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Geschrieben von: Ebo 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 14/10/2018 14:14
Moin zusammen!

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen.
Ich habe einen 300 GE Baujahr 1990 und habe sehr günstig einen original Mercedes Rammschutz bekommen.
Ich weiß, dass die Meinungen zu den Dingern sehr verschieden sind, trotzdem würde ich das Teil gerne montieren wenn es irgendwie legal möglich ist.
Jedoch ist der Rammschutz nicht im Fahrzeugschein eingetragen.
Gibt es denn eine Möglichkeit den Rammschutz jetzt noch eingetragen zu bekommen?
Geht das auch irgendwie mit einer ABE?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Hallo Ebo,

an meinem 460ger von 89 war das Teil von Werk montiert und steht als Ausstattung in der original Datenkarte.
Im Fahrzeugbrief aber kein Wort davon.....
Wen soll es also jucken ? War doch ein gängiges original Zubehör damals zu der Zeit... wink
Geschrieben von: Ebo Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 15/10/2018 15:44
Danke für die Antwort.

Genau das gleiche würde ich auch gern behaupten. Leider ist mein Fahrzeug laut meiner Datenkarte ohne Rammschutz ausgeliefert worden.
Das könnte also etwas schwierig werden. Und ich möchte es im Falle eines Unfalls nicht drauf ankommen lassen.

Hat noch jemand eine Idee?
An die Wissenden : Fragt denn in der Unfallbearbeitung irgendjemand nach einer Datenkarte ?

Sind bei euch anderen (frühere 463ger) die Rammschutze im Brief eingetragen, sofern sie original ab Werk dran waren ?
Geschrieben von: magnum Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 15/10/2018 16:52
Bei meinem alten 320er von '96 war das häßliche Ding eingetragen. Im Brief als auch im Schein. Zum Glück war aber nie eines dran.
...ich hab das Teil damals auch direkt abgeschraubt und verkauft. War auch abklappbar sogar. Ich bräuchte das auch nicht, ist aber ja Geschmackssache....
Geschrieben von: Ebo Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 15/10/2018 19:16
Ich bin mir sicher wir finden noch jemand der es mal versucht hat das Teil eintragen zu lassen.
Ich könnte natürlich auch die Rennleitungen in der Umgebung abklappern und nachfragen. Aber die wissen ja auch nicht immer zu 100% Bescheid.
Und ich will mich ja noch bei denen blicken lassen können whistle2
Als ich den Wagen gekauft hab bin ich der Dekra hier schon voll auf die Nerven gegangen wegen der Umweltplakette.
Hallo,

wenn ich mich nicht irre ist der Bügel Teil der ABE gewesen.

Gruß
Thomas
Geschrieben von: Ebo Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 15/10/2018 19:40
Gibt es eine Möglichkeit das irgendwo nach zu forschen?
Ich hab davon auch schon gehört. Soweit ich weiß gilt das aber auch nur wenn der Wagen mit Bügel ausgeliefert wurde.
Original geschrieben von Oelmotor
Hallo,

wenn ich mich nicht irre ist der Bügel Teil der ABE gewesen.

Gruß
Thomas

Das genau wird der Grund sein, warum es bei mir nicht explizit im Brief stehen musste. Datenkarte steht mE absolut aussen vor und hat mit der Zulassung überhaupt gar nix zu tun. Eher das Modelljahr. Ab wann waren die Teile im deutschen Strassenverkehr "unerwünscht" ?
Wenn es damals zur ABE des Fahrzeugs gehört hat, muss die bei deinem Baujahr auch heute noch gelten. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren....
Bestandsschutz. Sonst müssten ja alle "alten" die Dinger demontieren - Quatsch.
Wie gesagt, ich würde das Teil an das "alte" Auto einfach montieren - fertig.
Geschrieben von: Benny Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 15/10/2018 21:46
Hi,

also bei meinem 350er von 1993 ist einer montiert und steht nicht (mehr) in den Papieren. Ich hab auch sozusagen 2 Versionen meiner Papiere. Habe das Auto aus den Niederlanden (Re-)importiert. EZ war in Deutschland, war dann aber lange in NL. Für die Zulassung musste ich eine Einzelabnahme machen. Letztlich nur, weil nach 7 Jahren die Daten beim KBA gelöscht werden und die sonst nicht wissen, was sie in den neuen Brief schreiben sollen.

Bei der Zulassung dann die Ansage, geht nicht, denn das Auto ist ja noch in Deutschland zugelassen (Hä? hab ich ne geklaute Karre gekauft?). Klärte sich dann auf, damals wurde nur die Exportmeldung ans KBA vergessen (wegen eines technischen Defekts, ja nee is klar). Die Daten waren also noch vorhanden und meine Einzelabnahme war unnütz. Die Dame bei der Zulassung hat mich dann schlicht gefragt, ob sie die alten Daten übernehmen oder die von der Einzelabnahme in den Brief schreiben soll...

