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Geschrieben von: the_green_devil Sankey mit 25kmh - 28/08/2006 17:49
Hallo Gemeinde,

wenn ich mir vielleicht so einen Sankey zulegen würde, muss der denn dann zum Tüv? Kann man den nicht als landwirtschaftliches Fahzeug mit 25kmh ohne Zulassung und ohne TÜV fahren?

Mit würde das für Holztransport reichen.
Geschrieben von: gsx1200 Re: Sankey mit 25kmh - 28/08/2006 18:10
Hallo Hajo

schau mal hier:
http://www.deuvet.de/archiv/pdf/2000/Anh%E4nger%20an%20Traktoren.pdf

gruß
peter
Geschrieben von: gsx1200 Re: Sankey mit 25kmh - 28/08/2006 18:16
und hier:
http://www.unimog-community.de/inde...iewtopic&t=9639&start=15

gruß
peter
Geschrieben von: gsx1200 Re: Sankey mit 25kmh - 28/08/2006 18:23
und zum Dritten:
http://ifa.loopback.org/tek/Kommando_25_km.htm

gruß
peter

PS: hoffe ich hab geholfen <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Geschrieben von: the_green_devil Re: Sankey mit 25kmh - 28/08/2006 19:32
Danke erstmal für Eure Links <img src="/forum_php/images/graemlins/thankx.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/thankx.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/thankx.gif" alt="" />, aber...

leider habe ich mich mit der Führerscheinproblematik schon in diesem Jahr auseinandergesetzt, und wieder einmal ist das was die DEUVET da schreibt totaler Quatsch, ebenso wie das aus der Unimog Community.

Um das hier bezüglich der Führerscheine mal klarzustellen (war ja hier nicht das Thema, aber dennoch):

Wer (wie ich) einen alten Führerschein Klasse III besitzt (Erlaubnis vor dem 1.4.1980), darf nun folgendes fahren, auch wenn der Führerschein nicht auf die neuen "Buchstabenführerscheinklassen" umgeschrieben ist:

=> Fahrzeuge mit einem zul Gesamtgewicht <7,5 tonnen
=> die Beschränkung auf drei Achsen entfällt!!!
=> damit dürfen nun auch Drehschemelanhänger gefahren werden
=> das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf 12to (zwölf!) nicht überschreiten
=> auf Antrag kann die Erlaubnis auf ein Gesamtgewicht über 12to bis 18,5 to erweitert werden (der Antrag muss genehmigt werden)- dann dürfen aber nur ein Einchsiger Hänger geführt werden.

also zugmaschine max 7,5 to bis zu 12to Gesamtgewicht darf der Hänger soviele Achsen haben, wie Ihr wollt. Soll über 12to gefahren werden, dann nur Einachanhänger (oder Tandemachse <1m Achsabstand) bis may 18,5to

Rechtsquellen bei Bedarf per Mail.

Leider habe ich mich mit den 25kmh Problemem noch nicht so intensiv beschäftigt...
Geschrieben von: Troll Re: Sankey mit 25kmh - 29/08/2006 07:46
Zitat
alten Führerschein Klasse III


=> die Beschränkung auf drei Achsen entfällt!!!
=> damit dürfen nun auch Drehschemelanhänger gefahren werden
=> das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf 12to (zwölf!) nicht überschreiten

Rechtsquellen bei Bedarf per Mail.

jo schick mal rüber...ne setzt bitte die § hier rein, nicht das hier einer beim fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird <img src="/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Denn eigentlich;
Wer seinen alten Führerschein nicht umtauscht, erhält auch nicht den kompletten Besitzstand. Es gelten die Klassen L, M, B, BE, C1 und C1E mit dem Ausschluss mehrachsiger Anhänger !

