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Geschrieben von: Oliver Garantie/Gewährleistung - 29/10/2012 16:10
Tochter hat sich im Mai bei einem Händler (kein Fähnchenhändler) ein Opel Tigra Cabrio von 2005 mit 61.000 km Laufleistung gekauft. Dazu gab es eine CarGarantie von eben der CarGarantie AG.

Jetzt traten einige Probleme auf, u.a. eine hakelige Schaltung. Händler wechselt das Schaltgestänge, obwohl mündlich vereinbart war, daß vor einer etwaigen Reparatur angerufen wird, was aber nicht geschah. CarGarantie übernimmt die Reparatur nicht und Händler stellt es ihr in Rechnung.

Frage: In welchem Umfang muß der Händler innerhalb welchen Zeitraums für Schäden am Fahrzeug geradestehn, oder muß er überhaupt nicht?



Geschrieben von: jota Re: Garantie/Gewährleistung - 29/10/2012 16:15
wurde ein reparaturauftrag gegeben ?
wenn nicht,ist das ein problem des händlers.
Geschrieben von: Oliver Re: Garantie/Gewährleistung - 29/10/2012 16:18
Original geschrieben von jota
wurde ein reparaturauftrag gegeben ?


Original geschrieben von Oliver
Händler wechselt das Schaltgestänge, obwohl mündlich vereinbart war, daß vor einer etwaigen Reparatur angerufen wird, was aber nicht geschah.

Rechtsstreit ist aber nicht angestrebt. Eine friedliche Lösung soll her. smile

Deshalb meine Frage nach Gewährleistungsumfang für ein gebrauchtes Fahrzeug.
Geschrieben von: jota Re: Garantie/Gewährleistung - 29/10/2012 16:26
gehört das schaltgestänge zu den verschleissteilen ?
die sind von der gewährleistung ausgeschlossen...
Geschrieben von: Oliver Re: Garantie/Gewährleistung - 29/10/2012 16:54
Original geschrieben von jota
gehört das schaltgestänge zu den verschleissteilen ?
...

Das kann ich nicht beantworten.

In den Garantiebedingungen ist das Schaltgestänge auf jeden Fall nicht aufgeführt.
Geschrieben von: Anonym ustausch - 29/10/2012 17:10
Original geschrieben von Oliver
Original geschrieben von jota
gehört das schaltgestänge zu den verschleissteilen ?
...

Das kann ich nicht beantworten.

In den Garantiebedingungen ist das Schaltgestänge auf jeden Fall nicht aufgeführt.


Ich vermute, dass Verschleissteile eher diejenigen sind, die ohnehin von regelmaessigen Wartungen (z.B. Abnutzung und Austausch einzelner Elemente, wie Oele, Filter, Belaege usw.) betroffen sind. Genaues sollte ein Anruf beim Hersteller ergeben!
Geschrieben von: PeterM Re: ustausch - 29/10/2012 17:21
Schaltgestänge als Verschleißteil? Hielte ich für bedenklich wink

Bei einem einzelnen Gummilager könnte man streiten, aber wie hat sich die Schaltung bei Übernahme benommen?
An sich 6 Monate Gewährleistung mit Beweislast beim Verkäufer, danach musst Du ihm nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Grüsse
Peter
Geschrieben von: Yankee Re: ustausch - 29/10/2012 17:47
Bei Opel Corsa und Tigra ist das Schaltgestänge ein Verschleißteil. Kommt öfter mal vor.

Sprich doch einfach mal mit dem Händler, vielleicht könnt ihr euch das ja teilen

Gewährleistung heißt ja nichts anderes das der Schaden bei der Übernahme schon vorhanden war
und der Händler dafür haften muss. Die ersten 6 Monate muss der Händler dir das Gegenteil beweisen
und ab dem 7.Monat musst du ihm beweisen das das schon war.

Und wenn du/sie das nicht gleich nach dem Kauf feststellen konntet und beanstandet habt, ist das eigentlich
kein Mangel in dem Sinn der Gewährleistungspflicht
Geschrieben von: Bandido Re: ustausch - 29/10/2012 18:16
in solchen Fällen immer zuerst überlegen ....


was würde Chuck Norris tun ? grin
Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 29/10/2012 18:23
Original geschrieben von Yankee
Bei Opel Corsa und Tigra ist das Schaltgestänge ein Verschleißteil.

Sind Verschleißteile von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich definiert?


Nach einem Telefonat mit dem Händler liegt Töchterchen jetzt die Rechnung vor.

Schaltgestänge erneuert: 74,- € netto
Führung Schaltung: 191,40 € netto
Bolzen: 2,42 € netto

Händler schlägt eine 50/50 Regelung vor. Scheint zunächst akzeptabel, wenn er tatsächlich mit 100 % Gewährleistung nichts am Hut hat.

