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Geschrieben von: flaterric H- Kennzeichen und Gasanlage - 04/01/2008 14:03
Geht das zusammen?
Konkret handelt es sich um einen DB 280 SE BJ. 70,
H- Kennzeichen ist kein Problem.
Kann ich da richtlinienkonform eine Gasanlage einbauen?

Grüße Hubertus
Geschrieben von: Gui Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 04/01/2008 18:50
Hy,frag doch den Tüv-mann deines Vertrauens !
<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />Mfg Gui
Geschrieben von: roland_englert Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 04/01/2008 20:38
Hallo,
so steht es unter dem Kapitel Räder/Reifen:
Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der
Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.

Wird wohl für LPG ähnlich sein, zumindest muß die Anlage aus der Bauzeit des Fahrzeuges sein.

Gruß
Roland
Geschrieben von: flaterric Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 06/01/2008 17:34
Ich werde wohl mal beim TÜV vorsprechen.
Danke Hubertus
Geschrieben von: Spike Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 08/01/2008 07:23
Hallo,
das wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
In Bayern geht angeblich grundsätzlich garnix. Da wird teilweise das H wieder aberkannt, wenn zwischenzeitlich eine LPG eingebaut wurde...
Es steht aber in den Bestimmungen auch: wenn das Abgasverhalten und Umweltfreundlichkeit(-unfreundlichkeit??) verbessert werden, ist das H-fähig. Was sollten Leute mit Nachrüstkats sonst machen??(Die könnten ihr Auto steuergünstiger normal zulassen, kommen dann aber nicht in die Feinstaubzonen!! Das ist Gesetzgebung....)
Ich weiß, daß auch AAS die LPG bei H eintragen.
Das mit der Eintragung innerhalb 10 Jahren(!!) nach Neuzulassung ist hier Schwachsinn: die alte Gasanlage wird kein Sachverständiger mehr abnehmen, den Tank schon garnicht.
Außerdem hat sich technisch an den Anlagen für H-Fahrzeuge nichts verändert: Tank, Leitungen, Verdampfer, Relaisschaltungen, Mischer (und heute gehört halt ´ne kleine blackbox dazu....)
Es kommt also auf Deinen TÜV an.
gruß
thomas
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 09/01/2008 09:09
Ich habe gestern mit den Kollegen gesprochen. Die Aussage:

H-Zulassung und Gasanlage beißen sich nicht, wennnnnnnn
die Gasanlage in den ersten 10 Jahren eingebaut wurde.

Der Reparaturaustausch von bestenden Teilen einer solchen Anlage ist dabei nicht schädlich.

Der nachträgliche Einbau einer Anlage geht nicht und führt zur Aberkennung der H-Zulassung. Hierzu gibt es ein Rundschreiben, daß von den "obersten Prüfern in einem Gremium" so beschlossen wurde. Und das ist verbindlich für alle TÜVs, Dekra, GTÜ ...

Der Einbau einer Gasanlage stellt - im Gegensatz zu einem Kat - nach deren Meinung einen zu großen Eingriff in den Oldtimer dar.
Wenn eine solche Eintragung irgendwo doch genehmigt wurde dann deshalb, weil der Prüfer nicht alle Rundschreiben gelesen hat.

A N D R E A S
Geschrieben von: landcruiser Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 09/01/2008 09:33
Original geschrieben von A_N_D_R_E_A_S
... Hierzu gibt es ein Rundschreiben, daß von den "obersten Prüfern in einem Gremium" so beschlossen wurde. Und das ist verbindlich für alle TÜVs, Dekra, GTÜ ...

...

A N D R E A S

Vermutlich wieder mal eine der Absonderungen des AKE oder wie das Ding beim TÜV genannt wurde.

Dazu ist wieder einmal zu sagen, dass der TÜV oder seine unmaßgeblichen Arbeitskreise gar nix zu beschließen haben und seine Absonderungen sind auch keinesfalls verbindlich.

