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Geschrieben von: DaPo Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 06/05/2006 17:08
Hallo,

wir suchen in der Firma nach Möglichkeiten, beispielsweise bei Polizeikontrollen o.Ä., Aussagen des Gegenüber aufnehmen zu können, um sie später parat zu haben (ja, ich weiß, daß Aufnahmen ohne das Wissen des Aufgenommenen nichts Wert sind).

Hintergrund:
In letzter Zeit werden immer wieder Fahrzeuge von uns (und auch Anderen) angehalten, und völlig hahnebüchene Sahen beanstandet, die keiner Überprüfung standhalten (erst kürzlich wurde eine mehrseitige, etliche Punkte umfassende Anklage komplett fallen gelassen). Wäre nicht weiter schlimm, wenn da nicht der ganze Ärger und Streß vor Gericht etc. wäre, für nix und wieder nix.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />

Mit Protokollierung hätten wie direkt wesentlich bessere Möglichkeiten, Dummschwätzer zu entlarven, die zunächst Unsinn lagern und unsere Zeit kosten, um sich dann vor Gericht nicht mehr an den Blödsinn zu erinnern...


Gibt´s irgendwelche Aufzeichnungsgeräte, die besonders empfehlenswert sind? Ggf. sogar mit Videokamera, um die Situation direkt mit aufnehmen zu können? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/liebe02.gif" alt="" />
Wenn das Owi-Verfahren dann auch eingestellt würde, hast du hinterher ein schickes Strafverfahren am Hals.
Ich empfehle dir die Finger davon zu lassen. Daher sage ich auch nicht, dass man das mit jedem vernünftigen PDA ruckzuck und qualitativ gut machen kann.
Geschrieben von: DaPo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 06/05/2006 19:07
Zitat
Wenn das Owi-Verfahren dann auch eingestellt würde, hast du hinterher ein schickes Strafverfahren am Hals.
Nö, nicht wenn das Gegenüber klipp und klar über die Aufzeichnung aufgeklährt wird

Zitat
Ich empfehle dir die Finger davon zu lassen. Daher sage ich auch nicht, dass man das mit jedem vernünftigen PDA ruckzuck und qualitativ gut machen kann.
Schon mit mehreren Geräten probiert, klappt nicht so toll (entweder nehmen die Geräte nur auf, was 20cm vom Mikrofon weg ist, oder sie nehmen alles mit auf. Ist nicht so toll in der Innenstadt etc... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />).

Brauchte also wenn dann schon ein externes Mikrofon am Kragen oder sowas...
Zitat
Zitat
...
Nö, nicht wenn das Gegenüber klipp und klar über die Aufzeichnung aufgeklährt wird

...

Und der Aufzeichnug zugestimmt hat.

Und was meinste was die "Amtspersonen dazu sagen? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />

Wend du das machen willst, hol dir verläßlichen juristischen Rat vorher ein (wenn du das nicht schon gemacht hast <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> ).

Es gibt übrigens schicke kleine Mikros, die auch am PDA funktionieren.

Schonmal einen Loox 7xx probiert? Mit dem geht das recht gut.
Geschrieben von: DaPo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 06/05/2006 20:38
Zitat
Zitat
Nö, nicht wenn das Gegenüber klipp und klar über die Aufzeichnung aufgeklährt wird

...

Und der Aufzeichnug zugestimmt hat.
Stimmt natürlich. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Zitat
Und was meinste was die "Amtspersonen dazu sagen? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />
Wenn sie nein sagen, ist das ja nur ein Eingeständnis ihrer Inkompetenz <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Zitat
Wend du das machen willst, hol dir verläßlichen juristischen Rat vorher ein (wenn du das nicht schon gemacht hast <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> ).
Die Idee dazu kam auf Anregung des letzten Richters ("...wenn Sie davon eine Aufzeichnung hätten..."), und die juristischen Fragen hat unser Anwalt bereits detailiert beleuchtet <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Zitat
Es gibt übrigens schicke kleine Mikros, die auch am PDA funktionieren.

