Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: Rainer4x4 Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 10/08/2008 08:10
Eine offizielle Seite mit den nötigen Infos findet man hier:
www.transaktuell.de/Fahrverbote.sw
Tut net!

Error 404 - Not found

Die angegebene Seite konnte nicht gefunden werden.
Geschrieben von: HPF Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 12/10/2008 07:10
http://www.transaktuell.de/index.php?id=8

Hier ist der richtige Link
Geschrieben von: Rainer4x4 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 12/10/2008 07:37
Irgendwie haben sie die Seite in letzter Zeit überarbeitet. Ist jetzt nicht mehr besonders informativ. Bisher gabs da eine Tabelle, in welchem Land ab welcher Tonnage an welchen Tagen, mit oder ohne Anhänger usw. Das volle Programm eben.

Im Übrigen muss man auch beachten, in manchen Ländern muss man auch für "Kleinst-LKW", also unsere Geländewagen, LKW Maut bezahlen. Also immer schön ganz aktuell informieren wink
Geschrieben von: mogli Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 20/11/2008 17:31
Hallo

Da ist es doch mal wieder von großem Vorteil wenn man sein Schwergewicht als So.Kfz. Wohnmobil zugelassen hat.
Ändert natürlich nichts an der Mautgebühr.

Gruß Andreas
Geschrieben von: Caruso Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 20/11/2008 21:40
Und was bringt das,wenn diese Fahrzeugart in anderen Ländern nicht bekannt ist?
Geschrieben von: mogli Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 21/11/2008 17:42
Hallo

@Und was bringt das,wenn diese Fahrzeugart in anderen Ländern nicht bekannt ist?

Und wo bitte soll das sein? Hier geht´s doch um Europa.

Bei unseren bisherigen Reisen hatten wir noch nirgends Probleme. Camping-Car versteht fast jeder und wenn es mal ein kleiner Grenz- oder sonstwas Beamter nicht versteht, ruft man seinen Vorgesetzten.

Gruß Andreas
Geschrieben von: Caruso Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 21/11/2008 19:14
Ich bezog mich eher hier drauf:
Original geschrieben von Rainer4x4
Im Übrigen muss man auch beachten, in manchen Ländern muss man auch für "Kleinst-LKW", also unsere Geländewagen, LKW Maut bezahlen.

Da fallen auch schonmal Wohnmobile drunter.
Geschrieben von: oetz Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 23/11/2008 09:49
Ist das als Werkstattwagen das gleiche wie für ein Womo?

Wir müssen Samstags/Sonntag mit 1 x So KFZ Womo mit 12 Tonnen und ein 1 x So KFZ Werkstattwagen mit 16 Tonnen durch die Schweiz. Darf man da am Samstag/Sonntag fahren oder ist um 22.00 Uhr am Samstag Feierabend?
Geschrieben von: g3cd Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 16/12/2008 11:50
Hier nochmal ein funktionierender Link
http://www.transaktuell.de/index.php?id=75&L=0&no_cache=1&sword_list[0]=fahrverbote

Wie ist das mit der Türkei? Gilt dort ein Defender als LKW?
Geschrieben von: bremach11 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 18/12/2008 11:30
Hallo,
ich möchte beitragen zur Klärung einiger(ewiger) Missverständnisse zum Thema :was ist ein Womo über 3,5t zul. Ges. Gew.

Aus einer Antwort des Verkehrsministeriums von 7.2008 zum Thema "Womo üb. 3,5t und Überholverbot" steht ganz klar:Womo über 3,5t gelten nicht als PKW und müssen nach derzeitiger Rechtslage das Über
holverbot einhalten. Der Status von Womos über 3,5t könnte aber in 2010 geändert werden.

Ich weiß - So.Kfz Womo. Dazu ein Urteil OLG Bayern wegen Geschwindigkeitsübertretung eines Kleintransporters. "Steht in den Papieren für einen Kleintransporter PKW, obwohl sein Ges. Gew. über 3,5t liegt,so handelt es sich um einen LKW.Es kommt nicht darauf an, was in den Papieren steht, sondern daß der Grenzwert für PKW bei zul. Ges.Gew. 3,5t liegt". (wobei So.Kfz nicht Sonder- sondern Sonstiges-Kfz heißt)

TÜV Süd hat "Beachtenswertes für Womo Fahrer" herausgegeben: Aussage eindeutig - Zeichen 253 (LKW in rotem Ring) sperrt Strassen für LKW und Womo über 3,5t. Die Bedeutung "Grafisch LKW" ist: Fahrzeuge über 3,5 t.
Gleiches gilt für das Zeichen 277 : (roter LKW neben schwarzem PKW) = Überholverbot für KFZ üb. 3,5t.