Der TÜV ist beliehener Unternehmer. Er hat das umzusetzen was "der Staat" an Vorschriften erlässt.

Auch wenns dem TÜV nicht passt: Er ist ein weisungegebundener Untergeordneter, der geltendes Recht umzusetzen hat.

Gerade in letzter Zeit scheint es dort Bestrebungen zu geben so eine Art eigene Gewalt im Staate zu werden.

Solchen Bestrebungen muss man deutlich vors Schienbein treten!

Zu den Gasumbauten gilt aus meiner Sicht:

Umweltschutz geht vor Originalität.

Außerdem wird die "äußere Originalität" von einem Gasumbau nicht beeinträchtigt.

Ist wie mit der Sicherheit: Verlangt jemand, dass ein Oldtimer aus 1928 nur mit den Originalreifen rumfahren darf?
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 09/01/2008 12:44
Original geschrieben von landcruiser
Vermutlich wieder mal eine der Absonderungen des AKE oder wie das Ding beim TÜV genannt wurde.
Dazu ist wieder einmal zu sagen, dass der TÜV oder seine unmaßgeblichen Arbeitskreise gar nix zu beschließen haben und seine Absonderungen sind auch keinesfalls verbindlich.
Der TÜV ist beliehener Unternehmer. Er hat das umzusetzen was "der Staat" an Vorschriften erlässt.
Auch wenns dem TÜV nicht passt: Er ist ein weisungegebundener Untergeordneter, der geltendes Recht umzusetzen hat.
Gerade in letzter Zeit scheint es dort Bestrebungen zu geben so eine Art eigene Gewalt im Staate zu werden.
Solchen Bestrebungen muss man deutlich vors Schienbein treten!

Zu den Gasumbauten gilt aus meiner Sicht:
Umweltschutz geht vor Originalität.
Außerdem wird die "äußere Originalität" von einem Gasumbau nicht beeinträchtigt.
Ist wie mit der Sicherheit: Verlangt jemand, dass ein Oldtimer aus 1928 nur mit den Originalreifen rumfahren darf?

Ich entnehme Deinen Äußerungen, daß Du schlechte Erfahrungen mit den Prüfern gemacht hast - das tut mir Leid!
Es ändert aber nichts an den von mir genannten Tatsachen.

Du hast Recht, ein Ausschuß heißt AKE und ist besetzt mit BVM, KBA und allen Prüforganistationen. Dort wird über die Auslegung der Gesetze gesprochen und es werden entsprechende Festlegungen/Anweisungen herausgegeben. Und die sind - weil vom KBA mitgetragen - verbindlich.

Die Regelung "Oldtimer und neue Gasanlage" wurde aber in einem anderen, mit DeuVet ... bestückten Kränzchen ausgetüftelt.

Ich stimme mit Dir auch insofern überein, daß ich den Gasumbau als nicht schädlich einstufen würde!
Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es nicht erlaubt ist - leider. Ich hätte es sonst beim SerieII auch schon gemacht.

Dein Vergleich mit den alten Reifen hinkt aber. Richtig müßte es lauten.
Wenn man auf ein Ford T Modell andere Reifen (z.B. 28x6 anstatt die ursprünglichen 28x4) heute aufzieht (Gasanlagen-Neueinbau), geht das nicht. Sind die 28x6 aber schon seit den ersten Jahren eingetragen und drauf, ist das ok. Alte Reifen dürfen durch neue, baugleiche ersetzt werden (alter Tank gegen neuen).

A N D R E A S
Geschrieben von: landcruiser Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 09/01/2008 13:17
@Andreas

Ne, ich hab keine negativen Erfahrungen mit den TÜV-Prüfern.

Bis auf eine Pappnase vor Jahren, die meinte beim KZJ seien die Belege der Scheibenbremsen total runter. Beim Austausch stellte sich heraus, dass sie noch mehr als 50% hatten. Hab ich dem Leiter der Prüfstelle vorgelegt und damit war die komplette Prüfung für mich kostenlos.

