bin echt gespannt!!!!
Ihr Schreiben vom 08.10.2012
Aktenzeichen *******
Sehr geehrte Frau ******,
in ihrem oben genannten Schreiben verhängen sie ein Verwarnungsgeld nach §56 und $57 OwiG.
Sicherlich ist Ihnen entgangen das spätestens seit dem 29.11.2007 das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten nach gültiger Rechtssprechung ungültig und nichtig ist. ((BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:
„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“
Im Einführungsgesetz wird der Geltungsbereich definiert.
Das BVerwGE sagt in seiner aktuellen Rechtssprechung:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“
Die hier aufgeführten Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen und deren Folgen sind nachzulesen auf
http://www.dpolg‐sachsen.de/aktuell/ (Internetseite der Polizeigewerkschaft Sachsen) vom 28.09.2011 als Beitrag vom Landesvorstand Volker Schöne.
Ich bitte zu meiner Rechtssicherheit um eine verbindliche Antwort ob meine Argumente der Grundlage entbehren.
Ihre verbindliche Antwort erwarte ich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang meines Schreibens. Bis zur Zustellung Ihres Antwortschreibens bitte ich um Aussetzung Ihrer Zahlungsfrist, da es um eine Frage der Rechtssicherheit geht.
Weiterhin bitte ich sie bei Ihrem Antwortschreiben um eine Unterschrift. Nach gültiger Rechtssprechung ist der Zusatz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ nicht zulässig, entsprechende Urteile kann ich Ihnen gerne mitteilen.
Sicherlich muss ich sie in diesem Zusammenhang nicht auf §839 und §823 BGB hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
In Erwartung Ihres rechtsverbindlichen Antwortschreibens
Ingo Merkel
Bitte sehen Sie es mir nach das ich Ihren Anhörungsbogen aufgrund fehlender Rechtssicherheit nicht ausgefüllt habe.
wie hoch war das Verwarnungsgeld und was bedeutet in diesem Fall 'Falschparken ' ?
da bin ich ja mal gespannt, ob die STVO räumlich beschrieben werden muss. Wäre schön, wenn es klappt, aber meine Prognose:
Verka kt.
Neben einigen Crackkonsumenten sitzen in den Schreibenverfassungsbüros auch Leute mit Bildung, die sich um die Rechtmäßigkeit kümmern.
Solche Schreiben (Auch: Die deutsche Einheit ist nichtig, Grüne-Plaketten-Pflicht verfassungswidrig etc.) kursieren immer mal.
Leider nur begrenzt richtig zitiert und auf das Empörungsbestreben des Lesers ausgerichtet.
Vermutlich verspielst Du deinen Einspruchszeitraum.
Zumal es sich bei Verkehrsschildern (so es denn um ein solches ging) um eine allgemein verständliche Verfügung handelt.
Dann sollte unbedingt §5 Owig angesehen werden, da ist die räumliche Geltung abgedruckt
Viel Glück
Atze
§ 5
Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
man könnte das delikt auch einfach einsehen und die 5.- euro bezahlen .....
Nach gültiger Rechtssprechung ist der Zusatz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ nicht zulässig,
demnach wären auch Schreiben vom Finanzamt ungültig ?
Nach gültiger Rechtssprechung ist der Zusatz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ nicht zulässig,
demnach wären auch Schreiben vom Finanzamt ungültig ?
und die Zeitung...
@ Ingo_M.
Sorry, aber hast Du einen an der Birne?
bin echt gespannt!!!!
Mit freundlichen Grüßen
In Erwartung Ihres rechtsverbindlichen Antwortschreibens
Ingo Merkel
Bitte sehen Sie es mir nach das ich Ihren Anhörungsbogen aufgrund fehlender Rechtssicherheit nicht ausgefüllt habe.
Beruht das Schimmern Deiner Ritterruestung auf aengstlichen Spekulationen in der Amtsstube zu Deinem Familiennamen?
Nach gültiger Rechtssprechung ist der Zusatz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ nicht zulässig,
demnach wären auch Schreiben vom Finanzamt ungültig ?
... und die ganzen Rechnungen, die ich verschicke.
Wenn ich die alle unterschreiben müsste, wäre ich bestimmt schon Endorser eines namhaften Schreibgerätherstellers.
Bin gespannt!
Wär toll, wenns funzt! Die Rache des kleinen Mannes an Berlin, Brüssel, Strassburg und anderen Pfeifen.
Wutbürger, kauft Euch Gesetztesblätter!
... und die ganzen Rechnungen, die ich verschicke.
wieso verschickst du Rechnungen ?
ich dachte, du vermietest in Berlin stundenweise Zimmer . . .
Das eine schliesst das andere nicht aus.
Gibts rein rechtlich die Bundesrepublik Deutschland überhaupt? Da war doch auch mal so ein schlauer Jurastudent, der für sein Parkknöllchen nachgewiesen hat, daß für den Staatenbund der BRD die Gründungssicherheit fehlt(e).....und somit sämtlichen Gesetze die rechtmäßige Grundlage fehlt...
...und somit sämtlichen Gesetze die rechtmäßige Grundlage fehlt...
GRUNDGESETZ!
