Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: PeterM Wie Verbrenner enteignet werden sollen - 04/02/2024 19:13
Wie im anderen Thread versprochen: der letzte Schachzug unserer geschätzten EU: EU-Verordnungsentwurf zur Fahrzeugverschrottung

Man beachte in dem Entwurf unter anderem den Anhang I, Teil A.

"1. Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
[...]
eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:

i) Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;
seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt."
[...]
seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;
[...]
seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.

"2. Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war."

Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn
[...]
c)Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;
[...]
e)Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder

f)die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.

Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.


Und Reparaturen sind unwirtschaftlich/unzulässig...??

Oder in Teil B

c) es wurde für mehr als zwei Jahre seit dem Zeitpunkt, zu dem diese zuletzt erforderlich war, keiner nationalen technischen Überwachung unterzogen;

Damit gilt dann das Fahrzeug als Altfahrzeug, das zwingend verschrottet werden muß, wie sich aus Art. 26 ergibt und übrigens zB auch nicht mehr exportiert werden darf...

"Artikel 26
Pflichten des Fahrzeugeigners

Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss

a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder - in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen - an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;

b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen."


Die Verwerter wetzen schon die Messer, hatte heute eine Verbandssprecherín in den Radionachrichten vollmundig erklärt, wie böse es nicht ist, dass die alten Autos nach Osteuropa verkauft werden

Grüsse
Peter
Geschrieben von: Ozymandias Re: Wie Verbrenner enteignet werden sollen - 05/02/2024 00:21
Jap, ich hatte das schon in Facebook gepostet gehabt.
Nix mehr mit Scheunenfund oder Aufbewahrung zwecks späterer Restaurierung.
Fahrzeug abgemeldet = unmittelbare Zwangsverschrottung.

Der Amtsschimmel wird sich mit Freuden darauf stürzen.
Geschrieben von: Karsten61 Re: Wie Verbrenner enteignet werden sollen - 05/02/2024 08:27
Einmal mehr solide Lobbyarbeit...

Gruss Karsten
Geschrieben von: Troll Re: Wie Verbrenner enteignet werden sollen - 05/02/2024 16:46
Ja, Schweden kommentiert das gut
© Viermalvier.de, das Geländewagenportal