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Geschrieben von: Burgerfrau Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 18/04/2011 20:39
Ich les hier bei google was von max. 30 Tagen für Arbeitnehmer.

Ich hab so ne blöde Klausel in meinem Arbeitsvertrag als Selbständiger von mittlerweile 6 Monaten aufgrund Betriebszugehörigkeit.

Wenn ich das richtig deute, gelten die 6 Monate für mich nicht - oder?
Kennt sich hier jemand aus?

Der geschlossene Arbeitsvertrag regelt den Provisionszuschuss und die Provisionssätze.
Geschrieben von: Yankee Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 18/04/2011 21:30
Naja, du hast ja keinen Arbeitsvertrag, höchstens einen Werkvertrag klugscheisser
Geschrieben von: Hasi Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 19/04/2011 05:45
Soweit ich mich dahingehend schlau gelesen habe hat der Arbeitnehmer immer die möglichkeit bei eigener Kündigung nur 4 Wochen Kündigungszeit auszunutzen. Es sei denn es ist Arbeitsvertrag anders geregelt. Nur über die Betriebszugehörigkeit gilt die Verlängerung nicht.

Im Krankheitsfalle und mit einem entsprechendem Attest vom Arzt geht es in Härtefällen auch fristlos, auch ohne Sperre vom Arbeitsamt.

Alles ohne Gewähr.
Geschrieben von: Rumpelstielzchen Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 19/04/2011 07:04
Bei uns gilt für den Arbeitnehmer 8 Wochen Frist zum Monatsende.
Geschrieben von: landcruiser Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 19/04/2011 08:27
Original geschrieben von Burgerfrau
... Arbeitsvertrag als Selbständiger...


Gips nich - Widerspruch insich
Geschrieben von: Sambo Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 19/04/2011 19:38
Hallo,

zumindest im Bezug auf den gewöhnlichen Arbeitnehmer hat mir ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt folgendes erklärt.
"Die Kündigungsfrist kann vom Arbeitnehmer eingehalten werden, muß aber nicht."
Im Prinzip kann man von heute auf morgen die Firma verlassen ohne vom Arbeitgeber belangt werden zu können.
Spätestens wenn der Arbeitgeber meint auf Schadensersatz klagen zu wollen wird vor Gericht die Frage gestellt ob bei entsprechend langer Krankheitsdauer weniger Schaden entstünde.
Fazit: Unternehmerisches Risiko aetsch2
Sollte der Unternehmer davon ausgehen durch den Ausfall eines Mitarbeiters einen nennenswerten Schaden zu erleiden liegt es an ihm entsprechende Vorsorge zu treffen.

Gruß
Christoph
Geschrieben von: flaterric Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 19/04/2011 19:55
Original geschrieben von Burgerfrau
Ich les hier bei google was von max. 30 Tagen für Arbeitnehmer.

Ich hab so ne blöde Klausel in meinem Arbeitsvertrag als Selbständiger von mittlerweile 6 Monaten aufgrund Betriebszugehörigkeit.

Wenn ich das richtig deute, gelten die 6 Monate für mich nicht - oder?
Kennt sich hier jemand aus?

Der geschlossene Arbeitsvertrag regelt den Provisionszuschuss und die Provisionssätze.




Frage ist, wer kündigt, du oder der andere?
DU gehst zum Arzt und scheißt auf alle. Er kriegt den größten Teil der Kohle auch wieder (ist bei uns jedenfalls so)
Wo ist das Problem. Hinterherlieben gilt nicht, wenn Scheiße dann scheiße, wenn er gekündigt und beharrt auf Fristen: Zittern und Jucken, abwechselnd, wann kannst du nicht genau sagen. Finada.
Geschrieben von: Burgerfrau Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 19/04/2011 20:14
ich denke - wie heißt das so schön - über eine Veränderung nach wink
da möchte ich schon gern wissen, was ich meinem neuen Brötchengeber zu dem Thema sagen kann ...
Geschrieben von: flaterric Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 19/04/2011 20:24
Frägst du erstmal den alten, was geht, mein Vorschlag, Wenn der befindet, vor 2014 gar nichts, tritt Zittern und Jucken ein.
Chance vertan, der Gutste.
Ich bin Arbeitgeber und spreche aus Erfahrung. Reisende soll man nicht aufhalten.
Vielleicht ist dein Chef für den einen oder anderen Tip dankbar...
Geschrieben von: Burgerfrau Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 19/04/2011 20:30
Den Tipp gebe ich ihm schon seit Jahren und jedesmal kam das Versprechen, es wird besser.
Letztendlich ist das natürlich nicht eingetroffen.

Dieses Irrenhaus, was sich meine Arbeitsstelle nennt, hält keiner auf Dauer aus.
Ist schon merkwürdig, dass ich der Dienstälteste da bin ....
Ich habe schon eine Menge Leute kommen und auch wieder gehen sehen.

