Hallo,
war letzten Samstag mit meinem Starex bei der HU. Lief eigentlich ganz gut, da ich brav alle Umbauten eingetragen hatte - dachte ich. Denn unerwartet fragte mich der Prüfingenieur, ob denn den Schwellerschutz eingetragen wurde. Mein Argument, dass der Schwellerschutz an den Originalbefestigungen der ehemaligen Einstiegsbretter befestigt wurde, und somit doch nicht extra abgenommen werden müsste, lies er nicht gelten, denn nach seiner Meinung müssten in D alle Änderungen eingetragen werden. Ich wollte dann gar nicht mehr auf meinen Unterfahrschutz ohne Eintragung als Beispiel hinweisen.
Nun meine Frage, ist es wirklich so, abgesehen davon, dass der Ingenieur immer Recht hat, dass sowas eingetragen werden muss?:
Danke
Reinhard
PS
die Plakette habe trotzdem bekommen.....
Da die Herren (sinds wirklich immer Ingenieure?) natürlich nicht immer recht haben, hilft es häufig nach der Meinung des Vorgesetzten zu fragen.
Habs schon erlebt, dass der Prüfstellenleiter dem Prüfer vor dem Kunden recht nachdrücklich erklärt hat, was Sache ist
Kommt drauf an.
Ich kenne es von den Schwellerschutzrohren beim T3 daß die nicht eingetragen werden müssen. Aber, die werden nur in die Wagenheberaufnahmen gesteckt und mit zwei Federsteckern gesichert (oder Vorhängeschloss) und stehen nicht über die Karosserie über.
Gruß, Michael
Der TÜV sagt;
Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.
Ich sage;
TÜV wechseln
Denn wenn der Inschiniör hier eine zusätzliche Gefahr nicht ausschließen kann oder vermutet das die Windgeräusche dein Fahrzeug lauter machen könnten liegt es an dir Gutachten anfertigen zu lassen die ihn eines Besseren von seinen Bedenken entlasten.
Danke schon mal für die Antworten. Offensichtlich ist das wieder eine Auslegungssache. So muss ich wohl immer auf einen netten TÜV hoffen, den Schutz alle zwei Jahre abbauen, oder doch eintragen lassen....
Jimi,
die ABild hat den Starex schon mal gut beschrieben. Nur die Kleinigkeit der Geländeuntersetzung wurde vergessen, außerdem gab es kurz nach dem Artikel ein Facelifting, bei dem leider auch die dritte Sitzbank so konzipiert wurde, dass sie nach vorne und nicht mehr zur Seite weggeklappt wird. Echt toll, wenn man spontan z. B. ein Fahrrad transportieren möchte....
Ausflug mit dem Starex:
Viele Grüße
Reinhard
da fällt mir ein ich wollte schon immer mal mit Lothar seinem Starex durch Peckfitz pflügen
ich würde mir mal in München oder Umgebung eine Werkstatt suchen die sich mit Offroadern auskennt und TÜV im Hause hat
Hi Yankee,
das ist beides nicht so leicht. Lothar ist zur Zeit so in seinen C303 vernarrt, dass es schwer wird, ihn zu überreden mit dem Starex und nicht mit dem Volvo nach Peckfitz zu kommen! :-)
Und das mit der Werkstatt ist so eine Sache. Sobald ich mit dem Starex komme, stellt sich heraus, dass es doch "nur" ein LR/TOYOTA/usw... Spezialist ist. Auch wenn man auf Grund aller Ankündigungen auf etwas anderes geschlossen hätte. Deshalb habe ich auch die meissten Eintragungen und Umbauten an dem Fahrzeug in Eigeninitative gemacht.
Viele Grüße
Reinhard
Mit Lothar könntest du recht haben
ich horche mich in München mal für dich um
Der Ingenieur hat Recht.
Untersuchungskatalog zur HU 4.6 Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung -
Zulässigkeit
4.6 Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung - Zulässigkeit
Damit sind doch bestimmt diese Zäune bei Lastautos gemeint damit keine Radfahrer / Fussgänger darunter geraten.
