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Henrik #132060 06/09/2006 06:28
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Hallo zusammen,

die im Bild gezeigte Kupplung hat einen großen Nachteil, sie ist nicht drehbar.
Beim Geländeeinsatz sollte, um Beschädigungen zu vermeiden, die Kupplung unbedingt drehbar sein. Von Dixon ist drehbar.

Gruß
Peter


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Zitat
Beim Geländeeinsatz sollte, um Beschädigungen zu vermeiden, die Kupplung unbedingt drehbar sein. Von Dixon ist drehbar.

Es sei denn, man fährt mit Sankey: da ist auch die Öse drehbar und dann blockiert man sogar die Dixon. Ein drehbares Teil reicht. <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Beste Grüße,
Peter
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...nur teilweise richtig! Bei den Wide-Axles ist das Auge am Sankey nicht drehbar, die drehbare Natokupplung ist also Pflicht.


There must be at least one nice car in every street (LR110)
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Ah, das wußte ich noch nicht. Kannte nur den 0,75t. Danke für die Info.


Beste Grüße,
Peter
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hallo hajo,

an eine dixonbate-kupplung zu kommen sollte nicht das problem sein...ABER.... die meißten haben noch keine e-prüfzeichen...d.h. kein normaler tüv trägt dir die kupplung am auto ein, weil somit kein festigkeitsgutachten vorliegt. dieses muß im einzelverfahren für JEDE einzelne nichtn typisierte natokupplung gemacht werden. dadurch bekommt die kupplung eine TP nummer vom tüv, mit der wiederum jeder tüv den anbau solch einer typisierten kupplng am fahrzeug einträgt... klingt komisch ist aber so ;-))
solch ein einzelgutachten ist normaler weise recht teuer...aber :
z.b fa. fwd in waake ist ne gute adresse für solche einzelgutachten. kostet glaube ich ca 85 € plus eintrag am auto... ein klarer preisvorteil, wenn du auf nem flohmarkt/scheune etc ne gebrauchte dixonbate günstig schiessen kannst ( ca 50 €)...ne neue mit e-kennzeichnung ist deutlich teurer...aber : der d-wert der kupplung wird im gutachten herabgesetzt....auf deutsch, man bekommt nicht die max 4, irgendwas zugestanden, bzw als beispiel die 3,5 tonnen fürn nen 110er, sondern nur 2,6 t anhängelast ....aber wen störts??

und: jeder der mal mit einer nicht drehbaren kupplung und einer drehbaren zugöse ( wie zb die alten 3/4 t sankeys haben) im gelände war und nahezu 90° zwischen auto und hänger hinbekommen haben( in der waarechten)...können dir bestätigen: besser ist drehbare kupplung und starre öse...da kann die öse sich nicht "unter die kupplung drehen"

gruss fraenk

fraenk #132065 07/09/2006 11:57
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Zitat
dadurch bekommt die kupplung eine TP nummer vom tüv, mit der wiederum jeder tüv den anbau solch einer typisierten kupplng am fahrzeug einträgt.

Aber nur an typisierten Böcken.Die Hecktrverse hat keine Typgenehmigung.Manche Prüfer können nicht akzeptieren,daß die Öse da dran soll.

Caruso #132066 07/09/2006 13:05
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Stimmt. Musste auch erst einen Bock montieren auf die die AHK kommt.


Grüße...HaJo

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Zitat
Stimmt. Musste auch erst einen Bock montieren auf die die AHK kommt.

Hab' meine einfach am Sankey hinten weggeschraubt und an der
Hecktreverse wieder dran. Mit Sankey und Defender zu meinem
Händler. War alles kein Prolbem. Eintragung für Kupplung und
Abnahme für Anhänger.

In der Zwischenzeit habe ich eine höhenverstellbare Kupplung
dran. Habe auch hier die Natoöse auf dem Bock ohne Probleme
eingetragen bekommen.

Eine gute Werkstatt und der dazugehörige TÜVler ist einfach Gold wert.

Martin


Aelbler, Zwecks em �berblick
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Zitat
Zitat
Das gillt nur für Autos,die ebenfalls über so eine Nummer verfügen.(Letzte Aussage vom TÜV-Rheinland)

Das ist richtig!
A N D R E A S

Ich hab mal gelesen,daß das nur,bis zu einer best.Anhängelast gilt.
Ist das richtig oder Gerücht?

Caruso #132069 09/09/2006 05:22
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Eigentlich macht das alles mit dieser TÜV-Eintragerei keinen richtigen Sinn mehr für mich. Ich kann nur berichten, wie ich es gemacht habe.

1. Defender: Höhenverstellbarer Bock von Dixon-Bate mit dem Auto neu gekauft. Auf dem Slider die Kombikupplung von Land Rover. Eingetragen mit 3,5 to.

2. Serie: Gekauft mit Rockinger Hakenkupplung. Eingetragen: 5to und Druckluftbremse. Allerdings alles CH. Also: Bremse stellegen, Kupplung ausbauen, da die hier nicht passt.

Höhenverstellbare AHK bei Paddockspares gekauft - die haben für Serie alle keine E-nummer, koste aber die Hälfte zu D.

Teil zu Ebner geschickt, TPN Nummer eingeschlagen, zurück. Angebaut mit dem Gutachten des TÜVers von Ebner und dafür hier dann nochmal ne TÜV Abnahme. Eingetragen bei der Zulassungsstelle. Aber nur für 2to. Der TÜVer bei mir wollte erst die Anhängelast auf 1,5 to begrenzen, weil er "sowas noch nicht gesehen hat" und ihm egal war, was der Ebner-Mann getüvt hat (3,5to) und was in den Papieren von Dixon-Bate stand.

Mein Kumpel hat den dann doch bequatscht und ich habe für die Serie jetzt 2to mit der Dixon-Bate und Slider drin. Ausschlag gab die alte CH-Zulassung mit der 5to Eintragung an der der TÜVer nur so herumgewundert hat.

Projekt: Jetzt will ich einen Natohaken für beide Autos auf einen Wechsel-Slider montieren und mal sehen, was da noch so alles passiert.

Es ist echt zum <img src="/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> en, das jeder TÜV-Fritze macht, was er will. Hat man Glück, gehts. Pech und Du hast nur Probleme.

Angeblich soll man die Teile, die mit einer TPN-Nummer versehen wurden, auch nur in den nächsten 6 Monaten eintragen lassen können. Hat mir mein Schrauber-Freund gesagt, der das hier alles eintragen liess. Keine Ahnung, warum. Konnte mir auch keiner sagen, wo das steht. "Ist halt so". Ist mir langsam auch alles Sc....s egal. Hauptsache steht irgendeine Nummer drauf und ich habe irgendeinen Zettel, auf dem die Nummer auch steht.
Kann mir kaum vorstellen, das bei diesem idiotischen Wirrwarr einer der Bullies bei einer Kontrolle überhaupt noch eine Kennung hat. Probleme gibts höchstens wegen irgendwelcher Versicherungfragen bei Unfall etc. mit Gutachterstreit und zig rumrätselnden Juristen -da würde es dann noch mal richtig zur Sache gehen. Mit ungewisssem Ausgang.


Grüße...HaJo

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