Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: Anonym Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 17/05/2011 10:52
und gleich noch so ein Ding von Wiso

hier gehts um ein schweizer Fahrzeug, das von einem Deutschen bewegt wird. Betrifft sicher auch alle anderen nicht EU Statten.

Fahren mit nicht EU Fahrzeugen

Eigentlich nix Neues, war schon immer so. Für Mietfahrzeuge gibt es Ausnahmen.

das Fahrzeug wird nur als Sicherheit bis zur Begleichung der Zollschuld einbehalten.
Geschrieben von: Anonym Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 17/05/2011 11:52
Original geschrieben von buckdanny99
das Fahrzeug wird nur als Sicherheit bis zur Begleichung der Zollschuld einbehalten.

.. sicher ein Trost für den, der eigentlich nur mal zum Brötchenholen fahren wollte wink
Geschrieben von: Tordi Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 17/05/2011 11:56
Original geschrieben von buckdanny99
das Fahrzeug wird nur als Sicherheit bis zur Begleichung der Zollschuld einbehalten.

Gibt´s die Kohle dann bei Ausfuhr wieder zurück?
Original geschrieben von Tordi
Original geschrieben von buckdanny99
das Fahrzeug wird nur als Sicherheit bis zur Begleichung der Zollschuld einbehalten.

Gibt´s die Kohle dann bei Ausfuhr wieder zurück?


Nein!
Geschrieben von: Anonym Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 17/05/2011 12:20
Eben ..

in dem Beitrag von Wiso hat der Spass 5000€ gekostet.
Geschrieben von: Tordi Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 17/05/2011 13:11
Original geschrieben von buckdanny99
Original geschrieben von Tordi
[quote=buckdanny99]
das Fahrzeug wird nur als Sicherheit bis zur Begleichung der Zollschuld einbehalten.

Gibt´s die Kohle dann bei Ausfuhr wieder zurück?


Nein! [/quote]

Na dann mal ein dreifaches Hipp-Hip-Hurra!
Das ist auch so ein nicht nachzuvollziehender Bürokratieauswuchs der m.E. auf sehr wackeligen Füßen steht, denn die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht und eine Miete, also ein zu versteuerndes Einkommen, findet auch nicht statt.

Folglich, wehe dem armen Schwein, der mit einem 100tsd Euro Fahrzeug von Sixt oder einem anderen Vermieter zu einem Geschäftstermin über die EU-Grenzen kommt.

Fällt denn auch Zoll an, wenn ausländische Staatsbesucher mit ihren gepanzerten Staatskarrossen einen Auslandstrip machen ? Denn da ist der Fahrer auch nicht der Besitzer...
Geschrieben von: Anonym Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 17/05/2011 13:26
Das scheint in vielen Staaten so zu sein. Es gilt auch in der Schweiz und in Österreich (EU)

Artikel
Da steht nix auf wackeligen Füßen, ein im Drittland zugelassenes Fahrzeug wird Abgabenfrei zur "Vorübergehenden Verwendung" abgefertigt, dieses ist an Bedingungen gekoppelt. Ein Verfahren das Weltweit in dieser Form gehandhabt wird. Alternativ könnte man ja wieder die durchaus praktizierte Variante der Eintragung der Fahrzeugdaten in den Reisepass anbieten.
Geschrieben von: Tordi Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 17/05/2011 13:41
Na dann werd ich doch lieber Autohehler. Da zahlt man zwar auch an den Zoll, aber bekommt wenigstens eine Dienstleistung dafür.
Original geschrieben von FAT AL ERROR
Folglich, wehe dem armen Schwein, der mit einem 100tsd Euro Fahrzeug von Sixt oder einem anderen Vermieter zu einem Geschäftstermin über die EU-Grenzen kommt.

weiter oben schon beantwortet

Original geschrieben von FAT AL ERROR
Fällt denn auch Zoll an, wenn ausländische Staatsbesucher mit ihren gepanzerten Staatskarrossen einen Auslandstrip machen ? Denn da ist der Fahrer auch nicht der Besitzer...


Nein aber auch kein EU-Bürger


Geschrieben von: Fusel Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 17/05/2011 17:19
Was ist, wenn der Mensch einen internationalen Führerausweis hat?
Nix aber es ging schnell!
Scheinst vom Zoll zu sein.....was darf man denn mit einem gekauften schweizer Gebrauchtfahrzeug aus englischer Produktion alles veranstalten um es auf eigenen Rädern bis nach Frankreich zur Anmeldung zu bekommen? Überführungs- oder Kurzkennzeichen gibts nicht in F und als Nicht-Eidgenosse darf ich ein schweizer Auto nicht fahren oder mit Kurzkennzeichen nur bis zur Grenze..da darf ich das dann abmontieren und gucken wie ich weiterkomme...
Geschrieben von: dare2go Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 18/05/2011 00:35
Auch 'ne Art das Geld für Zollgehälter wieder einzutreiben... Das ist ja wohl das Letzte!!