..ja, ist klar, aber das Grundgesetz der BRD soll demnach soviel wert sein wie ein Reklameaufdruck auf einem Joghurtbecher..weil im juristischen Sinne sie gar nicht berechtigt waren, den Staatenbund zu schließen und somit sämtliche Gesetzgebung des Staatenbundes auch nicht rechtens ist. Bis heute soll die BRD wohl diese Gesetzeslücke in ihrer Enstehungsgeschichte nicht rechtssicher geschlossen haben.
http://deutsche-zukunft.net/app/dow..._zur_Nichtexistenz_der_BRD_als_Staat.pdfhttp://deutsche-zukunft.net/app/download/5781364603/Rechte+der+Besatzungsm%C3%A4chte+bleiben+erhalten.pdf
Er hier ist auch so ein Cleverle....
..ja, ist klar, aber das Grundgesetz der BRD soll demnach soviel wert sein wie ein Reklameaufdruck auf einem Joghurtbecher...
Teilst Du diese Meinung?
Wenn ich unsere bestehende 2 - 3 Klassengesellschaft so betrachte, dann hat es schon etwas von Makulatur.
Also ich würde ja sagen das man(Mann) zu den Fehlern die man macht einfach mal stehen sollte
Wenn ich irgendwo falsch parke, dann mache ich das wissentlich (ansonsten habe ich auf der Straße nix verloren) und dann weiß ich auch das mich das Sonderparkgebühren kostet.
Und in meinen Augen sollte derjenige der dann mit solchem Quatsch die Arbeitszeit der Sachbearbeiter verplempert diese auch gleich noch extra bezahlen.
Aber immer schön aufregen wenn der Bund der Steuerzahler wieder entdeckt das ein Verkehrsschild zuviel aufgehängt wurde
Wenn ich unsere bestehende 2 - 3 Klassengesellschaft so betrachte, dann hat es schon etwas von Makulatur.
Diese - wie Du sagst - 2 - 3 Klassengesellschaft gibt es ja in allen Staaten dieser schoenen Erde. Wenn ich Deiner Ueberzeugung folge, dann waeren also alle Verfassungen eo ipso Makulatur?
ich hatte gerade eine längere Diskussion mit so'm Knöllchenverteiler, hatte vergessen die Parkscheibe weiterzudrehen . . .
sagt der zu mir - ein Anwohner hätte ihn angerufen und sich beschwert, den Namen wollte er mir leider nicht geben . . . .
sonst stände hier jetzt ein Rettungswagen, soviel 'zu seinen Fehler stehen'
ja genau, kann man so sehen...jedenfalls schaffen diese Verfassungen es leider nicht, die bestehenden Ungerechtigkeiten auszuräumen obwohl sie die "Chancen"gleichheit als oberstes Ziel so vehement beschützen...
Korinthenkacker, allesamt ...
ein Anwohner hätte ihn angerufen und sich beschwert, den Namen wollte er mir leider nicht geben . . . .
ob er das will oder nicht spielt keine violine.
Er muss!
ein Anwohner hätte ihn angerufen und sich beschwert, den Namen wollte er mir leider nicht geben . . . .
ob er das will oder nicht spielt keine violine.
Er muss!
aha, dann ruf ich doch gleich mal beim Ordnungsamt an ...
...jedenfalls schaffen diese Verfassungen es leider nicht, die bestehenden Ungerechtigkeiten auszuräumen...
Koennten sie das denn aus sich heraus? Sie sind ja weder apodiktisches Himmelsgesetz, noch omnipotenter deus ex machina, sondern von Menschen gemacht. Will sagen, sie koennen - manchmal eben auch folgenlos - missachtet und missbraucht werden. Wer ueber ihre Unwirksamkeit klagt, sollte vielleicht dafuer kaempfen, dass sie wirksam werden! Beispiele dafuer gibt es.
Korinthenkacker, allesamt ...
+1
Wieso hast du eigentlich einen Anhörungsbogen bekommen ?
Üblicherweise werden doch Vergehen im ruhenden Verkehr mittels angebotener gebührenpflichtiger Verwarnungen abgehandelt, die man durch Zahlung der geforderte Summe annimmt oder durch Nichtzahlung ablehnt.
Hast du bereits einen Anhörungsbogen zu einer Ordnungswidrigkeit bekommen ? War das Parken etwa massiv verkehrsbehindernd ? Oder ist das Angebot der gebührenpflichtigen Verwarnung durch "Nichtzahlung" bereits abgelehnt worden ?
mir scheissegal, ob das Grundgesetz legitim/legal ist ..
Die Alternative ist der Fortbestand des deutschen Reiches und das will ich ganz sicher nicht.
Legitim/legal ist sowieso immer das, was die (schweigende) Mehrheit akzeptiert.
Jetzt holen wir die Schweiz heim ins Reich ...
Jiminez, du glaubst nicht mehr an die Barauszahlung der Deutsche Bank ?
...was ist mit der UBS ? Das ist ein Bank und kein DVD-Verleih....
Wenn ich irgendwo falsch parke, dann mache ich das wissentlich (ansonsten habe ich auf der Straße nix verloren) und dann weiß ich auch das mich das Sonderparkgebühren kostet.
Und in meinen Augen sollte derjenige der dann mit solchem Quatsch die Arbeitszeit der Sachbearbeiter verplempert diese auch gleich noch extra bezahlen.
Es kommt jedoch vor das "Knöllchenschreiber" Fehler machen, sind ja auch nur Menschen und selbst Parkschilder werden immer wieder wider der STVO geplant aufgestellt.
Es ist ein deutlicher Unterschied, ob ich mich ungerecht behandelt fühle oder Stress machen will.
Für den Fehler in der Verfahrensabwicklung ist der Einspruch da.