Dürfte für Geländeautos ohne Bedeutung sein.
Hast du den Link geöffnet?
Steht da irgendwas von LKW,PKW,Geländeautos?
Aufgrund von was sollten seitliche Schutzvorrichtungen
nicht auf Zulässigkeit überprüft werden müssen?
Und nehmen wir mal an das wäre nach Gewicht gestaffelt
in welcher EU-Rili steht dann,dass du sowas überhaupt in
Verkehr bringen darfst?
Weil ein Schwellerschutz zwar den Begriff "Schutz" in sich trägt, mit "Schutzvorrichtung" per Definition aber in der Tat das Gerödel vom LKW (bzw. genauer KFZ > 3,5to) gemeint ist.
Siehe Richtlinie 89/297/EWG Anh. sowie §32c StVZO
Da ist für Allradler i.A. übrigens §32c Abs 3.4 StVZO anzuwenden.
Hallo,
ich würde das mit der Schutzvorrichtung an meinem Wagen nicht so wörtlich nehmen, denn ich benutze diese Teile, die das häufige Eindrücken meiner Einstiege im Gelände abmildern sollen, auch als Lufttanks (2x4 Liter) für meinen eingebauten Kompressor. Somit könnte ich auch behaupten, dass es sich hierbei um Reserveluftbehälter handelt, wobei, wie ich Deutschland kenne, es noch komplizierter werden könnte....
Viele Grüße
Reinhard
Da ist für Allradler i.A. übrigens §32c Abs 3.4 StVZO anzuwenden.
Da steht nur,dass Geländefahrzeuge die nicht brauchen
und nicht,dass sie jeden Schrott dranschrauben dürfen.
Weil ein Schwellerschutz zwar den Begriff "Schutz" in sich trägt, mit "Schutzvorrichtung" per Definition aber in der Tat das Gerödel vom LKW (bzw. genauer KFZ > 3,5to) gemeint ist.
Siehe Richtlinie 89/297/EWG Anh. sowie §32c StVZO
Nö,genau das wurde darin nämlich nicht definiert.
Dort steht nur,wie ein Schutz für Fahrzeuge über 3,5t auszusehen hat.
Da steht nur,dass Geländefahrzeuge die nicht brauchen
und nicht,dass sie jeden Schrott dranschrauben dürfen.
Ok, die STVZO kennt als UFS nur den nach Richtlinie 70/221/EWG, einig?
Wenn ja
sollte die Frage lauten auf welcher Grundlage der TÜV eine Eintragung verlangt.
Wenn nein
weiß ich .... auch nicht weiter
Ok, die STVZO kennt als UFS nur den nach Richtlinie 70/221/EWG, einig?
Ich weiß nicht was die STVZO kennt aber da gehts um hintere
Unterfahrschutze.
Wenn der Gesetzgeber eine Abstufung in Tonnage oder Fahrzeugart
gewollt hätte,hätte er es ja in den Untersuchungskatalog schreiben können.
Vielleicht gibts zu dem ja Anhänge,ansonsten sind Anbauteile
immernoch eintragungspflichtig,solange es dafür keine ABE
oder E-Nummer gibt.
Weil ein Schwellerschutz zwar den Begriff "Schutz" in sich trägt, mit "Schutzvorrichtung" per Definition aber in der Tat das Gerödel vom LKW (bzw. genauer KFZ > 3,5to) gemeint ist.
Siehe Richtlinie 89/297/EWG Anh. sowie §32c StVZO
Nö,genau das wurde darin nämlich nicht definiert.
Dort steht nur,wie ein Schutz für Fahrzeuge über 3,5t auszusehen hat.
Doch:
§32c Seitliche Schutzvorrichtungen
(1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, daß ...
ich Frage heute den aaS vom TÜV, der wird uns das ja sagen können
[quote=DaPo]Weil ein Schwellerschutz zwar den Begriff "Schutz" in sich trägt, mit "Schutzvorrichtung" per Definition aber in der Tat das Gerödel vom LKW (bzw. genauer KFZ > 3,5to) gemeint ist.
