Das ist so und das war auch schon so.
StVO
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
....und das von dir
Eigentlich greift hier der
----------------------------------
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
----------------------------------
Knackpunkt der Teil nach dem letzten Komma
dito
wir wissen doch beide wie
"soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
zu subsumieren ist
und was da in der Praxis passiert
und besonders unter Beachtung, der gern überlesenen Einschränkung:
"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
sie habens halt mal wieder übertrieben
und dann kommen solche Reaktionen
genau wie wenn das rote Auto mit blau im Kreisel umfällt und die Platikkästen samt glasigen Inhalts auf der Straße verteilt sind
oder
wenn die Schwatten bei einer angeblichen Verfolgung jemand zum Krüppel fahren, vor Gericht falsch aussagen und dabei dann dummerweise erwischt werden
oder
mit 207 über die Bahn nageln und dabei jemand umbringen und sich nachher mit "Dienstfahrt" ohne Tatütata rausreden wollen
die üblichen Auswüchse einiger weniger eben
die aber genau zu solchen Konsequenzen führen
naja, derzeit haben die Schwatten bei uns gaaanz andere Probleme