Schonmal einen Loox 7xx probiert? Mit dem geht das recht gut.
Werd´ mal ein Auge drauf werfen.


Sonst noch wer Ideen?
Videokamera !
Du hast es doch selbst vorgeschlagen.
Dann hast Du nicht nur den akustischen sondern auch direkt optischen Beweis.

Kann aber auch nach hinten losgehen...

Gruß
Holger
Geschrieben von: DaPo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 06/05/2006 22:13
Ist aber ein bischen Blöde, mit der Videokamera vor den Typen rumzuhampeln, irgendwie hinderlich...
Geschrieben von: K260 Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 07/05/2006 06:33
Ein "nein" ist mitnichten ein Eingeständnis.
Der Beamte hat einen Dienstherren und einen Vorgesetzten, dieser muss es gestatten. Er muss als Beamter diesen sogar vor einer Gerichtsverhandlung fragen, ob er aussagen darf, insofern er dieses in Funktion seiner Beamtentätigkeit machen muss.
Er selbst als ausführendes "Organ" darf da solche Dinge nicht selbst entscheiden.

Ich hörte, dass MP3 Player auch mit Aufnahmefunktion verfügbar wären. Diese sind schön klein und man kann da sicher mit einerm kleinen Mike etwas hinbasteln.
Es gibt übrigens klasse Mikrofone mit denen sich solche Sachen super aufnehmen lassen. In der Reportage und Videobranche wird sowas verwendet. Es gibt auch Ohrmikrofone, die sehen aus wie die kleinen Kopfhörer sind aber absolut super was die Aufnahmequalität angeht.
Ein Diktaphon...

mp3 ist die KOmprimierung so stark, dass ich bezweifle, ob das Beweismittel genug wäre.

Ich weiss nicht, was du genau protokolieren möchtest.
Aber sag, Du schneidest den To mit, um dass dann Deine Sekräterin abtippen zu lassen.

Mängellisten kann man auch unterschreiben lassen, dann ist es wie ein Vertrag....

Wenn die Herschaften nicht unterschreiben möchten, dann weisst Du, dass was im Busch ist.

Tonaufzeichnung alleine ist zuwenig.
Geschrieben von: neo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 07/05/2006 12:11
ich hatte noch nie das "vergnügen" einer solchen kontrolle, aber ich denke mal das es im falle eines mangels ein entsprechnedes protokol gibt. wenn nicht, wer will dann nachher nachweisen das es eine kontrolle an dem fahrzeug gab bei dem die & die mängel festgestellt wurden? ich würde (vor allem in falle einer firma) auf eine unterschrift bestehen. wird die nicht gegeben mit vorgesetzten reden wollen, die meisten nicht ganz kleinen firmen haben auch irgendwo eine anwalt sitzen, den kann man umgehend anrufen, etc.
oder man vermerkt auf dem protokol das man mit der überprüfung von herrn/frau sowieso nicht einverstanden ist. ausserdem, meines wissens müssen die leute mit namen und oder dienstnummer rausrücken, und eine dienstbeschwerde wollen doch die meisten vermeiden. wenn das zu häufig vorkommt ist das nicht angenehm....

wie auch immer, wenn man den tonmitschnitt legal machen will, also mit genehmigung, dann kann man jedes popplige sprachaufzeichnungsgerät von mediasaturn nehmen. natürlich ned in die hosentasche stecken, da nimmt kein micro auf. also so in die grobe nähe des anderen halten & gut is.
ok, ich gebe zu ich habe solche teile noch nie autdoor benutzt, aber sollte doch schon funktionieren.
wobei wie gesagt, ein protokol mit name und oder dienstnummer halte ich immernoch für besser.
alles wird gut <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/troest.gif" alt="" />
Geschrieben von: DaPo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 07/05/2006 12:51
Das Problem ist nicht das Protokoll (das gibt´s natürlich direkt), das Problem sind die dämlichen Äußerungen der Beamten, die Zeigen, daß sie in vielen Punkten überhaupt garkeine Ahnung von dem haben, was sie da eigentlich tun.

