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Geschrieben von: will8x8 Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 17:13
Kann mir mal jemand weiterhelfen? Ich habe gelesen, dass die Fahrzeuge nach dem Einbau des Euro 3 - Kats trotzdem nach Gewicht besteuert werden. Das heißt: Fahrzeuge über 2,5 (oder war es 2,8) Tonnen Gesamtgewicht sind teurer als leichtere. Das verstehe ich nicht. Ich dachte Euro 3 ist Euro 3 und die Fahrzeuge werden dann nach Hubraum besteuert.
Geschrieben von: Flashman Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 19:13
Ich möchte Dich ungern irritieren, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn ein Fahrzeug nach Gewicht besteuert wird (was viele sich händeringend wünchen), dann ist es völlig egal (für die Steuer), welche Schadstoffklasse das Fahrzeug hat. Das spielt erst eine Rolle, wenn das Fahrzeug nach Hubraum besteuert wird.

Oder kurzum: Abgasnorm / Schadstoffklasse ist eine reine Steuer- und Umweltsache und hat nichts mit der eigentlichen Zulassungsart gegenüber dem Finanzamt zu tun.

Beispiel: Bloß weil Du ein Radion im MAN hast, wird es noch kein PKW. Aber wäre es ein PKW, würde das Radio daran keine Schuld haben <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 19:26
Das ist nicht ganz richtig.
Ab 3,5t kommt ein emmissionsbezogener Zuschlag zur Gewichtssteuer drauf.
Geschrieben von: Flashman Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 19:46
Ähmm...Das ist doch das Nissan-Forum. Ich kenne jetzt ad hoc keinen Nissan mit mehr als 3.5to zlgG <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" />

Aber von diesem Zuschlag wusste ich tatsächlich nix <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />
Geschrieben von: flaterric Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 20:23
Meine aktuelle Information ist, mit Kat bis 2,8T Euro 3, über 2,8t Euro 2. Fragt mich nicht nach dem Sinn!
Gruß Hubertus
Geschrieben von: Karsten Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 20:29
Die Grenze liegt bei 2.5T, da wird zwar Euro3 eingetragen aber zum Euro2 Steuersatz verrechnet. Der Unterschied ist 61 Cent/100ccm.
Geschrieben von: Caruso Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 21:01
Interessant,gibts dafür auch eine vernünftige Begründung?
Geschrieben von: Karsten Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 21:44
Zitat
Interessant,gibts dafür auch eine vernünftige Begründung?

In Verbindung mit der KFZ Steuer eine vernünftige Begründung ? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/doof2.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 22:16
Okay,ich meinte die offizielle Begründung.
Geschrieben von: DaPo Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 07/03/2006 23:52
Hmm, weil es für die Umwelt besser ist, wenn ein Fahrzeug mit -beispielsweise- 400Kg Nutzlast zweimal fährt, als wenn dasselbe Fahrzeug mit -sagen wir- 700Kg Nutzlast nur einmal fährt? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Geschrieben von: Zeitloser Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 08/03/2006 08:01
Es ist schon eine Weile her, aber als ich meinen Führerschein nach bestandener Prüfung beim Amt abholen mußte, wurde ich aufs Amt der Kreisstadt gebeten. Sind mal schlappe 75km mehr zu fahren. Begründung: Ich habe ja einen Motorrad und Autoführerschein gleichzeitig erworben!!!
Wäre es nur einer von beiden gewesen, so hätte ich ihn in meinem zuständigen Amt, ca 2km entfernt, abholen können.
Warum das Ganze: WEIL IS SO !!!

Was ich damit sagen will: In unserem Staat weiß die eine Hand ofmals nicht was die andere tut und Befehle und Anordnungen werden stumpfsinnig durchgeführt und umgesetzt.
Ich habe mal 2 Wochen auf meine Pilotenlizens gewartet, weil Frau X zu Herrn Y hätte drei Türen weitergehen müssen und ausserdem gibt es ja den internen Postdienst. Keinerlei Verständnis...

Also wird niemand jemals uns ehrlich und schlüssig erklären können wieso diese Steuersätze so sind wie sie sind...