Jetzt habe ich also 2 Versionen. Einmal den Brief, in dem ist der Rammschutz erwähnt (mit dem Eintrag, dass dieser hochgeklappt und verriegelt sein muss beim Fahren). Dann hab ich noch das Gutachten der TÃœV-Einzelabnahme, bei der der Rammschutz nicht erwähnt wird, obwohl er bei der Einzelabnahme montiert war. Hat den Prüfer nicht weiter interessiert.

Ich vermute, dass das mittlerweile, weil Teil der ABE (analog zu der Geschichte mit den Reifengrößen und dem CoC) nicht mehr in die Papiere kommt.

Rein praktisch würde ich das Ding montieren und fertig. Das Interessiert, wie diese Geschichte zeigt, m.E. praktisch niemanden bei Baujahren wo die Dinger noch legal und ab Werk erhältlich waren.

Gruß
Benny

P.S.: Falls es jemand interressiert: Für einen angemessenen Preis würde ich meinen, inkl. Scheinwerferschutzgittern, gerne abgeben. Empfinde das Teil persönlich schlicht als unnützes Gewicht.
Guten Morgen,
Mir wäre das zu heiß. Wenn es zu einem Unfall mit Schaden (und ich meine Personenschaden mit uU lebenslanger Beeinträchtigung, worst case) kommt, da könnt Ihr aber glauben, dass die Versicherung jede Schmelzsicherung am Fz prüfen lässt. Da geht es (je nachdem, wen man (und keiner hofft das) schädigt, schnell mal um eine halbe Million bis Million, uU mehr.
Was man schriftlich hat, hat man....
Geschrieben von: GSM Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 16/10/2018 05:29
Moin,

Eintragungen sind möglich - entwede Ihr geht zu einem Spezialisten (in Baden Württemberg und Thüringen gibt es welche... - letztere erwähne ich aber ungern, hier ist die Arroganz und die Unfähigkeit sehr gross...) Beim Spezialisten müsst Ihr wahrscheinlich einen neuen Bügel kaufen - sonst trägt er Euch nichts ein.
Geschrieben von: Gunna Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 16/10/2018 09:39
Bullenfänger solch massiven und starren Art wurden Anfang 2006 "verboten", damit meine ich, das sie nicht mehr eintragbar waren, bzw natürlich auch für neu zugelassene Fahrzeuge.
Es gibt ja noch mehrere Modelle, an denen gerne ein Rammbügel montiert wird, oder wurde. wink

Natürlich gilt Bestandsschutz.

Hier ein Link zum nachlesen:
Wikipedia

Inwieweit das noch beim G ABE fähig ist, entzieht sich meiner Kenntnis und wie sie den trotzdem eingetragen kriegen auch.

Was ich an dieser Stelle tun würde spielt keine Rolle, mein 463er hat jedenfalls einen eingetragen und ist auch montiert und bleibt er montiert.
Ich finde das herrlich, wenn man nach einem Ampelstopp bis 5 zählen kann und der Vordermann fährt ein Stückchen vor. lmao
Nur weil ich den Rückspiegel fülle....

Man muss nur einen roten Pfeil, nach unten zeigend, an den Bügel kleben, der dann mit Fluchtweg beschrieben ist, dann weiss der Fußgänger auch wohin er springen soll. hexchen
Edit:
Den Pfeil aber unbedingt auf der Fahrerseite anbringen, auf der Beifahrerseite kann er sich sonst noch am Diff-Körper den Kopf stoßen. whistle2
Geschrieben von: Gunna Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 16/10/2018 10:05
Gerade eben etwas interessantes recherchiert, nur um meine Ahnungslosigkeit in dem Thema zu kaschieren. keks


Zitat
Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt.
Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, ist der Umbau ans neue Auto nicht erlaubt.

Quelle:

Autobild

Somit kann der OEM Bügel, der nach euren Angaben eine ABE hat, jederzeit und eintragungsfrei an einen anderen baugleichen Wagen hingeschraubt werden.
So zumindestens meine Interpretation. wink
Hallo zusammen,

um die Dunkelheit ein wenig aufzuklären, sozusagen my 2 cents für das viele Mitlesen in den letzten Jahren....

Der Frontschutzbügel kam als wahlweise Ausstattung mit dem Nachtrag I zur Fahrzeug-ABE F455 (für den 463) mit Datum vom 08.01.1991.
Wenn das Fahrzeug also unter F455 ab Nachtrag I zugelassen ist: Kein Problem.

Als Einzelteil hat der Bügel keine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis). Das Thema Bestandsschutz und Adaption von alten Teilen an neuere Fahrzeuge ist ein anderes...

