Na ja, da begibst du dich dann rechtlich schon auf sehr dünnen eis....
Einzige möglichkeit sehe ich in einer Ausnahmegenehmigung nach par. 70 der StVo, wenigstens hier in R-P ist das zuständige LBM da sehr fair. Für mein SCAM(hatte Euro 3, am Tag der erste Zulassung galt aber schon Euro 4) ging das recht reibungslos und sehr fair über die Bühne. Auch der sehr hilfsbereite und kompetente TÃœV Prüfer in Westerburg verdient da ein dickes Lob. Sieht dann so aus wie im Anhang.
Nicht erschrecken: die Gültigkeitsdauer gilt nur für die endgültige Zulassung. Der Ausnahmegenehmigung kann offiziell jederzeit widerrufen werden, was ich aber als eher theoretische Risiko einschätze und bewust eingegangen bin.
Wenn sowas klappen wurde, hat der Käufer schon für einen sehr guten Preis ein neues Fahrzeug.
Adriaan