Wird dagegen der Führerschein in eine Scheckkarte getauscht, sind die oben genannten Klassen in vollem Umfang gültig, also auch für mehrachsige Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse C1E mit einer zul. Gesamtmasse von 12 t.
Wer den kompletten Besitzstand für Züge bis zu 3 Achsen über 12 t erhalten will, muss beim Stellen des Antrags zum Umtausch dies gesondert vermerken. Ist der Antragsteller älter als 50 Jahre alt, muss er darüber hinaus die Anforderungen der entsprechenden Eignungsuntersuchungen nach Anlage 5 und 6 erfüllen. Es wird ein Führerschein der Klasse CE 79 (Beschränkung C1E > 12 t, L < 3) ausgestellt. Er gilt für Gliederlastzüge bis zu einer zGM*)von 18,75 t (unter Beachtung der Bau- und Betriebsvorschriften für Anhängerachsen 18,5 t).
Geschrieben von: the_green_devil Re: Sankey mit 25kmh - 29/08/2006 08:10
"Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen (z. B. bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins) abgesehen, nicht in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Dies gilt auch für DDR-Führerscheine. Natürlich können die Führerscheine auf freiwilliger Basis umgetauscht werden. Z. B. bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen neuen und modernen Führerschein im "Scheckkartenformat" umzutauschen. Zwar müssen die "alten" Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden. Der moderne Kartenführerschein ist praktisch und handlich. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand und preiswert über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (je nach Land Straßenverkehrsämter, Landratsämter, Landeseinwohnerämter) durchzuführen."

Aber einfach mal direkt anschauen. Auskünfte sind natürlich unverbindlich, da sich ja alles immer ändern kann. Diese CE Führerscheine (also über 12,5to) müssen vor dem vollendeten 50 Lebensjahr in der Tat umgeschrieben werden - verfällt sonst - , die anderen nach Lesart der BMVBS und auch des AvD nicht.

Hier die Downloads:




Führerscheine

Besitzstandwahrung
Geschrieben von: Troll Re: Sankey mit 25kmh - 29/08/2006 08:54
Zitat
"Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, ....
Eh klar und war auch nie das Thema



Ich habe es überflogen, aber schaut so aus als sei meine Aussage richtig
(die Quelle ist *peng*, soll ich der Pol sagen auf www.blabla stand das? )
Geschrieben von: Caruso Re: Sankey mit 25kmh - 29/08/2006 20:42
Hier mal was zum Thema 25 kmh:

http://ifa.loopback.org/tek/Kommando_25_km.htm
Geschrieben von: Caruso Re: Sankey mit 25kmh - 29/08/2006 21:32
Hier,zum Holzholen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...y0%3D%26fvi%3D1
Geschrieben von: the_green_devil Re: Sankey mit 25kmh - 31/08/2006 12:32
So habe also mal das recherchiert.

Die Bundesbehörde gibt keine Auskünfte, da es sich um Landesrecht handelt <img src="/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />


Zitat
Nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Verteilung der staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bund und Länder, obliegt die Durchführung des Straßenverkehrsgesetzes und der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften im Einzelfall den Ländern. Dem Bundesministerium ist es verwehrt zu Einzelfällen Stellung zu nehmen.

Die Berliner Behörde mailte mir dann:

Zitat
der § 6 Abs.6 der Fahrerlaubnisverordnung (Fundstelle: BGBl 1998, S.2214) regelt den Besitzstandsschutz für die vor dem 01.01.1999 erteilten Fahrerlaubnisse (FE). Ergänzend dazu Beck'sche Gesetzestexte mit Erläuterungen- Bouska - Fahrerlaubnisrecht.
Demnach bleiben FE alten Rechts im Umfang der bisherigen Regelung bestehen. Allerdings wirken Erweiterungen der Fahrberechtigung, die sich bei einer Umstellung der bisherigen FE auf eine entsprechende neue FE ergeben, erst ab dem Zeitpunkt der Aushändigung des neuen Führerscheins aus.
Inhaber einer FE der bisherigen Klasse 3 dürfen bis zur Umstellung ihrer FE auf die entsprechenden neuen Klassen nur Züge bis zu drei Achsen führen. Nach der Umstellung in das neue Recht bis zu vier Achsen (die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen), demnach eine Erweiterung und somit Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Wichtig bei der Beurteilung der Fahrberechtigung sind immer die technischen Daten des Fahrzeuges.


