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Geschrieben von: Oelfleck Zulassungsart - 06/05/2005 12:59
Hallo zusammen,

manche Quads werden als Zugmaschinen zugelassen, andere nicht.
Was sind denn die Vor- und Nachteile der einzelnen Zulassungsarten??

Viele Grüße, Holger
Geschrieben von: Rainer4x4 Re: Zulassungsart - 06/05/2005 15:37
Hm, ich kenne nur Vorteile bei der Zugmaschine:
Keine AU ( sonst ab 400kg zGG)
Geringere Steuer (22 Euro)
Leistung offen
Keine Beschränkung der Anhängelasten (20to kein Problem (solange Du es vom Fleck bekommst <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> ))
Kannst problemlos andere Motoren verbauen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Voraussetzung: Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlußleuchte, AHK, zwei Rückleuchten, zwei Frontscheinwerfer, Rückwärtsgang
Geschrieben von: nitrox Re: Zulassungsart - 08/05/2005 07:55
Der Hauptgrund warum es den Kniff mit der Zulassung als Zugmaschine ist das du die offene Leistung eingetragen bekommst. Das ist bei den Sportquads nicht immer ganz einfach.
Geschrieben von: ThorstenD Re: Zulassungsart - 08/05/2005 14:45
Offene Geschwindigkeit gibts aber nur bei Zulassungsart Zugmaschine/Geräteträger! Bei Zulassung als Zugmaschine/Ackerschlepper wird auf 59km/h begrenzt.
Geschrieben von: nitrox Re: Zulassungsart - 08/05/2005 15:28
Ich hab Zugmaschine/Ackerschlepper 85km/h <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: ThorstenD Re: Zulassungsart - 08/05/2005 19:04
Das haut mich ja nu voll ausse Socken. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Sowohl meine ehemalige Grizzly 600 als auch die jetzige Kodiak 400 meines Weibchens (beide Erstzulassung 2000) waren/sind als Zugmaschine Ackerschlepper mit 59km/h eingetragen wohingegen meine 2004er Polaris als Zugmaschine/Geräteträger mit 80km/h eingetragen ist.
Geschrieben von: Rainer4x4 Re: Zulassungsart - 09/05/2005 14:31
Mein Acker schleppt mit 90! Wer bietet mehr? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
So wars auch schon vorher eingetragen. Ist die Herstellerangabe aus dem Handbuch.
Warum sollte das eigentlich beschränkt sein? Die ZM-Zulassung kennt laut Amtsblatt nur eine Grenze: bauartbedingt bis 40km/h und über 40km/h
Geschrieben von: Michael_H Re: Zulassungsart - 09/06/2005 07:02
einen wunderschönen guten tag,

ich streite mich gerade mit meinem finanzamt hinsichtlich der zulassungsart; die behörde ist jetzt der meinung, daß das quad (yamaha grizzly yfm 660) als pkw einzustufen ist und daher die zulassung als zugmaschine der zulassungsstelle übergehen will mit der folge, das ein geänderter kfz-steuerbescheid ins haus flattern wird.

hinweis: ich habe einen landwirtschaftlichen betrieb; dort wird das wirdd u.a. eingesetzt zum schneckenkornstreuen sowie für leichte zugarbeiten sowie fahrten innerhalb der betriebsteile > maststall in aussenlage, ca. 20 km entfernt.

gibt es erfahrungswerte / tips / ratschläge, wie ich das finanzamt von meiner meinung überzeugen kann ??
Geschrieben von: ThorstenD Re: Zulassungsart - 09/06/2005 07:08
Moin,
ja, die gibts. Nimm den Grizzly mitsamt dem Arbeitsgerät dran mit zum Finanzamt und lass den zuständigen Sachbearbeiter nen Blick drauf werfen. Desweiteren macht es Sinn ihn zu bitten sich doch mal bitte deine restlichen Steuerunterlagen anzusehen wo er dann ja selbst erkennt das Du Landwirt bist und Du das Fahrzeug betrieblich einsetzt.
Geschrieben von: Michael_H Re: Zulassungsart - 09/06/2005 07:22
das kerlchen vom finanzamt hat extra bilderchen gemacht bekommen mit schneckenkornstreuer drauf, hat den wenig gejuckt....

Geschrieben von: ThorstenD Re: Zulassungsart - 09/06/2005 07:44
Und dann stellt der sich immernoch quer? Schon mal mit seinem Vorgesetzten gesprochen?
Geschrieben von: Michael_H Re: Zulassungsart - 09/06/2005 08:15
noch nicht.

auf die letzte eingabe von mir mit fots und allem kam die ablehende mitteilung mit ankündigung des geänderten steuerbescheides.

unnötig zu sagen, daß ich dagegen vorgehen werde. das können die meintwegen bei denen machen, die mit einem quad "cool" an die arbeit fahren aber nicht bei denen, die das ding betrieblich nutzen.

allerdings: steht man auf einen acker und gibt mit allrad richtig hahn, muß man aufpassen, das sich das biest nicht eingräbt.... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: ThorstenD Re: Zulassungsart - 09/06/2005 09:18
Ich fahre mein ATV zwar auch nur zum Spaß aber trotzdem wird es nach Gewicht besteuert, und das sogar quasi ohne mein zutun. Könnte allerdings daran liegen das meine Polaris eigentlich garkein Quad ist weil se 6 Räder hat <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Zadran Re: Zulassungsart - 08/07/2005 19:10
Hi,
hab ich das richtig verstanden, dass man bei Zugmaschinen Eintrag keine maximale Anhängelasten eingetragen bekommt?
Unser Anhänger wiegt 350kg und darf 2t laden, wie viel Gesamtgewicht ist bei einem großen Quad möglich und noch sicher (anhänger gebremst)?
Geschrieben von: Rainer4x4 Re: Zulassungsart - 09/07/2005 09:46
[Linked Image von rainer4x4.org]

Vielleicht noch den Landy drauf? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ich denke bis zu 500kg sind noch händelbar. Darüber hat das Quad dem Hänger allein aus eigengewichtsgründen nichts mehr entgegen zu setzen.
Schleppen kanns wohl mehr, aber "sicher" ???? Und denk mal an die Kupplung, speziell bei Fahrzeugen ohne Reduzierung!
Geschrieben von: ThorstenD Re: Zulassungsart - 09/07/2005 11:34
Zitat
hab ich das richtig verstanden, dass man bei Zugmaschinen Eintrag keine maximale Anhängelasten eingetragen bekommt?

Jein, das macht scheinbar jeder Händler wie er lustich is. Meine 600er Grizzly damals hatte keine Anhängelast eingetragen. Meine jetzige Polaris darf gebremst max. 950kg ziehen. Zulassungen waren allerdings auch minimal unterschiedlich: Grizzly=Zugmaschine Ackerschlepper, Polaris=Zugmaschine Geräteträger.
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