Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: Finger Anhänger Tüv lange abgelaufen, Schein verschwunden - 09/04/2009 08:12
Und nun ?

Super.
Der Pferdehänger soll (muss) getüvt werden, leider ist der Schein unauffindbar und noch dazu ist der Tüv extrem überzogen. Mal so nebenbei ca. 1 Jahr locker. Schaut ja keiner.
Mädels eben. thanku


Was erwartet mich nun? read


Die Eselsmütze und ein Bild von mir in einem Internen Tüv Heft *Depp des Monats* ? depp


Welche Regelungen warten nun auf mich, außer Eselsmütze?
Grüße Ralf
Die Eselsmütze hab ich schon... ich bin auch ein Mädchen. War mit dem Landy mal 8 Monate drüber. :o)
Time goes by...
Zitat
leider ist der Schein unauffindbar und noch dazu ist der Tüv extrem überzogen


dann fahr doch mit dem brief dahin.
(anhänger nicht vergessen!)

schein gibts dann aufm amt für strassenverkehr.

ist ein etwas aufwendiges prozedere, aber kein beinbruch.
ach so, zurückdrehen werden die jungs wohl.
ist eine methode aus dem repertoire "wie komm ich ans geld anderer leute"
Original geschrieben von azeh
ach so, zurückdrehen werden die jungs wohl.

Rechenfrage;

Abmelden 5,60 €
Zulassung 11,40 €


Ersatz FZ- Schein 10,90 €
HU (2J.oder ein paar Monate) 37,70€


Preise sind aber von hier!
Abmelden mit abgelaufenem TÜV kann (muß nicht) teuer werden. Bei mir war es damals billiger als zweimal TÜV gewesen wäre wink

Aber (mit Brief) zum TÜV reicht normalerweise, dort gibt es den Prüfbericht, und damit ist der neue Schein kein Problem...
Original geschrieben von DaPo
Abmelden mit abgelaufenem TÜV kann (muß nicht) teuer werden.

warum?
Original geschrieben von Troll
warum?
Das könnte sogar Punkte geben!
Link
hallo

doch nur, wenn sie dich nicht auf der Fahrt zum TÜV erwischen. Es kann nicht verboten sein, seinen angemeldeten Wagen vielejahrelang in der Garage stehen zu haben.

grüsse
simon

Original geschrieben von Troll
Original geschrieben von DaPo
Abmelden mit abgelaufenem TÜV kann (muß nicht) teuer werden.

warum?

Die Frage ist noch immer offen, im Busch stehen zwar viele Worte aber mit denen kann ich nix anfangen nachschlag
Besteht eine gueltige Versicherung fuer den Anhaenger?
Ich müßte mal in den alten Ordnern kramen, da steht detailliert beschrieben, warum und wieso. Hab es nem Anwalt gezeigt, der meinte auch 'sei froh, daß es so wenig ist'...

Das Fahrzeug stand in meinem Fall die ganze Zeit auf umfriedeten Privatgrundstück (aber innerhalb der BRD) und konnte mangels wichtiger Aggregate definitiv nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Original geschrieben von simon15zollsyncro
Es kann nicht verboten sein, seinen angemeldeten Wagen vielejahrelang in der Garage stehen zu haben.

Ein angemeldetes Fahrzeug muss alle zwei Jahre zum TÜV.

Frag mich jetzt bloß nicht,wo das steht.
Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von simon15zollsyncro
Es kann nicht verboten sein, seinen angemeldeten Wagen vielejahrelang in der Garage stehen zu haben.

Ein angemeldetes Fahrzeug muss alle zwei Jahre zum TÜV.

Frag mich jetzt bloß nicht,wo das steht.

