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Geschrieben von: philo1 G Lang als LKW anerkannt ! - 04/01/2006 19:08
Hallo

Habe gerade neuen Steuerbescheid bekommen nach Umbau zum LKW. 172€ + Nachzahlung vom letzten Jahr dann jährlich 172€, mußte nicht mal beim FA vorfahren <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> . Umbau hat inkl TÜV ca. 250€ gekostet, habe nur Material vom Baumarkt genommen, geht bestimmt auch billiger. Habe alle punkte erfüllt die der TÜV verlangt. Trennwand aus OSB (komplett bis an die Decke), hinter Sitzbank raus,Zurösen in die Gurthalterungen geschraubt,Ladefläche inkl. untere Sitzbankhalterungen mit OSB platte abgedeckt, hintere Seitenscheiben verblecht (genietet). TÜV war kein problem und FA scheinbar auch nicht.

Gruß aus Bayern

PS: Hoffentlich gehört das nicht ins Off Topic, aber die Umbau maßnamen sind aber meiner meinung nach sehr Fahrzeug abhängig.
Geschrieben von: BIG Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 04/01/2006 21:48
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> Glückwusch !!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" /> Meiner ist auch anerkannt . Hast du die Fenster verblecht wegen dem FA ? War bei mir nicht nötig .
Geschrieben von: philo1 Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 04/01/2006 21:59
Keine ahnung ob da FA das velangt oder nicht ,habe nie beim FA nachgefragt. Wurde mir nur gesagt das das FA es so verlangt aber da ich auch nie vorfahren mußte weis ich noch immer nicht obs nötig ist, aber sowieso egal durch die Trennwand seh ich eh nichts nach hinten. Der TÜV hats nicht verlangt. Trennwand und Verblechte Scheiben sind aber im Fahrzeugschein eingetragen.
Geschrieben von: BIG Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 04/01/2006 22:07
Ich hab mir ein Trenngitter eingebaut,da kann man noch prima durchsehen.Mir ist das mit verblechten Scheiben nix - zu unübersichtlich .
Geschrieben von: Gzilla Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 04/01/2006 22:10
G kurz als LKW anerkannt.

Hallo
ich habe einen kurzen g ohne verblechung und sonstiges als lkw zugelassen bekommen. Der Tüv Mann sagte mir nur, dass ich eine Absperrung von min. 30 cm brauche, dass mir die ladung nicht nach vorn rutscht. Schnell ein Brett abgesägt, hinten quer rein, gurthalterungen zugepunktet mit schweissgerät. Neuer Brief.Vorfahren musste ich auch nicht. Freiwillig hab ich mich auch nicht gemeldet. Neuer Steuerbescheid mit 172 euro bekommen. den werde ich auch bezahlen.

Falls es jemandem hilft, kann er gern ein Fax mit der Kopie meines Briefes haben.
300 GD kurz geschlossen, bj 82

Mfg Gzilla
Geschrieben von: philo1 Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 04/01/2006 22:27
Das mit dem Trenngitter hat ich auch überlegt, hab nur kein passendes Gitter gefunden und schweissen kann ich leider auch nicht, da war die lösung mit dem Holz noch am einfachsten.Werd wohl noch ein loch Reinschneiden dan kannn ich wenigsten nach hinten rausgucken. Ansonsten hab ich von welchen aus Bayern gehört die sogar alle hinteren Seitenscheiben verblechen mußten, also auch die von den Seitentüren. Mußtes du beim FA vorfahren?
Geschrieben von: philo1 Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 04/01/2006 22:36
Zitat
G kurz als LKW anerkannt.

Hallo
ich habe einen kurzen g ohne verblechung und sonstiges als lkw zugelassen bekommen. Der Tüv Mann sagte mir nur, dass ich eine Absperrung von min. 30 cm brauche, dass mir die ladung nicht nach vorn rutscht. Schnell ein Brett abgesägt, hinten quer rein, gurthalterungen zugepunktet mit schweissgerät. Neuer Brief.Vorfahren musste ich auch nicht. Freiwillig hab ich mich auch nicht gemeldet. Neuer Steuerbescheid mit 172 euro bekommen. den werde ich auch bezahlen.