Atze
die Ossis wollen nur Stress machen
Früher war das mal so, daß auf zugeschickten "Ordnungswidrikeits-sonstwas-zetteln" stand man könne ja einen Widerspruch formulieren. Hatten meine Eltern einmal versucht, weil die Parksache damals nicht ganz klar war. Zurück kam keinerlei Auseinandersetzung mit den Argumenten, sondern nur eine noch höhere Mahnung. Als darauf geantwortet wurde, kam, wiederum ohne Argumente zu diskutieren, eine Drohung, das Ganze würde im nächsten Schritt gerichtlich weitergehen. Ob das juristisch ok ist, weiß ich nicht. Sowieso war ich damals Kind und hab das nur beiläufig verfolgt. Jedenfalls war der Strafzettel das mit irgendwas um 20-30D-Mark damals nicht wert, die Nebennieren pumpen zu lassen. IIRC wurde dann damals die allererste Mahnung bezahlt und gut war´s.
Nur daß da (ob jetzt objektiv oder nur subjektiv gerechtfertigt ist ja beim Öffnen des Briefes noch nicht klar) auf Argumente so gar nicht eingegangen wurde .. das kam mir komisch vor. Wenn das das STandardverfahren ist, dann muss der Mensch am SChreibtisch auch nicht mehr Geld bekommen, weil er auch nicht mehr arbeitet, wenn jemand nicht sofort brav latzt
cool war auch die Rechnung, die der Knöllchenschreiber heute zum Besten gab
"stellen sie sich doch auf den Annaplatz, da können sie für 1 EUR den ganzen Tag stehen, sind 5 EUR in der Woche, 20 EUR im Monat, 240 EUR im Jahr"
ich darauf: wenn ich 10 Knöllchen im Jahr kriege, sind das 50 EUR
du bist gut in Mathematik.
Respekt!
Der Weg ist so: Ich schreibe einen Strafzettel, der geht an die Behörde, die die Weiterbearbeitung übernimmt. Die versenden den Verwarngeldbescheid. Der Kunde moniert meine Arbeit und erhebt Einspruch. Oft ist es Unwissenheit was da geschrieben wird (es gibt den einen oder anderen Sonderfall wie Parkverbotszonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Durchgezogene Linie am Straßenrand, Halteverbotsschilder etc) und ich darf mich um den Einwand kümmern. Dazu kommt ne ganze akte mit allem angefallenen.
Manchmal, aber eher selten, fällt einem ein, dass man was falsch gemacht hat, dann schreibt man: Mist, vertan. und die Sache wird eingestellt.
Oder man schreibt, was man man schon mal geschrieben hat, auf den Einzelfall bezogen. Dann kommt ein allgemein gehaltener Text an den Kunden zurück. Er kann jetzt mosern und zahlen, oder es geht vor den Richter, das ist dann der Fachmann für den Streit. Wenn der sagt: Böser aufschreiber, nicht noch mal, dann stellt der auf verschiedene Art und Weise ein. Oder sagt: Aufschreiber! super gemacht, weiter so, dann zahlt der Kunde alles bis daher aufgelaufene an Kosten.
So einfach, kein Hexenwerk.
Atze
also ich habe die 5 EUR von heute bereits überwiesen
Verwendungszweck: Freiheit fuer Ingo_M
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
wo wird da der geltungsbereich definiert?
ich habe weder auf einem schiff der brd noch in einem flugzeug mit der bundesflagge geparkt. das ist hier die einzigste räumliche definition....
zur kurzen erklärung des "tatbestandes":
ich mußte im krankenhausgelände parken weil ich in einem der häuser eine reparatur durchzuführen hatte, die nächsten freien parkplätze waren ca.500m entfernt, das ist mit ner schweren werkzeugkiste ne ganz schöne entfernung. ich parkte ohne jemanden zu behindern. aber darum geht es eigentlich nicht, sonst hätte ich das denen so geschrieben.
es ist auch keine krümelkackerei.
es geht hier auch nicht um die 15€ oder irgendwen zu beschäftigen.
gesetze sind dazu da eingehalten zu werden, sowohl von den bürgern als auch von den vollzugsbeamten. wenn ein gesetz nach gültiger rechtssprechung ungültig ist ist es meine pflicht als bürger den vollzugsbeamten darauf hinzuweisen.
mir geht es bei meinem schreiben um rechtssicherheit, wenn also die gute frau meine argumente widerlegen kann zahle ich das knöllchen ohne zu murren.
NUR wenn dem so ist, das ist nicht das einzigste gesetz ohne geltungsbereich. da hat weder die frau die mir geschrieben hat noch noch ich schuld, die liegt beim verfasser der gesetze.
übrigens, der gedankengang über den fehlenden geltungsbereich stammt nicht aus meiner feder, wer meinen beitrag richtig gelesen hat weiß das das problem auf der seite der polizeigewerkschaft sachsen in einem beitrag angesprochen wurde, da will man doch klarheit und rechtssicherheit!
grüße
ingo
ach bandido,
du bist ein echter freund.
sicher spendiert mir der nächste knöllchenschreiber von deinen 5€ nen kaffee
grüße
ingo
och, ich bezahle gerne Knöllchen
damit kaufe ich mich von Schuld frei, DaPo weiß was ich meine
das klingt ja wie im mittelalter, da gabs ja auch den ablasshandel um sich von schuld freizukaufen...
grüße
ingo
..ja, ist klar, aber das Grundgesetz der BRD soll demnach soviel wert sein wie ein Reklameaufdruck auf einem Joghurtbecher..weil im juristischen Sinne sie gar nicht berechtigt waren, den Staatenbund zu schließen und somit sämtliche Gesetzgebung des Staatenbundes auch nicht rechtens ist. Bis heute soll die BRD wohl diese Gesetzeslücke in ihrer Enstehungsgeschichte nicht rechtssicher geschlossen haben.
interessant in diesem zusammenhang aussagen von zeitzeugen zum grundgesetz:
http://www.youtube.com/watch?v=gWklZtdjhS0grüße
ingo
Ich find den Brief schon ein wenig kurzweilig......allerdings wirds nichts nutzen. Man wird Dir eher noch eine höhere Bearbeitungsgebühr aufbrummen.