Jo, ist so. Auch wenn das Fahrzeug auf nem Privatgrundstück hinter sieben Zäunen steht, der TÜV muss gültig sein.
Wieso? Wenn er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt?
Original geschrieben von Wikinger
Wieso? Wenn er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt?

weil die Rechtsvorschriften die Notendigkeit einer gültigen Hauptuntersuchung nicht nur bei der Benutzung im öffentlichen Strassenverkehr vorsehen.

wenn das Fahrzeug auf einem befriedeten Grundstück steht hat man nur den Vorteil das entsprechende Organe nicht das Grundstück betreten dürfen.
versteh' ich nicht, und ich gehöre zu den entsprechenden Organen. Kann man den entsprechenden Organen Hausverbot erteilen, wenn die einen Grund hätten, einzuschreiten? Im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten die Vorschriften der StPO (§46(1) OwiG), somit kann auch das Grundstück betreten werden.
Warum sollte ein Fahrzeug den Vorschriften entsprechen, das nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Entstempelt man Fahrzeuge, die wegen defekter Bremse in der Werkstatt stehen?
Ich sehe keinen Grund eine gültige HU vorzuweisen, wenn mein Fahrzeug in meiner Auffahrt steht.


Atze
Die Sache ist die, daß Du am Straßenverkehr teilnehmen oder teilgenommen haben könntest.
Ich seh das wie Wikinger.

Wenn ich ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewege, wozu dann TÜV? Wenn ich es doch tue (und damit meine ich nicht die Fahrt zum TÜV oder zur Werkstatt für die man sich dann wohl besser in Form einer Terminbestätigung absichert...) dann liegt ein Verstoß vor. Vorher nicht.

Beim Kurzzeitkennzeichen braucht es ja auch keinen TÜV...
Wär ja noch schöner, wenn Vorschriften logisch wären oder sich sonst dem menschlichen Verstand erschließen würden. Wo kämen wir denn dahin?

Ne, Daniel hat leider recht. Deshalb entweder ein nicht-abgemeldetes Fahrzeug mit abgelaufener TÜV-Plakette auf nicht einsehbarem Grundstück oder in der Garage abstellen. Ansonsten am besten das Nummernschild abmontieren. Dann sieht es ja so aus, als sei das Fahrzeug abgemeldet. In dem Fall kann es dann aber widerum Probleme mit den Entsorgungsvorschriften für Altfahrzeuge geben, wenn der pöse Nachbar einen anscheißt. Weil: dann könnte es ja möglicherweise so aussehen, als stünde hier Kfz-Schrott herum. Und das wäre ja Ober-Bäh!

Sie kriegen Dich – so oder so.

;-)
Rainer
so, und nun mal im Ernst, ich zeige euch, dass es nirgendwo steht und ihr zeigt mir, dass ich was übersehen habe.


http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html


So, hier steht nix drin, jetzt ihr, mit Hörensagen kommen wir nicht weiter, und zu sagen "...hat Recht..." güldet nicht.
Sonst sag ich, Fischi hat Recht.
Hätte teilnehmen können ist auch keine Rechtsgrundlage, sonst hätte man mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug auch teilnehmen können, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Abgabenordnung, sind sogar Straftaten.


Noch frohe Ostern!


Atze
Hallo
Wenn ich das so lese wird mir ja ganz komisch.
Ich hatte über Jahre einen Anhänger und ein Motorad rumstehen
natürlich Tüv ewig abgelaufen.
Dann habe ich beides abgemeldet und gut war.
Da kam keine Meldung vom Amt.

mfg

Manfred
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2
der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der
Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu
lassen.