Siehe Richtlinie 89/297/EWG Anh. sowie §32c StVZO
Nö,genau das wurde darin nämlich nicht definiert.
Dort steht nur,wie ein Schutz für Fahrzeuge über 3,5t auszusehen hat.
Doch:
§32c Seitliche Schutzvorrichtungen
(1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, daß ...
[/quote]
Da sehe ich keinen Widerspruch und erst recht keinen Hinweis darauf,dass verstärkte Seitenschweller nicht eintragungspflichtig wären.
müssen zierteile denn eingetragen werden? bei spochtlichen pkw gibts ja solche schwellerverkleidungen.
müssen zierteile denn eingetragen werden? bei spochtlichen pkw gibts ja solche schwellerverkleidungen.
dies hat mich ja verunsichert, bzw. im Glauben gelassen, dass ich den Schwellerschutz/Airtube nicht eintragen lassen müsste, denn vorher waren dort serienmäßig Einstiegshilfen, sprich Trittbretter. Diese haben weder eine eingestanzte Nummer, noch sind sie in den Zulassungsbescheinigungen oder im EEC Zertifikat erwähnt. Also könnte ja jeder Prüfer im ersten Ansatz behaupten, die seien nicht Original. Vorallem da kaum ein Prüfer je so einen Wagen gesehen hat, bzw. ich bei der Prüfung vor zwei Jahren, die Trittbretter demontiert hatte und somit an anderes Fahrzeug mit Trittbrettern bei diesem Prüfer schon mal Misstrauen auslösen müsste.....
Andererseits muss nicht jedes Teil eingetragen werden, aber jedes Teil sollte eine ABE haben, die dann mitgeführt wird. Und diese habe ich weder für den Unterfahrschutz, noch für den Schwellerschutz. Vielleicht fahre ich mal aus Spaß zu einer TÜV Stelle und frag nach, ob sie das abnehmen würden, wenn ja, dann ist es gut, wenn nein, dann halt eben nicht.
Grüße
Reinhard
ich Frage heute den aaS vom TÜV, der wird uns das ja sagen können
Yankee, das ist eine sehr gute Idee, denn der sollte es ja wirklich wissen, was die strengen Prüfer verlangen müssen...
Grüße
Reinhard
müssen zierteile denn eingetragen werden? bei spochtlichen pkw gibts ja solche schwellerverkleidungen.
Material
Befestigungsart
Crashverhalten
Reinhard,deine Trittbretter sollten in der EU-Betriebserlaubnis des
Herstellers urkundlich erwähnt sein,da steht alles Mögliche drin.
Ich weiß nicht was die STVZO kennt aber da gehts um hintere
Unterfahrschutze.
auch
und
lesenswert
einer eintragung dürfte eigentlich nichts im wege stehen, die dinger sind ja bestens befestigt und splittern tun sie materialbedingt auch nicht.
manchmal ist es ja nur eine Frage der Definition .. es soll ja schon so mancher den Rammbügel als Lampenhalter eingetragen bekommen habe.
Wenn das Ding nun weder Schweller, noch Schwellerschutz, noch Unterfahrschutz ist, sondern einfach eine verstärkte Aufnahme für den Wagenheber?
Schade habe heute nur einen unwisenden PI hier, der aaS ist Krank
der PI wusste nicht mal was ich meine
einfach eine verstärkte Aufnahme für den Wagenheber?
so seh ich das auch.
aber wenn man sich beim tüv regelmäßig mit überkorrektem personal rumärgern muss, hilft eine eintagung von veränderungen enorm.
ich habe auch schnorchel und reserverad auf motorhaube eintragen lassen...
manchmal ist es ja nur eine Frage der Definition ..
will man hier aber nicht hören geschweige denn lesen;
Ok, die STVZO kennt als UFS nur den nach Richtlinie 70/221/EWG, einig?