Desweiteren hat meine Tochter eine verschimmelte Klimaanlage reklamiert.

Desinfektion: 37,- €. Auch hier schlägt er eine 50/50 Regelung vor.

Ob die bei Auslieferung o.k. war und innerhalb von 5 Monaten verschimmelt, halte ich für fragwürdig.

Original geschrieben von Yankee
Gewährleistung heißt ja nichts anderes das der Schaden bei der Übernahme schon vorhanden war
und der Händler dafür haften muss. Die ersten 6 Monate muss der Händler dir das Gegenteil beweisen

Ob der Schaden an der Schaltung schon vorhanden war, kann ich nicht sagen. Schweres Schalten ließ sich nicht feststellen, was aber nicht ausschließt, das schon eine Beschädigung vorlag.

Kühlmittelverlust wegen eines defekten Thermostats wurde übrigens über CarGarantie abgewickelt. Eigenanteil 15,66 € für das Ersatzteil.



Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 29/10/2012 18:24
Original geschrieben von Bandido
in solchen Fällen immer zuerst überlegen ....


was würde Chuck Norris tun ? grin

Ich überlege immer zuerst: Lohnt es sich zu streiten oder nicht. grin
Geschrieben von: Bandido Re: ustausch - 29/10/2012 18:28
Original geschrieben von Oliver
Original geschrieben von Bandido
in solchen Fällen immer zuerst überlegen ....


was würde Chuck Norris tun ? grin

Ich überlege immer zuerst: Lohnt es sich zu streiten oder nicht. grin

wenn Chuck Norris ein Gebrauchtwagen kauft, gilt bei Handschlag lebenslange Garantie lachen
Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 29/10/2012 18:31
Original geschrieben von Bandido
wenn Chuck Norris ein Gebrauchtwagen kauft, gilt bei Handschlag lebenslange Garantie lachen

Zum Glück ist meine Tochter nicht Chuck Norris und trägt zum noch größeren Glück auch keinen Vollbart. grin


Zurück zum Thema, falls es noch was zu ergänzen gibt. smile
Geschrieben von: Bandido Re: ustausch - 29/10/2012 18:33
wenn ein KFZ-Händler von sich aus eine 50/50 Regelung anbietet, stimmt was nicht ...
Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 29/10/2012 18:37
Original geschrieben von Bandido
wenn ein KFZ-Händler von sich aus eine 50/50 Regelung anbietet, stimmt was nicht ...

Möglicherweise ist er auch nur nett. [Linked Image von cosgan.de] In dubio pro reo. grin
Geschrieben von: Tordi Re: ustausch - 29/10/2012 19:24
Original geschrieben von Oliver
Desweiteren hat meine Tochter eine verschimmelte Klimaanlage reklamiert.

Desinfektion: 37,- €. Auch hier schlägt er eine 50/50 Regelung vor.

Das Mittel kostet in der Dose im Laden einen Zehner, selbst machen ist günstiger. Und es funktioniert tatsächlich.

P.S.: für die Verkeimung reichen ein-zwei Monate.
Geschrieben von: Till Re: ustausch - 29/10/2012 22:30
Original geschrieben von Bandido
Original geschrieben von Oliver
[quote=Bandido]in solchen Fällen immer zuerst überlegen ....


was würde Chuck Norris tun ? grin

Ich überlege immer zuerst: Lohnt es sich zu streiten oder nicht. grin

wenn Chuck Norris ein Gebrauchtwagen kauft, gilt bei Handschlag lebenslange Garantie lachen [/quote]

Wenn die Pferde Katzen wären, würden wir alle auf den Bäumen reiten . . .

Wenn Chuck Norris Gebrauchtwagen kaufen will, kriegt er immer neue Karren - oder will einer der Händler den Typen "reklamierend" auf dem Hof haben? grin
Geschrieben von: Yankee Re: ustausch - 30/10/2012 06:20
Original geschrieben von Oliver
Kühlmittelverlust wegen eines defekten Thermostats wurde übrigens über CarGarantie abgewickelt. Eigenanteil 15,66 € für das Ersatzteil.

ganz wichtig für die CarGarantien ist übrigens das penibele einhalten der Wartungsvorschriften. 10 Km drüber und schon zahlen die nicht mehr klugscheisser
Geschrieben von: Colli1979 Re: ustausch - 30/10/2012 09:12
um eine erneute ´Verschimmelung´ der Klimanlage zu verhindern -es wird nämlich wiederkommen- sollte man den richtigen Umgang mit der Klima tätigen. D.h, gerne vor Abstellen des Fahrzeuges die AC-Funktion deaktivieren, damit das Kondenswasser am Wärmetauscher noch im Betrieb entschwindet und nicht lange Zeit nach Abstellen des Fahrzeuges eine Chance hat, dort zu verweilen und zu verkeimen.
Geschrieben von: Caruso Re: ustausch - 30/10/2012 22:28
Original geschrieben von Yankee
ganz wichtig für die CarGarantien ist übrigens das penibele einhalten der Wartungsvorschriften. 10 Km drüber und schon zahlen die nicht mehr klugscheisser