Halter bin nur wenn das Fahrzeug zueglassen ist, die Untersuchungspflicht ist nicht durch Betriebsumstände(im Sinne von betreiben) eingeschränkt.

zum Betretungsrecht natürlich dürfen entsprechende Organe die Grundstücke betreten, dafür muss ein Anlass bestehen, die Kontrolle ob alle auf dem Grundstück befindlichen Fahrzeuge eine aktuelle HU haben ist wohl nicht Anlass genug,

Original geschrieben von ManfredS
Hallo
Wenn ich das so lese wird mir ja ganz komisch.
Ich hatte über Jahre einen Anhänger und ein Motorad rumstehen
natürlich Tüv ewig abgelaufen.
Dann habe ich beides abgemeldet und gut war.
Da kam keine Meldung vom Amt.

mfg

Manfred

die Mitarbeiter der Zulassungsstelle sind nicht vom Gesetz verplichtet zu handeln, da kommst wohl auf den Wissenstand des Einzelnen und die Tagesform an oder die sind von der Leitung der Zulassungsstelle entsprechend Instruiert.
In der Oldtimer-Markt wurde ein Fall geschildert in dem ein Roller mehrere Jahre angemeldet jedoch ohne Tüv im Keller stand.

Das gab sogar einen Bußgeldbescheid, mit der Begründung dass er ja hätte gefahren werden können.

Allerdings war das in Bayern, ob das unbedingt auf Rest-BRD übertragbar ist?

Gruß, Michael

Das ist bundeseinheitlich so.
Solange ein Fahrzeug angemeldet ist könnte man am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen - und das reicht schon. frown

Im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog findet man die Strafen unter dem Suchbegriff "Hauptuntersuchung".
Über vier Monate abgelaufen gibt einen, über acht Monate sogar zwei Punkte.

Die Straßenverkehrsämter müssen eine Meldung machen wenn der Tüv abgelaufen ist und Du das Fahrzeug abmeldest.
Angeblich (aber das ist nur hören-sagen) gibt es sowas ähnliches auch bei den Prüfstellen.

Ich wollte vor Jahren mal eine Kiste abmelden, die abgelaufen war.
Fahrzeugschein und den Tüv-Zettel war weg und dann hat mir auch noch so ein böser Bursche die Kennzeichen geklaut.
Auf zur Polizei, Anzeige gegen unbekannt machen, damit zum Straßenverkehrsamt und Kiste abmelden.
Ohne Schein, Tüv-Zettel und Kennzeichen kann man nicht nacherfolgen ob der Tüv abgelaufen ist.
Welch glücklicher Zufall. smile
Also die Straßenverkehrsämter können ein Bußgeldverfahren in die Wege leiten, ob sie es aber müssen, weiß ich nicht. Die TÜVs jedenfalls mal gar nicht!
Dennoch kommen diese Denunziationen wohl zumindest gelegentlich immer wieder vor. Hängt offensichtlich ganz von der Blockwart-Mentalität des jeweiligen Mitarbeiters ab.

Aber das, wie es bei Jochen abgelaufen ist, könnte ja auch jemand anderem passieren. Und dann geschieht wohl mit ziemlicher Sicherheit nix!

Im übrigen muß man sich ob dieser behördlichen Logik („könnte – würde...“) fragen, ob überhaupt noch der Transport eines Kastens Bier im Auto erlaubt ist. Schließlich könnte der Fahrer der Versuchung erliegen, sich noch während der Fahrt an das Bier zu machen. Und so zum alkoholisierten Verkehrsgefährder werden.
Also: Kiste Bier im Auto = Lappen weg! Rein vorsorglich zum Schutz der Allgemeinheit natürlich.

Die sind echt krank im Kopf.

Rainer
Original geschrieben von lindenbaum
mit der Begründung dass er ja hätte gefahren werden können.

Kommt der Schrieb aus den Büros der GEZ? idiot
Original geschrieben von RainerD
Im übrigen muß man sich ob dieser behördlichen Logik („könnte – würde...“) fragen, ob überhaupt noch der Transport eines Kastens Bier im Auto erlaubt ist. Schließlich könnte der Fahrer der Versuchung erliegen, sich noch während der Fahrt an das Bier zu machen. Und so zum alkoholisierten Verkehrsgefährder werden.
Also: Kiste Bier im Auto = Lappen weg! Rein vorsorglich zum Schutz der Allgemeinheit natürlich.

