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#130861 28/08/2006 17:49
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Suchtiger
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Hallo Gemeinde,

wenn ich mir vielleicht so einen Sankey zulegen würde, muss der denn dann zum Tüv? Kann man den nicht als landwirtschaftliches Fahzeug mit 25kmh ohne Zulassung und ohne TÜV fahren?

Mit würde das für Holztransport reichen.


Grüße...HaJo

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Mein Landy arbeitet im Wald
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und zum Dritten:
http://ifa.loopback.org/tek/Kommando_25_km.htm

gruß
peter

PS: hoffe ich hab geholfen <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Mein Landy arbeitet im Wald
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Suchtiger
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Danke erstmal für Eure Links <img src="/forum_php/images/graemlins/thankx.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/thankx.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/thankx.gif" alt="" />, aber...

leider habe ich mich mit der Führerscheinproblematik schon in diesem Jahr auseinandergesetzt, und wieder einmal ist das was die DEUVET da schreibt totaler Quatsch, ebenso wie das aus der Unimog Community.

Um das hier bezüglich der Führerscheine mal klarzustellen (war ja hier nicht das Thema, aber dennoch):

Wer (wie ich) einen alten Führerschein Klasse III besitzt (Erlaubnis vor dem 1.4.1980), darf nun folgendes fahren, auch wenn der Führerschein nicht auf die neuen "Buchstabenführerscheinklassen" umgeschrieben ist:

=> Fahrzeuge mit einem zul Gesamtgewicht <7,5 tonnen
=> die Beschränkung auf drei Achsen entfällt!!!
=> damit dürfen nun auch Drehschemelanhänger gefahren werden
=> das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf 12to (zwölf!) nicht überschreiten
=> auf Antrag kann die Erlaubnis auf ein Gesamtgewicht über 12to bis 18,5 to erweitert werden (der Antrag muss genehmigt werden)- dann dürfen aber nur ein Einchsiger Hänger geführt werden.

also zugmaschine max 7,5 to bis zu 12to Gesamtgewicht darf der Hänger soviele Achsen haben, wie Ihr wollt. Soll über 12to gefahren werden, dann nur Einachanhänger (oder Tandemachse <1m Achsabstand) bis may 18,5to

Rechtsquellen bei Bedarf per Mail.

Leider habe ich mich mit den 25kmh Problemem noch nicht so intensiv beschäftigt...


Grüße...HaJo

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Zitat
alten Führerschein Klasse III


=> die Beschränkung auf drei Achsen entfällt!!!
=> damit dürfen nun auch Drehschemelanhänger gefahren werden
=> das zulässige Gesamtgewicht des Zuges darf 12to (zwölf!) nicht überschreiten

Rechtsquellen bei Bedarf per Mail.

jo schick mal rüber...ne setzt bitte die § hier rein, nicht das hier einer beim fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird <img src="/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Denn eigentlich;
Wer seinen alten Führerschein nicht umtauscht, erhält auch nicht den kompletten Besitzstand. Es gelten die Klassen L, M, B, BE, C1 und C1E mit dem Ausschluss mehrachsiger Anhänger !

Wird dagegen der Führerschein in eine Scheckkarte getauscht, sind die oben genannten Klassen in vollem Umfang gültig, also auch für mehrachsige Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse C1E mit einer zul. Gesamtmasse von 12 t.
Wer den kompletten Besitzstand für Züge bis zu 3 Achsen über 12 t erhalten will, muss beim Stellen des Antrags zum Umtausch dies gesondert vermerken. Ist der Antragsteller älter als 50 Jahre alt, muss er darüber hinaus die Anforderungen der entsprechenden Eignungsuntersuchungen nach Anlage 5 und 6 erfüllen. Es wird ein Führerschein der Klasse CE 79 (Beschränkung C1E > 12 t, L < 3) ausgestellt. Er gilt für Gliederlastzüge bis zu einer zGM*)von 18,75 t (unter Beachtung der Bau- und Betriebsvorschriften für Anhängerachsen 18,5 t).


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Suchtiger
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"Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen (z. B. bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins) abgesehen, nicht in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Dies gilt auch für DDR-Führerscheine. Natürlich können die Führerscheine auf freiwilliger Basis umgetauscht werden. Z. B. bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen neuen und modernen Führerschein im "Scheckkartenformat" umzutauschen. Zwar müssen die "alten" Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden. Der moderne Kartenführerschein ist praktisch und handlich. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand und preiswert über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (je nach Land Straßenverkehrsämter, Landratsämter, Landeseinwohnerämter) durchzuführen."

Aber einfach mal direkt anschauen. Auskünfte sind natürlich unverbindlich, da sich ja alles immer ändern kann. Diese CE Führerscheine (also über 12,5to) müssen vor dem vollendeten 50 Lebensjahr in der Tat umgeschrieben werden - verfällt sonst - , die anderen nach Lesart der BMVBS und auch des AvD nicht.

Hier die Downloads:




Führerscheine

Besitzstandwahrung


Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!
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Zitat
"Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, ....
Eh klar und war auch nie das Thema



Ich habe es überflogen, aber schaut so aus als sei meine Aussage richtig
(die Quelle ist *peng*, soll ich der Pol sagen auf www.blabla stand das? )

Zuletzt bearbeitet von Troll; 29/08/2006 09:00.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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