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Geschrieben von: TH390 G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 08/07/2010 09:27
Moin,

kurze Frage mal, da ich bei der Suche nicht wirklich was aktuelles gefunden habe.
Meine Plan ist den GD250 "Wolf" als Zugmaschine zuzulassen.
Nun habe ich genug zu den Thema Sitzplätze gelesen.
Was mich nun interessiert: Kennt einer einen der einen kennt, der einen kurzen G mit vier Sitzplätzen, ohne große, teure Umbauten als Zugmaschine zugelassen hat?
Wenn ja, bitte eine kurze Rückmeldung was er ändern musste, was nicht, Fahrtenschreiber ja oder nein, usw.
Vielleicht kann sich dieser Jemand ja auch mit mir in Verbindung setzten.

Danke euch

Lutz

Hallo Lutz,

dieses Thema würde mich auch interessieren.

Ich meine mich zu erinnern, daß im Wolf-Forum jemand seinen Wagen als "Zugmaschine, 4 Sitzplätze" zugelassen bekommen hat.

Hier habe ich eine interessante Zusammenfassung aus verkehrsrechtlicher Sicht gefunden:

http://www.patrol-welt.info/53601.html

"Für die Verkehrsrechtliche Anerkennung einer Zugmaschine müssen folgende technischen Voraussetzungen vom KFZ erfüllt werden:

1a Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz.
Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche
1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz der mehrspurigen Achse,
2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der Fahrzeuglänge betragen.
Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen. (BMV/StV 7 – 4030 P/62 II – vom 6.6.1962, VkBl. 1962 Heft 12 S. 309).

Zusatzbestimmung für nicht Zugmaschinentypische Kfz (VkBl. 80/S. 386):
Das Kfz muss, wenn es als Zgm anerkannt werden soll, folgende weitere Bedingungen erfüllen:
1. Zugkraft an der Anhängerkupplung gleich oder größer dem 0,3fachen Wert des zGG der Zgm. Zerf ³ 0,3 x Gzul bei einer Geschwindigkeit (Bezugsgeschwindigkeit) ³ 5 km/h.
2. Das Kfz muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein. Kfz, die vor dem 1. Mai 1980 als Zgm zum Verkehr zugelassen worden sind, ohne die vorgenannten weiteren Bedingungen zu erfüllen, sind weiter als Zgm zu behandeln."

Das Problem dürfte also beim kurzen G wohl vor allem in der zulässigen Anhängelast bestehen. Vor Kurzem wurde in der Bucht jedoch ein 240 GD mit Zugmaschinenzulassung, 2 Sitzplätze, versteigert. Der Verkäufer hatte wohl 3,5t in seinem alten Brief eingetragen. Da er recht kommunikativ war, könntest Du ja dort auch nochmals rückfragen:

http://cgi.ebay.de/Mercedes-Benz-G-/300440023146?cmd=ViewItem&pt=Automobile&hash=item45f39ef06a

Beste Grüße aus dem Unterallgäu!
Thomas
Geschrieben von: Patroler Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 09/07/2010 21:05
Mooin Moin,

ich könnte eine Briefkopie einer kurzen Zugmaschine beitragen. Allerdings ist die Abnahmebereits vor Jahrzehnten erfolgt. Es handelt sich also um einen 460 G.

Mir wurde beim TÜV allerdings auch eine Standpauke gehalten das ich da eine zugmaschine stehen habe in der fünf Sitzplätze eingetragen sind..er mumele etwas von Stuerhinterziehung. Aber auch das ist ja leider eine Geschichte für sich....
Geschrieben von: DaPo Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 10/07/2010 01:12
Und wo ist das Problem bei einer Zugmaschine mit 5 Sitzplätzen?

[Linked Image von militaerboerse.de]
Geschrieben von: a-400 Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 10/07/2010 05:13
Wenn du einen Prüfer findest der es dir einträgt ist das so weit kein Problem, allerdings kann es dir passieren das es beim Finanzamt nicht anerkannt wird und du trotzdem den vollen Steuersatz zahlen musst, geht hier einigen mit LKW Zulassung so.

Gruß
Michael
Wäre es die Lösung den kurzen G auf 2,5 t abzulasten?

Bei Multiplikation mit 1,4 käme man dann auf ca. 3,5 t - und die AHK für 3,5 t wird serienmäßig beim langen G verbaut.

Gruß
Wolfgang
Geschrieben von: cafard Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 10/07/2010 22:33
Es hat keine spezielle "Zugmaschienen Steuer", ist in der EDV der Finanzbehörden nicht vorgesehen

Beste GRüße aus München

Fabian
Warum möchte dann der Lutz seinen G als Zugmaschine zulassen?

Die Zulassung als Zugmaschine zum Lkw-Tarif könnte günstiger sein - weiß das aber nicht. Neben der Steuer könnte die Höhe der Versicherungsprämie oder das problem- und katlose Fahren in den sog. "Umweltzonen" ursächlich sein.