Wenn ich was von denen will, spreche ich vorher persönlich mit dem Ing. vor Ort. Das hat bisher immer einvernehmlich funktioniert. Man muss nur offen und vernünftig an die Sache rangehen. Die jungs machen da auch nur ihren Job. Die Erfahrung zeigt auch, dass die Leute vor Ort mit dem was ihre Oberschlaumeier veranstalten, in vielen Fällen nicht einverstanden sind.

Der AK kann ja menetwegen beschließen was er will.

Nur muss er sich dabei an geltendes Recht halten.

Am Beispiel der unseligen Kats hat sich ja gezeigt, dass die auch nur einen Eierkurs fahren.

Sie können im Ergebnis die Eintragung eines Kat, der ein Gutachten nach EU-Recht hat, gar nicht verweigern, solange dieses Gutachten rechtlich Bestand hat.

Man muss es im Zeifel nur durchsetzen.

Zu dem Arbeitskreis: Neulich ging das Gerücht um, dass der in dieser Form aufgelöst werden sollte.

Hast Du davon was gehört?
Geschrieben von: flaterric Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 09/01/2008 17:25
Na, das sind keine guten Nachrichten!
Vielleicht siegt die Vernunft, bei mir eilt es nicht.

Danke und Grüße Hubertus
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 10/01/2008 14:16
Original geschrieben von landcruiser
@Andreas
...

Am Beispiel der unseligen Kats hat sich ja gezeigt, dass die auch nur einen Eierkurs fahren.

Sie können im Ergebnis die Eintragung eines Kat, der ein Gutachten nach EU-Recht hat, gar nicht verweigern, solange dieses Gutachten rechtlich Bestand hat.

...

Zu dem Arbeitskreis: Neulich ging das Gerücht um, dass der in dieser Form aufgelöst werden sollte.

Hast Du davon was gehört?

Die Geschichte mit Kat war/ist so ein Eiertanz, weil das KBA und der Ausschuß nicht wirken konnte wie gewohnt.

Zum einen gab es politischen Druck des BMU und des BMV und zum anderen hat man anläßlich dieses Falles festgestellt, daß die Regelmechanismen einen systematsichen Fehler haben - es gab Zuständigkeitsmißverständnisse zwischen KBA, der Akkreditierungsstelle und dem österreichischen TÜV.

Wegen des Arbeitskreises werde ich nachfragen.

A N D R E A S
Geschrieben von: azeh Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 15/01/2008 18:39
Zitat
Geht das zusammen?
Konkret handelt es sich um einen DB 280 SE BJ. 70,
H- Kennzeichen ist kein Problem.
Kann ich da richtlinienkonform eine Gasanlage einbauen?

Ich Hornochse!
Kenne ich doch jemanden der einen Ford P5 mit Gas fährt,
und Junak mit ohne.
Tel.Nr. geht sofort raus
Geschrieben von: flaterric Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 15/01/2008 19:33
Kontakte ich mal den Mann.
Es gibt überhaupt nicht schöneres, als wenn sich zwei TÜVler streiten.
So hab ich in Berlin mal den 75/5 Motor in den R 69 S Rahmen eingetragen gekriegt.
O-Ton: "Der redet doch nur Scheisze, geben se mal her, ich trag ihnen das ein."
Schwupps, wars drin. wink
Geschrieben von: azeh Re: H- Kennzeichen und Gasanlage - 15/01/2008 19:47
wusstest du das ein Ford P5 mein erstes offizielles auto war?
also nach den beiden käfern.
und nimm dir eine portion zeit für den mann,
der erklärt so schön warum es total schnuppe ist, wenn die ventile einschlagen.
solange man oben nachstellen kann, macht das knapp die hälfte.....sagt er.
bis 4mm überhaupt kein problem, motor läuft und gut ists. sagt er.
(siehe dazu auch den ethanolthread)
und wo es neue köpfe in bezahlbar gibt, so nach 80tsd km, das sag ich dir dann wenn es nötig ist.
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