Hallo,
wer kann mir weiterhelfen.
Habe einen Nakatanengga - Lampenbügel für meinen 300 GD.
Welche (hellen) LED Zusatzscheinwerfer = 4 Stück würdet Ihr mit vom
Preis-Leistungsverhältnis empfehlen ?
welches sind die rechtlichen Grundlagen ?
(separat schaltbar oder über Relais, mit Fernlicht, ohne Fernlicht, separat ?)
danke für Hilfe
actros1969
Hallo
Themen wie Leitzahl und Anzahl der Scheinwerfer kannst Du doch in der Straßenverkehrszulassungsordnung selbst lesen.
Welcher Art sollen denn Deine Zusatzscheinwerfer sein?
Gruß
Thomas
ich möchte arbeitsscheinwerfer anbauen mit möglichst großer Lichtausbeutung
mfg
actros1969
Hallo,
wenn Du ARBEITSscheinwerfer anbauen willst, kannst Du nehmen, was Du willst. Hier ist m.W. nicht mal in Prüfzeichen nötig
Die müssen dann aber unabhängig von der regulären Beleuchtung geschaltet sein, da Du sie während der Fahrt nicht benutzen darfst. (Es sei denn, die Beleuchtung ist für die ausgeführte Arbeit nötig, z.B. bei Kehrmaschinen oder so)
Hi,
bezüglich Arbeitsscheinwerfer hat mein TÃœV-ler noch zusätzlich gesagt, dass die Rückleuchten mit angehen müssen ... sozusagen als Absicherung nach hinten (weil man ja da den Lichtstrahl vorne nicht sehen könnte...!?)
Im Zweifelsfall mal beim TÃœV-Mensch deines Vertrauens nachfragen, wie die Lichtchen geschaltet werden müssen
VG
Michael
also hä passt zu 100% finde ich
Hallo,
ich hatte meine Arbeitsscheinwerfer (4x vorne 50 Watt Xenon) und hinten (2x 50 Watt Xenon),
auf je einen eigenen Schalter gelegt.
Das ganze ist über Relais gelaufen, welche nur schaltbar waren, wenn das Standlicht (mindestens) an war,
somit war das nie ein Problem.
Grüße
Hallo,
es gibt die Regel, daß ein SUCHscheinwerfer nur zusammen mit der hinteren Kennzeichenbeleuchtung leuchten darf.
Für Arbeitsscheinwerfer gibt es das nicht, und ich kenne ich keine vergleichbare Regel.
Die Fahrzeughersteller übrigens auch nicht, werksmäßig angebrachte Arbeitsscheinwerfer bei LKW von MAN oder Mercedes leuchten auch alleine.
Hallo,
es gibt die Regel, daß ein SUCHscheinwerfer nur zusammen mit der hinteren Kennzeichenbeleuchtung leuchten darf.
Für Arbeitsscheinwerfer gibt es das nicht, und ich kenne ich keine vergleichbare Regel.
Die Fahrzeughersteller übrigens auch nicht, werksmäßig angebrachte Arbeitsscheinwerfer bei LKW von MAN oder Mercedes leuchten auch alleine.
kann ich aus erfahrung bestätigen. ein müllauto hatte mal seine arbeitsscheinwerfer vergessen auszuschalten. an der ampel hat das ganz schön geblendet. anschließend kurzer hinweis an den fahrer, dass er die dinger noch an hat war selbstverständlich.