Vielleicht muss man sie mal dran erinnern:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...?Gericht=bgh&Art=en&nr=57378&pos=0&anz=1
Geschrieben von: Yankee Re: ustausch - 31/10/2012 06:25
Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von Yankee
ganz wichtig für die CarGarantien ist übrigens das penibele einhalten der Wartungsvorschriften. 10 Km drüber und schon zahlen die nicht mehr klugscheisser

Vielleicht muss man sie mal dran erinnern:
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...?Gericht=bgh&Art=en&nr=57378&pos=0&anz=1

Verwechsel da bitte nicht eine Anschlussgarantie mit einer gebrauchtwagengarantie wink

Wenn man sich nämlich mal die Car-Garantieverträge anschaut, schließt nämlich der Käufer mit der Versicherungsgesellschaft einen Vertrag und der Händler
tritt nur als Vermittler auf. Das ist etwas anderes als wenn dein Neuwagenverkäufer dir eine Anschlussgarantie verkauft wink
Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 31/10/2012 07:01
Original geschrieben von Yankee
Gewährleistung heißt ja nichts anderes das der Schaden bei der Übernahme schon vorhanden war
und der Händler dafür haften muss. Die ersten 6 Monate muss der Händler dir das Gegenteil beweisen
und ab dem 7.Monat musst du ihm beweisen das das schon war.

Und wenn du/sie das nicht gleich nach dem Kauf feststellen konntet und beanstandet habt, ist das eigentlich
kein Mangel in dem Sinn der Gewährleistungspflicht

Ich will das nochmal aufgreifen.
Wie kann ein Händler beweisen, daß z.B. die Schaltung nicht schon bei Auslieferung defekt war? (versteckte Mängel) Man muß es ja nicht unbedingt sofort merken.

Die Gewährleistungspflicht ist doch scheinbar wieder so ein Wischiwaschi und endet letztendlich in vielen Fällen zwangsläufig vor Gericht.

Meine Tochter hat eine Lösung gefunden. Man hat einen Kompromiss geschlossen und die Sache ist erledigt.

Aber was wäre, wenn ihr morgen der Motor um die Ohren flöge und sie keine CarGarantie hätte? Bei Auslieferung lief er ja. Nur bei 61.000 km ist nicht unbedingt auszuschließen, daß er schon Vorschäden hatte. Die Beweispflicht, daß es nicht so war läge dann beim Händler. Nur wie will er das beweisen?



Geschrieben von: Yankee Re: ustausch - 31/10/2012 07:21
Original geschrieben von Oliver
Ich will das nochmal aufgreifen.
Wie kann ein Händler beweisen, daß z.B. die Schaltung nicht schon bei Auslieferung defekt war? (versteckte Mängel) Man muß es ja nicht unbedingt sofort merken.

Ein hakelnde Schaltung merkt man sofort klugscheisser



Original geschrieben von Oliver
Die Gewährleistungspflicht ist doch scheinbar wieder so ein Wischiwaschi und endet letztendlich in vielen Fällen zwangsläufig vor Gericht.

Genau da liegt das Problem




Original geschrieben von Oliver
Aber was wäre, wenn ihr morgen der Motor um die Ohren flöge und sie keine CarGarantie hätte? Bei Auslieferung lief er ja. Nur bei 61.000 km ist nicht unbedingt auszuschließen, daß er schon Vorschäden hatte. Die Beweispflicht, daß es nicht so war läge dann beim Händler. Nur wie will er das beweisen?

Und dafür gibt es Gutachter
Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 31/10/2012 08:07
Original geschrieben von Yankee
Ein hakelnde Schaltung merkt man sofort klugscheisser

Möglicherweise neige ich tatsächlich dazu mich unklar auszudrücken, Euer Ehren. grin

Eine hakelige Schaltung hätte Mann/Frau zweifelsfrei sofort erkennen können. Einen etwaigen vorhandenen Schaden, der am Ende zu eben dieser nicht mehr einwandfrei funktionierenden Schaltung führt nicht unbedingt.
Geschrieben von: ManfredS Re: ustausch - 31/10/2012 08:34
Hallo,

wichtig isr dabei die Funktion. Das Produkt hat bei der Übergabe die zugesagte Funktion erfüllt.(also geschalten
ohne Problem) Wenn dennoch ein Teil dieser Schaltung ein
Anfangsproblem hatte kann das keiner merken. Deshalb wird
in den ersten 6 Monaten davon ausgegagen das es schon da war.
Deshalb hat der Händler Gewährleistungspflicht.
Nach den 6 Monaten muß der Kunde nachweisen das das Problem
schon in den ersten 6 Monaten auftrat. Wenn er das nicht kann
hat er Pech gehabt. Ein bisschen Risiko beim Gebrauchtkauf
darf schon sein. Oder man kauft neu mit Garantie von X Jahren.