Wenn es von den insgesamt 9 Punkten auf der Liste (u.A. Lenkzeiten, Ladungssicherung, etc.) dann gerade mal 5 bis vor Gericht schaffen (4 wurden von vornherein gestrichen), und als einziges ein seit 3 Monaten abgelaufener Verbandkasten übrig bleibt (Verwarnung, 25 Euronen), dafür aber das Fahrzeug erst mal 1,5h steht, plus Papierkram, plus Anwalts-/Gerichtstermine, vom Streß ganz zuschweigen, kann ich die Anregung unseres Anwalts vor Gericht, solche inkompetenten Leute nicht auf den Straßenverkehr loszulassen, nur unterstützen.

Und DAFÜR ist die Aufzeichnung wertvoll. Insbesondere, da gerade die beiden Beamten es, nach dem nunmehr zweiten verlorenen Gerichtsverfahren, jetzt offenbar besonders auf unsere Fahrzeuge abgesehen haben, und sie mehr als einmal angehalten haben...
Geschrieben von: G55 Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 07/05/2006 15:59
Viel Feind, viel Ehr´. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Schein ziemlich verfahren zu sein, die Situation.
Kann man bei euch nicht auf dem Gefreitendienstweg die Wogen ein wenig glätten? Wenn du die Fronten verhärtest, machst du es für die Kutscher ncht unbedingt einfacher. Wenn ihr alles halbwegs takko auf dem Hof und der Straße habt, dann lad die Jungs und/oder den Vorgesetzten doch mal zu einer Betriebsbesichtigung ein, das wirkt manchmal Wunder. Die können manchmal Dinge einfach nicht wissen. Das ist schlimm und bedauerlich, aber mit der Konfrontationsnummer wirst du nicht weiter kommen. Die sind beleidigt und reagieren entsprechend, wenn du denen ans Bein pissen willst.
Was machst du wenn er nicht mit einer Aufzeichnung einverstanden ist, und er dann die Kontrolle nach Dienstvorschrift macht?
Da laß ihn lieber das Ticket schreiben und vom Richter zerreissen. Der Erfolg ist der gleiche, nur nicht auf eure Kosten.

Ich weiß, die Sache ist ärgerlich. Aber laß es nicht eskalieren.
Geschrieben von: DaPo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 07/05/2006 18:15
Naja, das Problem sind ja nicht die Beamten allgemein, sondern in diesem Fall zwei Bestimmte. Mit den Anderen war bisher ganz gut auszukommen... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: cafard Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 13/05/2006 15:36
Hi Daniel,

passt nicht ganz, löst aber Probleme <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
und den Mist giebt´s hier in rauen Mengen....
http://www.mech.uwa.edu.au/jpt/demining/image/mines/mines1.jpg

Mf"G" Fabian
Geschrieben von: DaPo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 13/05/2006 16:55
Wenn Du ´ne Idee hast, wie man den Jungs das in die Autositze einbauen kann, bring mit <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: cafard Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 14/05/2006 20:31
Soll ich Dir die Schuhe auch noch binden? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Warst nie beim Bund oder?

Verschicken ist doof, meist so instabiiiiiiiel, auserdem schlägt der Hund vom Kammeraden bei sowas immer an.....

Mf"G" Fabian
Geschrieben von: DaPo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 14/05/2006 21:02
Zitat
Warst nie beim Bund oder?