Hätte es jemand gelesen hätte er erkennen können das die STVZO nur
diese Dinger als UFS kennt und das die Bezeichnung "hinterer UFS" sich auf alles hinter der Vorderachse bezieht, ergo Seiten und das Heck.
oder anders;
vor der VA = Stoßstange
hinter der VA = UFS
Da "unser Rockslider" in keinster Weise einem STVZO-UFS entspricht bzw. dessen Zweck erfüllen soll oder muß bleibt nur meine 1. Antwort (ganz weit oben) übrig.
Wie ein TÜVler begründen würde das es sich hierbei um einen UFS entsprechend STVZO handelt wäre allerdings interresant.
ich habe auch schnorchel und reserverad auf motorhaube eintragen lassen...
ja die TÜVler gibt es noch, aber ich glaub die sterben aus
Was hättest du gemacht wenn er die jeweiligen Abgas- Lärm- Festigkeitsgutachten eingefordert hätte sowie den Nachweis das der passive Personenschutz nicht schlechter geworden ist ?
Jo coole Sache kann das sein, aber genau das Letzte wollte der TÜV von "meinem" Förster für das Rad auf dem 130er haben
Er war dann ganz begeistert als er meine Spanngurtversion sah und machte den ...."Guttenberg"
Was hättest du gemacht wenn er die jeweiligen Abgas- Lärm- Festigkeitsgutachten eingefordert hätte sowie den Nachweis das der passive Personenschutz nicht schlechter geworden ist ?
ich pflege bei schwierigkeiten mit tüv-"sachverständigen" bei einer anderen prüfstelle vorstellig zu werden. wenn das nix nützt, erkundige ich mich nach leuten mit vitamin B.
Hätte es jemand gelesen hätte er erkennen können das die STVZO nur
diese Dinger als UFS kennt
Deswegen steht im Prüfungskatalog wohl auch "/seitliche Schutzvorrichtung",so ganz ohne Definition.
Deswegen steht im Prüfungskatalog wohl auch "/seitliche Schutzvorrichtung",so ganz ohne Definition.
Alle Maße inkl. Vorgabe der > 2,5mm Radien an Kanten bis zur Berechnung und Vorgabe der Lastaufnahmepunkte stände im Text...wenn ihn denn mal jemand lesen würde
Das tut der Prüfer bei der HU aber auch nicht lesen müssen.
Dann hätte er jetzt eine undfinierte,illegale Schwellerverstärkung,prima.
Weia.
Das ist ein Stück Vierkantrohr.
Neue Prüfstelle, Plakette drauf, lecken.
Man kann ja auch aus allem eine Wissenschaft machen...
HU mach übrigens (zum Glück) nicht nur der TÜV...
Sie sprechen große Wahrheiten gelassen aus.
Echt!
HU mach übrigens (zum Glück) nicht nur der TÜV...
Stimmt, hatte neulich einen Kunden dem hatte der TÜV 8 aus 39 aufgeschrieben. Dann fahr ich ahlt zur Dekra war sein Komentar
Am nächsten Tag stand er mit dem TÜV-Bericht wieder auf dem Hof, Die Dekra hatte ihm 12 aus 36 aufgeschrieben
Du bist befangen.
Wenn ich dran denke, wie mich die TÜVies noch zu Monopolzeiten gefi... haben wegen jedem Mist (Krönung war die fehlende Abdeckung am Türscharnier des VW 181, es könnte sich jemand mit dem Auge beim Bücken dran reißen), fahr ich da schon aus Prinzip nicht mehr hin, seit es Alternativen gibt.
Erfahrungsgemäß sind die KÜS-Jungs am entspanntesten. Die sind genausowenig doof wie die im blauen Kittel, aber nicht so verbohrt.
es ist ein einfacher prozess der in den letzen jahren dazu geführt hat das ich den oder die prüfer bevorzuge die plan haben, das als a)
und b) kundenorientiert im sinne von service arbeiten.
donnerstag bekommt mein kleinanhänger neuen "TÜV".
ich werde nicht dabei sein
der anhänger wird nicht zur prüfstelle gefahren
der prüfer kommt zu mir
(auch wenn ich außer haus bin)
(ich stelle nur alles parat)
(incl. der papiere die er schon hat)
und wehe da steht nicht im bericht das die radlager fratze sind!
und der fährt auch über land um treckers zu "TÜVen".
so soll das!
käme der mir mit schwellerunterbauungen und eintragen und was weiß ich,
dann würde ich den fragen ob der beim studieren außer klatschen und singen noch andere unterrichtsfächer gehabt hätte.