Gruß
Wolfgang
Geschrieben von: Oelmotor Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 11/07/2010 13:45
Oder aber das man mit einer Zugmaschine und Anhänger vielleicht am Sonntag fahren kann, wäre das ein Grund, wenn es denn so wäre?

Gruß

Thomas
Geschrieben von: Anonym Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 11/07/2010 14:43
Das ist ein ganz wichtiges Thema. 250iger Diesel als Zugmaschine.
Geschrieben von: DaPo Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 11/07/2010 21:07
Original geschrieben von Wolfgang300GD
Warum möchte dann der Lutz seinen G als Zugmaschine zulassen?

Die Zulassung als Zugmaschine zum Lkw-Tarif könnte günstiger sein - weiß das aber nicht.
üblicherweise Gewichtsbesteuerung.

Zitat
Neben der Steuer könnte die Höhe der Versicherungsprämie
Die geht i.d.R. nach Leistung. Punkt für den 250GD wink

Zitat
oder das problem- und katlose Fahren in den sog. "Umweltzonen" ursächlich sein.
Dafür bringt die Zulassung als Zugmaschine garnix. Höchstens als Zugmaschine LoF.
Geschrieben von: Cashi Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 14/07/2010 17:48
Hallo, bin gerade auf diesen Thread gestoßen.

Ich habe einen 300GD Cabrio, als Zugmaschine zugelassen und mit 4 Sitzplätzen!!!
Zahle 148€ Steuern und irgendwas in die 300€ Versicherung im Jahr!!!
Falls Ihr noch was wissen möchtet, gebe gerne Auskunft.

Gruß Cashi
Hallo Cashi!

Habe Dir vor ein paar Tagen eine PM geschickt. Würde mich über kurze Rückmeldung freuen.

Viele Grüße!
Thomas
Cashi schweigt nicht nur bei Dir!

Gruß
Wolfgang
Geschrieben von: Cashi Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 21/07/2010 19:13
Oh, sorry........... habe hier immer nur nach Antwort geschaut, ohne Anzumelden.
Lese sofort mal meine PM's
Gruß Cashi
Hallo,

ich suche Informationen zur Zugmaschinenzulassung eines Mercedes 300 GD kurz Bj. 89.

Merci,

martinkreeb@yahoo.de
Geschrieben von: kannnn Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 26/09/2010 15:56
hey
also der im e-bay versteigerte G 240 kurz war mal meiner
und ich hab ihn als komunalfahrzeug mit schneepflug und salzstreuer und kehrmaschinenanbau gekauft
damals war der als zugmaschine zugelassen und mit einer anhängelast von 4t beschränkt bis 50 od 60 km/h eingetragen
hab das nicht gebraucht und laut tüv hätte ich dürfen nichts transportieren ausser bergeutensilien (auf dem auto)
also hab ich ihn als lkw offener kasten eintragen lassen nachdem ich kombikfz hatte
der verkäufer bei e-bay hatte dann ja den brief mit den alten eintragungen und hat ihn dann wieder so zugelassen wie er mal vor jahren (ich hatte ihn 10 jahre und war immer zufrieden klasse auto )gelaufen ist
war im frühjahr knapp bei kasse und musste ihn verkaufen
hätte ich die auktion gesehen wärs jetzt wieder meiner :-(
gruss
KD
Geschrieben von: g460 Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 23/01/2011 17:13
hallo, wie geht das? Zugmaschine mit 4 plätzen und überhaupt?

michael
Geschrieben von: xxxyxxx Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 24/01/2011 09:21
Mache doch Deine eigene - Nennt sich 5th wheel

So was gibt es sehr viel bei den Amis. z.T. bereits mit Angaben über "D" und "U" Werte in Kg und nicht in lbs.

In Großbritannien gibt es auch einige. Da wäre dann schon ein EU Stempel drauf.

Gibt es auch als Kugel auf der Ladefläche mit einem Ausleger am Anhänger. Das gleiche Prinzip wie bei einer normalen Angängerkupplung - nur halt Kugel auf Ladefläche.

Bei einem Pick up, Cabrio oder besser noch nem Wolf läßt sich das ganze noch relativ einfach machen. Bei einem geschlossenen dürfte die eine oder andere Erklärung nötig sein wie das alles funktionieren soll.

Hätte nen kleines Handy Filmchen wo man das ganz gut sieht. Kann aber keine .3gp Dateien hochladen.

Geschrieben von: PeterTD Re: G mit kurzem Radstand als Zugmaschine?????? - 24/01/2011 10:18
Original geschrieben von kannnn
hey
..... einer anhängelast von 4t beschränkt bis 50 od 60 km/h eingetragen....

KD

mal abgesehen von dem ganzen Steuerwirrwarr würde ich mir eher über die Leistung Gedanken machen.
Falls du den 250er wirklich mit Anhänger bewegen willst, wirst du großteils in der Untersetzung fahren...... confused2
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