Gruß aus der Südpfalz
Wolfgang
Original geschrieben von 463.208
Der Frontschutzbügel kam als wahlweise Ausstattung mit dem Nachtrag I zur Fahrzeug-ABE F455 (für den 463) mit Datum vom 08.01.1991.
Wenn das Fahrzeug also unter F455 ab Nachtrag I zugelassen ist: Kein Problem.

Hey Wolfgang,

wo bzw. wie findet man dies heraus?

Viele Grüße

Andreas
Geschrieben von: Ebo Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 16/10/2018 15:24
Original geschrieben von 463.208
Hallo zusammen,

um die Dunkelheit ein wenig aufzuklären, sozusagen my 2 cents für das viele Mitlesen in den letzten Jahren....

Der Frontschutzbügel kam als wahlweise Ausstattung mit dem Nachtrag I zur Fahrzeug-ABE F455 (für den 463) mit Datum vom 08.01.1991.
Wenn das Fahrzeug also unter F455 ab Nachtrag I zugelassen ist: Kein Problem.

Als Einzelteil hat der Bügel keine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis). Das Thema Bestandsschutz und Adaption von alten Teilen an neuere Fahrzeuge ist ein anderes...

Gruß aus der Südpfalz
Wolfgang

Bei mir steht im Fahrzeugschein unter "K" F455
Wäre das dann passend oder fehlt dann bei mir der Nachtrag?
Hallo
Im Motor Talk gibt es dazu auch einen Thread falls nich bekannt.
Hoffe die Verlinkung dorthin ist ok:
Hier lang

Die Datenkarte des Fahrzeugs gibt auch Auskunft. C75 bedeutet dass das der Rammschutz, Edelstahl
Original geschrieben von fmt58744
Hey Wolfgang,

wo bzw. wie findet man dies heraus?

Viele Grüße

Andreas

Hallo Andreas,
das findet man heraus, wenn man die entsprechenden ABE einsieht und liest. Ein guter Kontakt zu einem Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einer Ãœberwachungsorganisation hilft da....

Gruß
Wolfgang
Original geschrieben von Ebo
Bei mir steht im Fahrzeugschein unter "K" F455
Wäre das dann passend oder fehlt dann bei mir der Nachtrag?

Es fehlt leider der Nachtrag. Bei diesem Fahrzeug ohne Nachtrag 1 war der Bügel keine wahlweise Ausstattung ab Werk.

Es gab grundsätzlich bis 2008 mehrere Möglichkeiten das legal zu ändern. (siehe auch Link zu Motor-Talk weiter oben)
Nachrüstung des Originalteils mit Unbedenklichkeitsbescheinigung von MB (die gibts oder gabs im WIS), anschließend Abnahme gem. §19(2) i.V. m. §21 StVZO bei einer Technischen Prüfstelle.
Nachrüstung des Antec-Teils mit Teilegutachten, anschließend Änderungsabnahme gem. §19(3) StVZO.

Wer den oben genannten Link ausführlich gelesen hat: Frontbügel die ab Stichtag erstmals in Verkehr kommen, müssen die neuen Vorschriften erfüllen.....

Das wird von den Technischen Ãœberwachern aber m.W. unterschiedlich gehandhabt.

Gruß
Wolfgang
Geschrieben von: Ebo Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 17/10/2018 17:36
Original geschrieben von LangerWolf
Hallo
Im Motor Talk gibt es dazu auch einen Thread falls nich bekannt.
Hoffe die Verlinkung dorthin ist ok:
Hier lang

Die Datenkarte des Fahrzeugs gibt auch Auskunft. C75 bedeutet dass das der Rammschutz, Edelstahl

Leider hilft das auch nicht ganz weiter weil ich schon weiß, dass in meiner Datenkarte kein Rammschutz eingetragen ist. Ich muss wohl doch zum nächsten TÃœV fahren und mal ganz freundlich nachfragen.
Geschrieben von: Benny Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 17/10/2018 21:26
um das nochmal gerade nach Blick in die Papiere zu vervollständigen:

wirklich "eingetragen" als Zusatzausstattung ist der Bügel nicht. Es gibt nur den Eintrag "AUFL.: ...bei Ausr. m. Rammschutz diesen senkr. klappen u. gem. Bedien-Anleit. verriegeln". Es wird also nur eine Auflage, zu einer aus anderem Grund bereits bestehenden Erlaubnis, erteilt. Das heißt: Die Erlaubnis ist bereits Teil der Fahrzeug-ABE. Fehlt nun dieser Eintrag, heißt das nur, dass die Behörde von der (ohnehin bereits selbstverständlichen und damit überflüssigen) Auflage abgesehen hat. Bei allen Fahrzeugen mit ABE F455 inkl. Nachtrag, bin ich daher der Meinung, dass der Originale Rammschutz ohne irgendetwas unternehmen zu müssen, montiert werden kann.

