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Geschrieben von: ziro Pro und Contra für die Auflastung eines Bremachs - 30/06/2008 18:57
Ich mache mir jetzt schon die ganze Zeit Gedanken, meinen Bremach aufzulasten.

Ein Bekannter von mir hat auch ein normales größeres Womo, das mit 3,8t zugelassen ist. Nachteile konnte er mir nicht wirklich nennen. Er darf auch schneller als 80 km/h fahren. Meint er zumindestens... sneaky

Also, wieso den Bremach nicht auflasten? Was passiert, wenn ich den auf 4 ton auflasten lasse?

Wie verändern sich Steuern und Versicherung? Geschwindigkeitszulassung? Mautgebühren?
Fähre geht oft nach Länge und nicht nach Gewicht. Also eher nicht das Problem.

Man könnte endlich das Fahrzeug richtig voll laden, ohne den Papieren entsprechend überladen zu sein.

Gruss, ziro

Mit der Eintragung als Sonderkraftfahrzeug/Wohnmobil darf er wohl schneller als 80 fahren, und das Nacht- bzw. Wochenendfahrverbot gilt auch nicht, ebensowenig wie das Nachtparkverbot. Im Ausland könnte es evt. Probleme geben, wenn der deutsche Zulassungstext nicht verstanden wird und man den Bremach dann als LKW betrachtet. Aber das ist akademisch.

Zweifelsfreie Änderung gibt es mal bei diversen Autobahnmauten, in Österreich und - wie ich meine - der Schweiz ist dann die LKW-Maut fällig, weil es keine Ausnahmen für Wohnmobile gibt. Das ist ziemlich teuer. Die bei kleinen Straßen vor allem im Alpenraum ziemlich häufigen Gewichtsbeschränkungen von 3,5 Tonnen gelten natürlich für alle Fahrzeuge, auch für Wohnmobile.

Hier in Österreich hätte ich ziemlich zu tun, eine Versicherung zu finden. Bonus/Malus gibt es da nicht, was für mich eine drastische Prämienerhöhung darstellen würde.

Ich habe darüber viel nachgedacht, und für mich überwiegten die Nachteile.

Liebe Grüße,
Marcus
Geschrieben von: Omani Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremachs - 30/06/2008 19:46
Hallo Ziro

LSVA Schweiz




Kommerzielle Warentransporte per LKW unterliegen in der Schweiz der LSVA (Leistungsabhängige SchwerVerkehrs Abgabe)Die Abrechnung erfolgt nach gefahrenen Km



Wohnmobile führen keine kommerziellen Warentransporte aus, und sind deshalb nicht der LSVA unterstellt. Aber....



Leichte Wohnmobile (bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht)benötigen für die CH-Autobahnen eine Autobahnvignette (Fr. 40,-/Jahr)



Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500 Kgbezahlen eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)Diese beträgt Fr. 650,-- / Jahr (mit Rückerstattungsanspruch)

Für jeden Tag, den man nachweislich mit dem Wohnmobil im Ausland
weilte, kann man 1/360-stel der PSVA zurückfordern.

Genaue Informationen und das Rückerstattungs-Formular können Sie
von der Homepage der Zollverwaltung herunterladen.

Eidg. Zollverwaltung

__________________________________________________

PSVA - Pauschale Schwerverkehrsabgabe
für im Ausland immatrikulierte schwere Wohnmobile bei Fahrten
in oder durch die Schweiz

Entsprechende Informationen für ausländische Wohnmobile über
3,5 Tonnen betreffend der Schwerverkehrsabgabe bei Fahrten in
oder durch die Schweiz sind ebenfalls auf der Homepage der Zoll-
verwaltung zu erfahren !