Die sind echt krank im Kopf.

Rainer

Das ist in den USA so üblich, im Kofferraum darfst du den Alkohol haben, ist er aber im Fahrgastraum kann das zum Problem werden.....du könntest ja während der Fahrt davon trinken.
Super.
Nächstes Highlight,
eben mal geschaut.
Reifen haben die Nummer 028

Prima.

Da das zu 100% KEINE aus der zweiten Woche 2008 sind,
wird es noch eine Freude.

Ralf
Original geschrieben von Finger
Da das zu 100% KEINE aus der zweiten Woche 2008 sind,
wird es noch eine Freude.
Gibt es die Abwrackprämie eigentlich auch für Anhänger. smile
Original geschrieben von Corvus
Das ist bundeseinheitlich so.
Solange ein Fahrzeug angemeldet ist könnte man am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen - und das reicht schon. frown

Im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog findet man die Strafen unter dem Suchbegriff "Hauptuntersuchung".
Über vier Monate abgelaufen gibt einen, über acht Monate sogar zwei Punkte.

Die Straßenverkehrsämter müssen eine Meldung machen wenn der Tüv abgelaufen ist und Du das Fahrzeug abmeldest.
Angeblich (aber das ist nur hören-sagen) gibt es sowas ähnliches auch bei den Prüfstellen.

I smile



Da bin ich wieder und wunder mich:


Der "bundeseinheitliche Tatbestandskatalog" gilt, wie StVO und StVZO und FZV nur im öffentlichen Straßenverkehr.
Der findet auf meinem Grundstück nicht statt.
Nur dann kann ein Ermittlungsverfahren (hier Owi-Verfahren) eingeleitet werden.
Die Straßenverkehrsämter können maximal ein Verfahren einleiten, sie müssen nicht. Denn mit der Abmeldung ist auch ein Tatbestand weggefallen, .
Zudem ist unklar, ob das Fahrzeug im Bereich der StVO StVZO oder FZV
bewegt wurde, denn das ist entscheidend! Nicht ob man könnte.
Warum soll ich meinen Duesenberg abmelden und damit die Versicherung verlieren, wenn Teile fehlen und das Fahrzeug eh nicht aus der Scheune rauskommt.

Ich habe manchmal den Eindruck, einige wollen bestraft werden.


Atze
Original geschrieben von Wikinger
Der "bundeseinheitliche Tatbestandskatalog" gilt, wie StVO und StVZO und FZV nur im öffentlichen Straßenverkehr.
Der findet auf meinem Grundstück nicht statt.
Nur dann kann ein Ermittlungsverfahren (hier Owi-Verfahren) eingeleitet werden.
Die Straßenverkehrsämter können maximal ein Verfahren einleiten, sie müssen nicht. Denn mit der Abmeldung ist auch ein Tatbestand weggefallen, .
Zudem ist unklar, ob das Fahrzeug im Bereich der StVO StVZO oder FZV
bewegt wurde, denn das ist entscheidend! Nicht ob man könnte.
Warum soll ich meinen Duesenberg abmelden und damit die Versicherung verlieren, wenn Teile fehlen und das Fahrzeug eh nicht aus der Scheune rauskommt.

Ich habe manchmal den Eindruck, einige wollen bestraft werden.


Atze

Oder werden von den Behörden unrechtmäßigerweise überrumpelt,
kennen die von dir genannten Zusammenhänge nicht und scheuen den Klageweg.
Zitat
einige wollen bestraft werden.


davon leben Dominas.
[/quote]

Oder werden von den Behörden unrechtmäßigerweise überrumpelt,
kennen die von dir genannten Zusammenhänge nicht und scheuen den Klageweg. [/quote]




Das ist möglicherweise auch ein Problem.