Gruß
Silvio
mit der höheren bearbeitungsgebühr kann ich leben,
nur kann die gute frau ihre forderung rechtswirksam mit gesetzen und urteilen begründen, die meine argumente widerlegen?
vor jahren habe ich über die meinung der sachbearbeiterin im fa gelacht als sie meinte eine zugmaschine sei für sie ein traktor, heute würde ich mir sowas von ihr schriftlich geben lassen...
bleiben wir beim fa, die fordern für eine lkw-zulassung hinten verblechte scheiben, können sich dabei auf kein gesetz berufen und kommen damit durch, in stuttgart wurden wuden schülergruppen und rentner mit wasserwerfern angegriffen, im anschluß wurden opfer bedroht und lehrer beschuldigt ihre schüler in gefahr gebracht zu haben.
demokratie beinhaltet immer das recht auch widerstand.
meinungen hier wie " die ossis müssen immer aufmucken" sehe ich eigentlich als kompliment. allerdings auch als armmutszeugnis des verfassers. wir im osten durften erleben wie mit widerstand dinge zu ändern sind, der westen hatte für die meinung immer die "bild".
grüße
ingo
Wenn du genauere Aussagen willst, solltest du uns mal ein paar Bilder geben von der Stelle wo du geparkt hast.
Den ganzen umherstehenden Verkehrszeichen und vielleicht eine Kopie des Anschreibens der Bußgeldstelle.
Dann können wir dir vielleicht auch sagen wo der Geltungsbereich festgelegt ist.
Und solange bist und bleibst du ein böser Falschparker der unsere Steuergelder kostet
Nur so aus Wikipedia, weil es da immer schnell zu finden ist.:
............
Außerdem kann als Rechtsgebiet auch der räumliche Geltungsbereich von bestimmten Rechtsquellen angesehen werden. So kann man beispielsweise den Geltungsbereich des Grundgesetzes als Rechtsgebiet im räumlichen Sinne auffassen. In einem solchen Zusammenhang ist allerdings der Begriff der Rechtsordnung zu beachten. Die räumliche Verwendung des Begriffs „Rechtsgebiet“ hatte in Deutschland bis in das 19. Jahrhundert vor allem Bedeutung, weil vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches noch eine Rechtszersplitterung vorherrschte. Das Privatrecht im partikularen Deutschland war damals zerteilt; so gab es z. B. Rechtsgebiete, in denen jeweils das Preußischen Allgemeinen Landrechts, der Code Civil oder das Gemeine Recht gültig waren. Rechtsgebiete im räumlichen Sinne und das Staatsgebiet müssen also nicht notwendigerweise zusammenfallen. Besonders plastisch wird dies heutzutage etwa in Belangen des Weltraumrechts deutlich.
...
das heißt zum Beispiel auch, dass Falschparken auf meinem Grund und Boden, der durch ein Gartentor abgesperrt ist, nicht durch dieses Gesetz gedeckt ist.
Aber der öffentliche Verkehrsraum, auch wenn er wem gehört (Krankenhaus) schon.
Die typischen Ausreden übrigens: ich hatte so schwer zu tragen, ich musste schnell was in rot schreiben...
Hast ja gemerkt, wie man an deinem schärfer werdenden Ton feststellen kann...
Atze
Als IM wurden alle Personen angeworben, die sich nicht immer staatskonform verhalten hatten, z.B. Falschparker, Schwarzfahrer, Fremdgänger, Arbeitsbummelanten oder Besitzer eines in der DDR illegalen Otto-Kataloges – also quasi alle Erwachsenen mit Ausnahme einiger Geistlicher und Unbelehrbarer.
@ wikinger und die anderen, es geht:
1. nicht um die tatsache das ich falsch geparkt habe, dazu stehe ich
2. nicht um eine entschuldigung warum
es geht mir darum ob es ein gültiges gesetz gibt mein verbrechen zu bestrafen.
ich glaube der grund warum du der meinung bist warum mein ton schärfer wird ist einfach dem geschuldet das ich deine beiträge lese und du meine nur überfliegst...
kann dir gerne den artikel von der sächsischen polizeigewerkschaft als pm senden, wenns dich wirklich interessiert.
grüße
ingo
wieso als pm ? interessiert doch alle.
falschparken ist, glaube ich, kein verbrechen.
hallo bandido,
ich stell dir nicht die frage ob du zu doof bist ner dikusion zu folgen weil ich weiß das du es nicht bist.
ich kann dir wirklich nicht verübeln das du schon als kind die bild lesen mußtest, sowas prägt halt fürs leben....
denke mal selbst nachdenken und über den tellerrand schauen würde dir gut stehen. finde deine beiträge echt gut, nur halt zumeist sinnfrei, das allerdings auf eine nette art.
grüße
ingo
freu mich ja schon auf deinen nächsten beitrag, der meinen in keinster weise beantwortet.
