Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: raalaafer Welche max.Anhängerbreite ist bei uns erlaubt? - 06/02/2006 18:49
Hallo zusammen,
wer kann mir weiterhelfen? Wie breít darf ein Anhänger nach der Straßenverkehrsordnung maximal sein, damit ich ihn mit einem PKW noch ziehen darf. Grüße Holger
Geschrieben von: Troll Re: Welche max.Anhängerbreite ist bei uns erlaubt? - 06/02/2006 19:17
Wenn der Spiegel reicht

2,55m
und Kühlkoffer 2,6m
es gab doch mal die auflage das ein Hänger nur 20cm (10 pro Seite) breiter sein darf als das Zugfahrzeug - gibs das noch?
Nö glaub nich, ansonsten dürfte Familydad mit seiner C-Klasse ja kein 2,50m breites Tabbert-Wohnklo nach Italien schleifen.
mmmh, Wohn & Sportgeräteanhänger waren von der regelung immer ausgenommen, galt/gilt? nur für Sachentransportanhänger.
Ja man darf auch bis 3 Meter breite ziehen aber brauch dazu eine fahrzeugverbreiterung in form von schildern mit beleuchtung und ein rundumlicht am Heck des Hängers aber damit darf man nicht überall in der EU fahren

Cornelius
Geschrieben von: Dieter Re: Welche max.Anhängerbreite ist bei uns erlaubt? - 07/02/2006 20:36
Zitat
es gab doch mal die auflage das ein Hänger nur 20cm (10 pro Seite) breiter sein darf als das Zugfahrzeug - gibs das noch?
Da meine ich das es sich um eine Schweizer Eigenart handelt.Ein Kollege von mir ist in Bella Italia mit Moped einem anderen mit Moped reingefahren und so beide Mopede kaputt.(Der Unfallgegner wohnte hier in Deutschland grade mal 30Km weiter)Ich hatte die ehrenvolle Aufgabe der abholung und nahm einen Hänger (In meinem Unwissen 30cm breiter als dasZugauto)Mit diesem Gespann wurde die Einreise bzw durchreise verwehrt da zu breit <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />.Bei den Franzmänner wars kein Problem und die Italos hatten da auch nichts auszusetzen.Die Rückfahrt machten wir dann ohne Mißtöne seitens der Grenzer über die Schweiz <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> Anscheinend ist auch da die Tagesform endscheidend
mfg Dieter
Das war allerdings schon vor 20Jahren und Europa hatte noch viele Schranken
Zitat
Zitat
es gab doch mal die auflage das ein Hänger nur 20cm (10 pro Seite) breiter sein darf als das Zugfahrzeug - gibs das noch?
Da meine ich das es sich um eine Schweizer Eigenart handelt.Ein Kollege von mir ist in Bella Italia mit Moped einem anderen mit Moped reingefahren und so beide Mopede kaputt.(Der Unfallgegner wohnte hier in Deutschland grade mal 30Km weiter)Ich hatte die ehrenvolle Aufgabe der abholung und nahm einen Hänger (In meinem Unwissen 30cm breiter als dasZugauto)Mit diesem Gespann wurde die Einreise bzw durchreise verwehrt da zu breit <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />.Bei den Franzmänner wars kein Problem und die Italos hatten da auch nichts auszusetzen.Die Rückfahrt machten wir dann ohne Mißtöne seitens der Grenzer über die Schweiz <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> Anscheinend ist auch da die Tagesform endscheidend
mfg Dieter
Das war allerdings schon vor 20Jahren und Europa hatte noch viele Schranken

das wäre gut möglich, wir hatten früher komische gesetze was bau und ausrüstung von strassenfahrzeugen anging.
...das wäre gut möglich, wir hatten früher komische gesetze was bau und ausrüstung von strassenfahrzeugen anging...



Seltsame Vorschriften in der Schweiz sind ja zum Glück vorbei, oder wie konnte ich letztens in einem schweizerischen Fahrzeugschein lesen (sinngemäß):
...Reparaturen im Ausland sind bei der Wiedereinreise anzumelden...


Die Maße für Anhänger findet man in der STVO § 22, wenn man was breiteres als 2,6m transportieren will, muss man es landwirtschaftlich machen


(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
Bootstrailer dürfen bis zu 3m breit sein ich weiß nicht wie das mit anderen aussieht es wird dann nur komplizierter
Geschrieben von: Troll Re: Welche max.Anhängerbreite ist bei uns erlaubt? - 10/02/2006 10:20
Zitat
Bootstrailer

SoZu Sporttailer <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />
Lieber Wikinger, das mit dem Reparaturen anmelden ist aber in die Deutschland dasselbigliche. Die wackeren Eidgenossen wollen auch gar nicht kontrollieren ob denn die lieben Schwaben auch alles richtig gemacht haben, nee nee, die wollen die hohle Hand machen und MWSt. kassieren, so sieht's aus! Das ist aber dasselbe wenn Du ein Fzg in die EU einführst.