Die Frage wäre: Wem nützt es?
Es macht keinen Sinn ein Verfahren einzuleiten, weil man nicht weiß, wer das Gegenüber und wie gut rechtschutzversichert dieses ist.
Das Einleiten eines behördlichen Ermittlungsverfahrens wider besseren Wissens ist zudem eine Straftat.
Ich habe hier nicht gelesen, dass jemand einen Bußgeldbescheid bezahlt hat, sondern nur
-hätte
-wollte
-sollte.
Selbst wenn rechtstheoretisch der TÜV alle zwei Jahre neu gehörte ist es keine OWI, den Wagen in der Garage zu lassen und als Ladung auf einem Anhänger zur HU zu fahren.
Aber jetzt rechtfertige ich mich dafür, dass Du mir Recht gibst.


Atze


Da wollte ich doch noch was die ganze Zeit fragen ...

Es macht sicherlich auch einen Unterschied ob das Fahrzeug einen Motor hat oder keinen ?
So von wegen Oel im Grundwasser oder nicht.
Hier verteidigt niemand den Bürokratie-Wahn. Aber es ist sehr sinnvoll, Realitäten zur Kenntnis zu nehmen.

Hier ein Fall, wo solch ein Sachverhalt vor Gericht gegangen ist, und der Betroffene es lediglich bzw. immerhin geschafft hat, ohne Punkte davon zu kommen. Und das wohl nur in Hinblick auf besondere Umstände des Auffälligwerdens.

Aber lest selbst:
„Hatte meine Honda CB 100 mal 4 Jahre lang zerlegt in der Werkstatt "vergessen", angemeldet (<40 Mark Versicherung und Steuer pro Jahr), Kennzeichen lag in der Schublade der Werkbank. Dann wurde eingebrochen, waehrend ich im Urlaub war, die Polizei untersuchte den Tatort,und dabei faellt denen doch tatsaechlich mein Nummernschild in die Haende...Bin dann vor Gericht gezogen, weil ich es natuerlich nicht einsah, wegen sowas zu loehnen und Punkte zu kassieren. Ende vom Lied: Punkte erlassen, Geldstrafe musste ich bezahlen...“

Geschrieben hat das ein Member des Deuvet-Oldtimer-Info-Forums mit Nickname ‚Felixlein‘ am 17.04.2008. In dem Thread mit diesem Beitrag wird dieselbe Thematik übrigens ähnlich kontrovers diskutiert, wie ansatzweise auch hier.

MfG
Rainer

Quelle: http://deuvet.oldtimer-info.de/showmessages.afp?!_2ML1BOQQXtempid=&section=5&thread=1314&xid=912202&startpoint=41
Da lese ich einen Forumsbeitrag und kein Urteil, wer weiß was da noch 'reinspielte.


Atze
Also Entschuldigung, aber jetzt habe ich Verständnisschwierigkeiten. Der Sachverhalt ist doch deutlich dargestellt und die Folgen auch.

Ich fass nochmal zusammen: Das angemeldete Motorrad war zerlegt, also nicht funktionsfähig und in einer privaten Werkstatt untergebracht. TÜV seit mehreren Jahren abgelaufen.
Dieser Sachverhalt wurde durch einen Zufall amtskundig und dafür sollte der Fahrzeughalter eine Strafe zahlen und Punkte bekommen. Auf seinen Widerspruch hin gab es ein ordentliches Verfahren und ein Gericht hat die Geldstrafe bestätigt.

Also für mich ist damit alles klar.

MfG
Rainer
Original geschrieben von Corvus
Im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog findet man die Strafen unter dem Suchbegriff "Hauptuntersuchung".
Über vier Monate abgelaufen gibt einen, über acht Monate sogar zwei Punkte.

Wo hast du das gefunden?