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Der Zeitlose <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Geschrieben von: K260 Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 08/03/2006 11:01
In der Tat, viele Dinge der Staatsmacht erscheinen nicht nur wie reine Willkür. Dazu kommt, dass im Gesetzestext zu Beamte der Begriff Staatsdiener steht, aber das wissen wohl nur die, die keine Beamten sind.

Die KFZ Steuer ziehlt darauf ab, einen möglichst grossen Teil zum Staatshaushalt beizutragen.
Jahrzehntelang wurde der Individualverkehr propagiert und nun rudert die Politik angesichts der Massen an Fahzeugen seit Jahren wieder zurück, aber wohlwissend, dass sich der Bürger da ja nicht drum schert, denn sonst wäre ja die Einnahmequelle Nummer 1 gefährdet.

Da werden Eisenbahnstrecken en Massè stillgelegt, aber Hauptsache, wir zahlen immer mehr für unsere Autos.

Warum ? weil, ist einfach so, eine Begründung gibts für uns sowieso nicht.
Geschrieben von: Phsycho Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 08/03/2006 14:57
Offiziell steht das so im KraftStG unter §9. Die Steuer für Fahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 3 und besser einhalten, also nach EG-Richtlinie 98/69/EG, gilt nur bis 2,5 t zul. Ggw. der Steuersatz von 6,75 EUR für Fremdzünder bzw. 15,44 EUR für Selbstzünder. Fahrzeuge die mehr wiegen dürfen fallen so unter den höheren Steuersatz für die Fahrzeuge mit Euro 2.
Geschrieben von: PeterM Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 08/03/2006 16:01
Ach herrje - können wir uns ersteinmal darauf einigen, daß Mutmaßungen nichts bringen?

Im Kraft-StG steht nichts von Euro xy, sondern wird auf jeweils einen Wert aus der Grenzwerte-Tabelle in den einschlägigen EU-Richtlinien verwiesen. Und weil es dort eine PkW- und drei "leichte Nfz"-Klassen gibt - je schwerer, desto mehr darf emittiert werden - erfüllen die Fahrzeuge mit hzGG > 2,5t (nix 2,8 oder sonst was), die als leichtes Nfz genehmigt werden dürfen, eben nicht die Grenzwerte und werden in der nächstschlechteren Stufe (die sie erfüllen) eingestuft.

Grüsse,
Peter

P.S. Das Thema hatten wir schon mehrmals, nachlesen bildet. Wirklich.
Geschrieben von: flaterric Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 08/03/2006 18:03
Ach Peter, vorgelesen bekommen ist aber viel schöner!
Die Welt geht nicht daran zugrunde, daß eine schon mal dagewesene Erkenntnis ein zweites mal ausgesprochen wird.

Nix für Ungut.
Viele Grüße Hubertus
Geschrieben von: Caruso Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 08/03/2006 19:29
Und außerdem gibt die Forensuche im Moment nichts her.
Geschrieben von: MichaelG Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 09/03/2006 17:58

irgendwie blick ich jetzt so langsam gar nicht mehr durch <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
mir wurde gesagt dass mein Tdi die euro III nur erreicht/bzw eingestuft wird wenn das zgg über 2.500 kg liegt, da mein 90er aber drunter lag (2.400) hab ich den jetzt auf zgg 2.505 kg aufgelastet damit ich euro III bekommen würde......und jetzt lese ich hier heraus dass ich mir mit der auflastung keinen gefallen getan habe, im gegenteil, ich schiesse mir dabei ins knie <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />

kann mich vielleicht jemand aufklären was denn nun stimmt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> oder ob ich da in dem ganzen chaos vielleicht etwas falsch interpretiert habe <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: PeterM Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 09/03/2006 19:13
Ganz langsam zum mitschreiben - ich spiele das mit einem reglementierten Luftschadstoff, als Beispiel CO, einmal durch:

Euro III PkW und N1-I (leichteste Nfz-Klasse): 0,64 g/km für Diesel
Euro III N1-III (und PkW über 2.5t hzGG): 0,95 g/km