Die heutige Dienstleistungsgesellschaft mit einem halben Dutzend Prüforganisationen schafft doch genügend Auswahl.
Eintragungen macht ein Herr in einer Werkstatt für mich, der nicht möchte, dass ich dabei anwesend bin (wobei ich betonen will, dass da kein verbrecherisches Tun dahinter steckt), Perles und Muttis Auto lasse ich vom örtlichen Lohnschrauber vorführen, meine eigenen Karren bewege ich höchstselbst zu einer Werkstatt 5 km weiter, in der dreimal wöchentlich der KÜS herumturnt. Ich guck da gern zu. Besser als Kino, nur nicht billiger, leider.
es war ein KÜS Mann, der mich auf die fehlende Eintragung aufmerksam gemacht hat...
Such Dir einen neuen
PS: Als ich noch in München hauste, fuhr ich zum KÜS in Ottobrunn, die waren sehr geschmeidig, ist allerdings auch schon einige Jahre her.
PPS: Wenn´s der Ottobrunner KÜS war, schick mir eine PN, ich lad Dich auf ein Weißbier ein und in der Zwischenzeit lassen wir einen Jockel die Plakette auf Dein Auto kleben.
Hätte es jemand gelesen hätte er erkennen können das die STVZO nur
diese Dinger als UFS kennt
Deswegen steht im Prüfungskatalog wohl auch "/seitliche Schutzvorrichtung",so ganz ohne Definition.
Was eine "seitliche Schutzvorrichtung" ist, steht (u.A.) in §32c StVZO,
s.o.
Such Dir einen neuen
PS: Als ich noch in München hauste, fuhr ich zum KÜS in Ottobrunn, die waren sehr geschmeidig, ist allerdings auch schon einige Jahre her.
PPS: Wenn´s der Ottobrunner KÜS war, schick mir eine PN, ich lad Dich auf ein Weißbier ein und in der Zwischenzeit lassen wir einen Jockel die Plakette auf Dein Auto kleben.
Hallo Tordi,
Danke für das Weißbierangebot!
Das ist halt dann doch der Vorteil von KÜS, er hat mich ja nur darauf aufmerksam gemacht, die Plakette gabs trotzdem. OK, ich hatte ihm schon angeboten
die Prüfung für 10 Minuten zu unterbrechen, damit ich die Teile daraußen abbauen kann, aber das wollte er dann auch nicht. Mir ging es mit diesem Threat in erster Linie darum, ob wirklich eine Eintragung notwendig ist, damit ich beim nächsten TÜV/Dekra oder sonst wie Besuch nicht doch noch eine "böse" Überraschung erlebe.
Viele Grüße
Reinhard
... nun, man muß den TÜV auch verstehen... die brauchen einfach viele
mangelhafte Prüfberichte ( Ich schreibe nicht Auto´s),
das ist das Geschäftsmodell..
Nicht Aufregen, konsequenzen ziehen.
GRuß aus Berlin
@ azeh
"käme der mir mit schwellerunterbauungen und eintragen und was weiß ich,
dann würde ich den fragen ob der beim studieren außer klatschen und singen noch andere unterrichtsfächer gehabt hätte."
von wirklich vielen guten beiträgen ist das der mit abstand geilste!
ich hab gerade original meinen kaffe einmal quer durchs büro geprustet.
sehr geil!
Woll, ne?
Aber manche Zeitgenossen zieht es ehrgeizhalber doch zu strengen Prüfungen.
