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Familie Wilderisi ist ja schon länger auf der Suche nach einem netten Häuschen, jetzt hat es tatsächlich was in die nähere Auswahl geschafft:

Kleines Hexenhäuschen im Grünen - und wie dem so ist gehört von dem Grün auch einiges dazu: Zu dem Grundstück gehören auch ca. 5000 qm Wald (also quasi so eine längliche Scheibe aus einem großen Wald im Lanschaftsschutzgebiet).

Als Klettergarten für die kleinen und Holzquelle für den Ofen natürlich prima, aber - was bindet man sich damit ans Bein? Sprich, was für Risiken / Verpflichtungen (und damit Kosten) sind mit so einem Mini-Stück Forst verbunden?

In Gedanken sehe ich Borkenkäferschwärme von dem eigenen Grund losziehen während tollwütige Wildschweinherden Spaziergänger attackieren, die von im Sturm umgeknickten Bäumen eingekesselt worden sind largemarge

Also kurz: Ist so ein Stück Land nur nett, oder kann das auch richtig Ärger bedeuten?

Wär klasse, wenn die Förster hier mal eine kurze Einschätzung geben könnten!

wilderisi

Schaust Du hier im Unterforum "Forstwirtschaft": http://www.werkzeug-news.de/Forum/forums.html
Da wird Dir geholfen!
Hallo Wilderisi,

ich kann dir zwar nicht helfen, aber wo ist das Hexenhäuschen ungefär?

Gruß, Michael

Warum soll so ein Grundstück Ärger machen. Das einzige was mir gerade einfällt, ist, wenn bei einem Sturm ein Baum aufs Haus fällt. Ich habe 50 Ha Wald und frage mich , was die Frage soll.

Martin
Klingt doch erstmal super - und mehr Arbeit isses alle Mal, aber das macht man doch gern, wenns das eigene ist.

Also ich würd - wenn der Schuh grundsätzlich paßt - da sofort zuschlagen wink
Uns war das Forsthaus ja leider nicht gegönnt, weil die Herren vom Forstamt den Hals nicht vollkriegen konnten motz
Aber irgendeiner hat ja die Kohle dann hingeblättert weit über Wert frown


Original geschrieben von WilderIsi
Wald im Lanschaftsschutzgebiet).

Gehört dein Wald dann auch zum Landschaftsschutzgebiet?
Erstmal genau beim Amt erkundigen,sonst ist ganz schnell
Schluß mit lustich und du lernst Leute kennen,die haben
Ideen,da fällt einem nichts mehr zu ein.
Landschaftsschutzgebiet hat nichts zu tun mit Naturschutzgebiet. Soweit mir bekannt ist, gibts da keinerlei Einschränkugen beim Waldbau. Also, wer auf so was steht, kaufen. Klar, Arbeit hat man dann jede Menge, aber dafür im Winter auch nen warmem Arsch.

Martin
Original geschrieben von mqp
Landschaftsschutzgebiet hat nichts zu tun mit Naturschutzgebiet.

Lies mal,was unter der Überschrift steht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Landschaftsschutzgebiet
Ich hab vom Thread nix gelesen und : Da ist irgendwo ein Haken an der Geschichte....
Jau, habs gelesen.Ist aber trotzdem kein Naturschutzgebiet. Selbstverständlich gibt es innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes auch Naturschutzgebiete.Ist ja auch gut so. Dann ist das aber extra ausgewiesen.

Martin
Deswegen sagte ich ja auch,er soll sich erstmal richtig erkundigen.
Nachher ist es noch geschützter Landschaftsbestandteil,
dann wirds richtig interessant.
Sodele, wir haben auch, will sagen, wir wohnen auch im Wald mit guten 4500 qm Waldflächengrundstück im Landschaftsschutzgebiet.

1.) Ist nicht Erstwohnsitzfähig, wobei das der Landkreis bzw. die Gemeinde regelt bzw. regeln kann, wenn sie wollen, was meist nicht der Fall ist.
2.) Jeder Pup muss genehmigt werden. Dinger wie 3x3m Grundfläche als Schuppen, was überall sonst genehmigungsfrei gebaut werden darf, muss hier genehmigt werden und wird es in aller Regel nicht.
3.) Carports sind bis zu einer bestimmten Größe ebenfalls Genehmigungsfrei, hier im Landschaftsschutzgebiet nicht, siehe dazu Punkt 3.
4.) Im Wald darfste tote Bäume zersägen(auf Baumschutzsatzung/ordnung achten) und im Ofen/Kamin verfeuern oder verkaufen.
Mehr darfste nich, aber wenn dann doch mal was stört, gibts halt Mittel und Wege, aber wir schützen und achten generell alles was auf unserem Grunde wächst, gedeiht und lebt(ausser Zecken, Mücken und Bremsen).