Gedankenexperiment: Der TDI hatte z.B. 1,2 g/km, mit Nachrüstkat, geänderter Einspritzpumpe oder was-weiß-ich welcher Modifikation kommen wir auf 0,8 g/km. Bei Auflastung erfüllt das Fahrzeug nun die Euro III der schwersten Kategorie. Das hilft ev. bei Feinstaubfahrverboten, wenn "Euro III" ohne Zusatz gefordert sein sollte. Für die Steuer hilft es nichts, weil sich die am Standard-PkW-Grenzwert orientiert. Würden 0,6 g/km gemessen, wäre auch die steuerlich günstigere Einstufung erreicht.

Grüße,
Peter
Geschrieben von: ariane44 Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 10/03/2006 15:13
Zitat
Euro III PkW und N1-I (leichteste Nfz-Klasse): 0,64 g/km für Diesel
Euro III N1-III (und PkW über 2.5t hzGG): 0,95 g/km

Nun, soweit ich weiss sind aber die Testzyklen/Messmethoden durchaus unterschiedlich für PKW und LKW (iirc ist etwa nur bei einer Gruppe mitbestimmend welches Auto am Motor hängt), weshalb die genannte Vereinfachung zwar vom Finanzamt gerne gemacht wird, was aber eigentlich illegal ist.

gruß

Carsten ;-)
Geschrieben von: MichaelG Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 10/03/2006 16:22
[Zitat]Ganz langsam zum mitschreiben - ich spiele das mit einem reglementierten Luftschadstoff, als Beispiel CO, einmal durch: Euro III PkW und N1-I (leichteste Nfz-Klasse): 0,64 g/km für Diesel Euro III N1-III (und PkW über 2.5t hzGG): 0,95 g/km Gedankenexperiment : Der TDI hatte z.B. 1,2 g/km, mit Nachrüstkat, geänderter Einspritzpumpe oder was-weiß-ich welcher Modifikation kommen wir auf 0,8 g/km. Bei Auflastung erfüllt das Fahrzeug nun die Euro III der schwersten Kategorie. Das hilft ev. bei Feinstaubfahrverboten, wenn "Euro III" ohne Zusatz gefordert sein sollte. Für die Steuer hilft es nichts, weil sich die am Standard-PkW-Grenzwert orientiert. Würden 0,6 g/km gemessen, wäre auch die steuerlich günstigere Einstufung erreicht. Grüße, Peter [/Zitat] na ja, wenn ich so lese was du schreibst, dann weisst du es auch nicht und tust nur mutmassen, denn eine antwort auf meine frage ist das nicht wenn die worte "experiment", "duchspielen" und "was-weiß-ich" drin vorkommen, mal ganz davon abgesehen dass du überhaupt nicht auf meine frage eingegangen bist (wenn das denn als antwort auf mein posting gedacht war) :unschuld:
Geschrieben von: PeterM Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 10/03/2006 16:55
@ LkW/PkW-Normen

An sich würde ein PkW als Komplettfahrzeug gemessen (womit der Antriebstrag eingeht und Ünbersetzungen/Radgrößen nicht so leicht geändert werden können), LkW müssen hingegen "nur" einen geprüften und hinreichend sauberen Motor haben.
ABER: Leichte Nutzfahrzuege bis 3,5 t hzGG können - nach Lust und Laune des Herstellers - auch nach den PkW-Normen geprüft werden. Da es z.B. für die 9-sitzige Busversion eines T4/T5/Vito... ohnedies das PkW-Norm-Gutachten geben muß (weil Nfz < 3,5t bei 7 Sitzen endet) - warum nicht für den dreisitzigen Transporter/Kasten weiterverwenden?
Die einzigen mir bekannten "LkW <3,5 t" wären Santana, Bremach, Scam, sowie diverse Motorversionen bei IVECO.

@ Michael

Welche Meßwerte die Kat-Nachrüster mit welchen ev. zusätzlichen Maßnahmen erreichen, weiß ich nicht und ist auch nicht relevant. Übrig bleibt:
Die Testergebnisse liegen zwischen 0,64 und 0,95 g/km. Dann erfüllt das Fahrzeug die Euro III-Grenzwerte in der Kategorie N1-III, nicht aber die Standard-PkW-Werte. Ergo: Will ich Euro III eingetragen haben (wegen Fahrverboten), muß aufgelastet werden, steuerlich bringt es mit und ohne auflasten nichts.