=> also ist die Erweiterung erst nach Umschreibung auf das Plastikdings möglich. <img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Geschrieben von: Troll Re: Sankey mit 25kmh - 01/09/2006 06:54
Zitat
=> also ist die Erweiterung erst nach Umschreibung auf das Plastikdings möglich. <img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />


kommt mir so vor als habe ich das hier schon einmal gelesen <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ist aber Ok <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
mir geht es nur darum niemanden mit ohne Fahrerlaubnis auf die Strasse zu schicken, daher der -> <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Geschrieben von: the_green_devil Re: Sankey mit 25kmh - 01/09/2006 07:22
Zitat
Zitat
=> also ist die Erweiterung erst nach Umschreibung auf das Plastikdings möglich. <img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />


kommt mir so vor als habe ich das hier schon einmal gelesen <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ist aber Ok <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
mir geht es nur darum niemanden mit ohne Fahrerlaubnis auf die Strasse zu schicken, daher der -> <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />

Wieso Dir? Ich habe doch die Fakts geliefert und es nicht nur irgendwo gelesen, oder? <img src="/forum_php/images/graemlins/wavehello.gif" alt="" />
Geschrieben von: Troll Re: Sankey mit 25kmh - 01/09/2006 13:17
Zitat
Ich habe doch die Fakts geliefert und es nicht nur irgendwo gelesen, oder?

Ok, ich fasse noch einmal zusammen;
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HaJo: [color:"blue"] Führerschein Klasse III darf nun folgendes fahren
=> die Beschränkung auf drei Achsen entfällt!!!
=> damit dürfen nun auch Drehschemelanhänger gefahren werden
=> das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf 12to (zwölf!) nicht überschreiten [/color]

Troll:[color:"red"] Wer seinen alten Führerschein nicht umtauscht, erhält auch nicht den kompletten Besitzstand....Wird dagegen der Führerschein in eine Scheckkarte getauscht, sind die oben genannten Klassen in vollem Umfang gültig[/color]

HaJo:[color:"blue"] also ist die Erweiterung erst nach Umschreibung auf das Plastikdings möglich. [/color]

Troll: [color:"red"]kommt mir so vor als habe ich das hier schon einmal gelesen [/color]

HaJo:[color:"blue"]Ich habe doch die Fakts geliefert .... oder? [/color]
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Ergo nach einmal gaaanz laaangsam zum mitschreiben;



Mit der Fahrerlaubnis Klasse 3 darfst du keine Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3Achsen fahren

Mit der Fahrerlaubnis Klasse 3 darfst du keine Drehschemelanhänger fahren

Mit der Fahrerlaubnis Klasse 3 darfst du Gespanne bis 18,75to fahren






Und nun ist´s gut damit, falls es einer noch nicht verstanden hat erklären das die Jungs in grün...oder blau <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: flaterric Re: Sankey mit 25kmh - 01/09/2006 19:31
Troll, was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche, bin ich dann Dreiraddepp?
Geschrieben von: Troll Re: Sankey mit 25kmh - 01/09/2006 19:59
Ne, mit der Kl3 darfst 10 Reifen auf den Asphalt drücken
(widerlegungen bitte nur im Bild)

PS
Umschreiben ist eh so ein Ding.
Mit der Umschreibung gebe ich meine Kl.3 Fahrerlaubnis ab, das wissen die wenigsten!
Wenn hier ein Fehler passiert (siehe die Unterschiede oben) ist Schicht im Schacht, also Augen auf bevor die neue Karte angenommen wird <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Geschrieben von: the_green_devil Re: Sankey mit 25kmh - 03/09/2006 11:02
Zitat
Ne, mit der Kl3 darfst 10 Reifen auf den Asphalt drücken
(widerlegungen bitte nur im Bild)

<img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

soll heißen <img src="/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: Troll Re: Sankey mit 25kmh - 03/09/2006 12:45
Zitat
soll heißen

Das nach STVZO auch mehr möglich wäre, in der Praxis aber nicht vorkommt...hoffe ich, daher das Bild <img src="/forum_php/images/graemlins/zitter.gif" alt="" />
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