Generell wollen wir, in D jedenfalls, nirgendwo anders mehr leben aber du musst sensibel sein, wenn du irgendwas auf dem Grundstück machen willst.
Einzäunen dürfen wir nicht, ist verboten, wir pflanzen Büsche, heimische, versteht sich, derart, daß eine Grundstücksgrenze ersichtlich ist, ist juristisch relevant und bei unseren Nachbarwaldwohngebieten läuft da derzeit so einiges, wir bauen halt vor.

Wenn du dann doch den Schuppen haben willst, baue ihn so, daß er schnell wieder entfernbar wird und du kein tränendes Auge ob der Kosten für den Schuppen bekommst.
Original Tip eines Ratsmitgliedes der Gemeinde auf meine inoffizielle Anfrage eines Schuppens bezüglich.

Offiziell, no way, nicht die nächsten Jahre.
Solang die Behörden nicht aufgescheucht werden, kann man damit sehr gut leben.

Aber hüte dich vor illegalen Anbauten bzw. Hauserweiterungen.
50 maximal 60 qm gehen durch(Hausgrundfläche), es sei du hast eine Baugenehmigung für mehr qm, sonst mach dich bei der betreffenden Gemeinde schlau. Darauf achte unbedingt, alles an Gebäuden auf deinem künftigen Grunde muss baugenehmigungsmässig abgesichert sein. Also alles legal, das kann dir zur Not dein Notar beantworten.
Hat dein Haus keine Baugenehmigung, vergiss es, mit einem nicht genehmigten Schuppen kannste im Ernstfalle noch leben, beim Haus sieht das anders aus.
Wenn du was an Gebäuden bauen willst, bau es dicht beim Haus, da gibt es so eine Regelung, daß du im Landschaftsschutzgebiet Nebenbauten nur in direkter Nähe zum Hauptgebäude bauen darfst. Auch richtet sich die maximale Fläche, die du überhaupt nur beleben darfst, nach deiner Grundstücksfläche, ich meine das waren 10% der Grundstücksfläche, aber mach dich in dieser Sache lieber selber kundig.
Suppi, dass sind doch schon mal hilfreiche Sachen.

Ich fasse zusammen:

* Wald macht Spaß aber auch Arbeit. Mir ist halt wichtig abzuschätzen, wieviel Arbeit davon freiwillig ist (klar dass das Holz nicht gesägt und gespaltet wächst) und was man machen MUSS. Also ergeben sich besondere Verpflichtungen zur Pflege, Schädlingsbekämpfung, ... allein aus dem Besitz.

* Landschaftsschutzgebiet kann problematisch sein. Der Geoserver NRW (übrigens ein geniales Teil, dagegen ist Google Earth Rotz) ist mit der Grenze des LSG nicht eindeutig, da werde ich mich noch einmal schlau machen. Das Haus steht übrigens auf "normalem" Bauland im Außenbereich und nicht im LSG. Insofern ist Anbauen etc. hoff. nur mit dem "normalen" Behördenwahnsinn verbunden.

Welche Behörde fragt man denn an wegen einer "offiziellen" Antwort zu dem Thema LSG? Kreis / Land ?

@Rainer: Danke für den Hinweis, auf das Forum wäre ich sicher nicht gekommen :-)

@mqp: Das Wald erst mal von alleine wächst, ist klar. Aber meine Frage zielte halt darauf, was im schlimmsten Fall an Verpflichtungen droht. Also, MUSS ich nach einem Sturm aufräumen, oder kann es auch länger liegen bleiben? Ich hab ja neben her noch einen Job und Family.

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Tipps!

wilderIsi
Müssen musste im Wald gar nichts ausser ihn im Wesentlichen so erhalten wie er ist.
Du d a r f s t Holz fällen, je nach dem was die bei euch gültige Baumschutzsatzung hergibt, und du darfst tote Bäume fällen.
Nach dem Sturm umgeknicktes kannste auch liegen lassen.
Führen öffentliche Wege durch dein Grundstück, sieht das natürlich anders aus.

Inwiefern du Meldepflichtig bei Schädlingsbefall bist, fragste selber vor Ort nach.
Auskunft erteilt die Gemeinde oder im Zweifel der Landkreis auch zum Thema LSG.
Wie ist das eigentlich aus versicherungstechnischer Sicht, wenn sich nach nem Sturm ein dabbeder Spaziergänger ein Bein im Wald bricht, weil da ein Baum rumliegt? Haftet man da als Besitzer? Gibts da so ne Art Sorgfaltspflicht oder sowas?
Uns betrifft das Thema möglicherweise auch recht bald...
Das Betreten der Wälder ist nur auf ausgewiesenen Wanderwegen gestattet,eben wegen der Versicherung.
Ich weiß nur nicht mehr wo das steht.
Hier... direkt über mir. Guck...
Original geschrieben von RoverLover
Wie ist das eigentlich aus versicherungstechnischer Sicht, wenn sich nach nem Sturm ein dabbeder Spaziergänger ein Bein im Wald bricht, weil da ein Baum rumliegt? Haftet man da als Besitzer? Gibts da so ne Art Sorgfaltspflicht oder sowas?
Uns betrifft das Thema möglicherweise auch recht bald...

