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Geschrieben von: Brummbaer Zulassung Ziffer 5 PKW oder Geländewagen ? - 01/11/2023 09:37
Hallo zusammen,

derzeit ist mein W461338 unter Ziffer 5 in der Zulassungsbescheinigung als PKW geschlossen eingestuft. Das fiel mir jetzt erst so richtig auf weil am 28.11. das H-Gutachten gemacht wird und ich mich deswegen mit sowas gerade intensiver befaße. Meiner Auffassung nach und nach dem was ich beim KBA an Unterlagen zur Klassifizierung von KFZ gefunden habe wäre aber eine Einstufung als Geländewagen geschlossen/ LImousine zur Personenbeförderung korrekt da der Wagen unbestritten ja die Definition Geländewagen erfüllt.

Was spricht für oder gegen das eine oder Andere?

Attached picture Screenshot_KBA_KFZ-Systematisierung_2021_07_klein.jpg
Geschrieben von: GSM Re: Zulassung Ziffer 5 PKW oder Geländewagen ? - 02/11/2023 20:07
Hi,

das wäre mir total egal wie es ist - hauptsache der Motor läuft und du hast Spaß laugh
Geschrieben von: Brummbaer Re: Zulassung Ziffer 5 PKW oder Geländewagen ? - 06/11/2023 21:32
Ich denke das das mal einen Unterschied machen kann ohne das im Moment näher bestimmen zu können. Steht bei einem SUV auch nicht Personenkraftwagen im Brief soweit ich weiß. Solche Unterschiede haben einen Grund, Stichwort H Zulassung oder Wohnmobil... Wer weiß was man sich im Zuge der Mobilitätswende noch so alles einfallen läßt, Ob Geländewagen unbedingt von Nachteil ist laß ich mal offen. Ich dachte das hier im Forum jemand ist der sich mit solchen Spitzfindigkeiten der Zulassung auskennt
Geschrieben von: wuerfelfan Re: Zulassung Ziffer 5 PKW oder Geländewagen ? - 06/11/2023 22:08
Das macht m. W. einen Unterschied z.B. bei der Höhe des Kugelkopfes (nicht vorgeschrieben) oder bei der möglichen Anhängelast …. vielleicht auch noch in anderen Gebieten.,

Grüße Hannes
Geschrieben von: GSM Re: Zulassung Ziffer 5 PKW oder Geländewagen ? - 08/11/2023 11:52
Hi,

was auch immer sich wendet - da würde ich mir nicht zuviele Gedanken bzgl. der hier verwendeten Ziffern machen.
Geschrieben von: GW350 Re: Zulassung Ziffer 5 PKW oder Geländewagen ? - 08/11/2023 12:16
Bin im KFZ Bereich längst dazu übergegangen umzubauen und zu machen was ich will - von der Obrigkeit wird eh jede Woche eine neue Sau durchs Ort getrieben was alles nicht mehr geht.

Mühselige Diskussion, kann man sich getrost schenken.
Stimmt das so (Google ist mein Freund)?

Aus der StVZO geht hervor, dass die zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger höchstens das Gewicht des ziehenden Fahrzeugs erreichen darf (1:1-Regelung) oder 3.500 kg.

Fahrzeuge, die laut der Richtlinie 70/156/EWG als Geländewagen zugelassen sind, dürfen eine größere Last ziehen als reguläre PKW. Bei ihnen kommt die 1:1-Regelung nicht zum Tragen. Sie dürfen Anhängelasten bis zum 1,5-fachen ihres zulässigen Gesamtgewichts transportieren. Jedoch auch hier ist die zulässige Anhängelast auf 3.500kg begrenzt.

Es sei denn, es ist ein kurzer G, der darf wieder weniger.
Geschrieben von: Ozymandias Re: Zulassung Ziffer 5 PKW oder Geländewagen ? - 08/11/2023 18:59
Ich war der Meinung dass der Hersteller die Anhängelast spezifiziert?
Macht er ja auch, zumindest wenn es um Einschränkungen geht innerhalb vom theoretischen Maximum nach StVZO, siehe kurzer G. Der dürfte ja nach StVZO auch 3,5 to ziehen: 2810 kg x 1,5 = 4215 kg = 3500 kg max. Mercedes kürzt das aufs zulässige Gesamtgewicht: 2810 kg.
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