Wenn ich meine Hottehüs nach Bayern zur Ausbildung bringe, muss ich auch den Beritt und die Unterbringung (!!!) bei der Wiedereinreise in die Schweiz versteuern <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />. Dabei finde ich insbesondere letzteres eine Schweinerei - die Bereiterin kriegt ja die MWSt. vom deutschen Staat auch nicht zurück weil die Leistung in Deutschland erbracht wurde! Meines Erachtens schlicht und einfach Steuerbetrug von Seiten des Staates.
Sali Andreas

Da läuft glaub ich etwas schief bei dem was du da versteuerst.

Ich habe letzten Winter ein Fahrzeug nach umfangreichen Umbauarbeiten von Deutschland nach der Schweiz (wieder)eingeführt (Schweizer Fahrzeug), da wurde die Mehrwertsteuer ausschliesslich auf die Teile erhoben, nicht auf die Arbeit.

Der ausführende Betrieb in Deutschland bezahlte wiederum nur Steuern und Abgaben für die Arbeit, nichtr für die Teile - war am Zoll nicht ganz einfach den Herren zu erklären.

Wir haben das vorab mit der Schweizerisch-Deutschen Handelskammer abgeklärt, so war eigentlich am Zoll dann alles klar.

Es bleibt ja auch dem Staate unbenommen, Steuern zu kassieren, ich habe mich lediglich amüsiert,

1. dass es m Fahrzeugschein (bzw. vergleichbar) steht
2. wie es dort steht, die Formulierung war unübertreffbar.


Wobei Verschleißteile bei meinem Fahrzeug bei Reparaturen nicht nachversteuert werden.
Vor nicht all zu langer Zeit konnte man bei Waren, die aus Dänemark eingeführt wurden die MWSt zurückbekommen, wenn man in D Steuern drauf zahlt.
So läuft es auch mit der Schweiz, wenn ich als Schweizer in die Schweiz etwas importiere muss ich Steuern drauf zahlen, bekomme aber die Steuer aus D wieder.
Wieso man Verbrauch wie Futter und Beritt besteuert, kann ich mir nicht denken, denn am Flughafen wird ja auch nicht dass Essen und Hotel der zurückkommenden Touristen nacherhoben.


Zum Thema:

Wieso Sportanhänger drei m breit sein dürfen, habe ich nicht finden können und halte ich auch für ein Gerücht.


Atze
Geschrieben von: Axel Re: Welche max.Anhängerbreite ist bei uns erlaubt? - 12/02/2006 14:08
Zum ziehen von Sportanhängern über 2,55m Breite wird in D eine Sondergenehmigung benötigt.
Diese soll aber relativ problemlos zu bekommen sein.

Axel
Zitat
Zum ziehen von Sportanhängern über 2,55m Breite wird in D eine Sondergenehmigung benötigt.
Diese soll aber relativ problemlos zu bekommen sein.
Axel
Imho wird bei über 250cm immer eine Sondergenehmigung fällig! Unsere 3m Sendercontainer fahren ausschliesslich mit dieser Genehmigung. Darüber hinaus brauchts Begleitfahrzeuge. So unsere Speditionsfahrer.
Für mein Sportboot brauch ich nur die genehmigung und ein rundumlicht am ende des trailers desweiteren muß das Fahrzeug vorne mit beleuchtung verbreitert werden frag nicht wo das steht gab aber noch nie probleme

Cornelius
Es läuft immer etwas schief wenn man Steuern bezahlt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />

Aber bezüglich Pferdchen stimmt das schon: <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/pflanzen_tiere/00359/index.html?lang=de

Auf der letzten Zeile steht da: Die im Ausland entstandenen Kosten für Ausbildung, Dressur, Decken usw. sind mehrwertsteuerpflichtig und müssen bei der Einreise in die Schweiz deklariert werden.
Jaja, die Schweiz...

"fehlbares Parkieren wird verzeigt!"

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Zitat
Jaja, die Schweiz...

"fehlbares Parkieren wird verzeigt!"

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Jaja, und die Knöllchentanten wurden in Deutschland erfunden. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Zitat
Ich habe letzten Winter ein Fahrzeug nach umfangreichen Umbauarbeiten von Deutschland nach der Schweiz (wieder)eingeführt (Schweizer Fahrzeug), da wurde die Mehrwertsteuer ausschliesslich auf die Teile erhoben, nicht auf die Arbeit.


Wir Arbeiten (Material und Lohn) ständig für ausländische Kunden (privat wie auch gewerblich)
und stellen die RE immer nur Netto aus.
© Viermalvier.de, das Geländewagenportal