Neee, ich guck erstmal, ob der Markt mich überhaupt haben will und wie da die Konditionen sind. Vielleicht stelle ich ja auch fest, dass ich topp bezahlt bin kratz
Erst wenn ich da was passendes gefunden habe, bekommt er mein tschüss schwarz auf weiss.
Geschrieben von: jimi Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 19/04/2011 22:22

Gibs ihm, Baby !
Geschrieben von: DaPo Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 20/04/2011 06:56
Original geschrieben von Sambo
Spätestens wenn der Arbeitgeber meint auf Schadensersatz klagen zu wollen wird vor Gericht die Frage gestellt ob bei entsprechend langer Krankheitsdauer weniger Schaden entstünde.
Fazit: Unternehmerisches Risiko aetsch2
Sollte der Unternehmer davon ausgehen durch den Ausfall eines Mitarbeiters einen nennenswerten Schaden zu erleiden liegt es an ihm entsprechende Vorsorge zu treffen.
Ja, wirklich traurig. Vielleicht sollte, der Fairness halber, der AG dann im Umkehrzug dafür sorgen, daß der AN wirklich krank ist?



Aber flaterric hat Recht, Reisende soll man nicht aufhalten. War auch unsere knappe Antwort auf die Kündigung eines Mitarbeiters. Er ist übrigens noch hier...
Geschrieben von: Yankee Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 20/04/2011 08:07
Das Problem ist doch das G-aby ja Scheinselbstständig ist. Und da sollte man vielleicht einen Fachanwalt mal über den Vertrag lesen lassen.
Ihr "Cheffe" ist nämlich ein echtes Schlitzohr wink
Geschrieben von: Tordi Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 20/04/2011 08:35
Original geschrieben von Yankee
Das Problem ist doch das G-aby ja Scheinselbstständig ist.

In dem Fall ist sie rechtlich vor dem Arbeitsgericht einem Angestellten gleichgestellt, was Kündigungsfristen oder z.B. eine Abfindung bei Kündigung durch den AG angeht.

Für den AG kann sowas insbesondere wg. der möglichen Rückforderung der Sozialbeiträge für 30 (!) Jahre ziemlich unentspannt werden.

Geschrieben von: HPF Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 20/04/2011 16:47
Nee, Handelsvertreter unterliegen in Bezug auf Scheinselbständigkeit anderen Gesetzen als z.B. Handwerker...
Handelsvertreter können ja nur für einen Auftraggeber arbeiten, sonst könnten sie ja keine Handelsvertreter sein.

Sonst wäre Gaby ja Versicherungsmaklerin...
Geschrieben von: Bandido Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 20/04/2011 17:03
Original geschrieben von DaPo
Reisende soll man nicht aufhalten.War auch unsere knappe Antwort auf die Kündigung eines Mitarbeiters.

zu lange in Softlan gebadet buegeln




"Sie können gar nicht kündigen. Sklaven werden verkauft oder erschossen."

fuck2




Geschrieben von: Wolff Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 22/04/2011 20:20
Original geschrieben von HPF
Nee, Handelsvertreter unterliegen in Bezug auf Scheinselbständigkeit anderen Gesetzen als z.B. Handwerker...
Handelsvertreter können ja nur für einen Auftraggeber arbeiten, sonst könnten sie ja keine Handelsvertreter sein.

Sonst wäre Gaby ja Versicherungsmaklerin...

Nöö!!!

Die gewerbe- und sozialversicherungspflichtigigen Vorschriften sind für Handelsvertreter nach 82 (oder84?) HGB und angestellte Klempner gleich!
Daher: siehe Tordi´s Vermerk zur Klärung vor dem AG...

Ohne weiteren Input zum Arbeitsvertrag ist alles Rätselraten. Wenn ich Yankees Beitrag, der G-aby ja kennt, richtig deute, ist die (kostenpflichtige) Beratung bei einem Fachanwalt sicher gut investiertes Kapital.
Aber such dir den Anwalt gut aus... Gibt gute, gibt...
Geschrieben von: Burgerfrau Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 23/04/2011 12:36
jepp - das werd ich eh machen, wenns konkret wird!

Vielen Dank für die vielen Hinweise.

Ich sehe mich als Handelsvertreter nach § 84, d.h. sofern ich eine freie Zeiteinteilung habe, kann ich durchaus als Selbständiger laufen.
Und so großzügig, wie ich das auslegen darf, gibts in keinem Angestelltenverhältnis.
Ich kann durchaus schon um 7.00 Uhr morgens anfangen und mindestens bis abends 20.00 Uhr tätig sein laugh
Geschrieben von: Henning_R Re: Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - 26/04/2011 15:25
Zitat
Ich kann durchaus schon um 7.00 Uhr morgens anfangen und mindestens bis abends 20.00 Uhr tätig sein

... also das schaffe ich auch - mit richtig ordentlichem Arbeitsvertrag als Angestellter. Nennt sich neudeutsch "Vertrauennsarbeitszeit".
Aber danach war hier nicht gefragt.
Daher noch meine unmaßgebliche Meinung zur eigentlichen Frage:
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist in Deinem Vertrag vornehmlich die Provisionsregelung geklärt. Ich gehe davon aus, daß womöglich noch eine Ausschließlichkeitsklausel enthalten ist. Diese solltest Du prüfen, wenn es auf gleichem Gebiet weitergehen soll. Wenn Du ausschließlich auf Provisionsbasis arbeitest, dann ist doch alles kein Problem. Keine Arbeit, kein Umsatz, keine Provision. Was soll da kommen?
Wenn Du ein Festgehalt plus Provision beziehst, sieht es sicher anders aus.
Aber wie auch schon erwähnt, ohne Vertragsdetails ist alles Rätselraten und kann den Rat eines guten Anwalts nicht ersetzen.
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