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Geschrieben von: SeppR 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 05/11/2011 21:32
Nun sind die Rechtskundigen gefragt:

Ich habe heute mal meine Zulassungsbescheinigung Teil 1, (früher hieß das Fahrzeugschein) genauer durchgelesen. Bezüglich der Fahrzeuggewichte steht da folgendes drin:

Feld F1 technisch zulässige Gesamtmasse 4800 kg

Feld F2 im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse 3500 kg


Meine tatsächliche Masse beträgt voll reisefertig etwa 4000 kg. Im Zulassungsmitgliedstaat wäre das eine Ãœberladung von 14 %


Jetzt frage ich mich, warum haben wir "überladenen" Bremachfahrer so viel Angst vor der Schweiz. Das ist doch kein Zulassungsmitgliedstaat. Die sind doch nicht in der EU.

Die Schweizer Grenzer lassen zwar gerne wiegen, aber das sollte mir in der Schweiz doch egal sein.


Die Realität ist natürlich anders, einige Kollegen hier haben an dieser Grenze schon viel Ärger mit ihren Pfunden gehabt.
Wie ist das juristisch zu verstehen ?

Sepp R
Geschrieben von: Wildwux Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 06/11/2011 07:37
Juristisch hat das keine Konsequenzen wenn du hier mit 4Tonnen einfährst. Was in den Fahrzeugpapieren drinnen steht, interessiert den Zöllner nicht, drum werden auch öfters mal D und A Camper auf die Wage gestellt. Es lohnt sich, die "Trefferquote" ist gross.

Anstatt der Autobahnvignette , löst du lediglich die PSVA Formular 15.91
Geschrieben von: Rene_W Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 06/11/2011 08:52
Hallo SeppR,

Feld F1 technisch zulässige Gesamtmasse 4800 kg bedeutet, dass der Fahrzeughersteller das Fahrzeug für diese Gesamtmasse konstruiert hat und dafür in technischer Sicht garantiert. Das Fahrzeug kann jederzeit auf diesen Wert aufgelastet werden.

Feld F2 im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse 3500 kg bedeutet, dass das Fahrzeug zugelassen und versichert ist für 3500 kg. Lass mal im Wort Zulassungsmitgliedstaat den Teil „mitglied“ weg, dann heisst es noch Zulassungsstaat, das ist verständlicher und macht sowohl innerhalb als auch ausserhalb der EU Sinn. Es ist belanglos, ob ein Zulassungsstaat irgendwo Mitglied ist oder nicht, aber es tönt wichtig. Ein Fahrzeug (leichter Motorwagen), zugelassen und versichert für 3500 kg darf mit 4000 kg weder innerhalb der EU noch in der Schweiz auf öffentlichen Strassen unterwegs sein. Schlicht und einfach, weil in diesem Zustand das Fahrzeug nicht zugelassen und nicht versichert ist.

Gruss
Rene_W
Geschrieben von: Ar Gwenn Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 06/11/2011 11:36
Auch überladene Fahrzeuge sind selbstverständlich haftpflichtversichert. Der Versicherer mag das Recht haben, bei Vorliegen einer bauartbedingten Dauerüberladung den Versicherungsvertrag aufzulösen. Erst dann wäre er nicht mehr versichert.

Bei der Schweizer Grenze muss man aber auch unterscheiden: Dort stehen keine Polizisten, sondern Zöllner. Letzteren ist die Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen weniger ein Anliegen - vom Berufsbild her - als die ordnungsgemäße Vergebührung bei Grenzübertritt. Sie schauen nach dem Wiegen allenfalls darauf, ob das Fahrzeug "technisch" überladen ist oder nciht. ist das nicht der Fall, wird man zum Bezahlen der Schweizer Schwerlastabgabe aufgefordert. Die ist übrigens unter Umständen billiger als die normale Mautvignette: Sie kostet 32 Franken und gilt ein Jahr ab Stempelung des Formulars, und nicht nach Kalenderjahr, wie die Vignette. Man kann sich mit der Schwerlastabgabe zehn Tage in der Schweiz aufhalten, Stückelung innerhalb des jahres möglich. Wenn man sich nicht oft in der Schweiz aufhält ist das recht praktisch.

Marcus
Geschrieben von: SeppR Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 06/11/2011 19:10
Hallo Rene

Deine Erklärung leuchtet mir nicht ein, allerdings sind mir juristische Denkweisen auch nicht sehr geläufig.
Wenn ich aus dem Zulassungs-Mitgliedstaat nur noch den Zulassungs-Staat übrig lasse bedeutet das in meinem Sprachverständnis, dass nicht mehr die EU sondern die BRD gemeint ist.Das ist der Staat der Zulassung. Das Wort Mitglied deutet, meine ich auf die EU hin, wo die BRD Mitglied ist.

Die Schweiz fällt da voll raus. Für einen Schweizer Grenzer sollte nur das Feld F1 gelten.

Und die Kommentare von Wildwux (einem Schweizer) und von Marcus (einem Juristen) interpretiere ich so, dass ich in der Schweiz lediglich die Schwerlastabgabe zahlen muss und alles ist paletti. (richtiger Führerschein vorausgesetzt)

Gibt es da andere Erfahrungen ?

Manfred (Bremach11) wurde schon 2 mal an dieser Grenze schikaniert. Vielleicht deshalb, weil das PS/A Formular nicht hatte ??