Passendes sah ich nur auf S.240

Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung
vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. [kostet]75€
Original geschrieben von Wikinger
Ich habe hier nicht gelesen, dass jemand einen Bußgeldbescheid bezahlt hat, sondern nur
-hätte
-wollte
-sollte.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Original geschrieben von DaPo
Abmelden mit abgelaufenem TÜV kann (muß nicht) teuer werden. Bei mir war es damals billiger als zweimal TÜV gewesen wäre wink
Original geschrieben von DaPo
Ich müßte mal in den alten Ordnern kramen, da steht detailliert beschrieben, warum und wieso. Hab es nem Anwalt gezeigt, der meinte auch 'sei froh, daß es so wenig ist'...

Das Fahrzeug stand in meinem Fall die ganze Zeit auf umfriedeten Privatgrundstück (aber innerhalb der BRD) und konnte mangels wichtiger Aggregate definitiv nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
OK, es war kein Bußgeld, nur ein Verwarngeld. Aber immerhin nicht gratis. Und das war rechtlich einwandfrei, es hätte sogar schlimmer kommen können.
@ranx
Hinsichtlich dieses Threadthemas (abgelaufener TÜV bei angemeldetem Fahrzeug) ist es völlig unerheblich, ob das Fahrzeug über einen Motor verfügt oder nicht.

Hinsichtlich der Altauto-Entsorgungs-Verordnung (oder wie immer die jetzt genau heißen mag) wird das sicherlich eine Rolle spielen. Da kommen aber noch andere Problemstoffe in Betracht (Getriebe- und Achsöle, Kühl- und Bremsflüssigkeit, FCKWs etc.) Aber das längerfristige Abstellen eines Kfz (und so habe ich Dich verstanden) ist wie gesagt ein völlig anderes Thema, bei dem es sicherlich noch andere Dinge zu beachten gilt.
Bekannter Fall ist ein Mann im Neandertal bei Düsseldorf, der auf seinem Privatgrundstück ein privates „Automuseum“ bzw. „Kunstinstallation“ errichtet hat, indem er etliche (zum Teil recht seltene) Oldtimer sich im Freien selber überließ. Da gab es jahrelang intensive rechtliche Auseinandersetzungen mit den Behörden, obwohl wohl alle Flüssigkeiten abgelassen waren. Wie der aktuelle Stand ist, weiß ich leider im Moment nicht.

@ Troll
Seite 240 ist richtig. Vor den Geldbeträgen stehen die Flensburger Punkte für das jeweilige Delikt aufgelistet. In diesem Fall 1 bzw. 2 Punkte je nach TÜV-Überziehungsdauer.

Zur Entspannung vielleicht abschließend noch’n Gedicht von Christian Morgenstern.

Die unmögliche Tatsache

Palmström, etwas schon an Jahren,
wird an einer Straßenbeuge
und von einem Kraftfahrzeuge
überfahren.

Wie war (spricht er, sich erhebend
und entschlossen weiterlebend)
möglich, wie dies Unglück, ja -:
dass es überhaupt geschah?

Ist die Staatskunst anzuklagen
in Bezug auf Kraftfahrwagen?
Gab die Polizeivorschrift
hier dem Fahrer freie Trift?

Oder war vielmehr verboten
hier Lebendige zu Toten
umzuwandeln - kurz und schlicht:
Durfte hier der Kutscher nicht -?

Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!

Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.

In diesem Sinne fröhliche Rest-Ostern
Rainer
Original geschrieben von Troll
Original geschrieben von Corvus
Im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog findet man die Strafen unter dem Suchbegriff "Hauptuntersuchung".
Über vier Monate abgelaufen gibt einen, über acht Monate sogar zwei Punkte.

Wo hast du das gefunden?

Passendes sah ich nur auf S.240

Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung
vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 8 Monate überschritten. [kostet]75&#128;


An der Quelle http://www.kba.de wink
Original geschrieben von azeh
ach so, zurückdrehen werden die jungs wohl.
ist eine methode aus dem repertoire "wie komm ich ans geld anderer leute"

das ist keine Geldmache. Das ist nur ganz einfach keine Belohnung mehr für die Überzieher wink

Eigentlich sollte HU-Fristüberschreiter auch noch pro Woche 10 € Bussgeld zahlen grin
Hallo,
wer mal zur Ausgrabungsstätte der Stadt Troja in der Türkei kommt: das steht ein angemeldeter (!)Unimog mit Anbaubagger einer deutschen Universität (ich denke war Tübingen), der TÜV Stempel datierte von 1978 !