Hier in Kürze:
Entrichtet wird die Abgabe bei der Einreise in die
Schweiz beim Grenzzollamt.
Quittiert wird auf dem Form. 15.91.
Dieses Formular können Sie sich selbst aus dem
Internet herunterladen.
Siehe Homepage der Zollverwaltung
Dieses Formular füllen Sie jeweils selbst aus.
Aber bitte penibel genau ! Schummeln wird teuer!
Man kann zwischen folgenden Varianten wählen:


Für 30 aufeinander folgende Tage Fr. 58.50
Für 10 frei wählbare Einzeltage innerhalb einesJahres Fr. 32.50, oder
Für einen bis elf aufeinander folgende MonateFr. 58.50/Monat, oder
Für ein volles Jahr (Fr. 650,--)

Eidg. Zollverwaltung


Für die komplette Liste der PSVA-Gebühren klicken sie hier

Formular 15.91 hier downloaden und ausdrucken.


10 Tage mit einem über 3.5 Tonnen Wohnmobil kommt dich mit 32.5 Franken günstiger als eine Autobahnvignette von 40 Franken zu lösen für ein Womo unter 3.5 Tonnen.


Gruss Fredy
Geschrieben von: Anonym Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremachs - 30/06/2008 20:40
Hi,

wer den C1 Führschein nicht hat, oder den C Schwein für LKW's darf dann noch ein paar Euros in die Führerscheinprüfung investieren. Kommt hinzu das bei längeren Fernreisen der Reisepartner auch diesen Führerschein haben muss, sonst ist's nichts mit dem Fahrerwechsel.

Gruss Kurt
Geschrieben von: ziro Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremachs - 30/06/2008 21:23
Na, der Führerschein dürfte z.B. bei uns kein Thema sein. Mein Frauchen und ich haben den alten 3er. Der hat immer bis 7,5 ton gegolten. LKW Lappen habe ich allerdings auch...

So wie das mit den Mautgebühren z.B. für die Schweiz nun geschrieben wurde, ist es also kein Problem. Die Vignette sogar teurer. Und länger als 30 Tage würde ich mich in der Schweiz eh nicht aufhalten.

Das mit den 3,5t Durchfahrtsverboten wäre ein Argument!

Allerdings dürfen wir mit überladener Karre eigentlich gar nicht mehr fahren. Bei einer Kontrolle hat man ein riesen Problem. Wie will man dem Kontrolleur erklären, dass die 3800-3900 kg dem Bremachfahrgestell nichts ausmachen. Ist ja schließlich ein 5t usw...

Wie geht es bei einer Kontrolle weiter? Alles an der Autobahn ausladen und wegwerfen, damit man weiterfahren darf? Strafe mit Sicherheit sehr hoch! Vor Ort zu zahlen, egal in welchem Land usw...

Also, was ist wirklich teurer und macht evtl. mehr Probleme?

ziro
Geschrieben von: walterO Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremac - 01/07/2008 05:15
In A werden ca 5% Überschreitung von 3500 kg üblicherweise toleriert (kein Rechtsanspruch, daher immer fröhlich und freundlich bleiben). Weiterfahren darf man aber nur wenn man den richtigen Führereschein hat (wenn nur PKW-Schein, dann nix weiterfahren!).

Gruß
Walter
Hallo miteinander,
wir hatten das Thema schon ein paar mal, da fast alle Bremach Besitzer mit entsprechendem Aus-/Aufbau das Problem haben. Toleranzgrenze in D scheinbar bei 2% = 75 kg. Mautgebühren in Ö und S höher für über 3,5 to. Selbst in den Vogesen gibt es Strassen die ab 3,5 to gesperrt sind. Ich gehe nicht davon aus, daß der Dorfpolizist dort eine tragbare Waage dabei hat (ja, das gibt es z.B. bei Woik - Radlastwaage für 144.95 Euro), sondern der will den Schein sehen, da steht bei mir 3,5 to, obwohl ich auch in Europa nicht viel, aber doch darüber liege. Die Kabine ist halt zu schwer. Übrigens bedeutet das LKW- Überholverbotsschild z.B. auf Autobahnen (auch neue politische Diskussion) nicht nur daß LKW nicht überholen dürfen, sondern "Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5to"

Gruß Manfred
Geschrieben von: Gillib Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremac - 01/07/2008 07:13
Hallo,

darüber habe ich auch schon nachgedacht. Bei unserem Iveco 40.10 wäre eine Auflastung bis 4050 kg möglich. Da hätten wir sogar eine kleine Gewichtsreserve.