Mfg
Manfred
Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 31/10/2012 10:12
Original geschrieben von ManfredS
Wenn dennoch ein Teil dieser Schaltung ein
Anfangsproblem hatte kann das keiner merken. Deshalb wird
in den ersten 6 Monaten davon ausgegagen das es schon da war.
Deshalb hat der Händler Gewährleistungspflicht.

Das würde bedeuten, daß die Reparatur komplett zu Lasten des Händlers ginge, richtig?
Geschrieben von: ManfredS Re: ustausch - 31/10/2012 10:14
wenn die 6 Monate noch nicht rum sind dann ist das so.

mfg
Manfred
Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 31/10/2012 10:18
Wenn es tatsächlich so ist, macht die CarGarantie innerhalb der ersten 6 Monate keinen Sinn, da ich ohnehin jeden Schaden auf den Händler abwälzen kann.
Geschrieben von: Colli1979 Re: ustausch - 31/10/2012 11:45
zumindest bis zu dem Zeitpunkt, wo der Händler dir nachweisen kann, das der Schaden nicht da war - wie sei ja nun mal dahingestellt...
Geschrieben von: Yankee Re: ustausch - 31/10/2012 14:25
Und eine hakelnde Schaltung müsste man schon beim Kauf spüren.

Die Gewährleistung ist aber nicht so einfach umzusetzen. Denn es sind durchaus Schäden die bei einer gewissen Laufleistung
auftreten können Ausnahmen auch schon mit Urteilen belegt worden.
Und dann kommt ja auch noch dazu das der Kunde dann ja eine Wertsteigerung erhält und diese auch ausgleichen müsste.


Der ganze Blödsinn ist vorn und hinten nicht durchdacht nachschlag
Geschrieben von: PeterM Re: ustausch - 31/10/2012 16:27
Spüren.. na ja, seit meinem letzten "selber schuld" wäre ich vorsichtig. Pensionistenauto vom Händler, wenige km (67.000), fuhr sich passabel, kein Ankaufstest beim ÖAMTC, weil ohnehin Gewährleistung im Fall der Fälle.

Nach einem Jahr kommen wir beim Service mit ein paar Zusatzaufträgen von mir dahinter, dass ein vorderes traggelenk "nicht so toll" ist. Kein großes Geld, aber seither fährt sich die Kiste dramatisch besser - wie beweise ich das? (Gar nicht, Materialkosten 40 Euronen, bei der Zeit haben wir uns im Paket geeinigt)

Grüsse
Peter
Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 31/10/2012 17:30
Original geschrieben von Yankee
Und dann kommt ja auch noch dazu das der Kunde dann ja eine Wertsteigerung erhält und diese auch ausgleichen müsste.

Da könnte man durchaus unterschiedlicher Meinung sein, nach meinem Rechtsempfinden. Ich kaufe i.d.R. ein ganzes Auto und zahle einen entsprechenden Preis dafür. Ansonsten müßte mir der Händler auch eine Wertminderung für ein defektes Auto ausgleichen.
Geschrieben von: Yankee Re: ustausch - 31/10/2012 17:59
Na als Versicherungsmensch solltest du das aber schon gelernt haben.

Abzüge Neu für Alt !!!!
Geschrieben von: Oliver Re: ustausch - 31/10/2012 18:01
Ich befürchte, wir reden aneinander vorbei. grin
Geschrieben von: jimi Re: ustausch - 31/10/2012 19:05
Ich glaub' auch hihihi
Geschrieben von: Caruso Re: ustausch - 02/11/2012 16:44
Original geschrieben von Yankee
Verwechsel da bitte nicht eine Anschlussgarantie mit einer gebrauchtwagengarantie wink

Wenn man sich nämlich mal die Car-Garantieverträge anschaut, schließt nämlich der Käufer mit der Versicherungsgesellschaft einen Vertrag und der Händler
tritt nur als Vermittler auf. Das ist etwas anderes als wenn dein Neuwagenverkäufer dir eine Anschlussgarantie verkauft wink

Dann kuck dir mal den Vertrag an,
wenn du für deinen TD4 eine Garantieverlängerung kaufst.
(Was ich dir dringend ans Herz lege)
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