Die Frage stellt sich nicht, solange es Privatwege sind, die auch als solche kenntlich sind.
Läuft da trotzdem einer herum, hat er Pech.

Ist das Gleiche wie das berühme Thema "Einbrecher verletzt sich das Bein, nachdem er auf die im Garten des fremden Grundstückes herumliegende Harke getreten ist". Man haftet, aber nur solange, wie dort kein Schild steht, "Vorsicht herumliegende Harken" oder "Vorsicht, herumliegendes gefährliches Gartengerät" oder so.
Oh.. dann muss ich mir so ein Schild noch besorgen.
Gibts auch eins mit "Achtung, glatte Erdkröten. Rutschgefahr!" ??
@K260 Das klingt genau nach der beruhigenden Antwort, die ich hören wollte. Sehr gut!

Und RoverLover scheint in eine ähnliche Richtung Sorgen zu entwickeln wie ich - vielleicht können wir ja eine Sammelbestellung für Warnschilder machen?

Morgen ist wieder Besichtigung, werde berichten.


Ja, halt uns ma auf dem Laufenden. Tanja und ich werden jetzt auch die verschärfte Wirfindeneinenbauernhof-Phase einläuten.

Original geschrieben von K260
"Vorsicht herumliegende Harken" oder "Vorsicht, herumliegendes gefährliches Gartengerät" oder so.

Muss das an der Straße stehen oder reicht das im unbeleuchtetem
Garten.
Ich hab noch eins,das auf rutschige Fensterbänke hinweist...
Mein Bruder hat mir letztens eines für meinen kleinen Wald geschenkt... whistle2

[Linked Image von up.picr.de]
DAS gefällt mir!

Uuups, nicht dass das wieder zum Anti-Jäger-Fred wird... shocked

BTT: In welcher Gegend liegts denn nu? Nicht das Jägerlein, das Häuschen.

Gruß, Michael
ich musste gestern einer älteren Spaziergängerin recht geben, als sie sagte die Brombeeren hätte sehr viele Stacheln.
Ich sagte dann zum Abschied noch: schade das da nicht noch mehr dran sind,
dann würden von den Brombeeren an meiner Hauswand auch noch welche für mich überbleiben...
Recht hat sie! Wir haben extra Gartenbrombeeren ohne Stacheln.

Allerdings hinten im Gemüsegarten, 30 mtr von der Straße weg. Zeitweise konnte ich da meine Jüngste zwischenparken, zumindest so lange sie an die Brombeeren dran kam war sie ruhig.

Dieses Jahr sinds auch echt wenig Brombeeren, und die sind ziemlich sauer.

Gruß, Michael



Ja, nee

da müssten mehr und längere Stacheln dran sein.
Das sind meine Bären auf meinem Grundstück fuck
Bären sind / waren gestern reichlich dran...
Pflücken die Leute einfach weiter wenn man aus der Tür geht und beschweren sich auch noch ...

Ich werde sowas nur in böse brauchen
[Linked Image von up.picr.de]

oder ich hänge einen Klingelbeutel hin, am besten gleich einen Glockensack!

bei mir kannste reichlich pflücken - mir schmecken die schwarzen irgendwie nich so.
Himbeeren sind viel leckerer - aber die hab ich leider kaum dabei.

Wirklich gut ist, dass die Dinger sich so wunderbar ausbreiten.
Nachbar hat an der Grenze seinen ganzen Mist hochgetürmt - ich hab da extra ne Matte an den Zaun geknotet, damit ich das Elend nicht mehr sehen muss. Danach hab ich direkt an die Grenze die Brombeeren gepflanzt. Meterlange Triebe, wachsen auch wunderbar neben der Hauptpflanze reichlich neue. Bei mir kommt direkt Rasen - kann man also problemlos abmähen.
Beim Nachbarn kommt dann ein bissel Freifläche mit dem Wunsch nach Rasen ... tatsächlich keimen da fröhlich viele lange dornige Triebe fuck
und wenn er die versucht abzumähen, muss er sich zwischen den im Baum wachsenden Ausläufern durchhangeln laugh

Hör mir auf mit Brombeeren... da muss ich auch noch bei. Nach meiner jährlichen Hausausdenbrombeerenbefreiungsmission seh ich immer 2 Wochen lang aus als wär ich in ein Tigergehege gefallen.
Siehste so nicht immer aus?

Bzw. so, als ob du in das Gehege hinein gehörst?
Ja, ich weiss... ich bin ein TIGER!!! :o)
Oder so ähnlich...


http://t1.gstatic.com/images?q=tbn:3KldfE8QGTLW9M:http://www.ftd.de/asset/Image/2008/09/16/79tiger.jpg
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