Die DpolG Zeitung bekomme ich auch, da brauchst Du mir nix zu schicken. Aber die DpolG Zeitschrift trifft nicht immer meine Meinung, gelinde gesagt. Die sind mir etwas weit rechts inzwischen.
Danke auch für die Aufklärung, wie ich deine Beitäge lese.
Was glaubst Du, wie viele Rechtsanwälte am Tage einen Strafzettel bekommen? Wenn da nur die Spur einer Möglichkeit wäre, den räumlichen Geltungsbereich anzuzweifeln, wäre das geschehen
Ich sehe das Ganze auch entspannt, denn ich glaube die Antwort zu kennen.
Ich freue mich aber über Neuigkeiten.
Atze
was hat recht mit rechts oder links zu tun?
imigen hast du meine frage nach dem geltungsbereich nicht beantwortet, das einzigste was aus deiner antwort herauszulesen war sind flugzeuge und schiffe mit fahne der brd, nirgendwo wird da auf ein staatsgebiet hingewiesen oder andere lokale geltungsbereiche...
dein einwand mit den anwälten, nun sie wären sicherlich arbeitslos wenn sie auf geltungsbereiche bestehen würden...
ich schick dir den beitrag, brauchst ihn ja nicht zu lesen.
grüße
ingo
Ja, und weil sie arbeitslos werden, sagen sie nix, is klar.
Den Artikel habe ich anno dunnemals schon gelesen, so weit ich mich richtig erinnere.
Aber egal, ich stell ihn dann hier rein.
Ich kann aus einem meiner vorherigen Beiträge den räumlichen Geltungsbereich schon herausschmecken. Das Owig ist u. a. eine Art Strafprozeßordnung der Ordnungnungswidrigkeiten, wenn da der zitierte Text so drin steht, kann man z. B. die StVO, die die Tatbestandsmäßigkeit als Rechtsquelle heranziehen, oder die Bußgeldkartalogverordnung.
Wenn dann nix mehr über bleibt, dann freue ich mich mich über deinen Sieg.
Mit rechts und links hat das viel zu tun. Die schreiben manchmal übers Ziel hinaus, um sich zu profilieren. Trete vermutlich auch bald da aus.
Viele Grüße
Atze
http://www.dpolg‐sachsen.de/aktuell/
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28 Sep 2011
Meine_Meinung…
Meine Meinung.... No Comments
Meine Meinung… Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden? Wo stehen wir eigentlich?
Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll 25% der Polizeibelegschaft eingespart werden. Das sei notwendig unter dem Aspekt des Sparens und der Demografie. Weil die Bevölkerung in absoluten Zahlen schrumpft, schrumpft selbstverständlich auch die Kriminalität!
Eine Super‐Analogie! Mehr Mathematiker in die Regierung! (Denn dieser Beweis müsste mal wissenschaftlich erbracht werden.)
Ich gebe unumwunden zu, ich habe Angst.
Und es wird mir nicht leid werden, dies zu äußern. Darzulegen ist dies an zwei ganz konkreten Fakten.
•
Der 13.02.2010 bescherte uns 17 verletzte Polizisten. In 2011 reichte der 13. schon nicht mehr aus und der 19.2. musste zusätzlich noch herhalten. Fazit: An die 100 verletzte Polizisten. Wie sieht das in 2012 aus, frage ich mich schon heute. Der Demonstrationstourismus nimmt zu. Die Aggressionen entladen sich zu solchen Veranstaltungen immer mehr und vermeintlich normale und friedliche Bürger agieren in der Gruppe zunehmend aggressiv. Woher ihr tatsächlicher Frust kommt, der sich dort entlädt, lädt zu Spekulationen ein. Was den gemeinen Demonstranten mit Gewaltpotential vom Einsatzbeamten unterscheidet, ist zumindest die Tatsache, dass er sich freiwillig entscheiden kann, zuhause zu bleiben.
•
Und wie geht es der breiten Masse der Einsatz‐ und Vollzugsbeamten? Sie sind hochmotiviert, da sich ja auch die Verbrechensrate zu mindestens 25 % rückläufig gestaltet.
Im Grunde herrscht überall Frust. Der Krankenstrand steigt. Nicht darum, weil die Jungs und Mädels, den alten Witzen nach, faul sind. Sondern weil die Belastung ins Unermessliche steigt. Das allein wäre sicher für viele noch nicht mal ein Grund zu resignieren, denn man wächst ja mit seinen Aufgaben. Dass der Vollzugsbedienstete im Allgemeinen im sprichwörtlichen Regen stehen gelassen wird, dürfte da nicht wundern. Er ist der Prügelknabe. Der kleinste Fehler kann alles kosten und das dürfte nicht die Beförderung sein, von der schon viele nicht mehr wissen, wie das Wort geschrieben wird.
Resignation macht sich breit. Der einzelne zählt nicht. Und das der Krankenstand, besonders der jüngeren Kollegen wächst, ist nicht Ausdruck von Faulheit. Es ist Ausdruck von Krankheit, Perspektivlosigkeit und Demotivation. Die Älteren können da etwas taffer sein, sie zählen einfach die Totensonntage.
Ist das menschlich nachvollziehbar, auf jeden Fall!?
Denn was tut der Dienstherr? Das können die meisten sicher problemlos beantworten. Wie stellt sich landläufig die Bevölkerung vor, wie ein Polizist abgesichert ist. Der Staat kämpft für seine Diener. Er steht hinter ihnen oder davor, je nach Betrachtungsweise, aber zumindest ganz nahe bei ihm.
Bitte lauft des Lachens wegen nicht ganz so weit weg und trocknet die Tränen!