Meine Versicherung hier in Ö meinte, es sei kein Problem, Bonus/Malus ginge, auch das Wechselkennzeichen. Führerschein C1 sollte keine große Hürde sein. Könnte gar nicht schaden das Wissen wieder aufzufrischen. Seit 1968 hat sich doch viel getan.

Überholen ist für uns ohnehin kein Thema, unser Tempomat steht meist bei 85 km/h.

Was ich noch nicht gefunden habe ist eine Fahrschule, welche auch ein geeignetes Fahrschulauto hat (länger 5m und mind. 2 m breit). Einen echten LKW mit Hänger mag meine Freundin nicht.

ciao
Bruno
@ Walter: Nix mehr mit 5% Toleranz in Ö. Nach einer Novelle gilt ein Fahrzeug ab 2% über dem höchstzulässigen Gesamtgewicht als verkehrsgefährdend überladen.

@ Bruno: Es sollte eigentlich genügend Fahrschulen mit LKW geben. C1-Schein zu machen zahlt sich meines Erachtens nicht aus: man fährt dasselbe Auto, hat denselben Stoff zu lernen, dieselbe Theorie, dieselben Prüfungsgebühren wie C. Den Hänger kriegst Du ja nicht dran, wenn Du E nicht machst. Und: LKW-fahren ist geil. Habt Ihr Euch gefragt, warum Frauen immer den SUV/Geländewagen nehmen, wenn sie die Wahl haben? Meine Frau hatte - wie ich auch - bei den ersten beiden Fahrstunden Schiss vor dem Riesenkübel, danach war's ein Risenspaß. Jetzt schenken wir uns gegenseitig LKW-Fahrstunden zum Geburtstag, weil wir ja sonst leider nie Gelegenheit dazu haben, einen Zwölftonner zu chauffieren.

Liebe Grüße,
Marcus
hallo

>>>
Übrigens bedeutet das LKW- Überholverbotsschild z.B. auf Autobahnen (auch neue politische Diskussion) nicht nur daß LKW nicht überholen dürfen, sondern "Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5to"
<<<

was machen denn dann die Reisebusse?
AFAIR bolzen die doch immer mit 100-110 über die Bahn.

grüsse
simon
Geschrieben von: Anonym Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremac - 01/07/2008 10:02
Hi,

die Gewichtsproblem sind schon Bemerkenswert, da kämpfen wir um jedes Gramm wie im richtigen Leben mahlzeit

Was mich aber wirklich interessieren würde

wurde einer von euch Bremachern schon mal auf offener Strecke erlegt dapo und gewogen?

Was waren die Konsequenzen/Kosten?

Also ich überlege mir meinen Bremi mit FIAT 500 anzuschreiben, dann fällt er nicht so auf fusel

Gruss Kurt
[quote=bremach11 Übrigens bedeutet das LKW- Überholverbotsschild z.B. auf Autobahnen (auch neue politische Diskussion) nicht nur daß LKW nicht überholen dürfen, sondern "Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5to"

[/quote]

Das ist leider unrichtig. Tatsächlich bestimmt das Zeichen Nr. 277 nach StVO das Verbot für "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen."

Ich nehme an, dass ein ausdrücklich als Wohnmobil zugelassener LKW den Personenkraftwagen gleichgestellt ist.

Ein Überholverbot für (mehrspurige) Fahrzeuge über 3,5 to, wie Manfred es meint, sähe aus wie ein normales Überholverbot [Linked Image von gesetze-im-internet.de] mit einer Zusatztafel "3,5t".