Ich hab meinen hier auch. Und wenn DER meckert, hat er recht.
ich hab ja auch kein Problem damit, wenn der HU-Onkel bei sichereheitsrelevanten Dingen meckert. Das wird gerichtet und gut is.
Ich hab bloss dann ein Problem, wenn die Jungs wegen Pillepalle anfangen rumzumaulen. Und da ist es mir Wurscht, ob der Blödsinn im Prüfkatalog steht oder nicht.
Und da ist es mir Wurscht, ob der Blödsinn im Prüfkatalog steht oder nicht.
Dem Prüfer ist das auch wurscht ob du dich aufregst oder nicht
Ich hab bloss dann ein Problem, wenn die Jungs wegen Pillepalle anfangen rumzumaulen. Und da ist es mir Wurscht, ob der Blödsinn im Prüfkatalog steht oder nicht.
Das Problem ist,dass die Prüfer überprüft werden.
Manchmal mit ganz linken Sachen.
Und dann fangen sie halt an,wegen Pillepalle die Welle zu machen,
weil,wenn das bei Überprüfungen auffällt,gibts einen auf den Sack.Und wenn man oft auffällt,wird man öfter überprüft.
Und je nachdem,was man da so übersehen/vergessen hat,
kann das mal schnell einen Monat Berufsverbot bedeuten.
Also 1 Monat kein Einkommen.
Zu uns kommt der Prüfer ins Haus,ein gerngesehener Gast.
Ich mach das so,wie er das haben will.
Der TÜV sagt;
Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.
Ich sage;
TÜV wechseln
Denn wenn der Inschiniör hier eine zusätzliche Gefahr nicht ausschließen kann oder vermutet das die Windgeräusche dein Fahrzeug lauter machen könnten liegt es an dir Gutachten anfertigen zu lassen die ihn eines Besseren von seinen Bedenken entlasten.
Der Begriff der Gefährdung muss hier Abstrakt gesehen werden, schon die Änderung ist eine Gefährdung!
Da stimme ich in diesem Fall gegen, denn hier geht es um die konkrete Gefahr.
ich zitiere
$19 StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Atze
Da stimme ich in diesem Fall gegen, denn hier geht es um die konkrete Gefahr.
ich zitiere
$19 StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Atze
genau und in den Richtlinien der Prüfungsorganisationen ist man der Meinung das eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer bei einer Änderung grundsätzlich zu erwarten ist. Hab mir da mal was aus dem Bundesverkehrsblatt schicken lassen findes das auf die Schnelle nicht.
ok, wo muss ich melden um den Prüfkatalog in einer sinnvollen Weise beeinflussen zu können?
Es geht mir halt ziemlich auf den S***, wenn Komfortfunktionen wie Scheinwerferhöhenverstellung oder ähnliches plötzlich ´erhebliche Mängel´ darstellen.
Ich würde mal sagen,das haben wir Brüssel zu verdanken.
wenn Komfortfunktionen wie Scheinwerferhöhenverstellung
Tja, leider scheinen viele noch nichts von dieser Komfortfunktion gehört zu haben. Sonst würden nicht so viele blenden
oder ähnliches plötzlich ´erhebliche Mängel´ darstellen.
Bedank dich bei den Trotteln die immer mit den nicht reparierten Mängeln zur HU fahren
ein erheblicher mangel ist auch z.b. eine nicht ausreichend wirksame lauttönende signaleinrichtung.
nur mal so am rande....
@ Reinhard,
warum hast nicht einfach gesagt und darauf bestanden dass die original wären?
Der Typ hat doch sicher in seinem Leben noch keinen 2.ten 4x4 Starex gesehen.
@ Reinhard,
warum hast nicht einfach gesagt und darauf bestanden dass die original wären?
Der Typ hat doch sicher in seinem Leben noch keinen 2.ten 4x4 Starex gesehen.