Falls es jemandem hilft, kann er gern ein Fax mit der Kopie meines Briefes haben.
300 GD kurz geschlossen, bj 82

Mfg Gzilla

Das mit der Halben Trennwand hat ich auch probiert hat der TÜV nicht akzeptiert, das mit dem Scheiben war dem TÜV egal, und die eingeschraubten Zugösen waren auch ok. Im proallrad forum gibt es aber welche die haben da ganz andere erfahrungen mit dem TÜV und FA gemacht.
Geschrieben von: BIG Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 04/01/2006 22:37
Ich hab schon vor dem Umbau alles mit dem FA geklärt , bin dann nach der Tüv - Abnahme sofort beim FA vorbeigefahren und die haben es in ihrem Computer als Lkw eingetragen . Die gute Frau hat nur mal kurz aus dem Fenster geguckt . Das war schon im März . Hatte aber bis vor kurzem noch keinen Steuerbescheid bekommen . Bin dann doch etwas unruhig geworden . Da bin ich nochmal zum FA und die haben mir gleich den Bescheid ausgedruckt . Die hat nur interressiert , das LKW im Schein steht und nur zwei Sitze eingetagen sind. Ist halt überall anders mit den FA - Beamten .
Geschrieben von: BIG Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 04/01/2006 22:39
Die Richtlinie für den TÜV sagt klar aus , das 30 cm reichen als Ladungstrennung . Ich hatte die nötigen Umbauten mal als PDF , ist aber weg . <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: GruenwiederwaldG Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 05/01/2006 21:08
Hallo

Sogar das BOOT is ein amtlich anerkannter Laster <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> [Bild]http://[/Bild] [Linked Image]

Attached picture 294799-01050001klein.JPG
Geschrieben von: BIG Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 09:20
Zitat
Hallo

Sogar das BOOT is ein amtlich anerkannter Laster <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> [Bild]http://[/Bild] [Linked Image]


Sauber ! Hast du Rücksitze drin ?
Geschrieben von: Krobi Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 13:01
Und was kostet die Versicherung ?

Gruß,
Krobi
Geschrieben von: philo1 Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 13:58
Bei mir sinds ca. 200€ mehr Jährlich.
Geschrieben von: BIG Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 15:21
Wenn man Euro 0,nix hat spielt die Versicherung keine Rolle mehr . <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: philo1 Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 15:30
Zitat
Wenn man Euro 0,nix hat spielt die Versicherung keine Rolle mehr . <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Ausser die Versicherung steigt um ca 950€ <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Wolfgang300GD Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 15:44
Man müßte mal die drei möglichen Einstufungen des G (Pkw, Lkw, WoMo) vergleichsweise rechnen. Zugrundezulegen ist natürlich Haftpflichtversicherung + Kfz-Steuer.

Soll die Lkw-Zulassung hier immer der kostengünstigste Weg sein?

Servus
Wolfgang
Geschrieben von: W114W115 Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 17:30
Versicherungsvergleich
Das "BOOT" ( zum Bleistift )

Vierteljährich, nur Haftpflicht, SF7,

Womo - 62,20
LKW - 149,90
PKW - 116,43
Geschrieben von: philo1 Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 18:40
KFZ-Steuer:

PKW= ca.950-1330€
LKW= ca.170€
WoMo=vorrausichtlig 570-798€ (zurzeit noch ca. 170€)
Geschrieben von: Seuchenvogel Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 20:54
Hat schon mal jemand probiert mit dem Urteil aus dem G-Club Magazin 12/05 beim FA vorstellig zu werden?!?OLG Köln mit einer utopischen Formel,irgendsoein Landymensch mit Sitzplätzen,nicht verblecht,usw?!Mein FA schweigt zur Zeit,prüfen das anscheinend...So ich das verstehe(???)beißt sich europäisches mit nationalen Recht und der Landyeigner hat nach wie vor Gewichtsbesteuerung ohne Änderung auf LKW,Zugmaschine ,WoMo oder Büromobil... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: kadege Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 22:58
Das Urteil ist derzeit nicht zu gebrauchen, weil das FA Revison beim BFH eingelegt hat. Bis dahin ist das entsprechende Gesetz geändert...
Geschrieben von: Seuchenvogel Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 06/01/2006 23:06
Das heißt warten bis zum Revisionsurteil?Aussetzen des alten Steuerbescheides? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Geschrieben von: kadege Re: G Lang als LKW anerkannt ! - 07/01/2006 18:15
Wenn Du Einspruch eingelegt hast musst du trotzdem den aktuell geforderten Betrag zahlen, bis ein entsprechendes Urteil rechtskräftig wird. Im zitierten Rechtsstreit geht es ja eh nur darum, ob die Vollziehung ausgesetzt werden darf oder nicht (also ob du heute schon zahlen musst oder erst bei der endgültigen Entscheidung). Bislang darf die Vollziehung also noch nicht ausgesetzt werden.

Im Endeffekt bekommst du entweder dein Geld irgendwann zurück oder - falls die Gesetzeslage sich noch ändert, wonach es nach der letzten Bundesratssitzung aussieht - bekommst nichts zurück.
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