Wahr ist doch, dass jegliche Möglichkeit vom Dienstherrn genutzt wird, dem einzelnen zusätzlich zu einem „Vorkommnis“ noch eins einzuschenken. Der einzelne ist hier auch allein. Muss sich gegen die Vorwürfe wehren und sieht sich auch noch der Attacken des Dienstherrn ausgesetzt.
Bleiben wir mal bei den Fakten von oben. Die Einsparungen an Personal sollen durch die Spreizung von Abgängen und Zugängen hauptsächlich umgesetzt werden. Bisher gehen zwischen 500 und 700 Kollegen pro Jahr in den Ruhestand. Versprochen wurde ein Einstellungskorridor von jährlich 300 Anwärtern.
Stellenabbau von etwa 11500 Polizisten auf ca. 8000 in den nächsten Jahren.
„Geniale Vordenker“ sind ja der Meinung, dass vier Bürgerpolizisten ein Revier ersetzen. Wenn man personengebundene Aufpasser hat, kann man schon mal ins Schwärmen geraten.
Wie schön muss die Zeit gewesen sein, als der Schutzmann an der Ecke noch von jedem gegrüßt wurde. Der lief da allein mit seiner Pickelhaube, stellt Euch das Mal vor. Heute ist es schon bedenklich eine Jugendgruppe mit einer Streifenwagenbesatzung zum Verlassen der Szenerie aufzufordern.
Und wie soll das unter diesen Voraussetzungen weitergehen? Ich empfehle jedem, der fragt, sich ganz besonders für die Prävention und den Schutz der eigenen Kinder einzusetzen. Denn Prävention findet ja auch immer weniger statt. Fragt in den Schulen nach, wer das nicht weiß.
Ist das nicht unlogisch? Ist es nicht, denn Prävention lässt sich schwer in Legislaturperioden abrechnen.
Also immer schön die Probleme kultivieren und sie am Ende vor der schrumpfenden Gemeinde an polizeilichen Sicherheitskräften auskippen. Wir brauchen ja keine Sicherheit, da wir im zivilisierten Europa leben. In Spanien und Griechenland war es in diesem Jahr auch immer sehr zivilisiert bei der besten Sicherheitslage, olé.
Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben. Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?
Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:
„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312‐1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.
Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung 1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu) § 1 (aufgehoben)…“
„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“
Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.
In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?
Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt: „…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“
Welches Gesetz gilt dann nun?
Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.
Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?
Ich weiß es leider nicht. Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.
Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?
Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?
Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.
Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneinung zum Besatzungsrecht jenes wieder hergestellt) Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…
(Teil 1)
Volker Schöne Landesvorstand
geht mir hier nicht um sieg oder sowas, mir geht es nur um gültige gesetze, wenn die im recht sind zahle ich und gut ist, nur wenn die ihr recht nicht beweisen können, dann gnade uns gott..
grüße
ingo
Ihr habt doch echt am Blitz geleckt
An den glaub ich nicht. Denn wenn wer beweisen kann, dass es Gott gibt, erhält dieser von irgendwem 1 Million Dollar. Aber nicht von mir, denn wenn er es beweisen kann, kümmert es mich nicht.
Atze
da du ja den ganzen text hier reingestellt hast solltest du folgen kennen...
grüße
ingo
das mit gnade uns gott war übrigens nicht wörtlich gemeint!
Welche folgen? Habe ich doch gesagt, dass ich das hier reinstelle.
..ja, ist klar, aber das Grundgesetz der BRD soll demnach soviel wert sein wie ein Reklameaufdruck auf einem Joghurtbecher..weil im juristischen Sinne sie gar nicht berechtigt waren, den Staatenbund zu schließen und somit sämtliche Gesetzgebung des Staatenbundes auch nicht rechtens ist. Bis heute soll die BRD wohl diese Gesetzeslücke in ihrer Enstehungsgeschichte nicht rechtssicher geschlossen haben.
...jedenfalls schaffen diese Verfassungen es leider nicht, die bestehenden Ungerechtigkeiten auszuräumen...
Koennten sie das denn aus sich heraus? Sie sind ja weder apodiktisches Himmelsgesetz, noch omnipotenter deus ex machina, sondern von Menschen gemacht. Will sagen, sie koennen - manchmal eben auch folgenlos - missachtet und missbraucht werden. Wer ueber ihre Unwirksamkeit klagt, sollte vielleicht dafuer kaempfen, dass sie wirksam werden! Beispiele dafuer gibt es.
mir scheissegal, ob das Grundgesetz legitim/legal ist ..
Die Alternative ist der Fortbestand des deutschen Reiches und das will ich ganz sicher nicht.
Legitim/legal ist sowieso immer das, was die (schweigende) Mehrheit akzeptiert.
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
wo wird da der geltungsbereich definiert?
ich habe weder auf einem schiff der brd noch in einem flugzeug mit der bundesflagge geparkt. das ist hier die einzigste räumliche definition....
Ihr habt zuviel Langeweile oder echt ernsthaft was anne Schale
hat das denn keiner gegoogelt??!!??
allein unter "BVerwGE 17, 192" findet sich:
das Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 821) in der Fassung vom 20. Januar 1938 ... 5 seiten blah ... gegebenenfalls neben einschlägigem Landesrecht - verletzt.