Marcus
Geschrieben von: Rene_W Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremac - 01/07/2008 11:31
In meinem für die Schweiz gültigen Büchlein steht:

572 Überholen für Lastwagen verboten untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen. Es gelten dieselben Ausnahmen wie beim Signal "Überholen verboten". Für Gesellschaftswagen gilt dieses Verbot nicht.

Und jetzt, was ist mit Wohnmotorwagen über 3,5 t?

Gruss
Rene_W
Hallo,
Reisebusse sind eine Ausnahme. Schaut unter Verkehrszeichen 277 in das Internet, 1. Beitrag.
Leider habe ich Recht. Ein Womo über 3,5to ist in Deutschland kein Personenkraftwagen.
Gruß Manfred
so ganz grob hat >3500 kg zul. Gesamtmasse in D folgende Auswirkungen:

- auf Autobahnen nur noch 80 km/h erlaubt, aktuell dürfen Womos per zeitlich begrenzter Ausnahmeregelung 100 km/h fahren. Ob das irgendwann zeitlich unbegrenzt gelten wird ist noch unbekannt.

- jährlich zum TÜV !

- mind. C1-Fahrerlaubnisklasse erforderlich

- KFZ-Steuer für LKW wird nach Schadstoffklasse und Gewicht berechnet (unter 3,5t nur nach Gewicht)

es gibt bestimmt noch weitere Auswirkungen, die ich nicht kenne

Gruß
Jens
Kann es sein, dass Du hier die Regeln fuer Womo > 7,5t zitierst?

Mindestens eine Deiner Aussagen ist nicht richtig:

Ausnahme zum $18
Zitat
§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.

Original geschrieben von Jochen
Kann es sein, dass Du hier die Regeln fuer Womo > 7,5t zitierst?

Mindestens eine Deiner Aussagen ist nicht richtig:

Ups, da habe ich was verwechselt.
Die zeitliche Begrenzung für 100 km/h gilt für Wohnwagengespanne whistle
Mal die Zahlen und Fakten für die Schweiz

- auf Autobahnen sind 100 Km/h erlaubt,

- MFK wie bei PKW, also 4 Jahre, 3 Jahre, 2 Jahre, 2 Jahre usw.

- C1 Führerausweis genügt

- KFZ-Steuer gleich wie bei PKW einfach ums höhere Gewicht berechnet, hält sich im Rahmen.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe wie oben beschrieben, hinterlegt man die Nummer zb. im Winter spart man einiges.

- Keine Lenk und Ruhezeit Gesetze zu beachten, kein Nacht od. Sonntagsfahrverbot.

- Überholverbot gilt nur für LKW, WoMo ist dem Bus in allen Punkten gleich gestellt.

- Keine Vignette erforderlich


Es gibt in der Schweiz keine Fahrzeugklasse "LKW"

Es gibt "leichtes Motorfahrzeug" und "schweres Motorfahrzeug" in diese 2 Klassen gliedern sich dann die Unterkategorien, also zb. Personenwagen, Lieferwagen, Wohnmotorwagen, Sattelschlepper, Bus, usw.

Bei einem 4,5 T Bremach steht nirgends LKW im Ausweis.

Original geschrieben von Gillib
Meine Versicherung hier in Ö meinte, es sei kein Problem, Bonus/Malus ginge, auch das Wechselkennzeichen.

Hallo zusammen ...

Ich weiß zwar nicht, wie das bei euch in Ö oder in S mit den Wechselkennzeichen genau funktioniert, aber das bringt mich auf folgenden Gedanken ...

Da das Fahrzeug ja nur auf dem Papier auf bzw. abgelastet wird, also baulich nicht verändert wird, könnte man als Besitzer doch doppelte Fahrzeugpapiere haben ...

1.) welche für 3,5 t zGG, also wenn der Junior mit dem PKW Führerschein fährt oder man nicht voll beladen einmal >100 km/h fahren möchte und

2.) welche für 5 t zGG für die voll beladene gemütliche Urlaubsreise ...

Steuer und Versicherung würde man selbstverständlich für den teueren Fall zahlen ...