-4701 <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />
Hallo DaPo,
also das Problem solltet Ihr lieber direkt mit den Vorgesetzten
Herren bereinigen.
Wie G55 schon schreibt, bei einer Eskalation ziehst du fast
immer den Kürzeren.
Du kannst den Herren somit immer noch die Wahl lassen.
Im übrigen sind diese Probleme auch in anderen Teilen
unseres schönen Landes wohlbekannt.
Und ein direkter Kontakt von Chefe zu Chefe hat sich
oft als heilsam erwiesen.
Im übrigen frage ich mich auch oft, woher die Herren
wohl ihre Qualifikation zur Beurteilung des Fahrzeugzustandes
herbekommen ?
Gruß aus Berlin
Geschrieben von: DaPo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 15/05/2006 07:58
Zitat
Im übrigen frage ich mich auch oft, woher die Herren
wohl ihre Qualifikation zur Beurteilung des Fahrzeugzustandes
herbekommen ?
Genau DARUM geht´s ja. Nämlich den Vorgesetzten, und im Streitfall dann auch den Richtern, zu demonstrieren, daß eben diese bestimmten Streifenpolizisten überhaupt garkeine Ahnung haben...
Geschrieben von: K260 Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 15/05/2006 08:19
Wie wäre es mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ?
Am besten gleich direkt über den Anwalt gestellt bzw. gefertigt.

Wirkt ungemein, ganz sicher <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Geschrieben von: DaPo Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 15/05/2006 08:26
Richtig. Aber die Dienstaufsichtsbeschwerde bringt umso mehr, je besser wir belegen können, wie inkompetent die Typen sind... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: K260 Re: Gespräche protokollieren, mit welchen Geräten? - 15/05/2006 11:00
Schreib ein Gedächtnisprotokoll, notiere dir alles, Uhrzeit etc. pingelig genau. Allein daran erkennt ein Gericht schon vieles.
Du kommst sonst ja nie weiter und technisches Equipment für zig Euronen bringts dann irgendwann auch nicht mehr.

Im Umkehrschluß kann dann ja auch nachgewiesen werden, das Polizist XYZ auch zur fraglichen Zeit vor Ort war. So ergeben sich immer wieder Deckungsgleichheiten und Verbindungen die in sich stimmig sind.
Du bist unbescholtener Bürger, der sich zur Wehr setzen will. Du kannst dabei auch über das Ziel hinnausschiessen.

Ausserdem ist zu prüfen, ob hier nicht eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Das kommt öfter vor, als viele denken, denn ein Polizist ist in diesem Falle, kein Prüfingenieur und hat die nötige Fachkompetenz nicht. Er kann aber, auf Verdacht, veranlassen, dass nachgeprüft wird.
Wird dieses gemacht und ist damit nachgewiesen, dass das bemängelte Objekt in einem gesetzeskonformen Zustande war und ist, so ist das Verfahren abgeschlossen.
Selber Beamter darf nun nicht ständig erneut den Verdacht äussern, es sei er kann ihn begründen. Und hier ist zu prüfen, ob die Begründung auch ausreichend ist.

Immer daran denken, der Polizist darf ein Fahrzeug sogar vorläufig stillegen, aber er muss das fundiert und schriftlich begründen.
Ist das Fahrzeug aber in ordnungsgemässem Zustande und hat der Polizist wissentlich falsch gehandelt, kannst du ihn anzeigen.
Das würde ich, vorbehaltlich der Äusserung deines Anwaltes, sogar in Erwägung ziehen.
Beamten oder Staatswillkür wäre da noch so ein Schlagwort, was mir da einfällt.
Naja, die Qualifikation ist wohl eher
eine theoretische, auf diversen Fortbildungskursen
erworbene.
Genauso, wie Zöllner im Innendienst in Ladungssicherung
oder Gefahrgut 14 tage geschult werden.
Da macht sich dann gepflegtes Halbwissen breit.
Gedächtnissprotokoll ist natürlich so` ne Sache,
weil die Qualität sehr vom kontrollierten Angestellten
abhängig ist.Und da ist ein einfacher Unfallbericht
schon manchmal schwierig.
Zur Not und wenn die Möglichkeit besteht, einfach
selbst hinfahren, um eine ordentliche Beweisführung
zu bekommen.
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