Und jetzt kommt der Witz: In Österreich gelten diese Verkehrszeichen nur für LKW, nicht für Womo.
Es gelten diese Zeichen nur für Fahrzeuge die als LKW zugelassen sind, unabhängig von der Gewichtsklasse, sogar für Fahrzeuge (als LKW zugelassen, z.B. Geländewagen) unter 3,5t. Dies ist vor allem seit 1.7.2008 um Wien in Niederösterreich und Burgenland interessant, da die ein LKW Fahrverbot auf manchen Strecken wegen Smog haben.
Für Sonderkraftfahrzeuge,die es wohl in Österreich gibt und dazu zählen Womos, gilt das Fahrverbot nicht.

Aus dieser unterschiedlichen Bedeutung der beiden Länder für identische Verkehrszeichen
ergeben sich immer wieder diese Diskussionen.

Gruß Manfred
Geschrieben von: bremach11 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 18/12/2008 13:16
Hallo,
nochmals als Ergänzung:

in Deutschland betreffen die Schilder 253 und 277
KRAFTFAHRZEUGE -
in Österreich bedeuten diese Schilder 52/7a LASTKRAFTWAGEN

bei der Maut in Österreich gilt jedoch KFZ über 3,5t brauchen eine Go-Box.

Wir werden vielleicht schon mal in der Ewigkeit die EU einheitlichen Verkehrsgesetze bekommen, denn bis jetzt gilt in jedem Land etwas anderes auch in Bezug auf Womos, seis Geschwindigkeit,Fahrverbote o.ä.

Ich versuche mal zu recherchieren wie es in Frankreich ist, denn in den Vogesen steht sehr oft das Schild mit dem LKW drauf.

Gruß Manfred
Geschrieben von: SeppR Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 03/01/2009 19:09
Hallo

Zu dem Thema habe ich auch noch eine Frage.

Vor einiger Zeit hat jemand in diesem Forum, glaube ich angedeutet, dass demnächst in Europa die 3,5 to Grenze erhöht werden solle.

Ich halte das für ein Gerücht ohne Substanz. Hat von Euch jemand schon davon gehört.
Manfred, Du scheinst Dich ja damit intensiver auseinander gesetzt zu haben.

noch schöne Grüße

Sepp R
Geschrieben von: Fusel Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 04/01/2009 00:18
Ich versuche mal zu recherchieren wie es in Frankreich ist, denn in den Vogesen steht sehr oft das Schild mit dem LKW drauf.

Durchfahrt für Transitverkehr verboten. Von Süddeutschland zum Mineralwasserwerk in Vittel sind wir immer da durch, nie Ärger bei einer Kontrolle gehabt (was in Frankreich einiges heißt).
Geschrieben von: Ar Gwenn Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 03/02/2009 22:20
Italien:

[Linked Image von upload.wikimedia.org]

Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht, außer Fahrzeugen, die für den Personentransport bestimmt sind (Omnibusse). Ob Wohnmobile unter die Ausnahme fallen, weiß ich leider nicht.

Frankreich:

[Linked Image von www1.securiteroutiere.gouv.fr]

Fahrverbot gilt nur für Lastkraftwagen, ohne Gewichtsbeschränkung, auch für Warentransporte unter 3,5 Tonnen. Wohnmobile werden im Gesetz nicht erwähnt, aber ich bin dabei, das noch weiter zu recherchieren.

Marcus
Geschrieben von: Ar Gwenn Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 04/02/2009 09:37
Habe für Frankreich soeben die genauere Info erhalten:

Das Schild "LKW-Fahrverbot" betrifft nur den gewerblichen Gütertransport beliebigen Gewichts. Wohnmobile, gleich welcher Bauart, sind davon nicht betroffen.