Wäre so etwas in D machbar?
Geschrieben von: Jochen Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremac - 01/07/2008 20:18
Original geschrieben von georgweber
Wäre so etwas in D machbar?

Das wäre eine sinnvolle und bürgerfreundliche Lösung, ergo bei uns nicht machbar.
Geschrieben von: Jermak Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremac - 01/07/2008 21:54
Georg,

Du hasst die Beamten hoch sitzen, denkst du dass die sowass kapieren?

Es ist entweder Schwarz oder Weiss, kein Grau.

Peter

Geschrieben von: Anonym Re: Pro und Contra für die Auflastung eines Bremac - 02/07/2008 06:04
Hi Georg,

es gilt immer das ZGG und das wird entweder im alten Fahrzeugschein eingetragen oder es wird dir ein neuer ausgestellt und der Alte eingezogen - da besteht keine Chance das du 2 Papiere für ein und das selbe Fahrzeug hast, wäre zu schöööööööööööööööön!

Gruss Kurt
In der Schweiz ist sowas in Ausnahmefällen möglich, zb. bei einem Wechselsystem am LKW wo man entweder zb. eine Ladebrücke hat oder eine Sattelkupplung auf dem gleichen Fahrzeug befestigen kann.

Das nur als Offtopic Info.
Hallo und guten Abend,

will auch etwas zum Thema - mehr als 3,5 to - zum Besten geben. Ich hatte jahrelang einen Mercedes 1070 Allrad LKW mit Wohnkoffer, abgelastet auf 7,49 to.

In Österreich auf der Autobahn Maut, deshalb bin ich gerne über die Landstraßen gefahren. Habe damals gelesen, dass die Begrenzung auf 3,5 to nicht für Wohnmobile gilt und bin immer über die Brenner Landstr. gefahren. Ohne Kontrolle habe ich es nie geschafft drüber zu kommen, allerdings haben mich die Polizisten nach Prüfung der Papiere immer weiter fahren lassen. Allerdings darf das Wohnmobil dann nicht mehr als 7,5 to haben.

Habe nichs gelesen, dass das heute anders ist.

Beste Grüße

Pitstop

Ich glaube man darf hier nochmal anmerken das ein Bremach ob er nun auf 3,5 oder irgendwas anderes eingelöst ist IMMER aussieht wie ein Lieferwagen, klein, handlich, schmal.
Kaum jemand gibt diesem Fahrzeug das es schwerer sein könnte oder sogar als über 3,5 T eingelöst ist.
Ergo kann man Fahrverbote usw. in persönlichem ermessen recht grosszügig auslegen in der Befolgung oder eben nicht.
Ein Unimog od. Eurocargo od. ATEGO usw. sind auf den ersten Blick als LKW identifiziert darum kann man mit denen eben nicht so frei fahren wie mit einem aufgelasteten Bremach.
Auch die Autobahngebühren werden ja oft nach betrachten erhoben, sieht die Dame einen LKW drückt sie die Taste LKW, sieht sie einen Lieferwagen drückt sie Lieferwagen usw. was im Fahrzeugschein steht interessiert die herzlich wenig, auch da hat also ein aufgelasteter Bremach wenig bis keine Probleme zu befürchten.
Für die österreichische Maut hätte ich als Schweizer wenig Hemmungen mir einfach das Pickerl für PKW an die Scheibe zu kleben - probieren kann mans ja, Frechheit siegt - und wenn nicht dann bezahlt man halt, ist wie im Casino.
Hallo,
dem kann ich nur zustimmen. Für Griechenland etc Fahrer vieleicht interessant: Mit den serbischen Autobahnmautkassierern kann man sehr gut diskutieren - in einer Viertelstunde wurde der Daily vom LKW zu einem normalen PKW unter 2t geredet (halbe Gebühr). Schlagende Argumente sind Sturheit nasebohren, der in die Kabine des Gegners gerichtete Auspuff piek und das drängelde Hupen der Schlange hunt hinter einem. Viel Erfolg!
Gruß,
Flo
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