Gruß Johannes
Zitat
das ist keine Geldmache. Das ist nur ganz einfach keine Belohnung mehr für die Überzieher

Eigentlich sollte HU-Fristüberschreiter auch noch pro Woche 10 € Bussgeld zahlen



hmmmmmm
man könnte auch sagen,
für die überwachung der einhaltung der prüfintervalle ist nicht die prüfende sondern die überwachende institution zuständig.
man könnte auch sagen,
das es normal ist, das eine prüffrist vom tag der prüfung an läuft.
man könnte auch sagen,
das begründet sich darin, das nur das beurteilt werden kann, was zum prüfzeitpunkt ersichtlich ist.

jedenfalls haben die jungs von der beschützenden werkstatt gewaltig rückendeckung von ganz weit oben.
(was hier im forum nicht mit der obersten stelle zu verwechseln ist)
was die freiwirtschaftlich nennen ..........

naja,
wie auch immer,
freie prüfinstitutionen können sich solcherlei mätzchen nicht erlauben.

bin jetzt mal gespannt was passiert wenn mein ackerschlepper "getüvt" wird.
abgelaufen und stillgelegt in 2/09.
Stimmt,
was ist denn mit dem nun 2x mal Tüv bezahlen,
kann es passieren, das nun der Betrag doppelt gelöhnt werden muss.

Ne oder ?

Ralf
Ja, wird so werden.

Ist einem Bekannten mit seiner Yamaha RD auch so gegangen.
2 x Tüv am gleichem Tag...
Original geschrieben von Finger
Stimmt,
was ist denn mit dem nun 2x mal Tüv bezahlen,
kann es passieren, das nun der Betrag doppelt gelöhnt werden muss.

Ne oder ?

Ralf

Kann sein dass du eben nur 18 Monate TÜV bekommst....so wars bei meinem letzten mal als er fast 2 Jahre drüber war.
Wenn du 12 Monate überfällig bist, bekommst du nur 1 Jahr TÜV. Bist du 3 Monate überfällig
21 Monate, bist du 23 Monate überfällig bekommst du einen.
und das ist eine schweinerei.

prüffristen laufen überall ab tag der prüfung,
nur eben bei diesen bratzen nicht.

lizenz zum gelddrucken.
oder,
wie kompensiere ich meine allerorten wegbrechenden geschäftsfelder und die damit verbundenen folgen
Original geschrieben von ranx
2 x Tüv am gleichem Tag...

Na,hoffentlich kuckt der sich auch alles zweimal an.
Nochmal um es ganz Klar zu stellen.


Das Rückdatieren geschiet aus dem Grund weil es die Leute mit der Überzieherei einfach übertrieben haben !!!

Das hat mit Abzocke nichts zu tun, du kannst ja rechtzeitig hinfahren.

Übrigens mal ganz streng gesehen, verliert ein Fahrzeug ohne gültige HU auch den
Versicherungsschutz. Da ja die HU Bestandteil der ABE für das Fahrzeug ist wink
Original geschrieben von Caruso
Na,hoffentlich kuckt der sich auch alles zweimal an.

dafür bezahlst du ja auch, also im Zweifel drauf bestehen maul idiot
Zitat
Das hat mit Abzocke nichts zu tun, du kannst ja rechtzeitig hinfahren.