Im Anhang zum Gutachten meiner Einzelabnahme steht bei der Aufstellung der technischen Vorschriften unter Bau- und Betriebsvorschriften nur folgendes:

§ 30 (StVZO) Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme: Vorschriftsmäßig.

UND: Die bei solchen Themen immer wieder zu lesende Panikmache im Versicherungsfall halte ich persönlich für völlig unbegründet. DENN: Die Pflichtversicherung muss den Schaden des Dritten in jedem Fall ausgleichen (mit Einschränkungen im Detail, § 117 VVG). Schlimmstenfalls kann die Versicherung Regress nehmen, da die Tatsache der Montage eines unzulässigen Rammschutzes die schuldhafte Obliegenheitsverletzung begründet, einen gefahrerhöhenden Umstand geschaffen zu haben (bzw. gegen irgendwelche anderen vertraglichen Obliegenheiten verstoßen zu haben). Dieser Regress ist aber auf den Höchstbetrag von 5.000,00 Euro begrenzt (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV). Es droht also nicht die Privatinsolvenz.

Selbstverständlich nur meine private Meinung und keine Rechtsberatung ;-)

Gruß
Benny
...bestätigt hier in Summe doch alles, was ich am Anfang schrieb : Das Ding war irgendwann nicht mehr gerne gesehen und wurde abgeschafft. Die Zulassung am 1990er besteht als Originalzubehör und wird nicht extra eingetragen. Wer es schön findet - montieren und gut. Mit der frisch erlegten Wildsau drauf im abgeklappten Zustand muss man ja nicht UNBEDINGT durchs Dorf fahren, ein schöner G zieht auch ohne Sau (und auch ohne Rammschutz) nette Blicke an und macht Spass.
Original geschrieben von Benny
UND: Die bei solchen Themen immer wieder zu lesende Panikmache im Versicherungsfall halte ich persönlich für völlig unbegründet......

Selbstverständlich nur meine private Meinung und keine Rechtsberatung ;-)
Guten Morgen,
Im Umkehrschluss würde das heißen, dass jeder, der 5000 übrig hat, mit seinem Fz machen kann, was er will, kann ja nix passieren?
Jetzt kann man über die Wertigkeit von Erlöschen der ABE im Vergleich zu Personenschäden durch nicht erlaubte Anbauten diskutieren. Oder doch nicht?
Das ist der große Unterschied zwischen persönlicher Meinung und jahrelanger beruflicher Erfahrung als Sachverständiger , meine ich.
Höchstsumme 5000? Was glaubst, was es da alles an privatrechtlichen Klagen gibt.....
Der Alte Fritz sagte :soll jeder nach seiner.....
Geschrieben von: Benny Re: 300 GE Bj. 90 Rammschutz nachträglich möglich? - 18/10/2018 09:13
Original geschrieben von Wölflein
Original geschrieben von Benny
UND: Die bei solchen Themen immer wieder zu lesende Panikmache im Versicherungsfall halte ich persönlich für völlig unbegründet......

Selbstverständlich nur meine private Meinung und keine Rechtsberatung ;-)
Guten Morgen,
Im Umkehrschluss würde das heißen, dass jeder, der 5000 übrig hat, mit seinem Fz machen kann, was er will, kann ja nix passieren?
Jetzt kann man über die Wertigkeit von Erlöschen der ABE im Vergleich zu Personenschäden durch nicht erlaubte Anbauten diskutieren. Oder doch nicht?
Das ist der große Unterschied zwischen persönlicher Meinung und jahrelanger beruflicher Erfahrung als Sachverständiger , meine ich.
Höchstsumme 5000? Was glaubst, was es da alles an privatrechtlichen Klagen gibt.....
Der Alte Fritz sagte :soll jeder nach seiner.....

doch, es kann schon etwas passieren. Es können Bußgelder verhängt werden und es kann die Zulassung entzogen werden. Solange aber letzteres nicht passiert, sprich das Fahrzeug nicht vom Amt stillgelegt wurde, bleibt die Versicherung leistungspflichtig. Da geht es darum, dass der Geschädigte auf jeden Fall einen solventen Schuldner (=Versicherung) hat. Das selbst dann, wenn die Betriebserlaubnis wegen Änderungen erloschen ist. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO) lässt die erteilte Zulassung nicht entfallen. Man bewegt also weiterhin ein zugelassenes Fahrzeug im Verkehr, bis eine Zulassungsbehörde das Fahrzeug Stilllegt.
Die Versicherung ist dann allerdings auf die Mindestversicherungssummen beschränkt.

Gruß
Benny
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