Die Landschaftsschutzverordnung vom 18. Dezember 1953 bestimmt, soweit sie hier interessiert, folgendes: usw. usw. etc.
hallo??
so... Fernseher aus, Licht aus, Hände über der Bettdecke .... und jetzt ist hier Ruhe im Karton
ist schon interessant hier einige meinungen zu lesen...
im mittelalter vertrat die kirche die meinung das die erde eine scheibe ist mit feuer und schwert, heutztage ist das alles etwas zivilisierter geworden, immerhin komme ich nicht auf den scheiterhaufen und kann gegen zahlung des bußgeldes und der bearbeitungsgebühr schlimmeren entkommen. ich finde es nur traurig das hier einige beiträge nicht zuende lesen.
kann die sachbearbeiterin ihr bußgeld nach geltenden gesetzen begründen habe ich kein problem damit und zahle, kann sie es nicht, dann ist das ein echtes problem!
grüße
ingo
Ich habe bis ganz zuende gelesen und denke du liegst völlig falsch.
Ohne die
Kirche
Hätten wir
Jetzt
Sicher eine
Hexenplage!
Das wär mal ein richtiges Problem.
Ihr habt zuviel Langeweile oder echt ernsthaft was anne Schale
Wenn Du schon keine inhaltliche Aussage machen kannst, so musst Du Dich doch wenigstens bemerkbar machen. Hast Du "zuviel Langweile oder echt ernsthaft was anne Schale?"
Das Reichsnaturschutzgesetz hat einen 100% weichen Keks.
Geltungsbereich???? Es geht also in diesem Fall um den Geltungsbereich eines Schildes, oder? Wenn irgendwo ein Schild steht, dann weiß man eigentlich auch, wie weit das gültig ist. Entweder steht zwischendurch irgendwo ein Aufhebungsschild oder halt an der nächsten Kreuzung, wenn danach nicht gleich noch ein Schild steht...
...und PENG
Aber der öffentliche Verkehrsraum, auch wenn er wem gehört (Krankenhaus) schon.
Hier aber nur wenn es die Sicherheit betrifft und nicht die Ordnung, für die ist der Eigentümer zuständig.
Im Fall K.Haus werden sie es mit der Sicherheit begründen und jedes Gericht wird das genau so Unterschreiben, Fluchtwege, Sammelplatz, Stellflächen ect.pp.
ergo;
Moin Mädels,
erzählt mir nicht, daß die Verwaltung "immer" richtig arbeitet!
Hier bei uns haben wir derzeit den Fall, daß der Chef des Nachbardorfes sich daran stört, daß Leute aus unserem Dorf auf "seinen" Grundstücken parken, um ihre Hunde auszuführen. Seine Aussage gegenüber einer Zeitung: "Ich will die Scheißer nicht in unserer Gemeinde haben!"
Also werden Knöllchen geschrieben, weil er es so will und nicht weil sie gerechtfertigt sind - Gutsherrenart oder Basta-Politik.
Und dagegen muß man sich wehren mit allen Mitteln!!!
Zum Glück sind die zu dämlich, die Knöllchen juristisch korrekt zu schreiben.
Der TE ist sich ja bewusst, daß er falsch geparkt hat. Ist also schon ne ganz andere Geschichte als mit Exkrimenten um sich werfende Hunde, die irgend einen Bürgermeister stören
.
Solange die Halter die Kacke beseitigen ists doch gut
.
hat das denn keiner gegoogelt??!!??
doch ..
Von Verfassungsleugnern und Reichsideologen wird immer wieder behauptet, zahlreiche deutsche Gesetze seien ungültig, weil sie keine Beschreibung des Geltungsbereichs enthielten.
drum schrieb ich doch vom Fortbestand des deutschen Reiches .. das ist es nämlich, worauf die raus wollen
Insofern ist nun auch erklärt, warum Wikinger völlig zu recht moniert, dass ihm die PolG inzwischen zu rechts ist.
Jetzt habe ich alles gelesen und hoffentlich auch richtig verstanden.
Wenn es tatsächlich um 15.- € für Falschparkerei geht, wäre mir die Sache diesen Aufriss nicht wert, egal ob jemand etwas juristisch begründen und mit Gestzestexten belegen kann oder nicht. Da verzichte ich lieber auf mein Recht ( in dem ich mich u.U. noch nicht einmal befinde) und lebe weiter locker und flockig mit ohne Magengeschwüren.
Die Zeit der Streiterei täte ich mit Arbeit verbringen und ein Vielfaches der 15.- € verdienen. Davon zahle ich dann brav meine Steuern und tue der Allgemeinheit noch was Gutes.
Immer diese obrigkeitshörige Harmoniesucht - furchtbar ...
Immer diese obrigkeitshörige Harmoniesucht - furchtbar ...
Nee Jimi, ganz bestimmt nicht.
Aber Streiten der Rechthaberei wegen ist auch nicht mein Ding. Da ist mir meine Zeit zu schade. Mir ist klar, daß das eine Unterstellung ist, da ich den Threadstarter nicht einmal kenne. Es liest sich für mich so. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
kann die sachbearbeiterin ihr bußgeld nach geltenden gesetzen begründen habe ich kein problem damit und zahle, kann sie es nicht, dann ist das ein echtes problem!
grüße
ingo
Das Problem scheint mir tatsaechlich noch sehr viel grundsaetzlicher. Folgt man (nicht nur) Deiner "Argumentation" (was Du selbst auch mal machen solltest), dann gibt es doch gar keine "geltenden" Gesetze. Wie soll die arme Sachbearbeiterin also begruenden, was es nicht gibt und was bestensfalls seit Jahrzehnten ein grosser Irrtum ist?
Ein Knoellchen bringt - wieder mal
- ans Licht, dass die BRD (von Beginn an) ein virtueller Spuk ist und ihre Einwohner staatenlos ueber den Globus taumeln.