Übrigens: Bei Überschreitungen von mehr als 5% des zulässigen Gesamtgewichts kann das Fahrzeug zwangsweise abgestellt werden, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, bei mehr als 20% muss das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden, zumindest bis zum Abladen (Art. R312-2 in Verbindung mit Art. L325-1 Code de la Route).

Marcus
Geschrieben von: bremach11 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 05/02/2009 07:12
Hallo Markus,
danke für Deine weiteren Recherchen.
Wenn in Italien das Schild mit dem LKW drauf Kraftfahrzeuge und nicht Lastkraftwagen bedeutet, gehe ich davon aus, daß Gleiches wie in Deutschland gilt.
Schön wäre es nun, wenn jemand rausbekommen könnte, wie es sich in der Schweiz verhält.
Zur Gewichtsüberschreitung in der Schweiz weiß ich (Bundesamt für Strassen in Bern, 15.7.2004) -"...die Weisungen sehen eine Geräte- und Messtoleranz von 3% vor, die vom ermittelten Messergebnis abgezogen wird".
Manfred
Geschrieben von: Rene_W Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 05/02/2009 12:50
Hallo bremach11 (Manfred),

beziehst du deine Aussage auf dieses pdf?
Ist das wirklich immer noch gültig?
www.routiers.ch/documents/ordnungsbusseGewicht.pdf
Interessant: "Berechnungsbeispiele für einen Lieferwagen"
Anm. in der Schweiz versteht man unter Lieferwagen einen LKW bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht.

Gruss
Rene_W

Geschrieben von: bremach11 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 05/02/2009 15:32
Hallo Rene W,
nein ,ich fand ein anderes Dokument, aber das mit den 3% Toleranz steht ja auch drin.
Aber weißt Du, was der "LKW" im roten Kreis in der Schweiz bedeutet? Kraftfahrzeug oder Lastkraftwagen?
Gruß Manfred
Geschrieben von: Rene_W Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 05/02/2009 17:40
Hallo bremach11 (Manfred),

http://www.geschichteinchronologie.ch/v/verkehrszeichen-CH/vorschriftssignale.html
du sprichst vom Signal 207, beachte aber auch Signal 208.
Für mich nicht klar ist wie sich sogenannte "schwere Wohnmotorwagen" (gemeint sind solche über 3500 kg) zu verhalten haben.

Gruss
Rene_W
Geschrieben von: Ar Gwenn Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 06/02/2009 08:35
[Linked Image von geschichteinchronologie.ch]

"Das «Verbot für Lastwagen» (2.07) gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachentransport." (Signalisationsordnung)

Nun stellt sich die Frage, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen als "Sachtransportwagen" oder "Personentrasnportwagen" betrachtet wird. Und wo andere Staaten hier eine Gesetzeslücke aufweisen, ist die Schweiz sehr eindeutig:

"Art. 11 Transportmotorwagen nach schweizerischem Recht

«Transportmotorwagen» sind Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport sowie Motorwagen zum Ziehen von Anhängern. Motorwagen, deren Aufbau als Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, Büro, Laboratorium usw.) dient, sind den Sachentransportmotorwagen gleichgestellt. Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen."
(VTS, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)

Das bedeutet also: Ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen darf in der Schweiz bei dem oben erwähnten Schild weiterfahren.

Liebe Grüße,
Marcus
Geschrieben von: bremach11 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 06/02/2009 09:42
Markus, toll jetzt haben wir fast ganz Europa zusammen.
Gruß Manfred
Geschrieben von: Ozymandias Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 15/04/2009 19:34
Da habt ihr doch tatsächlich eine echte Gesetzeslücke gefunden, gibts ja garnicht.........

Da kann man doch mit dem grössten Winnebago in jede Bergpiste abbiegen, sauber.

Die allgemeine (auch polizeiliche) Auffassung von Signal 2.07 ist nämlich Verbot für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Mit dem Bremach würde ich dieses Schild auch ignorieren, der geht eh optisch als Lieferwagen durch und ist es auch von der Grösse her.
Mit einem echten LKW (Womo) sollte man dieses Schild tunlichst beachten, man könnte sich sonst gaaaaanz böse festfahren.