Übrigens mal ganz streng gesehen, verliert ein Fahrzeug ohne gültige HU auch den
Versicherungsschutz. Da ja die HU Bestandteil der ABE für das Fahrzeug ist


zu a)
gute, ich meine jetzt mal wirklich gute prüfveranstalter, die haben eine kundenkartei und erinnern ihre kunden an fällige prüftermine.
es geht dabei nur um eine erinnerung.
ganz formfrei und ohne zwang.
und das in freiem, wirklich freiem wettbewerb.

zu b)
der erinnerung ist beigefügt das eine evtl. überschreitung des prüfintervalles eine oder mehrere konsequenzen hat.

ob und wie und von wem und wann dann das was zu prüfen ist, was geprüft werden muss,
das entscheidet der, der etwas geprüft haben möchte.

so läuft das im richtigen leben.

wenn wir mit unserem büro nicht marktgeregt agieren sind wir in einem jahr weg vom Fenster

wir müssen jeden tag um jeden kunden kämpfen,
wir haben keine preisbindung.
wir müssen strampel um an kunden zu kommen,
wir warten nicht, oder fordern andere auf uns die kunden zuzuspielen ......




zu a)
Es ist ja wie immer im Leben, es gibt halt die schwarzen Schafe die die Prüffrist
absichtlich überschreiten damit sie nicht nur 24 Monate sondern ein paar Monate mehr haben.
Und das da der vergessliche alte Mann mitbestraft wird ist leider Pech. Ausserdem gibt
es mehrere Prüforganisationen so das ein Wettbewerb ja gegeben ist wink

zu b)
sehr schönes Lied grin
ich bin eh dafür, dass der Quatsch abgeschafft wird und jeder, der mal Kfz-Mechaniker gelernt hat, die Bäpper bäppen darf... whistle2
Original geschrieben von Monny
ich bin eh dafür, dass der Quatsch abgeschafft wird und jeder, der mal Kfz-Mechaniker gelernt hat, die Bäpper bäppen darf... whistle2

Top Idee grin
Würde ich auch sagen. Top Idee! Aber ohne Smilie!
ich hab mal Kfz-Mechaniker gelernt...
hallo

fahr ins Saarland, AFAIK datieren die immer noch nicht nach. Hab ich vor Jahren mit 6 Monaten gemacht, letztes mal mit 9 Monaten war dann ummelden und Halterwechsel einfacher...

Nachdem ein TÜV-Gutachten seinen Wert mit der Ausfahrt aus dem Hof verliert, hab ich da überhaupt keine Skrupel.

grüsse
simon
moin,

meine HU fällt in den Saisonkennzeichen abgemeldeten Zeitraum !
Wann lasse ich die machen ?

Danke, Uwe
unmittelbar nachdem dein Kz. wieder gilt
Original geschrieben von simon15zollsyncro
hallo

fahr ins Saarland, AFAIK datieren die immer noch nicht nach. Hab ich vor Jahren mit 6 Monaten gemacht, letztes mal mit 9 Monaten war dann ummelden und Halterwechsel einfacher...

Nachdem ein TÜV-Gutachten seinen Wert mit der Ausfahrt aus dem Hof verliert, hab ich da überhaupt keine Skrupel.

grüsse
simon


Das ist richtig.
Außerdem:
Ich wohne zwar in RLP, trotzdem kann man sich auch hier vom KÜS prüfen lassen. Ich weiß jetzt nicht wie der so bundesweit vertreten ist - es ist jedenfalls ein im Saarland ansässiger Prüfverein - und die datieren DEFINITIV nicht zurück!

Und zu Problemen beim Abmelden: Da würd ich einfach mal vorsichtig anfragen auf der Zulassungsstelle, wie das dort gehandhabt wird...dann is man schon mal schlauer.

Grüße,
Christoph
Mein Tüffi hat mir auf genau die Frage die Antwort gegeben, abmelden und die Uhr steht auf Null.
Geht um ein Auto mit HU bis 2004.
Abmelden rulz.

Und wenn da wieder so ein Schwachmat die Welle macht, Prüfstelle wechseln! Ganz wichtig!
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