Ich irre mich wohl nicht, wenn ich vermute, dass Du Deinen Brief (als Fleissarbeit - echt!) hier mit einem Gefuehl aufrechten Stolzes veroeffentlicht hast. Wem willst Du eigentlich etwas beweisen? Verglichen mit Dir, erscheint Michael Kohlhaas als kompromissbewegtes konziliantes Weichei - und das ist ja auch schon was!
Zu dem ganzen Komplex kann ich durchaus folgende Seite empfehlen:
http://www.krr-faq.net/Da wird dann nämlich auch mal mit dem ganzen Unfug aufgeräumt. Wenn ich nämlich, frei Schnauze, nur die Hälfte eines Spruches der BVerGer zitiere kann daraus nämlich, oh Wunder, ein ganz anderer Sinnzusammenhang entstehen. Ist übrigens eine Spezialität dieser "Spinner" die sich "widdewiddewitt..." ihre Welt wie sie ihnen gefällt machen. Und dann kann ich auch auf die konstruierte nicht-Gültigkeit eines Gesetzes abheben.
Und das Blog dazu kann ich auch empfehlen:
http://blog.krr-faq.net/Als Politikwissenschaftler treiben mir die Argumentationen dieser Selbstverwaltungen/Kommisarische Reichsregierungen regelmässig Tränen in die Augen und um Frank Schmidt (krr-faq) im Bezug auf eine Handlungsanweisung des Innenministeriums MV aufzugreifen: "Hätte man sich an diese Empfehlung (einfach ein Bußgeld einzutreiben) bereits vor 10 Jahren gehalten und wäre nicht immer wieder auf die Möglichkeit verfallen, sich die Reichsideologen durch ein scheinbar bequemes Ausweichen auf eine Einstellung nach § 47 OWiG vom Hals zu schaffen, gäbe es heutzutage höchstwahrscheinlich nicht so viele “Reichsdeutsche”, “Selbstverwalter” etc. Denn jede Verfahrenseinstellung wird in der Szene der Reichsideologen als Sieg gegen die “BRD-GmbH” gefeiert und als Beleg dafür gesehen, daß an der eigenen “Argumentation” doch etwas dran sein müsse."
Just my 2 cents.
Ein Knoellchen bringt - wieder mal
- ans Licht, dass die BRD (von Beginn an) ein virtueller Spuk ist und ihre Einwohner staatenlos ueber den Globus taumeln.
Wenn es die BRD ja nicht gibt, dann wäre ja der Einigungsvertrag ungültig und wir müssten sofort die Grenzen wieder besetzen
Ob Ingo das vielleicht meint ins Leben rufen zu wollen ?
.. und wir müssten sofort die Grenzen wieder besetzen
vermutlich die von 1937
.. und wir müssten sofort die Grenzen wieder besetzen
vermutlich die von 1937
1937??
Deine "Bescheidenheit" wird bei Einigen Zaehneknirschen verursachen!
[quote=Yankee].. und wir müssten sofort die Grenzen wieder besetzen
vermutlich die von 1937
1937??
Deine "Bescheidenheit" wird bei Einigen Zaehneknirschen verursachen!
[/quote]
Ja aber war denn überhaupt das Kaiserreich rechtens ? Nicht das es da auch keinen Geltungsbereich gab und wir bis in die Steinzeit zurück müssen ?
Und wen müssen wir dann alle enteignen ?
.. und wir müssten sofort die Grenzen wieder besetzen
vermutlich die von 1937
Dann zöge ich in die Rominter Heide und züchtete Pferde.
Ich zöge nach Masuren und eröffnete eine Esel-Auffangstation.
Möglicherweise zöge ich auch nach Tilsit und büke kleine Brötchen.
Ich würde nach Amerika ziehen und den Düsenantrieb für Raketen und Flugzeuge erfinden
Ich glaube, ich kaufte mir doch lieber einen Tirolerhut.
Wo liegt denn rechtlich Tirol?
wo ist der Fredstarter abgeblieben??
.. fühlt der sich vielleicht nicht ernst genommen?
wo ist der Fredstarter abgeblieben??
Vorladung beim Verfassungsschutz
Wo liegt denn rechtlich Tirol?
Richtung Balkan ...
.. und wir müssten sofort die Grenzen wieder besetzen
vermutlich die von 1937
nö, die von 1243...
Ihr seid im Herbst genauso bekloppt wie im Frühjahr....
Ihr seid im Herbst genauso bekloppt wie im Frühjahr....
Warte mal ab wie das erst im Winter wird
Schlimmer. Was denn sonst.
Ihr seid im Herbst genauso bekloppt wie im Frühjahr....
was hast Du erwartet?
Herbst- und Winterdepression?
im mittelalter vertrat die kirche die meinung das die erde eine scheibe ist mit feuer und schwert,
Blödsinn.
Was glaubst du wohl,warum der Kaiser eine Kugel mit einem Kreuz
daherauf,in der Hand hält?
die kugel ist ein apfel.
den bekam damals jeder der actien von diesem unternehmen hatte.
das sogenannte Kreuz ist nichts weiter als ein hinweis -der bei leuten die glauben das ein apfel zauberkräfte besitzt nötig zu sein scheint- wo oben an der frucht ist.
(reinbeißen zu markierungszwecken war damals noch verboten)
und würde sofort von apple verklagt werden.
Weis mann denn nu, wie die Sache ausging?
Würd mich schwer interessieren tun!