Grüsslix Ozy
Geschrieben von: bremach11 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 06/07/2011 12:43
Hallo,
da ich nach Spanien fahren will, habe ich mich schlau gemacht in
"Reglamento Generale de Circulation". Dort kommt auf Seite 137 das LKW Zeichen in rotem Rand. Es bedeutet in Spanien: Entrada prohibida a vehiculos destinados al al transporte de mercanicas... was für mich soviel wie Lastkraftwagen bedeutet.
Geschwindigkeit auf Landstrasse für Womos 70km/h. Ich habe sonst nichts weiteres über Womos oder Womos über 3,5 t gefunden.
Übrigens: Spanien verlangt 2 Warndreiecke, eines für hinten und für vorne.
Gruß Manfred
Geschrieben von: Ar Gwenn Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 06/07/2011 14:09
Danke, Manfred. Da wir heuer auch nach Spanien fahren, ist das hilfreich, vor allem in Bezug auf die Warndreiecke. War da nicht auch was von wegen Feuerlöscherpflicht?

Marcus
Geschrieben von: bremach11 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 06/07/2011 16:01
Hallo Marcus,
ein Feuerlöscher scheint nicht Pflicht zu sein, aber ein Ersatzlampenset !!

Gruß Manfred
Geschrieben von: Wildwux Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa - 06/07/2011 17:27
Tach zusammen

Ersatzlampensett für Spananien? Ja, ist Pflicht, ebenso Ersatzrad.

Hier ein Paar Vorschriften. Aber die Spanier nehmen es da nicht gar so genau. Wir sind auf unseren Spanienreisen 4x in Kontrollen geraten. Man interessierte sich aber jeweils nur für Ausweise und die grüne Versicherungskarte. Und einmal liess man einen Drogenlumpi durch den Landy schnüffeln, der interessierte sich aber mangels Alterntiven nur für Chorizo und Manchego...

Warndreiecke: Bei einem Unfall muss der spanische Autofahrer zwei Warndreiecke platzieren: 30 m vor und hinter der Unfallstelle. Diese Vorschrift sei angeblich für Ausländer aufgehoben. Unfallteilnehmer aus dem Ausland sollen nicht mehr gebüsst werden wenn sie nur eines aufstellen.

Abschleppen: Wer liegen geblieben ist, darf sich nur von einem offiziellen Abschleppwagen abschleppen lassen. Hilfe durch Private ist untersagt.

Parken: Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand heissen Parkverbot (zick-zack-Linien oder ausgezogen). Da wird recht schnell abgeschleppt. Bei blauen Linien muss man eine Parkgebühr entrichten.

Warnwestenpflicht: Fahrer sämtlicher Fahrzeuge müssen, sollten sie ausserhalb geschlossener Ortschaften eine Panne oder Unfall haben, beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste tragen.

Allgemeine Ausrüstung: Jeder Wagen in Spanien muss Ersatzrad, einen Wagenheber, Ersatzbirnen und alle Werkzeuge zum Radwechsel mit sich führen.

Brillenträger: Jeder Brillenträger muss bei Kontrollen eine Ersatzbrille vorweisen können.

Geschwindigkeitsbeschränkungen: Für PKW gilt auf Autobahnen 120 km/h als Höchstgeschwindigkeit. (Wurde im März auf 110 Km/h gesenkt wegen der hohen Sprittpreise und seit 1. Juli wieder auf 120 Km/h heraufgesetzt !!) Auf Schnellstrassen 100 Km/h, auf Landstrassen 90 km/h. In Ortsgebieten 50 km/h, in Wohngegenden zum Teil 30 km/h.

WoMos 90 km/h auf Autobahnen, 80 Km/h auf Schnellstrassen, 70 km/h auf Landstrassen.

Ist aber Theorie, Spanier fahren teilweise wie die Berserker.

Nachtrag: Da gibts noch die Bestimmung, dass vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen nicht überholt werden darf, auch da wo's nicht ausgeschildert ist. Ist also Ermessenssache der GC. Und überhaupt, die GC behandelt ausländische Verkehrssünder "bevorzugt"...

Grüsse aus dem Piemont (ein ganzes Dorf mit gratis WiFi !!)

Harry
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