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Geschrieben von: Ulla Rechtsfrage Anlieger Erschließungskosten - 29/04/2010 11:58
Hi,

hier sind doch die Experten auch in Sachen Gebührenerhebung durch die Gemeinde unterwegs grin

Folgender Sachverhalt:

Grundstück mit Gartenteil nach hinten raus, Grundstückszufahrt nach vorne zur Straße, hinten am Garten vorbei führt ein unbefestigter Weg, auf der anderen Seite des Weges bisherige Gartenparzellen die inzwischen Bauland geworden sind.

Man kann also abwarten, wann der unbefestigte Weg zu einer Straße wird.

Macht es dann einen (kostenmäßigen) Unterschied, ob man vom Garten einen Ausgang auf diesen Weg raus hat oder ob da nur durchgehender Zaun ist, also keine Zugangsmöglichkeit?

Das wäre wichtig zu wissen, sonst lassen wir nämlich bei der geplanten Zaun-Erneuerung grad das Gartentor weg....
Geschrieben von: Yankee Re: Rechtsfrage Anlieger Erschließungskosten - 29/04/2010 12:05
Ich weiss nicht wie das in Hessen gehandhabt wird, aber hier in Niedersachsen bist du dann mit dran.

Genauso wie für die Strassenreinigungsgebühren oder ähnliches Raubrittertum der Gemeinden mad

Geschrieben von: buckdanny99 Re: Rechtsfrage Anlieger Erschließungskosten - 29/04/2010 12:21
zur frage direkt, ob Gartentor oder nicht ist Banane.

Abschliesend gereglet ist das für jede Kommune über eine Satzung die der Gemeinderat erlässt. Grob kann man sagen drei Kriterien können für die Höhe der Kosten herangezogen werden

1 Länge des Grundstücks an der Strasse

2 Fläche des Grundstücks

3 bauliche Nutzung des Grundstück

also entweder 1 oder 2 jeweils mit Berüccksichtigung von 3

die Gemeinde muss aufjedenfall 10% der Kosten selbst tragen, je nach Bundesland wird der Rest dann umgeschlagen, als Beispiel in Baden-Württemberg trägt die Gemeinde 100%.


Geschrieben von: landcruiser Re: Rechtsfrage Anlieger Erschließungskosten - 29/04/2010 13:22
Kann man so einfach nicht sagen.
Und das mit den 10%, die die Gemeinde zahlen muss, auch nicht.
Ist Landesrecht und es gibt dazu örtlich verschiedene Satzungen mit verschiedenen Regelungen.

Grundsätzlch muss man aber erst einmal wissen, ob es im beplanten Bereich liegt oder im Außenbereich, denn da gibt es oft unterschiedliche Regelungen.

Dazu weiter die grundsätzliche Frage, ob es überhaupt eine Straße ist, die der Gemeinde gehört oder nicht.

Und ob es eine Änderung/Verbesserung ist (=Straßenausbaubeitrag) oder ein erster Bau der Straße (=Erschließungsbeitrag).

Und noch ein interessanter Punkt beim Straßenausbaubeitrag:

Grundsätzlich kann ein Ausbaubeitrag nur dann erhoben werden, wenn die Straßenausbaumaßnahmen die Erschließungssituation der einzelnen Grundstücke verbessern.

Also

a) entsprechendes Landesgesetz schauen (überfliegen)

Hessen? § 11 KAG v. 17.3.1970

b) örtliche Satzung anschauen

Schmitten? siehe http://www.schmitten.de/index.php?id=72&no_cache=1&file=24&uid=196

Wenn dann noch Fragen, frägen whistle2
Geschrieben von: Anonym Re: Rechtsfrage Anlieger Erschließungskosten - 29/04/2010 13:49
Ist das nicht gehoppt wie gesprungen? Ist es nicht so, dass sich dann die Kosten auf die Straßen aufteilen? Besitze selbst ein Eckgrundstück also an 2 Straßen gelegen und werde pro Straße immer nur mit der Hälfte zur Kasse gebeten wenn was dort geschieht.
Geschrieben von: Ulla Re: Rechtsfrage Anlieger Erschließungskosten - 29/04/2010 13:57
Hi,

danke schonmal für die Infos, besonders für die Schmittener Satzung!

Also ist die Frage ob Tor oder nicht grade egal, eine Straße ist für mich nutzbar weil sie an mein Grundstück grenzt, richtig?

@Hulg, soweit wohl richtig, in unserer Satzung hab ich grad gelesen daß bei Mehrfacherschließung jeweils 2/3 fällig werden, leider nicht nur die Hälfte.
Geschrieben von: Anonym Re: Rechtsfrage Anlieger Erschließungskosten - 29/04/2010 14:46
Autsch, das iss dann happig.

Gruß Holger
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