Jetzt kann ein findiger Anbieter hergehen und nach den LkW-Normen den Motor alleine messen. Das heißt aber: LkW-Zulassung, Trenngitter, Seitenscheiben im Laderaum schützen/verblechen, Sonntagsfahrverbot mit Hänger, LkW-Versicherung... macht freiwillig niemand und es wäre höchst unseriös, den Kat zu verkaufen und nicht über die Folgen zu reden.

Was ist so schwer daran zu verstehen?

Peter
Geschrieben von: captainkirk Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 10/03/2006 18:36
Hallo, d.h. ablasten bringt nichts, damit wir wieder evtl unter die 2500kg kommen!! Bin selber auch dran für mein Fahrzeug einen Kat nachzurüsten!! Aber mehr als Euro 2 zumindestens für das Finanzamt geht wohl nicht!!! Schade°!!!

Gr. Hans
Geschrieben von: MichaelG Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 10/03/2006 20:02
Zitat
@ Michael

Welche Meßwerte die Kat-Nachrüster mit welchen ev. zusätzlichen Maßnahmen erreichen, weiß ich nicht und ist auch nicht relevant. Übrig bleibt:
Die Testergebnisse liegen zwischen 0,64 und 0,95 g/km. Dann erfüllt das Fahrzeug die Euro III-Grenzwerte in der Kategorie N1-III, nicht aber die Standard-PkW-Werte. Ergo: Will ich Euro III eingetragen haben (wegen Fahrverboten), muß aufgelastet werden, steuerlich bringt es mit und ohne auflasten nichts.

Jetzt kann ein findiger Anbieter hergehen und nach den LkW-Normen den Motor alleine messen. Das heißt aber: LkW-Zulassung, Trenngitter, Seitenscheiben im Laderaum schützen/verblechen, Sonntagsfahrverbot mit Hänger, LkW-Versicherung... macht freiwillig niemand und es wäre höchst unseriös, den Kat zu verkaufen und nicht über die Folgen zu reden.

Was ist so schwer daran zu verstehen?

Peter

schwer daran zu verstehen ist, dass mir ein anbieter dieser kat's gesagt hat dass mein Tdi über 2.500 kg zgg haben muss damit mein fzg nach euro III norm besteuert wird, unter diesen 2.500 kg zgg wird das fahrzeug nur nach euro II versteuert. die differenz zwischen euro II und euro III ist momentan noch gering..... und die betonung liegt hierbei auf noch! da bei der nächsten anpassung/änderung der steuersätze die differenz dann doch erheblich höher sein wird. und ich hatte explizit danach gefragt was in dem von mir beschriebenen fall passiert und nicht nach vermutungen wie oder was ein findiger anbieter evtl. aushecken könnte, es gibt schon genug verschwörungstheorien auf dieser welt.

aber du schreibst ja:

Welche Meßwerte die Kat-Nachrüster mit welchen ev. zusätzlichen Maßnahmen erreichen, weiß ich nicht und ist auch nicht relevant.

doch, genau DAS ist für mich in diesem fall relevant und wie mein fahrzeug vom finanzamt besteuert wird, fahrverbote und feinstaub interessieren mich in diesem fall überhaupt nicht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 10/03/2006 20:31
Frag halt das Finanzamt.
Geschrieben von: PeterM Re: Besteuerung mit Kat nach Gewicht? - 11/03/2006 11:31
@ Michael

Das heißt wohl, daß der Anbieter der Nachrüstlösung (am Beispiel CO) nicht unter 0,64 g/km kommt - wahrscheinlich liegt das Problem bei den Stickoxiden. Laß' Dir die Werte zeigen, damit läßt sich auch klären, wie seriös das Angebot ist: Gibt's ein Gutachen - schön; gibt's keines...Finger weg.

Grüsse,
Peter
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