Ging leider nicht mehr, da er mich, nach einem Blick in den Motorraum gefragt hat, wohin denn die blaue Kabel vom Kompressor führen, und ich ihm dooferweise es erklärt habe. Dann fragte er noch, ob ich den Kompressor nachträglich eingebaut habe und ich bejate diese Frage, da brauchte er nur noch 1 und 1 zusammenzählen, um zu wissen, dass die Rockslider/Airtubes nicht original sind. Denke das Nächstemal werde ich sagen, sind original und wurden, falls wegen den Luftanschlüssen gefragt wird, von mir nur aufgebohrt. Achja, sicherheitshalber sollte ich die Aufschrift von 4x4camp wegmachen....
Grüße
Reinhard
Jo, macht Sinn.
Ich mach hierzulande auch alles Stealth.
Deiner war besonders wissbegierig was.
Wäre die Leitung schwarz gewesen hät er nix bemerkt.
wenn Komfortfunktionen wie Scheinwerferhöhenverstellung
Tja, leider scheinen viele noch nichts von dieser Komfortfunktion gehört zu haben. Sonst würden nicht so viele blenden
Und deshalb ist es um so unverständlicher, wenn eine Funktion, die eh keiner nutzt, plötzlich als sicherheitsrelevant eingestuft wird...
Weil es keine Komfort-Einrichtung ist sondern eine Sicherheitseinstellung...
...die eh kaum genutzt wird. Darum ging es doch.
Darum wird sie auch immer mehr automatisch angesteuert...
Und nur weil die Deppen sie nicht nutzen soll sie nicht sicherheitsrelevant sein? Man sollte vielleicht viel öfter kontrollieren ob sie auch genutzt wird...
Da wäre eine Nebelschlussleuchte, die nur bei Nebel funktioniert, wesentlich sinnvoller...
Da wäre eine Nebelschlussleuchte, die nur bei Nebel funktioniert, wesentlich sinnvoller...
Oder eine, die verhindert, dass man über 50km/h fahren kann...
Da wäre eine Nebelschlussleuchte, die nur bei Nebel funktioniert, wesentlich sinnvoller...
Die Dinger nennen sich Nebel_scheinwerfer, denn das die jetzt normal bei nacht genutzt werden geht mir vor allem bei regen auf den Sack.
Zu den hinteren hat sich der Wikinger passend geäußert....und jetzt kommt mir keiner mit "von Nebel steht da nix"
Da wäre eine Nebelschlussleuchte, die nur bei Nebel funktioniert, wesentlich sinnvoller...
Oder eine, die verhindert, dass man über 50km/h fahren kann...
Und nur ausserhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet werden kann.
@HPF
aber nur bei Fahrzeugen mit Xenonscheinwerfern, da ist sie vorgeschrieben. Genau wie die Scheinwerferreinigungsanlage.
Wenn die dann nicht geht ist das auch ein erheblicher Mangel
Die Dinger nennen sich Nebel_scheinwerfer, denn das die jetzt normal bei nacht genutzt werden geht mir vor allem bei regen auf den Sack.
Äh,wo ist das Problem?
Die leuchten halt schön aus
und blenden auch keinen.
Ich wär generell für eine normale Nutzung bei Nacht.
Die dämlichen An-Aus-Kurvenlichter dürfen ja auch mitangehen.
[quote=DaPo]Da wäre eine Nebelschlussleuchte, die nur bei Nebel funktioniert, wesentlich sinnvoller...
Oder eine, die verhindert, dass man über 50km/h fahren kann...
Und nur ausserhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet werden kann.
@HPF
aber nur bei Fahrzeugen mit Xenonscheinwerfern, da ist sie vorgeschrieben. Genau wie die Scheinwerferreinigungsanlage.
Wenn die dann nicht geht ist das auch ein erheblicher Mangel
[/quote]
Ja, Idiotie braucht technischen Schutz. Ich sehe es immer mehr ein. Mein ich jetzt echt so.
*ein erheblicher mangel ist auch z.b. eine nicht ausreichend wirksame lauttönende signaleinrichtung.*
dem kann man ja mal abhelfen
http://www.youtube.com/watch?v=0B1Z5C7dyQwhttp://www.youtube.com/watch?v=vkkZP47nxE8&feature=related