Sepp R


Geschrieben von: Ar Gwenn Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 06/11/2011 21:19
Wir wurden bei der Rückfahrt von Spanien an der Autobahngrenze bei Genf gewogen (ob der etwas energische Ton, den mein geliebtes Eheweib gegenüber dem Zöllner angeschlagen hat, etwas damit zu tun hatte?). Jedenfalls lagen wir bei 4.000 kg. ich hatte die Autobahnvignette für 2011 an der Scheibe. Der Zöllner stellte uns vor die Wahl (O-Ton): "In Ihrem Fahrzeugschein stehen zwei Angaben: 3.500 und 4.300 Kilo. Wählen Sie die 3.500, lassen wir Sie nicht über die Grenze, und Sie müssen außen rum fahren. Nehmen Sie die 4.300, dann gehen Sie jetzt da hinüber und zahlen die Schwerlastabgabe, dann fahren Sie durch die Schweiz. Wie entscheiden Sie?"

Ich entschied mich für Option 2 und bekam mein Herzblatt für 32 Franken und dem Eintrag für den entsprechenden Tag.

Damit ist der Zöllner zufrieden, und ob ich den richtigen Führerschein habe, ist ihm schnurz; aber nicht dem Polizisten, der mich vielleicht sonstwo in der Schweiz aufhalten mag, aus welchem Grund auch immer. Aber das ist eine andere Geschichte, und hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun.

Marcus
Geschrieben von: Rene_W Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 06/11/2011 21:24
Hallo SeppR,

du verstehst das schon richtig. Der Zulassungsstaat ist der Staat wo das Fahrzeug zugelassen ist. Das kann ein Mitgliedstaat der EU sein, muss aber nicht. Es ändert nichts an der Sache. Zöllner und Polizisten interessiert NICHT die technisch zulässige Gesamtmasse. Sondern, die zugelassene Gesamtmasse. Übrigens, in der Schweiz steht ausschliesslich nur die zugelassene Gesamtmasse im Fahrzeugausweis. Warum sollten sich Zöllner und Polizisten bei ausländischen Fahrzeugen für etwas Anderes interessieren? Ob ein Fahrzeug aus der Schweiz in die EU fährt, oder umgekehrt ein Fahrzeug aus der EU in die Schweiz, das Prinzip bleibt immer gleich. Die zulässige resp. zugelassene Gesamtmasse bleibt gleich. Selbstverständlich kann man versuchen Zöllner und Polizisten zu überlisten, wie von Wildwux vorgeschlagen. Es ist mir durchaus bekannt, dass die Schweiz als nicht EU Land gerne als unzivilisiertes Entwicklungsland betrachtet wird. Allerdings, die magische Gewichtsgrenze von 3500 kg kennt die Schweiz schon lange, für Führerschein und Fahrzeuge und ist damit der EU weit voraus. Vielleicht beachten deshalb Zöllner und Polizisten diesen Wert besonders genau?

Könnte es sein, dass die Frage dieses Threads nicht ernst gemeint war, die Antwort eigentlich bekannt ist, aber nicht akzeptiert werden will? Und nun versucht man Bestätigungen zu erhalten dass dieser "Krampf" schon in Ordnung ist? Wie fahrt ihr eigentlich zuhause im Zulassungsmitgliedstaat rum?

Gruss
Rene_W
Geschrieben von: bremach11 Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 07/11/2011 06:41
Hallo Sepp,

schikaniert ist falsch, eher genau kontrolliert, mit vorzeigen der Papiere und dem Hinweis , ähnlich wie bei Marcus, daß ich die Schwerlastabgabe brauche. Für die Schweizer sind die beiden Gewichtsangaben im Schein scheinbar unerklärlich.
Ein Bekannter von mir wurde zurückgeschickt (Igelhaut Sprinter), da er nur eine Zulassung von 3,5 t hat, das Fahrzeug aber 4,2 t wiegt. Ich will mich nicht auf solche Diskussionen einlassen, auch nicht mit irgeneiner Polizei in Europa, daher habe ich aufgelastet.Ich bin auch alt genug, den "richtigen" Führerschein zu haben.

Grüße Manfred
Geschrieben von: Ozymandias Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 07/11/2011 07:34
Na dann ist doch alles schön.
Geschrieben von: Ozymandias Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 07/11/2011 07:41
Ach und es gelten grundsätzlich bei Gewichten und Geschwindigkeiten und Führerscheinen die Gesetze des Landes in dem man sich gerade befindet.

Ich bin schon mit 18 Jahren in Deutschland LKW gefahren und hab regelmäßig Bussgelder bezahlt wegen Fahrens ohne Führerschein.
Geschrieben von: jimi Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 07/11/2011 08:22

Die Schweizer .... ein ulkiges Völkchen ....
Geschrieben von: SeppR Re: 3,5 Tonnen überschreiten in der Schweiz - 07/11/2011 20:11
Hallo Rene

Meine Frage war doch nicht spaßig gemeint. Aber sie wurde inzwischen gut beantwortet. Die Schweiz ist also kein Problem mehr. Bleibt Österreich und dort muss ich halt die zum Teil gut bekannten Wiegestellen umfahren.

Wie fahre ich zu Hause rum? Ganz einfach, ich kümmere mich nicht um den Kram, noch ist das Wiegen von Fahrzeugen selten hier, zumindest bei so kleinen LKW wie meinem. Und wenn ich einmal erwischt werde kostet das kein Vermögen. Dann muss ich allerdings auflasten und mein Sohn muss zur Fahrschule. Auch kein Beinbruch.

Sepp R
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