte B Werkstatt ansteuern.
Woher soll Otto Normalfahrer denn erahnen daß wenn das Vorderrad quersteht er anhalten soll.
Ganz klares Versäumnis und Verbraucherirreführung der übelsten Sorte.
Ich würd klagen!
Außerdem, was ist denn das für eine Müllqualität wenns das Vorderrad gleich so verschrumpelt???