Was passiert wenn der Fahrer fahrunfähig wird (z.B. Skiunfall und Bein gebrochen)?
Was passiert wenn die Autowerkstatt nach Reparatur in Deutschland eine Probefahrt macht? Angenommen die Bremsen haben auf der Reise versagt und mußten überholt werden...

Sowas von dämlich! Da muss es doch einen gewissen Handlungs- und Bemessungsspielraum geben!
Geschrieben von: Jens Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 18/05/2011 04:09
Da heisst also, wenn ich (im Ausland arbeitender Deutscher ohne Hauptwohnsitz in D) mit einem schweizer oder russischen Firmenfahrzeug in der EU unterwegs bin, laufe ich Gefahr, das die Kiste eingezogen wird?

Geschrieben von: Wikinger Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 18/05/2011 05:50
Da hat die Bande aber wieder was zu hacken...

Armer Buckdanny99, wie kannst Du nur so hartherzig sein, dein Gehalt über tönerne Füsse einzutreiben.

Das ist doch alles nichts neues und Deutschland ist da noch sehr human.


Atze

Original geschrieben von FAT AL ERROR
Scheinst vom Zoll zu sein.....was darf man denn mit einem gekauften schweizer Gebrauchtfahrzeug aus englischer Produktion alles veranstalten um es auf eigenen Rädern bis nach Frankreich zur Anmeldung zu bekommen? Überführungs- oder Kurzkennzeichen gibts nicht in F und als Nicht-Eidgenosse darf ich ein schweizer Auto nicht fahren oder mit Kurzkennzeichen nur bis zur Grenze..da darf ich das dann abmontieren und gucken wie ich weiterkomme...


Andere Baustelle, da wird ja an der Grenze gleich zum freien Verkehr abgefertigt und die Angaben erhoben.
Original geschrieben von dare2go
Auch 'ne Art das Geld für Zollgehälter wieder einzutreiben... Das ist ja wohl das Letzte!!

Was passiert wenn der Fahrer fahrunfähig wird (z.B. Skiunfall und Bein gebrochen)?
Was passiert wenn die Autowerkstatt nach Reparatur in Deutschland eine Probefahrt macht? Angenommen die Bremsen haben auf der Reise versagt und mußten überholt werden...

Sowas von dämlich! Da muss es doch einen gewissen Handlungs- und Bemessungsspielraum geben!

Es gibt keinen Handlungsspielraum, aber die erwähnten Szenarien sind geregelt.
Original geschrieben von Jens
Da heisst also, wenn ich (im Ausland arbeitender Deutscher ohne Hauptwohnsitz in D) mit einem schweizer oder russischen Firmenfahrzeug in der EU unterwegs bin, laufe ich Gefahr, das die Kiste eingezogen wird?

Nein da Du ja nicht in der EU ansässig bist.
Original geschrieben von Wikinger
Da hat die Bande aber wieder was zu hacken...

Armer Buckdanny99, wie kannst Du nur so hartherzig sein, dein Gehalt über tönerne Füsse einzutreiben.

Das ist doch alles nichts neues und Deutschland ist da noch sehr human.


Atze


Der Zoll landet doch bei der EU die EU-Kommision ist da richtig hinterher, da das sogenannte Eigenmittel sind muss die Kommision nicht soviel Betteln.

noch was in dem Beitrag von Wiso wird fiel das bei einer Zollkontrolle auf, kann genauso bei Einer Verkehrskontrolle durch die Polizei auffallen.

Und human sind Wir da wirklich, denn die Strafverfahren werden eingestellt.

Geschrieben von: Wikinger Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 18/05/2011 07:50
Du hast Post
Original geschrieben von Wikinger
Du hast Post

nix angekommen
Geschrieben von: Wikinger Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 18/05/2011 10:58
Verdammt!

Geschrieben von: Jens Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 18/05/2011 13:53
Original geschrieben von buckdanny99
Original geschrieben von Jens
Da heisst also, wenn ich (im Ausland arbeitender Deutscher ohne Hauptwohnsitz in D) mit einem schweizer oder russischen Firmenfahrzeug in der EU unterwegs bin, laufe ich Gefahr, das die Kiste eingezogen wird?

Nein da Du ja nicht in der EU ansässig bist.

Also im Klartext... Deutscher ohne Wohnsitz in der EU darf mit NICHT-EU Fahrzeugen einreisen....
Geschrieben von: Monny Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 18/05/2011 14:01
korrekt
Geschrieben von: Jens Re: Fahren mit ausländischem Fahrzeug (nicht EU) - 18/05/2011 15:09
Das hilft zumindest mir... rauxl2
© Viermalvier.de, das Geländewagenportal